Baugesetzbuch-Novelle steht auf der Kippe

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Die Novelle des Baugesetzbuchs stand nach einem guten ersten Entwurf auf der Zielgeraden, um zeitnah im Kabinett verabschiedet werden zu können. Deshalb ist es inakzeptabel, dass Horst Seehofer in dem neu vorgelegten Entwurf zur Baugesetzbuchnovelle zwei zentrale SPD-Vorhaben – Baugebote und Umwandlungsverbote – entgegen mehrfacher Vereinbarungen entfernt hat. Bauminister Seehofer ist vor dem Druck der Immobilienlobby und deren Vertretern in der Unionsfraktion eingeknickt. Unser Koalitionspartner zeigt sich ein Jahr vor der Bundestagswahl einmal mehr als Anti-Mieter-Partei. Das wird die SPD-Bundestagsfraktion nicht mittragen.

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Von Mieterschutz kann mit dieser Verordnung keine Rede sein

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Anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen, der sich heute (2. Oktober 2020) in anschließender Debatte mit der Mieterschutzverordnung der Landesregierung befasst hat, erklärt Andreas Becker, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das einzig Gute an der heutigen Debatte zur Mieterschutzverordnung der Landesregierung war, dass nun durchweg Klarheit besteht, wofür die Regierungsfraktionen stehen. Denn von Mieterschutz kann mit dieser Verordnung wirklich keine Rede mehr sein. Es handelt sich vielmehr um eine Initiative zum Abbau des landesrechtlichen Mieterschutzes in Nordrhein-Westfalen. Die SPD-Fraktion hatte deshalb einen Antrag auf Änderung dieser unsäglichen Verordnung gestellt.

Mit der Ablehnung des SPD-Antrags machen CDU und FDP zusammen mit der AfD Politik gegen die Mehrheitsbevölkerung in Nordrhein-Westfalen. Denn rund 10,1 Millionen Menschen leben in Nordrhein-Westfalen zur Miete. Mit ihrer Unterstützung der sozial verantwortungslosen und marktradikalen Politik von Bauministerin Scharrenbach (CDU) zeigen CDU, FDP und AfD, dass sie nicht für die Interessen der Mehrheitsbevölkerung agieren.

Statt sich der drängenden sozialen Frage des Wohnraummangels und des bezahlbaren Wohnraums zu stellen, blendet die Landesregierung die Realität auf den Wohnungsmärkten in unseren Städten und Ballungsräumen vollkommen aus. Schlimmer noch: Mit diesem beispielloser Abbau wichtiger Instrumente für den Erhalt bezahlbaren Wohnraums und gegen ungerechtfertigte Mietpreissteigerungen verschärft die Landesregierung das Problem sogar noch. Das ist heute ein bitterer Tag für die Mieterinnen und Mieter in NRW.“

Udo Bullmann zum Abschluss des EU-Sondergipfels

Anlässlich des Abschlusses des EU-Sondergipfels der Staats- und Regierungschefs erklärt Udo Bullmann, SPD-Europabeauftragter und Mitglied des Europäischen Parlaments:

„Die Europäische Union muss in Fragen des globalen Friedens handlungsfähiger werden. Dafür sind schnellere EU-Entscheidungen unabdingbar. Wir müssen weg vom Einstimmigkeitsprinzip in der Europäischen Union, damit innenpolitisch motivierte Blockaden Friedens-Prozesse nicht verzögern.

Dass die EU Sanktionen gegen die belarussische Führung verhängt, wurde höchste Zeit. Monate nach der Wahlfälschung, der Amtseinführung des illegitimen Machthabers Lukaschenkos und den anhaltenden Protesten kann die EU nicht weiter nur zusehen und Worte der Solidarität sprechen. Auch Lukaschenko selbst muss mit Sanktionen belegt werden, wie auch sensible Wirtschaftssektoren des Landes. Die Bevölkerung darf in ihrem Kampf für Freiheit und Demokratie dabei aber nicht noch mehr Leid erfahren.

Auch die Krisen im östlichen Mittelmeer-Raum und in Bergkarabach erfordern eine klare Haltung der EU. Es darf nicht zu einem fatalen Rückfall in nationalistische Eskalationsspiralen kommen.“

EU-Kommission startet Verfahren gegen britische Änderungen am Brexit-Vertrag: „Vertragsbruch muss geahndet werden“

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Die EU-Kommission hat rechtliche Schritte gegen das umstrittene britische Binnenmarktgesetz eingeleitet. Das Gesetz wurde am Dienstag vom britischen Unterhaus beschlossen und soll Teile des bereits gültigen Austrittsvertrags aushebeln.

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Vereine brauchen Verlässlichkeit und Klarheit

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In der heutigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde auch über den Antrag SPD-Fraktion debattiert, die Laufzeit des Förderprogramms für gemeinnützige Vereine bis zum 1. März 2021 zu verlängern. Dieser Antrag wurde von CDU und FDP abgelehnt.

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Die soziale Vollendung der Deutschen Einheit

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Die SPD-Bundestagsfraktion hat im Vorlauf zum 30. Jahrestag der Wiedervereinigung diese Woche ein Beschlusspapier verabschiedet, das wichtige Vorhaben zur sozialen Vollendung der Deutschen Einheit benennt. So will die Fraktion die Rentenüberleitung benachteiligter Gruppen zeitnah zum Abschluss bringen.

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Studie zu Energy-Drinks kommt

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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat sich endlich dazu entschlossen, eine Studie über die Auswirkungen eines übermäßigen Konsums von Energy-Drinks bei Kindern und Jugendlichen durchzuführen. Die SPD-Bundestagsfraktion freut sich über das Interesse des BMEL an diesem Thema. Schließlich hat die SPD-Bundestagsfraktion schon lange eine klinische Studie gefordert.

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Bundesminister Altmaier muss Corona-Hilfen entschlossen umsetzen

Mit dem Bundeshaushalt 2021 investiert die Koalition kräftig in zukunftsfähige Arbeitsplätze und Innovationen. Wir fördern den Umbau unserer Industrie und unterstützen strukturschwache Regionen.

Bernd Westphal, wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher;
Thomas Jurk, zuständiger Berichterstatter:

„Wir kümmern uns nicht nur um Krisenbewältigung, sondern investieren in die Zukunft unserer Industrie. Wir nehmen Geld in die Hand: Bei den Fahrzeugherstellern und den Zulieferern, der Bahnindustrie und den Flugzeugbauern, der maritimen Wirtschaft sowie den außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Hierfür sollen im Etat des Bundeswirtschaftsministeriums im nächsten Jahr knapp eine Milliarde Euro zusätzlich bereitstehen. Weitere zusätzliche Mittel sollen für die Digitalisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Wir werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht allein lassen, wenn sich ihre Unternehmen dem Strukturwandel stellen müssen. Wir brauchen eine moderne Industrie, wenn wir unsere Arbeitsplätze auch für die Zukunft sichern wollen. Die finanziellen Mittel dafür stehen bereit. Jetzt muss Bundesminister Altmaier die Umsetzung endlich mit der notwendigen Entschlossenheit angehen.

Wir werden daneben die strukturschwachen Regionen unseres Landes besonders stärken. Kein Landstrich darf durch die Krise abgehängt werden. Deshalb stellen wir für Investitionen aus der ‚Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘ (GRW) im Vergleich zur bisherigen Finanzplanung zusätzlich 325 Millionen Euro zur Verfügung. Für andere Programme des gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen im Bundeswirtschaftsministerium sollen zudem weitere 35 Millionen Euro zusätzlich eingesetzt werden. Dies betrifft die Förderung von Existenzgründungen, die außeruniversitäre Forschung, die Investorenwerbung im Ausland sowie die überbetrieblichen Bildungsstätten des Mittelstands.”

Das britische Binnenmarktgesetz ist ein eklatanter Vertrauens- und Rechtsbruch

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Das Binnenmarktgesetz von Boris Johnson steht im Widerspruch zu wesentlichen Vereinbarungen des Austrittsabkommens mit der EU. Diese muss nun dennoch einen kühlen Kopf bewahren.

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Auf die Landesregierung brauchen Kommunen nicht zu zählen

Zur heutigen Kabinettsentscheidung über die Verteilung der Gewerbesteuerkompensation an die NRW-Kommunen erklärt Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Dass die Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei der Gewerbesteuer ihre Einnahmeausfälle für das Jahr 2020 kompensiert bekommen sollen, ist ein hilfreicher und wichtiger Schritt. Zum Glück hat sich hier Olaf Scholz mit seinem Vorschlag durchgesetzt. Die Landesregierung musste hier jedoch vom Bundesfinanzminister zum Jagen getragen werden.

Bisher haben Ministerpräsident Laschet und seine Kommunalministerin Scharrenbach aus eigener Kraft keine substanziellen Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung der Kommunen ergriffen. Die 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen werden auch im kommenden Jahr unter Einnahmeausfällen bei der Gewerbesteuer und anderen Abgaben leiden. Für dieses große Problem hat die Landesregierung bisher keinerlei Antwort gefunden.

Über den Kommunalen Finanzausgleich, der die Schlüsselzuweisungen an die Kommunen regelt, drohen darüber hinaus Einnahmeausfälle von rund einer Milliarde Euro. Diese große Lücke beabsichtigt die Landesregierung lediglich mit Krediten an die Kommunen zu stopfen. Angesichts des riesigen Altschuldenbergs unserer Städte und Gemeinden in Höhe von 21,6 Milliarden Euro verschärft die Landesregierung das Problem der kommunalen Verschuldung nur.

Laschet und Scharrenbach verweigern sich nicht nur weiter konsequent einer Lösung für die Kassenkredite. Ihnen fallen auf alle Probleme der Kommunen im Zusammenhang mit Corona auch nur zusätzliche neue Kredite ein. Das ist unverantwortlich.

Es braucht einen echten Rettungsschirm für unsere Kommunen mit echten Finanzhilfen für die Gewerbesteuerausfälle in 2021 und für den kommunalen Finanzausgleich 2021.“

Hintergrund:

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte zur Unterstützung der Kommunen in der Corona-Krise einen Kommunalen Solidarpakt vorgeschlagen. Bestandteil des Solidarpakts war eine Altschuldenlösung sowie eine Kompensation der bei den Kommunen ausgefallenen Gewerbesteuereinnahmen. Die Altschuldenlösung war mit der CDU in der Bundesregierung nicht umsetzbar. Der Vorschlag zur Gewerbesteuerkompensation ist vom Koalitionsausschuss jedoch wie vorgeschlagen beschlossen worden. Demnach teilen sich Bund und die Länder die Kompensation der Gewerbesteuerausfälle in Höhe von bundesweit insgesamt 11,8 Milliarden Euro. Die NRW-Kommunen profitieren davon in Höhe von 2,72 Milliarden Euro, von denen der Bund 1,381 Milliarden Euro trägt.

Landesregierung muss bei Wohnungspolitik endlich soziale Verantwortung übernehmen

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Anlässlich der heutigen (30.09.2020) Pressekonferenz der Sozialverbände LAG Selbsthilfe NRW, Sozialverband VdK und Sozialverband Deutschland zum Änderungsgesetz der Landesregierung zur Landesbauordnung, insbesondere mit Blick auf den barrierefreien Wohnungsbau, erklärt Andreas Becker, baupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das in der heutigen Pressekonferenz von den Sozialverbänden abgegebene Alarmsignal muss der Landesregierung endlich zu denken geben. Wohnungsbau besteht nicht nur aus Kostensenkung und Renditemaximierung, sondern auch aus sozialer Verantwortung für die Menschen in unserem Land.

Mit Blick auf die Behindertenrechtskonvention der UN ist klar, dass beim Wohnungsbau selbstverständlich auch die Bedarfslagen behinderter Menschen berücksichtigt werden müssen. Die Landesregierung in Person von Landesbauministerin Scharrenbach tut jedoch das Gegenteil. Denn mit dem Entwurf des Änderungsgesetzes zur Landesbauordnung von 2019 wird deutlich, dass der barrierefreie Wohnungsbau noch weiter geschwächt wird als es schon mit der Landesbauordnung 2019 selbst geschehen ist.

So eröffnet die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe wie »ohne größeren Aufwand« oder »im erforderlichen Umfang«, dass die im § 2 der Landesbauordnung löbliche Definition von Barrierefreiheit in der Praxis problemlos umgangen werden kann. Auch dieses Beispiel zeigt, dass es der Landesregierung an sozialer Verantwortung für die Lebenslagen der Menschen in Nordrhein-Westfalen fehlt. So ist seit dem Regierungswechsel von 2017 nicht nur ein dramatischer Niedergang des mietpreisgebundenen Wohnungsbaus im Land zu verzeichnen, sondern auch ein ebensolcher Abbau von Mieterschutzrechten und baulichen Standards für mobilitätbeeinträchtigte Menschen.

Die Landesregierung ist dringend aufgerufen, die sozialen Bedarfslagen der Menschen in diesem Land endlich zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen.“

Landesregierung rennt bei Ladenöffnung immer wieder mit dem Kopf vor dieselbe Wand

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Zur heutigen Diskussion über den Erlass des Landes zur Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen im Rahmen einer Dringlichen Frage im Wirtschaftsausschuss des Landtags NRW erklärt Frank Sundermann, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

„Die Landesregierung hat die Kommunen mit ihrem Erlass zu verfassungswidrigem Handeln verleitet. Sie hat das heute eingestanden und muss den Erlass nun aufheben.

Nun müssen zahlreiche Kommunen ihre Beschlüsse zu Sonntagsöffnungen, die sie auf Grundlage des aufgehobenen Erlasses getroffen haben, wieder zurücknehmen. Einmal mehr hat die Landesregierung so die Verunsicherung und das Durcheinander in den Kommunen erhöht und gegen ihre Pflicht zur Wahrung der Verfassungsnormen verstoßen.

Die Landesregierung schiebt die Schuld für das Durcheinander auf die Gewerkschaft ab, die nichts weiter tut, als die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der Kommunen im Interesse der Beschäftigten einzuklagen.

Statt immer wieder vor dieselbe Wand zu rennen, nämlich unser Grundgesetz, und vor Gericht zu scheitern, rufen wir die Landesregierung einmal mehr dazu auf, endlich einen landesweiten runden Tisch zur Ladenöffnung einzuberufen. Dazu sollten neben den Gewerkschaften auch Kirchen und Handelsverbände eingeladen werden. Die Unternehmen und Beschäftigten des Einzelhandels, die Kommunen ebenso wie die Bürgerinnen und Bürger benötigen Klarheit, Rechtssicherheit und einen angemessenen Interessenausgleich.“