Unternehmen zügig sanieren – Insolvenzantragspflicht vorübergehend teilweise ausgesetzt

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Nach zähen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner haben sich die Koalitionsfraktionen auf die Novellierung des Insolvenzrechts geeinigt, die heute im Bundestag beschlossen wird. Das Insolvenzrecht wird damit europarechtskonform angepasst und ein neues vorinsolvenzliches Verfahren eingeführt.

Karl-Heinz Brunner, zuständiger Berichterstatter:

„Mit dem Gesetz zur Sanierung- und Insolvenzfortentwicklung wird ein vorinsolvenzliches Verfahren geschaffen, das es Unternehmen ermöglichen wird, sich schneller wieder aufzurappeln. Mit der Einführung dieses Restrukturierungsverfahrens wird zugleich die europäische Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie umgesetzt, die einen sehr flexiblen Restrukturierungsrahmen ermöglicht und damit die Möglichkeit außergerichtlicher Sanierungen deutlich stärkt. Nach dem neuen Gesetz können Unternehmen, wenn sie noch zahlungsfähig sind, im Rahmen des Restrukturierungsverfahrens, die Verhandlungen über den Insolvenzplan mit den Gläubigern eigenständig führen.

Gerade auch wegen der Folgen der Corona-Pandemie geraten immer mehr Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten. Dieses Gesetz schließt die Lücke zwischen dem Bereich der freien, ganz allein auf dem Konsens beruhenden Sanierung der Unternehmen einerseits und einer Sanierung im Insolvenzverfahren andererseits. Außerdem enthält es weitere Regelungen, die die Folgen der Covid-19-Pandemie abwenden oder abfedern soll. So werden wir die Insolvenzantragspflicht erneut bis zum 31. Januar 2021 aussetzen, und zwar für Unternehmen, die berechtigt sind, November- und Dezemberhilfen zu beantragen.

Ebenso hat die SPD-Bundestagsfraktion dafür gesorgt, dass bei der Konzentrierung von Insolvenzgerichten den Forderungen des Bundesrats entsprochen und die entsprechende Regelung in der Insolvenzordnung wieder gestrichen wird.“