Das Bundeskabinett hat am Mittwoch milliardenschwere Entlastungen für Firmen und Familien auf den Weg gebracht. SPD-Fraktionsvize Achim Post freut sich über einen kräftigen Entlastungsimpuls in die Mitte der Gesellschaft.

„Die milliardenschweren Entlastungen für Beschäftigte, Familien und Betriebe, die die Bundesregierung heute auf den Weg gebracht hat, geben einen kräftigen Entlastungsimpuls in die Mitte der Gesellschaft. Angesichts weiterhin bestehender Belastungen für viele Bürgerinnen und Bürger durch Inflation, Energie- und Lebenshaltungskosten ist das ein richtiger Impuls zur richtigen Zeit. Beschäftigte und Familien profitieren hiervon besonders.

Aber auch die wirtschaftliche Dynamik erfährt einen Schub, indem die Nachfrage angekurbelt und mehr Geld für Investitionen freigesetzt wird. Im parlamentarischen Verfahren werden wir die genaue Ausgestaltung der Entlastungen insbesondere auch unter den Gesichtspunkten die Zielgerichtetheit und sozialen Ausgewogenheit weiter prüfen.“

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Die SPD-Bundestagsfraktion hat lange dafür gekämpft. Jetzt ist es soweit: Sogenannte Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner:innen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen sind künftig verboten und werden mit einem Bußgeld geahndet.

Josephine Ortleb, zuständige frauenpolitische Berichterstatterin:

„Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Frauen haben ein Recht darauf, sich selbstbestimmt und informiert für oder gegen die Fortführung ihrer Schwangerschaft zu entscheiden. Durch eine Beratung erhalten ungewollt schwangere Frauen Zugang zu verlässlichen Informationen. Diese bieten der Schwangeren die Gelegenheit zur Abwägung – unabhängig von äußerem Druck. Auf ihrem Weg zu Beratung werden schwangere Frauen aber zunehmend durch selbsternannte Lebensschützer:innen bedrängt und unter Druck gesetzt. Das ist unerträglich und muss unterbunden werden: Gehsteigbelästigungen werden künftig in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Einrichtungen verboten und Verstöße mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet. Unser zentrales Ziel ist es, die Schwangere und den Beratungsprozess in seiner Gesamtheit zu schützen, daher haben wir im parlamentarischen Verfahren nochmals nachjustiert.“

Carmen Wegge, zuständige rechtspolitische Berichterstatterin:

„Gehsteigbelästigungen behindern die Schwangeren in ihren Rechten, stören die gesetzlich gewährleistete ergebnisoffene Beratung und tragen zu einer schlechteren medizinischen Versorgungslage bei. Denn wegen öffentlicher Belästigungen entscheiden sich viele Ärztinnen und Ärzte dagegen, Schwangerschaftsabbrüche in ihrer Praxis durchzuführen oder öffentlich und sachgerecht über diesen Eingriff zu informieren. Deswegen ist es gut, dass wir den Gehsteigbelästigungen einen klaren Riegel vorschieben. Dazu gehört auch ein Verbot von Belästigungen derjenigen, die in Arztpraxen, Kliniken und Beratungsstellen arbeiten. In den Gesetzesverhandlungen haben wir uns als Sozialdemokratinnen erfolgreich für einen niedrigschwelligen Schutz der Frauen eingesetzt und klargestellt, dass sich eine Schwangere nicht selbst gegen die Belästigungen wehren muss.“

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Heute wurde abschließend im Bundestag das Agrarpaket verabschiedet. Darin sind umfangreiche und konkrete Steuerentlastungen sowie Bürokratieabbau vorgesehen.

Susanne Mittag, landwirtschaftspolitische Sprecherin:

„Es ist uns gemeinsam gelungen, ein stimmiges und umfangreiches Maßnahmenbündel als Unterstützung unserer Landwirtschaft noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Das ist ein Agrarpaket, das seinen Namen vollkommen zurecht trägt. Diesen wichtigen Erfolg nach zähen Jahren des agrarpolitischen Stillstands lassen wir uns als Koalition von niemanden kleinreden. Die positiven Wirkungen unserer Politik werden sich bald zeigen: Unsere LandwirtInnen und Landwirte werden allein durch die Gewinnglättung mit ungefähr 50 Millionen Euro jährlich steuerlich entlastet, in ihrer Position in der Wertschöpfungskette gestärkt und von zahlreichen bürokratischen Auflagen befreit.

Diese Koalition hat den umfangreichsten Bürokratieabbau für diesen Sektor auf den Weg gebracht. Hinzu kommen Vereinfachungen in der Fördersystematik der europäischen Agrarpolitik, die es den Betrieben ermöglichen, praxisnäher zu arbeiten, zum Beispiel für das Anlagen von Blühstreifen im Ackerbau. Durch den Wegfall der Brache als Pflichtleistung erhalten Landwirtinnen und Landwirte Geld für ihr freiwilliges Aussetzen der landwirtschaftlichen Nutzung. Dies fördert die Artenvielfalt und bringt Betrieben über zehn Hektar Ackerland 1.300 Euro für den ersten Hektar. Mit einer neuen Regelung werden wir endlich die milchviehhaltenden Grünlandbetriebe stärken, die bislang unter dem Radar der GAP-Kulisse liefen. Die SPD-Fraktion steht für eine zukunftsfähige, nachhaltige und gesellschaftlich akzeptierte Landwirtschaft.“

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Die Änderung des Düngegesetzes hat im Bundesrat keine Mehrheit bekommen. Die Agrarminister der Länder lehnten trotz der Protokollerklärung der Bundesregierung die Novelle ab. Die SPD-Bundestagsfraktion bedauert diese Entwicklung und betont die Bedeutung einer differenzierten und praktikablen Regelung für die Landwirtinnen und Landwirte.

Sylvia Lehmann, zuständige Berichterstatterin:

“Ich bedauere sehr, dass der Bundesrat die Protokollerklärung der Bundesregierung nicht angenommen hat. Es war noch mal ein entscheidender Schritt in Richtung der Bundesländer. Die EU-Kommission erwartet von Deutschland zur Reduzierung von Nitrat im Grund- und Oberflächenwasser ein robustes, rechtssicheres und vollzugsfähiges System, das auf kontrollierbaren Daten beruht – das soll das Monitoring übernehmen. Wir benötigen aber auch dringend eine Lösung, die Verursachergerechtigkeit und weniger Bürokratie vereint und mit den landwirtschaftlichen Betrieben mit sehr guter Stickstoffbilanz in den sogenannten Roten Gebieten entlastet werden können. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sehen die Stoffstrombilanz als entscheidendes Instrument, um Nährstoffströme transparent und überprüfbar abzubilden.

Das bisherige Bewertungssystem der Stoffstrombilanz hat einigen Überarbeitungsbedarf. Mit den Änderungsvorschlägen der Ampelfraktionen hätte sich eine einzelbetriebliche Maßnahmendifferenzierung stärker am Verursacherprinzip orientiert, um eine effektive und gerechte Düngung sicherzustellen, und gleichzeitig hätte sich der bürokratische Aufwand reduziert.

Da das Gesetz im Bundesrat keine Mehrheit fand, muss sich nun der Vermittlungsausschuss damit befassen, denn wir brauchen Lösungen, um kein weiteres Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel zu riskieren.“

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Heute hat der Bundesrat mit der Verabschiedung der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Weichen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr gestellt. Um das Ziel der „Vision Zero“ – keine Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr – zu erreichen, muss der Bundestag das Straßenverkehrsgesetz weiter reformieren.

Isabel Cademartori, verkehrspolitische Sprecherin:

„Die von der Ampel erwirkte Modernisierung des Straßenverkehrsgesetzes ermöglicht notwendige Änderungen an der Straßenverkehrsordnung, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Doch um das Ziel der ‚Vision Zero‘ zu erreichen und gerade Fußgänger*innen und Radfahrer*innen noch wesentlich besser durch geeignete Verkehrsmaßnahmen zu schützen, müssen wir auch im Bundestag weitere Änderungen am Straßenverkehrsgesetz vornehmen. Essenziell ist dabei die Einführung des Präventionsprinzips. Es ist nicht zu vermitteln, dass erst Menschen im Straßenverkehr schwer verletzt werden oder sterben müssen, um eine bereits bekannte Gefahrenlage entschärfen zu dürfen. Der Schutz von Leib und Leben muss daher oberste Priorität im Straßenverkehrsrecht haben.

Mehr Verkehrssicherheit können wir auch durch die Einführung einer datenschutzkonformen digitalen Parkraumkontrolle mit strikter Zweckbindung und klaren Löschfristen erreichen. Der Einsatz von Scan-Fahrzeugen in bewirtschafteten Parkbereichen reduziert Parkplatzsuchverkehr und Falschparken in Kreuzungsbereichen, auf Gehwegen sowie Halte- und Parkverbotszonen. Dies kommt in erster Linie der Sicherheit des Fußverkehrs zugute.“

Mathias Stein, zuständiger Berichterstatter:

„Mit der Verabschiedung der Straßenverkehrsordnung hat der Bundesrat heute den Paradigmenwechsel weitergeführt, den der Bundestag mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vor Kurzem eingeläutet hat. Für Kommunen enthält die StVO-Novelle konkrete Verbesserungen. Sie können künftig zum Beispiel Rad- und Fußwege sowie Zebrastreifen leichter einrichten. Auch die Voraussetzungen für die Anordnung von Tempo 30 werden erweitert. Diese Maßnahmen werden sich positiv auf die Sicherheit von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen auswirken.

Allerdings sind die im Gesetz angelegten Verbesserungsmöglichkeiten mit den beschlossenen Änderungen der StVO längst nicht ausgeschöpft worden. Um die Zahl der Unfallopfer signifikant zu senken, werden Bundesregierung und Bundesrat weitere Änderungen an der Straßenverkehrsordnung vornehmen müssen.“

Der Deutsche Bundestag berät heute in 1. Lesung das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Damit beginnt das parlamentarische Verfahren für die tiefgreifendste Reform der Krankenhausversorgung in den letzten 20 Jahren. Die Reform wird die wohnortnahe medizinische Versorgung sicherstellen, die Qualität der Behandlungen verbessern und das Personal in den Krankenhäusern entlasten.

Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion:

„Mit dieser Reform leiten wir die notwendige Modernisierung unserer Krankenhauslandschaft ein. Wir wollen eine gute ärztliche und pflegerische Versorgung aller Menschen – in der Stadt und auf dem Land – sicherstellen. Vor allem komplexe Behandlungsfälle sollen nur noch in den dafür bestmöglich ausgestatteten Krankenhäusern konzentriert werden. Krankenhäuser werden nur die Leistungen erbringen können, für die sie auch die adäquate technische Ausstattung, das fachärztliche und pflegerische Personal sowie die erforderlichen Fachdisziplinen vorweisen können. Dies bedeutet andererseits die Chance, eine wohnortnahe Krankenhausversorgung – gerade im ländlichen Raum – sicherzustellen: Die Reform sichert Kliniken, die regional die Versorgung gewährleisten, die Existenz. Durch das Konzept der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (‚Level 1i-Krankenhäuser‘) wird die ärztliche und pflegerische Vor-Ort-Versorgung in Deutschland um ein innovatives Element ergänzt. Diese Einrichtungen zeichnen sich insbesondere durch eine stärker an den Patientenbedarfen orientierten Personalzusammenstellung aus.“

Christos Pantazis, zuständiger Berichterstatter:

„Ziel der Reform ist neben der Steigerung der Behandlungsqualität eine Entkommerzialisierung des Krankenhaussystems. Mit der Einführung von Vorhaltevergütungen wird die Finanzierung der Krankenhäuser auf eine dritte Säule gestellt. Hierdurch gelingt es, dass sich das Hamsterrad langsamer dreht. Das nimmt den Druck von den Beschäftigten und stärkt den Arbeitsort Krankenhaus – ein wichtiges Anliegen für die SPD-Fraktion im Bundestag. Das ärztliche und pflegerische Personal kann sich wieder mehr auf das Wesentliche -die Patientinnen und Patienten- fokussieren.

Mit diesem Gesetz haben wir die Chance, einerseits die Qualität der medizinischen Leistungen zu steigern und andererseits bundeseinheitliche Qualitätsanforderungen zu etablieren. Der Prozess der Krankenhausreform wird eng mit den Ländern abgestimmt. Wir sind uns alle einig, dass wir diese Reform benötigen, um ein unkontrolliertes Krankenhaussterben zu vermeiden. Deshalb lasst sie uns gemeinsam gestalten und weiter konstruktiv zusammenarbeiten.“

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Die im Januar im Bundestag beschlossenen Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht treten am heutigen Donnerstag in Kraft. Damit schaffen wir ein Einwanderungsrecht, das unserer vielfältigen Gesellschaft und unserem modernen Einwanderungsland gerecht wird.

Sebastian Hartmann, innenpolitischer Sprecher:

„Diese Reform ist wichtig und längst überfällig. Zur Integration gehören auch Teilhabe und Mitgestaltung, politisch wie gesellschaftlich. Die neuen Regelungen sind auch ein Signal an die Millionen Menschen, die hier leben und arbeiten, aber bislang hiervon ausgeschlossen waren: Ihr gehört dazu. Mit der Reform anerkennen wir die Integrationsleistungen derer, die längst wichtiger Teil und Fundament unserer Gesellschaft sind; die sich an die Spielregeln halten, ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, unsere Sprache sprechen.

Klar ist aber auch: Wer die Werte unserer freiheitlichen Gesellschaft nicht teilt oder ihnen zuwiderhandelt, kann nicht eingebürgert werden: Rassismus, Antisemitismus oder jede andere Form von Menschenfeindlichkeit schließen eine Einbürgerung aus.”

Hakan Demir, zuständiger Berichterstatter:

„Der Ball liegt jetzt bei den Ländern. Wir haben nun eines der modernsten Einbürgerungsgesetze der Welt – wir brauchen aber auch die modernste Verwaltung. Lange Verfahren schrecken ab, sie entmutigen Menschen, ihre Rechte wahrzunehmen. Die Länder und Kommunen müssen sicherstellen, dass mit Digitalisierung und mehr Personal die Verfahrensdauern deutlich sinken.”

Gülistan Yüksel, zuständige Berichterstatterin:

„Während die Einbürgerungskriterien natürlich bestehen bleiben, schaffen wir mit der Reform mehr Teilhabe, Zusammenhalt und Gerechtigkeit. Denn wir machen endlich die Mehrstaatigkeit grundsätzlich für alle möglich. Davon profitieren auch im Ausland lebende Deutsche, die ihren deutschen Pass nicht mehr abgeben müssen. Zwar ist die Mehrstaatigkeit heute schon der Normalfall, aber eben nicht für alle Herkunftsländer gleichermaßen akzeptiert. Mit dieser Ungleichbehandlung machen wir Schluss.“

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Der erste Bericht des Polizeibeauftragten des Bundes, Uli Grötsch, der seit März 2024 im Amt ist, wurde heute der Öffentlichkeit präsentiert. Das neu geschaffene Amt des Polizeibeauftragten des Bundes wurde von den Ampelfraktionen ins Leben gerufen, um Transparenz und Kontrolle innerhalb der deutschen Polizeibehörden zu stärken und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Polizei zu fördern.

Sebastian Hartmann, innenpolitischer Sprecher:

„Die SPD-Bundestagsfraktion hat seit Jahren dieses Amt eines Polizeibeauftragten gefordert. Wir freuen uns sehr, dass heute Uli Grötsch als erster Polizeibeauftragter des Bundes seinen ersten Bericht vorstellen konnte.

Bereits bei diesem ersten Bericht nach einigen wenigen Monaten wird aufgrund der Anzahl der Eingaben deutlich, dass dieser Ansprechpartner schon nach kurzer Zeit enormen Zuspruch findet und offensichtlich gebraucht wurde.

Die Fraktionen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hatten sich auf die Einrichtung im Koalitionsvertrag verständigt, Anfang dieses Jahres konnten wir nach sehr konstruktiven Beratungen dann Vollzug melden.

Der Polizeibeauftragte des Bundes hat eine zentrale Rolle als Ansprechpartner bei den Polizeien sowie für Bürgerinnen und Bürger. Er ergänzt dabei Meldestellen innerhalb der Behörden sowie die Polizei-Gewerkschaften.

Wir sind sehr zuversichtlich, dass die Arbeit des Beauftragten die Polizei in Deutschland stärken und das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizeikräfte befördern wird. Auch für die interne Stabilität und den Zusammenhalt in der Polizei ist der Beauftragte eine wichtige Institution. Unsere Polizei leistet täglich unverzichtbare Arbeit für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Die Polizistinnen und Polizisten gewinnen mit dem Beauftragten einen weiteren Ansprechpartner, der für ihre Belange kämpft.

Wir setzen uns für eine moderne, transparente und bürgernahe Polizeiarbeit ein. Der Bericht des Polizeibeauftragten des Bundes ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung und bildet die Grundlage für zukünftige Verbesserungen und Reformen innerhalb der deutschen Polizeibehörden.“

Heute beschließt der Bundestag die Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Damit sorgen wir für mehr Tempo bei der Genehmigung allerlei Industrie- und Erneuerbare-Anlagen. Die Vereinbarungen aus dem Bund-Länder Pakt für Planungsbeschleunigung werden durch die Änderungen weitgehend umgesetzt.

„Die heute beschlossenen Regelungen sind ein echter Booster für Wirtschaftswachstum, gute Arbeitsplätze sowie für den Klima- und Umweltschutz. Das Gesetz ist ein wichtiger weiterer Schritt bei der Modernisierung unseres Landes.

Durch den Einsatz von Projektmanagern, die Digitalisierung von Verfahren und verkürzten Fristen, werden Genehmigungsbehörden entlastet und Anträge schneller bearbeitet. Mit der Stärkung des vorzeitigen Baubeginns beschleunigen wir ganz konkret den Umbau der Industrie hin zu klimaneutralen und schadstoffarmen Produktionsweisen.

Und durch den Super-Turbo für die Erzeugung Erneuerbarer Energien wird das Tempo der Energiewende noch einmal erhöht: Die größte Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes seit 30 Jahren ist somit ein wuchtiges Planungsbeschleunigungs- und starkes Investitionsgesetz. Der Super-Turbo umfasst unter anderem neue Stichtagsregelung, den Wegfall Erörterungstermin und die Einführung von Vorbescheiden.“

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Seit über einem Jahrzehnt beschäftigt sich der Deutsche Bundestag mit dem Düngegesetz, in dem bisher noch immer unzureichend die EU-Vorgaben umgesetzt wurden. Mit dem heute zu beschließenden Änderungsgesetz setzt die Koalition das wichtige Ziel um, eine Maßnahmendifferenzierung einzuführen, die nach dem Verursacherprinzip erfolgt. Damit haben wir die zentrale Forderung der Landwirtschaft nach Verursachergerechtigkeit erfüllt.

„Nach intensiven Verhandlungen haben wir eine Lösung gefunden, die Gesundheit und Umwelt schützt und zugleich Landwirtinnen und Landwirte, die hier bereits vorbildlich agieren, perspektivisch von Auflagen entlasten. Dafür brauchen wir die einzelbetriebliche Betrachtung, also die Nährstoffbilanzierung. Auch die neue Monitoringverordnung ist notwendig und ein großer Erfolg, da sie eine einheitliche Überwachung der Nährstoffeinträge ins Grundwasser ermöglicht und damit eine wesentliche EU-Vorgabe erfüllt.

Das übergeordnete Ziel dieser Maßnahmen ist es, innerhalb kurzer Zeiträume belastbare Aussagen über die Wirksamkeit der neuen Regelungen der Düngeverordnung treffen zu können. Nur so können wir sicherstellen, dass die geänderten Vorgaben die gewünschte Wirkung erzielen: gesundes Grundwasser für alle.

Diese Einigung zeigt, dass wir gemeinsam wirksame und pragmatische Lösungen für eine nachhaltige Landwirtschaft und effektiven Umweltschutzes finden können. Damit bleibt uns außerdem die Wiederaufnahme des EU-Vertragsverletzungsverfahrens erspart, das den Bundeshaushalt mit Strafzahlungen in Millionenhöhe belastet hätte.“

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Lina Seitzl, zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion:
Laura Kraft, zuständige Berichterstatterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Ria Schröder, zuständige Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion:

Mit dem Kabinettsbeschluss zum 29. BAföG-Änderungsgesetz wurde ein Vorschlag für wesentliche Anpassungen am Regierungsentwurf verabschiedet. Bedarfssätze, Wohnkostenzuschlag, Freibeträge – so wollen wir den gestiegenen Lebenshaltungskosten der Studierenden Rechnung tragen.

„Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zum 29. BAföG-Änderungsgesetz wurde ein Vorschlag für wesentliche Anpassungen am Regierungsentwurf verabschiedet. So sollen die Bedarfssätze künftig um fünf Prozent steigen, der Wohnkostenzuschlag soll sich von 360 auf 380 Euro erhöhen und auch die Elternfreibeträge sollen um 5,25 Prozent ansteigen, um das BAföG weiter zu öffnen. Die Erhöhung der Darlehensobergrenze wurde zurückgenommen. Mit diesem Vorschlag werden wir nun in unsere Fraktionen gehen. Ziel ist die Verabschiedung der BAföG-Novelle in der nächsten Woche, so dass sie zum 1. August 2024 in Kraft treten kann.

Nach langen Verhandlungsrunden ist es uns gelungen, uns an entscheidenden Stellen auf Nachbesserungen für die BAföG-Strukturreform zu einigen. Das sind sehr positive Nachrichten, von denen die Studierenden in unserem Land spürbar profitieren werden. Neben den wichtigen strukturellen Reformen bei der neuen Studienstarthilfe, beim Studienfachrichtungswechsel und dem Flexi-Semester, wollen wir mit der Erhöhung der Bedarfssätze und des Wohnkostenzuschusses den gestiegenen Lebenshaltungskosten der Studierenden Rechnung tragen. Auch haben wir uns verständigt, die Schuldenlast bei der BAföG-Rückzahlung nicht weiter ansteigen zu lassen.

Mit dem jetzigen Verhandlungsergebnis sind wir zuversichtlich, dass wir als Ampelkoalition ein weiteres wichtiges Reformpaket für junge Menschen auf den Weg bringen, das sich sehen lassen kann.“

Der Weg für die Unterstützung von Brennpunkt-Schulen ist frei: Bund und Länder haben die Vereinbarungen zum Startchancen-Programm unterzeichnet. Damit machen wir auch Schluss mit einem Paradoxon, erklärt SPD-Fraktionsvize Sönke Rix.

„Kinder und Jugendliche mit besonderem Bedarf in der Schule werden in Zukunft besser gefördert – mit dem bisher größten Lernförderprogramm, dem Startchancen-Programm. Bund und Länder werden hierfür über die nächsten zehn Jahre insgesamt 20 Milliarden Euro verausgaben und damit die am stärksten benachteiligten Schulen unterstützen.

Zum Schuljahr 2024/2025 wird das Programm bereits mit 2.060 Schulen an den Start gehen. Das sind mehr als doppelt so viele, wie zum Programmstart angedacht waren. Bis 2026 müssen dann alle restlichen Schulen benannt werden. Mit dem Startchancen-Programm richten wir die Bildungsfinanzierung neu aus. Das heißt: Das Geld fließt dorthin, wo es am meisten gebraucht wird. Gleichzeitig räumen wir auf mit dem Paradoxon, dass die reichen Bundesländer im Zuge des Königsteiner Schlüssels auch überdurchschnittlich von einer Förderung profitieren.“

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