Gestern Nacht hat der Bundestag das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz beschlossen. Wir sind sehr froh, dass wir uns damit noch in dieser Legislaturperiode mit den Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und FDP auf entscheidende und spürbare Verbesserungen einigen konnten, die die Hausärzte stärken und die medizinische Versorgung im Einzelnen spürbar verbessern.

Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin:
„Mit einer letzten gemeinsamen Anstrengung stärken wir die Hausärzte und damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Durch die Entbudgetierung und die Einführung einer Versorgungspauschale für chronisch kranke Menschen nehmen wir deutlichen Druck aus den hausärztlichen Praxen. Die neuen Regelungen werden den Hausarztberuf wieder attraktiver machen und stärken die Rolle der Hausärztinnen und Hausärzte als Rückgrat der ambulanten medizinischen Versorgung.

Zudem freut es mich besonders, dass es gelungen ist die Hilfsmittelversorgung für Kinder und Erwachsene mit Behinderungen deutlich zu verbessern. Wir sorgen dafür, dass Kinder, Jugendliche und Menschen mit schwerer Beeinträchtigung die medizinisch notwendigen Hilfsmittel schneller erhalten. Das ist ein großer Fortschritt.“

Dirk-Ulrich Mende, zuständiger Berichterstatter:
„Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz mit seinem sperrigen Titel ist vor allem eines: ein Patientenversorgungsverbesserungsgesetz. Das zeigt sich auch in den Details, zum Beispiel daran, dass die Altersbeschränkung bei der Abgabe von Notfallkontrazeptiva für Opfer sexualisierter Gewalt komplett aufgehoben wird. Sie lag vorher bei 22 Jahren. Die Kassen übernehmen nun diese Leistung.

Ein anderer wichtiger Punkt ist die Verlängerung der Übergangsfrist bei Wundbehandlungsmitteln, die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss geprüft werden. Diese Übergangsfrist wird bis Dezember 2025 verlängert. Damit gewährleisten wir eine zuverlässige und stabile Wundversorgung der Patienten. Es freut mich sehr, dass wir dieses Gesetz, das so nah am Menschen ist, noch verabschieden konnten.“

Der Deutsche Bundestag verabschiedet heute das Kostenrechtsänderungsgesetz. Mit dieser Reform der Vergütungsstruktur sollen Rechtsanwälte und Verfahrensbeistände als Organ der Rechtspflege gestärkt werden. Ziel ist es, insbesondere den Zugang zum Recht auch im ländlichen Raum niedrigschwellig zu erhalten.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Wir freuen uns, dass es uns kurz vor dem Ende der Legislaturperiode noch gelungen ist, einen Kompromiss mit den Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und FDP zum Kostenrechtsänderungsgesetz zu finden. Eine Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes war infolge der Inflation und des Kostendrucks der letzten Jahre dringend notwendig. Rechtsanwälte sind als Organ der Rechtspflege eine wichtige Säule unseres Rechtsstaats. Es ist wichtig, dass die Anwaltschaft auch im ländlichen Raum erhalten bleibt und die Wege für die Menschen zu ihnen nicht zu weit sind. Unsere Anwaltschaft ist erster Anlaufpunkt für Bürgerinnen und Bürger, die Rechtsberatung suchen. Sie sind damit das Eingangstor zu unserer Justiz und zu unserem Rechtsstaat. Wir müssen daher dafür sorgen, dass der Beruf auskömmlich arbeiten kann.“

Macit Karaahmetoğlu, zuständiger Berichterstatter:
„Durch die Anhebung der Rechtsanwaltsgebühren und die Verbesserung im Vergütungsrecht stärken wir der Anwaltschaft den Rücken. Die anwaltliche Unterstützung in Verfahren mit Prozess- beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe und in Kindschafts- und Familiensachen wird weiterhin gesichert. Das Signal dieses Gesetzes ist somit klar: Der Zugang zum Recht muss auch in Zeiten steigender Preise für Bedürftige offenbleiben.“

Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, sollen künftig Anspruch auf Mutterschutz haben. SPD-Fraktionsvize Sönke Rix spricht von einem längst überfälligen Schritt.

„Ein längst überfälliger Schritt: Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, erhalten endlich Mutterschutz. Bisher mussten Betroffene nach einer Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche entweder sofort wieder arbeiten oder sich krankschreiben lassen – nun haben sie Anspruch auf gestaffelte Schutzfristen.

Damit wird nicht nur die Belastung anerkannt, die eine Fehlgeburt mit sich bringt, sondern auch konkret Abhilfe geschaffen: Frauen können sich erholen, ohne auf eine Krankschreibung angewiesen zu sein, und selbst entscheiden, wann sie wieder arbeiten möchten. Das gibt ihnen mehr Sicherheit, Zeit zur Verarbeitung und die notwendige Unterstützung in einer schweren Phase.“

Mit der Einigung bei insgesamt acht Gesetzen zu Energie und Wirtschaft beweisen die demokratischen Parteien politischen Willen und Handlungsfähigkeit.

Verena Hubertz: 

„SPD, Grüne und Union haben nun gemeinsam acht Gesetze zu Energie und Wirtschaft geeint. Es gibt damit eine funktionierende Mehrheit jenseits der AfD im Deutschen Bundestag. Man muss nur wollen. In guten und konstruktiven Gesprächen haben wir unter anderem Gesetze zum Emissionshandel, zum Ausbau der Photovoltaik und zur Flexibilisierung der Bionenergie vereinbart. Drei wichtige Gesetze für die Energiebranche.

Erfreulich war auch die Einigung auf das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025, das es der KfW ermöglicht, zinsgünstige Kredite an die gewerbliche Wirtschaft zu vergeben. Schließlich ist auch eine Verständigung auf das Schornsteinfegerhandwerksgesetz gelungen. Damit beweisen die demokratischen Parteien, dass das Parlament mit der nötigen Kompromissbereitschaft weiterhin handlungsfähig ist. Diese Woche werden wir die Vorlagen in den Fraktionen und im Deutschen Bundestag beraten.“

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Die Einigung der demokratischen Parteien bei der Entbudgetierung der Hausärzte ist ein wichtiger Erflog. Auch bei der Hilfsmittelversorgung wird es Verbesserungen geben, sagt Heike Baehrens.

„Es freut mich sehr, dass wir trotz Wahlkampf noch eine parlamentarische Mehrheit für die wichtige Entbudgetierung der Hausärzte finden konnten. Dies ist erneut ein starkes Zeichen dafür, dass demokratische Parteien trotz aller Meinungsverschiedenheiten bündnisfähig sein können. Auch die Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Behinderung wollen wir noch erleichtern und den Anspruch auf Notfallverhütungsmittel für Opfer sexualisierter Gewalt ausweiten. Letzte technische Details gilt es, noch zu klären. Persönlich bedauere ich es sehr, dass es uns nicht mehr gelungen ist, wichtige Regelung zur Stärkung der Patientenversorgung, etwa im Bereich Wundbehandlung, mit unseren Partnern zu verabreden.“

Die erklärte Blockade von CDU/CSU bei zentralen ausstehenden innenpolitischen Vorhaben zeigt einmal mehr die Verantwortungslosigkeit der Union. Sie hat schlicht kein Interesse an einer zeitnahen Einigung. Damit bleibt sie hinter dem Versprechen einer Kooperationsbereitschaft in Sicherheitsfragen mehr als zurück, sagt Dirk Wiese.

„Die Absage von CDU und CSU, keines der wichtigen ausstehenden innenpolitischen Vorhaben vor der Bundestagswahl im Parlament umzusetzen, ist reine Verantwortungslosigkeit. Nichts ist mehr übrig von der angeblichen Kooperationsbereitschaft bei wichtigen Sicherheitsfragen. Die Union lässt damit weitere wertvolle Wochen ins Land gehen, die man für gesetzgeberische Anpassungen so dringend benötigen würde. Schon vor Weihnachten hat Friedrich Merz zentrale Gesetzesänderungen vor sich hergeschoben.

Denn unser Land muss sicherer werden. Das hat nicht zuletzt die gestrige Sonder-Innenausschusssitzung zu den furchtbaren Vorgängen in Magdeburg eindrücklich gezeigt. Dass CDU und CSU, statt an die Menschen und ihre Sicherheit in unserem Land zu denken, lieber verantwortungsbefreit die Hände in den Schoß legen, ist schon ein starkes Stück. Wieder einmal zeigt sich: Die Friedrich-Merz-Union kann es nicht.“

Zum großen Bedauern der SPD-Bundestagsfraktion werden die Gespräche zum Düngegesetz nicht fortgesetzt. Grund dafür ist, dass CDU und CSU die Gespräche überraschend verlassen haben. Damit wird es in dieser Legislaturperiode keine Düngegesetznovelle mehr geben. Das kostet Zeit und Planungssicherheit.

Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Wir bedauern sehr, dass CDU/CSU die Verhandlungsrunde zum Düngegesetz verlassen haben. Das haben wir über die Presse und nicht von unseren Verhandlungspartnern erfahren. Hier soll offenbar Stimmung auf Kosten der Landwirtinnen und Landwirte gemacht werden. Jetzt ist klar, dass der Vermittlungsausschuss gescheitert ist und eine neue Regierung den Gesetzgebungsprozess von vorne beginnen muss. Damit verlieren wir Zeit, um einerseits den Landwirtinnen und Landwirten Planungssicherheit zu geben und andererseits die Anforderungen der EU-Kommission erfüllen zu können.“

Susanne Mittag, landwirtschaftspolitische Sprecherin:

„Gemeinsam mit den SPD-geführten Bundesländern haben wir einen praktikablen Kompromissvorschlag auf den Tisch gelegt. Die aus der Presse entnommene Begründung für die Weigerung von CDU/CSU, über den Vorschlag weiter zu verhandeln, ist an den Haaren herbeigezogen: Von Anfang an waren sich alle Verhandler einvernehmlich darüber einig, dass die Stoffstrombilanzverordnung aufgehoben wird. Das wäre fester Teil einer Gesamteinigung gewesen. Auch der Vorwurf von zusätzlicher Bürokratie und Doppelerfassung von Daten ist nur Polemik. Das Düngegesetz war gerade so angelegt, dass nur mit bereits vorhandenen Daten gearbeitet worden wäre. Angesichts der mit der Novelle des Düngegesetzes geplanten Digitalisierung, wäre es sogar zu bürokratischen Entlastungen gekommen.“

Sylvia Lehmann, zuständige Berichterstatterin:

„Auch die Forderung der CDU/CSU nach einem Ausschluss des Umweltbundesamtes für die Datenerhebung im Rahmen eines zukünftigen Monitorings zeigt, dass beide Parteien entweder fachlich schlecht beraten sind oder wider besseres Wissen absurde Forderungen stellen. Um das von der EU-Kommission geforderte Monitoring durchführen zu können, ist das zuständige Thünen-Institut auf Daten des Umweltbundesamtes zum Zustand der Grundwasserkörper angewiesen. Auch hat der Gesetzentwurf immer ganz klar das Thünen-Institut als zuständige Institution benannt, um alle Daten zusammenzuführen und auszuwerten. Die Forderung ist nur Teil einer Scheindebatte.“

Wenn die Handlungsfähigkeit der Kommunen gefährdet ist, wird der soziale Frieden im Land brüchig. Deshalb müssen jetzt Zeichen gesetzt werden.

Bernhard Daldrup, Sprecher der AG Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen:

„Die Lage der Kommunen spitzt sich weiter zu. 2024 werden sie mit einem Finanzierungsdefizit von voraussichtlich bis zu 17 Milliarden Euro abschließen. Der Sanierungsbedarf bleibt mit 186 Milliarden Euro auf hohem Niveau und die Zukunftsfähigkeit der Kommunen verlangt hohe Investitionen.

Die SPD hat sich in ihrer Regierungszeit stets als verlässlicher Partner der Kommunen erwiesen und wird es auch künftig sein. Der Bund hat in den vergangenen Jahren die finanziellen Folgen von Pandemie und Energiekrise, von Inflation und Klimawandel mit dreistelligen Milliardenbeträgen weitgehend ausgeglichen. Die Komplexität der verschiedenen gleichzeitigen Krisen verlangt jetzt und in Zukunft mehr finanzielle Verantwortung seitens des Bundes.

Seit dem Bruch der Ampel-Koalition arbeitet die Regierung an der Änderung des Grundgesetzes, um die Altschuldenhilfe zu ermöglichen. Sie muss im Kabinett beschlossen und unverzüglich dem Parlament vorgelegt werden. Hier müssen alle Fraktionen Farbe bekennen.

Die Forderung der Kommunen zur Änderung der staatlichen Steuerverteilung entspricht der Absicht der SPD in ihrem Regierungsprogramm. Wir stärken durch zahlreiche Förderprogramme die Investitionskraft der Kommunen. Beispielhaft sei die Städtebauförderung mit 790 Millionen Euro jährlich genannt. Dennoch brauchen wir eine bessere Grundfinanzierung der Kommunen. Klar sein muss auch, dass die Länder ihre finanzielle Verantwortung für die Kommunen besser wahrnehmen müssen.

Die dynamische Entwicklung der Sozialkosten muss gebremst, ihre Finanzierung verbessert werden. Sowohl bei den Kosten der Unterkunft als auch für die Aufnahme und Integration Geflüchteter ist die Unterstützung des Bundes deutlich erhöht worden. Die Kommunen brauchen dennoch weitergehende Entlastungen.

Wir unterstützen ausdrücklich den von den Kommunen geforderten Investitionsfonds zur Sicherung einer nachhaltigen Finanzierung von Erhaltungs- und Transformationsaufgaben. Ohne eine Reform der Schuldenbremse wird das nicht zu bewältigen sein.

Wir begrüßen ausdrücklich die Forderung, mehr für die Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung und zur Stärkung der Demokratie vor Ort zu tun. Förderprogramme müssen dafür konzentriert und radikal vereinfacht werden.“

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Die Regierungsfraktionen haben gemeinsam mit den demokratischen Oppositionsfraktionen eine Einigung auf einen gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten erzielt. Es ist wichtig, dass wir hier endlich handeln.

Sarah Lahrkamp, Mitglied im Familienausschuss und Kinderbeauftragte der SPD-Fraktion;
Dr. Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Familienausschuss und im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung für B90/DIE GRÜNEN:

„Wir freuen uns, dass es gelungen ist, als Regierungsfraktionen gemeinsam mit den demokratischen Oppositionsfraktionen eine Einigung auf einen gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten zu erzielen. Jede dritte Frau erlebt eine Fehlgeburt und hat bislang kaum rechtlichen Schutz. Deshalb ist es umso wichtiger, hier endlich zu handeln. Jede Fehlgeburt ist schmerzlich und gleichzeitig ist der Umgang jeder Frau damit ganz individuell. Frauen sollen sich frei und selbstbestimmt entscheiden können, ob sie den gestaffelten Mutterschutz nach einer Fehlgeburt in Anspruch nehmen wollen oder nicht.

Als Initiatorinnen haben wir einen Gesetzentwurf für Rot-Grün aus der Mitte des Parlaments vorgelegt und von Anfang an alle demokratischen Fraktionen in den Entstehungsprozess eingebunden. Dass die Union nun einen nahezu identischen Antrag eingebracht hat, ist ein gutes Zeichen. Es bestätigt unseren Ansatz und zeigt, dass wir selbst gegen Ende der Legislaturperiode noch Bewegung in dieses wichtige Thema bringen konnten.

Unser Ziel ist es, den gestaffelten Mutterschutz als gemeinsames Projekt aller demokratischen Fraktionen zu verabschieden. Noch sind einige Verfahrensfragen zu klären, die wir in Kürze im Gespräch mit der Union besprechen werden. Für uns steht nicht im Vordergrund, welcher Gesetzentwurf letztlich beschlossen wird, sondern dass die Rechte von Frauen nachhaltig gestärkt werden.

In der letzten Sitzungswoche werden wir den gestaffelten Mutterschutz verabschieden. Dazu laden wir alle demokratischen Fraktionen ein, diesen wichtigen Meilenstein gemeinsam mit uns und Natascha Sagorski, die von Anfang an unermüdlich für den Mutterschutz eingetreten ist, bei einem Empfang zu feiern.“

Der Bund plant mit der Strategie „Zoll 2030“ eine umfassende Reform der Zollverwaltung. Ziel ist es, den Beitrag des Zolls zur inneren Sicherheit und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft deutlich zu erhöhen. Unter anderem sollen Ermittlungseinheiten des Zollfahndungsdienstes, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Kontrolleinheiten im Zoll zusammengeführt werden.

Carlos Kasper, zuständiger Berichterstatter:

„Die Strategie Zoll 2030 ist eine echte Chance, die Zollverwaltung für die Zukunft gut aufzustellen. Ich begrüße die Zusammenlegung verschiedener Behördenteile. Damit wird gerade der Aufgabenbereich des Zolls beim Thema innere Sicherheit deutlich gestärkt.

Die Bündelung der Ermittlungskompetenzen und Einheiten des Zollfahndungsdienstes, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Kontrolleinheiten werden die Schlagkraft des Zolls insgesamt deutlich erhöhen. Das ist ein richtiger Schritt für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Es ist nur konsequent, nun auch einen neuen Studiengang für den Vollzugsbereich einzuführen. So werden wir zukünftige Zollbeamtinnen und Zollbeamte noch besser und gezielter für die Kriminalitätsbekämpfung ausbilden. Außerdem wird dies die Attraktivität des Zolls im Wettbewerb um die besten Köpfe erhöhen.

Die geplante Automatisierung von Prozessen bei der Zollabfertigung ist ein längst überfälliger und richtiger Schritt. Damit sagen wir auch dem Zollbetrug durch chinesische Plattformen wie Temu und Shein den Kampf an.“

Auch mit Blick auf die aktuelle Steuerschätzung ist Achim Post zuversichtlich, dass die laufenden Verhandlungen zum Bundeshaushalt planmäßig Ende November im Bundestag abgeschlossen werden können.

„Die neue Steuerschätzung für das kommende Jahr fließt jetzt in die Beratungen zum Bundeshaushalt 2025 ein. Vor unlösbare Aufgaben werden die Haushaltsverhandlungen jedoch nicht gestellt, auch da die Konjunkturkomponente der Schuldenregel zur Ankurbelung der Wirtschaft eine höhere Kreditaufnahme erlaubt. Ich bin daher zuversichtlich, dass wir die laufenden Verhandlungen zum Bundeshaushalt planmäßig Ende November im Bundestag abschließen werden.

Klar ist jedoch auch: Die Steuerschätzung zeigt einmal mehr, dass Deutschland zur Belebung der Konjunktur einen massiven Hochlauf öffentlicher und privater Investitionen braucht. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir nun zeitnah die Wachstumsinitiative im Bundestag verabschieden und auch, dass der Bundeskanzler in der kommenden Woche zu einem Industriegipfel einlädt.

Ich bin dafür, dass wir uns darüber hinaus über weitere Maßnahmen unterhalten. Dazu kann ein Deutschlandfonds zur Mobilisierung privaten Kapitals zählen wie ihn die SPD-Fraktion seit Monaten fordert und nunmehr auch von Wirtschaftsminister Habeck aufgegriffen wurde. Ebenso ist eine Reform der Schuldenregel vorstellbar, um strukturell deutlich mehr Investitionen zum Wohle aktueller und zukünftiger Generationen etwa in die Infrastruktur und Bildung zu ermöglichen. Es geht darum, Geld für unsere Zukunft und unseren Wohlstand zu mobilisieren und zeitgleich Solidität und stabile Staatsfinanzen sicherzustellen.

Für mich ist klar, dass das Ziel immer sein muss, dass über die Schaffung guter Arbeitsplätze mehr Geld bei der arbeitenden Mitte, bei den arbeitenden Familien in diesem Land ankommt – so sichern wir Wohlstand und ein gutes Leben für die Bürgerinnen und Bürger.“

Heute hat die Bundesnetzagentur den Antrag der Fernleitungsnetzbetreiber für den Aufbau eines Wasserstoffkernnetzes genehmigt. Die gesetzlichen Grundlagen für den Aufbau dieses Netzes haben wir in den vergangenen Monaten im Parlament geschaffen. Das Kernnetz soll knapp 9.040 km Leitungsinfrastruktur umfassen, die zu 60 Prozent aus der Umstellung ehemaliger Gas- auf Wasserstoffleitungen bestehen und auf die Einbindung in ein zukünftiges europäisches Wasserstoffnetz ausgelegt sind. Als unverzichtbarer Schritt für die Energiewende soll das Wasserstoffkernnetz bis zum Jahr 2032 (mit einer Verlängerungsoption bis 2037) fertiggestellt und zukünftig auch erweitert werden.

Andreas Rimkus: 

„Es ist eine gute Nachricht, dass die Genehmigung für das Wasserstoffkernnetz erteilt wurde. Mit dem Startschuss für das Kernnetz beginnt der Ausbau von Autobahnen für den Wasserstofftransport durch ganz Deutschland und legt so den Grundstein für einen zügigen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Damit geht Deutschland europaweit beispielgebend voran.

Für ein Gelingen der Energiewende müssen wir zukünftig einen großen Teil unserer Energie in Form von Wasserstoff speicher- und transportierbar machen. Eine leistungsfähige Infrastruktur und die erfolgreiche Transformation kann nur gemeinsam gelingen, das gilt für die Gasnetze ebenso wie für Strom, Wärme, Mobilität und Digitalisierung. Mit dem Startschuss für ein Wasserstoffkernnetz müssen wir deshalb auch ein Jahrzehnt der Infrastrukturen einläuten, in dem wir verstärkt deren Ausbau vorantreiben.

Mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, das aktuell im Parlament beraten wird, ergreifen wir eine Reihe von Maßnahmen zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung für Infrastrukturen des Wasserstoffhochlaufs und stellen damit weitere wichtige Weichen für den Weg in die klimaneutrale Gesellschaft.“

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