Einigung beim Klimaschutzgesetz und Solarpaket

Die Regierungsfraktionen haben sich in den parlamentarischen Beratungen beim Klimaschutzgesetz und Solarpaket geeinigt.

Matthias Miersch, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion:

„Endlich der Durchbruch: Wir integrieren europäische Regelungen in das Klimaschutzgesetz und stellen damit mehr Verbindlichkeit her. Selbstverständlich gelten die CO2-Minderungsziele des gültigen Gesetzes gleichzeitig weiter. Durch die Novelle darf kein Gramm CO2 mehr ausgestoßen werden. Mit dem Solarpaket geben wir gleichzeitig wichtige Impulse für den Ausbau der Photovoltaik, der Windkraft und Biomasse. Wir fordern die Bundesregierung zudem auf, den Net Zero Industry Act zügig umzusetzen und dabei insbesondere auch die heimische Solarindustrie zu stärken.“

Julia Verlinden, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen:

„Wir geben dem Klimaschutz in Deutschland ein starkes Update, das ihn fit macht für die nächsten 20 Jahre auf Deutschlands Weg zur Klimaneutralität. Das neue Klimaschutzgesetz bindet die Bundesregierung erstmals, konkrete Klimaschutzmaßnahmen auch für die Zeit 2030 – 2040 aufzustellen, erneuert die Verbindlichkeit jedes Sektors und wird CO2-Einsparung intelligenter messen. Mit Blick auf das wesentlich strengere Klimaziel 2040 muss besonders im Bereich Verkehr mehr passieren.

Vom neuen Solarpaket profitieren Kommunen im ganzen Land, die einfacher und schneller Wind- und Solarparks planen und umsetzen können. Und Millionen Bürgerinnen und Bürger können noch einfacher mit Balkonsolar zuhause Geld sparen und etwas Gutes für den Klimaschutz tun. Damit kann die Erfolgsgeschichte beim Ausbau der Erneuerbaren Energien mit noch größeren Schritten fortgeschrieben werden. Schon der erfolgreich beschleunigte Ausbau hat zu enormen CO2-Einsparungen geführt.“

Lukas Köhler, stellvertretender FDP-Fraktionsvorsitzender:

„Durch die Abschaffung der jährlichen Sektorziele im Klimaschutzgesetz ist sichergestellt, dass es keine Fahrverbote geben wird. Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes stellen wir die deutsche Klimapolitik vom Kopf auf die Füße, denn ab sofort zählt nur noch, dass die Klimaziele insgesamt erreicht werden und nicht mehr, an welcher Stelle die Emissionen reduziert werden. 2028 wird außerdem überprüft, ob auch die übrigen Regelungen im Klimaschutzgesetz abgeschafft werden können. Da bis dahin der Emissionshandel das Erreichen der Klimaziele in ganz Europa sicherstellt, sind aus Sicht der FDP-Fraktion dann keinerlei nationale Vorschriften mehr notwendig. In jedem Fall aber haben wir sichergestellt, dass es auch nach 2030 keine Sektorziele und damit keine Fahrverbote geben wird. Das marktwirtschaftliche Update der neuen deutschen Klimapolitik zeigt sich auch im Solarpaket. Es wird keinen Resilienz-Bonus geben, um einzelne Unternehmen auf Kosten der Allgemeinheit zu subventionieren. Stattdessen können sich die Menschen auf deutlich weniger Bürokratie und schnellere Verfahren freuen, wenn sie sich eine Solaranlage anschaffen wollen.“

Reproduktive Rechte stärken

Die im Koalitionsvertrag verankerte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat heute ihren Ergebnisbericht vorgelegt. Die Kommission hat unter anderem Regulierungsmöglichkeiten von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts geprüft und hat festgestellt, dass dies in einem gewissen Rahmen möglich ist.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Als SPD-Bundestagsfraktion wollen wir den gesetzgeberischen Spielraum nutzen. Frauen haben ein Recht auf Selbstbestimmung. Sie haben ein Recht darauf, selbstbestimmt über ihren Körper, ihre Familienplanung und ihr Sexualleben zu entscheiden. Dieses Recht wollen wir stärken. Gleichzeitig müssen wir ein wirksames Konzept für den Schutz des ungeborenen Lebens sicherstellen.

Wir sprechen uns klar für eine alternative Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs aus. Das aktuell bestehende Schutzkonzept hat sich nicht bewährt. Immer weniger Ärztinnen und Ärzte sind bereit, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Für viele Schwangere, die sich gegen die Fortführung ihrer Schwangerschaft entscheiden, ist die medizinische Versorgungslage prekär und ist davon abhängig, in welchem Teil des Landes sie leben. Dazu trägt auch die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch bei, durch die nicht nur Schwangere, sondern auch Ärztinnen und Ärzte stigmatisiert werden.“

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Wir werden nun prüfen, wie ein wirksames und rechtssicheres Schutzkonzept für das ungeborene Leben ausgestaltet werden kann.

Darüber hinaus hat die Kommission Möglichkeiten der Legalisierung der Eizellspende und altruistischen Leihmutterschaft geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass eine Legalisierung unter bestimmen Voraussetzungen in Deutschland möglich ist. Wir werden nun außerdem prüfen, ob sinnvolle Regelungsmodelle für die Legalisierung der Eizellspende und altruistischen Leihmutterschaft möglich sind, die unserem zentralen Anliegen gerecht werden, Frauen unter allen Umständen wirksam vor Ausbeutung und wirtschaftlichem Druck zu schützen und das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen.“

Das Transsexuellengesetz war ein Akt staatlichen Unrechts

Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein historischer Schritt in der Beseitigung staatlicher Diskriminierung und in der Förderung gesellschaftlicher Teilhabe für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen, so Sönke Rix.

„Die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes markiert einen historischen Schritt in der Beseitigung staatlicher Diskriminierung und in der Förderung gesellschaftlicher Teilhabe für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.

Das bisherige Transsexuellengesetz war ein Akt staatlichen Unrechts, der Zwangssterilisationen und Ehescheidungen als Voraussetzung für eine Änderung des amtlichen Namens und Geschlechtseintrags vorsah. Wir als Koalition haben nun vereint das Gesetz abgeschafft und durch eine rechtsstaatliche Regelung ersetzt, ohne dass ein Gericht uns dazu hätte auffordern müssen.

Das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht es trans*, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern, ohne gerichtliche Verfahren oder Sachverständigengutachten durchlaufen zu müssen. Besonders für Minderjährige wurden angemessene Regelungen getroffen, um ihre Situation zu berücksichtigen und ihre Rechte zu schützen.

Die Bundesregierung setzt damit verfassungs- und menschenrechtliche Vorgaben um und stärkt den Schutz und die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im Rahmen des Nationalen Aktionsplans.“

Teil-Legalisierung von Cannabis kommt

Foto: pixabay.com

Der Bundesrat hat heute das Cannabis-Gesetz der Ampel-Koalition passieren lassen. Damit werden der Konsum sowie der Besitz von Eigenbedarfsmengen sowie der Anbau für Erwachsene erlaubt. Ab Juli folgen dann die sogenannten Cannabis-Clubs, denen Anbau und begrenzte Abgabe von Cannabis an erwachsene Club-Mitglieder erlaubt wird.

Heike Baehrens:

“Ich freue mich, dass die Bundesländer diese Neuregelung nicht ausgebremst haben. Mit dem Cannabis-Gesetz erkennen wir die Realität an und leiten einen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik ein. Wir stellen den Gesundheitsschutz ins Zentrum unserer neuen Cannabispolitik und konzentrieren uns auf das, was wirklich bekämpft werden muss: den Schwarzmarkt.  Indem wir Konsumierende entstigmatisieren, haben wir endlich die Möglichkeit, sie mit Beratungs- und Hilfsangeboten auch zu erreichen.  Hierdurch wird der Weg frei für besseren Kinder- und Jugendschutz.”

Weg frei für eine bessere Versorgung von Patientinnen und Patienten

Der Bundesrat hat heute dem Krankenhaustransparenzgesetz zugestimmt. Dies ist ein wichtiger Schritt für viele Kliniken, die nun kurzfristige Liquiditätshilfen erhalten können, und für eine bessere einsehbare Versorgung von Patientinnen und Patienten.

Dagmar Schmidt:

“Viele Kliniken stehen aktuell wirtschaftlich stark unter Druck. Ich bin sehr froh, dass heute der Weg für kurzfristige Liquiditätshilfen in Höhe von bis zu sechs Milliarden Euro von den Ländern frei gemacht wurde. Kliniken bekommen die Hilfe, die sie benötigen. Es ist auch eine wichtige Weichenstellung, dass nach der Verzögerung im Vermittlungsausschuss der Bundesrat heute mit dem Transparenzgesetz konkrete Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten beschlossen hat. Sie können in Zukunft einfach erkennen, wo sie welche Versorgung und Leistung am besten bekommen können.”

Wachstumschancengesetz setzt steuerliche Anreize für Investitionen und Innovationen

Der Bundesrat hat nach einem langen Verhandlungsprozess und der zwischenzeitlichen Blockade der Union dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit ist der Weg frei für steuerliche Impulse zugunsten von Investitionen und Innovationen.

Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher:

„Der Bundesrat hat heute dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit ist nach einem langen Verhandlungsprozess und einer zwischenzeitlichen Blockade der Union der Weg frei für steuerliche Impulse zugunsten von Investitionen und Innovationen.

Das Entlastungsvolumen für die Unternehmen ist mit 3,2 Milliarden Euro zwar niedriger als von der Bundesregierung ursprünglich geplant. Die Maßnahmen leisten aufgrund ihrer hohen Zielgenauigkeit trotzdem einen wichtigen Beitrag zur Wachstumsstärkung.

Mit der befristeten Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter und der deutlichen Ausweitung der Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen setzen wir direkt wirksame Investitionsanreize. Durch eine degressive Abschreibung für den Wohnungsbau und umfassende Verbesserungen der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau leisten wir zudem einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Baubranche. Die Anhebung und Ausweitung der Forschungszulage stärkt die Forschung und Entwicklung in den Unternehmen.

Wichtig ist auch die im Gesetz enthaltene Änderung der Rentenbesteuerung, mit der eine drohende Doppelbesteuerung von Renten vermieden wird. Durch einen geringeren Anstieg des Besteuerungsanteils der Renten erfolgt eine vollständige Besteuerung der Rente erst für den Rentnerjahrgang 2058.

Durch die Einführung der Elektronischen Rechnung und weitere Regelungen gegen unfaire Gewinnverlagerungen ins Niedrigsteuerländer werden wichtige Schritte für mehr Steuergerechtigkeit unternommen.

Hervorzuheben ist schließlich, dass eine überproportionale Beteiligung der Kommunen an den Finanzierungskosten des Gesetzes abgewendet werden konnte. Auf diese Weise erhalten wir die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden.“

Achim Post zum Beschluss des Bundesrates zum Wachstumschancengesetz

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Weg freigemacht für das Wachstumschancengesetz.  Mit dem Wachstumschancengesetz regen wir Wachstum für Unternehmen an und stärken damit den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Nachdem der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat sich im letzten Monat auf eine Beschlussempfehlung zum Wachstumschancengesetz einigen konnte, wurde dem Gesetz heute im Bundesrat zugestimmt.

Dazu der Minden-Lübbecker SPD-Bundestagsabgeordnete und stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion im Bundestag Achim Post:

“Heute ist ein guter Tag für Wachstum und wirtschaftliche Dynamik in unserem Land. Die Annahme des Wachstumschancengesetzes setzt sinnvolle, schnell wirksame Wachstumsimpulse für Betriebe und Beschäftigte frei.Mit der Einführung einer degressiven Abschreibung für Investitionen, mit einer verbesserten Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen, einem erweiterten Verlustvortrag sowie einer ausgeweiteten steuerlichen Forschungszulage sieht das Wachstumschancengesetz erhebliche steuerliche Verbesserungen für Betriebe und Unternehmen vor.

Dass CDU und CSU das Wachstumschancengesetz bis zur letzten Minute aus sachfremder Parteitaktik blockiert und ein Scheitern riskiert haben, war unverantwortlich und zeigt einen gefährlichen Mangel an Ernsthaftigkeit in zentralen Fragen der wirtschaftlichen Zukunft unseres Landes.“

Aussetzung der Vier-Prozent-Quote für Brachflächen ist richtig

Die Bundesregierung hat sich auf das Aussetzen der Vier-Prozent-Quote von landwirtschaftlichen Brachflächen in diesem Jahr geeinigt.  Angesichts der Debatten um die Situation in der Landwirtschaft kommt die von der EU-Kommission eingeräumte Ausnahme zur rechten Zeit.

Susanne Mittag:

„Angesichts der Debatten um die Situation in der Landwirtschaft ist es richtig, in diesem Jahr erneut die von der EU-Kommission eingeräumte Ausnahme bei den verpflichtenden Flächenstilllegungen zu nutzen. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass ein Ziel der nichtproduktiven Flächen auf Ackerland unter anderem die ökologischen Effekte sind, die jetzt nicht unter den Tisch fallen dürfen. Auch aus diesem Grund ist es unbedingt erforderlich, den geplanten Ausbau der Grünlandregelungen endlich umzusetzen, auf die Grünlandbewirtschafter schon lange warten. Diese Anpassungen müssen rechtzeitig für 2025 stehen, damit die Landwirtinnen und Landwirte frühzeitig planen können.“

Europäisches Naturschutzgesetz ist großer Schritt für gesunde Ökosysteme

Die Hängepartie ist endlich vorbei: Heute hat das Europäische Parlament das ambitionierte Naturschutzgesetz verabschiedet, trotz heftiger Kritik von konservativen Kräften. Bis 2030 sollen nun 20 Prozent der zerstörten Ökosysteme an Land und in den Meeren renaturiert werden.

Lina Seitzl, zuständige Berichterstatterin:

„Bis 2050 sollen alle europäischen Naturlandschaften in einem guten Zustand sein. Dieses Ziel dient dem Schutz unserer Artenvielfalt und der Erreichung der ambitionierten Klimaziele. Denn naturnahe Auen und Moore speichern mehr Wasser in der Landschaft und schützen vor Trockenheit und Hochwasser. Gesunde und widerstandsfähige Wälder speichern Treibhausgase und bieten Lebensraum für zahlreiche Arten. Das neue EU-Gesetz enthält auch verpflichtende Ziele für das Stadtgrün und die Beschattung. Dieses Regelwerk ist entscheidend im Kampf gegen das Artensterben und den Klimawandel. Zurzeit sind rund 80 Prozent der europäischen Ökosysteme nicht mehr intakt, da sie intensiv landwirtschaftlich genutzt, verschmutzt und versiegelt werden. Daher ist es eine gute Nachricht, dass sich die europäische Staatengemeinschaft trotz der andauernden Blockaden von konservativen Kräften für mehr Klima- und Naturschutz entschieden hat. Jetzt ist es wichtig, die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur schnell in Deutschland umzusetzen.“

 

Frauen leisten weiterhin Großteil von Sorgearbeit

Heute ist Equal Care Day, der ein Schlaglicht auf die ungleiche Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern wirft. Frauen leisten in Deutschland viel mehr unbezahlte Arbeit als Männer, vor allem in der klassischen Hausarbeit und in der Pflege.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Ohne private Sorgearbeit, sei es die Betreuung der Kinder oder die Pflege von Angehörigen, würde unsere Gesellschaft nicht funktionieren. Die Care-Arbeit ist existenziell, erfährt aber nicht die Anerkennung, die sie verdient. Nach wie vor sind es Frauen, die den Großteil privater Care-Arbeit leisten. Dies hat gravierende Auswirkungen auf ihre Erwerbstätigkeit, Karrierechancen, wirtschaftliche Unabhängigkeit, finanzielle Absicherung im Alter und nicht zuletzt wegen Mehrfachbelastungen die Gesundheit. Das ist nicht gerecht und muss sich ändern.

Mit zahlreichen Maßnahmen stärken wir die gemeinsame Verantwortung für die Familie. Wir wollen eine Familienstartzeit einführen und planen eine zweiwöchige bezahlte Freistellung für den Partner oder die Partnerin nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld soll weiterhin ein bewährtes Modell für Familien bleiben. Zudem unterstützen wir die Länder bei der qualitativen Verbesserung der Kindertagesbetreuung. Für pflegende Angehörige streben wir eine größere Flexibilität in der Zeiteinteilung an und werden hierzu die Gesetze zur Pflegezeit und Familienpflegezeit weiterentwickeln. Fehlanreize, wie das Ehegattensplitting, gehören abgeschafft.

Langfristig gilt es, Vollzeitarbeit neu zu definieren. Denn wenn Frauen nicht einen Teil ihrer Sorgearbeit an den Partner abgeben, wird das nichts mit der Gleichberechtigung. Ich bin froh, dass es den Equal Care Day gibt, denn er weist auf die ungleiche Verteilung bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern hin. Das Erkennen von Nachteilen schafft öffentliche Akzeptanz für notwendige Veränderungen, etwa bei Steuerklassen.“

Startschuss für eine neue Drogenpolitik

Foto: pixabay.com

Heute hat der Deutsche Bundestag die Entkriminalisierung von Cannabis für Erwachsene beschlossen und damit endlich einen Paradigmenwechsel in der Cannabispolitik eingeleitet. Mit dem Cannabisgesetz werden der Gesundheitsschutz sowie der Kinder- und Jugendschutz in den Fokus gerückt. Gleichzeitig dämmen wir den Schwarzmarkt ein, beenden die Kriminalisierung der Konsumierenden mit allen für sie negativen Folgen, kontrollieren die Qualität von Cannabis und verhindern die Weitergabe von verunreinigten Substanzen. Dieser Schritt löst nicht nur das Versprechen des SPD-Wahlprogramms ein, sondern ist ein Meilenstein für die Umsetzung einer modernen Drogen- und Suchtpolitik.

Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin:
„Mit dem Cannabisgesetz erkennen wir ausdrücklich die gesellschaftliche Realität an, dass die Verbotspolitik der Vergangenheit gescheitert ist. Sie hat nicht verhindert, dass immer mehr Menschen in Deutschland Cannabis konsumieren. Wir unterstreichen mit dem Gesetz, dass Cannabis für alle Konsumierenden eine schädliche Droge ist. Darum stärken wir den Gesundheitsschutz – insbesondere in Bezug auf Kinder und Jugendliche mit einem wirksameren Bündel an Maßnahmen zur Frühintervention und Prävention. Wichtig ist der SPD-Bundestagsfraktion zudem, dass der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Kindern und Jugendlichen ausdrücklich verboten bleibt und die Weitergabe an Kinder und Jugendliche stärker bestraft wird.“

Dirk Heidenblut, zuständiger Berichterstatter:
„Bislang werden Cannabiskonsumierende stigmatisiert, kriminalisiert und auf dem Schwarzmarkt mit gesundheitsschädlichen Stoffen versorgt, deren Inhalt sie nicht einmal kennen. Das hat nun ein Ende. Mit dem Cannabisgesetz schaffen wir den nötigen Gesundheitsschutz durch Qualitätsstandards des kontrollierten Anbaus. Und wir haben den Kinder- und Jugendschutz im Fokus, weshalb der Besitz, der Verkauf sowie die Weitergabe an Kinder und Jugendliche verboten bleibt. Auch für Cannabispatientinnen und -patienten schaffen wir Verbesserungen. Als SPD-Bundestagsfraktion setzen wir uns schon seit Jahren für eine Abkehr der Verbotspolitik und für eine Neuausrichtung der Drogenpolitik ein. Heute endlich ist es uns gelungen, diesen bedeutenden Schritt zu gehen. Als nächstes stehen die Beratungen über die Einführung von Modellprojekten zur Erprobung des zertifizierten Verkaufs von staatlich kontrolliertem Cannabis an Erwachsene an (die sogenannte 2. Säule).“

Stabiler Preis für Deutschlandticket schafft Vertrauen

Foto: Didgeman/pixabay.com

Die heutige Verkehrsministerkonferenz hat sich darauf geeinigt, den Ticketpreis nicht zu erhöhen. Das ist das richtige Zeichen, sagt Isabel Cademartori.

„Das Deutschlandticket ist eine Revolution für den ÖPNV in Deutschland. Wir haben uns als SPD-Fraktion von Anfang an für einen stabilen Preis stark gemacht. Es ist das richtige Zeichen, den Ticketpreis jetzt nicht zu erhöhen. Denn umso mehr Menschen sich für ein Abo entscheiden, umso stabiler ist die Finanzierung. Nur ein konstanter Preis schafft Vertrauen. Trotzdem müssen die Länder über den Erfolg hinaus weitere Angebote zur Attraktivitätssteigerung schaffen, etwa zur Mitnahme von Kindern oder bei einer bundesweit einheitlichen Regelung für Sozialtickets.“