Der heimische Abgeordnete Achim Post (SPD) lädt junge Menschen im Alter von 18 bis 28 Jahren vom 18. bis 20. Dezember 2024 nach Berlin ein. Unter der Schirmherrschaft der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas finden die 30. Tage der Begegnung im Deutschen Bundestag statt. „Ich würde mich sehr freuen, wenn auch junge Menschen aus dem Mühlenkreis bei den Tagen der Begegnung mitdiskutieren“, so Achim Post.

Seit 1985 lädt ein parteiübergreifender Einladerkreis von Abgeordneten zu dieser Veranstaltung mit Vorträgen, Seminaren und Gesprächen in den Deutschen Bundestag. Der vorherige Schirmherr Dr. Wolfgang Schäuble bezeichnete die Tage der Begegnung respektvoll als „die älteste fraktionsübergreifende Initiative im Deutschen Bundestag“.

Spitzenpolitiker, Journalisten und Unternehmer denken gemeinsam über Politik, Glaube und Werte nach, stellen sich der Diskussion mit den etwa 150 Teilnehmenden und betonen die Wichtigkeit der Präambel unseres deutschen Grundgesetzes „…in Verantwortung vor Gott und den Menschen“. Persönliche Begegnungen und Gespräche sollen dazu beitragen, die universelle Verantwortung für die Gestaltung unseres Gemeinwesens bewusst zu machen und einen authentischen Einblick in die Arbeit des Parlaments und den Politikeralltag zu gewähren.

Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Die Anmeldung kann direkt unter https://www.tage-der-begegnung.de/anmeldung erfolgen. Nähere Informationen gibt es unter https://www.tage-der-begegnung.de. Interessierte können sich bei Fragen an das Büro von Achim Post oder direkt an das Team der Tage der Begegnung unter team@tage-der-begegnung.de wenden.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat gegenüber dem WDR angekündigt, dass das In-Krafttreten der Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen vom 1. Januar auf den 1. April 2025 verschoben wird. Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Thorsten Klute, gesundheitspolitischer Sprecher:

Lisa-Kristin Kapteinat:

„Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hält dem Druck der Krankenhäuser nicht mehr stand und hat offensichtlich eingesehen, dass bei der Krankenhausplanung ein „mit dem Kopf durch die Wand“ nicht funktioniert. Die Krankenhäuser haben mit ihrer Kritik an den bisherigen Planungen der Landesregierung deutlich gemacht, dass Klinikschließungen die Folge sein werden. Jetzt haben die Krankenhäuser mehr Zeit, sich auf die Veränderungen vorzubereiten. Auf den Trichter, dass es vielleicht keine gute Idee ist, zum 1. Januar 2025 den jeweiligen Kliniken bestimmte Eingriffe und Operationen zu untersagen, ohne dass zeitgleich woanders zusätzliche Kapazitäten starten, hätte er freilich wesentlich eher kommen können.

Trotz des neuen Zeitplans bleibt weiter unklar, wie die Landesregierung die Krankenhausplanung finanzieren will. Bis zum Jahr 2030 sollen 2,5 Milliarden Euro für die Krankenhausplanung zur Verfügung gestellt werden. Die Krankenhäuser haben aber bereits rund sieben Milliarden Euro an Investitionsmitteln beantragt. Wie diese Lücke geschlossen werden soll, ist allen Beteiligten nach wie vor ein Rätsel.“

Thorsten Klute:

„327 von 330 nordrhein-westfälischen Krankenhäusern haben gegen Laumanns Pläne Widerspruch eingelegt. Mit der Verschiebung des In-Krafttretens wird in Wahrheit aber kein einziger dieser Widersprüche gelöst. Minister Laumann hat sich jetzt ein bisschen Zeit verschafft. Wir werden sehen, ob er diese nutzen wird, oder die Probleme nur auf die lange Bank oder nach Berlin schiebt. Dass Minister Laumann zu der Verschiebung seiner Reform gestern im Gesundheitsausschuss kein einziges Wort verlor, zeigt, wie wenig er die Entwicklungen aktuell überblickt.“

Der Bund plant mit der Strategie „Zoll 2030“ eine umfassende Reform der Zollverwaltung. Ziel ist es, den Beitrag des Zolls zur inneren Sicherheit und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft deutlich zu erhöhen. Unter anderem sollen Ermittlungseinheiten des Zollfahndungsdienstes, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Kontrolleinheiten im Zoll zusammengeführt werden.

Carlos Kasper, zuständiger Berichterstatter:

„Die Strategie Zoll 2030 ist eine echte Chance, die Zollverwaltung für die Zukunft gut aufzustellen. Ich begrüße die Zusammenlegung verschiedener Behördenteile. Damit wird gerade der Aufgabenbereich des Zolls beim Thema innere Sicherheit deutlich gestärkt.

Die Bündelung der Ermittlungskompetenzen und Einheiten des Zollfahndungsdienstes, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Kontrolleinheiten werden die Schlagkraft des Zolls insgesamt deutlich erhöhen. Das ist ein richtiger Schritt für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Es ist nur konsequent, nun auch einen neuen Studiengang für den Vollzugsbereich einzuführen. So werden wir zukünftige Zollbeamtinnen und Zollbeamte noch besser und gezielter für die Kriminalitätsbekämpfung ausbilden. Außerdem wird dies die Attraktivität des Zolls im Wettbewerb um die besten Köpfe erhöhen.

Die geplante Automatisierung von Prozessen bei der Zollabfertigung ist ein längst überfälliger und richtiger Schritt. Damit sagen wir auch dem Zollbetrug durch chinesische Plattformen wie Temu und Shein den Kampf an.“

Im Rahmen der heutigen Sitzung des Landtagsausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales wurde endgültig klar, dass es keine Anhörung zu den Auswirkungen des von der Landesregierung eingebrachten Haushaltsentwurfes 2025 auf den Sozialbereich geben wird. Die SPD-Fraktion hatte beantragt, dass insbesondere die Sozialverbände darstellen sollten, welche Folgen die geplanten Kürzungen bei den Projekten, Unterstützungsleistungen und (Beratungs-) Angeboten hätten. Die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen hatten das aber mit ihrer Mehrheit abgelehnt.

Dazu erklären Lena Teschlade, sozial- und arbeitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Thorsten Klute, gesundheitspolitischer Sprecher:

Lena Teschlade:

„Im Haushalt 2025 plant die Landesregierung einen ungeheuren Kahlschlag im Sozialbereich. Trotz eines Rekordbudgets wird hier der Rotstift angesetzt. Davon ist insbesondere die Freie Wohlfahrtspflege betroffen: Mit über zwei Millionen Euro sollen fast 35 Prozent der Mittel gekürzt werden. Dabei übernimmt die Freie Wohlfahrtspflege zentrale Aufgaben bei der Unterstützung hilfebedürftiger Menschen. Dazu zählen beispielsweise Schwangerschaftskonfliktberatungen, Sozialberatungen für Geflüchtete oder Pflegebedürftige. Neben der Freien Wohlfahrtspflege wird auch deutlich bei den Aidshilfen, bei Inklusionsmaßnahmen, der Agentur Barrierefrei, bei Krebsberatungsstellen oder der Berufseinstiegsbegleitung gespart. So werden Strukturen zerstört, die man nur schwer wieder aufbauen kann, wenn die Kürzungspläne der schwarz-grünen Koalition nicht gestoppt werden.“

Thorsten Klute:

„Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass zu folgenschweren Gesetzesvorhaben Anhörungen durchgeführt werden. Dass CDU und Grüne aber unseren entsprechenden Antrag abgelehnt hatten und keine Fachleute zu den Auswirkungen der deutlichen Kürzungen angehört werden, ist ein Skandal. Schwarz-Grün steckt den Kopf in den Sand und will von den Folgen ihrer Sozialkürzungen nichts wissen. Die Koalition hat Angst vor den Argumenten der Sozialverbände und der betroffenen Menschen, die künftig allein gelassen werden sollen. Verantwortlich wäre es gewesen, wenn die Koalition ihre Streichungen im Landeshaushalt auch mit ihnen erläutern und diskutieren würde. Stattdessen setzt man wohl auf kurzen Prozess.“

Auch mit Blick auf die aktuelle Steuerschätzung ist Achim Post zuversichtlich, dass die laufenden Verhandlungen zum Bundeshaushalt planmäßig Ende November im Bundestag abgeschlossen werden können.

„Die neue Steuerschätzung für das kommende Jahr fließt jetzt in die Beratungen zum Bundeshaushalt 2025 ein. Vor unlösbare Aufgaben werden die Haushaltsverhandlungen jedoch nicht gestellt, auch da die Konjunkturkomponente der Schuldenregel zur Ankurbelung der Wirtschaft eine höhere Kreditaufnahme erlaubt. Ich bin daher zuversichtlich, dass wir die laufenden Verhandlungen zum Bundeshaushalt planmäßig Ende November im Bundestag abschließen werden.

Klar ist jedoch auch: Die Steuerschätzung zeigt einmal mehr, dass Deutschland zur Belebung der Konjunktur einen massiven Hochlauf öffentlicher und privater Investitionen braucht. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir nun zeitnah die Wachstumsinitiative im Bundestag verabschieden und auch, dass der Bundeskanzler in der kommenden Woche zu einem Industriegipfel einlädt.

Ich bin dafür, dass wir uns darüber hinaus über weitere Maßnahmen unterhalten. Dazu kann ein Deutschlandfonds zur Mobilisierung privaten Kapitals zählen wie ihn die SPD-Fraktion seit Monaten fordert und nunmehr auch von Wirtschaftsminister Habeck aufgegriffen wurde. Ebenso ist eine Reform der Schuldenregel vorstellbar, um strukturell deutlich mehr Investitionen zum Wohle aktueller und zukünftiger Generationen etwa in die Infrastruktur und Bildung zu ermöglichen. Es geht darum, Geld für unsere Zukunft und unseren Wohlstand zu mobilisieren und zeitgleich Solidität und stabile Staatsfinanzen sicherzustellen.

Für mich ist klar, dass das Ziel immer sein muss, dass über die Schaffung guter Arbeitsplätze mehr Geld bei der arbeitenden Mitte, bei den arbeitenden Familien in diesem Land ankommt – so sichern wir Wohlstand und ein gutes Leben für die Bürgerinnen und Bürger.“

Heute hat die Bundesnetzagentur den Antrag der Fernleitungsnetzbetreiber für den Aufbau eines Wasserstoffkernnetzes genehmigt. Die gesetzlichen Grundlagen für den Aufbau dieses Netzes haben wir in den vergangenen Monaten im Parlament geschaffen. Das Kernnetz soll knapp 9.040 km Leitungsinfrastruktur umfassen, die zu 60 Prozent aus der Umstellung ehemaliger Gas- auf Wasserstoffleitungen bestehen und auf die Einbindung in ein zukünftiges europäisches Wasserstoffnetz ausgelegt sind. Als unverzichtbarer Schritt für die Energiewende soll das Wasserstoffkernnetz bis zum Jahr 2032 (mit einer Verlängerungsoption bis 2037) fertiggestellt und zukünftig auch erweitert werden.

Andreas Rimkus: 

„Es ist eine gute Nachricht, dass die Genehmigung für das Wasserstoffkernnetz erteilt wurde. Mit dem Startschuss für das Kernnetz beginnt der Ausbau von Autobahnen für den Wasserstofftransport durch ganz Deutschland und legt so den Grundstein für einen zügigen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Damit geht Deutschland europaweit beispielgebend voran.

Für ein Gelingen der Energiewende müssen wir zukünftig einen großen Teil unserer Energie in Form von Wasserstoff speicher- und transportierbar machen. Eine leistungsfähige Infrastruktur und die erfolgreiche Transformation kann nur gemeinsam gelingen, das gilt für die Gasnetze ebenso wie für Strom, Wärme, Mobilität und Digitalisierung. Mit dem Startschuss für ein Wasserstoffkernnetz müssen wir deshalb auch ein Jahrzehnt der Infrastrukturen einläuten, in dem wir verstärkt deren Ausbau vorantreiben.

Mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, das aktuell im Parlament beraten wird, ergreifen wir eine Reihe von Maßnahmen zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung für Infrastrukturen des Wasserstoffhochlaufs und stellen damit weitere wichtige Weichen für den Weg in die klimaneutrale Gesellschaft.“

Die EU kann künftig Zusatzzölle auf Elektroautos aus China erheben. SPD-Fraktionsvize Achim Post verteidigt das deutsche Nein und fordert weitere Maßnahmen zur Stärkung der Industrie.

“In diesen wirtschaftlich herausfordernden Zeiten bergen Zölle gegen China ein hohes Risiko, besonders für die Industrie bei uns im Land. Dass die Bundesregierung auf Betreiben von Kanzler Scholz heute mit Nein gestimmt hat, ist daher das richtige Signal im Interesse unseres Industriestandorts, auch wenn eine Mehrheit gegen das Vorhaben der EU-Kommission nicht zustande gekommen ist.

Jetzt gilt es die verbleibende Zeit bis zur Einführung der Zölle mit aller Kraft dafür zu nutzen, um doch noch eine Einigung mit China zu erreichen. Hier ist die EU-Kommission weiter gefordert.

Zugleich müssen wir in Deutschland jetzt zügig weitere Maßnahmen zur Stärkung unserer Industrie auf den Weg bringen. Ich begrüße es sehr, dass Bundeskanzler Olaf Scholz zusätzliche Impulse für wettbewerbsfähige Industriestrompreise angekündigt hat – durch Entlastungen bei den Netzentgelten und eine erweiterte Strompreiskompensation.

Zusammen mit der bereits beschlossenen Finanzierung der EEG-Umlage aus dem Haushalt sowie der Absenkung der Stromsteuer für produzierende Unternehmen auf das europäische Minimum ist das ein Industriestrompaket, das sich sehen lassen kann.”

Zu den von Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigten industriepolitischen Eckpunkten erklärt Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD:

»Die NRWSPD fordert bereits seit längerem weitere Schritte für Planungssicherheit und wettbewerbsfähige Industriestrompreise. Die heute von Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigten Eckpunkte für eine industriepolitische Agenda geben genau dafür jetzt einen wichtigen zusätzlichen Impuls. Erleichterungen für die Industrie, wie die Entlastungen bei Strompreisen und Netzentgelten, werden gerade auch im Industrieland NRW spürbar sein und viele Betriebe vor Ort merklich entlasten.

Jetzt kommt es darauf an, weiterhin gemeinsam eine wirksame industriepolitische Agenda zu gestalten. Diese muss Unternehmen, Gewerkschaften und Politik einbeziehen. Zusammen mit den heute angekündigten Maßnahmen und der bereits beschlossenen Finanzierung der EEG-Umlage aus dem Haushalt sowie der Absenkung der Stromsteuer für produzierende Unternehmen auf das europäische Minimum sind wir auf einem guten Weg. Insgesamt ist das ein Industriestrompaket, das sich sehen lassen kann.

Klar ist: In diesen schwierigen Zeiten hat die Politik die Verantwortung alles dafür zu tun, dass unsere Industrie nicht in die Knie geht, sondern die Transformation gut meistert. Das gilt für das Industrieland NRW in besonderem Maße, hier erwarte ich auch von der Landesregierung mehr Klarheit und Entschlossenheit im Handeln.«

Die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, ist gestiegen. Grund dafür ist das im Januar 2023 in Kraft getretene „Wohngeld-Plus-Gesetz“. Auf seiner Basis wurde erstens mehr ausgezahlt und zweitens haben mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld erhalten.

Bernhard Daldrup, wohnungspolitischer Sprecher:

„Die Belastung durch Wohnkosten ist für viele Haushalte mit niedrigem Einkommen hoch. Hier hilft das Wohngeld-Plus: Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten – sowohl für eine Mietwohnung als auch für selbstgenutztes Wohneigentum. Das Wohngeld-Plus unterstützt Haushalte mit niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherung und sichert somit ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen.

Um den steigenden Mieten und Wohnkosten entgegenzuwirken, sind Wohnneubau und ein soziales Mietrecht unerlässlich. Für den sozialen Wohnungsbau stellen wir den Ländern über 21 Milliarden Euro zur Verfügung.

Um den Betroffenen zeitnah zu helfen, hat die Koalition den Bezug des Wohngeldes deutlich ausgeweitet und damit vielen Haushalten konkret und unmittelbar geholfen. Wie sich jetzt zeigt, hat sich die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, stark erhöht. Ende 2023 erhielten in Deutschland rund 1,2 Millionen Haushalte die Leistung, das waren 80 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Grund ist das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz): Auf seiner Basis wurde mehr ausgezahlt und mehr Menschen erhielten Anspruch auf Wohngeld. Die Höhe richtet sich nach Einkommen, Miete und der Zahl der Haushaltsmitglieder. Der durchschnittliche Anspruch betrug Ende 2023 bei reinen Wohngeldhaushalten 297 Euro – 106 Euro mehr als vor Inkrafttreten des Gesetzes.“

Hier kann jede/r prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

Das Bauministerium unterstützt die Wohnungswirtschaft beim Bau von bezahlbarem Wohnraum ab 1. Oktober mit dem neuen Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN). Für dieses und nächstes Jahr stehen jeweils eine Milliarde Euro zur Verfügung.

Franziska Mascheck, zuständige Berichterstatterin:

„Mit dem neuen Programm ‚Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment‘ stellen wir eine dritte Fördersäule bereit, die neben dem sozialen und privaten Wohnungsbau nun die Schaffung von kleinen Wohnflächen unterstützt. Durch Kriterien wie die Begrenzung der zu fördernden Baukosten und Wohnfläche sollen dabei auch die Realisierung neuer Konzepte im Wohnungsneubau unterstützt werden. So soll besonders in Ballungsgebieten mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen.

Die Konditionen bei KNN entsprechen den Rückmeldungen aus der Branche, so dass wir nun von einem kräftigen Impuls für die Baubranche ausgehen können und gleichzeitig den klimafreundlichen Neubau stärken. Denn beim Bau werden nun der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes und dessen Baukosten in den Blick genommen.“

Das Bürokratieentlastungsgesetz enthält wichtige Entlastungsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen. Dazu zählen insbesondere die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Steuer- und Handelsrecht, der Abbau von Melde- und Informationspflichten sowie das konsequente Vorantreiben der Digitalisierung. Im parlamentarischen Verfahren wurden weitere wichtige, praxisnahe Entlastungen ergänzt, ohne Schutzvorschriften für Arbeitnehmende zu senken.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Überbordende Bürokratie belastet Bürger und Unternehmen. Sie kostet Zeit, Geld, hemmt das Wachstum und sorgt für ein schlechtes Betriebsklima im Land. Mit dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz schaffen wir Abhilfe. Wir haben im parlamentarischen Verfahren eng mit Verbänden, Betrieben und der Zivilgesellschaft zusammengearbeitet. Das Ergebnis sind praxisnahe und alltagstaugliche Regelungen wie die Digitalisierung bei Arbeitsverträgen und im Gewerbemietrecht.

In seinem Umfang übertrifft das Gesetz deutlich die vorherigen Bürokratieentlastungsgesetze. Das große Paket verstehen wir als Startschuss für eine kontinuierliche Bürokratieentlastung. In diesem Sinne werden wir stets Regelungen hinterfragen und Verfahren auf ihre Verbesserungsmöglichkeiten abklopfen. Als Bundesgesetzgeber verstehen wir Bürokratieabbau als staatliche Gemeinschaftsaufgabe, da viele Regelungen auf Ebene der Länder oder der EU entstehen.“

Esra Limbacher, zuständiger Berichterstatter:

„Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz und weiteren Maßnahmen senden wir ein klares Signal: Wir meinen es ernst mit der Modernisierung unseres Landes und setzen ein Stoppsignal gegen unnötige Bürokratie.

Die Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege entlastet die Wirtschaft erheblich, da Ressourcen gespart und Bürokratiekosten reduziert werden. Entscheidend ist dabei, dass weiterhin effektiv gegen Steuerstraftaten vorgegangen werden kann. Dazu wurde das Inkrafttreten für von der Finanzaufsicht beaufsichtigte Unternehmen im parlamentarischen Verfahren um ein Jahr verschoben. Die Verjährungsfristen für Steuerstraftaten bleiben unverändert bei 15 Jahren.

Insgesamt ist Bürokratieabbau eine Daueraufgabe, die wir mit einem jährlichen Bürokratieentlastungsgesetz fortsetzen werden.“

Mit dem Schrottimmobilienmissbrauchsbekämpfungsgesetz ebnet das Parlament den Weg für ein effektiveres Vorgehen gegen windige Geschäfte mit verwahrlosten Immobilien. Kommunen wird künftig ermöglicht, Immobilien gerichtlich verwalten zu lassen.

Zanda Martens, zuständige Berichterstatterin:

„Es ist zu einem gängigen Muster geworden: Immobilien in miserablem Zustand werden zu Spottpreisen ersteigert und dann vermietet – bezahlt wird das Gebot aber nicht. Bis zur erneuten Zwangsversteigerung vergeht oft ein erheblicher Zeitraum. Dies ermöglicht es unseriösen Bietern, Mieteinnahmen zu kassieren, ohne sich um die Instandhaltung oder Sanierung der Immobilie zu kümmern. Leidtragende sind vor allem Menschen, die dringend eine Wohnung benötigen und mangels bezahlbarer Alternativen gezwungen sind, in diesen Schrottimmobilien zu wohnen. In Mitleidenschaft gezogen wird aber auch das gesamte Wohnquartier im Umfeld der Schrottimmobilie, die durch Anblick, Müll, Gerüche und Lärm auf die gesamte Nachbarschaft ausstrahlt.

Eine neue Regelung im Zwangsversteigerungsgesetz wird dieses missbräuchliche Geschäftsmodell künftig verhindern, indem die Kommunen die Möglichkeit erhalten, eine gerichtliche Verwaltung für diese Immobilien zu beantragen. Damit wird sichergestellt, dass die Mieteinnahmen nicht spekulativen Investoren zufließen, sondern für den Erhalt der Immobilie verwendet werden. So wird dem bisherigen Geschäftsmodell die Grundlage entzogen.

Mit diesem Gesetz geben wir Kommunen wie Gelsenkirchen, die zuletzt stark von diesem Modell betroffen waren, ein wirksames Instrument an die Hand, um aktive Stadtentwicklung betreiben zu können. Wenn der Bundesjustizminister jetzt noch die Blockade bei der Reform des kommunalen Vorkaufsrechts aufgeben würde, hätte er so nicht nur seine Heimatstadt mit allen notwendigen Instrumenten im Kampf gegen Schrottimmobilien ausgestattet.“

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