Einigung beim Klimaschutzgesetz und Solarpaket

Die Regierungsfraktionen haben sich in den parlamentarischen Beratungen beim Klimaschutzgesetz und Solarpaket geeinigt.

Matthias Miersch, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion:

„Endlich der Durchbruch: Wir integrieren europäische Regelungen in das Klimaschutzgesetz und stellen damit mehr Verbindlichkeit her. Selbstverständlich gelten die CO2-Minderungsziele des gültigen Gesetzes gleichzeitig weiter. Durch die Novelle darf kein Gramm CO2 mehr ausgestoßen werden. Mit dem Solarpaket geben wir gleichzeitig wichtige Impulse für den Ausbau der Photovoltaik, der Windkraft und Biomasse. Wir fordern die Bundesregierung zudem auf, den Net Zero Industry Act zügig umzusetzen und dabei insbesondere auch die heimische Solarindustrie zu stärken.“

Julia Verlinden, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen:

„Wir geben dem Klimaschutz in Deutschland ein starkes Update, das ihn fit macht für die nächsten 20 Jahre auf Deutschlands Weg zur Klimaneutralität. Das neue Klimaschutzgesetz bindet die Bundesregierung erstmals, konkrete Klimaschutzmaßnahmen auch für die Zeit 2030 – 2040 aufzustellen, erneuert die Verbindlichkeit jedes Sektors und wird CO2-Einsparung intelligenter messen. Mit Blick auf das wesentlich strengere Klimaziel 2040 muss besonders im Bereich Verkehr mehr passieren.

Vom neuen Solarpaket profitieren Kommunen im ganzen Land, die einfacher und schneller Wind- und Solarparks planen und umsetzen können. Und Millionen Bürgerinnen und Bürger können noch einfacher mit Balkonsolar zuhause Geld sparen und etwas Gutes für den Klimaschutz tun. Damit kann die Erfolgsgeschichte beim Ausbau der Erneuerbaren Energien mit noch größeren Schritten fortgeschrieben werden. Schon der erfolgreich beschleunigte Ausbau hat zu enormen CO2-Einsparungen geführt.“

Lukas Köhler, stellvertretender FDP-Fraktionsvorsitzender:

„Durch die Abschaffung der jährlichen Sektorziele im Klimaschutzgesetz ist sichergestellt, dass es keine Fahrverbote geben wird. Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes stellen wir die deutsche Klimapolitik vom Kopf auf die Füße, denn ab sofort zählt nur noch, dass die Klimaziele insgesamt erreicht werden und nicht mehr, an welcher Stelle die Emissionen reduziert werden. 2028 wird außerdem überprüft, ob auch die übrigen Regelungen im Klimaschutzgesetz abgeschafft werden können. Da bis dahin der Emissionshandel das Erreichen der Klimaziele in ganz Europa sicherstellt, sind aus Sicht der FDP-Fraktion dann keinerlei nationale Vorschriften mehr notwendig. In jedem Fall aber haben wir sichergestellt, dass es auch nach 2030 keine Sektorziele und damit keine Fahrverbote geben wird. Das marktwirtschaftliche Update der neuen deutschen Klimapolitik zeigt sich auch im Solarpaket. Es wird keinen Resilienz-Bonus geben, um einzelne Unternehmen auf Kosten der Allgemeinheit zu subventionieren. Stattdessen können sich die Menschen auf deutlich weniger Bürokratie und schnellere Verfahren freuen, wenn sie sich eine Solaranlage anschaffen wollen.“

Reproduktive Rechte stärken

Die im Koalitionsvertrag verankerte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat heute ihren Ergebnisbericht vorgelegt. Die Kommission hat unter anderem Regulierungsmöglichkeiten von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts geprüft und hat festgestellt, dass dies in einem gewissen Rahmen möglich ist.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Als SPD-Bundestagsfraktion wollen wir den gesetzgeberischen Spielraum nutzen. Frauen haben ein Recht auf Selbstbestimmung. Sie haben ein Recht darauf, selbstbestimmt über ihren Körper, ihre Familienplanung und ihr Sexualleben zu entscheiden. Dieses Recht wollen wir stärken. Gleichzeitig müssen wir ein wirksames Konzept für den Schutz des ungeborenen Lebens sicherstellen.

Wir sprechen uns klar für eine alternative Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs aus. Das aktuell bestehende Schutzkonzept hat sich nicht bewährt. Immer weniger Ärztinnen und Ärzte sind bereit, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Für viele Schwangere, die sich gegen die Fortführung ihrer Schwangerschaft entscheiden, ist die medizinische Versorgungslage prekär und ist davon abhängig, in welchem Teil des Landes sie leben. Dazu trägt auch die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch bei, durch die nicht nur Schwangere, sondern auch Ärztinnen und Ärzte stigmatisiert werden.“

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Wir werden nun prüfen, wie ein wirksames und rechtssicheres Schutzkonzept für das ungeborene Leben ausgestaltet werden kann.

Darüber hinaus hat die Kommission Möglichkeiten der Legalisierung der Eizellspende und altruistischen Leihmutterschaft geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass eine Legalisierung unter bestimmen Voraussetzungen in Deutschland möglich ist. Wir werden nun außerdem prüfen, ob sinnvolle Regelungsmodelle für die Legalisierung der Eizellspende und altruistischen Leihmutterschaft möglich sind, die unserem zentralen Anliegen gerecht werden, Frauen unter allen Umständen wirksam vor Ausbeutung und wirtschaftlichem Druck zu schützen und das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen.“

Das Transsexuellengesetz war ein Akt staatlichen Unrechts

Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein historischer Schritt in der Beseitigung staatlicher Diskriminierung und in der Förderung gesellschaftlicher Teilhabe für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen, so Sönke Rix.

„Die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes markiert einen historischen Schritt in der Beseitigung staatlicher Diskriminierung und in der Förderung gesellschaftlicher Teilhabe für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.

Das bisherige Transsexuellengesetz war ein Akt staatlichen Unrechts, der Zwangssterilisationen und Ehescheidungen als Voraussetzung für eine Änderung des amtlichen Namens und Geschlechtseintrags vorsah. Wir als Koalition haben nun vereint das Gesetz abgeschafft und durch eine rechtsstaatliche Regelung ersetzt, ohne dass ein Gericht uns dazu hätte auffordern müssen.

Das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht es trans*, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern, ohne gerichtliche Verfahren oder Sachverständigengutachten durchlaufen zu müssen. Besonders für Minderjährige wurden angemessene Regelungen getroffen, um ihre Situation zu berücksichtigen und ihre Rechte zu schützen.

Die Bundesregierung setzt damit verfassungs- und menschenrechtliche Vorgaben um und stärkt den Schutz und die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im Rahmen des Nationalen Aktionsplans.“

Für ein Jahr in die USA. Bewerbungsstart für das 42. Parlamentarische Patenschaftsprogramm 2025/2026

Am 2. Mai dieses Jahres beginnt die Bewerbungsphase für das 42. Parlamentarische Patenschaftsprogramm (PPP). Auch für das nächste Austauschjahr 2025/2026 können Schülerinnen und Schüler sowie junge Berufstätige und Auszubildende mit einem Stipendium des Deutschen Bundestages für ein Jahr in die USA reisen. Diese Möglichkeit eröffnet das zwischen dem Deutschen Bundestag und dem US-Kongress beschlossene PPP.

Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Ausreise am 31. Juli 2025 mindestens 15 und höchstens 17 Jahre alt sind. Auch junge Berufstätige und Auszubildende können sich bewerben, wenn sie am Ausreisetag mindestens 18 und höchstens 24 Jahre alt sind.

In den USA leben die Jugendlichen in der Regel in Gastfamilien. Schülerinnen und Schüler besuchen die High School, während junge Berufstätige ein Community College oder eine vergleichbare Bildungsstätte besuchen und ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb absolvieren.

Der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD) unterstützt das PPP bereits seit vielen Jahren: „Das Programm ermöglicht jungen Menschen ein unvergessliches Austauschjahr in den USA und bietet ihnen einmalige Chancen, neue Leute und andere Lebensweisen kennenzulernen. Das fördert gegenseitiges Verständnis und Toleranz und trägt zur deutsch-amerikanischen Verständigung bei.“

Interessierte können sich bis zum 13. September 2024 bewerben. Die Bewerbungsunterlagen sowie alle weiteren Informationen zum PPP und über das Bewerbungsverfahren finden Interessierte auf der folgenden Internetseite: https://www.bundestag.de/ppp.

Verfassungsgericht stoppt Willkür und Machtarroganz von Ministerin Scharrenbach – ein guter Tag für die parlamentarische Demokratie

Am heutigen Dienstag hat der Landesverfassungsgerichtshof seine Entscheidung zu ausgebliebenen Aktenlieferungen aus dem Ministerium von Ina Scharrenbach an den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Hochwasserkatastrophe (PUA II) verkündet. Demnach muss die Ministerin dem Parlament in deutlich größerem Umfang Akten zur Verfügung stellen. Bislang hatte ihr Haus nur zehn Seiten für einen Zeitraum von zwei Tagen herausgegeben, während andere Ministerien dem PUA tausende Dokumente für den definierten Untersuchungszeitraum vom 09. Juli bis zum 9. September 2021 übergeben hatten. Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion im Landtag NRW den Landesverfassungsgerichtshof angerufen.

Zur heutigen Entscheidung erklärt René Schneider, Sprecher der SPD-Fraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Hochwasserkatastrophe:

„Heute ist ein guter Tag für die parlamentarische Demokratie. Mit seiner Entscheidung hat das Landesverfassungsgericht die Rechte der Abgeordneten gestärkt und der Regierungswillkür von Frau Scharrenbach klaren Einhalt geboten. Der Arroganz der Macht wurden heute eindeutige Grenzen gesetzt.

Die Gewaltenkontrolle ist ein hohes Gut unserer Demokratie. Es kann auch durch die Interpretation und Wortakrobatik einer Ministerin nicht ausgehebelt werden. Diese unmissverständliche Botschaft hat Signalwirkung für die Arbeit laufender und künftiger Untersuchungsausschüsse in und außerhalb von Nordrhein-Westfalen.

Wir erwarten, dass Ministerin Scharrenbach nach diesem Verfassungsbruch jetzt auf das Feld des demokratischen Fairplays zurückkehrt. Sie hat lange genug Foul gespielt und das Parlament missachtet. Sie muss dem PUA die fehlenden Akten nun unverzüglich übermitteln. Nur dann haben wir die Chance, dass der Untersuchungsausschuss endlich einen Abschlussbericht vorstellen kann. Wir sind es den Opfern dieser Tragödie schuldig, die parlamentarische Aufarbeitung zu einem würdigen Abschluss zu bringen. Mit Blick auf den dritten Jahrestag der Hochwasserkatastrophe im Sommer wird es höchste Zeit.“

Höhe des Unterrichtsausfalls ist ein Desaster – Schulministerin Feller ist an eigenem Anspruch gescheitert

Zu der heute von Schulministerin Feller veröffentlichten Unterrichtsausfall-Statistik erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

“Diese Zahlen sind ein absolutes Desaster. Was Eltern schulpflichtiger Kinder tagtäglich erfahren, wird durch diese neue Statistik nun schwarz auf weiß belegt: Der Unterrichtsausfall in NRW ist verheerend hoch. Damit ist Schulministerin Feller an ihrem eigenen Ziel gescheitert, den Unterrichtsausfall so gering wie möglich zu halten. Anspruch und Wirklichkeit klaffen in NRW weit auseinander.

Darüber hinaus stellen sich bei den Zahlen jede Menge Fragen: Zwar gibt die Statistik Auskunft über den Ausfall nicht gegebener Unterrichtsstunden. Sie verschleiert jedoch, wie hoch der strukturelle Unterrichtsausfall an den Schulen tatsächlich ist. So musste im vergangenen Jahr beispielsweise eine Schule in Gelsenkirchen 200 von 1.600 Stunden aus ihrer Stundentafel restlos streichen, weil sie nicht mehr über das entsprechende Lehrpersonal verfügt. Das sind mehr als 12 Prozent des vorgegebenen Unterrichts. Auf dem Papier fallen so zwar weniger Stunden in der Woche für Schülerinnen und Schüler aus, durch die stark verkürzte Stundentafel wird der tatsächliche Lernausfall jedoch nicht weniger. Der Landesregierung gerät das Problem damit zunehmend aus der Hand.

Die Unterrichtsausfallstatistik droht damit auch ihren Zweck zu verfehlen. Eine geschönte Statistik durch zuvor ausgedünnte Stundentafeln kann nicht zur Bekämpfung des tatsächlichen Unterrichtsausfalls verwendet werden. Unter dem Unterrichtsausfall leiden insbesondere Schülerinnen und Schüler an Schulen in sozialen Brennpunkten – dort ist der Lehrkräftemangel besonders eklatant. Auf diese Weise werden soziale Ungerechtigkeiten weiter verschärft.

Es ist daher höchste Zeit für eine wirklich ehrliche Bestandsaufnahme und die Bereitschaft, einen absoluten Schwerpunkt auf Personalerhalt und -gewinnung zu setzen. Das Verhalten der Landesregierung zeigt jedoch, dass sie das immer noch nicht erkannt hat. Auch ein gesetzlicher Rahmen für einen funktionierenden Ganztag mit verlässlichen Schulkonzepten und verbindlichen multiprofessionellen Personalstandards muss endlich vorgelegt werden. Probleme zu benennen scheint das neue Motto der Landesregierung zu sein – sie zu beheben offenbar nicht.”

NRW darf nicht wieder Hotspot für salafistische Hassprediger werden

Laut Berichterstattung von RTL vom 05.04.2024 habe der als „Prophet des Terrors“ bekannte Salafist Abu Alia al-Yunani, der mit bürgerlichem Namen Efstathios T. heiße und die deutsche sowie die griechische Staatsbürgerschaft besitze, bei einer Veranstaltung in Mülheim an der Ruhr vor mehreren hundert Menschen gepredigt.

Hierzu hat der örtliche Abgeordnete für Mülheim, Rodion Bakum, zusammen mit Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende Vorsitzende, und Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW, eine Kleine Anfrage an Innenminister Reul eingereicht.

Rodion Bakum sagt dazu: „Wie kann das möglich sein? Einer der bekanntesten salafistischen Hassprediger, der mutmaßlich unter Beobachtung des Verfassungsschutzes NRW steht, wird von der Schweiz ausgewiesen, um am nächsten Tag hier in unserer Heimatstadt ungehindert seinen Hass zu verbreiten.”

Aus Sicht von Christina Kampmann stellen sich mehrere Fragen, die NRW-Innenminister Herbert Reul jetzt beantworten muss: „Wo genau ist der Salafist aufgetreten? Wer hat ihn eingeladen? Was ist dem Staats- und Verfassungsschutz in NRW bekannt? Wie stark ist die salafistische Szene in Mülheim an der Ruhr und Umgebung? Diese Fragen beschäftigen uns und müssen umgehend aufgeklärt werden.”

Für Kampmann steht fest: „NRW darf nicht wieder Hotspot für Hassprediger aus der Salafistenszene werden. Unser Rechtsstaat muss alle möglichen Mittel ausschöpfen, um islamistischen Hetzern wie Abu Alia das Handwerk zu legen. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie alles unternimmt, um ein Wiedererstarken der Salafistenszene in NRW zu unterbinden.”

Kriminalitätszahlen höher als 2017 – insbesondere Zunahme bei Kinder- und Jugendkriminalität macht uns große Sorgen

Zur heute vorgestellten Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) 2023 erklärt Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

“Innenminister Reul hat 2017 sein Amt mit der Ankündigung angetreten, die innere Sicherheit in Nordrhein-Westfalen mit einer ,Null-Toleranz-Strategie‘ gegen Kriminelle zu verbessern. Sieben Jahre später sind die Fallzahlen jedoch höher als bei seinem Amtsantritt. Davon können auch die vielen Erklärungen des Ministers nicht ablenken.”

Eine Antwort, wie er auf den Anstieg reagieren will, haben wir heute leider nicht gehört. Dabei macht uns vor allem die erschreckende Zunahme im Bereich der Kinder- und Jugendkriminalität besonders große Sorgen. Die Zahlen der jugendlichen Tatverdächtigen und der tatverdächtigen strafunmündigen Kinder überschreiten deutlich das Niveau des Vorjahres und auch der Jahre vor der Corona-Pandemie. Die Antwort darauf kann nicht allein bei den Sicherheitsbehörden liegen. Wir haben so viele Kinder mit psychischen Problemen wie noch nie. Was es daher braucht, ist vielmehr eine übergreifende Strategie der Landesregierung und gemeinsame Anstrengungen der Ministerien in den Bereichen Kinder, Jugend, Schule, Polizei und Justiz. Es geht darum, nicht nur Wissen, sondern auch Sozialkompetenzen zu vermitteln. Dazu müssten jedoch Schul- sowie Kinder- und Jugendministerium intensiver zusammenarbeiten und Innenminister Reul nicht nur vom Spielfeldrand zuschauen. Insbesondere Familienzentren an Grundschulen mit Beratungsangeboten für von Kinder- und Jugendkriminalität betroffenen Eltern können hier ein wichtiger Baustein sein. Auf der anderen Seite benötigen wir dringend eine personelle Stärkung der Justiz, damit auf Straftaten von Jugendlichen konsequent und zügig reagiert werden kann, da Jugendstrafen ansonsten ihre erzieherische Wirkung verfehlen.

Auch die Entwicklung der Gewaltkriminalität ist mit einer Steigerung von insgesamt 7 Prozent alarmierend. Das gilt bei einem Plus von 21 Prozent noch mehr mit Blick auf den Zehnjahresvergleich. Diese Taten tragen erheblich dazu bei, das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger besonders negativ zu beeinflussen. Im Zusammenhang mit den erneut gestiegenen Zahlen bei der Häuslichen Gewalt hat die SPD-Fraktion bereits im Februar eine parlamentarische Initiative in den Landtag eingebracht, damit dieses Kriminalitätsphänomen noch stärker als bisher in den Fokus rückt. Hier ist zudem davon auszugehen, dass das Dunkelfeld jenseits der in der PKS erfassten Zahlen sehr hoch ist. Es bedarf hier sowohl eines weiteren flächendeckenden Ausbaus von Hilfsangeboten und Schutzeinrichtungen für von häuslicher Gewalt betroffene Menschen als auch Verbesserungen im Polizeigesetz, um bei Gewalttätern zukünftig einfacher eine Wohnungsverweisung vornehmen zu können.

Von zentraler Bedeutung ist schließlich die Lösung des nach wie vor drastisches Personalproblems bei der Kriminalpolizei. Experten schätzen allein hier den zusätzlichen Bedarf auf rund 1.000 Beamtinnen und Beamte. Zahlreiche Vorgänge können nicht mehr im erforderlichen Umfang oder in der gebotenen Zeit bearbeitet werden. Dadurch wird eine konsequente und nachhaltige Kriminalitätsbekämpfung in gefährlicher Weise erschwert. Die Landesregierung muss endlich die Weichen stellen, um die Probleme bei der Kripo zu lösen!

Die Wahrung der Sicherheit und die Kriminalitätsbekämpfung sind zentrale Aufgaben des Staates. Die Bilanz der schwarz-grünen Koalition ist in diesem Bereich ziemlich dürftig. Die Fakten zu benennen ist das eine. Strategien und Konzepte dagegen zu entwickeln das andere. Innenminister Reul und die Landesregierung sind in der Verantwortung, jetzt zügig nachhaltige Maßnahmen gegen den Negativtrend bei der Kriminalitätsentwicklung einzuleiten. Das ist wichtig, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Handlungsfähigkeit unseres Rechtsstaates zu wahren und dafür Sorge zu tragen, dass es keinen Schaden nimmt.”

In geschlossenen Kitas kann keine Sprachförderung stattfinden

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) NRW hat heute im Rahmen des Deutschen Kitaleitungskongresses in Düsseldorf die Ergebnisse der DKLK-Studie 2024 mit dem Schwerpunkt „Sprache“ veröffentlicht.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„In geschlossenen Kitas kann keine Sprachförderung stattfinden. Wir wissen, dass in Nordrhein-Westfalen allein im Februar 2024 über 3000 Einrichtungen von Einschränkungen und Schließungen betroffen waren. Statt die Probleme der Kindertageseinrichtungen anzugehen, setzt die schwarz-grüne Landesregierung allein auf Deprofessionalisierung. So bekommen die Kinder in NRW aber keine gleichen Bildungschancen. Vielmehr muss es darum gehen, Kitas zu stärken. Deshalb wollen wir ein Chancenjahr für die Vorschulkinder in NRW einführen. Dafür benötigen wir ein Monitoring über Fähigkeiten und Kompetenzen der Kinder, um gezielt und frühzeitig fördern zu können.“

Teil-Legalisierung von Cannabis kommt

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Der Bundesrat hat heute das Cannabis-Gesetz der Ampel-Koalition passieren lassen. Damit werden der Konsum sowie der Besitz von Eigenbedarfsmengen sowie der Anbau für Erwachsene erlaubt. Ab Juli folgen dann die sogenannten Cannabis-Clubs, denen Anbau und begrenzte Abgabe von Cannabis an erwachsene Club-Mitglieder erlaubt wird.

Heike Baehrens:

“Ich freue mich, dass die Bundesländer diese Neuregelung nicht ausgebremst haben. Mit dem Cannabis-Gesetz erkennen wir die Realität an und leiten einen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik ein. Wir stellen den Gesundheitsschutz ins Zentrum unserer neuen Cannabispolitik und konzentrieren uns auf das, was wirklich bekämpft werden muss: den Schwarzmarkt.  Indem wir Konsumierende entstigmatisieren, haben wir endlich die Möglichkeit, sie mit Beratungs- und Hilfsangeboten auch zu erreichen.  Hierdurch wird der Weg frei für besseren Kinder- und Jugendschutz.”

Weg frei für eine bessere Versorgung von Patientinnen und Patienten

Der Bundesrat hat heute dem Krankenhaustransparenzgesetz zugestimmt. Dies ist ein wichtiger Schritt für viele Kliniken, die nun kurzfristige Liquiditätshilfen erhalten können, und für eine bessere einsehbare Versorgung von Patientinnen und Patienten.

Dagmar Schmidt:

“Viele Kliniken stehen aktuell wirtschaftlich stark unter Druck. Ich bin sehr froh, dass heute der Weg für kurzfristige Liquiditätshilfen in Höhe von bis zu sechs Milliarden Euro von den Ländern frei gemacht wurde. Kliniken bekommen die Hilfe, die sie benötigen. Es ist auch eine wichtige Weichenstellung, dass nach der Verzögerung im Vermittlungsausschuss der Bundesrat heute mit dem Transparenzgesetz konkrete Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten beschlossen hat. Sie können in Zukunft einfach erkennen, wo sie welche Versorgung und Leistung am besten bekommen können.”