Der Deutsche Bundestag beschließt heute in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren. Die neuen Regelungen erleichtern es Verbraucherinnen und Verbrauchern, defekte Produkte reparieren zu lassen, und unterstützen so den Weg aus der Wegwerfgesellschaft. In einem Entschließungsantrag fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung unter anderem dazu auf, als weiteren Anreiz einen Reparaturbonus zu prüfen, eine Informationskampagne zu starten und sich für die Fachkräfteförderung im Reparatursektor einzusetzen.

Carmen Wegge, rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin:

„Wir leben noch immer in einer Wegwerfgesellschaft, die viel zu viele Ressourcen verschwendet. Wenn wir mehr defekte Geräte reparieren lassen, anstatt sie wegzuwerfen und durch neue zu ersetzen, sind wir auf dem richtigen Weg. Genau diesen Weg ebnen wir mit dem Gesetz zum Recht auf Reparatur. Entscheidet man sich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für die Reparatur anstelle eines Austausches, verlängert sich künftig die Gewährleistung um ein weiteres Jahr. Das gilt für alle Waren. Für bestimmte Produktgruppen wie Smartphones, Waschmaschinen oder Kühlschränke greift darüber hinaus in Zukunft während der üblichen Produktlebensdauer eine Reparaturverpflichtung des Herstellers. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher in der Praxis nicht doch von einer Reparatur abgeschreckt werden, legen wir fest, dass die Preise für Reparatur und Ersatzteile sowie die Reparaturdauer angemessen sein müssen. Diese neuen Regeln schonen sowohl den Geldbeutel als auch die Umwelt.“

Nadine Heselhaus, zuständige Berichterstatterin:

„Hersteller dürfen es unabhängigen Reparaturbetrieben künftig nicht mehr erschweren, Reparaturen an ihren Produkten vorzunehmen. Im parlamentarischen Verfahren haben wir außerdem klargestellt, dass eine Ersatzware, die ein Unternehmen der Verbraucherin oder dem Verbraucher während der Reparatur zur Verfügung stellt, kostenlos sein muss. Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung dazu auf, sich auf europäischer Ebene für eine wirksame Rechtsdurchsetzung im Fall außerhalb der EU ansässiger Unternehmen und eine Konkretisierung des Kriteriums der Angemessenheit von Reparatur- und Ersatzteilpreisen sowie der Reparaturdauer einzusetzen. Als nationale Fördermaßnahme soll die Bundesregierung einen Reparaturbonus nach französischem Vorbild prüfen, das neue Recht auf Reparatur mit einer Informationskampagne begleiten, sich um die Fachkräfteförderung im Reparatursektor bemühen und bei Betrieben intensiv für die Teilnahme an der noch zu schaffenden Online-Plattform für Reparaturen werben, damit diese Verbraucherinnen und Verbrauchern einen echten Mehrwert bietet.

Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Wie haben sich Straftaten gegen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker entwickelt?“ erklären Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher:

Justus Moor:

„Die Zahlen sind ein Alarmsignal für unsere Demokratie. 122 Straftaten gegen kommunalpolitisch engagierte Menschen und ein Anstieg der Angriffe auf Parteibüros um 42 Prozent zeigen: Wer sich vor Ort für unser Gemeinwesen einsetzt, wird immer häufiger beleidigt, bedroht oder sogar körperlich angegriffen. Kommunalpolitisch Engagierte, Parteibüros und demokratische Treffpunkte dürfen keine Zielscheibe für Hass und Gewalt sein. Wer das Rathaus, ein Parteibüro oder ein Ratsmitglied angreift, greift unsere Demokratie an ihrer Basis an.

Bei aller Intensität von politischen Debatten, Kritik und einer gelebten Streitkultur dürfen wir eines nicht vergessen: Kommunalpolitik ist ein Ehrenamt. Wichtig und unverzichtbar. Wenn Frauen und Männer für ihren Einsatz für unsere Gemeinschaft angefeindet werden, leidet genau dieses Ehrenamt. Hier braucht es mehr Wertschätzung, insbesondere auch von Seiten der Landes- und Bundespolitik und ebenso in den Medien.

Die Landesregierung muss den Schutz und die Unterstützung kommunalpolitisch Engagierter endlich zur dauerhaften Aufgabe machen. Dazu gehören konsequente Strafverfolgung, verlässliche Beratungs- und Hilfsangebote sowie funktionierende Schutzkonzepte vor Ort.“

Sonja Bongers:

„Diese aktuellen Zahlen belegen erneut die Verrohung der Sprache und des Umgangs und zeigen, dass die kürzlich vorgeschlagene Abschaffung des § 188 StGB, Beleidigungen von Politikerinnen und Politikern, der völlig falsche Weg ist. Der Schutz von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern als Fundament demokratischer Entscheidungen vor diesen Handlungen darf nicht geschmälert werden.“

Die SPD-Bundestagsfraktion hat ein Positionspapier beschlossen, das konkrete Maßnahmen für einen besseren Kinder- und Jugendschutz sowie eine stärkere und ressortübergreifende Präventionspolitik fordert. Ziel ist es, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu reduzieren, Familien zu entlasten und allen Kindern und Jugendlichen faire Chancen auf ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen.

Svenja Stadler, Berichterstatterin der AG Landwirtschaft, Ernährung und Heimat:

„Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf ein gesundes Aufwachsen. Deshalb dürfen wir nicht länger akzeptieren, dass ungesunde Ernährung, Suchtmittel oder digitale Risiken für viele junge Menschen zum Alltag gehören. Gute Prävention schützt, bevor Schäden entstehen, und eröffnet faire Chancen für alle Kinder – unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern. Prävention ist keine Bevormundung, sondern eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.“

Serdar Yüksel, Berichterstatter der AG Gesundheit:

„Das Positionspapier enthält Forderungen zur Förderung gesunder Ernährung, zur Reduzierung des Zuckerkonsums, zum besseren Schutz vor Alkohol, Nikotinprodukten und Energy-Drinks sowie zur Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Zudem sprechen wir uns für sichere digitale Räume, eine altersgerechte Medienbildung und den Ausbau von Bewegungs- und Präventionsangeboten aus.“

Truels Reichardt, Berichterstatter der AG Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

„Prävention muss dort ansetzen, wo Kinder und Jugendliche Schaden nehmen: bei Getränken mit viel Koffein und viel Zucker, bei frühem Alkoholkonsum oder beim Passivrauchen im Auto. Ein Mindestalter für Energydrinks, eine Herstellerabgabe für zuckergesüßte Getränke zur Zuckerreduktion, die Abschaffung des begleiteten Trinkens und ein Rauchverbot in geschlossenen Fahrzeugen, sobald Kinder oder Schwangere mitfahren, sind Maßnahmen, die sofort wirken. Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen hat Vorrang vor den Interessen der Lebensmittelindustrie.“

Die Landesregierung hat auf Nachfrage der SPD-Fraktion in einer Vorlage an den Landtag eingeräumt, dass sie bereits 182 zusätzliche Stellen zur Verwaltung des sogenannten „Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur“ eingerichtet hat. Hierzu erklärt Alexander Baer, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Nun rächt sich, dass die schwarz-grüne Koalition das meiste Geld aus dem NRW-Anteil an dem Sondervermögen des Bundes über Förderprogramme verteilen will. Zur Verwaltung ihres Nordrhein-Westfalen-Plan hat sie schon jetzt im ersten Anlauf 182 Stellen geschaffen. Durch diese Fehlentscheidung wächst nun genau das Bürokratiemonster heran, das wir immer befürchtet haben. Zugleich sind unsere Städte und Gemeinden gezwungen, ebenfalls Personal zu finanzieren, das die Anträge an die Landesregierung stellt. Unser Weg wäre einfacher und kostengünstiger gewesen, die Mittel zu 80 Prozent pauschal an die Kommunen weiterzuleiten. Wir werden nach der Landtagswahl einen neuen Anlauf starten, Verwaltungskosten und Investitionen in ein vernünftiges Verhältnis zu rücken: Weniger für die Bürokratie, mehr für den Bürger.“

Bild: Jonathan Gonzalez/Unsplash.com

Heute hat IT.NRW Zahlen zur Entwicklung des Drogenmissbrauchs in NRW veröffentlicht. Sie zeigen einen Anstieg von 11 Prozent binnen eines Jahres und einen Höchststand an Drogentoten seit 2008.

Hierzu erklärt Rodion Bakum, Beauftragter für Sucht- und Drogenpolitik der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die heute veröffentlichten Zahlen zu den Drogentoten in Nordrhein-Westfalen sind alarmierend. Im Jahr 2024 sind 441 Menschen an den Folgen von Drogenmissbrauch gestorben. Das sind 11 Prozent mehr als im Vorjahr und es ist die zweithöchste Zahl seit dem Jahr 2000. Hinter jedem Fall steht ein menschliches Schicksal – Familien, Freunde und Angehörige verlieren einen geliebten Menschen. Besonders besorgniserregend ist, dass 71 Prozent der Todesfälle auf seelische Belastungen und Verhaltensstörungen durch den Konsum psychotroper Substanzen zurückzuführen sind. 314 Menschen sind daran gestorben, ein dramatischer Anstieg um 16 Prozent. Ein stilles Sterben, das wir nicht ignorieren dürfen.

Die Landesregierung darf angesichts dieser dramatischen Entwicklung nicht länger abwarten. Die steigende Zahl der Drogentoten zeigt klar: Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus. Es braucht endlich mehr niedrigschwellige Hilfsangebote, flächendeckende Prävention und eine bessere Versorgung suchtkranker Menschen. Gerade der hohe Anteil an Mehrfachkonsum und die enge Verbindung zwischen Suchterkrankungen und seelischen Krisen machen deutlich, wie komplex die Lage ist.

Wir brauchen zudem mehr Drogenkonsumräume, ein landesweites Bereitstellen von Naloxon-Notfall-Kits und eine bessere Versorgung nach dem Züricher Modell – das hilft nicht nur den Betroffenen, sondern auch den Kommunen und schließlich der gesamten Gesellschaft: Denn es kann jede Familie betroffen sein, da fast jeder Vierte in Deutschland eine Abhängigkeitserkrankung hat oder ein erhöhtes Risiko. Drogen sind kein Randthema, sondern betreffen uns alle.“

Zur heutigen Pressekonferenz von Schulministerin Feller zu einer etwaigen Kita-Pflicht erklärt Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Schulministerin Feller hat heute eine Nebelkerze gezündet, um von der Untauglichkeit ihres Konzepts der ABC-Klassen abzulenken. Sie versteckt sich hinter verfassungsrechtlichen Bedenken, wo schon heute die vorgezogene Schulpflicht herangezogen werden kann, um Sprachförderung von Kindern bei Bedarf auch in der Kita umzusetzen. Die Debatte um eine Kita-Pflicht ist dabei ganz offensichtlich vor allem ein Streit zwischen der Schul- und der Familienministerin. Als SPD-Fraktion sind wir für alle guten Vorschläge offen, die die Entwicklung von Kindern unterstützen. Die Enquetekommission ,Chancengleichheit‘ hat mit dem Chancenjahr in der Kita eine Idee präsentiert, die parteiübergreifende Unterstützung erhalten hat. Warum sich die Schulministerin so sehr dagegen sträubt, erklärt sich uns nicht. Das Kindeswohl muss im Vordergrund stehen und nicht das Beharren auf Konzepten, die von der Fachwelt längst als unzulänglich bewertet worden sind.“

Der Abschlussbericht der Rentenkommission ist eine gute Grundlage für eine umfassende Reform, die wir jetzt gründlich beraten und dann auf den Weg bringen wollen.

Dagmar Schmitz:

„Die Kommission hatte die Aufgabe, Vorschläge zu entwickeln, wie insbesondere Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen ihren Lebensstandard im Alter sichern können. Dazu liegen nun die Vorschläge auf dem Tisch.

Besonders freut uns, dass auch eine Erwerbstätigenversicherung umgesetzt werden soll, in die perspektivisch alle einzahlen. So können wir die Basis der Beitragszahlenden verbreitern und langfristig zur Stabilität des Rentensystems beitragen. Zudem ist es ein gutes Signal, dass wir die erste Säule der Alterssicherung, die gesetzliche Rente, nachhaltig stärken. Denn für die meisten Menschen, insbesondere für diejenigen mit kleinen Einkommen oder in den neuen Bundesländern, ist sie die wichtigste oder sogar einzige Form der Altersvorsorge.

Für uns ist dabei entscheidend: Eine Reform ist nur dann sinnvoll, wenn sie zu spürbaren Verbesserungen gegenüber dem Status quo führt. Die vorgelegten Vorschläge bieten dafür eine gute Grundlage und behalten alle Generationen im Blick.”

Zur Veröffentlichung des kommunalen Finanzreports der Bertelsmann Stiftung und zum SPD-Antrag „NRW muss funktionieren – Kommunale Finanzkrise und haushaltspolitische Fehlentscheidungen der Landesregierung“, der heute ab 14:15 Uhr im Landtag beraten wird, erklärt Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Kommunale Finanzreport ist ein finanzpolitischer Offenbarungseid für die schwarz-grüne Landesregierung. Nirgendwo in Deutschland ist das kommunale Defizit größer als in Nordrhein-Westfalen. Unsere Städte, Gemeinden und Kreise stehen mit rund elf Milliarden Euro in den roten Zahlen und tragen fast zwei Drittel aller kommunalen Kassenkredite bundesweit. Das ist kein kurzfristiges Konjunkturproblem, sondern das Ergebnis einer strukturellen Unterfinanzierung.

Die sogenannte Altschuldenlösung der Landesregierung verschafft einigen Kommunen Luft, löst aber das Problem nicht. Die Bertelsmann Stiftung warnt zu Recht davor, dass die Schulden ohne eine dauerhaft bessere Finanzausstattung schnell wieder anwachsen werden. Schulden umzubuchen, während jedes Jahr neue Milliardenlöcher entstehen, ist keine nachhaltige Kommunalpolitik. Die Landesregierung muss jetzt den Verbundsatz im Gemeindefinanzierungsgesetz anheben und die steigenden Soziallasten insbesondere bei der Eingliederungshilfe endlich verlässlich ausgleichen. Außerdem müssen mindestens 80 Prozent der NRW-Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes direkt und unbürokratisch an die Kommunen weitergegeben werden.“

Der allgemeine Arbeitsmarkt ist für Menschen mit Behinderungen immer noch schwerer erreichbar. Der Teilhabebericht Nordrhein-Westfalen 2025 zeigt: Die Erwerbsquote von Menschen mit Behinderungen liegt deutlich unter der von Menschen ohne. Aber: NRW steht im bundesweiten Vergleich besser da; die Zahl der beschäftigten Menschen mit Behinderungen ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP haben am heutigen Donnerstag einen Antrag in den Landtag eingebracht und beschlossen, der Anerkennung für das bestehende System mit dem Anspruch verbindet, es weiterzuentwickeln.

Dazu erklären Daniel Hagemeier, Beauftragter für Menschen mit Beeinträchtigungen der CDU-Fraktion, Anja Butschkau, Sprecherin für Gleichstellung und Frauen der SPD-Fraktion, Dennis Sonne, Sprecher für Inklusion der Grünen Landtagsfraktion, und Susanne Schneider, Sprecherin für Gleichstellung der FDP-Fraktion:

Daniel Hagemeier: „Arbeit ist mehr als Einkommen. Arbeit bedeutet Teilhabe, Selbstwirksamkeit und Zugehörigkeit. Für Menschen mit Behinderungen ist sie deshalb ein zentraler Baustein von Inklusion. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen leisten bereits einen wichtigen Beitrag: Sie bieten Sicherheit, Qualifizierung und soziale Einbindung – deshalb wollen wir sie in Zusammenarbeit mit dem Bund weiterentwickeln. Auch Inklusionsbetriebe zeigen, dass inklusive Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen kann. Wir wollen die Übergänge zwischen den verschiedenen Angeboten erleichtern. Unser Ziel ist klar: mehr Chancen und mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen.“

Anja Butschkau: „Menschen mit Behinderungen verdienen die gleichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt wie alle anderen. Das ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und der gesellschaftlichen Teilhabe. Gleichzeitig ist es angesichts des Fachkräftemangels nicht nachvollziehbar, dass die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen weiterhin überdurchschnittlich hoch ist. Dabei bringen sie wertvolle Qualifikationen, Erfahrungen und Perspektiven mit. Wir müssen gemeinsam Barrieren durchbrechen und Hürden abbauen, um so die Möglichkeiten zu schaffen, dass Menschen mit Behinderungen ihren Lebensunterhalt selbst durch Arbeit verdienen können. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Teilhabe – und echter Respekt. Ziel muss ein Arbeitsmarkt sein, der allen Menschen echte Chancen bietet.“

Dennis Sonne: „Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben und auf die Chance, ihre Fähigkeiten und Talente einzubringen. Gerade angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels können wir es uns als Gesellschaft und Wirtschaft nicht länger leisten, dieses enorme Potenzial weiterhin ungenutzt zu lassen – wir brauchen einen starken inklusiven Arbeitsmarkt. Daher setzen wir mit diesem gemeinsamen Antrag ein deutliches Signal, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben zu stärken. Barrieren sollen abgebaut, Unternehmen besser unterstützt und die Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich verbessert werden.“

Susanne Schneider: „Wenn ein Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen eine Chance gibt, bekommt er erfahrungsgemäß Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich durch eine besondere Loyalität und ein hohes Verantwortungsbewusstsein auszeichnen. Um diesen Schritt zu gehen, müssen Arbeitgeber aber bereit sein, die Chancen zu erkennen und nicht nur mögliche Risiken zu sehen. Die Aufklärungsarbeit der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) muss noch weiter intensiviert werden. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen müssen zudem stärker auf Qualifizierung und den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet werden.“

Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs von CDU und Grünen zur Novellierung des Ordnungsbehördengesetzes erklärt Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wir konnten heute der Novelle des Ordnungsbehördengesetzes nicht zustimmen. Denn jenseits von Klarstellungen, mehr Übersichtlichkeit und Ergänzungen bei der Verkehrsüberwachung bleibt sie hinter den Erwartungen deutlich zurück. Auf die zentralen Anliegen der Kommunen findet das schwarz-grüne Gesetz keine Antworten. Städte und Gemeinden hätten dringend rechtssichere Befugnisse zur offenen Videobeobachtung öffentlicher Räume gebraucht – etwa zur Bekämpfung von Vandalismus oder zunehmender Vermüllung, die für uns alle ein erhebliches Ärgernis sind.

Wir wollten diese Lücken mit einem eigenen Änderungsantrag schließen: Mit einer klaren und rechtssicheren Grundlage für offene Videoüberwachung durch Ordnungsbehörden, einer gezielten Ermächtigung für kommunale Alkoholkonsumverbote an bestimmten Brennpunkten sowie notwendigen datenschutzrechtlichen Klarstellungen. Die Regierungsmehrheit hat unseren Änderungsantrag abgelehnt und verweigert den Kommunen wichtige Instrumente. Statt klarer und praxistauglicher Lösungen bleibt es bei Stückwerk – trotz des für jeden erkennbaren Handlungsbedarfs.

Die Bekämpfung von Vermüllung und Trinkgelagen bleibt für uns eine wichtige Aufgabe. Wir werden nach der Landtagswahl mit neuen Mehrheiten einen neuen Anlauf starten, um den Kommunen an dieser Stelle handlungsfähig zu machen.“

Zur heutigen Ankündigung von Schulministerin Dorothee Feller, Schulen durch KI-Assistenzen, Verwaltungsvereinfachungen und digitale Verfahren entlasten zu wollen, erklären Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Jochen Ott, Fraktionsvorsitzender:

Dilek Engin: 

„Schulministerin Feller präsentiert KI-Assistenzen für Elternbriefe, digitale Antragsverfahren und die Zusammenführung bestehender Verwaltungsportale als große Entlastungsoffensive. Die heutige Ankündigung der Schulministerin offenbart das zentrale Problem der schwarz-grünen Bildungspolitik: Während die Herausforderungen immer größer werden, verliert sich die Landesregierung im Kleinklein. Die vorgestellten Maßnahmen sind längst überfällige Modernisierungsschritte einer funktionierenden Verwaltung und keine Antwort auf die strukturellen Herausforderungen unseres Bildungssystems. Besonders auffällig ist, dass die Ministerin den Bürokratieabbau als großen Erfolg verkauft, ohne transparent zu machen, wie groß die tatsächliche Entlastung für die Schulen am Ende überhaupt sein wird. Wer jahrelang neue Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben schafft, kann deren teilweise Rücknahme nicht als bildungspolitischen Durchbruch feiern.

Die zentralen Fragen bleiben unbeantwortet: Wie will die Landesregierung den Lehrkräftemangel bekämpfen? Wie sollen Schulleitungen dauerhaft entlastet und die pädagogische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen gestärkt werden? Wie sollen Schulen in sozial benachteiligten Quartieren unterstützt werden? Und wie will NRW die wachsende Bildungsungleichheit überwinden?“

Jochen Ott: 

„Jede sinnvolle Entlastung für Schulen wird von uns unterstützt. Die zentralen Herausforderungen des Bildungssystems wurden allerdings erst gestern erneut deutlich: Der von Bundesbildungsministerin Prien vorgestellte Bildungsbericht hat bestätigt, wie abhängig der schulische Erfolg von der sozialen Herkunft ist. Und er hat gezeigt: Es fehlt nicht an Daten. Wir wissen, wo die Herausforderungen liegen. Zur Lösung braucht es eine zusammenhängende Bildungsstrategie, die sich nicht an Ressortgrenzen orientiert.

Unser Bildungssystem muss endlich auf die Welt von morgen ausgerichtet werden. In Zukunft wird es immer mehr darum gehen, wie Kinder mit dem überall und jederzeit verfügbarem Wissen umgehen, wie sie es abrufen und für sich nutzen können. Wir müssen Schule neu denken – zum Beispiel mit mehr Raum für fächerübergreifendes Lernen statt starrer und enger Lehrpläne, mit mehr Projektarbeiten und mit mehr Fokus auf analytische Fähigkeiten und Persönlichkeitsbildung. Dafür brauchen Schulen endlich mehr Freiräume und Vertrauen. Wir müssen das Bildungssystem befreien.

Wir haben alle Möglichkeiten, die Weichen für die kommenden Jahre zu stellen. Wir dürfen keine Zeit mehr verlieren – im Sinne unserer Kinder.“

Zum von der Landesregierung als „Kompromiss“ bezeichneten Vorschlag zwischen gesetzlichen Krankenkassen und den zuständigen Ministerien zur Finanzierung von Fehlfahrten im Rettungsdienst erklärt Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Der von der schwarz-grünen Landesregierung als „Kompromiss“ bezeichnete Vorschlag zwischen gesetzlichen Krankenkassen und den zuständigen Ministerien ist die bloße Durchsetzung der Interessen der gesetzlichen Krankenkassen gegen die Städte und Gemeinden. Die Landesregierung verkauft hier einen faulen Kompromiss als Erfolg. Denn tatsächlich bleiben die Steuerzahler in den NRW-Städten und Gemeinden weiterhin auf erheblichen Kosten aus den Jahren 2025 und 2026 sitzen. Das ist nicht akzeptabel.

Besonders problematisch ist, dass die Landesregierung auch in der heutigen Sitzung des Kommunalausschusses immer noch nicht beantworten konnte, wie die Kommunen die Fehlfahrten rechtssicher bezahlen sollen. Staatssekretär Daniel Sieveke konnte nicht beantworten, ob die Städte und Gemeinden die Fahrten aus dem städtischen Haushalt überhaupt subventionieren dürfen. Selbst eine Aussage, ob die hauseigene Kommunalaufsicht des Landes dies erlauben würde, blieb er schuldig.

Darüber hinaus wurde deutlich, dass die Landesregierung bislang nicht einmal über einen vollständigen Überblick über die tatsächliche Anzahl der Fehlfahrten in Nordrhein-Westfalen verfügt. So verhandelt die Landesregierung mit den Krankenkassen über eine 15-Prozent-Quote, ohne die tatsächliche Fehlfahrtquote in Nordrhein-Westfalen überhaupt zu kennen.

Am Ende droht den Bürgerinnen und Bürger weiterhin die Sorge von Gebührenbescheiden beim Anruf des Notrufs. Ich fordere die Landesregierung auf, endlich eine rechtssichere und für Kommunen und Bürgerinnen und Bürger akzeptable Lösung zu erarbeiten.