Das Europäische Parlament hat soeben in Straßburg die Verordnung BRIDGEforEU verabschiedet. Ziel ist es, bürokratische Hürden an innereuropäischen Grenzen gezielt abzubauen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit spürbar zu erleichtern.

Das Instrument schafft die Grundlage für schnellere Genehmigungen im Gesundheitswesen, die Anerkennung von Berufsabschlüssen und die grenzüberschreitende Nutzung öffentlicher Dienste. Besonders profitieren könnten Grenzpendler*innen, medizinisches Personal, Handwerker*innen, Unternehmer*innen, Lehrkräfte und öffentliche Verwaltungen.

Sabrina Repp, regionalpolitische Sprecherin der Europa-SPD:

„Diese Vereinbarung ist ein neuer Baustein für ein handlungsfähiges, solidarisches Europa. Ob bei Krankentransporten auf der Insel Usedom oder im zweisprachigen Kindergarten – grenzüberschreitende Lösungen erleichtern das Leben und machen ein zusammenwachsendes Europa erlebbar. Damit Europa vor Ort funktioniert, müssen wir bürokratische Barrieren abbauen und die Regionen gezielt einbinden.

BRIDGEforEU setzt genau dort an, wo Grenzpendler*innen, Fachkräfte und Verwaltungen bislang an Grenzen stoßen. Die freiwillige Teilnahme der Mitgliedstaaten wird durch klare Strukturen und zentrale Anlaufstellen vor Ort unterstützt. 

Gerade in Zeiten zunehmenden Nationalismus ist BRIDGEforEU ein bewusst europäischer Gegenentwurf: offen, verbindend und lösungsorientiert. In Grenzregionen wird die europäische Idee vielfach gelebt und bestimmt den Alltag der Menschen, die dort leben – was hier gelingt, strahlt weit über die Grenze hinaus.“

Nach dieser Zustimmung und der Veröffentlichung im Amtsblatt tritt die Verordnung in allen Mitgliedsstaaten in Kraft.

Laut eines Schreibens des Hauptpersonalrates beim Ministerium des Innern sollen die fünf nordrhein-westfälischen Bezirksregierungen jeweils 100 bis 130 Stellen einsparen. Die Regierungspräsidenten und Regierungsvizepräsidenten hätten über Ostern eine Woche Zeit gehabt, die konkreten Stellen zu benennen.

Hierzu erklärt Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Ärger der Landesbeschäftigten über die Regierung Wüst ist absolut verständlich. Wie planlos ist die schwarz-grüne Koalition eigentlich, dass die Bezirksregierungen über Ostern quasi aus dem Stehgreif hunderte Stellen streichen sollen? Und zwar ohne eine Aufgabenkritik, geschweige denn eine Reduzierung. Das kann nicht klappen. Hinzu kommt, dass die Landesregierung bei eigenen Angelegenheiten gerne aus dem Vollen schöpft: 72,2 Millionen Euro für die Luxussanierung der Staatskanzlei – da sind die Beschäftigten zu Recht sauer.“

Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von behinderten Menschen am 5. Mai haben Abgeordnete der SPD-Fraktion im Landtag NRW eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zum Thema Barrierefreiheit im ÖPNV gestellt.

Zur Antwort der Landesregierung erklären Silvia Gosewinkel, Beauftrage für Inklusion der SPD-Fraktion im Landtag NRW, Gordan Dudas, verkehrspolitischer Sprecher, und Anja Butschkau, Mitglied des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales:

Silvia Gosewinkel:

„Inklusion darf kein Luxus oder Randthema sein. Mobilität ist ein grundlegendes Menschenrecht und entscheidend für soziale Teilhabe, Bildung und berufliche Chancen. Gerade im öffentlichen Nahverkehr wird aber deutlich: Anspruch und Wirklichkeit klaffen weiterhin weit auseinander. Die schwarz-grüne Koalition hat zwar 2024 mit ihrem Antrag ‚Mobilität für alle‘ hehre Ziele formuliert, eine echte Beteiligung der Behindertenverbände im parlamentarischen Prozess jedoch unterlassen. Unsere Anfrage an die Landesregierung zeigt, dass bis heute belastbare Antworten auf zentrale Fragen fehlen. Etwa der Umsetzungsstand der Barrierefreiheit an Haltestellen ist nicht bezifferbar. Diese mangelnde Transparenz ist ein fatales Signal an alle Menschen, die auf barrierefreie Mobilität angewiesen sind.“

Gordan Dudas:

„Der ÖPNV ist ein unverzichtbarer Baustein der Mobilität für Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen. Die Attraktivität hängt dabei auch davon ab, ob alle Menschen einen ungehinderten Zugang zu Bus und Bahn haben. Die Landesregierung muss den Beschlüssen im Landesparlament gerecht werden und darf sich nicht hinter der Unkenntnis zum Umsetzungsstand verstecken.“

Anja Butschkau:

„Das diesjährige Motto des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung „Neustart Inklusion“ verdeutlich, dass nicht nur in der Mobilität Hürden für Menschen mit Behinderung Alltag sind: So fehlt es überall an barrierefreiem Wohnraum und an einer inklusiven medizinischen Versorgung. Auch die Teilhalbe an Arbeit bleibt eine Dauerbaustelle. Wir als SPD-Fraktion unterstützen die Forderungen der Menschen mit Behinderung zu einer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben. Die Landesregierung bleibt dringend aufgefordert, ihrem gesetzlichen Auftrag zur umfassenden Inklusion von Menschen mit Behinderung nachzukommen.“

Foto: Wolfgang Ehrecke/Pixabay.com

Der Tag der Pressefreiheit am 3. Mai verweist auf einen besorgniserregenden Trend: Der Rückfall Deutschlands im weltweiten Ranking zeigt, dass demokratische Errungenschaften unter Druck geraten – durch Desinformation, Einschüchterung und Angriffe auf Medienschaffende. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für besseren Schutz und faire Rahmenbedingungen für Journalistinnen und Journalisten ein.

Helge Lindh, kultur- und medienpolitischer Sprecher:

„Der Rückfall Deutschlands auf Platz 11 im weltweiten Ranking der Pressefreiheit 2025 ist ein deutliches Warnsignal. Gerade in Zeiten zunehmender Desinformation, Hass und Gewalt gegen Journalistinnen und Journalisten müssen wir die Pressefreiheit nicht nur verteidigen, sondern aktiv stärken. Die Lage zeigt: Wir dürfen uns nicht in Sicherheit wiegen.

Der Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz, der die AfD als ‚erwiesen rechtsextremistisch‘ einstuft, unterstreicht erneut, wie groß die Gefahr von rechtsaußen für demokratische Institutionen und eine freie Presse ist.

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Rahmenbedingungen für unabhängigen Journalismus nachhaltig zu verbessern. Dazu zählt ein wirksamer Schutz von Medienschaffenden – insbesondere durch die Einführung einer Auskunftssperre im Melderegister, um Journalistinnen und Journalisten besser vor gezielten Bedrohungen und Angriffen zu schützen. Die europäische SLAPP-Richtlinie wollen wir zügig umsetzen, um missbräuchliche Klagen gegen kritische Berichterstattung zu verhindern und die freie Meinungsäußerung vor juristischem Miss-brauch zu schützen.

Unabhängiger Journalismus braucht verlässliche wirtschaftliche Grundlagen, damit Vielfalt, Qualität und Tiefe dauerhaft gewährleistet bleiben. Wir setzen uns deshalb für die gezielte Förderung journalistischer Vielfalt ein. Der notwendige Abbau rechtlicher Hürden und die Schaffung von Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus sind aus unserer Sicht zentrale Voraussetzungen, um unabhängige Berichterstattung – insbesondere in strukturschwachen Regionen – langfristig zu sichern. Gleichzeitig muss Journalismus gegenüber großen digitalen Big-Tech-Plattformen gestärkt werden, die häufig von Medieninhalten profitieren, ohne angemessen zur Unterstützung beizutragen. Darüber hinaus treten wir ein für eine demokratische, staatsferne Medienordnung und eine entschlossene medienpolitische Antwort auf gezielte Desinformation und Manipulation. Die Stärkung der staatsfernen Medienaufsicht sowie ein breiter gesellschaftlicher Diskurs über Medien und Demokratie sind essenziell, um unsere öffentliche Debattenkultur widerstandsfähiger zu machen.

Pressefreiheit ist keine Selbstverständlichkeit – sie ist täglich neu zu verteidigen. Der Tag der Pressefreiheit mahnt uns, Rückschritte nicht hinzunehmen, sondern gemeinsam für eine freie, vielfältige und kritische Medienlandschaft einzutreten.“

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Das EU-Parlament will flexiblere EU-Vorschriften für die Wiederbefüllung von Gasspeichern verabschieden.
In einer Debatte am Mittwoch und einer Abstimmung am Donnerstag wird das Plenum voraussichtlich einen Vorschlag der Kommission unterstützen, die EU-Regelung für Gasspeicher bis Ende 2027 zu verlängern. Die Verordnung wurde erstmals als Reaktion auf russischen Angriffskrieg in der Ukraine und der draus resultierenden drohenden Gasknappheit erlassen und würde ohne Verlängerung zum Jahresende auslaufen.

Jens Geier, Ausschuss für Industrie und Energie des EU-Parlaments:
„Mit der Verordnung zur Gasspeicherung wird die Versorgungssicherheit gewährleistet, besonders im Winter. Gleichzeitig wirken die Vereinbarungen der ungerechtfertigten Marktspekulation auf höhere Gaspreise zu Lasten europäischer Verbraucher:innen entgegen. Das setzt deutliche Signale, das Europa seine Bürger:innen schützt und Kosten senkt.

Zudem ist uns gelungen, wichtige Signale für die Überarbeitung der Verordnung zur Gasversorgung bis 2027 zu setzen. Diese Gesetzgebung soll ungerechtfertigte Marktspekulationen mit hohen Preisen verhindern. Weiterhin sollen die Regeln die zunehmende Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien und Wasserstoff ebenso berücksichtigen und unterstützen, wie die Energieeffizienz.“

Mit der Annahme im Plenum legt das Parlament seine Position fest und die Trilog-Verhandlungen mit Vertreter:innen von Kommission, Rat und Parlament können starten.

Die Maßnahmen beinhalten die Festlegung eines Gasfüllstandsziel von 83 Prozent für das ganze Jahr – zu erreichen zwischen Oktober und Dezember, um Spekulationen zu verhindern und die Verfügbarkeit von Gas im Winter zu gewährleisten.

In Deutschland wird Gas mittlerweile zu großen Teilen per Pipeline aus Norwegen, Belgien und den Niederlanden sowie über seine Flüssigerdgas-Terminals bezogen. Im Rahmen der Verdnung wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, aufgrund spezifischer nationaler Besonderheiten um 4 Prozent von dem Ziel abzuweichen. Zudem wird der EU-Kommission die Möglichkeit gegeben, im Falle anhaltend ungünstiger Marktbedingungen durch einen delegierten Rechtsakt eine weitere Abweichung von 4 Prozent von der Zielvorgabe zu gewähren. Ein erweitertes Frühwarnsystem soll erkennen, wenn Speicher nicht rechtzeitig gefüllt werden und effektiv und zeitnahm Maßnahmen setzen, um die Befüllung zu garantieren.

Zur Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die AfD als gesichert rechtsextremistisch einzustufen, erklärt Frederick Cordes, Generalsekretär der NRWSPD:

»Die AfD hat längst alle demokratischen Masken fallen lassen. Das zeigt die Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz mehr als deutlich. Die AfD wird nicht mehr nur beobachtet, sie wird jetzt auch klar, als das benannt, was sie ist – eine rechtsextremistische Partei, die systematisch gegen die Grundwerte unserer Verfassung arbeitet.

Die Einstufung muss Konsequenzen haben. Die neue Koalition muss zügig über das weitere Vorgehen beraten. Am Ende muss dabei immer klar sein: Der Rechtsstaat darf nicht zögern, wenn seine Grundwerte angegriffen werden. Die Einstufung des Verfassungsschutzes ist die Grundlage für ein Verbotsverfahren. Wir dürfen nicht länger zögern, dieses scharfe Schwert des Rechtsstaates zum Schutz unserer Demokratie zu ziehen.«

Zum Ausgang des SPD-Mitgliedervotums und zum daraus resultierenden Eintritt in die Regierungskoalition mit der Union erklärt Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD:

»Die SPD hat von ihren Mitgliedern den Auftrag zur Regierungsbeteiligung erhalten. Das ist ein starkes Zeichen in Zeiten großer gesellschaftlicher Herausforderungen. Der Eintritt in die Regierung ist kein Selbstzweck, sondern ein Auftrag, die Probleme unseres Landes anzupacken und Lösungen zu liefern. Wir wissen, dass Vertrauen nicht mit Worten, sondern nur mit Taten wächst.

Der vorgelegte Koalitionsvertrag ist ein Kompromiss im Zeichen der Verantwortung, bei dem alle Partner aufeinander zugehen mussten. Unsere Mitglieder haben in den vergangenen Wochen respektvoll miteinander diskutiert, sorgfältig abgewogen und gemeinsam eine verantwortungsvolle Entscheidung für unser Land und unsere Partei getroffen. Dass ein Teil unserer Mitglieder dem Vertrag nicht zustimmen konnte, nehmen wir ernst. Wir werden bei der nun anstehenden Neuaufstellung der Partei alle Mitglieder brauchen, gerade auch diejenigen, die dem Vertrag nicht zustimmen konnten.

Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Der Koalitionsvertrag bietet viele Chancen – mit einem Sondervermögen für Infrastruktur, einem umfassenden Maßnahmenpaket zur wirtschaftlichen Belebung und Sicherung von Arbeitsplätzen sowie Initiativen zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Jetzt kommt es darauf an, diese Chancen entschlossen in der Regierung zu nutzen.«

Foto: Felix Müller/pixabay.com

Der Europäische Gerichtshof hat mit einem heute verkündeten Urteil Standards für die Vergabe von Nutzungsrechten von Ladesäulen an Autobahnraststätten definiert. Hintergrund ist ein seit drei Jahren andauernder Rechtsstreit zwischen der bundeseigenen Autobahn GmbH und dem Ladesäulenbetreiber ‘Fastned’. Das Unternehmen klagte gegen die Erweiterung der Nutzungsrechte um Ladesäulen, die der seit 2014 privatisierten Firma ‘Tank und Rast’ ohne öffentliche Ausschreibung zugesprochen wurden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wandte sich daraufhin, aufgrund von bestehenden europäischen Vergabe-Vorschriften, an den EuGH.

Da die ‘Tank und Rast’ in Deutschland circa 90 Prozent der Rastanlagen an Autobahnen bewirtschaftet, sehen Kritiker:innen diese Sonderstellung als Wettbewerbsverzerrung und mitverantwortlich für hohe Strompreise an Schnellladesäulen.

Vivien Costanzo, verkehrspolitische Sprecherin der Europa-SPD:

Leider konnte heute noch keine finale Entscheidung für einen schnelleren Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland gefunden werden. Jetzt muss so schnell wie möglich auf nationaler Ebene geklärt werden, inwieweit weitere Wettbewerber auf dem deutschen Ladesäulenmarkt Fuß fassen können. Das Gericht in Düsseldorf muss nun klären, ob die bestimmten Bedingungen, die der EuGH konkretisierte, in diesem Fall erfüllt sind oder nicht. Grundsätzlich ist ein fairer und freier Wettbewerb für alle von Vorteil: Niedrigere Preise, besserer Service und höhere Qualität. Laden muss so einfach wie Tanken werden – und dazu gehört mehr Transparenz und Gleichbehandlung bei der Vergabe von Ladesäulen-Lizenzen an Tankstellen.”

Nach der Entscheidung des EuGHs liegt der Fall nun wieder beim Oberlandesgericht in Düsseldorf. Dort wird die finale Entscheidung über die Konzessionsvergabe getroffen. Ein Termin ist bisher nicht bekannt.

Im vergangenen Jahr hat Ministerpräsident Wüst ein neues Tariftreuegesetz für NRW angekündigt. Passiert ist bisher nichts.

Hierzu erklärt Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wer den ganzen Tag arbeitet, muss von seinem Lohn auch leben können. Deshalb setzen wir uns seit Jahren für ein neues Tariftreuegesetz in NRW ein. Vollmundig hat Ministerpräsident Wüst vor einem Jahr angekündigt, ein neues Tariftreuegesetz auf den Weg bringen zu wollen. Passiert ist nichts. Das ist ein absolutes Armutszeugnis für diese Regierung, vor allem angesichts weiter sinkender Tarifbindung in Nordrhein-Westfalen. In NRW werden laut DGB nur noch 51 Prozent der Beschäftigten nach Tarif bezahlt. 1996 waren es noch 82 Prozent der Beschäftigten. Vom einstigen Vorzeigeland der Tarifbindung ist NRW nun auf Platz 6 der Länder gerutscht. Dies hat weitreichende Auswirkungen für die Bezahlung und Arbeitsbedingungen von Beschäftigten. Gerade in Zeiten von stark sinkender Tarifbindung wäre ein starkes Tariftreuegesetz ein wichtiger Meilenstein, doch außer vollmundigen Ankündigungen zum 1. Mai passiert bei dieser Regierung nichts.

Öffentliche Aufträge dürfen nur an Unternehmen gehen, die nach Tarif zahlen. Dabei ist es wichtig, dass auch die Kommunen einbezogen werden. NRW muss mit gutem Beispiel vorangehen, öffentliche Gelder verantwortungsbewusst einsetzen und dabei sicherstellen, dass sie zu gerechten Löhnen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führen. Als SPD-Fraktion werden wir uns weiter für ein neues Tariftreuegesetzes einsetzen, auch jenseits des 1. Mai. Denn mit mehr Tarifbindung können wir die Arbeitsbedingungen der Menschen im Land wirklich verbessern.“

Foto: Arek Socha/pixabay.com

Die EU-Kommission hat am Donnerstag, 24. April 2025, das sogenannte „Roadworthiness Package“ vorgestellt. Unter anderem sollen Autos, die älter als zehn Jahre sind, jährlich zum TÜV – anstatt wie bisher alle zwei Jahre. Zudem sollen neue verpflichtende Prüfmethoden europaweit standardisiert werden, um Manipulationen am Pkw zu verhindern.

Vivien Costanzo, verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten:

„Ich begrüße diesen Vorschlag die Verkehrssicherheit zu erhöhen, und ich bekenne mich deutlich zum Ziel der sogenannten Vision-Zero 2030. (Die EU hat sich damit das Ziel gesetzt, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten bis 2030 um 50 Prozent zu senken). Die europaweite Standardisierung von Prüfmethoden ist längst überfällig.

Allerdings lehne ich die verpflichtenden jährlichen TÜV-Prüfungen für Pkw ab. Ich halte es nicht für das richtige Mittel, um für mehr Sicherheit auf unseren Straßen zu sorgen. Ältere Autos kaufen sich hauptsächlich Menschen mit kleinerem Einkommen, die durch die Prüfung finanziell höher belastet werden würden. 

Die jährlichen Prüfungen bedeuten mehr Bürokratie, mehr Personal und mehr Kosten. Das ist unnötig. Die TÜV-Prüfung alle zwei Jahre ist völlig ausreichend. Es würde den Menschen viel mehr helfen, die Qualität der Prüfmethoden zu verbessern, anstatt die Anzahl der Prüfungen zu erhöhen.

Der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments, dem ich angehöre, wird diesen Vorschlag jetzt auf Herz und Nieren prüfen. Verkehrssicherheit ja, aber das darf nicht automatisch zu höheren Kosten und Aufwand führen.“

Nachdem die EU-Kommission den Vorschlag an das EU-Parlament und den Ministerrat weitergeleitet hat, müssen beide Gesetzgeber nach eingehender Beratung zustimmen.

Foto: CreativeNerdTim/pixabay.com

Die EU-Kommission hat soeben verkündet, den US-Konzernen Apple und Meta Geldstrafen in Millionenhöhe aufzuerlegen. Die Behörde wirft den Tech-Unternehmen fehlende Anpassungen an die bestehende EU-Gesetzgebung für digitale Märkte (Digital Markets Act) vor, die seit einem Jahr gilt: Apple habe in seinem App Store Konkurrenten benachteiligt. Meta wiederum habe durch das sogenannte ‘pay-or-consent’-Modell seine Nutzerinnen und Nutzern unrechtmäßig vor die Wahl gestellt, der Verwendung ihrer Daten für Werbezwecke zuzustimmen oder eine werbefreie, kostenplichtige Version des Dienstes zu nutzen.

Der DMA ist eine Verordnung der Europäischen Union, die die digitale Wirtschaft insgesamt fairer und wettbewerbsfähiger machen soll. Besonders kleinere Unternehmen sollen von der Umsetzung des DMA profitieren, da sie aufgrund der Marktmacht von Tech-Konzernen in vielen Bereichen benachteiligt sind. Verbraucher:innen werden mit dem Gesetz vor unfairen Praktiken und Intransparenz geschützt

Katarina Barley, Vizepräsidentin des EU-Parlaments und binnenmarktpolitische Sprecherin der Europa-SPD:

“Wer in der EU Geschäfte macht, muss sich an unsere Regeln halten. Die Entscheidungen gegen Apple und Meta zeigen, dass Europa nicht unter dem politischen Druck aus Washington einknickt. Der Digital Markets Act sorgt für fairen Wettbewerb und starke Verbraucher:innen-Rechte. Nur wenn wir unsere Gesetze entschlossen durchsetzen, werden wir Europas digitale Souveränität sichern. Es ist nur fair, dass auch die großen Tech-Konzerne sich daran halten müssen, und wir damit gleiche Chancen für alle sichern. 

Wir müssen rigoros gegen weitere Verstöße vorgehen. Big Tech hat zu lange durch unfaire Praktiken den Wettbewerb verzerrt und kleinere Unternehmen behindert. Damit muss Schluss sein, damit sich Europas Potenzial für echte Innovation voll entfalten kann.”

Im März 2024 hatte die EU die formellen Verfahren gegen Apple und Meta eröffnet. Das Gesetz über digitale Märkte ist eines der Kernelemente der EU-Digitalstrategie und legt sogenannten ‘Gatekeepern’ besondere Pflichten auf. Gatekeeper sind Firmen mit einer gefestigten und dauerhaften Marktstellung, deren starke wirtschaftliche Position erhebliche Auswirkungen auf den Binnenmarkt hat. Am 6. September 2023 benannte die Europäische Kommission erstmals sechs Gatekeeper: Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft. Der DMA schreibt vor, dass solche Gatekeeper ihre eigenen Produkte und Dienste nicht mehr bevorzugen, Suchmaschinenergebnisse steuern oder ohne Weiteres Daten von Nutzer:innen ohne deren Einwilligung verarbeiten dürfen.

Bild: Pascal Skwara

SPD, CDU und CSU haben am heutigen Mittwoch, den 9. April, in Berlin den in den letzten Wochen verhandelten Koalitionsvertrag vorgestellt. Dazu erklärt Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD und Mitglied der Kerngruppe bei den Koalitionsverhandlungen:

»Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Eine Zukunft in Sicherheit und Wohlstand ist längst keine Selbstverständlichkeit mehr. Wir müssen jetzt die richtigen Weichen stellen, damit unser Land auch in Zukunft erfolgreich bleibt. Dieser Geist hat die Verhandlungen mit der Union geprägt. Der vorgelegte Koalitionsvertrag ist ein Kompromiss aus Verantwortung für Deutschland, bei dem alle Partner aufeinander zugehen mussten, ohne das gemeinsame Ziel aus den Augen zu verlieren.

Unsere Wählerinnen und Wähler haben sich bei der Bundestagswahl für die SPD entschieden, weil sie mit einer starken Sozialdemokratie konkrete Hoffnungen darauf verbinden, dass ihr Leben einfacher und gerechter wird. Diesen Auftrag nehmen wir ernst. Für sie konnten wir mit dem Sondervermögen Infrastruktur ein Jahrzehnt der Investitionen verhandeln, in dem wir wie nie zuvor unsere Schienen, Straßen, Brücken und die digitale Infrastruktur modernisieren können. Entscheidend ist jetzt, dass das Geld dort ankommt, wo es am dringendsten gebraucht wird. Deshalb fordern wir, dass mindestens 80 Prozent des nordrhein-westfälischen Anteils direkt und unbürokratisch an die Kommunen weitergeleitet werden. Gleichzeitig ist uns ein konkreter Einstieg in die kommunale Altschuldenlösung gelungen – das ist ein greifbarer Fortschritt, der ohne den Einsatz der NRWSPD nicht möglich gewesen wäre.

In Zeiten globaler Unsicherheit haben sich SPD und Union auf ein umfassendes Maßnahmenpaket geeinigt, das die Wirtschaft durch eine aktive Industrie- und Standortpolitik substanziell stärkt. Mit der Senkung der Energiekosten für Unternehmen machen wir Deutschland wettbewerbsfähiger und sichern zugleich Millionen Arbeitsplätze – gerade in einem Industrieland wie Nordrhein-Westfalen. Durch einen Investitionsbooster in den Jahren 2025, 2026 und 2027 wird der Standort Deutschland zusätzlich deutlich attraktiver machen.

Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts war für die SPD eine zentrale Bedingung in den Verhandlungen. Unser Fokus liegt auf den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, auf den Familien sowie den Rentnerinnen und Rentnern. Der Mindestlohn steigt bis 2026 auf 15 Euro. Mit der Investitionsoffensive Bildung bauen wir das Startchancenprogramm für Kitas und Schulen deutlich aus, investieren in moderne Bildungseinrichtungen und sorgen für mehr Chancengleichheit. Gleichzeitig stabilisieren wir das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent. Zudem werden wir durch eine Reform der Einkommenssteuer zur Mitte der Legislatur kleine und mittlere Einkommen spürbar entlasten. All diese Maßnahmen tragen nicht nur eine klar erkennbare sozialdemokratische Handschrift – sie sichern auch den sozialen Zusammenhalt in unserem Land.

Die SPD hat in den vergangenen Wochen für Familien, Beschäftigte und all jene verhandelt, die auf einen handlungsfähigen Staat angewiesen sind, um ein Leben in Würde und Respekt führen zu können. Nun liegt es in der Verantwortung unserer Mitglieder für unser Land und unsere Partei zu entscheiden, ob dieser Koalitionskompromiss die Grundlage für eine sozialdemokratische Regierungsbeteiligung sein kann.«