Die NRW-Landesregierung hat heute in Düsseldorf zu den Themen Bürokratieabbau und Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Unternehmen Neuregelungen angekündigt. Das „Entlastungspaket“ beinhaltet eine Befreiung der Unternehmen von bürokratischen Pflichten, der Kommen von landesrechtlichen Regelungen und eine schnellere Kommunikation der Bürger mit staatlichen Stellen ab dem 1. Januar 2027. Hierzu erklärt Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Um es klar zu sagen: Die Landesregierung hat unsere volle Unterstützung, wenn es darum geht, Menschen, Unternehmen und Kommunen vom Papierkrieg zu entlasten. Dafür liegen seit 2021 mit dem Bericht der Transparenzkommission konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau vor, die bislang kaum umgesetzt wurden. Und wer Bürokratie abbauen will, darf nicht gleichzeitig neue schaffen. Genau das ist jedoch mit dem sogenannten NRW-Plan wiederholt geschehen. Wir gehen einen anderen Weg: Wir wollen 80 Prozent der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur pauschal an unsere Städte und Gemeinden weiterleiten. Sie wissen am besten, wo das Geld gebraucht wird. Der Förderdschungel, den die Landesregierung hingegen geschaffen hat, geht genau in die falsche Richtung. Darüber hinaus müssen alle Programme auf den Prüfstand, um mit freiwerdenden Mitteln den kommunalen Anteil am Verbundsteuersatz von derzeit 23 auf 25 Prozent zu erhöhen. Das entlastet die Kommunen spürbar und reduziert den bürokratischen Aufwand nachhaltig.

Das dritte Entlastungspaket droht selbst zum Belastungspaket zu werden. Statt Verantwortung zu übernehmen, verlagert die Landesregierung Entscheidungen darüber, welche Regeln notwendig sind, auf Kommunen und nachgeordnete Behörden. Das führt zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen und untergräbt Planungssicherheit für alle Beteiligten.“

In Nordrhein-Westfalen verlässt eine erschreckend hohe Zahl an Schülerinnen und Schülern die Schule ohne konkrete berufliche Perspektive. Das geht aus der Antwort von Arbeitsminister Karl-Josef Laumann auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion hervor, die in dieser Woche veröffentlicht wird. Demnach hatten im Jahr 2024 insgesamt 34.865 Schülerinnen und Schüler keine Anschlussperspektive, im Jahr danach waren es rund 32.800. Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion eine Aktuelle Stunde beantragt, die am Donnerstag, 7. Mai, als erster Tagesordnungspunkt im Landtag Nordrhein-Westfalen beraten wird. Hierzu erklärt Lena Teschlade, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die aktuellen Zahlen sind alarmierend: Zehntausende Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen stehen ohne konkrete Anschlussperspektive da. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Landesregierung den Übergang von Schule in Ausbildung oder Studium nicht im Griff hat. Dabei war die verpflichtende Schülerdatenübermittlung ein richtiger und wichtiger Schritt, den wir politisch angestoßen haben – und den Karl-Josef Laumann letztlich auch umgesetzt hat. Umso erschreckender ist es, was diese Transparenz nun offenlegt: strukturelle Defizite, die lange ignoriert wurden.

Statt konsequent gegenzusteuern, versucht die Landesregierung allerdings, die Brisanz der Zahlen kleinzuhalten und aus der öffentlichen Debatte herauszuhalten. Das ist der falsche Weg. Gerade jetzt braucht es Offenheit und entschlossenes Handeln. Besonders kritisch sehen wir die geplante Verschiebung von ‚Kein Abschluss ohne Anschluss‘ in den Europäischen Sozialfonds. Damit droht ein bewährtes Landesinstrument geschwächt zu werden. Auf diese Risiken haben wir wiederholt hingewiesen. Wer ernsthaft bessere Übergänge schaffen will, darf zentrale Strukturen nicht aus der Verantwortung des Landes herauslösen.

Jetzt ist die Landesregierung gefordert, endlich wirksame Maßnahmen vorzulegen, statt Probleme zu verschieben oder zu verstecken. Jede und jeder ohne Perspektive ist eine verpasste Chance – für die jungen Menschen selbst und für unsere Gesellschaft insgesamt.“

Eigentlich stand der schwarz-grüne Gesetzentwurf für ein „Viertes Gesetz zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes“ zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung für das Plenum in dieser Woche. Die SPD-Fraktion hatte dazu einen Änderungsantrag gestellt, um den Kommunen mehr Möglichkeiten im Kampf gegen den Müll-Vandalismus an die Hand zu geben sowie eine klare Rechtsgrundlage für örtlich begrenzte Alkoholkonsumverbote zu schaffen. Der TOP wurde nun kurzfristig durch die regierungstragenden Fraktionen von der Tagesordnung genommen. Hierzu erklären Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher:

Justus Moor:

„Klammheimlich haben die regierungstragenden Fraktionen die dringend notwendige Änderung des Ordnungsbehördengesetzes von der Tagesordnung genommen. Offensichtlich gehört die Mär vom geräuschlosen Regieren auch in der Kommunalpolitik längst der Vergangenheit an. Die Leidtragenden sind jetzt die Städte und Gemeinden, die weiterhin auf die Ausweitung ihrer Kompetenzen warten müssen, sowohl bei der Aussprache von Platzverboten als auch bei der Verkehrsüberwachung. Vielleicht hat die Vertagung aber auch ihr Gutes: CDU und Grüne sollten noch einmal in sich gehen und in einem neuen Anlauf auf unsere Forderungen eingehen. Wir wollen eine klare Rechtsgrundlage für den offenen Einsatz von Videoüberwachung durch kommunale Ordnungsbehörden und für örtlich begrenzte Alkoholkonsumverbote schaffen. Beide Befugnisse sollen die Kommunen dabei unterstützen, öffentliche Sicherheit und Ordnung effektiver zu gewährleisten – insbesondere an Orten, die wiederholt von Störungen, Vermüllung, Vandalismus oder alkoholbedingten Problemlagen betroffen sind.“

Christina Kampmann:

„Illegal entsorgter Müll, Vandalismus oder Saufgelage schrecken die Bürgerinnen und Bürger ab. Um endlich wieder mehr Sicherheit zu bekommen und solche Müllkippen zu verhindern, wollen wir den Städten und Gemeinden in NRW die Möglichkeit geben, an solchen problematischen Stellen Kameras zu installieren. Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine flächendeckende oder gar verdeckte Überwachung. Zudem wollen wir, dass die Kommunen künftig Alkoholverbote aussprechen können, wo es regelmäßig zu Ruhestörungen, Vermüllung und aggressivem Verhalten kommt – denn der Alkohol spielt dabei nach einhelliger Lagebewertung eine zentrale Rolle. Gerne hätten wir morgen über diese Befugnisse abgestimmt, doch die Stärkung der kommunalen Ordnungsbehörden ist geräuschlos von der Tagesordnung verschwunden. Hoffen wir, dass die schwarz-grüne Koalition wenigstens an diesen Punkten ihre internen Streitereien beilegen kann und unsere Vorschläge aufgegriffen werden.“

Foto: generiert mit ChatGPT/KI
Foto: generiert mit ChatGPT/KI

Foto: generiert mit ChatGPT/KI

Der SPD-Kreisvorstand hat am Dienstagabend einstimmig Ann-Kristin Hain, Andreas Koldehoff und Jan Thies als Bewerber*innen für den Landtagswahlkreis 89 (Minden, Porta Westfalica und Bad Oeynhausen-Süd) festgestellt: „Alle drei bieten eine hervorragende Gewähr dafür, im Falle ihrer Wahl als SPD-Kandidat*in die Nachfolge der im nächsten Jahr nicht mehr kandidierenden MdL Christina Weng bei den Landtagswahlen anzutreten“, so der SPD-Kreisvorsitzende Micha Heitkamp. Die Entscheidung zwischen diesen Dreien fällt eine SPD-Landtagswahlkreiskonferenz in Minden am 5. Mai 2026.

Für den Wahlkreis 88 ( der Westkreis plus Hille und Petershagen ) hatte es bis zum Ende der Vorschlagsfrist aus der örtlichen SPD heraus keine Personalvorschläge gegeben. Auch die aktive Ansprache von potentiell Interessierten hatte zwar durchaus positive Reaktionen erzeugt, allerdings gab es gute und nachvollziehbare Gründe, die jeweils gegen eine Kandidatur sprachen. Daraufhin habe Micha Heitkamp in Absprache mit dem NRW-Landesvorsitzenden Achim Post Maximilian Reeck angesprochen. Maximilian ist stellvertretender Vorsitzender der NRWSPD,  kommt aus Hiddenhausen, war im benachbarten Kreis Herford als Juso aktiv, arbeitet und wohnt zurzeit in Düsseldorf als Verwaltungsbeamter beim Landeskriminalamt.

Ebenfalls am Dienstagabend hat der SPD-Kreisvorstand dann Maximilian Reeck einstimmig als SPD-Kandidat für den Wahlkreis 88 nominiert: Die endgültige Wahl folgt dann auf einer Landtagswahlkreiskonferenz in Rahden am 6. Mai. Maximilian hatte sich zuvor auf eine Kandidatur für den Landtag in einem Wahlkreis in Düsseldorf beworben, war dort aber nicht zum Zuge gekommen. Heitkamp: „Wir freuen uns, dass wir einen sehr guten Kandidaten für uns gewinnen konnten, der gleichzeitig jung und politisch erfahren ist“. Überzeugt habe sein inhaltliches Profil in der Bildungs- und Innenpolitik. „Ich freue mich sehr auf den Wahlkampf mit der Mühlenkreis-SPD. Ich bin Ostwestfale und weiß, was die Menschen hier erwarten: Verlässlichkeit, Bodenständigkeit und eine Politik, die ihren Alltag besser macht. Dafür will ich kämpfen – für ein gerechteres Nordrhein-Westfalen“, so kommentiert Maximilian Reeck seine Nominierung.

Der Bundeskanzler hat in einer Rede beim Bankenverband erklärt, die gesetzliche Rente werde „nicht mehr ausreichen, auf Dauer den Lebensstandard zu sichern“. SPD-Fraktionsvizin Dagmar Schmidt sieht das anders – und verweist auf den Auftrag der Rentenkommission.

„Für die allermeisten Menschen ist die gesetzliche Rente die zentrale Einkommensquelle im Alter. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass, wer jahrelang einzahlt, sich auch auf eine stabile Rente im Alter verlassen können muss. Wer jetzt Verunsicherung und Ängste schürt, handelt verantwortungslos. Stattdessen sollte der Kanzler die Arbeit der Rentenkommission abwarten und deren Vorschläge anschließend mit uns sachlich beraten.

Die Rentenkommission hat den expliziten Auftrag, eine lebensstandardsichernde Altersvorsorge vor allem für kleine und mittlere Einkommen zu entwickeln. Das ist, was die Menschen von uns zu Recht erwarten. Wir haben erst im vergangenen Jahr das Rentenniveau bei 48 Prozent bis 2031 stabilisiert und damit vielen Rentnerinnen und Rentnern Sicherheit gegeben. Das sollte der Kanzler nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Für uns ist klar: Auf die gesetzliche Rente muss Verlass sein. Die Betriebsrente soll sie sinnvoll ergänzen. Wir werden die Vorschläge der Kommission abwarten und dann gemeinsam mit unserem Koalitionspartner eine Reform verabreden, die dem Rechnung trägt.”

Die aus einer internen Runde im Bundeskanzleramt veröffentlichten Vorschläge für Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss lehnt die SPD-Bundestagsfraktion entschieden ab.

Jasmina Hostert, familienpolitische Sprecherin:

„Wer hier den Rotstift ansetzt, spart auf dem Rücken von Kindern und Alleinerziehenden. Der Unterhaltsvorschuss ist kein Luxus, sondern eine zentrale Schutzleistung für hunderttausende Kinder, wenn ein Elternteil seiner finanziellen Verantwortung nicht nachkommt. Gerade für Alleinerziehende ist er ein verlässlicher Baustein, um den Alltag zu bewältigen und finanzielle Abstürze zu verhindern.

Eine Rückabwicklung der letzten Reform wäre ein massiver sozialpolitischer Rückschritt. Die Ausweitung des Anspruchs und der Wegfall zeitlicher Begrenzungen haben Planungssicherheit geschaffen und Armutsrisiken reduziert. Diese Errungenschaften jetzt infrage zu stellen, hieße: weniger Stabilität, mehr Unsicherheit und zusätzlicher Druck für Familien, die ohnehin jeden Euro zweimal umdrehen müssen. Das ist weder gerecht noch verantwortungsvoll – und es widerspricht dem Anspruch, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen.“

Truels Reichardt, Kinderbeauftragter:

„Statt Leistungen bei den Schwächsten zu kürzen, braucht es einen klaren Fokus auf die tatsächlichen Schwachstellen des Systems. Die niedrigen Rückholquoten beim Unterhalt sind kein Beleg für ein überzogenes Leistungsniveau, sondern Ausdruck unzureichender Verwaltungsstrukturen und eines mangelhaften Datenaustauschs. Hier müssen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam ansetzen. Wer zahlen kann und sich seiner Verantwortung entzieht, muss künftig wirksamer in die Pflicht genommen werden.

Das dient dem Kindeswohl, entlastet die öffentlichen Haushalte und stärkt zugleich die Akzeptanz des Unterhaltsvorschusses. Effizienzsteigerungen ja – Leistungskürzungen nein. Unser Maßstab ist klar: Kinder schützen, Alleinerziehende stärken und soziale Sicherheit verlässlich gestalten. Dafür stehen wir als SPD-Bundestagsfraktion.“

Die Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Gayk hat heute ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 vorgestellt.

Hierzu erklärt Hartmut Ganzke, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW im Hauptausschuss:

„Die heute vorgestellten Zahlen der Landesdatenschutzbeauftragten machen deutlich, dass die Wahrung der Privatsphäre und der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen vor immer größeren Herausforderungen steht. Rekordzahlen bei Beschwerden, wachsende Risiken durch den Einsatz von KI und schwerwiegende Verstöße durch Behörden wie Unternehmen zeigen, dass eine wirksame Datenschutzaufsicht unverzichtbar ist.

Vor diesem Hintergrund wirken die kürzlich erfolgten Äußerungen von Ministerpräsident Hendrik Wüst zur Abschaffung der Landesdatenschutzbeauftragten nicht nur verantwortungslos, sondern geradezu absurd. Wer angesichts zunehmender Grundrechtseingriffe die unabhängige Kontrolle infrage stellt, will nicht Bürokratie abbauen, sondern Aufsicht schwächen.

Die Ausführungen der Landesdatenschutzbeauftragten verdeutlichen, wie wichtig eine unabhängige Begleitung und Kontrolle gesetzlicher Entwicklungen gerade in sensiblen Sicherheits- und Digitalisierungsfragen ist, um den Schutz der Grundrechte dauerhaft zu gewährleisten. Statt diese Rolle zu stärken, greift der Ministerpräsident das Amt selbst an – das ist der falsche Weg.

Wir stehen klar an der Seite der Landesdatenschutzbeauftragten. Der heute vorgelegte Tätigkeitsbericht belegt eindrucksvoll die Notwendigkeit dieses Amtes.“

Die aktuell in den Medien kursierende Streichliste für die Behinderten- sowie Kinder- und Jugendhilfe ist inakzeptabel. Wer bei Teilhabe und Jugendhilfe spart, spart am falschen Ende: Diese Unterstützung ist für viele Menschen unverzichtbar.

Jasmina Hostert, jugendpolitische Sprecherin;
Annika Klose, sozialpolitische Sprecherin;
Heike Heubach, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen:

„Die Überlegungen zu tiefgreifenden Einschnitten im sozialen Bereich sind nicht nur besorgniserregend, sondern in ihrer Tragweite schlicht inakzeptabel. Für uns ist klar: An den Rechten von Menschen mit Behinderungen darf nicht gespart werden. Die Eingliederungshilfe ist kein verzichtbarer Kostenfaktor, sondern ein zentrales Instrument, um Teilhabe überhaupt zu ermöglichen. Wer hier kürzt, verschlechtert die Lebensrealität der Betroffenen unmittelbar – und nimmt bewusst in Kauf, dass Familien zusätzlich unter Druck geraten.

Gleiches gilt für die Kinder- und Jugendhilfe: Sie ist kein politischer Spielraum, sondern ein unverzichtbarer Grundpfeiler unseres Sozialstaats. Kürzungen würden gerade diejenigen treffen, die ohnehin in schwierigen Lebenslagen sind – und ihnen wichtige Schutz- und Förderangebote entziehen. Das gefährdet nicht nur individuelle Lebenswege, sondern auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt insgesamt.

Selbstverständlich sind wir bereit, über Reformen zu sprechen, die Bürokratie abbauen und Verfahren effizienter gestalten. Gleichzeitig gilt: Einsparungen auf dem Rücken der Schwächsten wird es mit uns nicht geben. Die Sozialdemokratie steht für eine starke, verlässliche soziale Infrastruktur – und für eine Politik, die schützt, statt auszuhöhlen. Teilhabe ist Menschenrecht.“

Foto: Wolfgang Krzemien/pixabay.com

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 15. April 2026 sorgt aktuell für Aufsehen in Nordrhein-Westfalen: Die bisherige Praxis zur Erhebung von Abschleppkosten ist nach Auffassung des Gerichts rechtswidrig. Hintergrund ist eine fehlerhafte Übergangsregelung der Landesregierung, durch die seit Ende 2023 offenbar eine durchgehende Rechtsgrundlage für die Kostenerhebung fehlt. Für die Kommunen hat das potenziell weitreichende Folgen – von offenen Finanzierungsfragen über mögliche Rückforderungen bis hin zu praktischen Problemen bei der Durchsetzung ordnungsbehördlicher Maßnahmen im Straßenraum. Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion eine Berichtsanfrage für die Sitzung des Kommunalausschusses am 24. April eingereicht, um die offenen Fragen schnell zu klären.

Hierzu erklärt Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ist eine peinliche Blamage für die Landesregierung. Statt für klare und rechtssichere Übergänge zu sorgen, hat sie sehenden Auges eine Regelung geschaffen, die von Anfang an rechtswidrig war. Das Ergebnis ist nun ein Durcheinander, das nun auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen wird.

Die Städte und Gemeinden stehen vor akuten Problemen: Sie müssen weiterhin für Sicherheit und Ordnung sorgen, können aber die Kosten für Abschleppmaßnahmen aktuell nicht rechtssicher erheben. Mit diesem handwerklichen Fehler hat die Landesregierung für ein Abschlepp-Chaos in den Kommunen gesorgt.

Besonders bemerkenswert ist, dass diese Situation vermeidbar gewesen wäre. Die Landesregierung hat zu früh und ohne ausreichende Rechtsgrundlage gehandelt und damit genau die Unsicherheit erzeugt, die sie hätte verhindern müssen. Man muss sich daher unweigerlich die Frage stellen, was Schwarz-Grün überhaupt rechtssicher hinbekommt.

Jetzt ist schnelles und entschlossenes Handeln gefragt. Die Landesregierung muss unverzüglich für eine rechtssichere Neuregelung sorgen, klare Handlungsempfehlungen für die Kommunen geben und sicherstellen, dass die Ordnungsbehörden weiterhin handlungsfähig bleiben. Die Kommunen dürfen mit diesem Problem nicht allein gelassen werden. “

NRW-Innenminister Herbert Reul hat heute in Düsseldorf den Verfassungsschutzbericht 2025 vorgestellt.

Dazu erklärt Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Zahlen des Verfassungsschutzberichts 2025 sind ein alarmierendes Signal. Politisch motivierte Gewalt erreicht einen neuen Höchststand, antisemitische Straftaten nehmen weiter zu, und extremistische Personenpotenziale wachsen in nahezu allen Phänomenbereichen. Unsere Demokratie steht unter massivem Druck. Der Bericht zeigt zugleich, dass die Bedrohungslage längst nicht mehr ausschließlich im Inneren liegt. Spionage, Cyberangriffe, gezielte Einflussnahme und hybride Aktivitäten ausländischer Mächte nehmen spürbar zu. Staaten wie Russland und der Iran agieren dabei zunehmend offensiv – auch mit Blick auf kritische Infrastrukturen, Verwaltung, Wissenschaft und politische Entscheidungsprozesse. In einer krisenhaften internationalen Lage ist das eine Entwicklung, auf die Bund und Länder gemeinsam klare politische Antworten geben müssen.

Gerade Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsreiches Bundesland mit zentralen Infrastrukturen und wirtschaftlicher Bedeutung steht hier in besonderer Verantwortung. Es reicht nicht, diese Gefahren lediglich zu beschreiben. Notwendig sind eine engere Verzahnung von Sicherheitsbehörden, eine klare politische Prioritätensetzung beim Schutz sensibler Bereiche sowie eine stärkere strategische Einbindung des Landes in die gesamtstaatliche Sicherheitsarchitektur. Dabei darf Sicherheitspolitik nicht auf operative Maßnahmen reduziert werden. Der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gelingt nur im Zusammenspiel mit wirksamer Prävention, politischer Bildung und der Stärkung gesellschaftlicher Widerstandskraft. Gerade angesichts hybrider Bedrohungen ist diese Resilienz ein zentraler politischer Faktor.

Besonders der erneute Anstieg rechtsextremistischer und antisemitischer Straftaten verdeutlicht, wie groß die Herausforderungen für den demokratischen Zusammenhalt mittlerweile sind. Präventionsarbeit, zivilgesellschaftliches Engagement und kommunale Strukturen leisten hier einen unverzichtbaren Beitrag, stoßen aber vielerorts an ihre Grenzen. Diese Arbeit braucht eine verlässlichere und langfristigere Unterstützung.

Auch der digitale Raum muss stärker in den Blick genommen werden. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz, Desinformation und hybriden Methoden stellt Staat und Gesellschaft vor neue Herausforderungen. Medienkompetenz, digitale Präventionsarbeit und eine klare Verantwortlichkeit der Plattformbetreiber sind zentrale Bausteine, um demokratische Prozesse zu schützen.

Der Verfassungsschutzbericht liefert eine eindeutige Lagebeschreibung. Innenminister Reul muss jetzt endlich seiner Verantwortung gerecht werden. Es kommt jetzt darauf an, daraus politische Konsequenzen zu ziehen und Sicherheitspolitik, Prävention und gesellschaftlichen Zusammenhalt konsequent zusammenzudenken. Die SPD-Fraktion wird diesen Prozess kritisch konstruktiv begleiten und eigene Vorschläge einbringen, um die Demokratie in Nordrhein Westfalen wirksam zu stärken.“

Obwohl der Entwurf der Landesregierung für ein neues Kinderbildungsgesetz sich mitten im parlamentarischen Verfahren befindet und in der kommenden Woche die Anhörung im Landtag dazu stattfinden wird, hat die Landesregierung heute für die schwarz-grüne Koalition Änderungen angekündigt. Die vorgestellten Korrekturen, die das Kabinett gestern als Formulierungshilfe verabschiedet hat, sollen als Änderungsantrag der schwarz-grünen Regierungsfraktionen ins Parlament eingebracht werden.

Hierzu erklärt Dr. Dennis Maelzer, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Familie, Kinder und Jugend:

„Es ist ein historisch einmaliger Vorgang in der Kita-Politik Nordrhein-Westfalens, dass eine Landesregierung wesentliche Reformvorschläge zurückziehen muss, noch bevor die Landtagsanhörung überhaupt durchgeführt wurde. Der Druck wurde so groß, dass die schwarz-grüne Koalition einige Fehler bei ihren KiBiz-Plänen im weiteren parlamentarischen Verfahren noch ausbügeln will. Unsere Kritik, die der Freien Wohlfahrt, die der kommunalen Spitzenverbände und der vielen Proteste auch der Gewerkschaften haben Wirkung gezeigt.

Doch auch die heute vorgestellten Änderungen bleiben am Ende des Tages nur Stückwerk. Es soll bei einem abgemilderten Kern- und Randzeitenmodell bleiben, dass aus pädagogischen und Kinderschutzgründen nach wie vor fragwürdig bleibt. Größere Gruppen von bis zu 29 Kindern sollen möglich bleiben, allerdings auf maximal sechs Wochen befristet werden.

Doch mit der Finanzierung der Kitas über Kindpauschalen wird das Grundproblem nicht behoben – im Gegenteil: durch die neuen 5-Stunden-Buchungsschritte droht dem System Geld entzogen zu werden. So wird das System nicht stabiler und nicht verlässlicher. Um Kitas langfristig zu stärken, brauchen wir einen Systemwechsel. Wir schlagen seit langem eine einrichtungsbezogene Sockelfinanzierung vor, die Sach- und Personalkosten realistisch abbildet. Das wird inzwischen von der Fachwelt übergreifend geteilt. So würde Planungssicherheit geschaffen und eine Antwort auf die demografische Entwicklung gegeben: Denn über den Sockel lassen sich kleinere Gruppen finanzieren, mit der Kindpauschale nach wie vor nicht.

Die zusätzlichen Mittel für Sprachförderung drohen zu verpuffen, solange die geplante Einführung von ABC-Klassen in den Schulen zur Sprachförderung der Kitakinder und die KiBiz Reform nicht aufeinander abgestimmt sind. So werden Doppelstrukturen geschaffen, die Qualität und Kinderschutz gefährden. Wir bleiben dabei: Die als ABC-Klassen getarnten Sprach-Kurse müssen vom Tisch. Die Sprachförderung gehört in die Kita. Man kann mit den 250 Millionen Euro, die ABC-Klassen jedes Jahr zu einem großen Teil für Fahrtkosten verschlingen werden, die frühkindliche Bildung stabilisieren und deutlich bessere Ergebnisse für die Sprachförderung erzielen.“

Dass die führenden deutschen Wirtschaftsinstitute ihre Frühjahrsprognose für das Wirtschaftswachstum nun von 1,3 auf 0,6 Prozent für das Jahr 2026 gesenkt haben, war zu erwarten. Wir verfolgen die Entwicklungen auch in der Task Force der Koalitionsfraktionen weiter eng und werden gegensteuern, um Verbraucher:innen vor hohen Preisen zu schützen und sie zu entlasten.

Armand Zorn:

„Der Krieg im Iran beginnt leider, sich auf das deutsche Wirtschaftswachstum auszuwirken. Dass die führenden deutschen Wirtschaftsinstitute ihre Frühjahrsprognose für das Wirtschaftswachstum nun von 1,3 auf 0,6 Prozent für das Jahr 2026 gesenkt haben, war zu erwarten.

Deutschland hat diese Entwicklungen in der Golfregion nicht verursacht, muss sich aber auf die neuen Gegebenheiten einstellen. Wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um auf diplomatischem Wege ein schnelles Kriegsende zu unterstützen – zum Wohle der Menschen vor Ort und zum Wohle unserer Wirtschaft.

Wir verfolgen die Entwicklungen auch in der Task Force der Koalitionsfraktionen weiter eng und werden gegensteuern. Wir werden geeignete Maßnahmen ergreifen, um das zarte Pflänzchen des Wirtschaftswachstums nicht ausdörren zu lassen. Die sieben Maßnahmen, welche wir im Rahmen der Task Force Iran als Prüfauftrag an die Bundesregierung gegeben haben, wollen wir so schnell wie möglich weiterdiskutieren und falls geeignet umsetzen. Besonders wichtig ist uns, die Verbraucher:innen vor hohen Preisen zu schützen und sie zu entlasten.

Darüber hinaus müssen wir Resilienz in all unserem politischen Handeln mitdenken. Das ist jetzt der zweite Energiepreisschock für die deutsche Wirtschaft in nur vier Jahren. Wir müssen unsere Wirtschaft schnell unabhängiger machen, u.a. durch den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Elektrifizierung bei Gebäudewärme, Mobilität und in der Industrie. Mit einem höheren Anteil von erneuerbaren Energien im Strommix können wir es schaffen, langfristig von derartigen Schocks kaum mehr betroffen zu sein.“