Zu Beginn der Legislaturperiode hat die NRW-Landesregierung ein neues Klimaanpassungsgesetz in Aussicht gestellt. Während Sommer um Sommer die Städte aufheizen, fehlt die Gesetzes-Novelle bis heute. Mit dem Antrag „NRW muss funktionieren: Wenn der Asphalt brennt – Neues Klimaanpassungsgesetz muss die Schwächsten schützen“, der heute Abend in das Parlament eingebracht wird, nimmt die SPD-Fraktion die Regierung nun in die Pflicht.

Hierzu erklärt René Schneider, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit mehr Hitzetagen und Extremwetter zieht eine neue soziale Frage auf. Denn die Folgen des Klimawandels werden diejenigen am härtesten treffen, die wenig haben. In den Mietswohnungen der Ballungsräume heizen Asphalt und Beton auf. Hitzetage werden dort gerade für Kinder oder ältere Menschen zu unerträglichen Tagen. Ein funktionierendes Nordrhein-Westfalen stellt sich darauf ein und unterstützt die Schwächsten.

Doch im täglichen Regierungs-Nicht-Handeln stellen wir fest: Klimaanpassung ist auch in grüner Zuständigkeit nur ein Versprechen. Seit Anfang der Legislaturperiode steht eine Überarbeitung des Klimaanpassungsgesetzes aus. Das dauert viel zu lange, die Landesregierung verschläft Sommer für Sommer. Stattdessen hat Umweltminister Krischer aus 110 Absichtserklärungen eine vermeintliche Klimaanpassungsstrategie gebastelt. Unsere Nachfragen an alle beteiligten Ministerien haben ergeben: Diese sogenannte Strategie fasst lediglich längst existierende Maßnahmen zusammen. Annähernd nichts ist neu, bei manchen Feldern hat Schwarz-Grün im Haushalt 2025 sogar Geld gekürzt. So ist 110 nicht mehr als der Notruf eines grünen Ministers, der ansonsten kaum noch ein Lebenszeichen sendet.

Wir werden die Landesregierung jedoch nicht aus ihrer Pflicht entlassen. Wir fordern sie auf, endlich ein neues Klimaanpassungsgesetz auf den Weg zu bringen. Dieses muss Grünflächen in unseren Städten fördern und finanzielle Unterstützung für die Kommunen auf den Weg bringen. Ebenso wollen wir innovative Pfade gehen. Verbinden wir das Nützliche mit dem Guten. So kühlen Kleingärten in der Stadt die Umgebungstemperatur bereits heute ungemein. Denken wir modern und verbinden so Orte der Gemeinschaft mit Städten, die den Veränderungen des Klimas standhalten.“

Der Deutsche Bundestag debattiert am 22. Mai einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau. Damit wird der Förderzeitraum für Investitionen in Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter um zwei Jahre verlängert.

Jasmina Hostert, Sprecherin der AG BFSFJ:

„Mit dem Gesetzentwurf setzen wir ein wichtiges Signal für gute Bildungschancen von Anfang an und für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ganztagsangebote in Grundschulen sorgen sowohl für eine bessere soziale Integration als auch für mehr Raum für individuelle Förderung. Wenn die Kinder gut betreut sind, können Eltern – insbesondere Frauen – erwerbstätig sein. Der Ganztag muss und wird gelingen.“

Truels Reichardt, zuständiger Berichterstatter:

„Die Fristverlängerung schafft Spielraum, wo bislang Zeitdruck herrschte. Damit reagieren wir auf die umfangreichen Planungsprozesse, Fachkräfteengpässe und Lieferengpässe vor Ort. Das Thema Ganztagsausbau wird mit dieser Fristverlängerung aber nicht abgeschlossen sein. Im Gegenteil – der eigentliche Kraftakt liegt noch vor uns. Und wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen ihn auf allen staatlichen Ebenen meistern.“

Es ist an der Zeit zu handeln, um unser Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Die degressive Abschreibung, günstigere Strompreise und diverse Handelsbeziehungen können dazu beitragen.

Armand Zorn:

„Die Frühjahrprognose des Sachverständigenrats macht klar: Wir müssen jetzt dringend handeln, um unser Wachstum zu steigern. Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie in ihrem 70-Tage-Programm gezielte Maßnahmen umsetzt, die sofort Wirkung zeigen und unsere Wirtschaft stärken. Dazu gehört etwa die degressive Abschreibung, die für Unternehmen Investitionsanreize setzt. Auch günstigere Strompreise können schnell Entlastung bringen. Die größte Unbekannte bleibt jedoch die Handels- und Zollpolitik.

Neben den Verhandlungen zwischen der EU und den USA müssen wir unsere Handelsbeziehungen weiter diversifizieren, um unsere Abhängigkeiten zu reduzieren und unsere Lieferketten widerstandsfähiger aufzubauen.“

Die SPD-Fraktion bringt am heutigen Donnerstag, 22. Mai 2025, den Antrag „Gesundheit vor Ort: Erreichbare Versorgung, wenn sie gebraucht wird“ in den Landtag ein.

Hierzu erklärt Thorsten Klute, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Gesundheit und Pflege:

„NRW funktioniert, wenn Menschen sich sicher fühlen. Dazu gehört eine gute und wohnortnahe Gesundheitsversorgung. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich sicher sein, dass sie einen Hausarzt erreichen können, Medikamente in der Apotheke vor Ort erhalten und im hohen Alter gepflegt werden können. Diese wohnortnahe Versorgung ist in NRW gefährdet. Immer mehr Hausärzte gehen in Rente und geben ihre Praxis ohne Nachfolger auf. Immer mehr Pflegeeinrichtungen gehen in die Insolvenz und Apotheken sind im ländlichen Raum eine Ausnahme geworden. Lange Anfahrtswege und Wartezeiten sind die Folge. Dieser Entwicklung muss die Landesregierung jetzt schnell entgegentreten!

Wir fordern von der Landesregierung, endlich geeignete Maßnahmen umzusetzen. Die Zeit des Fingerzeigs nach Berlin ist vorbei. In NRW trägt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann die Verantwortung, im Bund die neue Gesundheitsministerin Nina Warken. Gemeinsam könnte man viel schaffen: Investitionen in Medizinische Versorgungszentren auch in kommunaler Trägerschaft als Anlaufstellen vor Ort, Wohnquartiere so entwickeln, dass Gesundheit mitgedacht wird, und endlich mit allen Akteuren des Gesundheitswesens ein enges Versorgungsnetzwerk aufbauen. Das sind die Vorschläge der SPD-Fraktion. Viel Zeit bleibt nicht mehr.“

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen debattiert in dieser Woche unter anderem über zwei SPD-Anträge, die die Kinder und Jugendlichen direkt betreffen. Den Anfang macht heute der Antrag „Ohne Bus nix los – ohne Ticket keine Schule? Selbstwirksamkeit von Kindern und Jugendlichen stärken“. Morgen wird der Antrag „Gebt den Kindern das Kommando – denn sie wissen sehr wohl, was sie tun: Stadtentwicklung gehört auch in Kinderhände“ beraten.

Hierzu erklärt Dr. Dennis Maelzer, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Kinder, Jugend und Familie:

„Gebt den Kindern das Kommando, denn die Welt gehört in Kinderhände. Kinder müssen schließlich am längsten mit den Entscheidungen leben, die Erwachsene treffen. Darum wollen wir ihnen auch in Planungsverfahren eine Stimme geben und bei der Planung von Schulen, Schulhöfen und Kitas ihre Beteiligung aktiv einfordern. Bei Planungsverfahren des Landes soll eine Jugendbeteiligung zur Pflicht werden. Der Landtag hat die Landesregierung bereits aufgefordert, einen Kinder- und Jugendcheck in Gesetzgebungsverfahren zu prüfen. Wir sind enttäuscht, dass Schwarz-Grün hier seit Beginn der Wahlperiode keinen Schritt vorangekommen ist. Umso mehr machen wir jetzt Druck für echte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

Ohne Führerschein oder Elterntaxi mobil sein? Viele junge Menschen stellt das vor ein Problem. Freunde treffen, der Besuch im Kino oder der Ausflug in die Stadt. Viele Kinder und Jugendliche sind dafür auf den Bus angewiesen. Wir wollen, dass diese Angebote flächendeckend in NRW ausgebaut werden. Und weil wir wissen, dass die wenigsten jungen Menschen über ein dickes Portemonnaie verfügen, wollen wir ihnen ein kostenfreies Deutschlandticket ermöglichen. In einem ersten Schritt für alle unter 14jährigen und in einem zweiten Schritt mit einem kosten-freien U18-Ticket für alle.“

Am morgigen Mittwoch, 21. Mai 2025, berät der Landtag NRW in zweiter Lesung abschließend über das 17. Schulrechtsänderungsgesetz. Es sieht vor, dass die Realschulen dauerhaft die Möglichkeit erhalten, einen Hauptschulbildungsgang ab Klasse 7 einzurichten. Außerdem wird Realschulen mit einem genehmigten Hauptschulbildungsgang ab Klasse 7 ermöglicht, Schülerinnen und Schüler bereits ab der Aufnahme in Klasse 5 nach den Bildungsgangzielen der Hauptschule zu unterrichten.

Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit dem 17. Schulrechtsänderungsgesetz beraten wir abschließend die größte schul- und bildungsrechtliche Änderung dieser Wahlperiode. Eigentlich sollte Schulministerin Feller das Kernstück ihrer Amtszeit auf großer Bühne präsentieren. Doch das tut sie nicht. Um 23:00 Uhr wird über den Gesetzentwurf beraten und abgestimmt. Statt das Rampenlicht zu suchen, versteckt sich die Ministerin im Schatten der Nacht. Das lässt nur einen Schluss zu: Schulministerin Feller schämt sich für ihr eigenes Gesetz. Und das zurecht.

Der Gesetzentwurf sieht strukturelle Änderungen an den Realschulen vor – ohne dabei für strukturelle Verbesserungen zu sorgen. Lehrkräfte an Realschulen müssen zukünftig differenzierten Unterricht vorbereiten, weil sich die Lehrpläne der Real- und Hauptschulen vor allem in den höheren Jahrgangsstufen deutlich voneinander unterscheiden. Während Lehrkräfte der integrierten Schulformen wie den Sekundar- und Gesamtschulen deshalb wöchentlich 25,5 Stunden unterrichten, bleibt es bei den Realschullehrkräften bei 28,5 Stunden, obwohl sie zukünftig durch die Differenzierung einen deutlichen Mehraufwand haben werden. Dadurch werden Realschulen für Lehrkräfte weniger attraktiv sein. Und auch die Schülerinnen und Schüler im Hauptschulbildungsgang werden durch den Gesetzentwurf von Schulministerin Feller geschwächt: Lehrkräfte müssen innerhalb einer Unterrichtsstunde verschiedene Lerninhalte vermitteln. Darunter wird zwangsläufig die Unterrichtsqualität leiden. Und die Leidtragenden sind die Schülerinnen und Schüler, die ohnehin schon besonders gefördert werden müssen.

Auch Kinder und Jugendliche, die unter einer Lese-Rechtschreib-Schwäche oder der Rechenschwäche Dyskalkulie leiden, werden durch die Schulrechtsänderung nicht gestärkt. Seit vielen Jahren fordern die Fach- und Elternverbände schon einen Nachteilsausgleich und Notenschutz. Während es für LRS zumindest einen veralteten Erlass gibt, gibt es für Dyskalkulie noch keinerlei Vorgaben, an die sich die Schulen halten sollen. In der Praxis führ das dazu, dass Schülerinnen und Schüler mit LRS oder Dyskalkulie ganz unterschiedlich behandelt werden. Manchmal wird ihnen ein Nachteilsausgleich gewährt, manchmal eben aber auch nicht. Das hängt stark von der einzelnen Schule und den handelnden Personen ab.

Wir setzen uns für die Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte in NRW ein. Mit zwei Entschließungsanträgen fordern wir zum einen strukturelle Verbesserungen an den Realschulen, zum anderen fordern wir gemeinsam mit der FDP-Fraktion die gesetzliche Verankerung eines Nachteilsausgleichs für Kinder und Jugendliche mit LRS oder Dyskalkulie.“

Foto: Pete Linforth/pixabay.com

Heute ist in London der erste offizielle EU-UK-Gipfel seit dem Brexit zu Ende gegangen. Dabei haben sich die EU und Großbritannien auf ein Abkommen zu Sicherheit und Verteidigung geeinigt. Zudem einigte man sich darauf, die Zugangsrechte für europäische Fischer in britischen Gewässern, die Ende Juni 2026 ausgelaufen wären, bis Ende 2038 zu verlängern. Beide Seiten wollen zudem auf Vereinbarungen hinarbeiten zu Energie, Agrar- und Lebensmittelvorschriften, Klima sowie Mobilität von Personen.

Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses m EU-Parlament sowie Co-Vorsitzender der EU-Kontaktgruppe zum Vereinigten Königreich:
„Der Anfang ist gemacht und kann sich sehen lassen. Die Türen sind wieder offen. Man sollte schließlich nicht vergessen, wo wir herkommen. Die Partner haben in kürzester Zeit eine neue Vertrauensbasis geschaffen, die eine tiefere Wiederannäherung ermöglicht. Die gemeinsam in einer Art Roadmap ausgewählten Ziele sind realistisch und umsetzbar. Dieses Momentum gilt es jetzt auch zu nutzen, um zeitnah konkrete Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die den Bürger:innen auf beiden Seiten zu Gute kommen, wie beispielsweise zur Mobilität von Jugendlichen aber auch bei den gegenseitigen Lebensmittel- und Agrarkontrollen.

Vor allem beim Handel sollten wir – auf der Grundlage und unter der vollständigen Umsetzung unseres Handelsabkommens – alle Hemmnisse abbauen. Dabei sollten wir einen pragmatischen Ansatz wählen, der den Unternehmen zu Gute kommt. Der heutige institutionalisierte Neustart setzt den richtigen Rahmen. Dann gilt es für uns zu prüfen, wie der Neuanfang in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden wird. Sehr positiv ist auch, dass zu den Fischereirechten eine so langfristige Lösung gefunden wurde. Jetzt haben unsere Fischer:innen endlich langfristige Planungssicherheit. Zudem kann das Thema in künftigen Verhandlungen nicht mehr in Geiselhaft genommen werden.“

Tobias Cremer, außenpolitischer Sprecher der Europa-SPD:
“Der UK-EU Verteidigungspakt markiert ein wichtiges neues Kapitel für Europas Sicherheit. Fünf Jahre nach dem Brexit sind beide Seiten bereit, konkrete Schritte zur Stärkung der Sicherheit und des Wohlstands der Bürgerinnen und Bürger zu gehen. Europäische Sicherheit endet nicht an der Küste des Ärmelkanals, entsprechend gilt es zu handeln. 

Das Abkommen sieht regelmäßige Konsultationen zwischen der EU-Außenbeauftragten und den britischen Außen- und Verteidigungsministern vor, sowie stärkere Zusammenarbeit in den Bereichen der Ukraine-Unterstützung, der Cybersicherheit und Schutz kritischer Infrastruktur. Darüber hinaus wird die zukünftige Einbindung Großbritanniens in das SAFE-Instrument ermöglicht. Dies erleichtert gemeinsame Rüstungsbeschaffung, senkt Kosten und stärkt die Interoperabilität der Streitkräfte. Wichtig ist, dass der Pakt in einen umfassenderen Reset der UK-EU-Beziehungen eingebettet ist. Sicherheit erfordert nicht nur militärische Stärke, sondern auch Wettbewerbsfähigkeit, sozialen Zusammenhalt, Investitionen in Forschung und zwischenmenschlichen Austausch. Angesichts der aktuellen Herausforderungen zeugt dieser Reset von Pragmatismus und Entschlossenheit. Das ist ein Gewinn für Europa, unabhängig davon, auf welcher Seite des Ärmelkanals man lebt.”

Die Abgeordneten der Ausschüsse für Handel und Auswärtiges im EU-Parlament treffen sich am morgigen Dienstag, 20. Mai, um 16 Uhr zu einer gemeinsamen Sitzung zum EU-UK-Gipfel, an der auch EU-Handelskommissar Maroš Šefčovi teilnimmt.

Zum heute vorgestellten Entwurf der Landesregierung zur Neuordnung des Verfassungsschutzgesetzes erklärt Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das Verfassungsschutzgesetz ist in die Jahre gekommen und muss dringend an neue Herausforderungen für unsere Demokratie und den Rechtsstaat angepasst werden. Wir leben heute in einer anderen Welt als noch vor 20 Jahren. Es ist also höchste Zeit dafür.

Die inhaltliche Ausgestaltung des Gesetzentwurfs muss vor diesem Hintergrund jetzt genau überprüft werden. Das gilt insbesondere für die Tragweite des Eingriffs in geltende Grundrechte. Wir werden uns in der parlamentarischen Befassung kritisch damit auseinandersetzen und dazu auch eine Sachverständigenanhörung beantragen, um die Perspektive von Rechtsexpertinnen und -experten in die Debatte einzubeziehen.“

Zur angekündigten Blockade der nordrhein-westfälischen Landesregierung durch Landesfinanzminister Marcus Optendrenk (CDU) bei der Erhöhung der Pendlerpauschale gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe erklärt Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD:

»Wir wollen berufstätige Familien entlasten. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung der Pendlerpauschale ist dafür ein erster wichtiger Schritt. Sie wird dafür sorgen, dass Beschäftigte über die Lohnsteuererklärung zum Teil mit mehreren Hundert Euro entlastet werden. In keinem anderen Bundesland pendeln die Menschen so viel wie in Nordrhein-Westfalen. Die Entlastung durch die Erhöhung der Pendlerpauschale würde somit ganz unmittelbar gerade für die Menschen in NRW spürbar sein.

Mit seinem Nein zur Erhöhung der Pendlerpauschale hat Landesfinanzminister Optendrenk eine schwarz-grüne Entlastungsblockade angekündigt. Jetzt rächt sich, dass die Landesregierung bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin faktisch nicht stattgefunden hat. Optendrenk war in der Verhandlungsgruppe zur Haushalts- und Finanzpolitik. Dort wäre der richtige Ort gewesen, seine nun vorgetragenen Bedenken kundzutun. Dass der Landesfinanzminister das Veto der Landesregierung nun über die Presse mitteilt, zeugt von der bundespolitischen Einflusslosigkeit der Wüst-Regierung.

Die Bundesregierung muss die Erhöhung der Pendlerpauschale schnell auf den Weg bringen. Hierfür ist eine gemeinsame Kraftanstrengung notwendig, damit berufstätige Familien mehr Geld im Portemonnaie haben. Es reicht nicht, dass die Landesregierung den Stellenwert von Familien in Sonntagsreden in den Mittelpunkt stellt und blockiert, sobald es mit Blick auf die dringend notwendigen Entlastungen konkret wird.«

In der kommenden Plenarwoche bringt die SPD-Fraktion am Donnerstag den Antrag „Mehr Schutz- und Entwicklungsräume für Kinder und Jugendliche – Medialen Schutzraum an Schulen schaffen!“ in den Landtag ein. Darin fordert sie u.a., dass die private Nutzung von mobilen Endgeräten in und auf dem Gelände von Grundschulen grundsätzlich unzulässig sein soll, an weiterführenden Schulen das Leitbild eines handyfreien Vormittags durch einen entsprechenden Ordnungsrahmen etabliert werden soll und die Nutzung mobiler Geräte dann ausschließlich unterrichtlichen Zwecken dienen würde.

Hierzu erklären Dr. Dennis Maelzer, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Kinder, Jugend und Familie, und Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin:

Dr. Dennis Maelzer:

„Ständig schiebt die schwarz-grüne Landesregierung ihre eigene Verantwortung an die Kommunen und Träger vor Ort ab. Bei der Handy-Nutzung sollen es nach ihren Vorstellungen allein die Schulleitungen richten. Dabei braucht es für ganz NRW endlich einheitliche und kindgerechte Regeln zur Nutzung von mobilen Endgeräten wie Handys an Schulen. Ganz aktuell zeigt Bremen, wie das geht: Ab kommenden Monat ist das Handy während der Schulzeit tabu. Mit einem Erlass ist für alle klar, was Sache ist. Mit unserem Antrag greifen wir der Landesregierung unter die Arme und machen einen ganz konkreten Vorschlag: Grundschulen sollen gänzlich zum medialen Schutzraum für alle Kinder erklärt werden. An den weiterführenden Schulen greift dann das Leitbild des handyfreien Vormittags. Das gibt einen klaren Orientierungsrahmen für die Schulen. Inwiefern die Handys dann verwendet und beispielsweise für den Unterricht genutzt werden können, entscheidet die Schulgemeinde gemeinsam.“

Dilek Engin:

„Während die Ministerinnen Paul und Feller offensichtlich immer noch auf der Suche nach einer Stellenbeschreibung für ihren Job sind, ziehen andere Bundesländer an uns vorbei. Bei den Fragen, ob und inwiefern Handys an Schulen erlaubt sind, sind Bayern, Hessen, Schleswig-Holstein und andere schon viel weiter als wir. Jetzt folgt Bremen mit verbindlichen Regeln. Das NRW-Schulministerium hat sich bisher nur weggeduckt und die Verantwortung an die Schulleitung abgeschoben. Die mentale Gesundheit der Schülerinnen und Schüler verdient aber entschlossenes und nachvollziehbares Handeln. Lehrkräfte müssen für digitale Didaktik und Medienkompetenz fortlaufend geschult werden und brauchen dabei auch die Unterstützung aus dem Ministerium. Zudem muss der Alltag der Schülerinnen und Schüler bewegungsfreundlicher und anregender sein. Dafür brauchen die Schulen und die Schulträger vor Ort die notwendige finanzielle Unterstützung durch das Land.“

Foto: Stefan Schweihofer/Pixabay.com

Obwohl es bereits Mitte Mai ist, liegt das Landesstraßenerhaltungsprogramm 2025 noch immer nicht vor. Die jährlich vom NRW-Verkehrsministerium erstellte Übersicht von Landesstraßenabschnitten ist eigentlich die Grundlage für geplante Sanierungsmaßnahmen.

Hierzu erklärt Gordan Dudas, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Fällt die jährliche Sanierungsrunde für Landesstraßen in 2025 aus? Trotz seiner sogenannten Sanierungsoffensive scheint NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer in diesem Jahr die Straßenreparaturen in seinem Zuständigkeitsbereich völlig zu verschlafen. Das Landesstraßenerhaltungsprogramm erscheint normalerweise Mitte April und gibt eine Übersicht, was alles für das laufende Jahr an Sanierungen geplant ist. Nicht nur das Parlament, sondern vor allem auch die Bürgerinnen und Bürger wollen wissen, ob die kaputte Landesstraße vor der Haustür endlich repariert wird oder die Schlaglochrallye noch weiter geht.

Nun ist Mitte Mai und noch immer tut sich nichts. So steht die Frage im Raum, ob die Maßnahmen überhaupt noch in diesem Jahr umgesetzt werden könnten. Wir haben den Minister jetzt schriftlich aufgefordert, endlich für Klarheit zu sorgen. Es bleibt uns die Hoffnung, dass die Beschäftigten bei Straßen.NRW wie üblich schon vorgearbeitet haben und damit die Behäbigkeit der Landesregierung kompensieren.“

Etwa 430 Millionen Euro erhält Nordrhein-Westfalen aus Mitteln des Kita-Qualitätsgesetzes des Bundes. Wer erwartet hatte, dass die schwarz-grüne Landesregierung die Gelder für einen Qualitätsschub in den Einrichtungen nutzt, wird enttäuscht. „Die Mittel fließen in Maßnahmen, die landesseitig bereits im Kinderbildungsgesetz (KiBiz), im Haushalt oder im Rahmen bestehender Förderprogramme verankert sind“, heißt es von Ministerin Josefine Paul in einem Bericht an den Familienausschuss des Landtags.

Dazu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Status quo statt Qualitätsschub. Das ist die Politik von Ministerin Paul. Das Land nutzt das Bundesgeld nicht für eine zusätzliche Kita-Unterstützung, sondern finanziert bestehende Programme, um eigene Löcher zu stopfen. Für die Einrichtungen ist es einerlei. Für sie heißt es rechte Tasche, linke Tasche statt zusätzlicher Spielräume, die Kinder zu fördern. Mehr Qualität wird damit aber nicht finanziert.

Prominentes Beispiel: Lange hatte sich Schwarz-Grün dafür gerühmt, die Sprach-Kitas aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Jetzt werden dafür die Bundesgelder des Kita-Qualitätsgesetzes genutzt. Da freut sich nur der NRW-Finanzminister über Einsparungen.

Vollkommen unverständlich ist für mich, dass die Landesministerin unverändert am System der Flexibilisierungsmittel festhält. Mit diesen Mitteln sollen Kitas auch in den frühen Morgen- oder Abendstunden für bedarfsgerechte Öffnungszeiten sorgen. Doch für viele Eltern sind lange Kita-Öffnungszeiten ein Traum. Die Realität sind aufgrund von Personalmangel geschlossene Einrichtungen. Landesweit werden die Kita-Flexibilisierungsmittel millionenfach nicht genutzt. Maßgeblich aus diesem Bereich flossen in den vergangenen beiden Jahren etwa 65 Millionen Euro an das Land zurück. Viele Jugendämter verzichteten komplett. Es bringt wenig, die Gelder mit der Gießkanne auszuschütten, wenn flexible Öffnungszeiten nicht möglich sind oder es tatsächlich den Bedarf vor Ort nicht geben sollte. Jugendämtern brauchen daher mehr Möglichkeiten zur Nutzung der Gelder.

Die Mittel sollten dort eingesetzt werden können, wo aktuell der Schuh drückt, beispielsweise für eine Aufstockung der praxisintegrierten Ausbildung. Denn hier bleibt nach den Plänen von Schwarz-Grün alles beim Alten, obwohl die Kosten deutlich gestiegen sind. Die neue Förderperiode wäre eine Chance gewesen, hier nachzusteuern. Aber selbst diese Chance verpasst Ministerin Paul.“