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Heute hat der Bundesrat mit der Verabschiedung der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Weichen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr gestellt. Um das Ziel der „Vision Zero“ – keine Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr – zu erreichen, muss der Bundestag das Straßenverkehrsgesetz weiter reformieren.

Isabel Cademartori, verkehrspolitische Sprecherin:

„Die von der Ampel erwirkte Modernisierung des Straßenverkehrsgesetzes ermöglicht notwendige Änderungen an der Straßenverkehrsordnung, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Doch um das Ziel der ‚Vision Zero‘ zu erreichen und gerade Fußgänger*innen und Radfahrer*innen noch wesentlich besser durch geeignete Verkehrsmaßnahmen zu schützen, müssen wir auch im Bundestag weitere Änderungen am Straßenverkehrsgesetz vornehmen. Essenziell ist dabei die Einführung des Präventionsprinzips. Es ist nicht zu vermitteln, dass erst Menschen im Straßenverkehr schwer verletzt werden oder sterben müssen, um eine bereits bekannte Gefahrenlage entschärfen zu dürfen. Der Schutz von Leib und Leben muss daher oberste Priorität im Straßenverkehrsrecht haben.

Mehr Verkehrssicherheit können wir auch durch die Einführung einer datenschutzkonformen digitalen Parkraumkontrolle mit strikter Zweckbindung und klaren Löschfristen erreichen. Der Einsatz von Scan-Fahrzeugen in bewirtschafteten Parkbereichen reduziert Parkplatzsuchverkehr und Falschparken in Kreuzungsbereichen, auf Gehwegen sowie Halte- und Parkverbotszonen. Dies kommt in erster Linie der Sicherheit des Fußverkehrs zugute.“

Mathias Stein, zuständiger Berichterstatter:

„Mit der Verabschiedung der Straßenverkehrsordnung hat der Bundesrat heute den Paradigmenwechsel weitergeführt, den der Bundestag mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vor Kurzem eingeläutet hat. Für Kommunen enthält die StVO-Novelle konkrete Verbesserungen. Sie können künftig zum Beispiel Rad- und Fußwege sowie Zebrastreifen leichter einrichten. Auch die Voraussetzungen für die Anordnung von Tempo 30 werden erweitert. Diese Maßnahmen werden sich positiv auf die Sicherheit von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen auswirken.

Allerdings sind die im Gesetz angelegten Verbesserungsmöglichkeiten mit den beschlossenen Änderungen der StVO längst nicht ausgeschöpft worden. Um die Zahl der Unfallopfer signifikant zu senken, werden Bundesregierung und Bundesrat weitere Änderungen an der Straßenverkehrsordnung vornehmen müssen.“

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Auch in diesem Jahr geht die heimische SPD-Landtagsabgeordnete Christina Weng auf “Sommertour”. In diesem Jahr steht das Thema “Einsamkeit” im Fokus. Vom 8. bis 23. Juli besucht Christina Weng Selbsthilfegruppen, Pflegeeinrichtungen und ehrenamtliche Initiativen im Kreis, um sich ein Bild der Situation aus Betroffenensicht zu gewinnen.

“Wir wissen, dass Einsamkeit schwerwiegende Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit hat. Daher ist es mir wichtig, dass wir dieses Thema offen angehen, transparenter machen und Lösungswege beschreiten”, so Christina Weng.

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Der Landtag NRW stimmt heute um 14:10 Uhr auf Antrag der SPD-Fraktion über Maßnahmen zur Entlastung und Unterstützung von Studierenden in Nordrhein-Westfalen ab.

Hierzu erklärt Bastian Hartmann, wissenschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Bundesregierung liefert, was Schwarz-Grün in NRW nur verspricht: Mit der Studienstarthilfe bekommen Studierende zum Uni-Start eine spürbare finanzielle Entlastung. Mit 1000 Euro können Mietkautionen und Umzugskosten oder die ersten Lehrbücher finanziert werden. Gerade das sind vermeintlich kleine Hürden, die doch viele junge Menschen von einem Studium abhalten. Zwar hatte sich Schwarz-Grün in NRW in den Koalitionsverhandlungen auch auf eine Studienstarthilfe verständigt – bis heute hat sie aber nichts geliefert. Es ist höchste Zeit, dass die regierungstragenden Fraktionen die Probleme der Studierenden ernst nehmen.

Studierende in NRW sind angesichts steigender Energiepreise, teurer Mieten und der anhaltenden Inflation auf Unterstützung angewiesen. Wenn Schwarz-Grün jetzt dank der SPD-geführten Koalition in Berlin keine Mittel mehr für eine Studienstarthilfe in den Haushalt einstellen muss, wollen wir die dafür vorgesehenen Mittel zur weiteren Entlastung von Studierenden nutzen. Im Koalitionsvertrag wurde beispielsweise eine regelmäßige Erhöhung des Zuschusses an die Studierendenwerke zugesagt. Die fordern wir jetzt ein; die Zeit ist überfällig.“

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Heute hat die schwarz-grüne Regierungsmehrheit im nordrhein-westfälischen Landtag beschlossen, dass für die Beamtinnen und Beamten bei der Feuerwehr das Eintrittsalter in den Ruhestand auf 61 Jahre heraufgesetzt wird. Der Entschließungsantrag der SPD-Fraktion mit der Aufforderung, auf die Anhebung der Altersgrenze im Landesbeamtengesetz zu verzichten, wurde von der schwarz-grünen Koalition abgelehnt.

Hierzu erklärt Christina Kampmann, Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Beschäftigten bei der Feuerwehr leisten einen schweren und verantwortungsvollen Dienst für uns alle und riskieren dabei oftmals ihre Gesundheit oder sogar ihr Leben. Bereits jetzt haben Feuerwehrbeamtinnen und -beamte im Einsatzdienst mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden und mit Schichten im 24 Stunden-Dienst eine deutlich längere Arbeitszeit als andere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Zudem sind die physischen und psychischen Belastungen im Einsatzdienst sehr hoch. Es kommt zu ständiger Alarm- und Einsatzbereitschaft bei jeder Tages- und Nachtzeit sowie zu Einsätzen unter höchstem Zeitdruck. Extreme Stresssituationen und ein besonders hohes Maß an Verantwortung sind die Regel. Kennzeichnend sind verstärkte gesundheitliche Belastungen und Gefährdungen für das eigene Leben sowie psychische Ausnahmesituationen bei der Konfrontation mit Brand- und Unfallopfern. Die schwarz-grüne Regierungskoalition ignoriert dies mit der heute verabschiedeten Gesetzesänderung komplett! Auch die hierfür von der schwarz-grünen Koalition als Begründung ins Spiel gebrachte Annahme, dass durch eine Anhebung der Altersgrenze der Fachkräftemangel bekämpft werden kann, geht ins Leere. Im Gegenteil: Vor dem Hintergrund, dass der öffentliche Dienst zur Bewältigung des Fachkräftemangels und aufgrund des verschärften Wettbewerbs um Fachkräfte mit der Privatwirtschaft deutlich attraktiver werden muss, ist eine Anhebung der Altersgrenze sogar kontraproduktiv. Sie wird dazu führen, dass der feuerwehrtechnische Dienst unattraktiver wird.

Die Anhebung der Altersgrenzen für den Ruhestand ist ein Schlag ins Gesicht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Feuerwehren! Es zeigt sich, dass alle Bekenntnisse von Minister Reul und der schwarz-grünen Koalition zur Feuerwehr nur reine Lippenbekenntnisse waren und in der Praxis nicht viel wert sind. Wertschätzung für die Feuerwehr sucht man im aktuellen Regierungshandeln vergeblich.“

Der nordrhein-westfälische Landtag hat die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Versorgungsquoten bei Kita-Plätzen. Rechnet die Landesregierung die Lage schön?“ veröffentlicht.

Hierzu erklärt Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Ausbau an U3-Plätzen ist in Nordrhein-Westfalen zum Stillstand gekommen und bei den Plätzen für Überdreijährige rechnet sich das Familienministerium die Lage schön. Während Ministerin Paul mit einer Betreuungsquote von knapp 100 Prozent hausieren geht und damit eine Vollversorgung suggeriert, zeichnet das Statistische Landesamt ein anderes Bild. Die Versorgungsquote ist laut IT.NRW seit Jahren im Sinkflug und hat mit 89,7 Prozent einen neuen Tiefstand erreicht. Das heißt, etwa jedes zehnte Kind unter sechs Jahren hat keinen Zugang zu frühkindlicher Bildung.

Wenn Ministerin Paul behauptet, dass der Rechtsanspruch erfüllt werde, weil die Betreuungsbedarfe nicht zu 100 Prozent vorhanden seien, lässt es mich zweifeln, ob sie die Probleme dieser Entwicklung verstanden hat. Hier hilft ein Blick in den nationalen Bildungsbericht: Insbesondere Kinder mit Migrationshintergrund sind von der Teilhabe ausgeschlossen. Es ist nicht der mangelnde Bedarf, sondern Zugangsbarrieren verhindern, dass Kinder mit Migrationsgeschichte den Weg in das Kita-System finden. Das wirkt sich unmittelbar auf ihre Chancen in der Grundschule aus.

Kinder, die erst nach dem dritten Lebensjahr einen Kitaplatz suchen, haben beim Wechsel aus der Tagespflege oder bei der Neuanmeldung ein Problem, da diese Plätze in den vergangenen Jahren nicht weiter ausgebaut wurden. Ihre Chancen werden so von Jahr zu Jahr geringer. Dass eine Familienministerin, die zugleich für das Thema Integration zuständig ist, diese Zusammenhänge nicht sieht und die Bekämpfung des Kitaplatz-Mangels nicht entschlossen angeht, ist die eigentliche Dramatik. Nachdem der Ausbaumotor unter Josefine Paul kräftig ins Stottern geraten ist, braucht es jetzt eine Planungsgarantie für Kommunen und Träger. Genau das beantragen wir in der nächsten Landtagssitzung. Denn ein Windhundrennen zwischen den Trägern aus Sorge, der Fördertopf könnte in ein paar Monaten wieder leergelaufen sein, nützt niemandem. Der Ausbau jedes beantragten Platzes muss gesichert sein. Auch der Ausbaustopp bei den Familienzentren zeigt, dass insbesondere Kinder aus benachteiligten Familien für die grüne Familienministerin keine Priorität haben.

Bei keinem dieser Themen gibt es ein abgestimmtes Vorgehen mit den Städten und Gemeinden. Nicht nur beim Ausbau der Infrastruktur erweist sich die Landesregierung als unzuverlässiger Partner der Kommunen. Der Belastungsausgleich Jugendhilfe ist seit 2019 nicht neu berechnet wurden. Das Land steht alleine hier bei den Kommunen inzwischen mit einer halben bis zu einer Milliarde Euro in der Kreide. Jeder Euro, der hier fehlt, kann nicht in die Kinder und Familien investiert werden.“

Nach Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes zu Beginn des vergangenen Jahres ist in Nordrhein-Westfalen die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, um 76 Prozent auf 300.380 angestiegen.

Hierzu erklärt Sebastian Watermeier, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Sinn des Wohngeld-Plus ist es von vornherein gewesen, Berufstätigen und ihren Familien zu helfen, damit sie kein Bürgergeld oder Sozialhilfe beanspruchen müssen. Die neuesten Zahlen für NRW zeigen, dass das von der SPD-geführten Bundesregierung in Berlin eingeführte Wohngeld-Plus wirkt. Allerdings müssen wir auch die Ursachen klar benennen: Die soziale Schieflage in Nordrhein-Westfalen verstärkt sich weiter. Zu geringe Einkommen und gleichzeitig zu hohe Mieten, vor allem in den Ballungszentren, führen dazu, dass über 300.000 Haushalte diese Unterstützung notwendig brauchen. Daher werden wir in unseren Bemühungen nicht nachlassen, dass die Landesregierung mehr für den sozialen Wohnungsbau tut und endlich einen Mieterschutz schafft, der ungerechtfertigte Mietpreisverlangen verhindern kann. So wird der Mietpreisanstieg gebremst und alle berufstätigen Familien bekommen die Chance, von ihrer Hände Lohn und Arbeit und ohne staatliche Unterstützung leben zu können. Das muss das Ziel sein.“

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Zur Aussage des Staatssekretärs Lorenz Bahr im heutigen Familienausschuss des Landtags bezogen auf die KiBiz-Revision erklärt Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Eigentlich wollte das Ministerium für Kinder, Jugend Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration in diesem Quartal einen Referentenentwurf für die notwendige Revision des Kinderbildungsgesetzes fertigbekommen. Doch davon scheint die schwarz-grüne Landesregierung noch weit entfernt zu sein. Der zuständige Staatssekretär im Familienministerium Lorenz Bahr antwortete auf die Frage zum Zeitplan der KiBiz-Revision und dem aktuellen Stand nur ausweichend, die Landesregierung befinde sich immer noch in einer „Vorkoordinierung“.

Für dieses Herumgeeiere kann es eigentlich nur zwei Gründe geben: Entweder stockt die regierungsinterne Ressortabstimmung insbesondere mit dem Finanzministerium, oder die Staatskanzlei hat die Verhandlungen übernommen, weil es zwischen den unterschiedlichen schwarzen und grünen Ressorts mehr als ein Verhandlungsproblem gibt. Das lässt mich zur nächsten dringenden Frage kommen: Ist das Landesausführungsgesetz zum Ganztag auch in einer solchen Vorkoordinierung? So oder so – Schwarz-Grün reißt alle Zeitpläne, es regiert der Stillstand.“

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Der Familienausschuss des Landtags diskutierte heute in einer Aktuellen Viertelstunde über den zwischenzeitlichen Förderstopp beim Kita-Ausbau in Nordrhein-Westfalen.

Hierzu erklärt Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das Stop-and-go beim Kita-Ausbau ist ein Paradebeispiel für die Planlosigkeit der schwarz-grünen Koalition. Nachdem die Landesregierung die Kommunen über Wochen im Unklaren über die weitere Förderung gelassen hat, werden sie schließlich durch eine sonntägliche Pressemitteilung über das weitere Prozedere in Kenntnis gesetzt. Von einem planvollen Vorgehen kann wirklich keine Rede sein. Ob die hektisch zugesagten weiteren 85 Millionen Euro ausreichen, um alle Bedarfe zu bedienen, wird nicht nur von den kommunalen Spitzenverbänden in Frage gestellt. Die ersten 115 Millionen Euro waren schon im Mai weg. Statt auf das Prinzip Hoffnung zu setzen, braucht es jetzt eine neue Planungsgarantie, die für Verlässlichkeit bei Trägern und Kommunen führt. Außerdem muss Familienministerin Josefine Paul transparent machen, über wie viele Selbstbewirtschaftungsmittel ihr Haus noch verfügt. Warum hortet sie Millionen, hat aber kein Geld übrig für ein Rettungspaket für die notleidenden Kitas?“

Der Deutsche Bundestag berät heute in 1. Lesung das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Damit beginnt das parlamentarische Verfahren für die tiefgreifendste Reform der Krankenhausversorgung in den letzten 20 Jahren. Die Reform wird die wohnortnahe medizinische Versorgung sicherstellen, die Qualität der Behandlungen verbessern und das Personal in den Krankenhäusern entlasten.

Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion:

„Mit dieser Reform leiten wir die notwendige Modernisierung unserer Krankenhauslandschaft ein. Wir wollen eine gute ärztliche und pflegerische Versorgung aller Menschen – in der Stadt und auf dem Land – sicherstellen. Vor allem komplexe Behandlungsfälle sollen nur noch in den dafür bestmöglich ausgestatteten Krankenhäusern konzentriert werden. Krankenhäuser werden nur die Leistungen erbringen können, für die sie auch die adäquate technische Ausstattung, das fachärztliche und pflegerische Personal sowie die erforderlichen Fachdisziplinen vorweisen können. Dies bedeutet andererseits die Chance, eine wohnortnahe Krankenhausversorgung – gerade im ländlichen Raum – sicherzustellen: Die Reform sichert Kliniken, die regional die Versorgung gewährleisten, die Existenz. Durch das Konzept der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (‚Level 1i-Krankenhäuser‘) wird die ärztliche und pflegerische Vor-Ort-Versorgung in Deutschland um ein innovatives Element ergänzt. Diese Einrichtungen zeichnen sich insbesondere durch eine stärker an den Patientenbedarfen orientierten Personalzusammenstellung aus.“

Christos Pantazis, zuständiger Berichterstatter:

„Ziel der Reform ist neben der Steigerung der Behandlungsqualität eine Entkommerzialisierung des Krankenhaussystems. Mit der Einführung von Vorhaltevergütungen wird die Finanzierung der Krankenhäuser auf eine dritte Säule gestellt. Hierdurch gelingt es, dass sich das Hamsterrad langsamer dreht. Das nimmt den Druck von den Beschäftigten und stärkt den Arbeitsort Krankenhaus – ein wichtiges Anliegen für die SPD-Fraktion im Bundestag. Das ärztliche und pflegerische Personal kann sich wieder mehr auf das Wesentliche -die Patientinnen und Patienten- fokussieren.

Mit diesem Gesetz haben wir die Chance, einerseits die Qualität der medizinischen Leistungen zu steigern und andererseits bundeseinheitliche Qualitätsanforderungen zu etablieren. Der Prozess der Krankenhausreform wird eng mit den Ländern abgestimmt. Wir sind uns alle einig, dass wir diese Reform benötigen, um ein unkontrolliertes Krankenhaussterben zu vermeiden. Deshalb lasst sie uns gemeinsam gestalten und weiter konstruktiv zusammenarbeiten.“

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Die im Januar im Bundestag beschlossenen Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht treten am heutigen Donnerstag in Kraft. Damit schaffen wir ein Einwanderungsrecht, das unserer vielfältigen Gesellschaft und unserem modernen Einwanderungsland gerecht wird.

Sebastian Hartmann, innenpolitischer Sprecher:

„Diese Reform ist wichtig und längst überfällig. Zur Integration gehören auch Teilhabe und Mitgestaltung, politisch wie gesellschaftlich. Die neuen Regelungen sind auch ein Signal an die Millionen Menschen, die hier leben und arbeiten, aber bislang hiervon ausgeschlossen waren: Ihr gehört dazu. Mit der Reform anerkennen wir die Integrationsleistungen derer, die längst wichtiger Teil und Fundament unserer Gesellschaft sind; die sich an die Spielregeln halten, ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, unsere Sprache sprechen.

Klar ist aber auch: Wer die Werte unserer freiheitlichen Gesellschaft nicht teilt oder ihnen zuwiderhandelt, kann nicht eingebürgert werden: Rassismus, Antisemitismus oder jede andere Form von Menschenfeindlichkeit schließen eine Einbürgerung aus.”

Hakan Demir, zuständiger Berichterstatter:

„Der Ball liegt jetzt bei den Ländern. Wir haben nun eines der modernsten Einbürgerungsgesetze der Welt – wir brauchen aber auch die modernste Verwaltung. Lange Verfahren schrecken ab, sie entmutigen Menschen, ihre Rechte wahrzunehmen. Die Länder und Kommunen müssen sicherstellen, dass mit Digitalisierung und mehr Personal die Verfahrensdauern deutlich sinken.”

Gülistan Yüksel, zuständige Berichterstatterin:

„Während die Einbürgerungskriterien natürlich bestehen bleiben, schaffen wir mit der Reform mehr Teilhabe, Zusammenhalt und Gerechtigkeit. Denn wir machen endlich die Mehrstaatigkeit grundsätzlich für alle möglich. Davon profitieren auch im Ausland lebende Deutsche, die ihren deutschen Pass nicht mehr abgeben müssen. Zwar ist die Mehrstaatigkeit heute schon der Normalfall, aber eben nicht für alle Herkunftsländer gleichermaßen akzeptiert. Mit dieser Ungleichbehandlung machen wir Schluss.“

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Der erste Bericht des Polizeibeauftragten des Bundes, Uli Grötsch, der seit März 2024 im Amt ist, wurde heute der Öffentlichkeit präsentiert. Das neu geschaffene Amt des Polizeibeauftragten des Bundes wurde von den Ampelfraktionen ins Leben gerufen, um Transparenz und Kontrolle innerhalb der deutschen Polizeibehörden zu stärken und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Polizei zu fördern.

Sebastian Hartmann, innenpolitischer Sprecher:

„Die SPD-Bundestagsfraktion hat seit Jahren dieses Amt eines Polizeibeauftragten gefordert. Wir freuen uns sehr, dass heute Uli Grötsch als erster Polizeibeauftragter des Bundes seinen ersten Bericht vorstellen konnte.

Bereits bei diesem ersten Bericht nach einigen wenigen Monaten wird aufgrund der Anzahl der Eingaben deutlich, dass dieser Ansprechpartner schon nach kurzer Zeit enormen Zuspruch findet und offensichtlich gebraucht wurde.

Die Fraktionen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hatten sich auf die Einrichtung im Koalitionsvertrag verständigt, Anfang dieses Jahres konnten wir nach sehr konstruktiven Beratungen dann Vollzug melden.

Der Polizeibeauftragte des Bundes hat eine zentrale Rolle als Ansprechpartner bei den Polizeien sowie für Bürgerinnen und Bürger. Er ergänzt dabei Meldestellen innerhalb der Behörden sowie die Polizei-Gewerkschaften.

Wir sind sehr zuversichtlich, dass die Arbeit des Beauftragten die Polizei in Deutschland stärken und das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizeikräfte befördern wird. Auch für die interne Stabilität und den Zusammenhalt in der Polizei ist der Beauftragte eine wichtige Institution. Unsere Polizei leistet täglich unverzichtbare Arbeit für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Die Polizistinnen und Polizisten gewinnen mit dem Beauftragten einen weiteren Ansprechpartner, der für ihre Belange kämpft.

Wir setzen uns für eine moderne, transparente und bürgernahe Polizeiarbeit ein. Der Bericht des Polizeibeauftragten des Bundes ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung und bildet die Grundlage für zukünftige Verbesserungen und Reformen innerhalb der deutschen Polizeibehörden.“

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Mit dem heutigen Tag tritt die Novellierung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft. U.a. können von nun an Menschen mit Zuwanderungsgeschichte bereits nach fünf statt bisher acht Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören eine Arbeitstätigkeit, Sprachkenntnisse und das Bekenntnis zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Volkan Baran, integrationspolitischer Sprecher:

Lisa-Kristin Kapteinat:

„Die Novellierung des Staatsbürgerschaftsrechts ist ein starkes Zeichen für unser Land. Mit der Möglichkeit der Mehrfachstaatsbürgerschaft muss die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes künftig nicht mehr aufgegeben werden. Das spiegelt endlich den Zeitgeist unserer vielfältigen Gesellschaft wider. Durch das neue Staatsangehörigkeitsrecht wird unser Land auch für die dringend benötigten Fachkräfte attraktiver. Die schnelle und vollständige Integration im Aufnahmeland spielt für viele Menschen bei der Wahl ihres Arbeitsortes eine entscheidende Rolle. Gleichzeitig profitieren von der Mehrstaatlichkeit auch Deutsche, die im Ausland leben. Sie behalten künftig ihren deutschen Pass bei Annahme einer weiteren Staatsbürgerschaft.“

Volkan Baran:

„Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes löst die SPD ein lang gegebenes Versprechen ein. Insbesondere gegenüber der ersten Generation von Arbeitsmigranten ist sie ein wichtiges Zeichen der Dankbarkeit und des Respekts. Ihnen wird die Einbürgerung durch erleichterte Sprachtests ermöglicht, ohne dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftslandes aufgeben müssen. Damit erkennen wir ihre Lebensleistung an. Nicht nur die Menschen, auch das Land profitiert von der Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts. Menschen, die sich als Teil einer Gemeinschaft wissen, sind eher bereit, sich einzubringen und Verantwortung zu übernehmen. Wir fordern die Landesregierung nun auf, den Kommunen und ihren Einbürgerungsbehörden unter die Arme zu greifen, um lange Wartezeiten zu vermeiden.“

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