Im Anschluss an die heutige Anhörung des Ausschusses für Schule und Bildung sowie des Ausschusses für Kinder, Familie und Jugend zum schwarz-grünen Gesetzentwurf zur Einführung schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz („ABC-Klassen“) erklärten Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Dr. Dennis Maelzer, Sprecher für Familie, Kinder und Jugend:

Dilek Engin:

„Laut und deutlich haben die Sachverständigen die schwarz-grünen ABC-Klassen in der Anhörung zerrissen und als ungeeignet, zu teuer und wirkungslos bewertet. Die Expertinnen und Experten haben deutlich gemacht, wie absurd schon die Konstruktion der ABC-Klassen sind: Kinder sollen zwei Mal pro Woche für je zwei Stunden aus der Kita herausgerissen und für über 100 Millionen Euro jährlich zur Schule transportiert werden, um dort gefördert zu werden – statt die kontinuierliche Sprachbildung in den Alltag der Kinder zu integrieren. Wenn die ABC-Klassen wie von Schwarz-Grün geplant kommen, dann bedeutet das vor allem Stress für alle Beteiligten. Mit einem nachhaltigen Erfolg der ABC-Klassen – also einer echten Förderung der Sprachkompetenz der Kinder – kann nach der heutigen Anhörung niemand mehr rechnen. Darin waren sich die Sachverständigen einig.“

Dr. Dennis Maelzer:

„Die Deutlichkeit der heutigen Kritik der Sachverständigen war so vernichtend, dass schon jetzt klar ist: Mit ihren ABC-Klassen „reitet die Landesregierung ein totes Pferd“, wie ein Sachverständiger heute feststellte. Es bleibt zum Wohle der Kinder und der Fachkräfte in Kitas und Schulen nur zu hoffen, dass CDU und Grüne heute zugehört haben und die Argumente ernstnehmen. Es hätte schon gereicht bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs auf die Erkenntnisse der frühkindlichen Pädagogik zu hören: Damit Kinder Sprachen lernen, brauchen sie klare Strukturen, Bindung und Beziehungen. Mit dem Gesetzentwurf wird keinem Kind geholfen, aber Kinder mit Sprachdefiziten werden stigmatisiert. Statt beispielsweise auf die Ergebnisse der Enquetekommission ‚Chancengleichheit‘ aus dem vergangenen Jahr zurückzugreifen oder zumindest einen zwischen den Ressorts abgestimmten Gesetzentwurf vorzulegen, verliert sich Schulministerin Feller in Zuständigkeitsdebatten. Konsequenterweise sollten sie ihren Gesetzentwurf deshalb besser zurückziehen und den Weg für die Erarbeitung eines echten Chancenjahres in der Kitafreimachen.“

Am morgigen Mittwoch, 20. Mai 2026, findet ab 10:00 Uhr im Landtag die Anhörung zum schwarz-grünen Gesetzentwurf zur Einführung schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz („ABC-Klassen“) statt. Hierzu erklären Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Dr. Dennis Maelzer, Sprecher für Familie, Kinder und Jugend:

Dr. Dennis Maelzer:

„Die Idee der ABC-Klassen ist krachend durchgefallen. Expertinnen und Experten aus der Praxis, der Wissenschaft und auch der Eltern sind sich bereits in den schriftlichen Stellungnahmen zur morgigen Anhörung einig: ABC-Klassen sind keine Lösung für die Bedarfe der Kinder und die späteren Probleme in der Schule. Sie setzen viel zu spät ein und werten die Kita als Bildungseinrichtung ab. Dabei ignoriert man die professionellen Kompetenzen der pädagogischen Fachkräfte in der Kita. Vor allem lässt man die wesentlichen Bedingungen für einen erfolgreichen Spracherwerb außer Acht: stabile Beziehungen, vertraute Bezugspersonen, verlässlicher Alltagsstrukturen und ein für die Kinder als sicher empfundenes Umfeld. Genau das bietet die Kita.

Zwei Mal zwei Stunden Sprachkurs, zu dem die Kinder aus der Kita für teures Geld gefahren werden müssen, können das nicht ersetzen. Die Mittel müssen zur Stärkung der alltagsintegrierten Sprachförderung und einem früheren Zugang zu frühkindlicher Bildung eingesetzt werden. Kinder, die eine vertiefte Förderung benötigen, sollen diese in der Kita mit multiprofessionellen Teams erhalten. Die Kita ist – wissenschaftlich belegt – der entsprechende Bildungsort für Kinder. Dort ist mit Sprachförderkräften auch das passende Personal.

Vor allem ist es uns wichtig, einen ganzheitlichen Blick auf das Kind zu haben und neben Sprache auch die emotionale, motorische und soziale Entwicklung der Kinder zu betrachten. Nur so können Kinder gut in den kommenden Lebensabschnitt starten: Ein Chancenjahr, damit alle Kinder gut in die Schule starten können. Das ist unsere Antwort im Sinne der Kinder in NRW.“

Dilek Engin:

„Die schwarz-grünen ABC-Klassen sind ganz klar der falsche Weg. So werden unsere Kinder eben nicht bestmöglich gefördert. Die Rückmeldungen der Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Gewerkschaften, Stiftungen zur morgigen Anhörung im Schulausschuss zeichnen ein einhelliges Meinungsbild: Frühe Selektion und der Fokus auf Defizitorientierung entsprechen in keiner Weise den Erkenntnissen der frühkindlichen Pädagogik. Hinzu kommen Transportkosten in dreistelligen Millionen Bereich, Unklarheiten zur Regelung der Orte sowie fehlende Wertschätzung von mehrsprachig aufwachsenden Kindern.

Wir sehen dringenden Handlungsbedarf in der frühkindlichen Förderung und fordern, dass sie dort stattfindet, wo die Kinder sich am wohlsten fühlen – in ihrer gewohnten Umgebung und damit in der Kita. Die für die ABC-Klassen eingeplanten Mittel wollen wir daher für ein Chancenjahr in der Kita einsetzen.“

Der NRW-Anteil aus dem Sondervermögen des Bundes beträgt 21,1 Milliarden Euro, der über das NRW-Infrastrukturgesetz entweder pauschal oder über Förderprogramme auch an die Kommunen weitergegeben wird. Die schwarz-grüne Koalition will nun im Rahmen dieses Gesetzes die Kommunen dazu verpflichten, die „Gestaltungsleitlinie Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036“ umzusetzen. Dazu gehört beispielsweise die Auflage, die festgelegte Botschaft „In den nächsten 12 Jahren investiert die Landesregierung über 30 Milliarden Euro in die Zukunft Nordrhein-Westfalens.“ zu platzieren. Hierzu erklärt Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der sogenannte NRW-Plan ist in Wahrheit von Anfang an der größte NRW-Trick in der Geschichte des Landes gewesen. Der Etikettenschwindel im Großformat erreicht nun eine neue Dimension: Unsere Kommunen sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, Falschinformationen plakativ zu verbreiten. Den weitaus größten Anteil am NRW-Plan stellt der Bund. Hinzu kommen die Mittel aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz, die den Kommunen in den kommenden Jahren sowieso zur Verfügung stehen. Wenn die Kommunen nun plakatieren sollen, dass die Landesregierung über 30 Milliarden Euro investiert, ist das Etikettenschwindel auf Befehl.

Diese gesetzliche Desinformationskampagne der schwarz-grünen Koalition ist ein reines Ablenkungsmanöver von den Problemen in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt, von der größten Finanzkrise der Kommunen in der Nachkriegsgeschichte, dem angespannten Wohnungsmarkt und den Ausfällen in Kitas und Schulen. Nichts läuft rund in Nordrhein-Westfalen. Von der Lebenswirklichkeit der Menschen in NRW wird aber auch dieser Etikettenschwindel nicht ablenken können.“

Zu den heute vom Statistischen Landesamt IT.NRW veröffentlichen Zahlen zur Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern erklärt Lisa Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wenn neun von zehn Vätern, aber nicht einmal jede dritte Mutter in Vollzeit arbeiten, dann ist diese Schieflage kein individuelles Problem, sondern Ausdruck struktureller Ungleichheit. Wer in dieser Situation – wie jetzt auf Bundesebene geplant – beim Elterngeld kürzt, verschärft die Ungerechtigkeit und gefährdet die wirtschaftliche Sicherheit von Familien. Die geplanten Kürzungen beim Elterngeld im Bund sind kontraproduktiv und gesellschaftspolitisch völlig aus der Zeit gefallen.

Die Anhörung zu unserem Antrag „NRW muss funktionieren. Echte Vereinbarkeit von Familie und Beruf bis 2030 möglich machen.“ hat unmissverständlich gezeigt, dass Familien stabile Strukturen brauchen und Gleichberechtigung strukturell unterstützt werden muss: Durch verlässliche Betreuungsangebote und finanzielle Entlastungen beispielsweise bei haushaltsnahen Dienstleistungen. Ansonsten wird die Ungleichheit zwischen den Elternteilen zementiert und eine gleichberechtigte Aufteilung der Sorgearbeit bleibt ein frommer Wunsch. Dass die Durchschnittsdauer von Elterngeld 2025 in Nordrhein-Westfalen immer noch bei Vätern bei vier Monaten und bei Müttern bei 15,1 Monaten lag, ist auch ein Beleg dafür, dass die schwarz-grüne Landesregierung die vergangenen Jahre gleichstellungspolitisch verschlafen hat.“

Aktuell läuft die Verbändeanhörung für das Gewalthilfegesetz NRW. Im Entwurf ist eine Eigenbeteiligung der Träger des Frauenschutzsystems für den Gewaltschutz in NRW vorgesehen. Das Netzwerk NRW gegen Gewalt an Frauen kritisiert in einem offenen Brief an die Landesregierung diese Regelung. Hierzu erklärt Anja Butschkau, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit dem Gewalthilfegesetz ist klar geregelt, dass die Länder die Verantwortung für ein verlässliches Frauenschutzsystem tragen. Für uns bedeutet das eindeutig, dass die Landesregierung auch die Kosten vollständig übernehmen muss.

Schon heute sind viele Träger darauf angewiesen, Finanzierungslücken durch Spenden oder kommunale Zuschüsse zu schließen. Gerade kleinere, autonome Einrichtungen geraten dadurch immer wieder in wirtschaftliche Existenznöte. Wenn die Landesregierung auch künftig eine Eigenbeteiligung der Träger verlangt, gefährdet sie damit die Stabilität und Verlässlichkeit des gesamten Hilfesystems. Es bleibt völlig offen, wie sie unter diesen prekären Bedingungen ihrem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag gerecht werden will.

Wir fordern deshalb, dass die Landesregierung ihrer Verantwortung nachkommt und das Hilfesystem dauerhaft und kostendeckend finanziert. Gewaltschutz darf nicht zulasten der Frauen, ihrer Kinder und Mädchen gehen, die Schutz und Unterstützung benötigen. Ab 2032 besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe. Diesen Anspruch wird das Land nur gemeinsam mit starken und finanziell abgesicherten Trägern erfüllen können.“

Anfang Februar 2026 hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt einen Zulassungsstopp für freiwillige Teilnehmer:innen an den Integrationskursen verhängt, um Kosten zu sparen. Dieser Zulassungsstopp wird nun wieder zurückgenommen. Hierzu erklärt Volkan Baran, integrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wir begrüßen sehr, dass auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion der Zulassungsstopp für freiwillige Teilnehmerinnen und Teilnehmer zurückgenommen wurde. Dank intensiver Verhandlungen können Ukrainer:innen und EU-Bürger:innen ab dem 1. Juni wieder freiwillig an den Integrationskursen teilnehmen.

Für uns stand nie außer Frage, dass Sprach- und Integrationskurse der Grundstein für eine erfolgreiche Integration in Arbeit und Gesellschaft sind. Daher war es besonders wichtig, dass hier eine gute Lösung auf Bundesebene gefunden wurde. So ein Zulassungsstopp schadet nicht nur den Zugewanderten, sondern der gesamten Gesellschaft.

Die Kompromisslösung sieht vor, dass es keine pauschalen Ablehnungen für freiwillige Teilnehmer:innen mehr geben wird. Stattdessen wird die Zulassung freiwilliger Teilnehmer:innen im Rahmen einer Kontingentierung erfolgen, die sich am verfügbaren Haushaltsvolumen und an der Finanzplanung orientiert.

Für Menschen, die sich noch im Asylverfahren befinden, stehen zudem die Erstorientierungskurse als Einstiegsangebot zur Verfügung. Dieses Angebot wird ab November erheblich ausgebaut. Das sind gute Nachrichten für die Integration von Neuzugewanderten!“

Der nordrhein-westfälische Landtag debattierte heute auf Antrag der SPD-Fraktion über die dramatische Finanzlage der Städte und Gemeinden sowie die Grundsteuer. Im Anschluss erklärte Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die NRW-Kommunen stehen vor dem finanziellen Kollaps. Ihre Lage ist so dramatisch wie nie zuvor in der Nachkriegsgeschichte. Während das Land im vergangenen Jahr ein Finanzierungssaldo in Höhe von zwei Milliarden Euro erzielt hat, belastet die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ein weiteres Rekorddefizit von über neun Milliarden Euro. Nur noch zehn von 396 Kommunen können ihren Haushalt ausgleichen. Mehr als 300 Kommunen bewerten ihre finanzielle Perspektive mittlerweile mit der schlechtesten möglichen Note. Das ist kein Einzelproblem strukturschwacher Städte mehr. Die Krise ist flächendeckend angekommen – vom Ruhrgebiet bis ins Münsterland, von der Großstadt bis zur kleinen Gemeinde.

Gleichzeitig werden immer mehr Aufgaben und Kosten auf die kommunale Ebene abgewälzt – etwa bei Sozialleistungen, der OGS-Finanzierung oder dem Rettungsdienst. Ein zentraler Kostentreiber sind die Ausgaben für Eingliederungshilfen. Nordrhein-Westfalen gehört zu den wenigen Flächenländern, in denen die Kommunen diese Kosten vollständig alleine tragen müssten, während andere Bundesländer ihre Städte und Gemeinden deutlich stärker entlasten. Auch die frühkindliche Bildung ist nach wie vor massiv unterfinanziert: Trotz Anpassungen beim Kinderbildungsgesetz fehlen Kommunen und Trägern nach wie vor rund 500 Millionen Euro jährlich. Und schließlich belastet allein die Problematik um die Fehlfahrten im Rettungsdienst die Kommunen inzwischen mit bis zu 300 Millionen Euro jährlich.

Dieses Versagen der Landesregierung setzt sich bei der Grundsteuer fort: Die schwarz-grüne Koalition hat die Kommunen sehenden Auges in ein rechtliches Chaos geschickt. Städte und Gemeinden sollten komplizierte Hebesatzdifferenzierungen umsetzen, obwohl frühzeitig klar war, dass erhebliche rechtliche Risiken bestehen. Mehrere Gerichtsentscheidungen haben inzwischen bestätigt, dass die vom Land empfohlene Hebesatzspreizung hochproblematisch ist. Das bedeutet Unsicherheit für Bürgerinnen und Bürger und enorme Risiken für kommunale Haushalte. Viele Kommunen haben den Empfehlungen des Landes vertraut – jetzt stehen sie mit den Konsequenzen alleine da.

Hinzu kommt, dass die Städte und Gemeinden derart unter finanziellem Druck stehen, dass sie vielerorts gezwungen sind die Grundsteuer deutlich anzuheben, um ihre Haushalte überhaupt genehmigungsfähig zu halten. Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter bedeutet das spürbare Mehrbelastungen. Wir fordern eine rechtssichere Lösung bei der Grundsteuer sowie einen finanziellen Ausgleich für die Kommunen, die durch die gescheiterte Landesregelung Einnahmeverluste erleiden.“

Die NRW-Landesregierung hat heute in Düsseldorf zu den Themen Bürokratieabbau und Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Unternehmen Neuregelungen angekündigt. Das „Entlastungspaket“ beinhaltet eine Befreiung der Unternehmen von bürokratischen Pflichten, der Kommen von landesrechtlichen Regelungen und eine schnellere Kommunikation der Bürger mit staatlichen Stellen ab dem 1. Januar 2027. Hierzu erklärt Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Um es klar zu sagen: Die Landesregierung hat unsere volle Unterstützung, wenn es darum geht, Menschen, Unternehmen und Kommunen vom Papierkrieg zu entlasten. Dafür liegen seit 2021 mit dem Bericht der Transparenzkommission konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau vor, die bislang kaum umgesetzt wurden. Und wer Bürokratie abbauen will, darf nicht gleichzeitig neue schaffen. Genau das ist jedoch mit dem sogenannten NRW-Plan wiederholt geschehen. Wir gehen einen anderen Weg: Wir wollen 80 Prozent der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur pauschal an unsere Städte und Gemeinden weiterleiten. Sie wissen am besten, wo das Geld gebraucht wird. Der Förderdschungel, den die Landesregierung hingegen geschaffen hat, geht genau in die falsche Richtung. Darüber hinaus müssen alle Programme auf den Prüfstand, um mit freiwerdenden Mitteln den kommunalen Anteil am Verbundsteuersatz von derzeit 23 auf 25 Prozent zu erhöhen. Das entlastet die Kommunen spürbar und reduziert den bürokratischen Aufwand nachhaltig.

Das dritte Entlastungspaket droht selbst zum Belastungspaket zu werden. Statt Verantwortung zu übernehmen, verlagert die Landesregierung Entscheidungen darüber, welche Regeln notwendig sind, auf Kommunen und nachgeordnete Behörden. Das führt zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen und untergräbt Planungssicherheit für alle Beteiligten.“

In Nordrhein-Westfalen verlässt eine erschreckend hohe Zahl an Schülerinnen und Schülern die Schule ohne konkrete berufliche Perspektive. Das geht aus der Antwort von Arbeitsminister Karl-Josef Laumann auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion hervor, die in dieser Woche veröffentlicht wird. Demnach hatten im Jahr 2024 insgesamt 34.865 Schülerinnen und Schüler keine Anschlussperspektive, im Jahr danach waren es rund 32.800. Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion eine Aktuelle Stunde beantragt, die am Donnerstag, 7. Mai, als erster Tagesordnungspunkt im Landtag Nordrhein-Westfalen beraten wird. Hierzu erklärt Lena Teschlade, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die aktuellen Zahlen sind alarmierend: Zehntausende Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen stehen ohne konkrete Anschlussperspektive da. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Landesregierung den Übergang von Schule in Ausbildung oder Studium nicht im Griff hat. Dabei war die verpflichtende Schülerdatenübermittlung ein richtiger und wichtiger Schritt, den wir politisch angestoßen haben – und den Karl-Josef Laumann letztlich auch umgesetzt hat. Umso erschreckender ist es, was diese Transparenz nun offenlegt: strukturelle Defizite, die lange ignoriert wurden.

Statt konsequent gegenzusteuern, versucht die Landesregierung allerdings, die Brisanz der Zahlen kleinzuhalten und aus der öffentlichen Debatte herauszuhalten. Das ist der falsche Weg. Gerade jetzt braucht es Offenheit und entschlossenes Handeln. Besonders kritisch sehen wir die geplante Verschiebung von ‚Kein Abschluss ohne Anschluss‘ in den Europäischen Sozialfonds. Damit droht ein bewährtes Landesinstrument geschwächt zu werden. Auf diese Risiken haben wir wiederholt hingewiesen. Wer ernsthaft bessere Übergänge schaffen will, darf zentrale Strukturen nicht aus der Verantwortung des Landes herauslösen.

Jetzt ist die Landesregierung gefordert, endlich wirksame Maßnahmen vorzulegen, statt Probleme zu verschieben oder zu verstecken. Jede und jeder ohne Perspektive ist eine verpasste Chance – für die jungen Menschen selbst und für unsere Gesellschaft insgesamt.“

Eigentlich stand der schwarz-grüne Gesetzentwurf für ein „Viertes Gesetz zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes“ zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung für das Plenum in dieser Woche. Die SPD-Fraktion hatte dazu einen Änderungsantrag gestellt, um den Kommunen mehr Möglichkeiten im Kampf gegen den Müll-Vandalismus an die Hand zu geben sowie eine klare Rechtsgrundlage für örtlich begrenzte Alkoholkonsumverbote zu schaffen. Der TOP wurde nun kurzfristig durch die regierungstragenden Fraktionen von der Tagesordnung genommen. Hierzu erklären Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher:

Justus Moor:

„Klammheimlich haben die regierungstragenden Fraktionen die dringend notwendige Änderung des Ordnungsbehördengesetzes von der Tagesordnung genommen. Offensichtlich gehört die Mär vom geräuschlosen Regieren auch in der Kommunalpolitik längst der Vergangenheit an. Die Leidtragenden sind jetzt die Städte und Gemeinden, die weiterhin auf die Ausweitung ihrer Kompetenzen warten müssen, sowohl bei der Aussprache von Platzverboten als auch bei der Verkehrsüberwachung. Vielleicht hat die Vertagung aber auch ihr Gutes: CDU und Grüne sollten noch einmal in sich gehen und in einem neuen Anlauf auf unsere Forderungen eingehen. Wir wollen eine klare Rechtsgrundlage für den offenen Einsatz von Videoüberwachung durch kommunale Ordnungsbehörden und für örtlich begrenzte Alkoholkonsumverbote schaffen. Beide Befugnisse sollen die Kommunen dabei unterstützen, öffentliche Sicherheit und Ordnung effektiver zu gewährleisten – insbesondere an Orten, die wiederholt von Störungen, Vermüllung, Vandalismus oder alkoholbedingten Problemlagen betroffen sind.“

Christina Kampmann:

„Illegal entsorgter Müll, Vandalismus oder Saufgelage schrecken die Bürgerinnen und Bürger ab. Um endlich wieder mehr Sicherheit zu bekommen und solche Müllkippen zu verhindern, wollen wir den Städten und Gemeinden in NRW die Möglichkeit geben, an solchen problematischen Stellen Kameras zu installieren. Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine flächendeckende oder gar verdeckte Überwachung. Zudem wollen wir, dass die Kommunen künftig Alkoholverbote aussprechen können, wo es regelmäßig zu Ruhestörungen, Vermüllung und aggressivem Verhalten kommt – denn der Alkohol spielt dabei nach einhelliger Lagebewertung eine zentrale Rolle. Gerne hätten wir morgen über diese Befugnisse abgestimmt, doch die Stärkung der kommunalen Ordnungsbehörden ist geräuschlos von der Tagesordnung verschwunden. Hoffen wir, dass die schwarz-grüne Koalition wenigstens an diesen Punkten ihre internen Streitereien beilegen kann und unsere Vorschläge aufgegriffen werden.“

Die Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Gayk hat heute ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 vorgestellt.

Hierzu erklärt Hartmut Ganzke, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW im Hauptausschuss:

„Die heute vorgestellten Zahlen der Landesdatenschutzbeauftragten machen deutlich, dass die Wahrung der Privatsphäre und der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen vor immer größeren Herausforderungen steht. Rekordzahlen bei Beschwerden, wachsende Risiken durch den Einsatz von KI und schwerwiegende Verstöße durch Behörden wie Unternehmen zeigen, dass eine wirksame Datenschutzaufsicht unverzichtbar ist.

Vor diesem Hintergrund wirken die kürzlich erfolgten Äußerungen von Ministerpräsident Hendrik Wüst zur Abschaffung der Landesdatenschutzbeauftragten nicht nur verantwortungslos, sondern geradezu absurd. Wer angesichts zunehmender Grundrechtseingriffe die unabhängige Kontrolle infrage stellt, will nicht Bürokratie abbauen, sondern Aufsicht schwächen.

Die Ausführungen der Landesdatenschutzbeauftragten verdeutlichen, wie wichtig eine unabhängige Begleitung und Kontrolle gesetzlicher Entwicklungen gerade in sensiblen Sicherheits- und Digitalisierungsfragen ist, um den Schutz der Grundrechte dauerhaft zu gewährleisten. Statt diese Rolle zu stärken, greift der Ministerpräsident das Amt selbst an – das ist der falsche Weg.

Wir stehen klar an der Seite der Landesdatenschutzbeauftragten. Der heute vorgelegte Tätigkeitsbericht belegt eindrucksvoll die Notwendigkeit dieses Amtes.“

Foto: Wolfgang Krzemien/pixabay.com

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 15. April 2026 sorgt aktuell für Aufsehen in Nordrhein-Westfalen: Die bisherige Praxis zur Erhebung von Abschleppkosten ist nach Auffassung des Gerichts rechtswidrig. Hintergrund ist eine fehlerhafte Übergangsregelung der Landesregierung, durch die seit Ende 2023 offenbar eine durchgehende Rechtsgrundlage für die Kostenerhebung fehlt. Für die Kommunen hat das potenziell weitreichende Folgen – von offenen Finanzierungsfragen über mögliche Rückforderungen bis hin zu praktischen Problemen bei der Durchsetzung ordnungsbehördlicher Maßnahmen im Straßenraum. Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion eine Berichtsanfrage für die Sitzung des Kommunalausschusses am 24. April eingereicht, um die offenen Fragen schnell zu klären.

Hierzu erklärt Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ist eine peinliche Blamage für die Landesregierung. Statt für klare und rechtssichere Übergänge zu sorgen, hat sie sehenden Auges eine Regelung geschaffen, die von Anfang an rechtswidrig war. Das Ergebnis ist nun ein Durcheinander, das nun auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen wird.

Die Städte und Gemeinden stehen vor akuten Problemen: Sie müssen weiterhin für Sicherheit und Ordnung sorgen, können aber die Kosten für Abschleppmaßnahmen aktuell nicht rechtssicher erheben. Mit diesem handwerklichen Fehler hat die Landesregierung für ein Abschlepp-Chaos in den Kommunen gesorgt.

Besonders bemerkenswert ist, dass diese Situation vermeidbar gewesen wäre. Die Landesregierung hat zu früh und ohne ausreichende Rechtsgrundlage gehandelt und damit genau die Unsicherheit erzeugt, die sie hätte verhindern müssen. Man muss sich daher unweigerlich die Frage stellen, was Schwarz-Grün überhaupt rechtssicher hinbekommt.

Jetzt ist schnelles und entschlossenes Handeln gefragt. Die Landesregierung muss unverzüglich für eine rechtssichere Neuregelung sorgen, klare Handlungsempfehlungen für die Kommunen geben und sicherstellen, dass die Ordnungsbehörden weiterhin handlungsfähig bleiben. Die Kommunen dürfen mit diesem Problem nicht allein gelassen werden. “