Aktuell läuft die Verbändeanhörung für das Gewalthilfegesetz NRW. Im Entwurf ist eine Eigenbeteiligung der Träger des Frauenschutzsystems für den Gewaltschutz in NRW vorgesehen. Das Netzwerk NRW gegen Gewalt an Frauen kritisiert in einem offenen Brief an die Landesregierung diese Regelung. Hierzu erklärt Anja Butschkau, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit dem Gewalthilfegesetz ist klar geregelt, dass die Länder die Verantwortung für ein verlässliches Frauenschutzsystem tragen. Für uns bedeutet das eindeutig, dass die Landesregierung auch die Kosten vollständig übernehmen muss.

Schon heute sind viele Träger darauf angewiesen, Finanzierungslücken durch Spenden oder kommunale Zuschüsse zu schließen. Gerade kleinere, autonome Einrichtungen geraten dadurch immer wieder in wirtschaftliche Existenznöte. Wenn die Landesregierung auch künftig eine Eigenbeteiligung der Träger verlangt, gefährdet sie damit die Stabilität und Verlässlichkeit des gesamten Hilfesystems. Es bleibt völlig offen, wie sie unter diesen prekären Bedingungen ihrem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag gerecht werden will.

Wir fordern deshalb, dass die Landesregierung ihrer Verantwortung nachkommt und das Hilfesystem dauerhaft und kostendeckend finanziert. Gewaltschutz darf nicht zulasten der Frauen, ihrer Kinder und Mädchen gehen, die Schutz und Unterstützung benötigen. Ab 2032 besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe. Diesen Anspruch wird das Land nur gemeinsam mit starken und finanziell abgesicherten Trägern erfüllen können.“

Anfang Februar 2026 hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt einen Zulassungsstopp für freiwillige Teilnehmer:innen an den Integrationskursen verhängt, um Kosten zu sparen. Dieser Zulassungsstopp wird nun wieder zurückgenommen. Hierzu erklärt Volkan Baran, integrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wir begrüßen sehr, dass auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion der Zulassungsstopp für freiwillige Teilnehmerinnen und Teilnehmer zurückgenommen wurde. Dank intensiver Verhandlungen können Ukrainer:innen und EU-Bürger:innen ab dem 1. Juni wieder freiwillig an den Integrationskursen teilnehmen.

Für uns stand nie außer Frage, dass Sprach- und Integrationskurse der Grundstein für eine erfolgreiche Integration in Arbeit und Gesellschaft sind. Daher war es besonders wichtig, dass hier eine gute Lösung auf Bundesebene gefunden wurde. So ein Zulassungsstopp schadet nicht nur den Zugewanderten, sondern der gesamten Gesellschaft.

Die Kompromisslösung sieht vor, dass es keine pauschalen Ablehnungen für freiwillige Teilnehmer:innen mehr geben wird. Stattdessen wird die Zulassung freiwilliger Teilnehmer:innen im Rahmen einer Kontingentierung erfolgen, die sich am verfügbaren Haushaltsvolumen und an der Finanzplanung orientiert.

Für Menschen, die sich noch im Asylverfahren befinden, stehen zudem die Erstorientierungskurse als Einstiegsangebot zur Verfügung. Dieses Angebot wird ab November erheblich ausgebaut. Das sind gute Nachrichten für die Integration von Neuzugewanderten!“

Der nordrhein-westfälische Landtag debattierte heute auf Antrag der SPD-Fraktion über die dramatische Finanzlage der Städte und Gemeinden sowie die Grundsteuer. Im Anschluss erklärte Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die NRW-Kommunen stehen vor dem finanziellen Kollaps. Ihre Lage ist so dramatisch wie nie zuvor in der Nachkriegsgeschichte. Während das Land im vergangenen Jahr ein Finanzierungssaldo in Höhe von zwei Milliarden Euro erzielt hat, belastet die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ein weiteres Rekorddefizit von über neun Milliarden Euro. Nur noch zehn von 396 Kommunen können ihren Haushalt ausgleichen. Mehr als 300 Kommunen bewerten ihre finanzielle Perspektive mittlerweile mit der schlechtesten möglichen Note. Das ist kein Einzelproblem strukturschwacher Städte mehr. Die Krise ist flächendeckend angekommen – vom Ruhrgebiet bis ins Münsterland, von der Großstadt bis zur kleinen Gemeinde.

Gleichzeitig werden immer mehr Aufgaben und Kosten auf die kommunale Ebene abgewälzt – etwa bei Sozialleistungen, der OGS-Finanzierung oder dem Rettungsdienst. Ein zentraler Kostentreiber sind die Ausgaben für Eingliederungshilfen. Nordrhein-Westfalen gehört zu den wenigen Flächenländern, in denen die Kommunen diese Kosten vollständig alleine tragen müssten, während andere Bundesländer ihre Städte und Gemeinden deutlich stärker entlasten. Auch die frühkindliche Bildung ist nach wie vor massiv unterfinanziert: Trotz Anpassungen beim Kinderbildungsgesetz fehlen Kommunen und Trägern nach wie vor rund 500 Millionen Euro jährlich. Und schließlich belastet allein die Problematik um die Fehlfahrten im Rettungsdienst die Kommunen inzwischen mit bis zu 300 Millionen Euro jährlich.

Dieses Versagen der Landesregierung setzt sich bei der Grundsteuer fort: Die schwarz-grüne Koalition hat die Kommunen sehenden Auges in ein rechtliches Chaos geschickt. Städte und Gemeinden sollten komplizierte Hebesatzdifferenzierungen umsetzen, obwohl frühzeitig klar war, dass erhebliche rechtliche Risiken bestehen. Mehrere Gerichtsentscheidungen haben inzwischen bestätigt, dass die vom Land empfohlene Hebesatzspreizung hochproblematisch ist. Das bedeutet Unsicherheit für Bürgerinnen und Bürger und enorme Risiken für kommunale Haushalte. Viele Kommunen haben den Empfehlungen des Landes vertraut – jetzt stehen sie mit den Konsequenzen alleine da.

Hinzu kommt, dass die Städte und Gemeinden derart unter finanziellem Druck stehen, dass sie vielerorts gezwungen sind die Grundsteuer deutlich anzuheben, um ihre Haushalte überhaupt genehmigungsfähig zu halten. Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter bedeutet das spürbare Mehrbelastungen. Wir fordern eine rechtssichere Lösung bei der Grundsteuer sowie einen finanziellen Ausgleich für die Kommunen, die durch die gescheiterte Landesregelung Einnahmeverluste erleiden.“

Die NRW-Landesregierung hat heute in Düsseldorf zu den Themen Bürokratieabbau und Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Unternehmen Neuregelungen angekündigt. Das „Entlastungspaket“ beinhaltet eine Befreiung der Unternehmen von bürokratischen Pflichten, der Kommen von landesrechtlichen Regelungen und eine schnellere Kommunikation der Bürger mit staatlichen Stellen ab dem 1. Januar 2027. Hierzu erklärt Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Um es klar zu sagen: Die Landesregierung hat unsere volle Unterstützung, wenn es darum geht, Menschen, Unternehmen und Kommunen vom Papierkrieg zu entlasten. Dafür liegen seit 2021 mit dem Bericht der Transparenzkommission konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau vor, die bislang kaum umgesetzt wurden. Und wer Bürokratie abbauen will, darf nicht gleichzeitig neue schaffen. Genau das ist jedoch mit dem sogenannten NRW-Plan wiederholt geschehen. Wir gehen einen anderen Weg: Wir wollen 80 Prozent der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur pauschal an unsere Städte und Gemeinden weiterleiten. Sie wissen am besten, wo das Geld gebraucht wird. Der Förderdschungel, den die Landesregierung hingegen geschaffen hat, geht genau in die falsche Richtung. Darüber hinaus müssen alle Programme auf den Prüfstand, um mit freiwerdenden Mitteln den kommunalen Anteil am Verbundsteuersatz von derzeit 23 auf 25 Prozent zu erhöhen. Das entlastet die Kommunen spürbar und reduziert den bürokratischen Aufwand nachhaltig.

Das dritte Entlastungspaket droht selbst zum Belastungspaket zu werden. Statt Verantwortung zu übernehmen, verlagert die Landesregierung Entscheidungen darüber, welche Regeln notwendig sind, auf Kommunen und nachgeordnete Behörden. Das führt zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen und untergräbt Planungssicherheit für alle Beteiligten.“

In Nordrhein-Westfalen verlässt eine erschreckend hohe Zahl an Schülerinnen und Schülern die Schule ohne konkrete berufliche Perspektive. Das geht aus der Antwort von Arbeitsminister Karl-Josef Laumann auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion hervor, die in dieser Woche veröffentlicht wird. Demnach hatten im Jahr 2024 insgesamt 34.865 Schülerinnen und Schüler keine Anschlussperspektive, im Jahr danach waren es rund 32.800. Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion eine Aktuelle Stunde beantragt, die am Donnerstag, 7. Mai, als erster Tagesordnungspunkt im Landtag Nordrhein-Westfalen beraten wird. Hierzu erklärt Lena Teschlade, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die aktuellen Zahlen sind alarmierend: Zehntausende Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen stehen ohne konkrete Anschlussperspektive da. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Landesregierung den Übergang von Schule in Ausbildung oder Studium nicht im Griff hat. Dabei war die verpflichtende Schülerdatenübermittlung ein richtiger und wichtiger Schritt, den wir politisch angestoßen haben – und den Karl-Josef Laumann letztlich auch umgesetzt hat. Umso erschreckender ist es, was diese Transparenz nun offenlegt: strukturelle Defizite, die lange ignoriert wurden.

Statt konsequent gegenzusteuern, versucht die Landesregierung allerdings, die Brisanz der Zahlen kleinzuhalten und aus der öffentlichen Debatte herauszuhalten. Das ist der falsche Weg. Gerade jetzt braucht es Offenheit und entschlossenes Handeln. Besonders kritisch sehen wir die geplante Verschiebung von ‚Kein Abschluss ohne Anschluss‘ in den Europäischen Sozialfonds. Damit droht ein bewährtes Landesinstrument geschwächt zu werden. Auf diese Risiken haben wir wiederholt hingewiesen. Wer ernsthaft bessere Übergänge schaffen will, darf zentrale Strukturen nicht aus der Verantwortung des Landes herauslösen.

Jetzt ist die Landesregierung gefordert, endlich wirksame Maßnahmen vorzulegen, statt Probleme zu verschieben oder zu verstecken. Jede und jeder ohne Perspektive ist eine verpasste Chance – für die jungen Menschen selbst und für unsere Gesellschaft insgesamt.“

Eigentlich stand der schwarz-grüne Gesetzentwurf für ein „Viertes Gesetz zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes“ zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung für das Plenum in dieser Woche. Die SPD-Fraktion hatte dazu einen Änderungsantrag gestellt, um den Kommunen mehr Möglichkeiten im Kampf gegen den Müll-Vandalismus an die Hand zu geben sowie eine klare Rechtsgrundlage für örtlich begrenzte Alkoholkonsumverbote zu schaffen. Der TOP wurde nun kurzfristig durch die regierungstragenden Fraktionen von der Tagesordnung genommen. Hierzu erklären Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher:

Justus Moor:

„Klammheimlich haben die regierungstragenden Fraktionen die dringend notwendige Änderung des Ordnungsbehördengesetzes von der Tagesordnung genommen. Offensichtlich gehört die Mär vom geräuschlosen Regieren auch in der Kommunalpolitik längst der Vergangenheit an. Die Leidtragenden sind jetzt die Städte und Gemeinden, die weiterhin auf die Ausweitung ihrer Kompetenzen warten müssen, sowohl bei der Aussprache von Platzverboten als auch bei der Verkehrsüberwachung. Vielleicht hat die Vertagung aber auch ihr Gutes: CDU und Grüne sollten noch einmal in sich gehen und in einem neuen Anlauf auf unsere Forderungen eingehen. Wir wollen eine klare Rechtsgrundlage für den offenen Einsatz von Videoüberwachung durch kommunale Ordnungsbehörden und für örtlich begrenzte Alkoholkonsumverbote schaffen. Beide Befugnisse sollen die Kommunen dabei unterstützen, öffentliche Sicherheit und Ordnung effektiver zu gewährleisten – insbesondere an Orten, die wiederholt von Störungen, Vermüllung, Vandalismus oder alkoholbedingten Problemlagen betroffen sind.“

Christina Kampmann:

„Illegal entsorgter Müll, Vandalismus oder Saufgelage schrecken die Bürgerinnen und Bürger ab. Um endlich wieder mehr Sicherheit zu bekommen und solche Müllkippen zu verhindern, wollen wir den Städten und Gemeinden in NRW die Möglichkeit geben, an solchen problematischen Stellen Kameras zu installieren. Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine flächendeckende oder gar verdeckte Überwachung. Zudem wollen wir, dass die Kommunen künftig Alkoholverbote aussprechen können, wo es regelmäßig zu Ruhestörungen, Vermüllung und aggressivem Verhalten kommt – denn der Alkohol spielt dabei nach einhelliger Lagebewertung eine zentrale Rolle. Gerne hätten wir morgen über diese Befugnisse abgestimmt, doch die Stärkung der kommunalen Ordnungsbehörden ist geräuschlos von der Tagesordnung verschwunden. Hoffen wir, dass die schwarz-grüne Koalition wenigstens an diesen Punkten ihre internen Streitereien beilegen kann und unsere Vorschläge aufgegriffen werden.“

Die Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Gayk hat heute ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 vorgestellt.

Hierzu erklärt Hartmut Ganzke, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW im Hauptausschuss:

„Die heute vorgestellten Zahlen der Landesdatenschutzbeauftragten machen deutlich, dass die Wahrung der Privatsphäre und der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen vor immer größeren Herausforderungen steht. Rekordzahlen bei Beschwerden, wachsende Risiken durch den Einsatz von KI und schwerwiegende Verstöße durch Behörden wie Unternehmen zeigen, dass eine wirksame Datenschutzaufsicht unverzichtbar ist.

Vor diesem Hintergrund wirken die kürzlich erfolgten Äußerungen von Ministerpräsident Hendrik Wüst zur Abschaffung der Landesdatenschutzbeauftragten nicht nur verantwortungslos, sondern geradezu absurd. Wer angesichts zunehmender Grundrechtseingriffe die unabhängige Kontrolle infrage stellt, will nicht Bürokratie abbauen, sondern Aufsicht schwächen.

Die Ausführungen der Landesdatenschutzbeauftragten verdeutlichen, wie wichtig eine unabhängige Begleitung und Kontrolle gesetzlicher Entwicklungen gerade in sensiblen Sicherheits- und Digitalisierungsfragen ist, um den Schutz der Grundrechte dauerhaft zu gewährleisten. Statt diese Rolle zu stärken, greift der Ministerpräsident das Amt selbst an – das ist der falsche Weg.

Wir stehen klar an der Seite der Landesdatenschutzbeauftragten. Der heute vorgelegte Tätigkeitsbericht belegt eindrucksvoll die Notwendigkeit dieses Amtes.“

Foto: Wolfgang Krzemien/pixabay.com

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 15. April 2026 sorgt aktuell für Aufsehen in Nordrhein-Westfalen: Die bisherige Praxis zur Erhebung von Abschleppkosten ist nach Auffassung des Gerichts rechtswidrig. Hintergrund ist eine fehlerhafte Übergangsregelung der Landesregierung, durch die seit Ende 2023 offenbar eine durchgehende Rechtsgrundlage für die Kostenerhebung fehlt. Für die Kommunen hat das potenziell weitreichende Folgen – von offenen Finanzierungsfragen über mögliche Rückforderungen bis hin zu praktischen Problemen bei der Durchsetzung ordnungsbehördlicher Maßnahmen im Straßenraum. Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion eine Berichtsanfrage für die Sitzung des Kommunalausschusses am 24. April eingereicht, um die offenen Fragen schnell zu klären.

Hierzu erklärt Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ist eine peinliche Blamage für die Landesregierung. Statt für klare und rechtssichere Übergänge zu sorgen, hat sie sehenden Auges eine Regelung geschaffen, die von Anfang an rechtswidrig war. Das Ergebnis ist nun ein Durcheinander, das nun auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen wird.

Die Städte und Gemeinden stehen vor akuten Problemen: Sie müssen weiterhin für Sicherheit und Ordnung sorgen, können aber die Kosten für Abschleppmaßnahmen aktuell nicht rechtssicher erheben. Mit diesem handwerklichen Fehler hat die Landesregierung für ein Abschlepp-Chaos in den Kommunen gesorgt.

Besonders bemerkenswert ist, dass diese Situation vermeidbar gewesen wäre. Die Landesregierung hat zu früh und ohne ausreichende Rechtsgrundlage gehandelt und damit genau die Unsicherheit erzeugt, die sie hätte verhindern müssen. Man muss sich daher unweigerlich die Frage stellen, was Schwarz-Grün überhaupt rechtssicher hinbekommt.

Jetzt ist schnelles und entschlossenes Handeln gefragt. Die Landesregierung muss unverzüglich für eine rechtssichere Neuregelung sorgen, klare Handlungsempfehlungen für die Kommunen geben und sicherstellen, dass die Ordnungsbehörden weiterhin handlungsfähig bleiben. Die Kommunen dürfen mit diesem Problem nicht allein gelassen werden. “

NRW-Innenminister Herbert Reul hat heute in Düsseldorf den Verfassungsschutzbericht 2025 vorgestellt.

Dazu erklärt Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Zahlen des Verfassungsschutzberichts 2025 sind ein alarmierendes Signal. Politisch motivierte Gewalt erreicht einen neuen Höchststand, antisemitische Straftaten nehmen weiter zu, und extremistische Personenpotenziale wachsen in nahezu allen Phänomenbereichen. Unsere Demokratie steht unter massivem Druck. Der Bericht zeigt zugleich, dass die Bedrohungslage längst nicht mehr ausschließlich im Inneren liegt. Spionage, Cyberangriffe, gezielte Einflussnahme und hybride Aktivitäten ausländischer Mächte nehmen spürbar zu. Staaten wie Russland und der Iran agieren dabei zunehmend offensiv – auch mit Blick auf kritische Infrastrukturen, Verwaltung, Wissenschaft und politische Entscheidungsprozesse. In einer krisenhaften internationalen Lage ist das eine Entwicklung, auf die Bund und Länder gemeinsam klare politische Antworten geben müssen.

Gerade Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsreiches Bundesland mit zentralen Infrastrukturen und wirtschaftlicher Bedeutung steht hier in besonderer Verantwortung. Es reicht nicht, diese Gefahren lediglich zu beschreiben. Notwendig sind eine engere Verzahnung von Sicherheitsbehörden, eine klare politische Prioritätensetzung beim Schutz sensibler Bereiche sowie eine stärkere strategische Einbindung des Landes in die gesamtstaatliche Sicherheitsarchitektur. Dabei darf Sicherheitspolitik nicht auf operative Maßnahmen reduziert werden. Der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gelingt nur im Zusammenspiel mit wirksamer Prävention, politischer Bildung und der Stärkung gesellschaftlicher Widerstandskraft. Gerade angesichts hybrider Bedrohungen ist diese Resilienz ein zentraler politischer Faktor.

Besonders der erneute Anstieg rechtsextremistischer und antisemitischer Straftaten verdeutlicht, wie groß die Herausforderungen für den demokratischen Zusammenhalt mittlerweile sind. Präventionsarbeit, zivilgesellschaftliches Engagement und kommunale Strukturen leisten hier einen unverzichtbaren Beitrag, stoßen aber vielerorts an ihre Grenzen. Diese Arbeit braucht eine verlässlichere und langfristigere Unterstützung.

Auch der digitale Raum muss stärker in den Blick genommen werden. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz, Desinformation und hybriden Methoden stellt Staat und Gesellschaft vor neue Herausforderungen. Medienkompetenz, digitale Präventionsarbeit und eine klare Verantwortlichkeit der Plattformbetreiber sind zentrale Bausteine, um demokratische Prozesse zu schützen.

Der Verfassungsschutzbericht liefert eine eindeutige Lagebeschreibung. Innenminister Reul muss jetzt endlich seiner Verantwortung gerecht werden. Es kommt jetzt darauf an, daraus politische Konsequenzen zu ziehen und Sicherheitspolitik, Prävention und gesellschaftlichen Zusammenhalt konsequent zusammenzudenken. Die SPD-Fraktion wird diesen Prozess kritisch konstruktiv begleiten und eigene Vorschläge einbringen, um die Demokratie in Nordrhein Westfalen wirksam zu stärken.“

Obwohl der Entwurf der Landesregierung für ein neues Kinderbildungsgesetz sich mitten im parlamentarischen Verfahren befindet und in der kommenden Woche die Anhörung im Landtag dazu stattfinden wird, hat die Landesregierung heute für die schwarz-grüne Koalition Änderungen angekündigt. Die vorgestellten Korrekturen, die das Kabinett gestern als Formulierungshilfe verabschiedet hat, sollen als Änderungsantrag der schwarz-grünen Regierungsfraktionen ins Parlament eingebracht werden.

Hierzu erklärt Dr. Dennis Maelzer, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Familie, Kinder und Jugend:

„Es ist ein historisch einmaliger Vorgang in der Kita-Politik Nordrhein-Westfalens, dass eine Landesregierung wesentliche Reformvorschläge zurückziehen muss, noch bevor die Landtagsanhörung überhaupt durchgeführt wurde. Der Druck wurde so groß, dass die schwarz-grüne Koalition einige Fehler bei ihren KiBiz-Plänen im weiteren parlamentarischen Verfahren noch ausbügeln will. Unsere Kritik, die der Freien Wohlfahrt, die der kommunalen Spitzenverbände und der vielen Proteste auch der Gewerkschaften haben Wirkung gezeigt.

Doch auch die heute vorgestellten Änderungen bleiben am Ende des Tages nur Stückwerk. Es soll bei einem abgemilderten Kern- und Randzeitenmodell bleiben, dass aus pädagogischen und Kinderschutzgründen nach wie vor fragwürdig bleibt. Größere Gruppen von bis zu 29 Kindern sollen möglich bleiben, allerdings auf maximal sechs Wochen befristet werden.

Doch mit der Finanzierung der Kitas über Kindpauschalen wird das Grundproblem nicht behoben – im Gegenteil: durch die neuen 5-Stunden-Buchungsschritte droht dem System Geld entzogen zu werden. So wird das System nicht stabiler und nicht verlässlicher. Um Kitas langfristig zu stärken, brauchen wir einen Systemwechsel. Wir schlagen seit langem eine einrichtungsbezogene Sockelfinanzierung vor, die Sach- und Personalkosten realistisch abbildet. Das wird inzwischen von der Fachwelt übergreifend geteilt. So würde Planungssicherheit geschaffen und eine Antwort auf die demografische Entwicklung gegeben: Denn über den Sockel lassen sich kleinere Gruppen finanzieren, mit der Kindpauschale nach wie vor nicht.

Die zusätzlichen Mittel für Sprachförderung drohen zu verpuffen, solange die geplante Einführung von ABC-Klassen in den Schulen zur Sprachförderung der Kitakinder und die KiBiz Reform nicht aufeinander abgestimmt sind. So werden Doppelstrukturen geschaffen, die Qualität und Kinderschutz gefährden. Wir bleiben dabei: Die als ABC-Klassen getarnten Sprach-Kurse müssen vom Tisch. Die Sprachförderung gehört in die Kita. Man kann mit den 250 Millionen Euro, die ABC-Klassen jedes Jahr zu einem großen Teil für Fahrtkosten verschlingen werden, die frühkindliche Bildung stabilisieren und deutlich bessere Ergebnisse für die Sprachförderung erzielen.“

Zum heute vorgestellten Rohstoffmonitoring-Bericht des NRW-Wirtschaftsministeriums erklären André Stinka, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und René Schneider, umweltpolitischer Sprecher:

André Stinka:

„Gerade in schwierigen Zeiten braucht der Wirtschaftsstandort NRW klare Ansagen der zuständigen Ministerin. Doch bei ihren Konjunkturprognosen verstrickt sich Ministerin Neubaur in widersprüchlichen Daten. Im Februar legte die Ministerin noch einen Konjunkturbericht vor, der für 2026 trotz aller Herausforderungen ein Wachstum des Bruttoinlandprodukts für NRW um 0,9 Prozent vorsah. Wenige Wochen später liegt der Rohstoffmonitoring-Bericht vor, der im wahrscheinlichsten Szenario vorsieht, dass der Abbaubedarf von Kies- und Sand in NRW um acht Prozent sinkt bis 2035. Diese Prognose basiert laut Bericht unter anderem auf der Annahme, dass das BIP in NRW im Mittel pro Jahr bis 2035 nur um 0,4 Prozent wächst. Ein beinahe Nullwachstum wäre über so eine lange Zeit eine historische Flaute. Schreibt die Ministerin also in Wahrheit wichtige Industriezweige ab und geht nicht mehr von einer mittelfristigen Erholung der NRW-Wirtschaft aus? Oder musste in diesem Fall ein niedriges Wirtschaftswachstum her, damit die Ministerin einen rückläufigen Rohstoffbedarf und das damit verbundene Degressions-Versprechen nicht aus dem Schaufenster nehmen muss? Es entsteht der Eindruck, dass sich Wirtschaftsministerin Neubaur die Welt je nach Anlass rechnet, wie sie ihr gefällt.“

René Schneider:

„Das Rohstoffmonitoring sollte eine wichtige Datengrundlage für die Änderung des Landesentwicklungsplans werden. Wenn Ministerin Neubaur darauf weiter setzt, steht das wichtigste Element der Landesplanung mal wieder auf juristisch tönernen Füßen. Nicht nur die Konjunkturprognose ist abenteuerlich. Der rückläufige Bedarf beim Rohstoffabbau soll auch auf einer verstärkten Nutzung recycelter Baustoffe basieren. Doch welche Initiativen hat die Ministerin dafür vorangebracht? Auf dem Papier liest sich das gut, in der Praxis gibt es in NRW nur in Hünxe ein Werk zum Kies-Recycling. Neue Planungen sind nicht bekannt. Wenn die Ministerin mit schönen Annahmen und null praktischer Initiative den Kiesabbau reduzieren will, ist es für die Industrie ein leichtes, diese Planung vor Gericht anzugreifen. Statt eine wackelige Perspektive zusammenzurechnen, sollte Ministerin Neubaur so ehrlich sein, dass sie ihr Ziel einer Degression im Kies- und Sand-Abbau rechtssicher nicht halten kann.“

Zur heutigen Sachverständigenanhörung im Landtag zum „Zehnten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen“ erklären Gordan Dudas, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher:

Gordan Dudas:

„Das große Reformprojekt für den Schienenpersonennahverkehr in Nordrhein-Westfalen ist immer noch eine große Baustelle. Viele Fragen bleiben nach der heutigen Sachverständigenanhörung weiter offen. Denn bislang ist nicht erkennbar, welche Verbesserungen die Reform eigentlich für die Fahrgäste bringen soll. Das vorgesehene Mindestangebot bei den Bahnen im Nahverkehr jedenfalls entspricht weniger als 75 Prozent des heutigen Angebots. Ein Beitrag zu mehr Verlässlichkeit lässt sich bislang auch nicht erkennen. Ebenso bleiben wichtige Fragen zur Klarheit der künftigen Strukturen vorerst unbeantwortet. Die Landesregierung muss dringend die zahlreichen Hinweise der Sachverständigen aufgreifen, denn Nordrhein-Westfalen als Verkehrsland Nr. 1 ist auf einen funktionierenden Schienennahverkehr angewiesen.“

Justus Moor:

„Die Experten haben heute deutlich gemacht: Die Städte und Gemeinden tragen weiterhin die Verantwortung für finanzielle Risiken, sollen aber gleichzeitig spürbar an Einfluss verlieren. Das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Gleichzeitig droht eine Schwächung der politischen Mitbestimmung vor Ort – etwa durch veränderte Gremienstrukturen und ein stärkeres Gewicht der Verwaltung gegenüber gewählten Vertreterinnen und Vertretern. Außerdem bestehen weiterhin erhebliche Zweifel, ob die geplante Reform überhaupt mit der Landesverfassung vereinbar ist. Für uns ist klar: Eine Reform des Schienenpersonennahverkehrs kann nur gelingen, wenn die Kommunen nicht entmachtet, sondern als starke Partner auf Augenhöhe eingebunden werden. Die Landesregierung ist jetzt gefordert, die Hinweise der Experten ernst zu nehmen und den Gesetzentwurf grundlegend nachzubessern.“