Achim Post als SPE-Generalsekretär verabschiedet

Elf Jahre lang leitete Achim Post als ehrenamtlicher SPE-Generalsekretär die SPE-Zentrale in Brüssel. In diesen elf Jahren organisierte er mit seinem Team zwei Europawahlkämpfe, zahlreiche SPE-Diskussionsveranstaltungen und Sitzungen des SPE-Präsidiums und der PES-Leader-Meetings, im Vorfeld des Europäischen Rates der Staats- und Regierungschefs.

Auf dem diesjährigen SPE-Kongress im spanischen Málaga stellte sich Achim Post nicht mehr zur Wahl. „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt gekommen, um den Staffelstab weiterzugeben“, sagte Post im Vorfeld des Kongresses gegenüber dem Weserspucker. Den Staffelstab übernimmt der Italiener Giacomo Filibeck. Er wurde vom neugewählten SPE-Präsidium zum neuen Generalsekretär gewählt.

Der am Freitag wiedergewählte SPE-Präsident Stefan Löfven (Schweden) und Post Nachfolger Giacomo Filibeck würdigten am Samstag bei der Verabschiedung die langjährige und vertauensvolle Zusammenarbeit mit Achim Post.

“Rechtssicherheit schaffen, Regelchaos verhindern“ – Union torpediert Vereinbarungen für nachhaltiges Wirtschaften

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Die CDU/CSU im EU-Parlament will Vereinbarungen zum wichtigen Lieferkettengesetz für den Schutz von Mensch und Umwelt platzen lassen. Das Europäische Parlament stimmt am morgigen Mittwoch in Straßburg über einen Antrag der Union ab, den Rechtsakt zur Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu kippen, die eng mit dem Lieferkettengesetz verwoben ist.

Der delegierte Rechtsakt stellt klar, in welcher Form Unternehmen die Anforderungen der Richtlinie erfüllen sollen und gilt als Schlüsseldokument auf dem Weg zu einer einheitlichen Umsetzung der Pflichten. Sollte der Antrag Erfolg haben, würde die Richtlinie immer noch zum 1. Januar 2024 in Kraft treten, allerdings ohne begleitende Klarstellungen, die Unternehmen bei ihrer Umsetzung unterstützen.

Tiemo Wölken, rechtspolitischer Sprecher der Europa-SPD:
„In ihrem ideologischen Eifer, das EU-Lieferkettengesetz zu sabotieren und überall angeblich unnötige Bürokratie zu vermuten, will die Union Vereinbarungen zu Verbesserungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen kippen. Die Konservativen behaupten, damit überbordende Vorschriften abschaffen zu wollen. Sie verschweigen dabei aber, dass die zugehörige Richtlinie auch ohne die Klarstellungen und Vereinheitlichungen des delegierten Rechtsakts zum 1. Januar in Kraft treten wird.

In der Praxis würde das für Unternehmen bedeuten, dass sie keinerlei Rechtssicherheit darüber haben, wie die Regeln der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung umzusetzen sind. Darüber hinaus enthält der delegierte Rechtsakt bereits signifikante Erleichterungen im Rahmen des Pakets der Kommission für kleine und mittlere Unternehmen, wie zum Beispiel eine Verschiebung der Pflichten für Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten um zwei Jahre auf 2026 und wesentlich größere Freiräume dazu, zu welchen Themenbereichen Unternehmen überhaupt berichten. Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden sind ohnehin von den Regeln ausgenommen.

CDU und CSU erweisen den Unternehmen damit einen Bärendienst, denn sie bürden ihnen eine rechtliche Hängepartie auf, nur um sich so als Kämpferinnen gegen die Bürokratie zu inszenieren. Mit diesem Vorstoß sabotiert die Union zudem den Schutz von Menschenrechten und Umwelt im EU-Lieferkettengesetz, denn die Berichtspflichten sind die Grundlage für die Umsetzung der dortigen Sorgfaltspflichten. Darum geht es der Union wirklich: Ein bereits demokratisch beschlossenes Gesetz soll nachträglich geschwächt werden. Es ist bedauerlich, dass sich die Union aus der konstruktiven Diskussion verabschiedet hat und stattdessen in der plakativen Frontalopposition ihr Heil sucht.“

Die sogenannte Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vereinheitlicht europaweit die Berichtspflichten für alle großen Unternehmen aus der EU und dem außereuropäischen Ausland, sowie gelisteten kleinen und mittleren Unternehmen. Zu den Pflichten gehört die Veröffentlichung von Informationen über Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes, zur Nachhaltigkeit und zum Schutz der Biodiversität, aber auch zu arbeitsrechtlichen Fragen.
Bei einem Delegierten Rechtsakt wird die EU-Kommission vom EU-Parlament und vom Ministerrat beauftragt, Ausarbeitungen oder Änderungen zu Abschnitten eines Rechtsakts zu erlassen.

“Ein STEP in Richtung strategischer Autonomie”

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Angekündigt hatte Ursula von der Leyen einen großen Souveränitätsfonds zur Unterstützung des grünen und digitalen Wandels der europäischen Industrie. Herausgekommen ist nur ein erster Schritt, der auch so heißt: STEP. Die ‘Strategic Technologies for Europe Platform’ verspricht zusätzliche Mittel für bestehende Fonds, um damit Bereiche wie Mikroelektronik zu fördern, Cloud-Computing, Produktion und Speicherung von sauberer Energie oder auch Medizintechnologie. Das EU-Parlament stimmt am morgigen Dienstag über die entsprechende Verordnung ab. Am heutigen Montag diskutiert das Plenum bereits darüber.

Matthias Ecke verhandelt STEP für die S&D-Fraktion im Industrieausschuss des EU-Parlaments:
„STEP ist zwar nur ein kleiner Schritt, aber die Richtung stimmt. Unsere strategischen Industrien verdienen schnelle Unterstützung, sei es im Bereich der erneuerbaren Energien, der Mikroelektronik oder der KI. Da ist es sinnvoll, gut laufende EU-Fördermöglichkeiten aufzustocken. So könnten zum Beispiel Unternehmen, die bei der stark nachgefragten Förderung aus dem Innovationsfonds weit hinten in der Schlange stehen, doch noch zum Zuge kommen.

Weil die Industrie Klarheit verdient, haben wir im Parlament den Kommissions-Vorschlag an mehreren Stellen verbessert. Unternehmen, die EU-Gelder beantragen möchten, sollten sich nicht fragen müssen, ob ihre Produkte ‚saubere‘ oder ‚tiefe‘ Technologie sind. Statt neuer, unklarer Definitionen wollen wir uns an den Begriffen orientieren, die die Unternehmen aus anderen EU-Gesetzen kennen.

Hilfreich ist das geplante Siegel, mit dem wir STEP-Projekten ein Qualitätsabzeichen verleihen. Damit verschaffen wir STEP auch bei privaten Investoren Aufmerksamkeit. Auf sozialdemokratische Initiative hin wird dabei festgehalten: Das Qualitätssiegel sollen nur Projekte bekommen, die auch hohe Sozial- und Arbeitsstandards einhalten. Europäisches Geld soll gute Arbeitsplätze in Europa schaffen.

Es wird eine neue Task Force geschaffen, die das Qualitätssiegel verwalten soll. Diese Einheit soll außerdem ein neues Portal managen, das den Unternehmen auf einen Blick alle relevanten Informationen zu verschiedenen Fonds und den jeweiligen Anlaufstellen bietet. So können wir den oft beklagten europäischen Förderdschungel etwas lichten.

Auch wenn STEP damit letztlich ein vernünftiges Projekt ist, bleibt für mich klar: Die nächste EU-Kommission muss einen Schritt weitergehen und einen richtigen Souveränitätsfonds vorlegen.“

Stimmt die Parlamentsmehrheit morgen in Straßburg für die Verordnung, können EU-Parlament, Kommission und Rat in Trilog-Verhandlungen darüber gehen. 

Lage der Betroffenen verbessern – EU-Parlament entscheidet über Instrument gegen Zwangsarbeit

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Die Zahl der Menschen in Zwangsarbeit nimmt weltweit zu. Laut einem Bericht der International Labour Organization waren 2021 weltweit 28 Millionen Menschen von Zwangsarbeit betroffen – 3 Millionen mehr als 2016. Das EU-Parlament positioniert sich heute in Straßburg zu einem Verbot von Produkten, die mit Zwangsarbeit hergestellt werden. Grundlage dafür ist die Entscheidung der zuständigen Ausschüsse für Handel sowie für Binnenmarkt, die deshalb am heutigen Montagabend um 19.30 Uhr zusammenkommen. Die Verordnung ist Folge einer lang erwarteten Schlüsselforderung der S&D-Fraktion in dieser Legislaturperiode.

Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament:
“Das war längst überfällig. Bereits 1930 hatte die internationale Staatengemeinschaft das Ende der Zwangsarbeit vereinbart. Wir setzen das nun endlich auch für die Europäische Union um. Die internationale Arbeitsorganisation hatte schon in der Gründungszeit Zwangsarbeit gebrandmarkt und noch mal 1957 eine zusätzliche Norm zur Abschaffung eingeführt. Sozialdemokrat*innen haben dieses Gesetz deshalb seit langem gefordert. Nun wird es endlich Realität. Wir zeigen jetzt Zähne und schieben Gewinnen auf Kosten fundamentaler Arbeitsrechte einen Riegel vor. Wir werden mit dem Ministerrat intensiv verhandeln, dass es noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten kann.

Stolz bin ich auf die Verbesserungen am ursprünglichen Kommissionsvorschlag, die wir als Parlament vorgenommen haben. Diese Fortschritte sind angesichts des starken Widerstands der konservativen Kräfte im Europäischen Parlament noch bemerkenswerter. Das Instrument gegen Zwangsarbeit wird Produkte abdecken, die in der EU für den Inlandsverbrauch, für Export und außerhalb für den Import hergestellt werden.

Eine unserer wichtigsten Errungenschaften ist, dass die EU-Kommission die gleichen Befugnisse wie die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten haben wird, was zu einer besseren und einheitlicheren Umsetzung des Instruments führen sollte. Das Instrument ist länderneutral und unterscheidet sich daher sehr von dem Mechanismus, den die Vereinigten Staaten nutzen. Dieses Instrument hat das Potenzial, einen erheblichen Beitrag zur Bekämpfung der Zwangsarbeit weltweit zu leisten. Die Verordnung ergänzt viele andere Gesetze, die den Handel nachhaltiger gestalten und die Lage der Menschen verbessern werden.”

René Repasi, verbraucher- und binnenmarktpolitischer Sprecher der Europa-SPD:
„Diese Abstimmung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem wirksamen Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit. Es ist nicht hinnehmbar, dass im 21. Jahrhundert die Anzahl an Menschen in Zwangsarbeit weiter massiv steigt statt nach unten zu gehen. Indem wir Produkte aus Zwangsarbeit im EU-Binnenmarkt zum Verkauf zulassen, wird Zwangsarbeit durch europäische Verbraucherinnen und Verbraucher auch noch ungewollt unterstützt. Damit muss endlich Schluss sein.

Einen Aufschub des Verbots von Produkten aus Zwangsarbeit, wie von rechter Seite gefordert, darf und wird es deshalb mit uns nicht geben. Ob in der Baumwollproduktion in China, beim Kaffeeanbau in Brasilien oder in der deutschen Fleischindustrie: Indem wir den Verkauf von Produkten aus Zwangsarbeit verbieten, sorgen wir dafür, dass Unternehmen zukünftig keine Wettbewerbsvorteile aus menschenunwürdiger Arbeit ziehen.

Mehr als bedauerlich ist deshalb, dass sich die rechte Seite damit durchsetzen konnte, dass nicht alle Produkte aus Zwangsarbeit dem Verbot unterfallen sollen, sondern nur solche Endprodukte, die zu einem erheblichen Anteil mit Zwangsarbeit hergestellt wurden. Die zentrale Herausforderung ist in der Praxis die Frage nach dem Beweis, ob ein Produkt auch tatsächlich aus Zwangsarbeit hergestellt worden ist. Deshalb ist besonders hervorzuheben, dass es der sozialdemokratischen Verhandlungsführung gelungen ist, für staatlich verordnete Zwangsarbeit eine Beweislastumkehr in der Parlamentsposition durchzusetzen. Demnach müssen Unternehmen nachweisen dass ihr Produkt nicht aus Zwangsarbeit hergestellt wurde. Das bedeutet eine deutliche Verbesserung für Betroffene.“

Bekommt die Verordnung heute im Parlament eine Mehrheit, muss noch der Rat über die Verordnung entscheiden, damit noch in dieser Legislaturperiode Trilog-Verhandlungen stattfinden können.

„Chance für ganz Europa”

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Bei der Parlamentswahl in Polen haben laut ersten Umfragen nach Schließung der Wahllokale alle drei liberalen Oppositionsparteien den Einzug in den Sejm geschafft. Die Mehrparteienliste mit Bürgerplattform, sozialdemokratischer Nowa Lewica und dem Bündnis Dritter Weg hat demnach die Möglichkeit der Mehrheitsbildung.

Jens Geier, Vorsitzender der SPD-Europaabgeordneten:
„Demokratinnen und Demokraten in Europa atmen auf, wenn es Bürgerplattform, sozialdemokratischer Nowa Lewica und dem Dritten Weg gelingt, eine neue, proeuropäische Regierung zu schmieden. Dieses Wahlergebnis ist eine Chance für Polen und ganz Europa, das Abgleiten des großen EU-Staates in den Autoritarismus zu stoppen.

Präsident Andrzej Duda könnte als PiS-Mitglied zuerst die Nationalkonservativen mit der Regierungsbildung beauftragen. Doch ohne eigene Mehrheit werden die Rechtspopulisten es schwer haben, einen Koalitionspartner zu finden.  Nach zwei Legislaturperioden des Demokratie-Abbaus haben die Bürgerplattform, die sozialdemokratische Nowa Lewica und der Dritte Weg die Möglichkeit auf einen Regierungswechsel. Sollte es eine Regierung gegen die PiS geben, dann nicht ohne Beteiligung der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten von der Nowa Lewica.

Die europapolitische Bilanz der PiS-Regierung ist desaströs, die Rechtspopulisten haben Polen in der EU isoliert. Der Dauerkonflikt mit der Europäischen Union um die Rechtsstaatlichkeit hat viele Menschen gegen die PiS aufgebracht. Mehrere PiS-Politiker müssen zurecht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie die Kontrolle über Staatsanwaltschaften und Gerichte verlieren, die sie widerrechtlich an sich gerissen hatten.

Wenn eine neue Regierung von Demokratinnen und Demokraten die eklatanten Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit der PiS zurücknimmt, kann die EU 35 Milliarden Euro aus dem Corona-Wiederaufbaufonds endlich freigeben. Viele Städte und Gemeinden können die Gelder dann in Infrastruktur und Bildungseinrichtungen investieren.

Innenpolitisch haben die Nationalkonservativen Frauenrechte abgebaut, die Inflation auch im EU-Vergleich nicht in den Griff bekommen sowie mit Fakenews gegen Minderheiten, die EU und Deutschland gehetzt. Die Nowa Lewica an der Regierung würde für eine soziale und nachhaltige Wirtschaftspolitik einstehen und dem Wunsch vieler Polinnen und Polen nach einem proeuropäischen Kurs Rechnung tragen. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten kämpfen dafür, dass Frauen ihre Rechte über ihren eigenen Körper zurückerlangen, die gynäkologische Versorgung verbessert und die Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen endlich umgesetzt wird.”

“Greenwashing auf Finanzmärkten verhindern”

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Seitdem die Europäische Investitionsbank die erste sogenannte grüne Anleihe herausgegeben hat, wuchs der Markt zwischen 2007 und 2020 nach Angaben der Kommission auf 936 Milliarden Euro an. Die Abgeordneten im EU-Parlament stimmen am morgigen Donnerstagmittag in Straßburg über einen einheitlichen Standard für Anbieter dieser Art von Anleihen ab. Heute debattieren die Parlamenterier*innen im Plenum darüber.

Joachim Schuster, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Europaabgeordneten
Grüne Anleihen spielen eine immer wichtigere Rolle bei der Finanzierung von Vermögenswerten, die für den Wandel zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft in der EU unerlässlich sind. Doch einheitliche Vorgaben dafür, was das eigentlich bedeutet, fehlten bisher. Mit der EU-Verordnung wird ein freiwilliger Standard geschaffen, der allen Anbietern zur Verfügung steht und die Finanzierung nachhaltiger Investitionen unterstützt – der Erste seiner Art. Durch verbindliche Transparenzauflagen und Kontrollen für Herausgeber Europäischer Grüner Anleihen haben die Sozialdemokrat*innen erreicht, dass Anleger*innen vor Greenwashing besser geschützt werden. Denn diese Unternehmen müssen nun klare Pläne zur Umstellung ihrer Produktion zur Klimaneutralität vorweisen. Die Europäischen Grünen Anleihen werden damit zum Goldstandard für Unternehmen und Behörden und setzen Greenwashing ein Ende.

Das Gesetz tritt nach der Abstimmung – am morgigen Donnerstag 5. Oktober 2023, 12 Uhr bis 14 Uhr im Plenum in Straßburg – sowie einer entsprechenden Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft und muss nach zwölf Monaten in allen EU-Mitgliedstaaten angewandt werden.

“Journalist*innen schützen” – EU-Parlament beschließt ambitionierte Regeln zum Schutz der Medienfreiheit

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Erst letzte Woche wurden in Frankreich mehrere Journalist*innen inhaftiert, um sie zur Offenlegung ihrer Quellen zu zwingen. In der EU mehren sich seit Jahren solche Vorfälle, mit denen die Arbeit von Journalist*innen oft unmöglich gemacht wird. Das Europäische Medienfreiheitsgesetz soll europäische Mindeststandards für den Schutz von Medienschaffenden ebenso festlegen wie für die Unabhängigkeit von Medienunternehmen, öffentlich-rechtlichen Medien sowie für die Medienaufsicht in Europa. Offline wie online sollen Bürgerinnen und Bürger ihr Recht auf Zugang zu vielfältigen Medien effektiv wahrnehmen können. Das Europäische Parlament hat dem Medienfreiheitsgesetz soeben mit großer Mehrheit zugestimmt.

Petra Kammerevert, Schattenberichterstatterin der S&D-Fraktion für das Europäische Medienfreiheitsgesetz und medienpolitische Sprecherin der Europa-SPD:
„Wir wollen, dass das Europäische Medienfreiheitsgesetz echten Schutz für Journalist*innen bietet. Medienschaffende dürfen in einer Demokratie nicht – nur, weil sie ihren Job machen – festgenommen oder abgehört werden. Ohne robusten Schutz journalistischer Quellen ist die Arbeit von Journalist*innen nicht möglich. Die Position des Parlaments legt hier die richtigen europäischen Mindeststandards fest, die jeder EU-Mitgliedstaat garantieren muss.

Jede Person in Europa hat das Recht, eine Vielzahl verschiedener Medien zu genießen um aktiv am demokratischen Diskurs teilzuhaben. Um dieses in der EU-Grundrechtecharta festgeschriebene Recht effektiv umzusetzen, haben wir den Verordnungsentwurf der EU-Kommission an vielen Stellen erheblich nachgeschärft.

Innerhalb von Medienhäusern erweitern wir den Schutz vor ungebührlicher Einmischung der Eigentümer in die Arbeit von Medienschaffenden. Darüber hinaus haben wir als Sozialdemokrat*innen eine Ausweitung der neuen Regeln zur Transparenz über Medien-Eigentum durchgesetzt, damit sichtbar wird, wem Zeitungen und Medien gehören. Die Medienaufsicht sowie das neue europäische Gremium für Mediendienste müssen von staatlichen Einflüssen unabhängig sein.

Besonders wichtig ist die Sicherstellung des Zugangs zu freien und vertrauenswürdigen Medieninhalten online. Durch klare Verfahren für den Umgang mit nachweislich unabhängigen und vertrauenswürdigen Inhalten stellen wir sicher, dass Medien nicht mehr allein der Willkür der Online-Plattformen ausgeliefert sind. Nach diesen Regeln sind es zukünftig nicht mehr alleine Musk und Zuckerberg, die entscheiden, welche seriösen Medien europäische Bürger*innen online sehen dürfen. Das bestehende Regelwerk zum Kampf gegen Desinformation wird dadurch nicht verändert, sondern durch die Stärkung vertrauenswürdiger Informationen auf Online-Plattformen ergänzt.”

Nach der erfolgreichen Abstimmung im Europäischen Parlament beginnen bereits nächste Woche die Verhandlungen mit dem Rat, um eine Annahme des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes noch vor den Europawahlen 2024 zu ermöglichen.

“Mehr Mittel für gute Arbeitsplätze in Europa und Ukraine-Wiederaufbau”

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Das Parlament verabschiedet am morgigen Dienstag in Straßburg seine Position zur Überarbeitung der langfristigen EU-Haushaltsplanung für die kommenden Jahre. Die Änderung der Haushaltsplanung ist eine Reaktion auf Herausforderungen wie den russische Angriff auf die Ukraine und die Notwendigkeit der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie.

Jens Geier, Vorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher der Europa-SPD:
“Uns geht es nicht um goldene Wasserhähne, sondern um eine angemessene Ausstattung der EU. Die EU muss auf unvorhersehbare Krisen reagieren können, ohne bestehende Programme finanziell auszuhöhlen. Wir können jeden Euro schließlich nur einmal ausgeben. Wenn wir politisch handlungsfähig bleiben wollen, brauchen wir dringend mehr Spielraum. Der Vorschlag der EU-Kommission ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Die Aufgaben der EU wachsen, etwa beim Wandel der Wirtschaft zur Klimaneutralität oder bei globalen Handelskonflikten. Gleichzeitig haben die steigenden Energiepreise und die einhergehende Inflation auch den EU-Haushalt unter Druck gesetzt. Das Europaparlament schlägt deshalb vor, für die Jahre bis 2027 10 Milliarden Euro zusätzliche Mittel im EU-Haushalt bereitzustellen, etwa zur Stärkung der europäichen Wettbewerbsfähigkeit und den Wiederaufbau der Ukraine, aber auch um künftige Schäden von Naturkatastrophen abfedern zu können.

Ende 2020 haben sich die Institutionen einen Fahrplan zur Einführung neuer Eigenmittel vorgelegt, um die Finanzierung des EU-Haushaltes auf stabile Beine zu stellen, etwa durch die Abführung der Einnahmen der CO2-Grenzabgabe in den EU-Haushalt. Das wäre nur folgerichtig, weil die Einnahmen ja nur durch EU-Politik zustande kommen. Aber im Rat staut es sich, weil die nationalen Finanzminister:innen das Geld lieber im eigenen Etat verplanen.

Die Überarbeitung des Finanzrahmens ist das Warmlaufen für die Verhandlungen zum nächsten Finanzrahmen. Dazu wird die neu gewählte EU-Kommission bis 2025 einen Vorschlag unterbreiten müssen. Für uns Sozialdemokrat*innen ist klar, dass die EU dann neue sozialpolitische Ambitionen entwickeln und eine echte Kindergarantie einführen muss.”

Mit der Verabschiedung des Berichts steht das EU-Parlament zu Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten bereit. Nach dem Willen des Parlamentes muss der überarbeitete Finanzrahmen zum 1. Januar 2024 beschlossen sein.

“Die Straße wird digital” – EU-Parlament stimmt über Regeln für intelligente Verkehrssysteme ab

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Es geht um automatischen Notruf, aufeinander abgestimmte Ampeln oder Geschwindigkeitsempfehlungen in Echtzeit: Das EU-Parlament entscheidet am morgigen Dienstag in Straßburg über eine Richtlinie mit Vereinbarungen über vernetzte Verkehrssysteme. Heute debattiert das Plenum bereits über die Pläne.

Thomas Rudner, verkehrspolitischer Sprecher der Europa-SPD:
“Vernetzte und automatisierte Mobilität basiert auf Daten. Um Mobilität sicherer, effizienter und nachhaltiger zu gestalten, muss der Verkehr digitaler werden. Mit der Richtlinie zu intelligenten Verkehrssystemen will die EU Datensammlungen vervollständigen und sie allen zur Verfügung stellen. Dem Europäischen Parlament ist in den Verhandlungen mit dem Rat gelungen, weitere wichtige Straßen- und Verkehrsdaten für die Online-Nutzung einzubeziehen. Zusätzlich zu Geschwindigkeitsbegrenzungen, Straßensperrungen oder Baustellen werden weitere Daten in nationale Datenbanken aufgenommen, etwa über Gewichts-, Längen-, Breiten- und Höhenbeschränkungen für den Verkehr sowie über die Verfügbarkeit von sicheren Parkplätzen für LKW. Diese Daten können dann von EU-Ländern, Unternehmen und Verbraucher*innen gemeinsam genutzt werden.”

Die Richtlinie ist unstrittig und kann nach einer Abstimmung mit Mehrheit im Plenum ab 2025 in Kraft treten.

„Eine Europäerin für Europa“ – Katarina Barley als SPD-Spitzenkandidatin nominiert

Das SPD-Präsidium hat Katarina Barley heute in Berlin als Spitzenkandidatin für die Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024 nominiert.

Jens Geier, Vorsitzender der SPD-Europaabgeordneten:
“Katarina Barley tritt als Europäerin für Europa an. Die Deutsch-Britin verfügt über große Erfahrung aus ihrer Zeit am Bundesverfassungsgericht, im Bundestag, als Bundesministerin mehrerer Ressorts und im Europäischen Parlament. Mit Katarina Barley, der Europa-SPD, den SPD-Minister*innen und dem Bundeskanzler können wir gemeinsam in Deutschland und auf europäischer Ebene eine soziale Politik durchsetzen, die das Leben der Bürgerinnen und Bürger erleichtert.

In Europa hat sich Katarina Barley einen Namen als Rechtsexpertin erstritten, die sich mit ganzem Einsatz gegen den Abbau von Demokratie und Rechtsstaat durch die Nationalisten in der EU starkmacht. Im Gegensatz zu den Konservativen um EVP-Chef Manfred Weber, der sich aus der gemeinsamen Umsetzung des Green Deals und damit von sinnvollem Klimaschutz verabschiedet sowie auf eine Kooperation mit Nationalistinnen wie Giorgia Meloni abzielt, bilden wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten das Bollwerk gegen die Rechten in Europa, die Unsicherheit, Verschwörungstheorien und Menschenverachtung verbreiten.

Im Bund und in Europa arbeiten wir Sozialdemokrat*innen daran, dass gut entlohnte und sichere Arbeitsplätze in Europa bleiben, die Industrie wettbewerbsfähig und die Energieversorgung nachhaltig und unabhängig von Autokraten wird. Die Menschen ächzen unter den Rekordpreisen, Energie muss bezahlbar werden und bleiben. Wir schützen die heimische Industrie zudem vor Umwelt- und Sozialdumping aus China. Auch ganz praktisch setzen wir auf EU-Ebene Alltags-Erleichterungen durch, wie etwa die Vereinheitlichung des Handy-Ladekabels oder ein Recht auf Reparatur.”

“Realitätsfern und schwer umsetzbar” – EU-Führerschein sollte Recht auf Mobilität für alle garantieren

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Die EU will die Führerscheine in allen Mitgliedsstaaten vereinheitlichen. Dazu hat die Kommission einen Vorschlag für eine neue Führerschein-Richtlinie vorgelegt. Die Änderungen betreffen unter anderem auch den Unterricht in Fahrschulen, die zulässigen Fahrzeugklassen und ab welchem Alter man diese erwerben darf sowie die Prüfung der Fahrtauglichkeit älterer Menschen. Hierzu hat der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments seinen Berichtsentwurf am Dienstag, 19. September diskutiert.

Thomas Rudner, verkehrspolitischer Sprecher der Europa-SPD:

“Der Vorschlag der EU-Kommission soll die Verkehrssicherheit erhöhen. Manche Vorschläge des Berichtsentwurfs halte ich aber für höchst ungeeignet, um dieses Ziel zu erreichen. Gestaffelte Tempolimits nach Altersgruppen sind komplett realitätsfern und in der Praxis schwer umsetzbar.

Der Kommissionsvorschlag sieht auch eine Überprüfung der Fahreignung ab dem 70. Lebensjahr vor. Wie ein derartiger Check aussehen könnte, ist derzeit noch offen. Eine Verpflichtung zur medizinischen Überprüfung der Fahreignung bestimmter Altersgruppen lehne ich ab. Allerdings sollte die Fahreignung unter bestimmten Voraussetzungen durch die Mitgliedstaaten überprüft werden können.

Die Erhöhung des Maximalgewichts beim B-Führerschein auf 4,25 Tonnen für alternative Antriebe ist angebracht, da zum Beispiel elektrisch betriebene Fahrzeuge aufgrund der Batterie deutlich schwerer sind als vergleichbare Verbrenner.

Widersprüchlich ist aus meiner Sicht der Vorschlag der Berichterstatterin des Europäischen Parlamentes, dass für die PKW-Führerscheine der Klasse B die zulässige Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen auf 1,8 Tonnen gesenkt werden soll, aber gleichzeitig 17-Jährige einen 40-Tonner steuern dürfen, weil uns die LKW-Fahrer fehlen. Das ergibt überhaupt keinen Sinn und kann unter Umständen lebensgefährlich sein!

Des Weiteren bin ich beim Lebensalter für den A1-Führerschein mehr am Kommissionsvorschlag, denn gerade 16-Jährige brauchen in ländlichen Regionen eine Möglichkeit, um von A nach B zu gelangen.

Viele Regeln, die in Deutschland bereits angewandt werden, sollen jetzt auch in der EU Einzug halten. Das begleitete Fahren ab 17 Jahren ist in Deutschland seit zehn Jahren bereits Standard. Und auch die Null-Promille-Grenze für Fahranfängerinnen und Fahranfänger soll bald europaweit gelten. Das sind aus meiner Perspektive sinnvolle Angleichungen der europaweiten Regeln.”

Der Bericht wird am 7. Dezember im Verkehrsausschuss abgestimmt, bevor das Plenum voraussichtlich im März 2024 über die Richtlinie entscheidet.

“Grüner Anstrich ohne Nachweis künftig verboten”

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In der Nacht zum heutigen Mittwoch haben sich Verhandler*innen von EU-Parlament, Kommission und Rat auf eine Stärkung der Verbraucher*innen gegen unlautere Geschäftspraktiken geeinigt. Produkte, die langlebiger, reparierbar und nachhaltig sind, sollen mit den neuen Vereinbarungen besser identifizierbar werden.

Die vorläufige Einigung enthält nun mehrere sozialdemokratische Forderungen; etwa das Verbot allgemeiner umweltbezogener Angaben wie “umweltfreundlich”, “natürlich”, “biologisch abbaubar” oder “ökologisch” ohne den Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltbilanz des Produktes, die für die Angabe relevant ist. Darüber hinaus werden Behauptungen über Produkte wie “klimaneutral” oder “klimapositiv”, die allein auf Kompensationen beruhen, untersagt.

René Repasi, verbraucherschutz- und binnenmarktpolitischer Sprecher der Europa-SPD:

„Aktuell können Produkte als klimaneutral bezeichnet werden, obwohl Hersteller lediglich Zertifikate zur Kompensation kaufen. Unternehmen behaupten, Produkte seien besonders zertifiziert, um mit angeblich fairem Handel zu werben. Kreuzfahrten werden als klimaneutral beworben oder Produkte mit nachhaltiger Zertifizierung als emissionsfrei. Diese Illusionen sind klimaschädlich und werden teilweise schamlos ausgenutzt, um Verbraucher*innen Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen. Mit dieser Einigung zwischen Parlament und Rat ist damit Schluss!

Das Durcheinander bei Nachhaltigkeitskennzeichnungen und Umweltaussagen verwirrt Verbraucher*innen. Daher war wichtig, für einheitliche europäische Regeln zu sorgen. Wo klimafreundlich draufsteht, muss klimafreundlich drin sein. Beliebige Umweltaussagen ohne tatsächlichen Gehalt werden künftig nicht mehr zulässig sein. Dies wurde durch die Aktualisierung der europaweiten Liste verbotener Geschäftspraktiken erreicht, auf der diese Vereinbarungen zahlreiche irreführende Nachhaltigkeitsaussagen ergänzen.

Besonders klimaschädlich ist, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ein Produkt neu kaufen müssen, weil es vorzeitig kaputtgegangen ist. Es ist für Verbraucher*innen und unsere Industrie bedeutsam, dass die sogenannte geplante Obsoleszenz durch Produktvorgaben und mehr Händlerverantwortung verschwinden werden soll. Gleichzeitig arbeite ich für das Europäische Parlament daran, dass möglichst viele Produkte repariert werden können. Denn wenn wir unsere Wirtschaft und unseren Konsum nicht ressourcenfreundlicher gestalten, werden wir ihn uns künftig nicht leisten können. Daher begrüße ich das Verhandlungsergebnis, mit dem wir dem Ziel einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft in der Europäischen Union näherkommen!”

Über die vorläufige Einigung stimmt das Plenum des EU-Parlaments voraussichtlich im Januar 2024 ab. Nach der Verabschiedung haben die EU-Mitgliedstaaten dann 24 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften in ihr nationales Recht zu übernehmen.