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Der von Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften wird heute im Bundestag in erster Lesung beraten. Mit der Eindämmung der Inkassokosten, dem Ausschluss von Kostendoppelungen, Hinweispflichten für Gläubiger und weiteren Informationspflichten bei Ratenzahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnissen wird der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern verbessert.