Freiwillige Selbstverpflichtung reicht nicht: Wir brauchen ein Lieferkettengesetz

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Ernst & Young“ hat jetzt dem Interministeriellen Ausschuss (IMA) das Ergebnis des Monitorings zum Umsetzungsstand des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) vorgestellt. Danach erfüllen nur knapp 15 Prozent der so genannten Responder die NAP-Kriterien der freiwilligen Umsetzung der menschenrechtlichen Leitpinzipien in Lieferketten.

Frank Schwabe, menschenrechtspolitischer Sprecher:

„Das Ergebnis ist erschreckend, aber eindeutig. Freiwillig kommt die große Mehrzahl der Unternehmen ihrer Verpflichtung nach Erfüllung der NAP-Kriterien nicht nach. Das Ergebnis der diesjährigen Umfrage ist sogar noch schlechter als das aus dem Jahr 2019. Für diesen Fall haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, gesetzgeberisch tätig zu werden. Was wir jetzt brauchen sind verbindliche Regeln für Unternehmen zur Stärkung der Menschenrechte entlang der Lieferkette. Denn: Rana Plaza oder Brumadinho dürfen sich nicht wiederholen.“