Bahnstrecke Bielefeld-Hannover: SPD-Bundestagsabgeordnete aus Ostwestfalen-Lippe und Nienburg-Schaumburg zeigen großes Verständnis für den Ausstieg aus dem heutigen Bahn-Plenum

v.l. Stefan Schwartze (Herford/Bad Oeynhausen), Achim Post (Minden-Lübbecke), Marja-Liisa Völlers (Nienburg-Schaumburg), Dr. Wiebke Esdar (Bielefeld), Jürgen Berghahn (Lippe)

Die heimischen SPD-Abgeordneten Jürgen Berghahn (Lippe), Dr. Wiebke Esdar (Bielefeld), Achim Post (Minden-Lübbecke), Stefan Schwartze (Herford/Bad Oeynhausen) und Marja-Liisa Völlers (Nienburg-Schaumburg) haben großes Verständnis dafür, dass viele Beteiligte unserer Region aus dem heutigen Plenum zur Bahnstrecke Bielefeld-Hannover ausgestiegen sind und der Bahn ihre Mindestanforderungen für die weitere Teilnahme am Planungsdialog mitgeteilt haben. Aus für uns nachvollziehbaren Gründen war das jetzt ein notwendig gewordener Schritt.

Die Bahn hatte in einem Informationsgespräch mit den regionalen Bundestagsabgeordneten mitgeteilt, dass sie ab jetzt nur noch mit Korridoren planen wird, die die 31 Minuten Fahrzeit erreichen.

Die Abgeordneten: „Dass die Bahn jetzt vollendete Tatsachen schaffen will und von sich aus den von der Region favorisierten bestandsnahen Ausbau und vier Korridore von den weiteren Planungen ausschließt, hat nichts mit einem ernsthaften Dialog und einer ehrlichen Bürgerbeteiligung zu tun. Zu Beginn des Dialogprozesses hatte die Bahn eine ergebnisoffene Prüfung zugesichert. Dieses Versprechen hat die Bahn nun kassiert. Damit ist jegliches Vertrauen in den Bürgerbeteiligungsprozess zerstört.“

Offensichtlich spielen die Argumente vieler Städte, Gemeinden und Kreise sowie von Bürgerschaft und Verbänden für einen umweltfreundlicheren, kostengünstigeren und schnelleren Ausbau bei den weiteren Planungen keine Rolle mehr.

e-evidence: “Paradigmenwechsel bei der Ermittlung von Straftaten”

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Nachdem vergangenen Mittwoch der Ministerrat die Kompromisstexte zum sogenannten “e-evidence”-Paket bestätigt hatten, hat heute der Innenausschuss die Texte mit großer Mehrheit angenommen. Ziel ist die Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugriffs von Ermittlungsbehörden auf elektronische Beweismittel in Strafverfahren.

Birgit Sippel, innenpolitische S&D-Sprecherin und Verhandlungsführerin des Parlaments für das e-evidence-Paket:

„Die Zahl der online begangenen Straftaten wächst. Elektronische Beweismittel – sogenannte e-Evidence – spielen daher eine zunehmend wichtige Rolle bei Ermittlungen und Strafverfahren. Der grenzüberschreitende Zugriff auf diese Beweismittel ist bisher allerdings langwierig, sodass Daten oft bereits gelöscht wurden, bevor die Strafverfolgung überhaupt beginnen kann.

Die Bestätigung der Kompromisstexte durch den Rat und den Innenausschuss des Parlaments macht nun endlich den Weg frei für eine Zeitenwende in der europäischen Zusammenarbeit von Polizei und Justiz. Erstmals wird nationalen Ermittlungsbehörden ermöglicht, Service-Provider in anderen EU-Mitgliedstaaten direkt zur Herausgabe oder Sicherung elektronischer Beweismittel aufzufordern, mit klaren Fristen und EU-weit einheitlichen Regeln.

Da das Strafrecht innerhalb der EU jedoch nur teilweise harmonisiert ist, birgt die direkte Zusammenarbeit zwischen einer Polizei- oder Justizbehörde eines Mitgliedstaats und dem Service-Provider in einem anderen Mitgliedstaat neben den Vorteilen für Ermittlungen auch Risiken-. Als Parlament haben wir daher darauf gepocht, dass Grundrechte gewahrt bleiben, insbesondere die Privatsphäre und der Datenschutz, aber auch Verfahrensrechte.

Auf Druck des Parlaments wird bei Anordnungen zur Herausgabe besonders sensibler Daten – Verkehrs- und Inhaltsdaten – künftig auch der Mitgliedstaat, in dem der Service-Provider sitzt, zeitgleich über die Anordnung informiert beziehungsweise ‚notifiziert‘, sofern nicht die gesuchte Person nachweislich im Ausstellungsstaat lebt und auch die Straftat dort begangen wurde. Die informierte Behörde muss dann die Anordnung innerhalb der Fristen überprüfen und die Anordnung gegebenenfalls verweigern, zum Beispiel, wenn die Tat im Land des Anbieters keine Straftat ist oder die Herausgabe der Daten eine Verletzung der Pressefreiheit bedeuten würde. Auch die Anbieter selbst können die ausstellende Behörde, aber auch die Behörden ihres Landes auf kritische Anordnungen aufmerksam machen.“

Die EU-Kommission hatte ihre Vorschläge für das e-evidence-Paket im Jahr 2018 vorgelegt. Im Anschluss an die Bestätigung der Kompromisstexte durch Rat und Parlament werden die Texte nun noch einmal final sprachlich von Jurist*innen der drei Institutionen geprüft und in die Amtssprachen der EU übersetzt, bevor das Plenum des Europäischen Parlaments und der Rat die finalen Texte voraussichtlich im Frühjahr annehmen können.

Bundesfinanzhof: Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß

Der Bundesfinanzhof hat heute bestätigt, dass der Solidaritätszuschlag in der jetzigen Form verfassungsgemäß ist. Wir als SPD-Bundestagsfraktion begrüßen dies sehr. Die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags entspricht dem Sozialstaatsprinzip und sollte in seiner Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen und der Fokussierung auf gerechten ökonomischen Ausgleich ein Wegweiser für die Zukunft sein.

Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher:

„Ich begrüße die Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Es gibt weiterhin eine großen staatlichen Finanzbedarf aus der deutschen Wiedervereinigung. Der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe, die nach Leistungsfähigkeit besteuert –  lediglich die 10 Prozent höchsten Einkommen bezahlen ihn – , deckt diesen Bedarf. Der Bundesfinanzhof hat mit seiner Urteilsbegründung weitgehend die Argumente der SPD-Bundestagsfraktion zur Beibehaltung des Solidaritätszuschlags bestätigt. So stellte das Gericht klar, dass aus dem Auslaufen des Solidarpaktes II keine fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Solidaritätszuschlag abgeleitet werden kann. Die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags zunächst bei den unteren und mittleren Einkommensgruppen entspricht dem Sozialstaatsprinzip. Das oberste deutsche Finanzgericht hat damit den Solidaritätszuschlag als zentrales Element einer gerechten Finanzierung der deutschen Einheit bestätigt.“

Achim Post, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Der Bundesfinanzhof hat heute bestätigt, dass der Solidaritätszuschlag in der jetzigen Form verfassungsgemäß ist. Das ist auch politisch zu begrüßen: Eine massive Steuerentlastung für Besserverdienende wäre gerade auch angesichts der aktuellen Herausforderungen das falsche Signal. Unabhängig davon ist eine Debatte über ein gerechtes Steuersystem angesichts der neuen strukturellen Aufgaben durch die Krise jedoch richtig. Dabei sollte es dann stets um zweierlei gehen: zielgerichtete Entlastungen einerseits, aber auch um mehr Gerechtigkeit andererseits. In der aktuellen Situation kann zum Beispiel eine einmalige Krisen-Abgabe, die besonders hohe Vermögen stärker an den Krisenlasten beteiligt, dafür ein Instrument sein. Ebenso gilt es jetzt aber auch Mittel und Wege zu finden, die die Gerechtigkeit und damit auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt dauerhaft stärken.“

Swing von CDU zur SPD: Thomas Kutschaty zur Wahl von Ali Dogan in Minden-Lübbecke

SPD-Kandidat Ali Dogan konnte heute die Stichwahl in Minden-Lübbecke gewinnen.

Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD Nordrhein-Westfalen:

„Wir freuen uns sehr über den Wahlerfolg von Ali Dogan bei der heutigen Stichwahl. Mit Ali Dogan wird Minden-Lübbecke einen engagierten Landrat bekommen, der weiß, wie man unterschiedliche Meinungen an einen Tisch holt, um gemeinsame Wege aufzuzeigen.

Gerade im Bereich der Bildung, der Gesundheits- und Familienpolitik und für einen besseren Nahverkehr wird er in den kommenden Jahren neue Impulse setzen. Die Wählerinnen und Wähler haben sich hier für ein klares sozialdemokratisches Profil entschieden, nachdem die CDU-Amtsinhaberin aus dem Amt schied. Der bisweilen mit Ressentiments beladene Wahlkampf der CDU vor Ort hat sich nicht ausgezahlt. Gut so.

Das Ergebnis ist Signal für den Fehlstart der Landesregierung. Es reicht eben nicht, wenn ein Ministerpräsident ständig auf „die da oben“ zeigt, seine eigene Verantwortung für die Probleme der Menschen im Land aber nicht mit Taten erfüllt.

Die wiederholt erschreckende Wahlbeteiligung heute zeigt, dass sich viele Menschen nicht vertreten fühlen. Nordrhein-Westfalen ist Spitzenreiter der Überforderung. Die SPD in NRW zieht aus diesem alarmierenden Fakt gerade die richtigen Schlüsse. Aber auch die Regierungsparteien sind aufgefordert, aus ihren wohligen Räumen herauszukommen und außerhalb davon den Leuten wieder stärker zuzuhören. Es geht um unsere Demokratie in NRW.“

MdB Achim Post zur Wahl von Ali Dogan zum neuen Landrat des Mühlenkreises

Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der NRW-Landesgruppe in der SPD-Fraktion im Bundestag, Achim Post, zum Ausgang der Landratswahl in Minden-Lübbecke:

“Mein Respekt gilt beiden demokratischen Kandidaten: Jörg Schrader und Ali Dogan haben einen engagierten Wahlkampf geführt.  Mein besonderer Glückwunsch gilt Ali Dogan. Er ist der klare Gewinner und er wird unser neuer Landrat. Ich bin sicher, dass Ali Dogan die Geschicke des Kreises Minden-Lübbecke selbstbewusst und bürgernah in die Hand nehmen wird.”

Die Menschen in Minden-Lübbecke haben entschieden: Ali Dogan wird der neue Landrat des Mühlenkreises

Der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Christian Obrok mit Ali Dogan (Foto: Christian Obrok)

Nach über 100 Tagen Wahlkampf, den Ali Dogan und die Mitglieder der SPD Minden-Lübbecke mit voller Motivation geführt haben, konnte insgesamt ein gutes Ergebnis eingefahren werden.

Ali Dogan konnte bei der Stichwahl (am 29.01.) 55,82 Prozent der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen und Jörg-Michael Schrader (CDU) 44,18 Prozent. 

Wir freuen uns alle riesig über das Ergebnis. Wir haben von Anfang an die richtigen Themen besetzt und sind bei den Menschen angekommen“, so Ali Dogan gegenüber dem WDR. Prägendes Thema waren vor allem die Zukunft der Mühlenkreiskliniken. Und diesem Thema will sich Dogan als erstes annehmen.

Dogan bedankte sich im Kreishaus bei den Wähler:innen für ihr Vertrauen und bei den vielen Menschen, die ihm in den vergangenen Wochen und Monaten tatkräftig unterstützt haben. Gemeinsam mit den Minden-Lübbecker:innen und den demokratischen Parteien und Fraktionen im Kreistag (“Die AfD gehört nicht dazu.”) will er den Mühlenkreis nach vorne bringen. “Ich freue mich darauf. Ich werde jeden Tag alles geben – zum Wohle der Gesellschaft in MInden-Lübbecke”, so Dogan zum Abschluss seiner kurzen Rede.

Auch der SPD-Kreisvorsitzende Michel Buhre zeigte sich im MT-Videointerview erfreut über den Ausgang der Landratswahl. Buhre machte deutlich, dass man mit Ali Dogan einen Landrat bekommt, der fachlich kompetent und die Menschen mitnehmen kann.

Dies habe man auch im Wahlkampf mit der breiten Unterstützung von Ali Dogan durch die Minden-Lübbecker SPD-Mitglieder gesehen. Ob am Infostand, bei den Frühverteilungen, in den sozialen Netzewerken oder bei den vielen Haustürgesprächen.

Mit Blick auf die Kreispolitik setzt Buhre auf die “integrierende Kraft” des neuen Landrats und sprach eine Einladung an die demokratischen Parteien zur gemeinsamen Gestaltungsarbeit aus. “In der Kommunalpolitik gibt es keine festen Koalitionen und wir haben ja auch in der Vergangenheit keine Anti-Opposition gemacht”, so Buhre gegenüber dem Westfalen-Blatt.

Berichte der heimischen Presse:
NW vom 30.01.2023
WB vom 30.01.2023
MT vom 30.01.2023

Ergebnisse im Überblick

Kreisweit:

Für Minden:

Statistik zur Kinderarmut zeigt: Landesregierung muss Kurskorrektur vornehmen – unsere Ideen für einen Masterplan zur Kindergesundheit liegen parat

Nach einer neuen Studie der Bertelsmann Stiftung ist jedes fünfte Kind (20,8 Prozent) in Deutschland armutsgefährdet. In NRW liegt die Armutsgefährdungsquote von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren bei 24,6 Prozent. Damit ist NRW in diesem Bereich auf Platz 14 unter den Bundesländern. Hier ist sogar jedes vierte Kind armutsgefährdet. Vor allem Kinder in alleinerziehenden Familien oder in Mehrkindfamilien mit drei und mehr Kindern sind betroffen.

Der Landtag NRW berät heute einen Antrag der SPD-Fraktion „NRW braucht einen Masterplan zur Stärkung der Kindergesundheit!“ (Drs. 18/2552). Darin fordert die SPD-Fraktion u.a. eine landeseigene Strategie mit konkreten Maßnahmen im Kampf gegen Kinderarmut und zur Armutsprävention. Außerdem setzt sich die SPD-Fraktion darin für eine armutsfeste Kindergrundsicherung ein.

Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat und Jochen Ott, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Lisa-Kristin Kapteinat:

„Die Zahlen der Bertelsmann Stiftung zeigen einmal mehr, wie dringend notwendig eine umfassende Strategie gegen Kinderarmut ist. Umso wichtiger ist es deshalb, dass das Land einen Masterplan zur Kindergesundheit und zur Bekämpfung von Kinderarmut auf den Weg bringt, den wir im Plenum heute beantragen. Die Landesregierung muss alarmiert sein: Ein Land mit einem derartigen wirtschaftlichen Potenzial wie NRW darf in einer Statistik zur Kinderarmut nicht derart abgeschlagen sein. Doch jedes vierte Kind in NRW ist bereits armutsgefährdet, im Ruhrgebiet sind die Zahlen noch dramatischer. Diese Kinder haben damit schon zu Beginn ihres Lebens nicht die gleichen Chancen wie andere. Das ist auch das Resultat von mehr als fünf Jahren sogenannter Sozialpolitik der CDU. Um die Armutsspirale zu durchbrechen und Kindern Chancen auf ein gutes Aufwachsen zu geben, brauchen wir endlich eine armutsfeste Kindergrundsicherung.“

Jochen Ott:

„Heute wird sich zeigen, ob CDU und Grüne bereit sind, sich endlich für die Stärkung von Kindern und damit für mehr Chancengleichheit in NRW einzusetzen. Unser Antrag ist ein umfassendes Maßnahmenpaket. Die Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt schwarz auf weiß: Es ist keine Zeit für ‚Schauen wir mal‘ und ‚Man müsste doch‘. Wir wollen und können nicht einfach hinnehmen, dass Kinder in NRW zum Start ihres Lebens nicht dieselben Chancen haben. Nur durch die Unterstützung eines vorbeugenden Sozialstaates von Anfang an können Kinder ihre Chancen ergreifen und Familien befähigt werden. Deshalb setzen wir uns für Familienbüros im Sozialraum ein, damit Eltern von Anfang an begleitet und beraten werden können. Wir wollen die Familienzentren an den Kitas ausbauen und auf die Grundschulen ausweiten, um Beratung, Bildung und Unterstützung an einem Ort zu haben. Familien sollen durch Bildungslotsen begleitet werden, um Anregung und Hilfestellung zu geben. Die Landesregierung muss jetzt handeln. Wir stehen parat. Unsere Ideen liegen auf dem Tisch.“

Startschuss für klimafreundliche Neubauförderung

Zwei neue Förderprogramme zur Unterstützung des Wohnungsneubaus gehen in Kürze an den Start. Ab März beginnt das Förderprogramm für klimafreundlichen Neubau (KFN). Ab Juni 2023 erfolgt eine bessere und zielgerichtete Neubauförderung für Familien.

Bernhard Daldrup, bau- und wohnungspolitischer Sprecher:

„Zusammen bilden die Maßnahmen einen starken Impuls für Eigentumsförderung und Klimaschutz. Beides hat für uns einen hohen Stellenwert, den wir massiv unterstützen. Im Fokus des Programms ‘Klimafreundlicher Neubau’ stehen Gebäude, deren Energiebilanz den verabredeten Klimazielen entsprechen. Gefördert wird zum einen der klimafreundliche Neubau von Wohn- und Nichtgebäuden, die dem energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 entsprechen. Als weitere Förderung steht der klimafreundliche Neubau mit einem zusätzlich zertifizierten QNG-Siegel im Fokus. Dieses QNG Siegel ist ein Nachhaltigkeitszertifikat, das bestimmte Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden erhebt.

Ziel ist es, vom Bau bis zum Abriss weniger Treibhausgase und Ressourcen auszustoßen sowie weniger Flächen und Energie zu verbrauchen. Ein digitaler Gebäuderessourcenpass für Neubauten erleichtert die Wiederverwendung von Bauprodukten.

Es werden bei Wohngebäuden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert, maximal bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit, für ein klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Siegel gibt es mehr Fördergelder, bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Förderempfänger können Privatpersonen, aber auch Wohnungsunternehmen, Kommunen oder etwas Genossenschaften sein.

Ein neues Förderprogramm für Wohneigentum von Familien startet im Juni. Statt Baukindergeld wird es zielgerichtete KfW-Kredite geben. Familien mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 60.000 Euro plus 10.000 Euro pro Kind sollen ab Juni 2023 ein zinsverbilligtes Darlehen von 140.000 bis 240.000 Euro über die staatliche Förderbank KfW beantragen können. Für dieses Programm stehen zunächst 350 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Wohnungsnot ist überall in Deutschland groß. Mit den beiden Stellschrauben schaffen wir mehr Anreize für den Neubau. Dem akuten Wohnungsmangel setzen wir so etwas entgegen.“

Haushaltsausschuss gibt erste Mittel für Energiekosten-Härtefälle frei

Dennis Rohde, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion;
Sven-Christian Kindler, haushaltspolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN;
Otto Fricke, haushaltspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion:

Die haushaltspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, von Bündnis 90/die Grünen und der FDP-Bundestagsfraktion zur Entsperrung der Härtefallfonds für Energie für kleine und mittlere Unternehmen sowie Kultureinrichtungen im Haushaltsausschuss.

„Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine stellt auch Deutschland weiterhin vor Herausforderungen. Mit der Einführung der Strom- und Gaspreisbremse hat der Bund bereits einen wichtigen Schritt getan, um Bürger*innen und Unternehmen von den Folgen der vor allem durch den Krieg verursachten Energiepreisanstiege zu entlasten.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kultureinrichtungen sind im Einzelfall besonders von stark gestiegenen Energiekosten betroffen, weswegen sie durch eine Härtefallregelung zusätzlich unterstützt werden sollen. KMU leisten mit ihrer Innovationskraft einen wichtigen Beitrag für unsere Volkswirtschaft, haben aber oft weniger Rücklagen als große Unternehmen, um stark schwankende Energiepreise zu stemmen. Kultureinrichtungen leiden immer noch besonders unter den Einbußen und Unsicherheiten der Corona Pandemie. Als demokratische Gesellschaft brauchen wir eine lebendige und kreative Kultur, weswegen wir Kultureinrichtungen angesichts hoher Energiekosten jetzt den Rücken stärken, aber gleichzeitig auch Anreize zur Energieeffizienz setzen.

Wir haben im Haushaltsausschuss das Startsignal für diese zusätzliche Unterstützung gegeben. Jeweils 375 Millionen Euro für die Härtefallunterstützung von KMU und Kultur haben wir heute bereitgestellt. Orientiert an den Bedarfen und sich entwickelnden Energiepreisen kann der Haushaltsausschuss bei Bedarf kurzfristig die Mittel erhöhen und aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds freigeben.“

KI-Verordnung: Grundrechte schützen, Innovation fördern

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Die SPD-Fraktion begleitet die Verhandlungen auf EU-Ebene zur europäischen KI-Verordnung („Artificial Intelligence Act“, AIA) anhand von zwölf inhaltlichen Punkten. Die Idee der wertebasierten wie chancenorientierten Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI), die Innovation und Souveränität stärkt, gilt es umzusetzen.

Parsa Marvi, zuständiger Berichterstatter:

„Mit der europäischen KI-Verordnung gehen wir den richtigen Schritt in Richtung einer einheitlichen Regulierung, die den Stempel unserer demokratischen Werte trägt. Vertrauenswürdige KI – dieses Ziel unterstützen wir vollumfänglich. Deshalb brauchen wir rote Linien: kein Social Scoring, keine Emotionserkennung und keine biometrische Erkennung im öffentlichen Raum. Wir als SPD-Bundestagsfraktion setzen uns dafür ein, dass die Chancen der Technologie für alle gleichermaßen zugänglich sind: durch eine entschlossene Bekämpfung von Diskriminierung und den Schutz verletzlicher Personen, aber auch durch die Verankerung geeigneter Werkzeuge, die Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig werden lassen.

Derzeit wird an den Grundfesten des AIA gerüttelt. Für die noch ausstehenden Verhandlungen fordern wir, an der weiten Definition von KI festzuhalten und dort gegenzusteuern, wo eine Verwässerung des Hochrisikobereichs droht.“

Armand Zorn, zuständiger Berichterstatter:

„Durch Rechtssicherheit stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts: Unternehmen können durch maßvolle und zielgerichtete Regulierung Innovationspotenziale realisieren und Reallabore ermöglichen das Erproben neuer Ansätze – insbesondere für KMUs und Start-ups.

Weiterhin ist es besonders wichtig, die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern wirksam zu schützen und zu stärken. Dafür sind Transparenz- und Kennzeichnungspflichten, unabhängige Prüfungen und eine Ausweitung des Hochrisikobereichs notwendig. Hier sehen wir in der aktuellen Ratsposition noch akuten Nachbesserungsbedarf.“

Turnhallen für Geflüchtete – Landesregierung steckt Kopf in den Sand

Die SPD-Landtagsabgeordneten Tülay Durdu, Lisa-Kristin Kapteinat und Justus Moor hat die Antwort der Landesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Stehen NRWs Städten und Kommunen bald keine Turnhallen mehr zur Verfügung?“ erreicht. Hintergrund der Anfrage war, dass der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen am 28. November 2022 eine Umfrage unter seinen Mitgliedskommunen veröffentlicht hatte: Jede zweite Gemeinde sah demnach bereits Ende November des vergangenen Jahres für die Unterbringung bald keine Alternativen mehr und wollte Turnhallen für Geflüchtete umnutzen. Schon 22 Prozent der NRW-Kommunen nutzten bereits Turnhallen oder vergleichbare Räumlichkeiten.

Tülay Durdu, sportpolitische Sprecherin, und Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, stellen hierzu fest:

Tülay Durdu:

„Alle Verantwortlichen in unseren Städten und Gemeinden kennen das Problem, im Zweifel Turnhallen schließen zu müssen, um sie für die Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen. Doch die schwarz-grüne Landesregierung steckt den Kopf in den Sand. Sie fragt bei den Kommunen gar nicht erst nach, welche Kommunen wie viele Turnhallen zur Unterbringung von Geflüchteten nutzen, geschweige denn wie hoch die dadurch anfallenden Kosten sind. Getreu dem Motto: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Dieses Wegducken in Tateinheit mit unterlassener Hilfeleistung ist erschreckend.

Turnhallen sind immer und für alle eine schlechte Möglichkeit der Unterbringung. Zum einen kann den ankommenden Menschen so keine menschenwürdige Unterkunft geboten werden; gerade für Kinder und Familien sind solche behelfsmäßigen Massenunterkünfte nicht adäquat. Zum anderen leiden auch die Schülerinnen und Schüler sowie die Vereine darunter, dass ihnen die Sporthalle fehlt. Und das nach den ohnehin schon schwierigen Jahren in der Corona-Pandemie.“

Justus Moor:

„Es grenzt schon an Arbeitsverweigerung, wenn die Landeregierung lediglich auf die Zuständigkeit der Gemeinden über die Art und Form der Unterbringung verweist und jede eigene Verantwortung ablehnt. 2015 und 2016 beispielsweise wurden diese Zahlen bei den Kommunen regelmäßig abgefragt und dem Parlament zur Verfügung gestellt. Heute befindet sich die schwarz-grüne Landesregierung im Blindflug und verspielt die Integrationsbereitschaft vor Ort – das Organisationschaos setzt sich fort.

Das Land muss endlich neue Landesunterkünfte schaffen und die Refinanzierung vorsorglich geschaffener Kapazitäten verbindlich regeln. Nur wenn vom Land solche Vorhaltekosten den Kommunen erstattet werden, können sie sich um Alternativen kümmern, die einen Verzicht auf die Unterbringung in Turnhallen ermöglicht.“

Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses NRW am 1. Februar

Ärger mit Behörden? – Am 1. Februar 2023 findet eine Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses im Landtag Nordrhein-Westfalen statt.

Die heimische SPD-Landtagsabgeordnete Christina Weng weist auf die kommende Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses des Landtags am 1. Februar hin:

Sie fühlen sich durch Entscheidungen nordrhein-westfälischer Behörden oder anderer öffentlicher Einrichtungen unseres Landes benachteiligt oder ungerecht behandelt? Dann können Sie sich an den Petitionsausschuss des Landtags wenden. Über ihn können Sie erwirken, dass eine solche Entscheidung für Sie kostenfrei überprüft wird.

Die nächste Sprechstunde findet am Mittwoch,1. Februar 2023, in der Zeit zwischen 13.30 Uhr und 15.30 Uhr im Landtag statt. Die genauen Örtlichkeiten werden Ihnen nach erfolgter Anmeldung bekanntgegeben.

Bürgerinnen und Bürger, die Probleme mit Behörden im Lande haben, können sich hierfür ab sofort unter den Telefonnummern 0211/884-2506 oder -2757 anmelden. Ohne vorherige Anmeldung kann eine Aufnahme in die Sprechstunde nicht garantiert werden.

Jedes Jahr machen schon rund 5 000 Menschen von ihrem Petitionsgrundrecht Gebrauch und wenden sich mit einer Eingabe an das nordrhein-westfälische Landesparlament. Der Petitionsausschuss nimmt sich jeder einzelnen Eingabe an.

Weitere Informationen zum Petitionsverfahren finden Sie hier.

Kontakt zum Petitionsausschuss: Telefon: (0211) 884-2506 oder -2757, Fax: (0211) 884-3004, E-Mail: petitionsausschuss@landtag.nrw.de