Welche Quarantäneregelungen gelten zum Schulstart?

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Zur heutigen Pressekonferenz von Schulministerin Gebauer erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„In den Tagen und Wochen nach dem Schulstart wird es leider nicht ausbleiben, dass es auch an den Schulen zu Corona-Erkrankungen kommen wird. Schulministerin Gebauer hat allerdings bis heute völlig offen gelassen, welche konkreten Quarantäneregelungen für diesen Fall gelten sollen. In der SchulMail vom gestrigen Donnerstag verliert das Ministerium darüber jedenfalls kein Wort.

Auch zu der Idee ihres Kabinettkollegen Stamp, nur infizierte Kinder in Quarantäne zu schicken, hat sie sich bisher nicht verhalten. Dabei kann in diesem Fall von einer Quarantäneregel keine Rede sein. Dass kranke Kinder zuhause bleiben, ist eine Selbstverständlichkeit. Wir erwarten hier also umgehend Klarheit von der Landesregierung.

Darüber hinaus muss die Landesregierung jetzt alles daran setzen, den sichersten Schulbetrieb zu organisieren, der möglich ist. Dabei müssen alle verfügbaren, auch außerschulischen Lernräume für den Präsenzunterricht genutzt werden, die dafür nutzbar sind. Schulen brauchen die Freiheit, Lerngruppen auch verkleinern zu können. Vor allem die unter 12-jährigen Kinder, für die es keine Impfmöglichkeit gibt, brauchen den bestmöglichen Schutz. Und für alle Kinder und Jugendlichen über 12 Jahre braucht es flächendeckende Impfangebote und Elterninformationen auch an den Schulen.

Das kommende Schuljahr soll mit dem Präsenzunterricht so beginnen, wie das vergangene geendet ist. Das ist vom Grundsatz her gut und richtig. Für alle anderen Eventualitäten aber hat die Schulministerin mal wieder keinen Plan B.“

Rundfunkbeitrag sichert Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

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Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts der Beschwerde des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stattzugeben. Die vorläufige Erhöhung des Rundfunkbeitrags stellt eine hochwertige Berichterstattung sicher. Zugleich unterstützen wir den notwendigen Reformprozess des Rundfunks.

Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil bekräftigt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk essenziell für eine vielfältige und demokratische Gesellschaft ist. Auch wir finden, er bietet mit seiner qualitativ hochwertigen Berichterstattung unabhängige und zuverlässige Informationen und Einschätzungen. Die werden insbesondere in Zeiten von Fake-News, Filterblasen, und Deep Fakes im Netz dringend gebraucht.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt daher die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sie bestätigt den verfassungsrechtlichen gebotenen Funktionsauftrag des Rundfunks und dessen Finanzierung. Zugleich rückt dieses Urteil auch die Welt für die Medienpolitiker der Union wieder zurecht, die – zumindest in Sachsen-Anhalt – immer wieder die Rundfunkfreiheit in Frage stellen.

Martin Rabanus, medienpolitischer Sprecher:

Das Bundesverfassungsgericht stellt klar: Das Land Sachsen-Anhalt hat mit seiner Blockade der geplanten Beitragserhöhung die Rundfunkfreiheit verletzt. Die Festsetzung der Rundfunkbeiträge muss frei von medienpolitischen Zwecksetzungen und bedarfsgerecht erfolgen, ohne jedwede Einflussnahme auf den Programmauftrag.

Bei aller Zustimmung zur Entscheidung gibt es aber auch berechtigte Kritik etwa an Programminhalten oder am Umgang mit Beitragsgeldern. Daher geht es im nächsten Schritt darum, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk angemessen zu reformieren, und dabei die Vielfalt des Programms sowie die Arbeitsbedingungen für Medienschaffende zu stärken.

Wir unterstützen die Länder in diesem wichtigen Reformprozess und werben für die weitere Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in unserer Gesellschaft. Er ist Garant für verlässliche und unabhängige Berichterstattung und essenziell für unsere demokratische Gesellschaft.

Gutscheinoffensive für den Mindener Einzelhandel

Ann-Kristin Hain

100 Euro zahlen – einen Gutschein über 120 Euro bekommen. Das ist die Idee des Projekts „Stadtgutscheine Minden“, das auf Initiative von Ann-Kristin Hain aus dem Ortsverein Minden erfolgreich auf den Weg gebracht wurde. Die Idee war über den Ortsverein in den Stadtverband eingebracht worden und anschließend über die Fraktion als Antrag in den Rat der Stadt Minden gelangt. Ziel ist es, Gewerbetreibende in Minden in für sie schwierigen Corona-Zeiten zu unterstützen.

Mit großer Mehrheit stimmten die Fraktionen im Rat dem Antrag zu und so stellt die Stadt Minden 120.000 Euro für die Aktion Stadtgutscheine zur Verfügung. Als Partner kamen das Haus JCC Bruns mit dem Mindener Tageblatt und Kauf-Lokal, sowie die zmyle GmbH für die Logistik mit dazu.

Kundinnen und Kunden können über das Portal „kauf lokal“ einen Gutschein für Geschäfte, Restaurants und Dienstleistungen erwerben und erhalten dabei immer 20 Prozent des Kaufbetrages zusätzlich zum Ausgeben. Diesen Anteil übernimmt die Stadt Minden. Viele große und kleine Geschäfte, Restaurants und Kneipen beteiligen sich bereits an dieser Aktion.

„Mit der Gutscheinaktion hoffen wir, die Kaufkraft in der Innenstadt besser binden zu können und eine attraktive Alternative zum Online-Handel zu schaffen. So können in diesen schwierigen Corona-Zeiten der Einzelhandel, die Gastronomie und alle Bürgerinnen und Bürger davon profitieren“, sagt Stadtverbandsvorsitzender Thorsten Bülte. „Wir danken Ann-Kristin Hain für diese tolle Idee und ihren Einsatz und freuen uns auf eine breite Beteiligung der Mindener Geschäfte.“ Aus Bültes Sicht ist die Aktion ein gutes Beispiel für engagierte Kommunalpolitik.

Ann-Kristin Hain ist erst im Mai 2020 in die eingetreten. Engagiert und voller Ideen und guten Vorschlägen wurde sie sofort tätig und arbeitet bereits im geschäftsführenden Stadtverbandsvorstand in der Mitgliederbetreuung, in der Wahlkampfvorbereitung und verschiedenen anderen Bereichen mit. An ihren Ideen und Vorschlägen sieht man sehr gut, wie eigene Ideen und Vorstellungen in der SPD Minden auf den Weg gebracht und erfolgreich umgesetzt werden können.

Die SPD in Minden freut sich immer über Vorschläge und Wünsche an die Kommunalpolitik in Minden. Wer sich einbringen und etwas verändern möchte, darf sich gerne melden.

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Das Geschäft der AfD zu betreiben, führt schnell und direkt in den Verfassungsbruch

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Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag erklärt Alexander Vogt, medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit seiner populistischen Wahlkampfaktion hat Reiner Haseloff (CDU) den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und 15 andere Bundesländer über mehrere Monate in eine Hängepartie gezwungen, nur um am rechten Rand um Zustimmung zu werben. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts heute zeigt, dass er sich damit nicht auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt hat. Das Geschäft der AfD zu betreiben, führt schnell und direkt in den Verfassungsbruch.

Die Entscheidung heute schützt die Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Wie wichtig dieser ist, zeigen die Angriffe von rechter Seite immer wieder. Die SPD steht ganz klar für einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Als Medienminister und Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen wie auch als Bundesvorsitzender und Kanzlerkandidat der CDU hat Armin Laschet ein solches Bekenntnis bisher vermissen lassen. Im Gegenteil: Durch seine Zurückhaltung in der Debatte haben er und die CDU dem öffentlichen-rechtlichen Rundfunk sogar geschadet. Er ist jetzt gefordert, innerhalb der CDU für Klarheit zu sorgen und dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen.“

Studie: Mehr bezahlbare Mieten nötig

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Jeder achte Mieter:in-Haushalt in Großstädten bleibt weniger als das Existenzminimum zum Leben – weil die Miete zu hoch ist. Das zeigt eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Die SPD kämpft für mehr bezahlbare Wohnungen – und für die Entlastung aller Mieter:innen bei den CO2-Heizkosten.

12,9 Prozent aller Mieterhaushalte in den deutschen Großstädten leiden unter einer viel zu hohen Mietbelastung. Das sind rund 2,1 Millionen Menschen, denen nach Abzug von Miete und Nebenkosten nicht einmal mehr das im Sozialrecht festgelegte Existenzminimum bleibt. Dabei sind eventuelle Sozialtransfers und Wohngeld bereits berücksichtigt. Bei Alleinerziehenden betrifft das sogar jeden vierten Haushalt. Das haben Expertinnen und Experten der Hans-Böckler-Stiftung berechnet.

Sogar Haushalte, die mit ihren Einkommen zum Teil klar über der Armutsschwelle liegen, müssen davon mit 35,1 % deutlich mehr für die Miete ausgeben als empfohlen. Allgemein gilt als Richtwert, dass nicht mehr als 30 % des verfügbaren Einkommens fürs Wohnen ausgegeben werden sollte.

SPD-Plan für mehr bezahlbare Wohnungen

Die SPD will das ändern und kämpft im Zukunftsprogramm für die Bundestagswahl für deutlich mehr bezahlbare Wohnungen. Es geht zum Beispiel darum, viel mehr zu bauen: 400.000 neue Wohnungen jedes Jahr – und 100.000 davon öffentlich gefördert. Das wirkt dauerhaft am besten gegen steigende Mieten. Und in für die Zwischenzeit wird es den Mietenstopp geben – überall da, wo es notwendig ist. Das heißt konkret: keine Mietsteigerung über der Inflation. Außerdem sollen Vermieterinnen und Vermieter 100% der CO2-Heizkosten übernehmen.

Das alles wollen CDU und CSU nicht. Sie behaupten weiter, der Markt könne das Wohnungsproblem lösen. Dass das nicht funktioniert, zeigt unter anderem die aktuelle Studie. Aber die C-Parteien scheinen auch vor allem Politik für Lobbyisten zu machen – statt für Mieterinnen und Mieter. Und die Immobilienwirtschaft bedankt sich: mit Spenden von über einer Million Euro in den vergangenen Jahren.

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FAIRE MIETEN. SCHOLZ PACKT DAS AN.

„Absurd“: Scholz zu CDU/CSU-Steuerplänen

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CDU/CSU können sich nicht mehr wegdrücken, ihre Politik nur für Superreiche fällt zunehmend auf. Wie es gerechter geht – und gleichzeitig das Land voranbringt –, wissen die SPD und ihr Kanzlerkandidat Olaf Scholz. Expert:innen geben ihnen Recht.

Der Wahlkampf geht in die heiße Phase. Und inzwischen können auch CDU und CSU der inhaltlichen Auseinandersetzung nicht mehr aus dem Weg gehen. Zum Beispiel, wenn es um üppige Steuergeschenke für Superreiche auf Kosten des Landes geht. Die C-Parteien wollen vor allem, dass die absoluten Spitzenverdiener:innen noch weniger Steuern zahlen müssen.

So bekäme zum Beispiel ein Single mit satten 300.000 Euro Jahreseinkommen von CDU und CSU noch mal 8.300 Euro zusätzlich in die Tasche gesteckt – rund neun Mal so viel wie eine Familie mit zwei Kindern und 40.000 Euro Jahreseinkommen. Mit der SPDhingegen hätte diese Familie über 4.000 Euro mehr in der Haushaltskasse. Der Superreiche Single hingegen müsste mehr beitragen als bisher. Das belegen unabhängige Berechnungen des Leipniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung.

Dass dennoch etwa der Chef der CSU-Bundestagsabgeordneten, Alexander Dobrindt, unter anderem in der Münchner Abendzeitung von „größeren finanziellen Spielräumen“ für Familien spricht, lässt SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz nicht durchgehen.

Union will 30 Milliarden für Superreiche

„CDU/CSU propagieren ein Steuerkonzept, das den Staat 30 Milliarden Euro pro Jahr kostet und das vor allem denen, die sehr viel verdienen und Unternehmen mit großen Gewinnen zugutekommen soll. Das ist absurd“, stellt Scholz fest. Der Deutschen Presseagentur sagte er, die SPD wolle Steuersenkungen im unteren und mittleren Einkommensbereich bis hin zu denen, „die ganz ordentlich verdienen“. So werde etwa auch ein Ehepaar, das bis zu 200.000 Euro im Jahr verdient, entlastet. Um das zu finanzieren, müssten im Gegenzug auch fünf Prozent der Bürger etwas mehr aufbringen.

Scholz: „Nur so geht es“

Sozial gerecht – und solide gerechnet, wie auch die ZEW-Expertise belegt. Denn die SPD-Pläne würden nicht nur Normalverdiener:innen entlasten, sondern auch zusätzliche Milliarden für die wichtigen Zukunftsinvestitionen bringen. „Nur so geht es“, betonte SPD-Kanzlerkandidat Scholz. „Ich finde es richtig, wenn jemand mit einem so hohen Einkommen wie ich mehr Steuern zahlt.“

Selbstbewusst und optimistisch gehen die KandidatInnen der SPDOWL in den Bundestagswahlkampf

Foto von links: Elvan Korkmaz-Emre (GT), Burkhard Blienert (PB), Achim Post (Mi-Lk), Uli Kros (HX), Stefan Schwartze (HF), Jürgen Berghahn (LIP) und Wiebke Esdar (BI)

Die SPD Region OWL präsentierte heute Ihre sieben Bundestagskandidat:innen auf einer Pressekonferenz im Bielefelder Hof.

Selbstbewusst und optimistisch stellten sie ihre Ziele und Themen mit Blick auf die Bundestagswahl am 26. September vor und beantworteten die Fragen der Pressevertreter.

Oberstes Ziel der Genoss:innen ist es Olaf Scholz zum nächsten Bundeskanzler zu wählen und die CDU in ihre „wohlverdiente Opposition“ zu schicken. Mindestens 4 von 7 Wahlkreisen direkt zu gewinnen, sei ein realistisches Ziel um damit die Region OWL kraftvoll im Bundestag vertreten zu können.

Für OWL wollen die Genoss:innen die Verkehrswende mit der Reaktivierung von S-Bahnstrecken und einem verbesserten Bahnverkehr – ohne den blödsinnigen Neubau einer ICE-Trasse – voranbringen. Der Klimaschutz und viele soziale Ziele stehen im Focus der SPD-Kandidat:innen aus OWL.

Alle stehen derzeit voll im Wahlkampf. Ein Wahlkampf in Corona-Zeiten bedeutet natürlich mit Vorsicht und Abstand. „Haustürbesuche sind gut, Treppenhausgespräche vermeide ich allerdings“, verrät der Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze. In diesem Wahlkampf setzt die SPD coronabedingt auf viele kleine Veranstaltungen um mit den Menschen ins Gespräch zu kommen und natürlich werden auch die sozialen Medien intensiv genutzt.

Mehr zum Thema:
Webseite der SPDOWL
Achim Post (Kandidat für den Wahlkreis Minden-Lübbecke)
Stefan Schwartze (Kandidat für den Wahlkreis Bad Oeynhausen-Kr. Herford)

Landesregierung muss niedrigschwellige Impfstrategie entwickeln – auch für 12-15-Jährige

Zum Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, flächendeckende Impfangebote auch für 12-15-jährige Kinder und Jugendliche zu machen, erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende, und Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wir begrüßen den Beschluss ausdrücklich. Bereits im Mai haben wir eine landesweite Strategie zur Impfung von Kindern und Jugendlichen eingefordert. Jetzt muss diese Strategie aber auch endlich kommen. Kurz vor Beginn des neuen Schuljahres nur die Pforten der Impfzentren und Arztpraxen für die Kinder und Jugendliche zu öffnen, reicht nicht. Wir brauchen dringend auch aufsuchende Angebote und vor allem ausreichend Information und Aufklärung. Gerade beim Impfen von Kindern und Jugendlichen sind Vertrauen und Verlässlichkeit das Gebot der Stunde. Dabei sollten die Impfangebote niedrigschwellig auch an den Schulen gemacht und durch Informationsangebote für die Eltern flankiert werden. Die Landesregierung muss jetzt alles daran setzen, ihre Impfkampagne wieder in Fahrt zu bringen.“

Umweltministerin widerspricht den Fraktionen – CDU und FDP sollten Novellierung des Naturschutzgesetzes zurück

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Wie hat sich die Kooperation von Naturschutzbeiräten mit den kommunalen Behörden bewährt?“ (Drs. 17/14316) von René Schneider, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, verneint Umweltministerin Ursula Heinen-Esser Kenntnisse darüber, dass durch die bisher bestehenden Beratungsrechte von Naturschutzbeiräten bei Widerspruchsverfahren gegen kommunale Ratsentscheidungen Verfahren verzögert wurden oder es zu einem höheren Verwaltungsaufwand gekommen sei. Damit widerspricht sie offiziell den Regierungsfraktionen von CDU und FDP, die die Novellierung des NRW-Naturschutzgesetzes insbesondere mit einem zu hohen Bürokratieaufwand des bisher geltenden Gesetzes begründet haben.

Hierzu erklärt René Schneider:

„Mit dieser Antwort bekommen CDU und FDP von ihrer eigenen Ministerin schonungslos serviert, dass ihre Gesetzesbegründung völlig haltlos und fachlich unseriös ist. Die von der rot-grünen Vorgängerregierung eingeführten Beratungsrechte der ehrenamtlichen Naturschutzbeiräte verzögern keineswegs die kommunalen Entscheidungen. Und der von CDU und FDP behauptete immense Bürokratieaufwand der Unteren Naturschutzbehörden erweist sich ebenfalls als Hirngespinst der Regierungsfraktionen. Denn in vier Jahren gab es laut Landesregierung in NRW lediglich 49 Widerspruchsverfahren mit Gesamtkosten von circa 15.000 Euro.

Die Antwort der Landesregierung zeigt zugleich, dass die Beratungsrechte fachlich angebracht sind. Denn bei rund einem Drittel der Widerspruchsverfahren wurden den Naturschutzbeiräten und nicht den Kreisbehörden von den Bezirksregierungen Recht gegeben. Die Landesregierung widerlegt damit das von CDU und FDP gepflegte Schreckensbild des Bürokratiemonsters Naturschutzgesetz.

CDU und FDP sollten die Antwort auf die Kleine Anfrage genau prüfen. Sie werfen die Gesetzesmaschine an wegen nichts außer ideologischer Verbohrtheit. Es wäre ein guter Beitrag von CDU und FDP für die Entbürokratisierung wenn sie dieses Gesetz zurückzuziehen würden. Mit ihrem Gesetzentwurf brüskieren sie zugleich die Arbeit vieler Menschen, die sich ehrenamtlich mit Naturschutzfragen beschäftigen.“