Umweltministerin widerspricht den Fraktionen – CDU und FDP sollten Novellierung des Naturschutzgesetzes zurück

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Wie hat sich die Kooperation von Naturschutzbeiräten mit den kommunalen Behörden bewährt?“ (Drs. 17/14316) von René Schneider, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, verneint Umweltministerin Ursula Heinen-Esser Kenntnisse darüber, dass durch die bisher bestehenden Beratungsrechte von Naturschutzbeiräten bei Widerspruchsverfahren gegen kommunale Ratsentscheidungen Verfahren verzögert wurden oder es zu einem höheren Verwaltungsaufwand gekommen sei. Damit widerspricht sie offiziell den Regierungsfraktionen von CDU und FDP, die die Novellierung des NRW-Naturschutzgesetzes insbesondere mit einem zu hohen Bürokratieaufwand des bisher geltenden Gesetzes begründet haben.

Hierzu erklärt René Schneider:

„Mit dieser Antwort bekommen CDU und FDP von ihrer eigenen Ministerin schonungslos serviert, dass ihre Gesetzesbegründung völlig haltlos und fachlich unseriös ist. Die von der rot-grünen Vorgängerregierung eingeführten Beratungsrechte der ehrenamtlichen Naturschutzbeiräte verzögern keineswegs die kommunalen Entscheidungen. Und der von CDU und FDP behauptete immense Bürokratieaufwand der Unteren Naturschutzbehörden erweist sich ebenfalls als Hirngespinst der Regierungsfraktionen. Denn in vier Jahren gab es laut Landesregierung in NRW lediglich 49 Widerspruchsverfahren mit Gesamtkosten von circa 15.000 Euro.

Die Antwort der Landesregierung zeigt zugleich, dass die Beratungsrechte fachlich angebracht sind. Denn bei rund einem Drittel der Widerspruchsverfahren wurden den Naturschutzbeiräten und nicht den Kreisbehörden von den Bezirksregierungen Recht gegeben. Die Landesregierung widerlegt damit das von CDU und FDP gepflegte Schreckensbild des Bürokratiemonsters Naturschutzgesetz.

CDU und FDP sollten die Antwort auf die Kleine Anfrage genau prüfen. Sie werfen die Gesetzesmaschine an wegen nichts außer ideologischer Verbohrtheit. Es wäre ein guter Beitrag von CDU und FDP für die Entbürokratisierung wenn sie dieses Gesetz zurückzuziehen würden. Mit ihrem Gesetzentwurf brüskieren sie zugleich die Arbeit vieler Menschen, die sich ehrenamtlich mit Naturschutzfragen beschäftigen.“