Welche Quarantäneregelungen gelten zum Schulstart?

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Zur heutigen Pressekonferenz von Schulministerin Gebauer erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„In den Tagen und Wochen nach dem Schulstart wird es leider nicht ausbleiben, dass es auch an den Schulen zu Corona-Erkrankungen kommen wird. Schulministerin Gebauer hat allerdings bis heute völlig offen gelassen, welche konkreten Quarantäneregelungen für diesen Fall gelten sollen. In der SchulMail vom gestrigen Donnerstag verliert das Ministerium darüber jedenfalls kein Wort.

Auch zu der Idee ihres Kabinettkollegen Stamp, nur infizierte Kinder in Quarantäne zu schicken, hat sie sich bisher nicht verhalten. Dabei kann in diesem Fall von einer Quarantäneregel keine Rede sein. Dass kranke Kinder zuhause bleiben, ist eine Selbstverständlichkeit. Wir erwarten hier also umgehend Klarheit von der Landesregierung.

Darüber hinaus muss die Landesregierung jetzt alles daran setzen, den sichersten Schulbetrieb zu organisieren, der möglich ist. Dabei müssen alle verfügbaren, auch außerschulischen Lernräume für den Präsenzunterricht genutzt werden, die dafür nutzbar sind. Schulen brauchen die Freiheit, Lerngruppen auch verkleinern zu können. Vor allem die unter 12-jährigen Kinder, für die es keine Impfmöglichkeit gibt, brauchen den bestmöglichen Schutz. Und für alle Kinder und Jugendlichen über 12 Jahre braucht es flächendeckende Impfangebote und Elterninformationen auch an den Schulen.

Das kommende Schuljahr soll mit dem Präsenzunterricht so beginnen, wie das vergangene geendet ist. Das ist vom Grundsatz her gut und richtig. Für alle anderen Eventualitäten aber hat die Schulministerin mal wieder keinen Plan B.“