Die Europäische Union hat ihre Mittel für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) durch das Projekt „Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe“ (REACT-EU, Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas) um 260 Millionen Euro aufgestockt. Der EFRE hat zum Ziel, durch die Beseitigung von Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Regionen den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der EU zu stärken.
Durch die Pleite der Greensill Bank drohen auch mindestens vier Kommunen in Nordrhein-Westfalen schwere Millionenverluste. Neben der Stadt Monheim (38 Millionen Euro) sind auch die Städte Köln (15 Millionen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln), Emmerich (6 Millionen) und Marsberg (2,5 Millionen Euro) betroffen. Das geht aus einer Vorlage von Kommunalministerin Scharrenbach für den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen hervor.
Seit 2017 sind Kommunen und andere öffentliche Einrichtungen von der Einlagensicherung bei privaten Banken ausgeschlossen. Wie Kommunen das Geld der Bürgerinnen und Bürger anlegen dürfen, regelt in Nordrhein-Westfalen der „Erlass Anlage von Kapital durch Gemeinden und Gemeindeverbände (Kommunale Kapitalanlagen)“.
Diesen Erlass hat Kommunalministerin Scharrenbach 2017 in Reaktion auf die veränderte Risikolage für kommunale Geldanlagen bei Privaten angepasst. Allerdings nicht so, dass die nunmehr nicht mehr abgesicherten Anlagen zum Schutz des Steuergeldes untersagt worden wären. Im Gegenteil – der Erlass erhielt einen zusätzlichen Passus, der sogar herausstellt, dass Kommunen trotz der für sie nunmehr vollkommen veränderten Risikosituation weiterhin Steuergelder bei Privaten anlegen dürfen. Ausdrücklich erlaubt wird im Erlass die Einlage „[…] von Kapital in private Kreditinstitute, bei denen es nicht durch ein Einlagensicherungssystem geschützt ist […]“.
Hierzu erklärt Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Das 2017 entstandene Risiko für Kommunen wurde auch im Ministerium gesehen. Und tatsächlich wurde darauf reagiert. Jedoch mit fatalen Folgen. Denn anders, als man es hätte erwarten müssen, wurden Kommunen mit einer Ergänzungdes Anlageerlasses sogar zur Risikoanlage bei privaten Banken ermutigt. Das ist vollkommen unverständlich.
Kämmerinnen und Kämmerer tragen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung unstrittig die Verantwortung für Geldanlagen. Den Erlass von Frau Scharrenbach konnten sie aber gar nicht anders als einen Freibrief für nicht risikoausfallgesicherte Geldanlagen verstehen. Frau Scharrenbach hat auf Risiko gesetzt und das ist gründlich schiefgegangen. Daraus müssen jetzt umgehend Lehren gezogen werden. Der Erlass gehört zum Schutz von Steuergeldern dringend korrigiert.“
Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat für die kommende Sitzung des Plenums einen Antrag gestellt, damit Kinder und das Personal in den Kitas täglich getestet werden können. Bislang haben die Erzieherinnen und Erzieher die Möglichkeit, sich zweimal wöchentlich testen zu lassen. Trotz steigender Inzidenzen werden die Kinder in den Kitas derzeit jedoch gänzlich außen vor gelassen.
Im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags NRW hat heute Frau Prof. Christiane Woopen als Mitglied im Corona-Expertenrat der NRW-Landesregierung darüber berichtet, dass sie der Landesregierung bereits im April 2020 eine umfassende Teststrategie angeraten hat. Passiert sei in dieser Hinsicht jedoch nichts. Sie halte zudem nur einen Test pro Woche für deutlich zu wenig.
Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende, und Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Dieser Bericht heute war für die Landesregierung die reinste Blamage. Seit bald einem Jahr dringt der Corona-Expertenrat auf die Umsetzung einer umfassenden und flächendeckenden Teststrategie. Aber die Empfehlungen wurden ganz offensichtlich seitdem immer wieder konsequent ignoriert. Warum hat Armin Laschet überhaupt einen Expertenrat, wenn er doch nicht auf ihn hört? Auch Gesundheitsminister Laumann konnte dafür keine plausible Erklärung liefern. Das ist vor allem dann richtig bitter, wenn man dabei bedenkt, wie weit wir jetzt in der Bekämpfung der Pandemie sein könnten. Diesen Vorwurf muss sich die Landesregierung gefallen lassen. Und dieser Vorwurf wiegt schwer. Denn die Tatsache, dass es bis heute keine funktionierende Test-Infrastruktur gibt, ist auch der Grund für das heilloses Chaos, das die Landesregierung an den Schulen angerichtet hat. Aber kein Wunder, wenn sie die benötigten Finanzmittel für die Anschaffung der Tests erst in der vergangenen Woche beantragt hat. So lange also hat die Regierung Laschet geschlafen. In Sachen Tests ist das Regierungshandeln ein einziges Versagen.“
Zu den Angriffen der Landesregierung von Armin Laschet auf Kommunen in NRW stellt Nadja Lüders, Generalsekretärin der NRWSPD, fest:
Verschwörungstheorien der Landesregierung helfen Kommunen und Schulen, die Gesundheitsschutz und Bildungsgerechtigkeit in der Praxis unter hohem Druck organisieren müssen, kein Stück weiter.
Mehrere Städte und Kreise hatten darum gebeten, die Aufnahme des Präsenzunterrichts zum Schutz der Kinder und Jugendlichen auszusetzen. In einem Ablenkungsmanöver kanzelte unter anderem die Schulministerin dieses Ersuchen als sozialdemokratischen Komplott ab.
Die Europäische Arzneimittelbehörde hat heute, nach einer Prüfung, festgestellt, dass sie den Impfstoff der Firma AstraZeneca weiterhin als sicher einstuft. Demnach überwiegen die Vorteile des Impfstoffs gegenüber den Risiken.
Zu den aktuellen Meldungen über Corona-Hilfen für die Brauereien erklären die heimischen SPD-Abgeordneten Achim Post (MdB) und Ernst-Wilhelm Rahe (MdL):
„Die angekündigte zusätzliche Unterstützung ist ein Signal für die Brauereien und ihre Beschäftigten. Die Lage insbesondere der regional verankerten Brauereien auch hier bei uns in der Region und der nach wie vor eingebrochene Fassbierumsatz durch die geschlossene Gastronomie ist teils dramatisch. Wir setzen darauf, dass der Bund und das Land NRW mit pragmatischen und konkreten Schritten weitere Wirtschaftshilfen so gestalten, dass die Unternehmen und Beschäftigten möglichst gut durch diese nach wie vor andauernde Krise kommen.“
Die EU-Kommission hat heute einen Vorschlag dafür gemacht, wie EU-Bürger*innen eine Corona-Impfung, negative Testergebnisse und Immunität gegen das Virus europäisch einheitlich und interoperabel nachweisen können.
Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion:
“Schon vor der Pandemie haben Mitgliedstaaten Grenzkontrollen im Schengen-Raum oft unzulässig und zu lange ausgedehnt. Der Versuch, die nationalen Reisebeschränkungen auf EU-Ebene besser zu koordinieren, ist grundsätzlich willkommen, insbesondere nach dem Flickenteppich an Maßnahmen, den wir seit einem Jahr erleben. Ob die heute vorgestellten Grünen Zertifikate hier jedoch den erhofften Meilenstein darstellen, bleibt abzuwarten. Einerseits überlässt die EU-Kommission es mal wieder den Mitgliedstaaten, Einschränkungen nach eigenem Gutdünken einzuführen. Andererseits wurde das Europäische Parlament bereits vor der Präsentation des Vorschlages aufgefordert, diesen im beschleunigten Hauruckverfahren, ohne angemessene parlamentarische Kontrolle, zu verabschieden.
Dabei beeinflusst der Vorschlag auch Grundrechte von Bürger*innen sowie eine der größten Errungenschaften der EU: den Schengen-Raum. Deshalb werden wir den vorgestellten Text genau prüfen. Durch Grüne Zertifikate dürfen keine Binnengrenzkontrollen durch die Hintertür eingeführt werden. Es darf keine Diskriminierung bei der Bewegungsfreiheit geben, auch wegen des schleppenden Fortschritts bei den Impfungen. Eine genaue Prüfung braucht es auch hinsichtlich des Schutzes der persönlichen Daten, etwa zum Impfstatus oder vorherigen COVID-Infektionen. Diese sollen nach Willen der Kommission auf den Zertifikaten gespeichert werden, damit nationale Behörden gegenseitig Zugriff haben können. Zweckbindung und klare Regeln, wer genau auf diese Daten zugreifen kann, sind hier essentiell. Das Grüne Zertifikat darf keine EU-Mega-Gesundheitsdatenbank mit sich bringen. Die Verordnung und Zertifikate dürfen nur zeitlich begrenzt gültig sein.”
In der heutigen Sitzung des Integrationsausschusses gab es einen Bericht zur interkulturellen Öffnung im Öffentlichen Dienst. Mit der Regierungsübernahme im Mai 2017 verkündete die Staatsekretärin für Integration Serap Güler als eine ihrer ersten Amtshandlungen die Abschaffung der anonymisierten Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst. Ihre damalige Begründung für die Abschaffung des anonymisierten Bewerbungsverfahrens lautete: „Das Modell hat sich nicht bewährt, es ist Murks“ (Kölner Stadt-Anzeiger vom 06.07.2017). Die Landesregierung wolle andere, wirksamere Verfahren prüfen.
Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes definiert das Diskriminierungsverbot der Bundesrepublik. Der Bundestag berät derzeit über die Streichung des „Rasse“-Begriffs aus der Formulierung. Die Initiative „Grundgesetz für Alle“ setzt sich dafür ein, darüber hinaus auch queere Menschen unter den besonderen Schutz des Grundgesetzes aufzunehmen.
Erst heute – nach einem Jahr Pandemie – verkünden Bundesinnenminister Horst Seehofer und der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Armin Schuster, ihre Vorschläge zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes durch die Neuausrichtung des BBK. Es ist unverständlich, dass die vorgestellten Punkte nicht längst angegangen wurden. Das Kooperationsgefüge zwischen Bund und Ländern muss gestärkt und das BBK mit einer Zentralstellenfunktion ausgestattet werden.