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Mit heutiger Rundmail hat das Ministerium für Schule und Bildung die Schulleitungen und Lehrkräfte in NRW dazu aufgerufen, bis zu den Herbstferien 2025 Regelungen zur Handynutzung während der Schulzeit zu erarbeiten.

Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit ihrer Schulmail schiebt Ministerin Feller wieder einmal Verantwortung an die Schulen ab. Statt selbst durch Erlass für alle Schulen in NRW einen einheitlichen Rahmen mit Regelungen zur Handynutzung während der Schulzeit zu erlassen, müssen nun die Schulleitungen vor Ort in kleinteiliger Arbeit Konzepte erarbeiten und diese dann auf den unterschiedlichen Ebenen der Lehrkräftekonferenzen und Schüler- und Elternversammlungen diskutieren. Dabei sind die Schulleitungen ohnehin schon mit Verwaltungsaufgaben bis ans Limit ausgelastet. Aus dem Ministerium gibt es lediglich Empfehlungen und einen Kriterienkatalog, welche Aspekte auf jeden Fall berücksichtigt werden müssen. Das ist ein landespolitischer Offenbarungseid par excellence.

Es wäre hilfreicher gewesen, wenn das Land durch einen Erlass des Schulministeriums feste Regelungen getroffen hätte, die dann durch die Schulen bei Bedarf hätten angepasst werden können. Hierzu gibt es auch schon Vorlagen aus anderen Bundesländern: In Hessen wird über einen entsprechenden Gesetzentwurf diskutiert, in Baden-Württemberg wird ebenfalls über schulgesetzliche Regelungen gesprochen. Mit einem entsprechenden Erlass hätte Schulministerin Feller tatsächlich Verantwortung übernommen, die Schulleitungen entlastet und einen festen Rahmen gesetzt. Jetzt hat sie nur für mehr Arbeit an den Schulen gesorgt – und für einen weiteren Flickenteppich in der nordrhein-westfälischen Bildungspolitik.“

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat heute die vorläufigen Ergebnisse veröffentlicht, wie viel die Länder im Jahr 2023 durchschnittlich für die Ausbildung einer Schülerin beziehungsweise eines Schülers an einer öffentlichen Schule ausgegeben haben. In Nordrhein-Westfalen lagen die Ausgaben mit 8.900 Euro je Schülerin und Schüler am niedrigsten.

Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Nordrhein-Westfalen ist seit Jahren Schlusslicht bei der Schulfinanzierung. Deshalb wundert es uns nicht, dass die Ausgaben je Schülerin und Schüler weiterhin viel zu niedrig sind. Selbst die Mittel, die im Landeshaushalt zur Verfügung stehen, kommen in den Schulen nur unvollständig an: Vergangene Woche musste die schwarz-grüne Landesregierung einräumen, dass weiterhin rund 8.000 Lehrkräftestellen unbesetzt sind. Außerdem fehlen wirksame Investitionen in die schulische Infrastruktur. Wir fordern daher wiederholt einen „New Deal“ bei der Schulfinanzierung: Bund, Land und Kommunen müssen sich darauf verständigen, wer für welche Ausgaben aufkommt.

Unsere Städte und Gemeinden alleine schaffen es jedenfalls nicht, dafür sind die Aufgaben zu groß geworden: Rechtsanspruch auf den Ganztag, Gebäudemanagement und Digitalisierung reißen schon jetzt massive Finanzlöcher in die kommunalen Haushalte. Während der Bund mit dem Startchancenprogramm und dem DigitalPakt in den vergangenen Jahren immer wieder Milliarden in die Bildung investiert hat, lehnt sich die Landesregierung um Ministerpräsident Wüst zurück. Doch gute Bildung gibt es nicht zum Nulltarif.“

Heute hat auch der Bundesrat mit einer Zweidrittelmehrheit den grundgesetzlichen Änderungen für mehr Investitionen in Sicherheit, Infrastruktur und Klimaschutz zugestimmt. Das ist eine Weichenstellung in historischer Dimension für mehr Wohlstand, Wachstum und Sicherheit, sagt Achim Post.

„Nach der Abstimmung im Deutschen Bundestag am vergangenen Dienstag hat heute auch der Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit die grundgesetzlichen Änderungen für mehr Investitionen in Sicherheit, Infrastruktur und Klima beschlossen. Dazu wurde ein erster Reformschritt der Schuldenregel umgesetzt und zusätzlich ein Sondervermögen Infrastruktur für Bund, Länder und Kommunen mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro im Grundgesetz verankert.

Damit setzen wir ein zentrales Versprechen der Sozialdemokratie um: Wir ermöglichen Investitionen in die äußere Sicherheit und in die Zukunft unseres Landes und zwar ohne dies gegen die soziale Sicherheit in unserem Land auszuspielen. Das ist eine Weichenstellung in historischer Dimension für mehr Wohlstand, Wachstum und Sicherheit.“

NRW-Innenminister Herbert Reul hat heute das aktuelle Lagebild Rechtsextremismus veröffentlicht. Demnach sind die Straftaten der politisch motivierten Kriminalität im Bereich Rechtsextremismus im vergangenen Jahr stark gestiegen. Hierzu erklären Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin:

Christina Kampmann:

„Die im neuen „Lagebild Rechtsextremismus“ veröffentlichten Zahlen und Erkenntnisse sind alarmierend. Die steigende Zahl rechtsextremistisch motivierter Straftaten und die zunehmende Radikalisierung, die verstärkt über soziale Medien erfolgt, stellen eine erhebliche Bedrohung für unsere Gesellschaft dar. Der Rechtsextremismus bleibt aktuell die größte Herausforderung für unsere Demokratie. Es ist unerlässlich, dass wir uns dieser Gefahr mit aller Macht des Rechtsstaates entgegenstellen. Die zunehmende Verbreitung von Hass und Hetze müssen uns allen eine Mahnung sein, entschlossen zu handeln und den rechten Extremismus nicht weiter Fuß fassen zu lassen.“

Elisabeth Müller-Witt:

„Es ist von zentraler Bedeutung, dass wir uns als Gesellschaft gemeinsam gegen Rechtsextremismus stellen und die Werte der Demokratie in den Mittelpunkt stellen. Neben der konsequenten Verfolgung rechtsextremistischer Straftaten müssen dabei auch präventive Maßnahmen weiter verstärkt werden, die über die Gefahren und Folgen von rechtsextremistischem Gedankengut aufklären und besonders junge Menschen vor der Anwerbung durch extremistische Gruppen schützen. Dazu gehört, mehr in die politische Bildung zu investieren, die Landeszentrale zu stärken und zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, die die sozialen Medien bedienen. Alle Kräfte des Staates und der Zivilgesellschaft müssen geschlossen gegen die rechtsextremistische Gefahr eintreten und sie bekämpfen – gegen Menschenverachtung und Hass und für ein respektvolles und sicheres Zusammenleben in unserer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft.“

Erste Kliniken haben erfolgreich gegen den NRW-Krankenhausplan von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann geklagt. In vier Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den Klägern vorerst recht gegeben.

Hierzu erklärt Thorsten Klute, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das sind für Gesundheitsminister Laumann keine guten Nachrichten. Sie zeigen, dass seine Krankenhausreform auf sehr wackligen Füßen steht. Das haben wir stets bemängelt, jetzt scheinen sich unsere Einschätzungen zu bewahrheiten. Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass das Verwaltungsgericht Aachen in einem anderen Fall zugunsten der Landesregierung entschieden hat. Sollten sich jedoch die Fälle mehren, in denen die Landesregierung vor Gericht unterliegt, wäre Laumanns Krankenhausplanung so nicht mehr umsetzbar. Er müsste die Reform einstampfen und eine neue vorlegen.“

Wie aus einem aktuellen Bericht der Landesregierung an den Familienausschuss des Landtags für seine morgige Sitzung hervorgeht, geht die Zahl der U3-Plätze im kommenden Kita-Jahr um 4.923 zurück. Die Jugendämter haben demnach nur noch 216.162 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren beantragt. Auch bei den Kindern über drei Jahren geht die Zahl der Plätze zurück: Hier haben die Jugendämter 542.856 Betreuungsplätze beantragt – 218 weniger als im Vorjahr.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:   

„Zum ersten Mal seit Bestehen des U3-Rechtsanspruches gehen in NRW die Zahlen der Betreuungsplätze zurück. Das ist ein familienpolitischer Offenbarungseid für Schwarz-Grün und zeigt: Die Kita-Landschaft ist unter Hendrik Wüst und Josefine Paul im Rückbau. Das sind denkbar schlechte Nachrichten für die Familien und Träger in unserem Land. Offenbar herrscht in dem ganzen System so viel Verunsicherung, dass sich niemand mehr über den Status quo hinaustraut. Das bedeutet nicht nur Stillstand, sondern de facto sogar einen Rückschritt. Vereinbarkeit von Familie und Beruf rückt in NRW in immer weitere Ferne.

Umso wichtiger ist es, dass die Landesregierung jetzt endlich die Finanzkraft der Träger durch eine lang angekündigte KiBiz-Revision stärkt. Der demographische Wandel darf nicht als Ausrede dienen. Alle Studien zeigen, dass der Bedarf größer ist als das Angebot. Dass die Landesregierung nach eigener Angabe keine Aussagen zum Platzbedarf machen kann, zeigt: Auch hier hat die Landesregierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht.“

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Die Äußerung von Hendrik Wüst gegenüber der Funke Mediengruppe (Ausgaben vom 19.03.2025), dass er nach der Rede des CDU-Chefs Merz im Bundestag davon ausgehe, dass eine neue Bundesregierung aus Union und SPD das Altschuldenproblem der Städte in NRW lösen möchte, kommentieren Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD, und Jochen Ott, SPD-Landtagsfraktionsvorsitzender, wie folgt:

Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD:
»Die überschuldeten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen brauchen den Altschuldenschnitt. Kein Bundesland würde so sehr von einer fiskalischen Stunde Null für die Kommunen profitieren wie NRW und die Bürgerinnen und Bürger in den überschuldeten Städten. Die Äußerungen von Hendrik Wüst lassen darauf hoffen, dass er jetzt endlich unter einem designierten Kanzler Merz ernsthaft an der Seite der SPD für eine notwendige Zweidrittelmehrheit kämpft, die eine Grundgesetzänderung für eine Altschuldenlösung ermöglicht und bisher von seinen Unions-Ministerpräsidentenkollegen blockiert wird. Das rot-grüne Bundeskabinett hat bereits im Januar einen Entwurf für eine Grundgesetzänderung beschlossen, der eine Altschuldenlösung vorsieht. Eine neue Bundesregierung muss sicherstellen, dass diese Vorlage schnell mit den notwendigen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat beschlossen wird. Wir wünschen Hendrik Wüst im Sinne der Sache viel Überzeugungskraft bei seinen Parteifreundinnen und Parteifreunden. Eine Altschuldenlösung muss jetzt kommen.«

Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion:
»Hendrik Wüst tut so, als wäre die Altschuldenproblematik erst jetzt lösbar. Das ist bei Weitem nicht der Fall. Fakt ist: Die NRW-Landesregierung hat bisher jede Chance, die im Bund präsentiert wurde, aus parteitaktischen Gründen ungenutzt verstreichen lassen. Und jetzt soll auf einmal der Weg frei sein. Das ist er zweifelsohne – aber ohne jedes Dazutun von Hendrik Wüst und seiner Landesregierung. Ein Gesetzentwurf der noch im Amt befindlichen Bundesregierung liegt nach wie vor auf dem Tisch. Der Bund hat sein Wort also längst gegeben. Es sind die Süd-Länder, die es immer wieder konterkarieren. Hendrik Wüst muss endlich auch bei ihnen Überzeugungsarbeit leisten. Es sollte im Interesse von NRW für ihn jedenfalls eine Selbstverständlichkeit sein, sich bei seinen Parteifreunden für den vorliegenden Lösungsvorschlag stark zu machen. Wir helfen nach wie vor gerne mit.«

Am morgigen Mittwoch, 19. März 2025, beginnt um 9:00 Uhr die Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Unter TOP 3 soll abschließend über die Zweite Verordnung zur Änderung der Ausbildungsordnung Grundschule abgestimmt werden. Mit der Verordnung beabsichtigt die Landesregierung, den Förderunterricht an Grundschulen im Umfang von zwei Unterrichtsstunden pro Woche abzuschaffen und die Stundenkontingente gleichmäßig auf die Unterrichtsfächer Deutsch und Mathematik aufzuteilen.

Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Streichung des Förderunterrichts an den Grundschulen ist nicht akzeptabel. Die schwarz-grüne Landesregierung raubt den Schülerinnen und Schülern das Recht auf gleiche Bildungschancen. Schulministerin Feller reagiert mit ihrer Verordnung vermeintlich auf die unterschiedlichen Studienergebnisse der vergangenen Jahre: IGLU, IQB und PISA haben die Defizite einer steigenden Zahl von Schülerinnen und Schüler verschiedener Jahrgangsstufen beispielsweise beim Lesen, Verstehen und Rechnen aufgezeigt. Aber anstatt den Förderunterricht auszubauen, schafft sie ihn jetzt ab. Das ist der vollkommen falsche Weg. Denn gerade in der Grundschule werden die Grundlagen für den weiteren Bildungsweg gelegt: Was hier nicht gelernt wird, wird später kaum mehr aufgefangen.

Mit der pauschalen Verlegung des Förderunterrichts auf die Fächer Deutsch und Mathematik wird dabei auch der falsche Schwerpunkt gesetzt. Bislang wurde der Förderunterricht für besonders starke und eher schwächere Schülerinnen und Schüler gleichermaßen genutzt, um beispielsweise in differenzierten Kleingruppen gezielt zu fördern. Damit hatten die Grundschulen Freiräume, um die Defizite der einen auszugleichen und die Stärken der anderen auszubauen. Durch die Verordnung kann Förderunterricht jetzt nur noch außerhalb der regulären Stundentafeln stattfinden – also durch zusätzliches Engagement der Lehrkräfte. Angesichts des akuten Lehrkräftemangels ist es kaum vorstellbar, dass das gelingen wird. Wir fordern die schwarz-grüne Mehrheit auf, die Verordnung der Landesregierung zu stoppen. Der Förderunterricht an den Grundschulen darf nicht gestrichen werden!“

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Zur Einigung zwischen den Parteien SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen in Bezug auf die vom Bund geplanten Finanzpakete erklärt Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD, der bei den Sondierungen für die SPD den Bereich Haushalt und Finanzen verantwortet hat:

»Deutschland steht vor einem Aufbruch, den die demokratische Mitte mit Zukunftsinvestitionen in unsere Infrastruktur, den Klimaschutz und unsere Verteidigungsfähigkeit organisiert. Es ist ein starkes Signal, dass SPD, Union und die Grünen gemeinsam an einem Strang ziehen, um mit den Milliardenpaketen unser Land fit für die Zukunft zu machen.

SPD, Union und Grüne haben sich geeinigt, um gemeinsam etwas Großes zu schaffen. Das Vorhaben trägt die Handschrift aller Parteien. Wir haben die Chance, Deutschland in den nächsten Jahren entscheidend nach vorne zu bringen, indem wir den Investitionsstau konsequent abbauen und so auch die Kommunen gezielt unterstützen, beim Klimaschutz vorangehen und unsere Pflichten als Bündnispartner erfüllen.«

Die Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Grüne haben sich heute auf Änderungen des Grundgesetzes geeinigt. Es ist gelungen, in der demokratischen Mitte Brücken zu bauen.

Lars Klingbeil, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion erklärt:

„Das Paket ist ein kraftvoller Anschub für Deutschland. Es hat das Potenzial unser Land für die nächsten Jahre, vielleicht Jahrzehnte nach vorne zu bringen.

Uns als SPD war wichtig, dass die folgenden drei Punkte als Paket beschlossen werden:

  • Wir schaffen ein Sondervermögen für Infrastrukturinvestitionen über 500 Milliarden Euro für Bund, Länder und Kommunen. Dabei wird dem Klimaschutz besondere Bedeutung beigemessen, 100 Milliarden Euro sind für den Klima- und Transformationsfonds vorgesehen. Das ist das größte Infrastrukturprogramm in Deutschland seit jeher.
  • Die Bundeswehr wird weiter gestärkt durch eine gesicherte Finanzierung. Ausgaben, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) übersteigen, werden nicht auf die Schuldenbremse angerechnet. Das gilt auch für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Cybersicherheit, die zusätzliche militärische Unterstützung für die Ukraine und die Nachrichtendienste.
  • Die Schuldenbremse der Länder wird gelockert. Sie bekommen künftig wie der Bund einen Verschuldungsspielraum in Höhe von 0,35 Prozent des BIP. Das stärkt die Investitionsmöglichkeiten vor Ort für Schulen, Kitas, Schwimmbäder und vieles mehr.

Wir haben gemeinsam in der demokratischen Mitte das Fundament gelegt, dass Deutschland wieder auf die Beine kommt und sich schützen kann. Höhere Sicherheit, neues Wachstum und gute Arbeitsplätze, bessere Infrastruktur und mehr Klimaschutz – all das kann mit voller Kraft angegangen werden.“

Laut dem Deutschen Richterbund ist Zahl der unerledigten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr auf rund 255.000 offene Verfahren angestiegen. Das entspricht einem Zuwachs von 5,2 Prozent.

Hierzu erklärt Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Staatsanwaltschaften sind wie auch die Gerichte in Nordrhein-Westfalen deutlich überlastet. Justizminister Benjamin Limbach bekommt die Probleme nicht in den Griff, weil seine fehlerhafte Personal- und Strukturpolitik eine Ursache für die Zustände im Justizressort ist und nicht die Lösung. Seine Ausbildungsoffensive für den mittleren Dienst trägt keine Früchte, aufgrund der Überlastung ist der Krankenstand eklatant hoch und die Beschäftigten erfahren schlichtweg keine Wertschätzung. Auch die Arbeitsbedingungen in den Behörden der Justiz macht den Mitarbeitenden zu schaffen. So ergab eine Umfrage des Hauptstaatsanwaltsrats, dass 60 Prozent der befragten Ermittler täglich mit technischen Störungen zu kämpfen haben, wodurch die Arbeit zusätzlich erschwert wird. Hinzu kommt noch, dass Minister Limbach auch keine Idee hat, wie die Landesregierung mit der sich noch verschärfenden Personalsituation umgehen will – das Hoch der Pensionierungswelle ist noch gar nicht erreicht. Die Referendarstellen zusammenzustreichen ist auf jeden Fall die falsche Antwort.

Alles zusammen hat dazu geführt, dass die nordrhein-westfälische Justiz Löcher hat wie ein Schweizer Käse. Überall fehlt es an etwas. Wir nehmen die Warnsignale sehr ernst und erwarten in der kommenden Sitzung des Rechtsausschusses am 19. März 2025 von der Landesregierung konkrete Auskünfte zu den neuen Zahlen.“

Heute hat der Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss des Landtags Sachverständige zum Thema ‚Umgang mit dem Wolf und Herdenschutz‘ angehört, u.a. zum Antrag der SPD-Fraktion „Wolfsland NRW: Weidetierhalter brauchen noch immer finanzielle Unterstützung“.

Im Anschluss erklärte René Schneider, Sprecher für Umwelt und Landwirtschaft der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die entscheidende Stellschraube des Landes NRW im Umgang mit dem Wolf ist ein besserer Herdenschutz. Das hat die heutige Anhörung noch einmal unterstrichen. Im Herdenschutz liegt der gemeinsame Nenner über Grenzen verschiedener Interessensgruppen hinweg. Fast alle Fachleute sehen darin einen notwendigen Anpack.

Wer nun dennoch einzig und allein auf die Entnahme des Wolfes setzt, verspielt wichtige Zeit. Schließlich sind wir hier weiter auf entsprechende Rechtsänderungen auf EU- und Bundesebene angewiesen, ehe dann die Länder am Zug sind. Dies ist noch ein langer Weg, dessen Ende noch nicht klar ist. Die Anhörung hat zudem gezeigt, dass das Land im Blindflug unterwegs ist und aktuell gar nicht genau weiß, wie viele Wölfe tatsächlich in NRW beheimatet sind. Ohne professionelles Wolfsmonitoring wird man jedoch keine Entnahmen realisieren können.

Konzentrieren müssen wir uns nun besonders auf die Dinge, mit denen das Land umgehend rechtssichere Verbesserungen erzielen kann. Dazu muss die Förderkulisse für den Herdenschutz endlich auf ganz NRW ausgeweitet werden. Die Zeit des Nachkleckerns muss ein Ende haben. Dabei müssen wir auch die Sicherheit schaffen: Die Förderung von Schutzmaßnahmen gilt für alle Halter und jegliches Weidetier, das vom Wolf bedroht ist. Am Geld darf effektiver und umfassender Schutz nicht scheitern. Diese Rückendeckung müssen wir den Weidetierhaltern klar geben.

Ausgehend von der Anhörung sind wir von der SPD-Fraktion gewillt, mit den anderen demokratischen Fraktionen Gemeinsamkeiten auszuloten. Die sehen wir beim Herdenschutz durchaus. Ein gemeinsamer Antrag bietet jetzt die Möglichkeit, zu einer parteiübergreifenden Befriedung der teils aufgeheizten Wolfs-Debatten beizutragen.“