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Die schwarz-grüne Landesregierung hat am vergangenen Mittwoch in Düsseldorf bekannt gegeben, dass die aktuell insgesamt 33 Arbeitsgerichte in NRW auf 17 Standorte reduziert werden sollen. Das Arbeitsgericht Minden soll faktisch geschlossen werden, wenn es nach dem Willen von Justizminister Benjamin Limbach geht.

Hierzu erklärt die Minden-Lübbecker SPD-Landtagsabgeordnete Christina Weng:

„Mit dieser ,Reform der langen Wege‘ versperrt Minister Limbach den Zugang zum Recht. Wer künftig streitige Arbeitsrechtsfragen vor Gericht verhandeln lassen will oder muss, wird es nicht mehr bei uns in Minden können (abgesehen von vereinzelten Gerichtstagen die in Minden stattfinden sollen), sondern muss den weiten Weg zum Arbeitsgericht im Justizzentrum Bielefeld auf sich nehmen müssen.

Was bisher nur spekuliert wurde, ist nun leider bittere Realität: Der Justizminister von Nordrhein-Westfalen plant einen regelrechten Justizabbau – einen Rückzug des Rechts und des Staats aus der Fläche. Das ist ungeheuerlich und ein fatales Signal für den Rechtsstaat. Bei uns in Minden können zudem zahlreiche Arbeitsplätze wegfallen.

Die Reform der schwarz-grünen Koalition bedeutet für viele Beschäftigte, dass sie dann ebenfalls sehr weite Wege auf sich nehmen müssen. Ich werde im Landtag mit meiner Fraktion nichts unversucht lassen, damit unser Standort wieder von der Streichliste kommt. Unsere Unterstützung findet dieser Vorschlag des Ministers nicht.”

In vielen Regionen Deutschlands fehlen Ärzt:innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Bundesweit hängt der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen stark vom Wohnort ab. Das verletzt das Recht auf Selbstbestimmung und Gleichbehandlung. Wir müssen dafür sorgen, dass jede Frau medizinisch sichere Versorgung erhält – egal, wo sie lebt.

Lina Seitzl, stellvertretende gesundheitspolitische Sprecherin:

„Die ELSA-Studie zeigt eine alarmierende Ungleichheit in der Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland. In vielen Teilen Deutschlands, insbesondere im Süden und Westen, müssen Frauen weite Strecken zurücklegen, um Ärztinnen bzw. Ärzte zu erreichen, die Abbrüche vornehmen. Das verstößt gegen das Recht auf Selbstbestimmung und gleichwertige Gesundheitsversorgung.

Wir haben uns als Koalition vorgenommen, dass die Versorgung von Schwangerschaften medizinisch sicher und wohnortnah verfügbar sein muss. Die heutige Anhörung im Gesundheitsausschuss hat deutlich gemacht, dass dies dringend umgesetzt werden muss.“

Keine Stigmatisierung bei Schwangerschaftsabbrüchen

Heute fand im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages ein öffentliches Fachgespräch zur Versorgungslage von Schwangerschaftsabbrüchen statt, sagt Carmen Wegge.

„Mein großer Dank gilt allen Sachverständigen, die heute offen über ihre Erfahrungen gesprochen haben. Die Botschaft ist klar: Es gibt noch immer zu viele Hürden, zu wenig wohnortnahe Angebote und zu viel Stigmatisierung. Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine Frage der Selbstbestimmung, nicht des Strafrechts. Wir haben mit der Streichung von §219a StGB einen wichtigen Schritt gemacht, jetzt müssen wir die Versorgung endlich absichern.

Dazu gehören rechtssichere Rahmenbedingungen für Kliniken und Ärztinnen und Ärzte durch eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.

Unser Ziel ist, dass niemand Stigmatisierung auf sich nehmen muss, um eine elementare Gesundheitsleistung zu erhalten.“

Der 9. November ist ein Tag der Erinnerung – ein Datum, das wie kaum ein anderes für die Widersprüche der deutschen Geschichte steht. Er erinnert an die Schrecken der Reichspogromnacht von 1938, an Hass, Gewalt und den Beginn der offenen Verfolgung jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Zugleich steht er für die Ausrufung der ersten deutschen Republik 1918 und den Mut und die Hoffnung der Menschen, die 1989 friedlich für Freiheit und Demokratie auf die Straße gingen.

Holger Mann, zuständiger Berichterstatter für Gedenkstätten:

„Am 9. November erinnern wir an die Opfer der nationalsozialistischen Gewalt und an die Verbrechen, die aus Ausgrenzung, Hass und Gleichgültigkeit erwuchsen. Dieser Tag mahnt uns, Verantwortung zu übernehmen – damit die Namen und Schicksale der Ermordeten nicht vergessen werden. Die Stolpersteine in unseren Straßen sind sichtbare Zeichen dieser Erinnerung: Sie halten die Erinnerung im Alltag lebendig und fordern uns auf, hinzusehen und Haltung zu zeigen – gegen Antisemitismus, Rassismus und jede Form von Menschenfeindlichkeit.“

Franziska Kersten, zuständige Berichterstatterin für die Aufarbeitung der SED-Diktatur und des kolonialen Erbes:

„Der 9. November ist auch der Tag des Mauerfalls. Dass der friedliche und erfolgreiche Kampf für Freiheit und Demokratie möglich ist, haben die mutigen Bürgerinnen und Bürger der DDR gezeigt. Sie haben dafür gesorgt, dass die darauffolgenden Verhandlungen zur Wiedervereinigung möglich wurden. Für diese Leistung haben sie unser aller Wertschätzung verdient. Für die Aufarbeitung der Transformationszeit der 90er Jahre steht unter anderem das neue Zukunftszentrum Deutsche Einheit und Europäische Transformation, das nun in Halle entstehen soll.”

Beide Abgeordnete ergänzen zur Modernisierung der Gedenkstättenkonzeption:

“Die Singularität des Holocaust sowie das SED-Unrecht sind weiter zentral für die deutsche Erinnerungskultur. Eine zeitgemäße und glaubwürdige Erinnerungskultur muss jedoch alle Kapitel unserer Geschichte in den Blick nehmen. Es ist an der Zeit, dass auch die Verbrechen und Folgen des Kolonialismus ihren Platz in den Gedenkstättenkonzeptionen der Bundesregierung finden.”

Mit dem neuen Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege werden Fachkräfte gestärkt und Einrichtungen entlastet. Gleichzeitig sorgt die Koalition mit gezielten Maßnahmen für stabile Krankenkassenbeiträge.

Claudia Moll, Berichterstatterin:

„Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege wird die Pflege nachhaltig gestärkt. Pflegefachpersonen können künftig bestimmte heilkundliche Tätigkeiten wie die Wundversorgung, die Diabetespflege oder die Betreuung von Menschen mit Demenz eigenverantwortlich übernehmen. Damit wird ihre hohe fachliche Kompetenz anerkannt und rechtlich abgesichert.

Zugleich werden die Einrichtungen spürbar entlastet. Die Pflegedokumentation wird auf das notwendige Maß begrenzt, Prüfverfahren von Medizinischem Dienst und Heimaufsicht werden besser aufeinander abgestimmt und rechtzeitig angekündigt. Diese Vereinfachungen schaffen Vertrauen, geben den Beschäftigten mehr Handlungsspielraum und sorgen dafür, dass die pflegerische Arbeit wieder stärker im Mittelpunkt steht.

Das Gesetz setzt auf Eigenverantwortung, Qualität und Verlässlichkeit. Es verbessert die Rahmenbedingungen in der Pflege, schafft Zeit für das Wesentliche und stärkt die Attraktivität des Berufs: ein wichtiger Schritt für die Versorgung von morgen.“

Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher:

„Die Regierungskoalition hat darüber hinaus Maßnahmen beschlossen, damit 2 Mrd. Euro in der GKV eingespart werden können. Um Beitragserhöhungen zu vermeiden und den Faktor Arbeit nicht zusätzlich zu belasten, sind nun kurzfristige Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, die Stabilität sichern sollen.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist dabei klar: Die finanziellen Lasten müssen gerechter verteilt werden – und zwar dort, wo die Ausgabendynamiken tatsächlich entstehen. Denn die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sind bereits in erheblichem Maße in Vorleistung gegangen und dürfen nicht erneut die Hauptlast tragen.

Wir entlasten die Pflege, stabilisieren das System und zeigen zugleich, dass wir strukturelle Antworten mit der Krankenhaus- und der nun anstehenden Notfallreform liefern. Wir handeln verantwortungsvoll, mit Augenmaß und sozialem Kompass. Entscheidend ist nun, dass die Finanzkommission im Frühjahr faire und systemgerechte Lösungen vorlegt.“

Das heute im Kabinett beschlossene Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau ist ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen Staat, der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen wirksam von überflüssiger Bürokratie entlastet. Wir begrüßen ausdrücklich, dass nun konkrete und ressortübergreifende Maßnahmen umgesetzt werden, die staatliches Handeln einfacher, schneller und digitaler gestalten.

Johannes Schätzl, Sprecher AG Digitales und Staatsmodernisierung:

„Unser Anspruch ist klar: Bürokratieabbau darf kein Selbstzweck sein – er muss spürbare Verbesserungen im Alltag der Menschen bringen. Wenn wir es schaffen, dass weniger Zeit für Formulare und mehr Zeit für das Wesentliche bleibt, dann ist das ein echter Fortschritt. Ein digitaler Kindergeldantrag mit Echtzeit-Auszahlung wäre ein solches Beispiel für praxisnahe Entlastung und moderne Verwaltung.

Ein zentrales Anliegen ist für uns dabei die digitale Souveränität. Die Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass ihre Daten sicher sind und der Staat verantwortungsvoll mit ihnen umgeht. Ein moderner Staat darf sich nicht in Abhängigkeit von internationalen Technologiekonzernen begeben und damit erneute Innovationshemmnisse durch Kontrollverlust aufbauen.“

Parsa Marvi, zuständiger Berichterstatter:

„Die geplanten Maßnahmen – von der digitalen Work-and-Stay-Agentur bis hin zur vollständigen Digitalisierung von Grundstückskaufverträgen – zeigen, dass wir bereit sind, neue Wege zu gehen. Diese Schritte sind wichtig, aber sie dürfen nicht das Ende der Reformbemühungen sein. Bürokratieabbau muss als kontinuierlicher, strategischer Prozess verstanden und verstetigt werden. Als Maßnahme auf EU-Ebene wird auch das Omnibuspaket zur Vereinfachung der EU-Digitalgesetzgebung genannt, hier stehen wir bei der Bundesregierung, indem wir uns für eine Vereinfachung und Vereinheitlichung einsetzen, aber keine Absenkung der Schutzstandards zulassen werden.“

Mit SPD-Vorschlag zur Verteilung des Sondervermögens an die Städte und Gemeinden wären die Mühlenkreis-Kommunen und der Kreis Minden-Lübbecke deutlich besser aufgestellt

Mit dem sogenannten „Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur“ hat die Landesregierung ein Investitionsprogramm vorgestellt, das nur auf den ersten Blick groß klingt. „Bei genauerem Hinsehen entpuppt sich der Plan aber als purer Etikettenschwindel, der kaum neue Impulse setzen kann“, kritisiert Christina Weng, Abgeordnete für den Kreis Minden-Lübbecke im Landtag NRW.

Zum einen stammen große Teile der Landesmittel aus bereits bestehenden Förderprogrammen oder sind ohnehin im Landeshaushalt eingeplant. Zum anderen bleiben die pauschalen Zuweisungen an die Kommunen weit hinter den von SPD und Kommunalen Spitzenverbänden geforderten 80 Prozent der 21,1 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen des Bundes zurück.

So erhält die Stadt Minden laut Mittelzuweisung des Landes pauschal nur 35.986.177,08 Euro. „Mit dem Vorschlag der SPD-Landtagsfraktion wären es aber 60.744.666,91 Euro gewesen“, bemängelt Weng. „Damit bedeutet der NRW-Plan für Minden nicht nur ein Minus in Höhe von 24.758.489,83 Euro, die bei dem großen Investitionsbedarf vor Ort dringend gebraucht werden. Damit wird der Sinn des Sondervermögens durch die Landesregierung auch regelrecht unterwandert“, so Weng weiter. Schließlich gehe es darum, den massiven Investitionsstau in unserem Land endlich zu beseitigen, und nicht darum, mit den Bundesmitteln den Landeshaushalt zu sanieren. Tatsächlich aber behalte die Landesregierung mehr als 8 Mrd. Euro des Sondervermögens für sich.

Christina Weng: „Dass die von Hendrik Wüst geführte Landesregierung nun einen großen Teil der Bundesmittel in die eigene Tasche packt oder über bürokratische Umwege in Förderprogrammen parkt, ist daher schlichtweg eine Unverschämtheit gegenüber den Kommunen.“ So bleibe „der sogenannte NRW-Plan deutlich hinter den Erwartungen zurück. Besser wäre es ohnehin, wenn sämtliche Mittel als pauschale Zuweisungen an die Kommunen gingen und damit selbstbestimmt und bedarfsgerecht von ihnen eingesetzt werden könnten.“

Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hatte – wie der Städte- und Gemeindebund als auch der Städtetag NRW – eine Beteiligung der Kommunen von 80 Prozent an den Bundesmitteln gefordert. Dies hätte auch dem kommunalen Anteil an den öffentlichen Investitionen in Nordrhein-Westfalen der vergangenen Jahre entsprochen. „Dieser sogenannte Plan ist daher kein neues Investitionsprogramm, sondern kommt mit der falschen Mittelzuweisung des Landes die Kommunen im Kreis Minden-Lübbecke und der Kreis selbst mit einem deutlichen Minus am Ende sogar teuer zu stehen“, reagiert Christina Weng wütend auf die Nachrichten aus Düsseldorf. „Die schwarz-grüne Landesregierung täuscht mit hohen Summen und optischen Effekten eine Investitionsoffensive nur vor. Tatsächlich aber verweigert sie den Kommunen den dringend notwendigen finanziellen Handlungsspielraum.

Die Koalition hat in dieser Woche zwei wichtige verbraucherpolitische Gesetzesvorhaben in den Bundestag eingebracht. Diese betreffen zum einen Änderungen am Verbrauchervertrags-, Versicherungsvertrags- und Behandlungsvertragsrecht, zum anderen am Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Damit soll unter anderem das Vertrauen in Aussagen zur Nachhaltigkeit von Produkten und Dienstleistungen gestärkt und der Verbraucherschutz im Netz verbessert werden.

Carmen Wegge, rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin:

„Um im Netz einzukaufen oder einen Vertrag abzuschließen, genügt oft ein Klick. Anders sieht es aus, wenn man von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte. Wir wollen, dass ein Vertrag genauso einfach widerrufen werden kann, wie er abgeschlossen wurde – egal, ob es um Waren oder Dienstleistungen geht. Deshalb führen wir einen verpflichtenden Widerrufsbutton ein. Und wir gehen gegen manipulative Designs bei online angebotenen Finanzdienstleistungen vor: Dass eine bestimmte, in der Regel für das Unternehmen vorteilhafte Auswahloption besonders hervorgehoben wird, zum Beispiel farblich, verbieten wir. Mit diesen Regelungen verbessern wir den Verbraucherschutz im Netz und das ist uns als SPD-Bundestagsfraktion ein wichtiges Anliegen.“

Nadine Heselhaus, zuständige Berichterstatterin:

„Verbraucherinnen und Verbraucher können mit ihrem Einkaufsverhalten zur Schonung von Umwelt und Klima beitragen – und ganz viele wollen es auch. Gleichzeitig ist das Misstrauen in schwammige Umweltaussagen wie „bienenfreundlich“, „gut für die Natur“ oder „klimaneutral“ groß. Unternehmen betreiben damit oft Grünfärberei. Werden solche Umweltaussagen zu einem Produkt oder einer Dienstleistung nicht klar belegt, sollen sie in Zukunft verboten sein. Außerdem sollen Unternehmen nicht mehr mit Klimaneutralität werben dürfen, wenn diese nur durch Kompensationsmaßnahmen wie CO2-Zertifikate herbeigerechnet wird. Schließlich wollen wir mit klaren Vorgaben die verwirrende Flut an Nachhaltigkeitssiegeln reduzieren. Mit diesen Maßnahmen fördern wir das Vertrauen in Nachhaltigkeit und stärken ehrliche Unternehmen gegenüber Wettbewerbern, die nicht fair spielen.“

Fahrschüler:innen müssen nachvollziehen können, wofür sie bezahlen. Gute Ausbildung verdient Anerkennung, schlechte muss sichtbar werden. Wir unterstützen den Vorstoß von Verkehrsminister Patrick Schnieder, das Problem der Bezahlbarkeit des Führerscheins anzugehen. Wir werden genau prüfen, ob die Maßnahmen wirklich im Sinne der Verbraucher:innen wirken, sagt Isabel Cademartori.

„Mobilität darf kein Luxus sein, egal welches Verkehrsmittel man wählt. Deswegen ist es sehr gut, dass Minister Schnieder das Problem der Bezahlbarkeit des Führerscheins so schnell angeht und zu einer Priorität erklärt hat. Der Weg zu mehr Transparenz beim Preis für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist genau der richtige. Es kann nicht sein, dass es Zahlen gibt, die die Qualität und die Erfolge der Fahrschulen bei Prüfungen sichtbar machen, diese aber für die Menschen nicht einsehbar sind. Wer gut und gewissenhaft ausbildet, sollte keinen Nachteil gegenüber mangelhaften Ausbildungsstätten haben.

Wir werden uns die weiteren Maßnahmen jetzt genau anschauen und bewerten, ob sie im Sinne der Fahrschülerinnen und -schüler Wirkung entfalten können, ohne dabei die Verkehrssicherheit zu vernachlässigen.“

Die Koalition schafft Planungssicherheit: 3 Millionen Euro zusätzlich für Neubauprojekte und eine gezielte Förderung von E-Autos für Haushalte mit geringem Einkommen. Die SPD-Fraktion sieht darin ein klares Signal: Investitionen müssen die Lebensqualität der Menschen verbessern – und das Parlament behält die Kontrolle, erklären Wiebke Esdarund Thorsten Rudolph.

Wiebke Esdar, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„Ich begrüße, dass die Koalition durch gemeinsame Beschlüsse nunmehr den PR-Stunt von Verkehrsminister Schnieder beendet hat. Herr Schnieder wollte 15 Mrd. Euro mehr haben, konnte aber aufgrund der bereits vorgesehenen Rekordinvestitionen nur für einen kleinen Teil der Mehrforderungen nachweisen, wofür er zusätzliches Geld braucht.

Wir machen nun weitere 3 Mrd. Euro im Verkehrsetat frei für Neubauprojekte und stellen damit noch einmal klar: Alles, was baureif ist, kann auch gebaut werden. Die größte Herausforderung ist und bleibt, das Geld nun wirklich zu verbauen. Das Verkehrsministerium steht vor der Herkules-Aufgabe, knapp 170 Mrd. Euro in vier Jahren auf die Straße und aufs Gleis zu bringen. Das Geld muss bei den Menschen ankommen und genau das wird nun fortlaufend überprüft und in zwei Jahren großflächig evaluiert werden. Es ist die vornehmliche Aufgabe der gewählten Abgeordneten, darauf zu achten, dass die Ausgaben des Bundes bei den Menschen vor Ort ankommen. Unser Ziel ist es, das Leben einfacher und besser zu machen. Die Flexibilisierung der Mittel im Sondervermögen geht daher Hand in Hand mit einer Stärkung der parlamentarischen Gestaltungs- und Kontrollmechanismen. Diese werden wir bereits in den laufenden Verhandlungen für den Haushalt 2026 weiter stärken. Das ist wichtig, auch damit der Haushaltsgesetzgeber flexibel und zügig auf neue Entwicklungen reagieren kann.“

Thorsten Rudolph, haushaltspolitischer Sprecher:

„Ich begrüße die Ergebnisse des Koalitionsausschusses, gerade im Verkehrsbereich. Die Förderung von E-Autos für niedrige Einkommen und noch einmal 3 Milliarden Euro zusätzlich für baureife Straßenbauprojekte sind kraftvolle Entscheidungen für unser Land. Jetzt muss der Bundesverkehrsminister liefern und die Mittel schnell und effizient verbauen. Dazu kommt noch die Verabredung, die Flexibilität im Haushaltsvollzug im Sondervermögen Infrastruktur zu verbessern. Hierüber muss das Parlament entscheiden. Als SPD-Fraktion stehen wir bereit, im Haushaltsausschuss sehr verantwortungsvoll alle haushaltsrechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um kurzfristige Mittelbedarfe zu decken. Gleichzeitig erwarten wir von der Regierung, dass sie das Parlament über die entsprechenden Projekte proaktiv, frühzeitig und umfassend informiert.“

Am Mittwoch, den 10. September 2025, hat das Bundeskabinett die Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer beschlossen. Die neue Regelung soll ab dem 01. Januar 2026 gelten. Dazu erklärt Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD:

»Mit der Erhöhung der Pendlerpauschale entlastet die Bundesregierung Beschäftigte ab Januar 2026 deutlich. Das ist ein wichtiges Signal an alle berufstätigen Familien in unserem Land. Beschäftigte, die jeden Tag 20 Kilometer zur Arbeit pendeln, sparen durch die Reform mehr als 350 Euro im Jahr. Das ist bares Geld, das vor allem den Familienhaushalten zugutekommt.

In keinem anderen Bundesland pendeln die Menschen so viel wie in Nordrhein-Westfalen. Umso fataler wäre es, wenn die nordrhein-westfälische Landesregierung jetzt bei ihrer beabsichtigten Blockade im Bundesrat bleiben sollte. Wer ständig nach Berlin zeigt und nach Entlastungen ruft, darf nicht blockieren, sobald er selbst einen Beitrag leisten soll.«

Zu viele Menschen erleben unseren Sozialstaat heute als kompliziert. Die Einsetzung der Sozialstaatskommission ist ein wichtiger Schritt hin zu einem bürgerfreundlichen Sozialstaat, damit jede und jeder weiß, welche Unterstützung ihm oder ihr zusteht. Damit wollen wir den Menschen das Leben leichter machen, erklärt Dagmar Schmidt.

„Mit der Einsetzung der Kommission zur Sozialstaatsreform machen wir einen wichtigen Schritt hin zu einem modernen und bürgerfreundlichen Sozialstaat. Zu viele Menschen erleben unseren Sozialstaat heute als kompliziert, mit zu vielen Anträgen, Schnittstellen und unverständlichen Regelungen. Unser Ziel ist es, Leistungen besser aufeinander abzustimmen, Verfahren zu vereinfachen und digitale Angebote so zu gestalten, dass Hilfen schneller und unkomplizierter dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger nicht länger von Amt zu Amt laufen müssen, sondern Leistungen aus einer Hand erhalten. Wir wollen, dass Bürokratie abgebaut wird und dass jede und jeder weiß, welche Unterstützung ihm oder ihr zusteht.

Das soziale Schutzniveau bleibt unangetastet – aber wir machen den Sozialstaat einfacher, moderner und effizienter. Kurz gesagt: Wir wollen den Menschen das Leben leichter machen.“

 

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Die Vereinigten Staaten und die Europäische Union haben sich auf eine schriftliche Erklärung zu ihrer Handelsvereinbarung vom 27. Juli geeinigt. Demnach könnten etwa die US-Zölle auf Auto-Importe aus Deutschland und anderen EU-Staaten rückwirkend auf 15 Prozent gesenkt werden. Zuletzt lag der Zollsatz für aus der EU in die USA eingeführte Autos bei 27,5 Prozent.

Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament:
„Nach über drei Wochen gibt es nun endlich die nach dem Zoll-Deal erwartete gemeinsame Erklärung, die Licht ins Dunkel bringen soll. Diese Erwartungen werden jedoch nur bedingt erfüllt. Zentrale Fragen – etwa zu den horrenden Stahl- und Aluminiumzöllen, die erst vor wenigen Tagen noch einmal verschärft wurden – bleiben unbeantwortet. Andere Themen werden lediglich in Absichtsbekundungen vertagt. Immer deutlicher wird dagegen das Ungleichgewicht der Vereinbarung, die eindeutig zugunsten der USA ausfällt. Von einem ausgewogenen und fairen Abkommen, wie es in der gemeinsamen Erklärung behauptet wird, kann bisher – zumindest in diesem Rahmen für ein Abkommen – keine Rede sein.

Die Konturen des Abkommens zwischen den USA und der EU-Kommission werden nun etwas klarer: Der Basiszoll von 15 Prozent wird bestätigt. Nur wenige Ausnahmen gelten, etwa für Flugzeuge, Flugzeugteile oder bestimmte Arzneimittel. Positiv ist, dass die bisherigen Autozölle von 27,5 Prozent ebenfalls auf 15 Prozent sinken sollen – allerdings erst, wenn die EU-Kommission einen Vorschlag zur Aufhebung der EU-Zölle auf US-Industriegüter vorgelegt hat. Bis dahin bleiben die höheren Zölle in Kraft und belasten unsere Automobilindustrie weiter. Damit sind rund 65 Prozent aller Exporte in die USA künftig von den 15 Prozent erfasst. Auf den Punkt gebracht: Europäische Industriegüter werden in den USA mit mindestens 15 Prozent belegt, während amerikanische Produkte in der EU mit 0 Prozent hereinkommen.

Völlig offen bleibt die Frage der 50 Prozent Abgaben auf Stahl, Aluminium und die Produkte, die diese Materialien enthalten. Noch nach dem Deal am 27. Juli hat die US-Seite diese Zölle am 15. August auf über 400 Produkte ausgeweitet. Das zeigt, wie wenig Verlässlichkeit es gibt: Die USA behalten sich jederzeit weitere Belastungen vor. In der Erklärung findet sich auch diesmal keine Perspektive für eine Reduzierung dieser Abgaben. Zusammengenommen – 50 Prozent auf Stahl und Aluminium und 15 Prozent auf fast alle übrigen Produkte – ergibt das einen klaren Wettbewerbsvorteil für die USA, der die europäische Wirtschaft hart treffen wird. Schon jetzt sind die Exporte im Hamburger Hafen in die USA um 19 Prozent zurückgegangen.

Unklar ist außerdem, was mit weiteren Erleichterungen für US-Lebensmittelimporte gemeint sein soll. Auch die Zusagen zu Energie- und Rüstungsgütern sowie Investitionen bleiben schwammig. Unter dem Strich schafft die Erklärung keine nachhaltige Sicherheit für Investitionen oder stabile Wirtschaftsbeziehungen. Es fehlt jede klare Aussage zum Verzicht auf zusätzliche US-Maßnahmen. Stattdessen wird eine eindeutige Bevorzugung amerikanischer Industriegüter festgeschrieben – mit absehbar negativen Folgen für Wachstum und Beschäftigung in Europa.

Darüber hinaus widerspricht diese Einigung den Prinzipien der Welthandelsorganisation. Sie schwächt das regelbasierte Handelssystem, weil das Recht des Stärkeren zementiert wird. Zugleich muss die EU den sicherheitspolitischen Kontext bedenken: Wie weit ist sie bereit, dem Druck eines US-Präsidenten nachzugeben, anstatt ihr wirtschaftliches und politisches Gewicht geschlossen einzusetzen?

Die einzelnen Elemente des Abkommens werden, sobald sie ausgearbeitet sind, ins Europäische Parlament kommen – zunächst die Aufhebung der Zölle auf US-Produkte in der EU. Wir werden diese Vorschläge sehr sorgfältig prüfen.“