Medienberichten zufolge ist die schwarz-grüne Landesregierung von ihrem Plan abgerückt, die Zuständigkeit für die Genehmigungen von Windkraftanlagen zu zentralisieren und von den Kommunen in die Bezirksregierungen zu verlagern. Sie soll nun doch bei den Unteren Immissionsschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte verbleiben.

Dazu erklärt André Stinka, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie:

„Beim Ausbau der Windkraftanlagen macht die NRW-Landesregierung die nächste Rolle rückwärts und schafft erneut Planungsunsicherheit. Umweltminister Krischer musste jetzt eingestehen, dass entgegen der Pläne im schwarz-grünen Koalitionsvertrag nicht die Bezirksregierungen für eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren zuständig sein werden. Die ersten Reaktionen aus der Windbranche und den Kommunen zeigen: Die Verunsicherung ist groß. Die Landesregierung schafft es nicht, Klarheit in die Verfahren zu bringen und verheddert sich im Zuständigkeitswirrwarr der beteiligten Ministerien. Statt zu beschleunigen schaltet Schwarz-Grün einen Gang zurück. So wird das nichts mit dem dringend notwendigen Windkraftausbau.

Neben dem Unwillen, die pauschalen Abstandsflächen von 1000 Metern zwischen Windrädern und Wohngebieten abzuschaffen, kommt nun also eine weitere Bremse beim Ausbau der Windkraft hinzu. Die SPD hat hingegen in ihrem Landtagswahlprogramm 2022 einen klaren Weg skizziert: Es ist notwendig, überregional Expertise zusammen zu ziehen, um Behörden auf Gemeinde- und Kreisebene zu entlasten und Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Dazu bietet sich die Einrichtung von Service-Centern und Beschleunigungszentren für die kommunalen Genehmigungsbehörden an. Wenn die Landesregierung nun von der Kompetenzbündelung auf Ebene der Bezirksregierungen abrückt, muss sie einen anderen Weg finden, die Verfahren zu beschleunigen. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch.“

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Bei ihrem Landes-ASten-Treffen haben die hochschulweiten Studierendenvertretungen in NRW eine Lösung für die Zukunft des Semestertickets angesichts der Einführung des 49-Euro-Tickets gefordert. Demnach solle der Betrag pro Semester bei 129 Euro liegen. Das entspräche 21,50 Euro im Monat und wäre – wie schon in der Vergangenheit – für Studierende im Vergleich deutlich günstiger als ein vergleichbares übliches Ticket.

Hierzu erklärt Bastian Hartmann, wissenschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

„Die Forderung der Studierendenvertretungen in NRW ist mehr als berechtigt. Es geht darum, Mobilität für rund 750.000 junge Menschen im Studium fair zu gestalten und bezahlbar zu halten. Für sie stellt das Deutschlandticket keine Entlastung dar. Es wäre sogar mit zusätzlichen Kosten verbunden. Dies muss auf jeden Fall verhindert werden. Auch Studierende müssen davon profitieren, wenn die Nutzung des ÖPNV insgesamt günstiger wird. Das wäre nur gerecht. Wir unterstützen die Forderung des Landes-ASten-Treffens NRW nach einem weiterhin solidarisch finanzierten, bundesweit gültigen und günstigen Studierendenticket daher ausdrücklich.

Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie nun die entsprechenden Rahmenbedingungen setzt, um die Zukunft des Semestertickets nicht aufs Spiel zu setzen und jungen Menschen weiterhin eine sozialverträgliche Teilhabe am ÖPNV in NRW bietet.“

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NRW ist das Stauland Nummer 1 in Deutschland. Das geht aus aktuellen Zahlen des ADAC hervor.

Hierzu erklärt Gordan Dudas, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Pendeln, das ist für Hunderttausende in NRW eine Qual. Jede Woche verlieren Pendlerinnen und Pendler Stunden auf der Autobahn. Und die Staus werden nach der Pandemie immer länger. Damit ist NRW Spitzenreiter in einer Tabelle, in der das Land besser ganz weit hinten stehen sollte. Verantwortlich für die desaströse Infrastruktur ist die Regierung Wüst. Er trat schon in der letzten Legislaturperiode mit dem Versprechen als Verkehrsminister an, den Stau zu beseitigen. Die Realität ist eine andere. Unter Hendrik Wüst bricht der Verkehr in NRW zusammen.

Exemplarisch steht das Desaster um die A45-Talbrücke Rahmede. Der rechtzeitige Neubau wurde offensichtlich unter Hendrik Wüst als Verkehrsminister verschoben. Zu den Hintergründen sind noch viele Fragen zu klären. Jetzt stehen die Autos und LKW rund um Lüdenscheid im Dauerstau. Auf der Ausweichroute in Altena bröckelt die nächste Brücke weg. Der erste Brückenlockdown löst offenbar einen Domino-Effekt aus. Und aktuelle Zahlen aus dem Verkehrsministerium zeigen: In NRW stehen hunderte weitere Brösel-Brücken, um die sich das Land nicht rechtzeitig gekümmert hat. Der jetzige Verantwortliche Oliver Krischer muss endlich einen Masterplan vorlegen, wie er welche Brücke funktionsfähig machen will, ehe es zur Sperrung kommt. Doch seit Beginn der Legislatur zeigt sich: Verkehr spielt für den Umwelt- und Naturschutzminister keine Rolle. Im Ausschuss erscheint er unzureichend. Eine Agenda fehlt ihm. NRW hat zurzeit keinen Verkehrsminister.

Um Staus abzubauen, braucht NRW nicht nur leistungsstarke Straßen und Brücken. NRW muss Güterverkehre schneller von der Straße auf Schiene und Wasserstraßen verlagern. Hier brauchen wir ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept. Einst bissen die Pendlerinnen und Pendler in NRW vielleicht ins Lenkrad. Inzwischen ist vom Lenkrad auf jeden Fall nicht mehr viel übrig. Die Regierung Wüst darf den Verkehr in NRW nicht länger ausbremsen.“

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Das Kabinett hat heute die Einführung des Deutschlandtickets beschlossen. Der Bundestag wird das Gesetz sorgfältig und schnell zum Abschluss bringen, damit das Deutschlandticket pünktlich Anfang Mai starten kann.

Detlef Müller:

„Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss ist ein sehr entscheidender Schritt zur Einführung des Deutschlandtickets gelungen. Alle Beteiligten haben eine Gesamtlösung gefunden statt sich in Detailfragen zu verkämpfen. Der Bundestag wird das Gesetz mit der nötigen Sorgfalt und Schnelligkeit zum Abschluss bringen, damit das Deutschlandticket pünktlich Anfang Mai starten kann. Das neue Ticket bietet mit der deutschlandweiten Gültigkeit und dem fairen Preis ein herausragendes Angebot, für bisherige und neue Fahrgäste. Die nun gefundenen Regelungen, insbesondere zum Ticket in Papierform während der Einführungsphase und zum Jobticket, sind absolut sinnvoll.“

v.l. Stefan Schwartze (Herford/Bad Oeynhausen), Achim Post (Minden-Lübbecke), Marja-Liisa Völlers (Nienburg-Schaumburg), Dr. Wiebke Esdar (Bielefeld), Jürgen Berghahn (Lippe)

Die heimischen SPD-Abgeordneten Jürgen Berghahn (Lippe), Dr. Wiebke Esdar (Bielefeld), Achim Post (Minden-Lübbecke), Stefan Schwartze (Herford/Bad Oeynhausen) und Marja-Liisa Völlers (Nienburg-Schaumburg) haben großes Verständnis dafür, dass viele Beteiligte unserer Region aus dem heutigen Plenum zur Bahnstrecke Bielefeld-Hannover ausgestiegen sind und der Bahn ihre Mindestanforderungen für die weitere Teilnahme am Planungsdialog mitgeteilt haben. Aus für uns nachvollziehbaren Gründen war das jetzt ein notwendig gewordener Schritt.

Die Bahn hatte in einem Informationsgespräch mit den regionalen Bundestagsabgeordneten mitgeteilt, dass sie ab jetzt nur noch mit Korridoren planen wird, die die 31 Minuten Fahrzeit erreichen.

Die Abgeordneten: „Dass die Bahn jetzt vollendete Tatsachen schaffen will und von sich aus den von der Region favorisierten bestandsnahen Ausbau und vier Korridore von den weiteren Planungen ausschließt, hat nichts mit einem ernsthaften Dialog und einer ehrlichen Bürgerbeteiligung zu tun. Zu Beginn des Dialogprozesses hatte die Bahn eine ergebnisoffene Prüfung zugesichert. Dieses Versprechen hat die Bahn nun kassiert. Damit ist jegliches Vertrauen in den Bürgerbeteiligungsprozess zerstört.“

Offensichtlich spielen die Argumente vieler Städte, Gemeinden und Kreise sowie von Bürgerschaft und Verbänden für einen umweltfreundlicheren, kostengünstigeren und schnelleren Ausbau bei den weiteren Planungen keine Rolle mehr.

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Nachdem vergangenen Mittwoch der Ministerrat die Kompromisstexte zum sogenannten “e-evidence”-Paket bestätigt hatten, hat heute der Innenausschuss die Texte mit großer Mehrheit angenommen. Ziel ist die Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugriffs von Ermittlungsbehörden auf elektronische Beweismittel in Strafverfahren.

Birgit Sippel, innenpolitische S&D-Sprecherin und Verhandlungsführerin des Parlaments für das e-evidence-Paket:

„Die Zahl der online begangenen Straftaten wächst. Elektronische Beweismittel – sogenannte e-Evidence – spielen daher eine zunehmend wichtige Rolle bei Ermittlungen und Strafverfahren. Der grenzüberschreitende Zugriff auf diese Beweismittel ist bisher allerdings langwierig, sodass Daten oft bereits gelöscht wurden, bevor die Strafverfolgung überhaupt beginnen kann.

Die Bestätigung der Kompromisstexte durch den Rat und den Innenausschuss des Parlaments macht nun endlich den Weg frei für eine Zeitenwende in der europäischen Zusammenarbeit von Polizei und Justiz. Erstmals wird nationalen Ermittlungsbehörden ermöglicht, Service-Provider in anderen EU-Mitgliedstaaten direkt zur Herausgabe oder Sicherung elektronischer Beweismittel aufzufordern, mit klaren Fristen und EU-weit einheitlichen Regeln.

Da das Strafrecht innerhalb der EU jedoch nur teilweise harmonisiert ist, birgt die direkte Zusammenarbeit zwischen einer Polizei- oder Justizbehörde eines Mitgliedstaats und dem Service-Provider in einem anderen Mitgliedstaat neben den Vorteilen für Ermittlungen auch Risiken-. Als Parlament haben wir daher darauf gepocht, dass Grundrechte gewahrt bleiben, insbesondere die Privatsphäre und der Datenschutz, aber auch Verfahrensrechte.

Auf Druck des Parlaments wird bei Anordnungen zur Herausgabe besonders sensibler Daten – Verkehrs- und Inhaltsdaten – künftig auch der Mitgliedstaat, in dem der Service-Provider sitzt, zeitgleich über die Anordnung informiert beziehungsweise ‚notifiziert‘, sofern nicht die gesuchte Person nachweislich im Ausstellungsstaat lebt und auch die Straftat dort begangen wurde. Die informierte Behörde muss dann die Anordnung innerhalb der Fristen überprüfen und die Anordnung gegebenenfalls verweigern, zum Beispiel, wenn die Tat im Land des Anbieters keine Straftat ist oder die Herausgabe der Daten eine Verletzung der Pressefreiheit bedeuten würde. Auch die Anbieter selbst können die ausstellende Behörde, aber auch die Behörden ihres Landes auf kritische Anordnungen aufmerksam machen.“

Die EU-Kommission hatte ihre Vorschläge für das e-evidence-Paket im Jahr 2018 vorgelegt. Im Anschluss an die Bestätigung der Kompromisstexte durch Rat und Parlament werden die Texte nun noch einmal final sprachlich von Jurist*innen der drei Institutionen geprüft und in die Amtssprachen der EU übersetzt, bevor das Plenum des Europäischen Parlaments und der Rat die finalen Texte voraussichtlich im Frühjahr annehmen können.

Der Bundesfinanzhof hat heute bestätigt, dass der Solidaritätszuschlag in der jetzigen Form verfassungsgemäß ist. Wir als SPD-Bundestagsfraktion begrüßen dies sehr. Die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags entspricht dem Sozialstaatsprinzip und sollte in seiner Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen und der Fokussierung auf gerechten ökonomischen Ausgleich ein Wegweiser für die Zukunft sein.

Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher:

„Ich begrüße die Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Es gibt weiterhin eine großen staatlichen Finanzbedarf aus der deutschen Wiedervereinigung. Der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe, die nach Leistungsfähigkeit besteuert –  lediglich die 10 Prozent höchsten Einkommen bezahlen ihn – , deckt diesen Bedarf. Der Bundesfinanzhof hat mit seiner Urteilsbegründung weitgehend die Argumente der SPD-Bundestagsfraktion zur Beibehaltung des Solidaritätszuschlags bestätigt. So stellte das Gericht klar, dass aus dem Auslaufen des Solidarpaktes II keine fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Solidaritätszuschlag abgeleitet werden kann. Die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags zunächst bei den unteren und mittleren Einkommensgruppen entspricht dem Sozialstaatsprinzip. Das oberste deutsche Finanzgericht hat damit den Solidaritätszuschlag als zentrales Element einer gerechten Finanzierung der deutschen Einheit bestätigt.“

Achim Post, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Der Bundesfinanzhof hat heute bestätigt, dass der Solidaritätszuschlag in der jetzigen Form verfassungsgemäß ist. Das ist auch politisch zu begrüßen: Eine massive Steuerentlastung für Besserverdienende wäre gerade auch angesichts der aktuellen Herausforderungen das falsche Signal. Unabhängig davon ist eine Debatte über ein gerechtes Steuersystem angesichts der neuen strukturellen Aufgaben durch die Krise jedoch richtig. Dabei sollte es dann stets um zweierlei gehen: zielgerichtete Entlastungen einerseits, aber auch um mehr Gerechtigkeit andererseits. In der aktuellen Situation kann zum Beispiel eine einmalige Krisen-Abgabe, die besonders hohe Vermögen stärker an den Krisenlasten beteiligt, dafür ein Instrument sein. Ebenso gilt es jetzt aber auch Mittel und Wege zu finden, die die Gerechtigkeit und damit auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt dauerhaft stärken.“

SPD-Kandidat Ali Dogan konnte heute die Stichwahl in Minden-Lübbecke gewinnen.

Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD Nordrhein-Westfalen:

„Wir freuen uns sehr über den Wahlerfolg von Ali Dogan bei der heutigen Stichwahl. Mit Ali Dogan wird Minden-Lübbecke einen engagierten Landrat bekommen, der weiß, wie man unterschiedliche Meinungen an einen Tisch holt, um gemeinsame Wege aufzuzeigen.

Gerade im Bereich der Bildung, der Gesundheits- und Familienpolitik und für einen besseren Nahverkehr wird er in den kommenden Jahren neue Impulse setzen. Die Wählerinnen und Wähler haben sich hier für ein klares sozialdemokratisches Profil entschieden, nachdem die CDU-Amtsinhaberin aus dem Amt schied. Der bisweilen mit Ressentiments beladene Wahlkampf der CDU vor Ort hat sich nicht ausgezahlt. Gut so.

Das Ergebnis ist Signal für den Fehlstart der Landesregierung. Es reicht eben nicht, wenn ein Ministerpräsident ständig auf „die da oben“ zeigt, seine eigene Verantwortung für die Probleme der Menschen im Land aber nicht mit Taten erfüllt.

Die wiederholt erschreckende Wahlbeteiligung heute zeigt, dass sich viele Menschen nicht vertreten fühlen. Nordrhein-Westfalen ist Spitzenreiter der Überforderung. Die SPD in NRW zieht aus diesem alarmierenden Fakt gerade die richtigen Schlüsse. Aber auch die Regierungsparteien sind aufgefordert, aus ihren wohligen Räumen herauszukommen und außerhalb davon den Leuten wieder stärker zuzuhören. Es geht um unsere Demokratie in NRW.“

Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der NRW-Landesgruppe in der SPD-Fraktion im Bundestag, Achim Post, zum Ausgang der Landratswahl in Minden-Lübbecke:

“Mein Respekt gilt beiden demokratischen Kandidaten: Jörg Schrader und Ali Dogan haben einen engagierten Wahlkampf geführt.  Mein besonderer Glückwunsch gilt Ali Dogan. Er ist der klare Gewinner und er wird unser neuer Landrat. Ich bin sicher, dass Ali Dogan die Geschicke des Kreises Minden-Lübbecke selbstbewusst und bürgernah in die Hand nehmen wird.”

Zwei neue Förderprogramme zur Unterstützung des Wohnungsneubaus gehen in Kürze an den Start. Ab März beginnt das Förderprogramm für klimafreundlichen Neubau (KFN). Ab Juni 2023 erfolgt eine bessere und zielgerichtete Neubauförderung für Familien.

Bernhard Daldrup, bau- und wohnungspolitischer Sprecher:

„Zusammen bilden die Maßnahmen einen starken Impuls für Eigentumsförderung und Klimaschutz. Beides hat für uns einen hohen Stellenwert, den wir massiv unterstützen. Im Fokus des Programms ‘Klimafreundlicher Neubau’ stehen Gebäude, deren Energiebilanz den verabredeten Klimazielen entsprechen. Gefördert wird zum einen der klimafreundliche Neubau von Wohn- und Nichtgebäuden, die dem energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 entsprechen. Als weitere Förderung steht der klimafreundliche Neubau mit einem zusätzlich zertifizierten QNG-Siegel im Fokus. Dieses QNG Siegel ist ein Nachhaltigkeitszertifikat, das bestimmte Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden erhebt.

Ziel ist es, vom Bau bis zum Abriss weniger Treibhausgase und Ressourcen auszustoßen sowie weniger Flächen und Energie zu verbrauchen. Ein digitaler Gebäuderessourcenpass für Neubauten erleichtert die Wiederverwendung von Bauprodukten.

Es werden bei Wohngebäuden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert, maximal bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit, für ein klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Siegel gibt es mehr Fördergelder, bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Förderempfänger können Privatpersonen, aber auch Wohnungsunternehmen, Kommunen oder etwas Genossenschaften sein.

Ein neues Förderprogramm für Wohneigentum von Familien startet im Juni. Statt Baukindergeld wird es zielgerichtete KfW-Kredite geben. Familien mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 60.000 Euro plus 10.000 Euro pro Kind sollen ab Juni 2023 ein zinsverbilligtes Darlehen von 140.000 bis 240.000 Euro über die staatliche Förderbank KfW beantragen können. Für dieses Programm stehen zunächst 350 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Wohnungsnot ist überall in Deutschland groß. Mit den beiden Stellschrauben schaffen wir mehr Anreize für den Neubau. Dem akuten Wohnungsmangel setzen wir so etwas entgegen.“

Dennis Rohde, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion;
Sven-Christian Kindler, haushaltspolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN;
Otto Fricke, haushaltspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion:

Die haushaltspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, von Bündnis 90/die Grünen und der FDP-Bundestagsfraktion zur Entsperrung der Härtefallfonds für Energie für kleine und mittlere Unternehmen sowie Kultureinrichtungen im Haushaltsausschuss.

„Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine stellt auch Deutschland weiterhin vor Herausforderungen. Mit der Einführung der Strom- und Gaspreisbremse hat der Bund bereits einen wichtigen Schritt getan, um Bürger*innen und Unternehmen von den Folgen der vor allem durch den Krieg verursachten Energiepreisanstiege zu entlasten.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kultureinrichtungen sind im Einzelfall besonders von stark gestiegenen Energiekosten betroffen, weswegen sie durch eine Härtefallregelung zusätzlich unterstützt werden sollen. KMU leisten mit ihrer Innovationskraft einen wichtigen Beitrag für unsere Volkswirtschaft, haben aber oft weniger Rücklagen als große Unternehmen, um stark schwankende Energiepreise zu stemmen. Kultureinrichtungen leiden immer noch besonders unter den Einbußen und Unsicherheiten der Corona Pandemie. Als demokratische Gesellschaft brauchen wir eine lebendige und kreative Kultur, weswegen wir Kultureinrichtungen angesichts hoher Energiekosten jetzt den Rücken stärken, aber gleichzeitig auch Anreize zur Energieeffizienz setzen.

Wir haben im Haushaltsausschuss das Startsignal für diese zusätzliche Unterstützung gegeben. Jeweils 375 Millionen Euro für die Härtefallunterstützung von KMU und Kultur haben wir heute bereitgestellt. Orientiert an den Bedarfen und sich entwickelnden Energiepreisen kann der Haushaltsausschuss bei Bedarf kurzfristig die Mittel erhöhen und aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds freigeben.“

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Die SPD-Fraktion begleitet die Verhandlungen auf EU-Ebene zur europäischen KI-Verordnung („Artificial Intelligence Act“, AIA) anhand von zwölf inhaltlichen Punkten. Die Idee der wertebasierten wie chancenorientierten Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI), die Innovation und Souveränität stärkt, gilt es umzusetzen.

Parsa Marvi, zuständiger Berichterstatter:

„Mit der europäischen KI-Verordnung gehen wir den richtigen Schritt in Richtung einer einheitlichen Regulierung, die den Stempel unserer demokratischen Werte trägt. Vertrauenswürdige KI – dieses Ziel unterstützen wir vollumfänglich. Deshalb brauchen wir rote Linien: kein Social Scoring, keine Emotionserkennung und keine biometrische Erkennung im öffentlichen Raum. Wir als SPD-Bundestagsfraktion setzen uns dafür ein, dass die Chancen der Technologie für alle gleichermaßen zugänglich sind: durch eine entschlossene Bekämpfung von Diskriminierung und den Schutz verletzlicher Personen, aber auch durch die Verankerung geeigneter Werkzeuge, die Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig werden lassen.

Derzeit wird an den Grundfesten des AIA gerüttelt. Für die noch ausstehenden Verhandlungen fordern wir, an der weiten Definition von KI festzuhalten und dort gegenzusteuern, wo eine Verwässerung des Hochrisikobereichs droht.“

Armand Zorn, zuständiger Berichterstatter:

„Durch Rechtssicherheit stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts: Unternehmen können durch maßvolle und zielgerichtete Regulierung Innovationspotenziale realisieren und Reallabore ermöglichen das Erproben neuer Ansätze – insbesondere für KMUs und Start-ups.

Weiterhin ist es besonders wichtig, die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern wirksam zu schützen und zu stärken. Dafür sind Transparenz- und Kennzeichnungspflichten, unabhängige Prüfungen und eine Ausweitung des Hochrisikobereichs notwendig. Hier sehen wir in der aktuellen Ratsposition noch akuten Nachbesserungsbedarf.“