NRW braucht ein umfassendes Kinderschutzgesetz

Heute fand im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Landtags NRW eine Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Landeskinderschutzgesetz NRW und eine Änderung des Kinderbildungsgesetzes statt.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Nordrhein-Westfalen braucht ein Kinderschutzgesetz, das im ganzen Land hohe, einheitliche Standards für den Schutz unserer Kinder festlegt. Das ist schon lange eine Forderung der SPD-Fraktion. Die Sachverständigen begrüßen es, dass es nun einen Gesetzentwurf gibt. Allerdings steht auch fest: Dieser Gesetzentwurf mündet in einem ersten Teilgesetz. Die angehörten Expertinnen und Experten sprechen von einem ersten Schritt.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist vor allem auf die Jugendämter fokussiert. Dabei braucht Kinderschutz einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz. Dieser kommt in der aktuellen Fassung zu kurz. Das zeigt sich etwa bei den geplanten Netzwerken Kinderschutz, bei denen Schule, Gesundheit, Polizei oder Justiz nicht verbindlich einbezogen werden. Neben diesen Akteuren müssen auch Kinder und Jugendliche selbst stärker einbezogen werden. Ebenso kommt das Thema Prävention bislang zu kurz. Hier könnten Familienbüros und Familienzentren an Grundschulen wertvolle Beiträge sein.

Dennoch ist es ein wichtiger Schritt, gemeinsame Qualitätsstandards für die Arbeit der Jugendämter zu haben, die kontinuierlich fortgeschrieben werden.

Darum werden wir uns weiter konstruktiv in den Prozess einbringen und konkrete Verbesserungen vorschlagen. Dazu kann beispielsweise die Etablierung von Kinderschutzbedarfsplänen zählen.

Klar bleibt: Der Kinderschutz ist kein politischer Zankapfel. Die parteiübergreifende Arbeit der Kinderschutzkommission wird auch in der kommenden Legislaturperiode fortgesetzt. Sie sollte sich in der kommenden Wahlperiode mit der Evaluierung und der Fortschreibung des Gesetzes als umfassendes Artikelgesetz im Sinne und zum Wohle der Kinder befassen. Wir müssen das Thema in der öffentlichen Wahrnehmung halten und  darüber hinaus noch das Gesetz mit Leben füllen. Nur so können der Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen werden und unsere Kinder gestärkt werden.“

Erhöhung des Heizkostenzuschusses notwendig

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Die SPD-Fraktion im Bundestag begrüßt, dass die Zusage des Koalitionsvertrages für einen Heizkostenzuschuss in der kommenden Woche im Parlament beschlossen werden soll. Allerdings muss der Gesetzentwurf den aktuellen Entwicklungen der Energiepreise Rechnung tragen. Ohne eine spürbare Erhöhung des Zuschusses bleibt die Unterstützung hinter ihren Erwartungen.

Bernhard Daldrup, wohnungsbaupolitischer Sprecher:

„Übereinstimmend vertreten die baupolitischen Sprecher von SPD, Grünen und FDP die Auffassung, dass der Gesetzentwurf zum Heizkostenzuschuss angesichts der explodierenden Energiekosten nachgebessert werden muss. Eine einmalige Zahlung von 135 Euro an Wohngeldempfängern leistet einen zu geringen Beitrag, um die Preissprünge für Heizung und Wärme in den Wohnungen der letzten Monate ernsthaft zu kompensieren. Daher fordern wir eine spürbare Erhöhung des geplanten Zuschusses.

Wir möchten bei der Festlegung auf eine konkrete Summe die Meinungen der Sachverständigen einbeziehen, die am kommenden Montag in der Anhörung des Deutschen Bundestages zu Wort kommen sollen. Erst im Anschluss können wir eine endgültige Höhe des Zuschusses entscheiden.

Über die ursprüngliche Zielgruppe der Wohngeldempfänger hinaus sollen nunmehr auch der Personenkreis der Studierenden mit Bafög-Berechtigung und die Empfänger der Berufsausbildungsbeihilfe durch den Heizkostenzuschuss erreicht werden. Übereinstimmend sind wir in der Koalition auch der Auffassung, dass die Bewilligung möglichst bürokratiearm gestaltet werden soll. Langwierige Antrags- und Prüfungsverfahren sollen vermieden werden, die Hilfe müsse zeitnah bei den Betroffenen ankommen. Auch dazu erwarten wir Hinweise in der für Montag angesetzten Anhörung.“

“Europäische Grundwerte sind entscheidender Trumpf gegen Putin”

Das Europäische Parlament stimmt heute über seine Position zu dem EuGH-Urteil ab, das die Gültigkeit des Mechanismus‘ zum Schutz des europäischen Rechtsstaats sowie des EU-Haushalts bestätigt hatte. Das Ergebnis der Entscheidung über eine entsprechende Resolution soll am morgigen Donnerstag, 10. März, um 9 Uhr im Plenum veröffentlicht werden.

Katarina Barley, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments und Mitglied im Innenausschuss:
“Die Solidarität der ungarischen und polnischen Bürgerinnen und Bürger mit ukrainischen Flüchtenden ist überwältigend. Das habe ich vergangene Woche in Ungarn vor Ort erlebt. Alle Mitgliedsstaaten der EU zeigen sich bei der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine solidarisch. Gleichzeitig senden Viktor Orbáns Staatsmedien noch immer Putin-Propaganda. Die polnische Regierung ist klar in ihrer Haltung gegen Putin, befindet sich aber weiterhin auf Konfrontationskurs mit dem Rechtsstaat.

Die europäische Grundwerte sind unser entscheidender Trumpf gegen Putin. Die Ukraine strebt nach einer europäischen Zukunft, gerade weil das eine fest verankerte Demokratie bedeutet. Genau deshalb dürfen wir beim Rechtsstaatsabbau der PiS und bei Orbáns korruptem System nicht wegschauen. Was Putin am meisten fürchtet, ist ein demokratisches Europa, das seinen autoritären Staat Lügen straft. Deshalb darf es in der EU beim Rechtsstaat keine Rabatte geben. Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, was das Parlament schon seit Langem fordert: Die Europäische Union darf kein Geldautomat sein, von dem man beliebig abheben kann, ohne sich an die Regeln zu halten.”

Die Verordnung über die sogenannte europäische Rechtsstaatlichkeits-Konditionalität war bereits am 1. Januar 2021 in Kraft getreten, aber die EU-Kommission hat sie bisher nicht angewandt. Am 11. März 2021 fochten Polen und Ungarn die Verordnung vor dem Europäischen Gerichtshof an. Der Gerichtshof entschied am 16. Februar dieses Jahres und wies beide Klagen ab.

Mehr Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte und mehr Selbstbestimmung für Frauen

Der heute beschlossene Regierungsentwurf sieht die Streichung des § 219a Strafgesetzbuch vor und schafft damit Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Damit wird Frauen ein umfassender Zugang zu sachgerechten und medizinisch notwendigen Informationen gewährt.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Nach bisheriger Rechtslage müssen Ärztinnen und Ärzte, die sachlich über ihre Arbeit und Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen informieren, mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Dies ist allein deshalb nicht haltbar, weil der Eingriff selbst erlaubt ist, die umfassende Information darüber jedoch sanktioniert wird. Für uns ist klar: Schwangerschaftskonflikte sind eine große Belastung für die betroffenen Frauen. Durch einen ungehinderten Zugang zu Informationen durch praktizierende Expertinnen und Experten, wollen wir diese Belastung mildern. Zu einer selbstbestimmten Entscheidung gehört sachliche und umfassende Information.

Bereits die Bezeichnung des § 219a ist irreführend. Bei einer sachlichen Information einer Ärztin oder eines Arztes über die angewandte Methode handelt es sich nicht um Werbung im allgemeinen Sinne, sondern um essentielle Information, die für die betroffenen Frauen eine wichtige Beratungsleistung darstellen. Auch nach der Streichung des § 219a bleibt anpreisende und grob anstößige Werbung verboten, denn die von den Ärztekammern erlassenen Berufsordnungen untersagen dies bereits.

Der Regierungsentwurf hält auch eine gute Nachricht für alle Ärztinnen und Ärzte bereit, die sich in der Vergangenheit für das reproduktive Selbstbestimmungsrecht von Frauen eingesetzt haben: Durch eine neue Regelung im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch werden alle Urteile, die im wiedervereinten Deutschland auf Grund von § 219a ergangen sind, aufgehoben und die Verfahren eingestellt werden.

Der Gesetzentwurf ist ein deutliches Zeichen: die Modernisierung des Rechts und die Anpassung an die gesellschaftliche Realität, leiten unsere Arbeit. Wir werden diesen Regierungsentwurf sachgerecht und zügig beraten, denn dieser Schritt zur reproduktiven Selbstbestimmung von Frauen ist längst überfällig.“

Katja Mast:

„Wir streichen mit dem Paragraphen 219a endlich und endgültig das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Es verhindert den Zugang zu sachlichen Informationen, die für Frauen schlicht essenziell sind. Keine Ärztin und kein Arzt sollte dafür eine Strafe fürchten müssen; kommerziell werben dürfen sie für Ihre Dienste ohnehin nicht. Die Streichung ist ein lange überfälliger Schritt in das gesellschaftliche Heute!“

AfD-Einstufung als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist rechtens

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Das Verwaltungsgericht Köln hat in seinem Urteil vom 8. März die Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz bestätigt, dass es sich bei der AfD um einen rechtsextremistischen Verdachtsfall handelt. Wir teilen diese Auffassung ausdrücklich. Nicht nur der formal bereits aufgelöste sogenannte „Flügel“, sondern die Partei in ihrer Gesamtheit ist geprägt von verfassungsfeindlichem, demokratiegefährdendem und rassistischem Gedankengut. Dies hat sich nicht zuletzt im Zusammenhang mit den Protesten während der Corona-Pandemie gezeigt.

Sebastian Hartmann, innenpolitischer Sprecher:

„Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln kann die AfD nachrichtendienstlich beobachtet werden. Dies ist notwendig und Ausdruck der Wehrhaftigkeit unserer Demokratie.

Darüber hinaus lebt die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie vom Einsatz der Bürgerinnen und Bürgern für Demokratie und Rechtsstaat. Die SPD wird sie dabei immer unterstützen. Es ist daher wichtig und richtig, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser den Rechtsextremismus klar als größte Gefahr für unser Land benannt hat. Diesen Worten werden Taten folgen: Nancy Faeser legt bald einen Aktionsplan für den Kampf gegen Rechtsextremismus vor und treibt das Demokratiefördergesetz entschieden voran.“

Mehr Geld und mehr Wertschätzung für Erziehungsberufe

Am heutigen Internationalen Frauentag hat die Gewerkschaft ver.di ihre Mitglieder in Nordrhein-Westfalen im Tarifstreik für die Sozial- und Erziehungsberufe zu Warnstreiks aufgerufen.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Frust der kommunalen Beschäftigten in den Kitas, den sozialen Diensten, der Behindertenhilfe und der Ganztagsschulen ist groß. Wenn es nicht ge­lingt, die Erziehungsberufe at­trak­tiver zu machen, wer­den wir auf mas­si­ve Pro­ble­me bei der Er­fül­lung des Rechts­an­spruchs in Ki­tas und dem Ganz­tag sto­ßen.

Es ist auch kein Zufall, dass die Streiks am Weltfrauentag stattfinden. Wir müssen Fragen der Geschlechtergerechtigkeit in den Fokus rücken. Dass die weib­lich do­mi­nier­ten Er­zie­hungs­be­ru­fe in der Wert­schät­zung noch im­mer den ver­meint­li­chen Män­ner­be­ru­fen hin­ter­her­hin­ken, muss sich än­dern. Berufe, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten, werden auch im Jahr 2022 weniger anerkannt und schlechter bezahlt. Das muss sich ändern.

Um genug Personal halten zu können und auch neue Fachkräfte zu gewinnen, fordern wir mehr Geld und mehr Wertschätzung für Erziehungsberufe. Da­zu ge­hö­ren selbstverständlich auch Auf­stiegs­mög­lich­kei­ten im Sys­tem und die ge­ziel­te An­wer­bung von Män­nern, zum Woh­le der Kin­der und zur stär­ke­ren An­er­ken­nung des Be­rufs­felds.“

EU-Kommission veröffentlicht Maßnahmen gegen Energiepreiskrise: Energiepolitische Zeitenwende einleiten

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Die EU-Kommission wird heute ihre Mitteilung zu gemeinsamen europäischen Maßnahmen für bezahlbarere, sicherere und nachhaltigere Energie vorlegen, die den Mitgliedstaaten Leitlinien zur Reaktion auf die Auswirkung des Krieges in der Ukraine aufzeigen soll. Angestrebt wird unter anderem, die Energiepreise zu stabilisieren, die Energieversorgung sicherzustellen und erneuerbare Energien zu fördern.

Jens Geier, Vorsitzender und industriepolitischer Sprecher der Europa-SPD:

“Der Angriffskrieg Putins in der Ukraine hat auch immense Folgen für die Energieversorgung in Europa. Die EU-Kommission muss alles dafür tun, um unsere Energieversorgung zu diversifizieren und die Gasspeicher bis zum kommenden Herbst zu füllen. Wir fordern von der Kommission und dem Rat einen konkreten Fahrplan, der Alternativen auslotet, ohne die Preisspirale weiter anzutreiben. Die Europäer*innen sind schon jetzt von steigenden Energiepreisen hart getroffen, weshalb weitere Preissprünge verhindert werden müssen. Es ist die Stunde der Klimadiplomatie – doch die Kommission hätte genau das schon weit früher zum Kern europäischer Energiepolitik machen müssen. Der Aufbau von Wasserstoffpartnerschaften mit Drittstaaten darf nicht verschlafen werden. Mittelfristig ist der Ausbau der erneuerbaren Energien der einzige Weg, um unsere Abhängigkeit von Energieimporten aus Russland zu reduzieren.”

Tiemo Wölken, umweltpolitischer Sprecher der S&D-Fraktion:
“Wir brauchen eine energiepolitische Zeitenwende: Erneuerbaren Energien können ein zuverlässiges Standbein unseres Wohlstands werden, während fossile Brennstoffe in den Händen von Autokraten immer unzuverlässiger werden. Wir sind abhängig von Ressourcen in den Händen Weniger. Wir müssen uns daher schleunigst davon befreien und unsere Energie demokratisieren.

Große Rohstoffproduzenten machen gerade in diesen Zeiten explodierender Energiepreise riesige Gewinne und müssen zur Lösung beitragen. Wir müssen die Geschwindigkeit beim Ausbau erneuerbarer Energien und Maßnahmen für Energieeffizienz jetzt noch einmal erhöhen – wir fordern schon lange, dass wir in den entsprechenden Richtlinien die Ziele hochschrauben müssen. Die Kommission erkennt das nun endlich an. Auf jedes europäische Neubau-Dach müssen Solarpanels, weitaus mehr Wärmepumpen müssen installiert und Häuser isoliert werden. Alle Regionen Europas sind für den Ausbau der Windenergie verantwortlich. Und es wird auch klar: Investitionen in Atomenergie und Gas können nicht im Sinne der Taxonomie als nachhaltig anerkannt werden. Nicht nur wegen des Gases: Auch die Risiken von Atomenergie werden leider derzeit wieder sehr deutlich.”

Parlament stimmt über neue EU-Vorgaben ab: “Nachhaltigere Batterien auf den Markt bringen”

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Die Europäische Union will die aktuell geltende Regeln für Batterien im europäischen Binnenmarkt erneuern. Dazu stimmt das Europäische Parlament am Donnerstag über seine Position ab. Die Kommission hatte am 10. Dezember 2020, im Zuge des Aktionsplans für Kreislaufwirtschaft, eine Überarbeitung der entsprechenden Verordnung vorgeschlagen. Die neuen EU-Regeln sollen erstmals den gesamten Produktzyklus von Batterien umfassen.

Delara Burkhardt, umweltpolitische Sprecherin der Europa-SPD:

„Die neue Batterieverordnung wird einen höheren globalen Standard setzen. Wir legen hiermit erstmals Umweltauflagen für den Markt-Eintritt von Batterien fest. Hersteller auf der ganzen Welt werden dazu angehalten, nachhaltigere Batterien auf den Markt bringen. Das ist ein großer Schritt, der aufgrund der steigenden Nachfrage nicht länger auf sich warten lässt.

Aktuell sind viele Akkus so verbaut, dass wir sie gar nicht entnehmen können. Wir fordern im Bericht des Parlaments, dass alle neu hergestellten Akkus austauschbar sein müssen, bei elektronischen Zahnbürsten, Handys, Laptops und vielem mehr. Dadurch verringern sich die Reparaturkosten für Verbraucher*innen und die Reparatur wird eine attraktive Alternative zum Neukauf. 

Als Europäisches Parlament fordern wir die Europäische Kommission auf, ein EU-weites Pfandrücknahmesystem für alle Batterietypen einzuführen. Nationale Pfandrücknahmesysteme dürfen dabei der Einführung harmonisierter, unionsweiter Systeme nicht im Wege stehen. Zudem wollen wir nicht nur eine verbindliche Regulierung, die Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden ausschließt, sondern Unternehmen auch dazu verpflichten, einen Beschwerde-Mechanismus einzurichten. Hierdurch könnten Unternehmen, die beispielsweise durch den Abbau von Lithium in Chile für Wasserknappheit verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden.“

“Endlich gleiche Mindeststandards für die ganze EU”

Die EU-Kommission will am morgigen Internationalen Frauenkampftag, Dienstag, 8. März, einen Richtlinien-Entwurf gegen Gewalt an Frauen vorstellen. Die S&D-Fraktion hatte eine solche Richtlinie seit Langem gefordert. Zur Regelung gehören Unterstützung und Maßnahmen zum Schutz gegen Gewalt sowie zur Hilfe für Opfer und Mindeststandards bei der Strafverfolgung.

Maria Noichl, gleichstellungspolitische Sprecherin der S&D-Fraktion:

“Gut, dass die EU-Kommission endlich ihr Versprechen eingelöst hat, Gewalt gegen Frauen europaweit zu bekämpfen. Nachdem die EU-Ratifizierung der Istanbul-Konvention seit Jahren im Rat festhängt, folgt die EU mit einer eigenen Richtlinie nun dem Plan B, den wir Sozialdemokrat*innen so lange fordern.

Vergewaltigung wird im Text klar definiert, das Einverständnis in den Mittelpunkt gerückt, wie es in Deutschland auch durch die Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 endlich geschehen ist. Dies wird damit nun europaweit Standard werden, ‚Nein heißt Nein‘ muss überall in der EU gelten. Die Richtlinie treibt die Prävention sowie die europaweite Erhebung verlässlicher statistischer Daten voran. Der Gesetzesvorschlag ist eine sehr gute Nachricht für Frauen sowie Organisationen in der EU, die gegen Gewalt und Diskriminierung arbeiten.

Durch die in manchen Bereichen nach wie vor fehlende Rechtsgrundlage in der EU, ist die Richtlinie jedoch nicht das allumfassende Instrument, das wir uns gewünscht hätten. Der Vorschlag kann daher nur ein weiterer Schritt zur europaweiten Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt sein.”

Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion und Heimische SPD-Europaabgeordnete:

„Es ist eine Schande, dass Gewalt gegen Frauen auch im 21. Jahrhundert noch immer zum Alltag gehört. Die Beschränkungen der Pandemie, haben die Situation vielerorts zusätzlich verschlimmert. Ich begrüße, dass die geplante Richtlinie explizit auch Gewalt gegen Frauen online umfassen soll. Noch immer verursacht das  Gefühl des vermeintlich rechtslosen Raumes im Netz, dass überdurchschnittlich oft Frauen zur Zielscheibe verbaler physischer Gewalt werden.

Positiv ist auch, dass die Richtlinie Genitalverstümmelung aufgreift und ihre europaweite Kriminalisierung durchsetzen möchte. Eine Bedrohung, die nicht nur außerhalb der EU, sondern direkt vor unserer Haustür real existiert: Nach Schätzungen leben rund 600.000 beschnittene Frauen in der Europäischen Union und weitere 180.000 Mädchen sind dem Risiko der Genitalverstümmelung ausgesetzt.. Wichtig ist, dass nicht nur die durchführende Person bestraft werden soll, sondern auch die Person, die das Kind dabei begleitet: Wer dabei ist, wer zuschaut, wer die Entscheidung trifft, macht sich schuldig.

Nach der Vorstellung der EU-Kommission verhandeln Vertreter*innen von Kommission, Europäischem Parlament und Rat über eine Vereinbarung, über die das Europäische Parlament im Anschluss final abstimmen wird.

Neuer Negativ-Rekord zeigt: Wir brauchen dringend eine Personaloffensive für mehr Lehrkräfte in NRW

Wie aus heute von IT.NRW veröffentlichten Zahlen hervorgeht, gibt es in rund 14 Prozent weniger Lehramtsabsolventinnen und -absolventen als vor zehn Jahren. Die Zahl der Absolventinnen und Absolventen liegt laut einer aktuellen Statistik des Landesbetriebs IT-NRW im Jahr 2020 bei 6.794. Im Jahr 2010 waren es noch 7.862 Absolventen gewesen.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Statt der versprochenen ‚weltbesten Bildung‘ legt die Landesregierung kurz vor Ende der Legislatur den nächsten Negativ-Rekord im Schulbereich vor. Gute Bildung steht und fällt mit den Lehrkräften. Doch genau die fehlen in NRW. Das zeigt sich beispielsweise auch beim deutlich gestiegenen Unterrichtsausfall.

Unsere Schulen leiden unter Personalmangel. Der Landesregierung ist es in den vergangenen Jahren nicht gelungen, diesem Trend entgegenzuwirken. Im Gegenteil: Zum Ende der Legislatur ist die Bilanz der Landesregierung dramatisch. Bis zum Jahr 2025 werden mindestens 26.000 Absolventinnen und Absolventen allein für das Grundschullehramt fehlen.

Wir brauchen dringend eine wirksame Personaloffensive, um der drohenden Bildungskatastrophe abzuwenden. Es wäre ein erster wichtiger Schritt, wenn die Landesregierung endlich die versprochene Angleichung der Bezahlung der Lehrkräfte umsetzen würde: Alle Lehrkräfte haben unabhängig von der Schulform eine Bezahlung von A13 verdient. Bislang verdient eine Grundschullehrerin etwa 640 Euro weniger pro Monat als ihre Kollegin am Gymnasium. Das ist schlichtweg ungerecht. Wir müssen außerdem den Seiteneinstieg über alle Schulformen hinweg erleichtern und attraktiver machen. Um mehr Absolventinnen und Absolventen zu bekommen, müssen auch mehr Ausbildungsplätze angeboten werden. Deshalb sollten die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in die erste Phase der Ausbildung von neuen Lehrkräften eingebunden werden.“

Lehrkräftemangel, Finanzierungswirrwarr und Corona-Chaos – zum Ende der Legislatur ist in der Bildungspolitik viel zu tun

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Die Legislaturperiode in Nordrhein-Westfalen neigt sich dem Ende zu. 2017 sind CDU und FDP mit vollmundigen Versprechungen angetreten. Daraus ist wenig geworden. Nach fünf Jahren steht fest: NRW braucht eine neue Schulpolitikpolitik für Aufstiegschancen und Bildungsgerechtigkeit.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Lehrkräftemangel, Finanzierungswirrwarr und das Corona-Chaos – die bildungspolitische Bilanz der nun endenden Legislaturperiode ist in vielerlei Hinsicht ungenügend. Mit vollmundigen Versprechungen der ‚weltbesten Bildung‘ für alle Schülerinnen und Schüler in ganz Nordrhein-Westfalen ist die Landesregierung 2017 gestartet. Doch schnell war klar, dass dieses Versprechen unerfüllt bleiben wird.

Schon vor der Corona-Pandemie war klar, dass der Lehrermangel eine große Herausforderung für die Schullandschaft in NRW ist. Auf der einen Seite wird es bis 2030 etwa 320.000 Schülerinnen und Schülern mehr geben. Auf der anderen Seite werden bis 2025 alleine für das Grundschullehramt etwa 26.300 Absolventinnen und Absolventen fehlen. Vor allem bei den MINT-Fächern fehlen in NRW jedoch die Fachkräfte. Hier werden bis 2030 zwei Drittel der erforderlichen MINT-Lehrkräfte nicht zur Verfügung stehen. Der Einstellungsbedarf bei allen MINT-Fächern in NRW wird im Durchschnitt nur zu 33,9 Prozent gedeckt sein.

Die Folgen davon sind größere Klassen, massiver Unterrichtsausfall und überlastetes Personal. Alleine im Schuljahr 2018/2019 sind insgesamt etwa 3,3 Millionen Unterrichtsstunden ausgefallen. Die verschiedenen Schulformen sind hiervon unterschiedlich stark belastet. Vor allem Haupt-, Real- und Gesamtschulen haben jedes Jahr einen weitaus höheren Ausfall an Schulstunden zu beklagen als beispielsweise die Gymnasien. Wenn wir dem Fachkräftemangel nicht entgegenwirken, wird sich der Trend nur verstetigen.

Der Landesregierung ist es in den vergangenen fünf Jahren nicht gelungen, passende Lösungen zu bieten und umzusetzen. Gute Bildung gibt es aber nicht zum Nulltarif. Doch auch bei der Finanzierung ist die Landesregierung durchgefallen. Bei den Bildungsausgaben je Grundschüler liegt NRW laut Bildungsmonitor der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft etwa 1.000 Euro unter dem Bundesdurchschnitt. Zum Stand 1. Januar 2022 waren im Ministerium für Schule und Bildung außerdem 8.106 Stellen unbesetzt.

Wir fordern eine Personaloffensive. Dazu gehört, dass alle Lehrkräfte nach der Besoldungsstufe A13 bezahlt werden. Eine Grundschullehrerin verdient aktuell zum Berufseinstieg etwa 640 Euro weniger pro Monat als ihre Kollegin am Gymnasium. Das ist ungerecht. Wir müssen außerdem den Seiteneinstieg über alle Schulformen hinweg erleichtern und attraktiver machen. Dem Lehrermangel können wir perspektivisch zudem nur entgegentreten, wenn ein Monitoring der Lehramtsstudienplätze initiiert wird und die Studienplätze schulformspezifisch ausgeweitet werden.

Die Corona-Krise hat vor allem Bildungsungerechtigkeit an den Schulen verstärkt. Dem müssen wir auch in der Schulfinanzierung entgegenwirken. Deshalb muss sichergestellt werden, dass Finanzmittel nicht mit der Gießkanne, sondern nach sozialen Kriterien verteilt werden. Dabei muss der Bund Aufgaben dauerhaft finanzieren und nicht nur zeitweise übernehmen oder gar nur eine Anschubfinanzierung tätigen.

Für uns ist klar: Es ist Zeit für einen sozialen Neustart in der Bildungspolitik.“

Sondervermögen garantiert Sicherheit

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Das geplante Sondervermögen für die Bundeswehr schafft Raum für dringend nötige Investitionen und eine bestmögliche Ausrüstung der Soldatinnen und Soldaten. Gleichzeitig greift es den Kernhaushalt nicht an, sodass weiter ausreichende Mittel für die innere und soziale Sicherheit zur Verfügung stehen. Zudem bleibt die parlamentarische Kontrolle bei der konkreten Ausgestaltung gewährleistet.

Achim Post, stellvertretender Fraktionsvorsitzender;
Dennis Rohde, haushaltspolitischer Sprecher:

„Mit dem Sondervermögen stärken wir die Sicherheit unseres Landes. Die 100 Milliarden Euro werden dafür sorgen, dass dringend benötigte Investitionen in die bestmögliche Ausrüstung unserer Soldatinnen und Soldaten fließen. Das beginnt bei Nachtsichtgeräten, Jacken und Schutzwesten und geht bis hin zu schwerem Gerät wie Hubschraubern, Panzern, Schiffen und Flugzeugen. Die Summe sorgt bei großen Projekten für Planungssicherheit für unsere Truppe und die Industrie. Wir nehmen damit Geld in die Hand für die Zukunftsgarantie der Bündnis- und Landesverteidigung. Im Sinne unseres umfassenden Verständnisses von Frieden und Sicherheit gehört zugleich aber immer auch dazu, dass wir die Themen der Entwicklungszusammenarbeit, zivilen Krisenprävention und humanitären Hilfe weiter nachhaltig stärken.

Zusätzliche Sicherheit bringt das Sondervermögen auch, weil es unseren Kernhaushalt nicht angreift, wenn es im Grundgesetz verankert ist. Das bedeutet weiter ausreichende Mittel für die Bereiche der inneren und sozialen Sicherheit. Sei es bei uns wichtigen Themen wie der Kindergrundsicherung, der Stabilisierung der Renten oder den notwendigen Zukunftsinvestitionen – die Menschen in unserem Land können sich darauf verlassen, dass notwendige Rüstungsinvestitionen keine notwendigen Ausgaben im restlichen Haushalt gefährden. Zudem ist es richtig und wichtig, dass das Sondervermögen, dessen Ausgestaltung und weitere konkrete Bewirtschaftung einer engmaschigen parlamentarischen Kontrolle durch den Bundestag unterstellt wird.“