Beteiligung des Mittelstands hat sich bewährt – und muss jetzt ausgeweitet werden

Zur Landtagsdebatte zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes erklärt Georg Fortmeier, Mitglied der SPD-Fraktion im Wirtschaftsausschuss:

Mit dem von uns 2012 geschaffenen Mittelstandsförderungsgesetz sind wir neue Wege der Beteiligung des Mittelstands gegangen. Vor allem die Clearingstelle hat sich in den Jahren als hervorragendes Instrument des Mittelstandes bei der frühzeitigen Beteiligung von Gesetzesvorhaben erwiesen. Aber auch der Mittelstandsbeirat hat sich bewährt.

Bei der Verabschiedung des Mittelstandsförderungsgesetzes 2012 stimmten CDU und FDP gegen die Initiative der rot-grünen Landesregierung. Inzwischen haben alle demokratischen Fraktionen im Landtag erkannt, dass das Gesetz die gestellten Erwartungen erfüllt hat. Deshalb unterstützen wir, dass die Einbindung der Clearingstelle Mittelstand erweitert werden soll.

Nach der Sachverständigenanhörung haben wir Vorschläge der Expertinnen und Experten aufgegriffen. Dazu gehörten zum Beispiel die eindeutige Benennung der Gewerkschafts- und Arbeitnehmervertretungen statt der Fehlbezeichnung ‚sozialpolitische Verbände‘ und eine frühzeitige Information des Landtages über die Stellungnahmen der Clearingstelle. Außerdem wollten wir auf Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Beirat einen zweiten Sitz für den ArbeitnehmerVize des NRW-Handwerks schaffen. Zudem ist eine fallbezogene Erweiterungsmöglichkeit bei den beratenden Mitgliedern des Beirates nötig.

Obwohl die Vorschläge von den Sachverständigen in der Anhörung begrüßt wurden, wurden sie von den regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP mehrheitlich abgelehnt. Die vielen konkreten Verbesserungshinweise der Expertinnen und Experten blieben bei CDU und FDP ungehört. Wir werden uns bei der nächsten Novellierung erneut dafür einsetzen. Die Beteiligung des Mittelstands hat sich bewährt – und muss jetzt ausgeweitet werden.“

Ernst-Wilhelm Rahe: „Schwarz-Gelb hält in Landtagsabstimmung an Straßenausbaubeiträgen fest – SPD-Fraktion will echte Entlastung“

Am heutigen Donnerstag hat der Landtag NRW auf Initiative der SPD-Fraktion über das Ende von Straßenausbaubeiträgen abgestimmt. CDU und FDP haben dabei gegen die Abschaffung votiert. „Damit ist klar, dass es Schwarz-Gelb mit der Entlastung der Bürgerinnen und Bürger nicht ernst meint“, sagt Ernst-Wilhelm Rahe, Landtagsabgeordneter der SPD-Fraktion im Landtag NRW.

Die heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Christina Weng und Rahe haben am heutigen Donnerstag für eine Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in Nordrhein-Westfalen gestimmt. Der Landtag hat in seiner Sitzung einen entsprechenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion beraten. In namentlicher Abstimmung wurde dieser Gesetzentwurf mit Stimmen der regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP abgelehnt.

Schwarz-Gelb hat stattdessen eine Änderung der Förderrichtlinien bei Straßenausbaubeiträgen beschlossen. „Den Bürgerinnen und Bürgern, die vier- bis fünfstellige Straßenausbaubeiträge zahlen müssen, gibt das keine langfristige Sicherheit“, sagt Rahe. „Denn nach schwarz-gelben Plänen bleiben Straßenausbaubeiträge weiter bestehen.“

„Das zeigt: CDU und FDP liefern nicht mehr als einen unausgereiften Schnellschuss“, sagt Rahe. Er befürchtet ein „Bürokratiemonster ohne einen Effekt.“ Das bisherige Fördersystem soll schließlich einfach mit angepasster Förderquote fortgesetzt werden. Unter enormem Verwaltungsaufwand seien Kommunen nach geltendem Gesetz weiter gezwungen, fällige Straßenausbaubeiträge zu ermitteln und zu erheben, um dann festzustellen, dass keine Zahlung notwendig sei. „Das zeigt, wie unausgereift die Ankündigung von Schwarz-Gelb ist“, sagt Rahe.

„Die Menschen in NRW brauchen eine zuverlässige Entlastung statt eines undurchsichtigen Fördersystems. Denn was passiert, wenn Fördermittel aufgebraucht sind? Schwarz-Gelb kann nicht ausschließen, dass die Bürgerinnen und Bürger dann wieder zur Kasse gebeten werden“.

Trotz der Ablehnung des Gesetzentwurfs sieht Rahe weiter gute Möglichkeiten für die komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. „Die Chance, noch vor der Wahl die Bürgerinnen und Bürger wirklich zu entlasten, haben CDU und FDP heute vertan. Als SPD stehen wir an der Seite der Betroffenen hier im Mühlenkreis und im ganzen Land. Ich bin mir sicher, dass eine neue Landesregierung unter Führung der SPD hier sehr schnell handeln wird.“

Die Botschaft ist klar: “Wir lassen die Bürgerinnen und Bürger in dieser schwierigen Lage nicht im Regen stehen!”

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Zum heute im Koalitionsausschuss beschlossenen Entlastungspaket erklärt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion Achim Post:

„Der Koalitionsausschuss hat heute ein weiteres starkes Entlastungspaket im Kampf gegen die steigenden Energiepreise auf den Weg gebracht. Die Botschaft ist klar: Wir lassen die Bürgerinnen und Bürger in dieser schwierigen Lage nicht im Regen stehen.

Mit einer an die Einkommenssteuer geknüpften Energiepreispauschale wird ein breit wirksamer und zugleich sozial gerecht ausgestalteter Entlastungsimpuls gegeben. Darüber hinaus ist es gelungen, mit dem Familienzuschuss, einer weiteren Einmalzahlung für Transfergeldempfänger sowie dem 9-Euro-Ticket für den ÖPNV klare sozialdemokratische Akzente zu setzen. Mit der auf drei Monate befristeten Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe werden Autofahrer entlastet, wobei sichergestellt werden muss, dass diese Absenkung auch wirklich voll an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird.

Jetzt gilt es, diese Maßnahmen zusammen mit dem ersten bereits zurückliegend beschlossenen Entlastungspaket zügig umzusetzen, damit die Wirkung schnellstmöglich für die Bürgerinnen und Bürger genauso wie für die Betriebe und Unternehmen spürbar wird.“

60 Millionen Euro für die deutsche Landwirtschaft von der EU

Nachdem die Europäische Kommission bekannt gegeben hat, dass sie ein 500 Millionen Euro Maßnahmenpaket zur Sicherstellung der Versorgung mit Nahrungsmitteln auflegen wird, ist nun schnelles Handeln in den Mitgliedstatten gefordert. Deshalb hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht, die bereits am 8. April 2022 den Bundesrat erreichen soll. Das ist absolut richtig und zielführend, denn immerhin könnte Deutschland mit 60 Millionen Euro von dem Entlastungspaket profitieren.

Susanne Mittag, agrarpolitische Sprecherin:

In Deutschland liegt der Ball nun bei den Ländern. Der Bund hat eine Verordnung vorgelegt, um die Gewährung der EU-Sofortmaßnahmen zu erreichen. Die Zeit drängt, denn die Gelder sollen für dieses Erntejahr bereitgestellt werden.

Die Kommission knüpft die Auszahlung an Bedingungen: Es sollen vorrangig diejenigen Landwirte Unterstützung erhalten, die nachhaltig produzieren. Überdies müssen die Mitgliedstaaten bis spätestens zum 30. Juni 2022 mitteilen, welche Maßnahmen geplant und welche Effekte durch die Gewährung der Beihilfe beabsichtigt seien.

Die EU hat noch nicht die gesamten Leitlinien erarbeitet, doch im Vorfeld wurde bereits bekannt, dass für dieses Jahr außerdem der Anbau auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) erlaubt sein soll. Laut der Verordnung der Bundesregierung handelt es sich um 170.000 Hektar ökologische Vorrangflächen die ab 1. Juli 2022 für alle Weidetiere oder für Futterschnitt genutzt werden könnten. Ebenfalls dürfen ökologische Vorrangflächen bewirtschaftet werden, die bislang für Zwischenfrucht oder Gründecke genutzt wurden, das waren im Jahr 2021 rund 1,06 Millionen Hektar.

Dem Vernehmen nach plant die EU im Rahmen des Maßnahmenpakets auch die mögliche Lagerung von Schweinfleisch. Diese Option sehen wir sehr kritisch. Denn nach langer Zeit des Überangebots steigt aktuell die Nachfrage und eine Lagerhaltung wäre überflüssig.“

Mit Investitionen für die Transformation schaffen wir Sicherheit im Wandel

Der deutschen Wirtschaft steht ein großer Umbruch bevor. Im nächsten Jahrzehnt müssen wir die Weichen für die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft stellen. Dies gelingt durch Investitionen in Klimaschutz, E-Mobilität und Erneuerbare Energien. Hierbei stehen Generationengerechtigkeit, Nachhaltigkeit und soziale Verträglichkeit, vor allem nach den Jahren der Corona-Krise, im Fokus. Damit sorgen wir für Sicherheit im Wandel.

Frank Junge, zuständiger Berichterstatter im Haushaltsausschuss;
Nina Scheer, klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin:

„Mit dem Haushaltsentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für das Jahr 2022, der knapp elf Milliarden Euro umfasst, unterstützen wir die Transformationsprozesse in der deutschen Wirtschaft und stellen die Weichen für ein nachhaltiges Wachstum nach der Corona-Pandemie. Wir stärken den innovativen Mittelstand mit Hilfe von Fördermaßnahmen, um mehr Wachstum, Innovation und Beschäftigung zu schaffen. Wir haben dabei die Bereiche Neue Mobilität, Digitale Agenda und Innovationsförderung genauso im Blick, wie die Unterstützung bei Unternehmensgründungen, den Bereich Luft- und Raumfahrt, sowie die maritime Wirtschaft. Insbesondere bei der Weiterentwicklung der Wasserstoffstrategie sehen wir große Potenziale. Durch eine Erhöhung der GRW-Mittel, die insbesondere strukturschwachen Regionen zugutekommen, fördern wir verstärkt gleichwertige Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet.

Durch die Absenkung der EEG-Umlage auf null und die Finanzierung der Förderung Erneuerbarer Energien durch den Haushalt werden alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie auch Unternehmen entlastet. Eine Familie wird allein damit bereits in diesem Jahr um etwa 200 Euro entlastet. Auf das bisher bereits beschlossenen 15 Milliarden Euro schweren Entlastungspacket werden jetzt weitere Maßnahmen folgen. Durch den Bundeszuschuss von knapp sechs Milliarden Euro in den Energie- und Klimafonds wird eine solide Grundlage zum Umbau zu einem Klima- und Transformationsfonds gelegt. Mit den von 2022 bis 2026 in der Finanzplanung vorgesehenen 203 Milliarden Euro werden Klimaschutzinvestitionen planbar finanziert. Gerade vor dem Hintergrund der Energiepreiskrise auf den fossilen Energiemärkten müssen die Anstrengungen zum beschleunigten Umstieg auf Erneuerbare Energien nun noch verstärkt werden.“

Entlastungspaket stärkt gesellschaftlichen Zusammenhalt

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben sich auf ein weiteres, umfangreiches Entlastungspaket verständigt. Familien mit geringerem Einkommen profitieren besonders von den Entlastungen.

Matthias Miersch: 

“Mit den beiden Entlastungspaketen stärken wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt, indem wir die breite Mitte der Gesellschaft umfangreich entlasten. Da Familien mit geringeren Einkommen am stärksten unter den steigenden Preisen leiden, war es uns ein besonderes Anliegen, hier passgenau für Erleichterungen zu sorgen.

Jetzt kommt es darauf an, die Maßnahmen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Dabei erwarte ich die Unterstützung und Mithilfe aller Beteiligten.

Es kommt jetzt insbesondere auch darauf an, mit kartell- und wettbewerbsrechtlichen Maßnahmen sicherzustellen, dass die Energiesteuersenkung und sinkende Rohstoffpreise schnell an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden.”

Entlastungen des Bundes sind schnell spürbar und gerecht

Zum erneuten Entlastungspaket des Bundes aufgrund der rasant steigenden Energiepreise erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das ist innerhalb von wenigen Wochen das zweite milliardenschwere Entlastungspaket für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Das sind sehr gute Nachrichten.

Die Bundesregierung hatte in Reaktion auf die steigenden Preise bereits vor dem Ausbruch des Krieges gegen die Ukraine ein umfassendes Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Die aktuellen Entwicklungen haben es jedoch erfordert, die Maßnahmen nachzusteuern und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für eine dauerhafte Entlastung zu sorgen, die allen Bürgerinnen und Bürger zugutekommt. Darauf haben die Koalitionspartner im Bund umgehend reagiert.

Das jetzt vorgelegte ,Entlastungspaket 2‘ wird für die Menschen jetzt sehr schnell im Portmonee spürbar werden. Es ist ein gerechtes Paket, das nicht mit der Gießkanne ausgeschüttet wird, sondern gezielt bei denen ankommt, die am meisten auf Unterstützung angewiesen sind.

Mit den jetzt beschlossenen Maßnahmen beschleunigen wir zugleich die energiepolitische Zeitenwende. Neben der finanziellen Entlastung sind es vor allem die Instrumente zur Förderung von Erneuerbaren Energien und der klimafreundlichen Mobilität, die dieses Paket so wirksam machen. Mobilität heißt nicht nur Autofahren, sondern auch mit Bus und Bahn unterwegs zu sein.
,9 für 90‘ ist ein innovativer Ansatz und der Einstieg in eine Mobilitätswende.“

Kampf gegen Einsamkeit muss Teil des Regierungshandelns sein

Heute wird der Bericht der Enquete-Kommission „Einsamkeit – Bekämpfung sozialer Isolation in Nordrhein-Westfalen und der daraus resultierenden physischen und psychischen Folgen auf die Gesundheit“ ins Plenum des Nordrhein-Westfälischen Landtags eingebracht.

Hierzu erklärt Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher sowie Sprecher der SPD-Fraktion in der Enquete-Kommission Einsamkeit:

„Einsamkeit kann jeden und jede treffen. Die Wahrscheinlichkeit, einsam zu sein, hängt stark von Umständen wie Einkommen und Bildung, aber auch Integration und Inklusion ab. Einige Menschen in NRW haben ein besonders hohes Einsamkeitsrisiko. Bei Menschen mit niedrigem Einkommen ist es dreieinhalb-mal so hoch, wie bei Menschen in der höchsten Einkommensklasse. Bei Menschen mit niedrigen Bildungsabschlüssen bzw. ohne Abschluss ist das Einsamkeitsrisiko doppelt so hoch wie das von Menschen mit akademischen Abschlüssen. Menschen mit Migrationserfahrung haben ebenfalls ein doppelt so hohes Risiko, einsam zu sein, wie Menschen ohne Migrationserfahrung.

Ein erhöhtes Einsamkeitsrisiko haben auch viele andere Gruppen. Darunter sind, Menschen mit Behinderung, Menschen in Pflegeinrichtungen und pflegende Angehörige. Auch Kinder aus Familien mit niedrigem sozioökonomischen Status, und Menschen mit psychischen Erkrankungen laufen häufiger Gefahr, einsam zu sein. In der Corona-Pandemie waren zudem Frauen, Migrantinnen und Migranten und junge Menschen besonders von Einsamkeit betroffen.

Wir müssen die Situation einsamer Menschen in NRW dringend verbessern. Nachholbedarf gibt es an vielen Stellen. Ein wichtiger Baustein ist die Möglichkeit zur sozialen Teilhabe. Das gilt etwa für Alleinerziehende oder für von Armut Betroffene. Angebote gegen Einsamkeit müssen besser miteinander vernetzt und sichtbarer gemacht werden. Auch eine Stärkung der Schulsozialarbeit und Maßnahmen gegen Schulabbrüche helfen beim Kampf gegen Einsamkeit. Besonders wichtig sind aus Sicht der SPD-Fraktion auch Verbesserungen im Gesundheitswesen. Wir wollen sozialpsychiatrische Gemeindezentren aufbauen und das Konzept der ,Gesundheitslots*innen‘ oder das ,GemeindeschwesterPlus-Modell‘ auch in NRW einführen. Zudem brauchen wir dringend ausreichend Therapieangebote und niedrigschwellige Formate für alle Betroffenen. Für eine schnelle und unkomplizierte Hilfe vor Ort bedarf es außerdem einer Stärkung der Quartiersarbeit.

Einsamkeit darf kein Stigma sein. Deshalb müssen wir in der Breite für das Thema sensibilisieren und qualifizieren. In der Landesregierung muss der Kampf gegen Einsamkeit und Isolation eine Querschnittsaufgabe aller Ministerien sein. So verankern wir Prävention und Bekämpfung von Einsamkeit und sozialer Isolation fest im Regierungshandeln.“

Das verbesserte Kurzarbeitergeld ist ein Grundpfeiler des Sozialstaats in der Pandemie

Wir verlängern das Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bis Ende Juni. Das ist ein wichtiges Signal für mehr soziale Sicherheit, sagt SPD-Fraktionsvizin Dagmar Schmidt.

„Der Krieg in der Ukraine trifft auch die deutsche Wirtschaft und den Arbeitsmarkt. Um in dieser Situation noch mehr Sicherheit zu geben, verlängern wir das Kurzarbeitergeld nun auch für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bis Ende Juni.

Zusätzlich schaffen wir die Möglichkeit, für den Fall weiterer Veränderungen am Arbeitsmarkt die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld anzupassen und nochmal bis Ende September zu verlängern. Das verbesserte Kurzarbeitergeld ist ein Grundpfeiler des Sozialstaats in der Pandemie und hat das Einkommen von Millionen von Menschen gesichert. Und auch bei den wirtschaftlichen Folgen des Kriegs werden wir damit Einkommen sichern und Arbeitsplätze schützen.“

Landesregierung hat fünf Jahre gegen statt für Mieter gearbeitet – sozialer Neustart beim Wohnen notwendig

Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat heute eine Bilanz der Wohnungspolitik der endenden Legislatur gezogen. Zudem hat die SPD-Fraktion den Antrag „Gutes und bezahlbares Wohnen im NRW von Morgen ermöglichen!“ vorgestellt. Dieses umfassende Maßnahmenpaket ist am kommenden Mittwoch (23.03.) Thema in der Sitzung des Landtags.

Hierzu erklären Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender und heimischer SPD-Landtagsabgeordneter, und Andreas Becker, baupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Christian Dahm:

„Gutes und bezahlbares Wohnen – das wird in Nordrhein-Westfalen zur Seltenheit. Denn die schwarz-gelbe Landesregierung hat fünf Jahre gegen statt für die Interessen der Mieterinnen und Mieter gearbeitet. Sie leiden unter explodierenden Mieten. Das betrifft mehr als zehn Millionen Menschen in NRW, die zur Miete wohnen. Sie haben Wohnungsangst.

Dafür hat die Landesregierung mit mieterfeindlicher Politik gesorgt. Der Bestand mietpreisgebundener Wohnungen hat sich unter Schwarz-Gelb stetig reduziert. 2018 gab es noch 457.563 mietpreisgebundene Wohnungen. 2020 waren es nur noch 452.030. Die Leittragenden sind vor allem Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen. Gegen diese Entwicklung tut die Landesregierung nichts. 2021 wurden gerade einmal 5.239 neue mietpreisgebundene Wohneinheiten geschaffen. 2016 waren es noch 7.872. Die Landesregierung bringt sich nur mit einem verschwindend geringen Anteil bei gefördertem Wohnraum in NRW ein. Von einem Programmvolumen von 1,1 Milliarden Euro jährlich hat das Land weniger als 100 Millionen Euro getragen. Der Rest kam aus Finanzhilfen des Bundes oder aus Mitteln der NRW-Bank. Zusätzlich hat die Landesregierung den Mieterschutz in NRW ausgehebelt. Wichtige Schutzbestimmungen gelten nur noch in 18 Kommunen in NRW. In Bayern sind es beispielsweise 162.

Nicht nur bei der Entlastung von Mieterinnen und Mietern sondern auch bei der Eigentumsförderung ist die Bilanz der Landesregierung schlecht. Im Durchschnitt wird jährlich nicht mal eine Wohneinheit in jeder der 396 Kommunen in NRW gefördert. Diese Zahlen zeigen: Es wird Zeit, endlich effektiv für guten und bezahlbaren Wohnraum zu sorgen.“

Andreas Becker:

„Mit unserem Antrag wollen wir entscheidende Maßnahmen auf den Weg bringen, um Missstände auf dem Wohnungsmarkt zu beseitigen. Wir wollen jedes Jahr 100.000 neue Wohnungen in NRW bauen. 25.000 davon sollen mietpreisgebunden sein. So bremsen wir Mietpreise wirksam.

Wir wollen ebenso Wohnungsgenossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen fördern. Sie bauen ganz wesentlich mietpreisgebundenen Wohnraum. Eine Stärkung gelingt, in dem wir etwa die Grunderwerbsteuer für den Bau mietpreisgebundener Wohnungen erstatten.

Ebenso möchten wir Menschen den Traum vom Eigenheim ermöglichen. Dazu müssen wir die Eigenheimförderung so aus- und umbauen, dass mehr Bevölkerungsgruppen profitieren – besonders junge Familien.

Für uns steht fest: Gutes Wohnen darf kein Luxus sein. Haushalte sollen für Wohnen nicht mehr als 30 Prozent ihres Einkommens ausgeben. Das ist in vielen Städten aktuell nicht gegeben. Dafür sorgen die hohen Kaltmieten und ebenso steigende Nebenkosten. Dafür müssen wir die Menschen bei den Energiekosten unterstützen und entlasten. Wichtig dabei ist in den kommenden Jahren die energetische Sanierung von Gebäuden durch flächendeckende, niederschwellige Beratung und Investitionsanreize voranzubringen.

Mit diesen Maßnahmen schaffen wir es, gutes und bezahlbares Wohnen in NRW wieder zur Regel statt zur Ausnahme zu machen. Wer an der Seite der Mieterinnen und Mieter in NRW steht, muss unserem Antrag daher zustimmen.“

Schutz der Kinder in den Kitas stärken statt schwächen

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hat in seiner heutigen Sitzung in einer Aktuellen Viertelstunde auf Antrag der SPD-Fraktion über die Pläne von Minister Stamp zur Abschaffung der Testung von Kindern in NRW-Kitas diskutiert. Demnach sollen PCR-Pool-Tests, die viele Kommunen freiwillig in den Einrichtungen durchführen, um Infektionsketten möglichst frühzeitig zu unterbrechen, ab dem 01. April eingestellt werden. Zwei Wochen später laufen dann alle weiteren Testangebote aus. Dabei soll nicht nur auf die anlasslosen Testungen verzichtet werden, sondern auch auf eine Testung nach Auftreten von Infektionsfällen in den Einrichtungen.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Es ist ein schwerwiegender Fehler, dass die Landesregierung die Testangebote in den Kitas einstellt. Während die Inzidenzwerte dramatisch steigen, schafft die Landesregierung Testangebote in den Kitas ab. Gerade jetzt muss der Schutz der Kinder wieder gestärkt werden – nicht geschwächt. Während sich der CDU-Ministerpräsident vage für einen Basisschutz ausspricht, setzt sich der FDP-Minister dafür ein, weiter zu lockern. Diese Uneinigkeit der Landesregierung hat fatale Folgen für den Schutz der Kinder.

Nachdem die Landesregierung die zusätzlichen Hygienemaßnahmen nicht mehr finanziert, werden mit der Aussetzung der Testangebote die letzten landesseitigen Schutzmaßnahmen in den Kitas gestrichen. Der Schutz der Kinder wird damit fahrlässig fallen gelassen. Bei Rekordinfektionszahlen in den Einrichtungen und steigenden Inzidenzen ist das Wegfallen der Tests an den Kitas unverantwortlich.

Wir fordern die Landesregierung auf, den Schutz der Kinder in den Kitas sicherzustellen. Hierzu gehört in der aktuellen Phase der Pandemie auch ein Testangebot.“

Chaos bei der Maskenpflicht an Schulen – was will die Landesregierung?

Ministerpräsident Wüst hat sich heute im WDR2-Radiointerview für die Beibehaltung der Maskenpflicht in den Schulen bis zu den Osterferien ausgesprochen. Schulministerin Gebauer wiederum hat noch gestern im Schulausschuss betont, dass sie mit dem Auslaufen der geltenden Regelungen davon absehen will, die Masken im Unterricht auch für eine Übergangszeit beizubehalten.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Landesregierung spricht mal wieder nicht mit einer Stimme. Diese Kakophonie ist für die betroffenen Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern nur schwer zu ertragen. Sie wissen einfach nicht, was die Regierung von Hendrik Wüst wirklich will.

In einem Bundesland wie NRW mit über 2,5 Millionen Schülerinnen und Schülern und ca. 200.000 Lehrkräften, die es alle zu schützen gilt, brauchen wir in dieser Phase immens hoher Zahlen unbedingt eine Übergangsregelung für die Maskenpflicht an Schulen. Masken sind ein niedrigschwelliges und gleichzeitig sehr probates Instrument, um einen Basisschutz zu gewährleisten. Die Maskenpflicht muss daher in einer Übergangsphase mindestens bis zu den Osterferien gelten.

Wenn Ministerpräsident Wüst das genauso sieht, dann sind wir uns an der Stelle einig. Aber dann muss er sich vor allem gegen seinen Koalitionspartner durchsetzen. Denn der sieht das offenbar ganz anders als er. Hier ist Koalitionskrach aus Wahlkampf-Gründen vorprogrammiert. Und da ist das, was die Betroffenen am wenigsten gebrauchen können.“