Frauen sind weiterhin im Berufsleben wie in der Rente finanziell gegenüber Männern benachteiligt. Sönke Rix fordert zum morgigen internationalen Frauentag, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerechter sicherzustellen.

„Im Berufsleben und sogar im Ruhestand haben Frauen deutlich niedrigere Einkünfte als Männer. Die geschlechtsspezifische Rentenlücke liegt bei fast 30 Prozent. Verantwortlich ist insbesondere der mühsame Spagat zwischen Beruf und Familie, den noch immer vorwiegend Frauen bewältigen müssen – die Corona-Pandemie hat das abermals belegt.

Es braucht zügig ein großes Partnerschaftspaket, damit die gemeinschaftliche elterliche Verantwortung gestärkt wird. Dies umfasst die zehntägige Freistellung nach der Geburt eines Kindes und zusätzliche Partnermonate beim Elterngeld. Beschäftigte müssen nach ihrer Elternzeit in ihren Arbeitnehmer:innenrechten gestärkt werden, indem wir den elternzeitbedingten Kündigungsschutz um drei Monate verlängern.

Der beste Schutz vor Altersarmut für Frauen ist eine gerechte Bezahlung im Erwerbsleben. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, Familie und Beruf partnerschaftlich und möglichst ohne beruflichen Nachteil für Frauen gut zu vereinbaren.“

Das weltweite Erstarken rechtspopulistischer und antifeministischer Bewegungen zeigt einmal mehr: Wir brauchen eine starke Demokratie und eine starke Gleichstellungspolitik.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Weltweit erstarken rechtspopulistische und antifeministische Bewegungen – auch in Deutschland. Sie bedrohen hart erkämpfte Rechte, wie bei der reproduktiven und sexuellen Selbstbestimmung. Die Antwort darauf muss eine moderne Gesellschaftspolitik sein. Und genau die verfolgen wir: Unser Koalitionsvertrag steht für eine starke Demokratie und eine geschlechtergerechte Gesellschaft.

Der Entwurf des Demokratiefördergesetzes ist bereits im parlamentarischen Verfahren. Ziel ist eine verlässliche und bedarfsorientierte Förderung von Projekten, die Demokratie und gesellschaftliche Vielfalt fördern und Projektträgerinnen und -trägern mehr Planungssicherheit gibt. Wer die Demokratie stärkt, stärkt auch Geschlechtergerechtigkeit – und umgekehrt.

Das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung werden wir weiter stärken. Eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin wird in Kürze starten und Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafrechts prüfen. Aus unserer Sicht sollte die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht im Strafgesetzbuch geregelt werden. Zudem werden wir sogenannten Gehsteigbelästigungen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen einen gesetzlichen Riegel vorschieben.

Auch international stellen wir uns neu auf: Mit den Konzepten der Bundesregierung für eine feministische Außen- und Entwicklungspolitik stellen wir Rechte, Repräsentanz und Ressourcen für Frauen und marginalisierte Gruppen weltweit in den Mittelpunkt. So stärken wir Teilhabe und Gerechtigkeit für alle.

Voraussetzung für eine moderne und offene Gesellschaft ist die Gleichstellung der Geschlechter. Dafür machen wir uns stark.“

Bild: Sam Balye/unsplash.com

Der Schulausschuss des Landtags NRW thematisiert heute in einer Anhörung von Fachleuten das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung der Landesregierung.

Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Landesregierung hat sich wegen ihres Handlungskonzepts Unterrichtsversorgung immer wieder selbst gelobt. Als SPD-Landtagsfraktion haben wir Wert darauf gelegt, das Handlungskonzept heute in einer Anhörung einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Denn es ist angesichts des sich zuspitzenden Lehrkräftemangels offensichtlich, dass wir uns in einer Bildungskatastrophe befinden.

In Anbetracht der Herausforderungen wie der schlechten IQB-Ergebnisse, der erneuten Zunahme der Schulabbrecher*Innenquoten und den Belastungen von Lehrkräften und Schüler*innen, besteht dringenderer Handlungsbedarf als je zuvor.

Das Konzept stellt eher wenige Stellschrauben und geht damit Trippelschrittchen voran. Im Grundsatz werden die Probleme damit aber nicht gelöst.

Während die Lehrerverbände vor allem die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen durch die dienstrechtlichen Maßnahmen kritisieren, weisen die Wissenschaftler*innen vor allem auf ein fehlendes Monitoring hin: So weiß die Landesregierung weder wo welche Lehrer*innen fehlen noch wie viele Unterrichtsstunden schulscharf genau ausfallen. Ohne diese Transparenz können jedoch keinerlei Maßnahmen zielgerichtet die Situation an den Schulstandorten verbessern, an denen es am dringendsten wäre.

Wir brauchen jetzt Entlastungen für die Lehrkräfte vor Ort. Das haben Medienberichte zuletzt erneut bestätigt. Das Handlungskonzept der Landesregierung sieht jedoch keinerlei Entlastungen für die Lehrkräfte in NRW vor.“

Zur Forderung des Mieterbundes NRW nach einer Wohnungsbaugesellschaft des Landes erklärt Sebastian Watermeier, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Bauen, Wohnen und Digitalisierung:

“Wir unterstützen die Forderungen des Mieterbundes ausdrücklich und haben dies auch schon mit mehreren parlamentarischen Initiativen deutlich gemacht. Die Landesregierung hingegen wälzt Ihre Verantwortung für den Wohnungsbau auf die Kommunen ab und lässt sie damit alleine. Gerade für den geförderten Wohnungsbau, den wir so dringend brauchen, sind öffentliche und gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen unerlässlich.

Eine Wohnungsbaugesellschaft, die vor allem Landesgrundstücke entwickelt, ist der jetzt notwendige Beitrag, um dem Mangel an bezahlbaren Wohnraum zu bekämpfen. Diese Gesellschaft könnte originäres Landesgeld zielgerichtet dort zum Einsatz bringen, wo es der Situation der Mieterinnen und Mieter am meisten nützt. Doch die zuständige CDU-Ministerin Scharrenbach bleibt untätig und zeigt damit, dass die schwarz-grüne Landesregierung das Thema ‚Wohnen für alle‘ entgegen allen öffentlichen Lippenbekenntnissen nach wie vor nicht ernstnimmt.”

Unter dem Motto „Die Kunst der gleichen Bezahlung“ findet der Equal Pay Day 2023 in Deutschland auch in diesem Jahr am 7. März statt.

Auch der auf neuer Datenbasis errechnete Gender Pay Gap 2022 liegt hierzulande im branchenübergreifenden Durchschnittswert unbereinigt nach wie vor bei 18 Prozent (in NRW 17 Prozent). Aufs Jahr gerechnet bedeutet das, dass Frauen gesamtgesellschaftlich erst ab dem 7. März die gleiche Lohnsumme für ihre Tätigkeit bekämen wie Männer.

Wie schon im vergangenen Jahr findet der Equal Pay Day damit unmittelbar vor dem Internationalen Frauentag statt. Das diesjährige Motto der Gewerkschaften stellt dabei den Fachkräftemangel in den Fokus und appelliert an Arbeitgeber*innen wie auch politisch Verantwortliche: „Wer Fachkräfte sucht, kann auf Frauen nicht verzichten.“

Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende, und Anja Butschkau, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Lisa-Kristin Kapteinat:

„Nachdem der Equal Pay Day viele Jahre kontinuierlich nach vorn gerückt und der Lohnunterschied entsprechend kleiner geworden ist, erleben wir in diesem Jahr erstmals wieder einen Stillstand. Anders als vielleicht zu vermuten war, hat Corona demnach offenbar zu einem Rollback in Sachen Gleichberechtigung geführt. Eine bittere Erkenntnis, nachdem die Hoffnung auf einen gesellschaftspolitischen Wandel durch die Pandemie nicht gerade gering war. Umso wichtiger ist es, die Frage der Gleichberechtigung wieder lauter und klar vernehmlich zu stellen.

Frauen werden für ihre Arbeit nicht nur schlechter bezahlt, in schlecht bezahlten Berufen arbeiten zudem überdurchschnittlich oft Frauen. Ihr Altruismus darf nicht länger in dieser Form ausgenutzt werden. Wir unterstützen daher die Forderungen der Gewerkschaften, die sich u.a. für existenzsichernde Einkommen durch Stärkung von Tarifbindung und Aufwertung der Berufe in frauendominerten Branchen einsetzen. Zudem muss die Lohnlücke auch dadurch schrumpfen, dass Betriebe und Verwaltungen verpflichtet werden, ihre Entgeltpraxis regelmäßig zu überprüfen.”

Anja Butschkau:

„Die Lohnlücke ist nur ein Aspekt, der nach wie vor deutlich macht, wie wichtig der Weltfrauentag am 8. März ist. Wir leben immer noch in einer Gesellschaft, in der Frauen aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt werden.

Frauen leisten einen Großteil der Care-Arbeit in ihren Familien und finden sich nicht zuletzt deshalb oft in prekären Beschäftigungsverhältnissen wieder. Dabei könnten sie auch wichtige Leistungsträgerinnen in der Arbeitswelt sein und damit ein Teil der Lösung des Fachkräfteproblems darstellen, wenn wir sie denn auch lassen und stärker fördern würden.

Deshalb brauchen wir eine gerechtere Aufteilung der Care-Arbeit, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bessere Rückkehrmöglichkeiten aus einer Teil- in eine Vollzeitbeschäftigung.

Das erreichen wir aber nur, wenn Frauen in allen relevanten Bereichen mehr mitentscheiden um sicherzustellen, dass die Hälfte der Bevölkerung auch gesehen und berücksichtigt wird. Ein Paritätsgesetz wäre ein erster wichtiger Schritt, um diesem Ziel auch in NRW näher zu kommen. In der vergangenen Legislaturperiode waren wir mit den Grünen an dieser Stelle schon einmal weiter. Auch hier zeigt sich leider landespolitisch ein Rollback.“

Der Equal Pay Day markiert die Lohnlücke zwischen Frauen und Männer. Diese liegt durchschnittlich bei 18 Prozent. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: echte Gleichstellung haben wir erst, wenn der Gender Pay Gap geschlossen ist – auch im Kulturbereich.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:
„Der Gender Pay Gap ist das Ergebnis gesetzlicher, tariflicher und betrieblicher Rahmenbedingungen, die auf einem veralteten Frauenbild aufbauen. Dieses Frauenbild feiert in rechten Kreisen fröhliche Urstände. Dagegen muss angegangen und die Bremsklötze überwunden werden.

Voraussetzung für die Schließung des Gender Pay Gaps ist auch die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit. Diese werden wir weiter fördern: unter anderem durch die Einführung einer zweiwöchigen vergüteten Partnerfreistellung nach der Geburt eines Kindes und verbesserter Elterngeldregelungen. Zudem werden wir die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege verbessern – indem wir die Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetze weiterentwickeln, pflegenden Angehörigen mehr Zeitsouveränität ermöglichen und eine Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten schaffen.

Mit dem Entgelttransparenzgesetz haben wir das Entgelt für Beschäftige transparent gemacht. Geschlechtsspezifische Lohnunterschiede können so aufgedeckt werden. Wir werden das Gesetz um eine Prozessstandschaft erweitern, damit Beschäftigte ihr Recht auf Lohngleichheit nicht mehr alleine geltend machen müssen, sondern sich auf Verbände stützen können.“

Helge Lindh, kultur- und medienpolitischer Sprecher:
„Der diesjährige Equal Pay Day unter dem Motto „Die Kunst der gleichen Bezahlung“ verweist auf den hohen Gender Pay Gap im Kulturbereich. Dieser lag im Jahr 2021 bei 30 Prozent und 2022 bei 20 Prozent. Besondere Aufmerksamkeit verdient auch die Lage von Frauen, die Mehrfachdiskriminierung erfahren, also zum Beispiel geschlechterspezifischer und rassistischer Benachteiligung ausgesetzt sind.

Um diese massive strukturelle Ungleichheit zu beseitigen, müssen Honoraruntergrenzen und Mindestlöhne zur Voraussetzung einer öffentlichen Förderung werden. Dort, wo öffentliche Gelder in die Kultur fließen, müssen Gremien und Jurys zur Vergabe von Preisen und Auszeichnungen geschlechtergerecht besetzt werden. Wir brauchen ein Gender-Monitoring zur Entwicklung von Instrumenten zur Erreichung von mehr Geschlechtergerechtigkeit. Lösungen für mehr Lohngerechtigkeit im Bereich Kunst und Kultur, wo ohnehin prekäre Beschäftigung herrscht, können Vorbildfunktion für die gesamte Arbeitswelt sein.“

Der Bundestag hat heute weitere Weichen zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Deutschland gestellt. Das Parlament verabschiedete das Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes, das gleichzeitig auch die Spielräume ausgestaltet, die die seit Januar geltende sogenannte EU-Notfall-Verordnung den Mitgliedsstaaten überlassen hat.

Bernhard Daldrup, Sprecher für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen:
„Zukünftig können Raumordnungspläne schneller und rechtssicherer aufgestellt werden, indem beispielsweise die Beteiligung der Öffentlichkeit effektiviert und digitalisiert wird. Auch die Raumverträglichkeitsprüfung, in der die Behörden das geplante Vorhaben auf seine Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Raumordnungsplans überprüfen, wird in Zukunft durch die Vermeidung von Doppelprüfungen und klaren Fristenregelungen beschleunigt.“

Nina Scheer, klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin:
„Mit dem Gesetz wird nun auch die sogenannte Negativplanung für Photovoltaikanlagen beendet und damit dringend benötigtes Ausbaupotenzial gesichert. Regionalplaner:innen können nun nicht mehr durch die Ausweisung von Vorranggebieten für Photovoltaikanlagen bewirken, dass diese an anderer Stelle im Plangebiet unzulässig werden.“

Am Mittwoch sagte der Bahnbeauftragte der Bundesregierung, Michael Theurer, in der Reportagesendung „ZDFzoom“, dass man in den nächsten 50 Jahren den sog. integrativen Taktfahrplan, auch Deutschlandtakt genannt, umsetzen wolle. Dies sorgte für Verwirrung, denn bislang sprach man von einer Realisierung bis 2030. Mit der Ankündigung ist erst bis 2070 mit einer Realisierung zu rechnen.

Der Deutschlandtakt gilt auch als Rahmen für die geplante Bahntrasse zwischen Bielefeld und Hannover. Während die DB einen Neubau favorisiert, setzen sich Bürgerinitiativen und die heimische Politik für einen Ausbau im Bestand ein.  

NW-Redakteur Matthias Bungeroth hat nach den Auswirkungen der Verschiebung der Realisierung des Deutschlandtaktes gefragt und ob diese mit den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und die Zielsetzungen beim Klimaschutz und der Verkehrswende vereinbar sind.

Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der NRW-Landesgruppe in der SPD-Fraktion im Bundestag, Achim Postmachte gegenüber der NW (Ausgabe vom 3.3.23) deutlich, dass man an den im Koalitionsvertrag „vereinbarten Zielen bezüglich klimafreundlicher Mobilität und einer leistungsfähigen Bahn festhält. Damit man allerdings diese Ziele bis 2030 erreichen kann, muss man allerdings mehr Tempo an den Tag legen und mit pragmatischen Lösungen handeln. Der Ausbau muss so „schnell wie möglich“ erfolgen. Dabei „umweltschonend und so kostengünstig wie möglich sein“. Mit Blick auf die geplante ICE-Neubaustrecke machte Post deutlich, dass solche „gigantischen Neubaupläne weltfremd, dogmatisch und nicht mit den Interessen einer leistungsstarken Region wie Ostwestfalen-Lippe vereinbar sind.“

Der Innenausschuss des Landtags NRW hat heute die aktuelle Polizeiliche Kriminalitätsstatistik diskutiert.

Hierzu erklärt Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik ist die Visitenkarte eines Innenministers. Daher ist es angesichts der aktuellen Zahlen nicht verwunderlich, dass Innenminister Reul auch abseits der Opposition kein gutes Zeugnis bekommt. Diese Polizeiliche Kriminalitätsstatistik ist eine schwere Niederlage für den Innenminister. Die Angriffe auf Rettungskräfte liegen auf einem 10-Jahres-Hoch. Die Drogenkriminalität und die Kinder- und Jugendkriminalität sind zutiefst besorgniserregend.

Hier vor allem die Corona-Pandemie als Hauptbegründung vorzuschieben, greift zu kurz. Insbesondere weil auch Zahlen aus der Zeit vor der Pandemie schlechter geworden sind. Darin liegt ein Arbeitsauftrag für den Innenminister. Betroffenheit alleine ändert auf jeden Fall keine sich stetig verschlechternde Sicherheitslage. Minister Reul muss erklären, welche Schlüsse er aus der Kriminalitätsstatistik zieht. Was hat der Minister konkret veranlasst? Das hat er im Innenausschuss offen gelassen. Dabei ist Minister Reul in der Pflicht, zu benennen, mit welchen Maßnahmen er eine Trendumkehr schaffen will. Ein Weiter-So ist jedenfalls die falsche Antwort. Ansatzpunkte für Verbesserungen gäbe es  – unter anderem bei der Aufklärungsquote und zu geringen Einstellungszahlen bei der Polizei. Dazu gehört aber auch Prävention in sozial herausfordernden Lagen. Hier fehlt dem Innenminister jedes Konzept. beim Thema innere Sicherheit weit aus dem Fenster lehnt, muss dann auch liefern. Das ist offensichtlich nicht passiert.“

In einer gemeinsamen Sitzung von Wirtschafts- und Kommunalausschuss findet morgen (01.03.) die abschließende Beratung zweier Gesetzentwürfe zur Windkraft in NRW statt. Die Ausschüsse geben eine Empfehlung für die Abstimmung im Plenum. Die SPD-Fraktion will mit einer Änderung des Baugesetzbuches die pauschale 1000-Meter-Abstandsregel für Windkraftanlagen abschaffen, um einen deutlichen Ausbau zu ermöglichen. Auch Schwarz-Grün schlägt eine Änderung des Baugesetzbuches vor. Allerdings sollen nur die Abstandsregeln für Repowering von Windkraftanlagen wegfallen. Dieses Vorgehen entfaltet eine deutlich geringere Wirkung. Auch eine Anhörung von Fachleuten hat aufgezeigt, dass der Vorschlag der SPD-Fraktion eine deutlichere Stärkung der erneuerbaren Energien bedeutet.

Hierzu erklären André Stinka, wirtschaftspolitischer Sprecher, und Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

André Stinka:

„Wenn die Landesregierung wirklich mehr Windräder will, muss sie sich endlich trauen, große Räder zu drehen. Die SPD-Fraktion zeigt mit ihrem Gesetzentwurf auf, wie das geht. Ein generelles Ende der willkürlichen Ausbau- und Abstandsregeln für Windräder hat ein enormes Potential. Über 50 Prozent mehr Fläche würden dadurch geschaffen. Um die Ausbauziele des Landes zu erreichen und die grüne Energieversorgung der Zukunft sicherzustellen, reicht ein Ende der Abstandsregeln beim Repowering nicht aus. Der Gesetzentwurf von Schwarz-Grün ist schlicht zu unambitioniert. Das hat auch der große Zuspruch für unseren Gesetzentwurf in der Fachanhörung des Landtags vor wenigen Wochen gezeigt. Die Energiewirtschaft, Verbünde für erneuerbare Energien, für Naturschutz und Projektierer haben sich eindeutig für unseren Entwurf ausgesprochen. Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND NRW, sagte in der Anhörung etwa: ,Mich hat noch kein Argument so richtig überzeugt, warum wir nicht die 1000-Meter-Regelung generell, sofort und schnell abschaffen, sondern dies nur stufenweise tun, wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist.‘ Diese Ansicht teilen wir: Nur ein generelles Ende der Abstandsregeln schafft Raum für Windkraft in NRW.“

Justus Moor:

„Morgen muss Schwarz-Grün beweisen, ob die Koalition es mit ihren Windkraft-Versprechen ernst meint. Gerade von den Grünen erwarten wir eine Zustimmung zum generellen Ende der 1000-Meter Abstandsregel. Zumindest haben sie das in der vergangenen Legislatur noch mit uns gefordert.

Bislang läuft die Landesregierung ihren eigenen Ausbauzielen hinterher. 200 Windräder sollen bis 2027 jedes Jahr entstehen. Der Netto-Zuwachs 2022 lag bei 68 Anlagen. Bei dieser Bilanz helfen keine Ankündigungen, Absichtserklärungen oder ein scheibchenweises Vorgehen. Was NRW jetzt braucht, ist ein großer Wurf für mehr Windkraft. Bislang gelingt der Landesregierung schließlich nicht mal ein Würfchen. Bei der Stärkung der Windkraft wollte die Landesregierung eigentlich viel schneller sein. Die Genehmigung von Windkraftanlagen wollte die Landesregierung eigentlich zentralisieren. Wenn kein Kurswechsel gelingt, muss die Landesregierung bald auch noch das Ziel von 1000 Windrädern bis 2027 kassieren. Unser Vorschlag hingegen dient der Zielerreichung und schafft vor allem Rechtssicherheit in den Kommunen für die Ausweisung neuer Flächen.“

Die Frage ob zwischen Bielefeld und Hannover eine neue ICE-Strecke gebaut wird oder ein Ausbau im Bestand realisiert wird beschäftigt die Region schon seit Jahren. Die Planungen für eine ICE-Neubaustrecke sorgen für massive Kritik in der Bevölkerung in den betroffenen Städten und Gemeinden in OWL und in Schaumburg. Die heimische SPD setzt sich für einen Ausbau im Bestand ein, so wie es ein Beschluss des Deutschen Bundestages Anfang der 2000er-Jahre vorsieht. Die Bahn und das Bundesverkehrsministerium favorisieren dagegen einen Neubau.

Im Interview mit dem WB machen die heimischen SPD-Bundestagsabgeordneten Stefan Schwartze und Achim Post deutlich, dass man die Bürger:innen bei der Frage beteiligen muss und dies wird mit dem aktuellen „Dialog zum Planungsverfahren“ nicht erfüllt.

WB-Interview (Ausgabe 22.02.2023)

Wie aus der Antwort der NRW-Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion im Landtag von NRW (Drs. 18/2768) hervorgeht, gibt es zurzeit in NRW nur vier Medizinische Versorgungszentren (MVZ), die sich in kommunaler Trägerschaft befinden. Das gilt für die Gemeinden Wettringen, Neuenrade, Monheim und Remscheid. Von den rund 800 MVZ, die es in NRW ungefähr gibt, ist das nicht einmal 1 Prozent (Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, 31.12.2021).

Wie sich die Trägerschaft in NRW detailliert aufteilt, ist bisher nicht genau ermittelt worden. Zwar sind bundesweit laut KBV Krankenhäuser zu 42 Prozent an der Trägerschaft von MVZ beteiligt. Wer jedoch die Anteilseigner an den Kliniken sind, geht aus der Statistik nicht hervor. Wie viele MVZ sich in Händen von Private-Equity-Gesellschaften befinden, ist daher nicht genau bekannt. Eine Veröffentlichungspflicht besteht nicht. Es ist jedoch anzunehmen, dass der Anteil von Private-Equity-Investoren an MVZ in der Vergangenheit stetig zugenommen hat und immer weiter zunimmt. Für die Käufe werden Gelder von Anlegern genutzt und davon befristete Fonds eingerichtet, um kurzfristige Gewinne zu erzielen. Erst kürzlich hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigt, in diesem Jahr eine Gesetzesinitiative gegen den Aufkauf von Arztpraxen durch Investoren zu starten.

Thorsten Klute, gesundheitspolitischer Sprecher, und Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erklären hierzu:

Thorsten Klute:

„Der Sinn und Zweck von MVZ war es einmal, das Gesundheitssystem zu modernisieren, dabei insbesondere die Krankenhauslandschaft zu entlasten und für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu sorgen. MVZ sollten das ambulante Tor zur Klinik sein – mit einem fachlichen und regionalen Bezug zum örtlichen Krankenhaus, um stationäre Aufenthalte zu reduzieren. Inzwischen haben aber Private-Equity-Gesellschaften längst erkannt, dass sie mit der Gesundheit ein lukratives Geschäft machen können. Sie strecken ihre Fangarme immer weiter in die medizinische Versorgung, steigen als Finanzinvestoren in MVZ ein, kaufen Arztpraxen auf und verkaufen nach kurzer Zeit gewinnbringend. In der Folge haben MVZ oftmals gar keinen fachlichen und regionalen Bezug zu der örtlichen Krankenhauslandschaft, sondern sind allein darauf ausgerichtet, wo und mit welcher Behandlung der größte Gewinn erzielt werden kann. Die Gewinne werden zudem nicht etwa hier bei uns versteuert, sondern werden nicht selten in Steueroasen abgeführt, in denen sich die Fonds verstecken. Dieser Entwicklung muss unbedingt ein Riegel vorgeschoben werden. Wir begrüßen die geplante Gesetzesinitiative von Bundesgesundheitsminister Lauterbach daher sehr und erwarten, dass sich auch das NRW-Gesundheitsministerium im Sinne einer flächendeckenden und mensch-orientierten Gesundheitsversorgung hierin einbringt.“

Justus Moor:

„Um die finanz-orientierten Auswüchse in der Gesundheitsversorgung einzudämmen, müssen die Kommunen viel stärker mit ins Boot geholt werden. Als Träger von MVZ können sie Gewähr dafür leisten, dass sich das medizinische Angebot am Mensch, am Bedarf und am Gemeinwohl orientiert. Dass sich in NRW nur vier von rund 800 MVZ in kommunaler Trägerschaft befinden, zeigt den hohen Handlungsbedarf. Es zeigt aber auch, dass die Anreize für ein Engagement von Kommunen in der medizinischen Versorgungslandschaft offenbar viel zu gering sind. Hier müssen Bund und Land im Rahmen einer neuen Gesetzgebung dafür sorgen, dass Städte und Gemeinden sehr viel einfacher als bisher zur eine flächendeckende Gesundheitsversorgung beitragen können.“

Am 24. Februar jährt sich der russische Angriff auf die Ukraine.

Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW: 

„Vor einem Jahr hat Russland die Ukraine überfallen. Seitdem wütet in Europa wieder ein Krieg. Das Putin-Regime begeht jeden Tag neue Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das muss endlich ein Ende haben. Russland muss diesen Krieg beenden.

Wir alle hoffen auf Frieden. Ein Frieden in Freiheit, ein Frieden in Selbstbestimmung und ein Frieden in den legitimen Grenzen der Ukraine. Bis es so weit ist, stehen wir den Menschen in der Ukraine bei. Sie haben das Recht, sich zu verteidigen und ihr Land zu befreien. Wir unterstützen die Ukraine dabei finanziell, humanitär und auch mit Waffen. Das tun wir seit Beginn des Krieges und das werden wir auch weiterhin tun.

Deutschland ist dabei keine Kriegspartei und wird es auch in Zukunft nicht sein. Aber Deutschland ist ein verlässlicher Partner der Ukraine. Das ist die Position der Bundesregierung und des Bundeskanzlers. Olaf Scholz führt unser Land mit Umsicht und Entschlossenheit durch diese gefährliche Zeit.

Unsere Haltung dabei ist eindeutig: Wenn eine Diktatur eine Demokratie überfällt, können und dürfen wir nicht neutral sein. Demokratien müssen zusammenhalten. Zum Zusammenhalt gehört es auch, Geflüchtete aus der Ukraine aufzunehmen. Allein Nordrhein-Westfalen hat mehr als 200.000 Ukrainerinnen und Ukrainer aufgenommen. Sie sind uns willkommen. Denn wer vor dem Krieg flieht, wird in NRW Schutz finden. Die Ukrainerinnen und Ukrainer sollen wissen: Wir lassen sie und ihr Land nicht im Stich. Gerechtigkeit muss siegen.“

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