Startschuss für klimafreundliche Neubauförderung

Zwei neue Förderprogramme zur Unterstützung des Wohnungsneubaus gehen in Kürze an den Start. Ab März beginnt das Förderprogramm für klimafreundlichen Neubau (KFN). Ab Juni 2023 erfolgt eine bessere und zielgerichtete Neubauförderung für Familien.

Bernhard Daldrup, bau- und wohnungspolitischer Sprecher:

„Zusammen bilden die Maßnahmen einen starken Impuls für Eigentumsförderung und Klimaschutz. Beides hat für uns einen hohen Stellenwert, den wir massiv unterstützen. Im Fokus des Programms ‘Klimafreundlicher Neubau’ stehen Gebäude, deren Energiebilanz den verabredeten Klimazielen entsprechen. Gefördert wird zum einen der klimafreundliche Neubau von Wohn- und Nichtgebäuden, die dem energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 entsprechen. Als weitere Förderung steht der klimafreundliche Neubau mit einem zusätzlich zertifizierten QNG-Siegel im Fokus. Dieses QNG Siegel ist ein Nachhaltigkeitszertifikat, das bestimmte Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden erhebt.

Ziel ist es, vom Bau bis zum Abriss weniger Treibhausgase und Ressourcen auszustoßen sowie weniger Flächen und Energie zu verbrauchen. Ein digitaler Gebäuderessourcenpass für Neubauten erleichtert die Wiederverwendung von Bauprodukten.

Es werden bei Wohngebäuden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert, maximal bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit, für ein klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Siegel gibt es mehr Fördergelder, bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Förderempfänger können Privatpersonen, aber auch Wohnungsunternehmen, Kommunen oder etwas Genossenschaften sein.

Ein neues Förderprogramm für Wohneigentum von Familien startet im Juni. Statt Baukindergeld wird es zielgerichtete KfW-Kredite geben. Familien mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 60.000 Euro plus 10.000 Euro pro Kind sollen ab Juni 2023 ein zinsverbilligtes Darlehen von 140.000 bis 240.000 Euro über die staatliche Förderbank KfW beantragen können. Für dieses Programm stehen zunächst 350 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Wohnungsnot ist überall in Deutschland groß. Mit den beiden Stellschrauben schaffen wir mehr Anreize für den Neubau. Dem akuten Wohnungsmangel setzen wir so etwas entgegen.“

Haushaltsausschuss gibt erste Mittel für Energiekosten-Härtefälle frei

Dennis Rohde, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion;
Sven-Christian Kindler, haushaltspolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN;
Otto Fricke, haushaltspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion:

Die haushaltspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, von Bündnis 90/die Grünen und der FDP-Bundestagsfraktion zur Entsperrung der Härtefallfonds für Energie für kleine und mittlere Unternehmen sowie Kultureinrichtungen im Haushaltsausschuss.

„Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine stellt auch Deutschland weiterhin vor Herausforderungen. Mit der Einführung der Strom- und Gaspreisbremse hat der Bund bereits einen wichtigen Schritt getan, um Bürger*innen und Unternehmen von den Folgen der vor allem durch den Krieg verursachten Energiepreisanstiege zu entlasten.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kultureinrichtungen sind im Einzelfall besonders von stark gestiegenen Energiekosten betroffen, weswegen sie durch eine Härtefallregelung zusätzlich unterstützt werden sollen. KMU leisten mit ihrer Innovationskraft einen wichtigen Beitrag für unsere Volkswirtschaft, haben aber oft weniger Rücklagen als große Unternehmen, um stark schwankende Energiepreise zu stemmen. Kultureinrichtungen leiden immer noch besonders unter den Einbußen und Unsicherheiten der Corona Pandemie. Als demokratische Gesellschaft brauchen wir eine lebendige und kreative Kultur, weswegen wir Kultureinrichtungen angesichts hoher Energiekosten jetzt den Rücken stärken, aber gleichzeitig auch Anreize zur Energieeffizienz setzen.

Wir haben im Haushaltsausschuss das Startsignal für diese zusätzliche Unterstützung gegeben. Jeweils 375 Millionen Euro für die Härtefallunterstützung von KMU und Kultur haben wir heute bereitgestellt. Orientiert an den Bedarfen und sich entwickelnden Energiepreisen kann der Haushaltsausschuss bei Bedarf kurzfristig die Mittel erhöhen und aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds freigeben.“

KI-Verordnung: Grundrechte schützen, Innovation fördern

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Die SPD-Fraktion begleitet die Verhandlungen auf EU-Ebene zur europäischen KI-Verordnung („Artificial Intelligence Act“, AIA) anhand von zwölf inhaltlichen Punkten. Die Idee der wertebasierten wie chancenorientierten Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI), die Innovation und Souveränität stärkt, gilt es umzusetzen.

Parsa Marvi, zuständiger Berichterstatter:

„Mit der europäischen KI-Verordnung gehen wir den richtigen Schritt in Richtung einer einheitlichen Regulierung, die den Stempel unserer demokratischen Werte trägt. Vertrauenswürdige KI – dieses Ziel unterstützen wir vollumfänglich. Deshalb brauchen wir rote Linien: kein Social Scoring, keine Emotionserkennung und keine biometrische Erkennung im öffentlichen Raum. Wir als SPD-Bundestagsfraktion setzen uns dafür ein, dass die Chancen der Technologie für alle gleichermaßen zugänglich sind: durch eine entschlossene Bekämpfung von Diskriminierung und den Schutz verletzlicher Personen, aber auch durch die Verankerung geeigneter Werkzeuge, die Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig werden lassen.

Derzeit wird an den Grundfesten des AIA gerüttelt. Für die noch ausstehenden Verhandlungen fordern wir, an der weiten Definition von KI festzuhalten und dort gegenzusteuern, wo eine Verwässerung des Hochrisikobereichs droht.“

Armand Zorn, zuständiger Berichterstatter:

„Durch Rechtssicherheit stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts: Unternehmen können durch maßvolle und zielgerichtete Regulierung Innovationspotenziale realisieren und Reallabore ermöglichen das Erproben neuer Ansätze – insbesondere für KMUs und Start-ups.

Weiterhin ist es besonders wichtig, die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern wirksam zu schützen und zu stärken. Dafür sind Transparenz- und Kennzeichnungspflichten, unabhängige Prüfungen und eine Ausweitung des Hochrisikobereichs notwendig. Hier sehen wir in der aktuellen Ratsposition noch akuten Nachbesserungsbedarf.“

Turnhallen für Geflüchtete – Landesregierung steckt Kopf in den Sand

Die SPD-Landtagsabgeordneten Tülay Durdu, Lisa-Kristin Kapteinat und Justus Moor hat die Antwort der Landesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Stehen NRWs Städten und Kommunen bald keine Turnhallen mehr zur Verfügung?“ erreicht. Hintergrund der Anfrage war, dass der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen am 28. November 2022 eine Umfrage unter seinen Mitgliedskommunen veröffentlicht hatte: Jede zweite Gemeinde sah demnach bereits Ende November des vergangenen Jahres für die Unterbringung bald keine Alternativen mehr und wollte Turnhallen für Geflüchtete umnutzen. Schon 22 Prozent der NRW-Kommunen nutzten bereits Turnhallen oder vergleichbare Räumlichkeiten.

Tülay Durdu, sportpolitische Sprecherin, und Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, stellen hierzu fest:

Tülay Durdu:

„Alle Verantwortlichen in unseren Städten und Gemeinden kennen das Problem, im Zweifel Turnhallen schließen zu müssen, um sie für die Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen. Doch die schwarz-grüne Landesregierung steckt den Kopf in den Sand. Sie fragt bei den Kommunen gar nicht erst nach, welche Kommunen wie viele Turnhallen zur Unterbringung von Geflüchteten nutzen, geschweige denn wie hoch die dadurch anfallenden Kosten sind. Getreu dem Motto: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Dieses Wegducken in Tateinheit mit unterlassener Hilfeleistung ist erschreckend.

Turnhallen sind immer und für alle eine schlechte Möglichkeit der Unterbringung. Zum einen kann den ankommenden Menschen so keine menschenwürdige Unterkunft geboten werden; gerade für Kinder und Familien sind solche behelfsmäßigen Massenunterkünfte nicht adäquat. Zum anderen leiden auch die Schülerinnen und Schüler sowie die Vereine darunter, dass ihnen die Sporthalle fehlt. Und das nach den ohnehin schon schwierigen Jahren in der Corona-Pandemie.“

Justus Moor:

„Es grenzt schon an Arbeitsverweigerung, wenn die Landeregierung lediglich auf die Zuständigkeit der Gemeinden über die Art und Form der Unterbringung verweist und jede eigene Verantwortung ablehnt. 2015 und 2016 beispielsweise wurden diese Zahlen bei den Kommunen regelmäßig abgefragt und dem Parlament zur Verfügung gestellt. Heute befindet sich die schwarz-grüne Landesregierung im Blindflug und verspielt die Integrationsbereitschaft vor Ort – das Organisationschaos setzt sich fort.

Das Land muss endlich neue Landesunterkünfte schaffen und die Refinanzierung vorsorglich geschaffener Kapazitäten verbindlich regeln. Nur wenn vom Land solche Vorhaltekosten den Kommunen erstattet werden, können sie sich um Alternativen kümmern, die einen Verzicht auf die Unterbringung in Turnhallen ermöglicht.“

Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses NRW am 1. Februar

Ärger mit Behörden? – Am 1. Februar 2023 findet eine Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses im Landtag Nordrhein-Westfalen statt.

Die heimische SPD-Landtagsabgeordnete Christina Weng weist auf die kommende Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses des Landtags am 1. Februar hin:

Sie fühlen sich durch Entscheidungen nordrhein-westfälischer Behörden oder anderer öffentlicher Einrichtungen unseres Landes benachteiligt oder ungerecht behandelt? Dann können Sie sich an den Petitionsausschuss des Landtags wenden. Über ihn können Sie erwirken, dass eine solche Entscheidung für Sie kostenfrei überprüft wird.

Die nächste Sprechstunde findet am Mittwoch,1. Februar 2023, in der Zeit zwischen 13.30 Uhr und 15.30 Uhr im Landtag statt. Die genauen Örtlichkeiten werden Ihnen nach erfolgter Anmeldung bekanntgegeben.

Bürgerinnen und Bürger, die Probleme mit Behörden im Lande haben, können sich hierfür ab sofort unter den Telefonnummern 0211/884-2506 oder -2757 anmelden. Ohne vorherige Anmeldung kann eine Aufnahme in die Sprechstunde nicht garantiert werden.

Jedes Jahr machen schon rund 5 000 Menschen von ihrem Petitionsgrundrecht Gebrauch und wenden sich mit einer Eingabe an das nordrhein-westfälische Landesparlament. Der Petitionsausschuss nimmt sich jeder einzelnen Eingabe an.

Weitere Informationen zum Petitionsverfahren finden Sie hier.

Kontakt zum Petitionsausschuss: Telefon: (0211) 884-2506 oder -2757, Fax: (0211) 884-3004, E-Mail: petitionsausschuss@landtag.nrw.de

Deutschpflicht auf Schulhöfen – Wie steht die Landesregierung NRW zum CDU-Vorschlag?

Der Generalsekretär der CDU Deutschland, Mario Czaja, spricht sich in dieser Woche für eine Deutschpflicht auf Schulhöfen aus. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW fragt die Landesregierung in einer Kleinen Anfrage nun, wie das Land NRW zu einer Deutschpflicht auf Schulhöfen steht.

Hierzu erklären Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin, und Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Dilek Engin:

„Wir haben uns als SPD-Fraktion in dieser Woche das Familiengrundschulzentrum in der Gertrudisschule in Bochum-Wattenscheid angeschaut. Hier werden aktuell etwa 350 Kinder mit einem Migrationsanteil von 80 Prozent unterrichtet. Auf dem Schulhof werden derzeit 22 verschiedene Sprachen gesprochen. Statt eine Deutschpflicht auf dem Schulhof zu fordern, werden die Sprachen hier aber vor allem respektiert und als Chance erkannt. Die Lehrkräfte, Integrations- und Sprachhelfer*innen haben deutlich gemacht, dass das Sprechen der Elternsprache für die Kinder genauso wichtig ist wie das Erlernen der deutschen Sprache. Sprachen öffnen Chancen und sind wichtiger Bestandteil der Identität der Kinder. Unser Besuch in Bochum-Wattenscheid hat gezeigt, wie wichtig es ist, mit den unterschiedlichen Sprachen offen und respektvoll umzugehen. Bei den Expert*innen im Schulalltag vor Ort hat der CDU-Vorschlag keine Unterstützung gefunden.“

Dennis Maelzer:

„Der Vorschlag des CDU-Generalsekretärs ist realitätsfern. Mario Czaja hat für seine Forderung keine handfesten Daten. In NRW findet die Sprachförderung für Kita-Kinder beispielsweise alltagsintegriert statt. Eine Sprachstandsfeststellung gibt es aber nur für Kinder, die keine Kita besuchen. Die Anzahl der Testungen hat sich 2021 zudem in etwa halbiert. NRW-weit meldete das Land nur noch 5.172 Verfahren zur Sprachstandsfeststellung. Bei den Daten musste sich das CDU-geführte Schulministerium aber mehrfach korrigieren und kann bis heute keine genaue Aussage treffen. Außerdem weiß das Land nicht, wie viele der getesteten Kinder einen Förderbedarf haben oder mit welchen Fördermaßnahmen auf Defizite reagiert wird. Das Land weiß noch nicht einmal, wie viele Kinder im Vorschulalter keine Kita besuchen. Aus dem bevölkerungsreichsten Bundesland gibt es also keine verlässlichen Zahlen zum tatsächlichen Sprachstand der Kinder. Wer so wenig Interesse an dem Thema zeigt und elementarste Fragen zur Sprachförderung nicht beantworten kann, wie das CDU-geführte Schulministerium, sollte zunächst selbst seine Hausaufgaben machen. Doch statt sich ernsthaft mit Fragen der Integration zu beschäftigen, betreiben Teile der Union offene Stammtischpolitik.

Vor diesem Hintergrund wollen wir wissen: Wie steht die Landesregierung NRW zum Vorschlag des CDU-Generalsekretärs? Und bei welchen Sprachen sieht das Land ein Problem darin, wenn Schüler*innen sie während ihrer Freizeit in der Pause sprechen?“

Familienzentren an Grundschulen sorgen für mehr Chancengleichheit

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Der geschäftsführende Vorstand der SPD-Fraktion im Landtag NRW hat sich heute gemeinsam mit den Sprecherinnen und Sprechern des Teams Chancengleichheit über die Erfolgsgeschichte des Familiengrundschulzentrums in der Gertrudisschule in Bochum-Wattenscheid informiert.

Hierzu erklären Thomas Kutschaty, Vorsitzender, und Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Thomas Kutschaty:

„Die Bochum-Strategie heißt: Gleiche und faire Bildungschancen für alle. Nach dem erfolgreichen Vorbild der 44 Familienzentren an Bochumer Kindergärten werden nun auch an den Grundschulen der Stadt Familienzentren etabliert. Damit ist Bochum auch ein leuchtendes Vorbild für ganz Nordrhein-Westfalen. Denn von den rund 2.800 Grundschulen in NRW sind aktuell nur etwas mehr als 150 Grundschulen zu Familiengrundschulzentren entwickelt worden. Das ist eindeutig zu wenig. Hier muss die Landesregierung deutlich mehr Engagement an den Tag legen und Initiativen vor Ort stärker unterstützen.

Familiengrundschulzentren leisten einen wertvollen Beitrag zum Abbau von Hürden, die die Bildungsbiographie von Kindern negativ beeinflussen können. Sie vereinen Förder-, Informations- und Hilfsangebote für Familien an einem Ort. Eltern müssen hier nur noch durch eine einzige Tür gehen, wenn sie Hilfen für ihre Kinder brauchen. Außerdem entlasten Familienzentren an Grundschulen die Lehrkräfte, da sozialpädagogische Fragen durch multiprofessionelle Teams aufgefangen werden. So bleibt den Lehrkräften mehr Zeit für den eigentlichen Unterricht.

Wir fordern daher Familienzentren flächendeckend an Grundschulen im ganzen Land. Sie sind ein ganz wichtiger Baustein im Kampf gegen die Bildungskatstrophe.“

Jochen Ott:

„Dieses Jahr läuft der Schulkonsens aus. Für uns ist klar: Ein neuer Schulkonsens muss die Chancengleichheit in den Mittelpunkt stellen. Herkunft, Wohnort oder der Geldbeutel der Eltern dürfen nicht über die Möglichkeiten von Kindern entscheiden. Für uns sind Familiengrundschulzentren ein wesentlicher Baustein von Chancengleichheit. Und damit sind Familiengrundschulzentren auch ein wesentlicher Baustein von Schulpolitik.

Ein neuer Schulkonsens muss für uns deshalb eine Strategie enthalten, wie Familiengrundschulzentren landesweit etabliert werden können. Vor allem müssen im Zuge der Umsetzung des OGS-Rechtsanspruchs an allen Grundschulen bis 2027 Familiengrundschulzentren entstehen. Hierbei müssen wir die Stadtteile und Quartiere in den Blick nehmen, die besonders stark von Bildungs- und Einkommensarmut betroffen sind.“

Rassismus erkennen und wirkungsvoll bekämpfen

Der erste Lagebericht Rassismus belegt eindrücklich, wie viele Menschen Opfer rassistischer Straftaten werden: Mehr als jeder Fünfte in diesem Land hat bereits selbst Rassismus erfahren und im Jahr 2021 erfasste das Bundeskriminalamt bundesweit etwa 14.000 rassistisch motivierte Straftaten. Der Bericht liefert aber auch wichtige Erkenntnisse zur Verbreitung von Alltagsrassismus, der Gift für unser Zusammenleben ist. Wir sehen den Bericht als Grundlage und Ansporn dagegen vorzugehen.

Simona Koß, zuständige Berichterstatterin:

„Die Vorlage des ersten Rassismus-Berichts durch die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung macht deutlich, wie ernst es uns ist, Rassismus in allen seinen Erscheinungsformen zu bekämpfen – sofort, nachhaltig und auf transparenter Datenbasis sowie im Austausch mit Expertinnen und Experten. Und das ist angesichts der Zahlen rassistisch motivierter Straftaten sowie den Diskriminierungen unterhalb dieser Schwelle dringender denn je.

Wie wichtig es ist, auch gegen tiefsitzenden Alltagsrassismus vorzugehen, erleben wir aktuell an den reflexhaft rassistischen Reaktionen auf die Krawalle in der Silvesternacht. Es ist befremdlich, mit Friedrich Merz einen CDU-Chef zu erleben, der sich im Fernsehen zurückgelehnt rassistischer Stereotype bedient. Es ist auch kein sinnvoller Ansatz in der Bekämpfung von Kriminalität, anhand ausländischer Vornamen gruppenbezogene Vorurteile auszuleben. Mit solchen Reflexen wird rassistischen Taten der Boden bereitet.

Aber noch aus einer anderen Perspektive ist die Bekämpfung von Rassismus unerlässlich: Ohne Fachkräfteeinwanderung stünde unsere Wirtschaft schon heute vor großen Problemen. Vorurteile dürfen in Behörden, Betrieben und in der Gesellschaft keine Chance haben. Die Erkenntnisse aus dem Lagebericht werden uns dabei helfen, die richtigen Maßnahmen und Strategien zu entwickeln.“

Otto-Wels-Preis 2023: Kreativwettbewerb für junge Menschen

Foto: ADSD/FES

Der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD) lädt Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 20 Jahren aus dem Mühlenkreis dazu ein, sich auch in diesem Jahr am Kreativwettbewerb für den „Otto-Wels-Preis für Demokratie“ zu beteiligen. Das Thema des diesjährigen Wettbewerbes ist „Zusammenhalt für Demokratie und Frieden“.

Die SPD-Bundestagsfraktion möchte einen Beitrag dazu leisten, dass sich junge Menschen mit der Erinnerungskultur Deutschlands und einem friedlichen Zusammenleben in Europa auseinandersetzen. Mit dem Otto-Wels-Preis für Demokratie werden junge Menschen ausgezeichnet, die in diesem Sinne kreative Ideen entwickeln.

„Gerade in der heutigen Zeit tun wir gut daran, an die Schrecken der Nazi-Zeit und des Zweiten Weltkrieges zu erinnern“, so Achim Post. „Es ist sehr wichtig, eine friedliche und positive Zukunft zu schaffen, ohne die Vergangenheit aus dem Blick zu verlieren.“

Teilnehmen können Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 16 und 20 Jahren. Sie können Einzel- oder Gruppenarbeiten einreichen. Die Teilnehmenden können dabei aus zwei verschiedenen Aufgabenstellungen und aus unterschiedlichen Darstellungsformen auswählen. Die Wettbewerbsausschreibung und das Teilnahmeformular sind unter
www.spdfraktion.de/ottowelspreis abrufbar. Einsendeschluss ist der 17. Februar 2023.

„Die Preisträgerinnen und Preisträger werden zur Preisverleihung nach Berlin eingeladen“, kündigt Achim Post an. Den ausgezeichneten Beiträgen winken zudem attraktive Geldpreise, die von den SPD-Bundestagsabgeordneten gestiftet werden.

Vielfältige Ursachen

Das Verteidigungsministerium hat die Ausfälle der Puma untersucht. Der Puma muss als hochwirksames Waffensystem voll einsatzfähig und robust zur Verfügung stehen, fordert Wolfgang Hellmich.

„Der Bericht des Verteidigungsministeriums zu den ausgefallenen Puma weist auf vielfältige Ursachen hin. Hier geht Gründlichkeit vor. Es war richtig, dass die Verteidigungsministerin weitere Ausgaben vorerst gestoppt hat. Der Puma muss als hochwirksames Waffensystem den Soldatinnen und Soldaten voll einsatzfähig und robust zur Verfügung stehen. Es ist sehr erfreulich, dass die Lösung der noch offenen technischen Probleme in enger Kooperation von Industrie, dem Verteidigungsministerium und der Beschaffungsorganisation der Bundeswehr angegangen wird. Entscheidungen über die weitere Nutzung der Puma sind danach zu treffen.

Gleichzeitig ist es wichtig, den Marder einsatzfähig zu halten. So kann die Bundeswehr ihren Vorsitz für die Nato-Eingreiftruppe seit Jahresbeginn voll erfüllen. Ich bin froh, dass auch innerhalb der Nato kein Zweifel daran besteht, dass Deutschland dieser Aufgabe nachkommt.“

Silvester-Chaoten konsequent bestrafen

Die Aggression und die Gewalt gegen unsere Rettungs- und Einsatzkräfte über Silvester und Neujahr sind aufs Schärfste zu verurteilen, sagt Sebastian Hartmann, der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion.

„Ich verurteile die Aggression und die Gewalt gegen unsere Rettungs- und Einsatzkräfte über Silvester und Neujahr auf das Schärfste. In zügigen Verfahren müssen diese Straftaten geahndet werden. Das bereits verschärfte Strafrecht gibt uns schon die Möglichkeit, deutlich auf diese Gewalt zu reagieren. Ich hoffe auf eine konsequente, lückenlose Aufklärung. Alle Täter müssen identifiziert und die Beweismittel wie Zeugenaussagen gesichert werden, damit die Täter zügig vor Gericht gestellt werden.

Die Gewaltausbrüche haben offenbar, so die Medienlage, vor allem in Metropolräumen stattgefunden. Hier müssen genau die Schwerpunkte und Strukturen dieser Exzesse analysiert und die Einsatzerkenntnisse ausgewertet werden. Daraus lassen sich für künftige Lagen Schlüsse ziehen für regionale Beschränkungen von Pyrotechnik und großen Veranstaltungen bis hin zur veränderten Einsatzplanung, um unsere Einsatzkräfte besser zu schützen.

Hinweise, dass lange Zeit Corona-Einschränkungen oder Böllerverbote existierten, sind niemals eine Entschuldigung für Verwüstung und Gewalt. Diese Silvester-Chaoten und Straftäter müssen konsequent strafrechtlich verfolgt und bestraft werden. Das ist nicht nur und vor allem im Interesse unserer Rettungs- und Polizeikräfte, sondern in unser aller Interesse.“

2023: Das Bundesgesetzblatt wird digital

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Mit Beginn des neuen Jahres tritt das Gesetz zur Einführung der elektronischen Gesetzesverkündung in Kraft. Die Ampel verbessert damit den Zugang zu amtlichen Inhalten und beschleunigt die Verkündung von Gesetzen.

Macit Karaahmetoglu, stellvertretender rechtspolitischer Sprecher:

„Gesetze und Verordnungen des Bundes werden ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr auf dem Papier, sondern im Internet verkündet. Damit geht die Ampel konsequent ihren Weg weiter, Deutschland digitaler zu machen.

Das neue elektronische Bundesgesetzblatt wird unentgeltlich und barrierefrei sein. Die Inhalte können dann ohne Einschränkungen gespeichert, ausgedruckt und anderweitig verwertet werden. Niemand muss mehr in eine Bibliothek gehen oder Gebühren bezahlen, um die voll nutzbare amtliche Fassung eines Gesetzes zu erhalten. Im parlamentarischen Verfahren haben wir die Prinzipien von open Data gestärkt: Die Inhalte sollen maschinenlesbar sein und wir haben klargestellt, dass das Bundesgesetzblatt auch als ganze Datenbank frei nutzbar ist.

Mit diesem Vorhaben verbessert die Ampel nicht nur den Zugang zu Gesetzen und anderen amtlichen Bekanntmachungen, sondern sorgt auch für die deutlich schnellere Verkündung von Gesetzen.“