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Am 16. August 2026 hat der SPIEGEL über den Aktionsplan des Bundesumwelt- und des Bundesbauministeriums zur Klimaanpassung berichtet. Jochen Ott, NRWSPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl 2027, zu den Plänen.

»Carsten Schneider und die weiteren SPD-Bundesministerinnen und -minister liefern, was es jetzt braucht: konkrete Antworten auf eine Krise, die wir gerade im ganzen Land spüren. Hitze, Dürre, Niedrigwasser, Starkregen: Die Klimakrise ist in Nordrhein-Westfalen längst Alltag. Wir bekommen das mit voller Wucht zu spüren – ob durch extreme Hitze in unseren Städten, Niedrigwasser an Rhein und Ruhr, das Industrie und Binnenschifffahrt ausbremst, oder Brände. Klimaschutz und Klimaanpassung gehören untrennbar zusammen, das eine funktioniert nicht ohne das andere.

Es ist richtig, die Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz, Klimaanpassung und Naturschutz einzuführen und noch in dieser Legislaturperiode die entsprechende Grundgesetzänderung auf den Weg zu bringen. Nur so kann sich der Bund langfristig und rechtssicher an Maßnahmen wie Hitze- und Gesundheitsschutz, Entsiegelung und Stadtgrün, klimaresilienter Wasserversorgung oder Hochwasserschutz beteiligen. Klimaschutz und Klimaanpassung sind eine zentrale gesamtstaatliche Aufgabe – und das gehört konsequenterweise auch in die Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen.

Was wir brauchen, ist eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen. Klimaanpassung und Klimaschutz sind Gemeinschaftsaufgabe. Entscheidend ist dabei vor allem eines: Die Kommunen müssen am Ende handlungsfähig sein. Geld, das der Bund für Klimaschutz und Klimaanpassung bereitstellt, darf bei den Ländern nicht hängen bleiben, sondern muss dort ankommen, wo es gebraucht wird – bei den Städten und Gemeinden. Ein Förderfenster für Klimaanlagen in Altenheimen und Krankenhäusern ist wichtig, genauso wie Mittel aus dem Sondervermögen für den Umbau von Gebäuden und die Installierung von blauer und grüner Infrastruktur sowie ein wirksamer Schutz für Beschäftigte vor Hitze. Klar ist aber auch: Krankenhäuser und Pflege sind klassische Landesaufgaben – hier muss auch NRW endlich tätig werden, statt nur auf den Bund zu schauen. Am Ende muss gelten: Egal wie reich oder arm eine Stadt ist – der Schutz vor Hitze und Klimafolgen muss überall in Deutschland gleich gut sein. Der vorgeschlagene Aktionsplan ist dafür das richtige Signal. Wir erwarten von der Landesregierung bereits in diesem Jahr erste Schritte zur Entsiegelung und Pflanzung von Bäumen in NRW einzuleiten. Die Datenlage dafür, wo in NRW das besonders notwendig ist, ist vorhanden.«

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SPIEGEL

Alkohol ist für Kinder und Jugendliche kein harmloses Genussmittel. Mit der Abschaffung des begleiteten Trinkens schaffen wir eine klare Altersgrenze und stärken den gesetzlichen Jugendschutz. Gleichzeitig bleibt entscheidend, junge Menschen frühzeitig über die Risiken von Alkohol aufzuklären und Eltern bei ihrer Verantwortung zu unterstützen.

Statement von Jasmina Hostert und Christos Pantazis:

„Die Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens ist ein konsequenter und überfälliger Schritt für einen wirksamen Jugendschutz. Alkohol ist kein harmloses Genussmittel. Gerade für Kinder und Jugendliche birgt er erhebliche gesundheitliche Risiken. Deshalb ist es nicht überzeugend, einerseits eine klare Altersgrenze von 16 Jahren festzulegen und andererseits den Alkoholkonsum bereits ab 14 Jahren zu erlauben, sobald die Eltern dabei sind.

Mit der Streichung dieser Ausnahme schaffen wir eine klare und verständliche Regel: Bier, Wein und Sekt gehören nicht in die Hände von unter 16-Jährigen. Eltern tragen eine besondere Verantwortung, junge Menschen für die Risiken von Alkohol zu sensibilisieren. Der gesetzliche Rahmen sollte sie dabei unterstützen und nicht das gegenteilige Signal senden.

Mit diesem Kabinettsbeschluss gehen gesetzlicher Jugendschutz und gute Suchtprävention Hand in Hand. Als familien- und jugendpolitische Sprecherin sowie als gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion begrüßen wir ausdrücklich, dass Prävention und Gesundheitsschutz damit gestärkt werden. Gesetzliche Regeln allein reichen aber nicht aus. Entscheidend bleibt, Jugendliche frühzeitig und verständlich über die Risiken von Alkohol aufzuklären und Eltern bei ihrer Verantwortung zu unterstützen.“

Foto: Yves Bernardi/pixabay.com

Hitzeschutz darf keine Aufgabe für den Notfall sein. Bund, Länder und Kommunen müssen dauerhaft besser zusammenarbeiten und ausreichend Unterstützung erhalten, um die Folgen zunehmender Hitzewellen zu bewältigen. Eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung im Grundgesetz und ein nationaler Hitzeaktionsplan sind dafür wichtige Schritte.

Jakob Blankenburg:

„Beim Hitzeschutz müssen wir in Deutschland noch besser werden – das zeigen die Hitzerekorde dieses Sommers sehr eindrücklich. Das Klimaanpassungsgesetz des Bundes und die bestehenden Förderprogramme für Pflegeheime, Kitas und soziale Einrichtungen sind dabei ein guter erster Schritt. Insgesamt muss Hitzeschutz aber eine verlässliche Daueraufgabe von Bund, Ländern und Kommunen werden. Deshalb ist es richtig, dass Bundesumweltminister Carsten Schneider sich für die Verankerung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung im Grundgesetz einsetzt. Die Prüfung dessen ist im Koalitionsvertrag vereinbart und wir müssen nun zügig zu Ergebnissen kommen. Wir spüren die Dringlichkeit zurzeit fast täglich. Der Bund braucht endlich mehr Spielräume, um Länder und Kommunen bei der Vorbereitung auf und Bewältigung von Hitzewellen zu unterstützen.

Gleichzeitig ist klar, dass sich auch die Bundesregierung besser auf künftige Hitzesommer vorbereiten muss. Daher unterstütze ich auch Schneiders Vorstoß eines nationalen Hitzeaktionsplans, an dem sich alle Ministerien mit konstruktiven Maßnahmen beteiligen.“

In der heutigen Kabinettssitzung wurden gleich mehrere Beschlüsse für größere Chancengerechtigkeit für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und ihre Familien gefasst: Die Frühstart-Rente und die BAföG-Reform. Beide Beschlüsse sind Investitionen in Bildung, Vorsorge und Aufstiegschancen – damit die Herkunft nicht über die Zukunft entscheidet.

Wiebke Esdar, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„Mit der Frühstartrente bekommt zukünftig jedes Kind ab sechs Jahren, monatlich 10 Euro vom Staat, um – unabhängig vom Geldbeutel und Bildungsgrad der Eltern – am Kapitalmarkt für das Alter vorzusorgen. In Deutschland hängt Vermögensaufbau zu stark vom Elternhaus ab. Deshalb ist es richtig, dass der Staat nun zusätzlich zur gesetzlichen Rente den Vermögensaufbau von Kindern fürs Alter unterstützt. So wird die Grundlage dafür geschaffen, dass Vermögensaufbau und private Vorsorge nicht allein eine Frage der familiären Herkunft sind. Gleichzeitig wird die finanzielle Bildung gestärkt, indem junge Menschen frühzeitig praktische Erfahrungen mit langfristigem Sparen und Vorsorge sammeln. Das ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit und eine Investition in die Zukunft unserer Kinder und unseres Landes.

Auch mit der heute im Kabinett beschlossenen BAföG-Reform wird ein klares Zeichen für Chancengerechtigkeit und die Unterstützung von Familien gesetzt. Auch eine gute Ausbildung und ein erfolgreiches Studium dürfen nicht davon abhängen, wie viel die Eltern verdienen. Mit einem starken BAföG werden jungen Menschen echte Aufstiegschancen eröffnet. Denn wer in Bildung investiert, investiert in die Zukunft unseres Landes. Unser Ziel ist und bleibt, dass jede und jeder das eigene Potenzial verwirklichen kann – unabhängig von Herkunft, Wohnort oder finanziellem Hintergrund.“

Am 7. Juni 2026 hätte Deutschland die EU-Richtlinie für mehr Entgelttransparenz in nationales Recht umsetzen sollen. Zwei Monate sind seitdem verstrichen. Ein Gesetzentwurf liegt noch immer nicht vor. Die Richtlinienumsetzung wurde im Koalitionsvertrag vereinbart. Für uns steht außer Frage: Die Richtlinie muss jetzt umgesetzt werden.

Jasmina Hostert, familienpolitische Sprecherin:

„Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie hat das Ziel, die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern nachhaltig zu verkleinern und damit den Arbeitsmarkt gerechter zu machen. Eine Chance, die wir als SPD-Bundestagsfraktion unbedingt nutzen wollen.

Seit 2024 stagniert in Deutschland die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern bei 16 Prozent. Das ist absolut inakzeptabel und von echter Gleichstellung weit entfernt. Die Richtlinie wurde beschlossen, da sich bisherige Instrumente als unzureichend erwiesen haben, um diskriminierende Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern zu beseitigen.

Wer behauptet, die Richtlinie sei vor allem ein Bürokratiemonster, verkennt das große Potenzial der Richtlinie. Ziel ist es, Lohndiskriminierung sichtbar zu machen und nachhaltig abzubauen. Hierfür braucht es ausreichend Transparenz. Diese soll unter anderem durch Berichtspflichten seitens der Unternehmen und einen Auskunftsanspruch für Beschäftigte garantiert werden.

Faire Löhne machen Unternehmen attraktiver. Lohntransparenz und Equal Pay sind entscheidende Faktoren für die Motivation weiblicher Beschäftigte. Sie wirken sich positiv auf das Betriebsklima aus und setzen Anreize, das Arbeitsvolumen zu erhöhen.

Die Behauptung, die Richtlinie würde das Prinzip der Leistungsfähigkeit gefährden, halten wir für unseriös. Die Richtlinie verlangt nicht gleiche Löhne für alle. Sie fordert gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Das ist ein großer Unterschied. Leistungsbezogene Vergütungen sind weiter erlaubt und erwünscht. Unerwünscht hingegen sind diskriminierende Lohnunterschiede.

Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion gibt es keine Rechtfertigung dafür, die Richtlinienumsetzung weiter zu verzögern. Wir wollen, dass der Arbeitsmarkt für Frauen gerechter und somit attraktiver wird. Und das sollte im Sinne aller sein.“

Am 1. August beginnt das fünfte und letzte Kita-Jahr unter der amtierenden schwarz-grünen Landesregierung. Personelle Unterbesetzungen, wegfallende Betreuungsplätze und eine wachsende Lücke zwischen Bedarf und Angebot prägen die Bilanz.

Dazu erklärt Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Ein neues Kita-Jahr beginnt – und für Kinder, Familien und Beschäftigte sind die Herausforderungen wieder größer geworden. Gruppen schließen, Betreuungszeiten werden gekürzt und Eltern wissen morgens nicht, ob sie ihr Kind überhaupt in die Kita bringen können. Beschäftigte versuchen jeden Tag, den Betrieb aufrechtzuerhalten. Viele gehen dabei längst über ihre Belastungsgrenze.

Diese Entwicklungen sind kein Naturgesetz: Sie sind das Ergebnis politischer Entscheidungen. CDU und Grüne haben vier Jahre verstreichen lassen, ohne die Kitas verlässlich zu stärken. Die Zahl der gemeldeten personellen Unterbesetzungen liegt erneut über dem Vorjahresniveau. Gleichzeitig gehen im neuen Kita-Jahr mehr als 17.000 Betreuungsplätze verloren, obwohl selbst der Familienbericht der Landesregierung von 85.000 fehlenden Plätzen allein für unter Dreijährige spricht. Wenn es wirklich der Wunsch von Ministerin Schäffer ist, dass alle Kinder einen Kita-Platz bekommen, dann entfernt sie sich gerade von diesem Ziel statt ihm näher zu kommen.

Hinter den nackten Zahlen stehen Kinder, die keinen Platz bekommen. Dahinter stehen Eltern, die ihre Arbeitszeit reduzieren, berufliche Pläne aufgeben oder jeden Tag aufs Neue improvisieren müssen. Beschäftigte sollen auffangen, was die Landesregierung durch falsche Weichenstellungen verursacht hat. Familienministerin Schäffer trägt hier die politische Verantwortung.

Noch nie ist während der gesamten Amtszeit einer Landesregierung keine KiBiz-Reform in Kraft getreten. Kurz vor Beginn der Sommerferien haben CDU und Grüne noch rechtzeitig vor der Landtagswahl ein Gesetz beschlossen, dessen Auswirkungen aber erst nach der Wahl zu spüren sein werden. Ihre Antwort auf den Fachkräftemangel lautet: Weniger Fachkräfte. Ihre Antwort auf Betreuungslücken lautet: Größere Gruppen. Statt das System zu stärken, organisiert Schwarz-Grün den Mangel neu.

Wissenschaft, Träger und Beschäftigte haben eindringlich vor diesen Entscheidungen gewarnt. Die Koalition hat ihre Einwände beiseitegeschoben und sich anschließend öffentlich mit Sekt gefeiert. Während CDU und Grüne auf ihr eigenes Gesetz anstoßen, stoßen Kinder, Familien und Beschäftigte an ihre Grenzen. Das zeigt, wie weit sich diese Landesregierung vom Alltag in den Kitas entfernt hat.

Eine andere Entwicklung ist politisch möglich. Dafür müssen aber andere Entscheidungen getroffen werden. Wir wollen Kitas durch eine Sockelfinanzierung verlässlich ausstatten, statt sie von der Zahl gebuchter Betreuungsstunden abhängig zu machen. Mehr Fachkräfte und kleinere Gruppen sollen Beschäftigte entlasten und die Qualität verbessern. Familien müssen darauf vertrauen können, einen guten Kita-Platz für ihre Kinder zu bekommen. Die Sprachbildung werden wir in der Kita stärken statt Kinder mit Förderbedarf in Bussen zu Sprachkursen zu fahren. Außerdem darf der Wohnort nicht darüber entscheiden, wie stark Eltern finanziell belastet werden. Deshalb fordern wir auch weiterhin die Abschaffung der Elternbeiträge. Wir werden mit dem dritten Kita-Jahr beginnen und damit ein Versprechen an die Eltern einlösen, das Schwarz-Grün gebrochen hat.

Den Beschäftigten möchte ich ausdrücklich sagen: Wir sehen, was Sie jeden Tag leisten. Wir wissen, wie oft Sie einspringen, improvisieren und an Ihre Grenzen gehen, um das Beste für Kinder und Familien zu ermöglichen. Sie verdienen mehr als Dankesworte. Sie brauchen Entlastung, verlässliche Arbeitsbedingungen und eine Politik, die frühkindliche Bildung zur Priorität macht. Wir wünschen allen Kindern, Familien und Beschäftigten einen guten Start in das neue Kita-Jahr. Unser Versprechen steht: Mit den richtigen politischen Entscheidungen kann NRW wieder zu einem Land werden, in dem jedes Kind dieselben Chancen bekommt.“

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober über Regelungen zur Erbschaftsteuer. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit – sagen Wiebke Esdar und Frauke Heiligenstadt.

Wiebke Esdar, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion: 

„Wer viel erbt, muss einen fairen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Wir wollen die Erbschaftsteuer noch in dieser Legislaturperiode reformieren und gerechter machen. Die Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht zur Erbschaftsteuer gehen im Oktober in die entscheidende Runde.

Im Kern geht es um eine einfache Frage: Warum zahlen Erben großer Millionenvermögen oft weniger Steuern als Familien, die nur das Haus der Großmutter und etwas Erspartes übernehmen? Für die SPD ist klar: Das ist ungerecht. Die heutigen Sonderregeln für Betriebsvermögen ermöglichen es, riesige Vermögen häufig nahezu steuerfrei weiterzugeben. Nicht ohne Grund wird die Erbschaftsteuer deshalb von manchen als „Dummensteuer“ bezeichnet.

Mit unserem Konzept FairErben schaffen wir mehr Steuergerechtigkeit. Die große Mehrheit profitiert: Das Familienheim bleibt steuerfrei, und jede Erbin und jeder Erbe erhält einen Freibetrag einer Million Euro. Im Gegenzug schaffen wir die ungerechten Privilegien für die größten Vermögen ab. Gleichzeitig sichern wir Arbeitsplätze mit fairen Regeln für die Vererbung von Betriebsvermögen. Die zusätzlichen Einnahmen wollen wir in Bildung investieren, von der KiTa bis zur Hochschule. Denn Chancen dürfen nicht von der Herkunft abhängen. Eine gerechte Erbschaftsteuer sorgt dafür, dass nicht nur Vermögen, sondern auch Zukunftschancen fairer verteilt werden.“

Frauke Heiligenstadt, finanzpolitische Sprecherin:

„Ich begrüße es sehr, dass das Bundesverfassungsgericht zeitnah die Steuerprivilegien für sehr hohe Betriebsvermögen im Erbschaftsteuerrecht auf den Prüfstand stellt. Es geht um eine Grundsatzfrage der Steuergerechtigkeit und darum, ob die geltenden Ausnahmen mit dem Gleichheitsgrundsatz unseres Grundgesetzes vereinbar sind.

Für die SPD ist klar: Wer ein Unternehmen übernimmt, Arbeitsplätze sichert und Verantwortung für Beschäftigte trägt, muss sich auf steuerliche Rahmenbedingungen verlassen können. Gleichzeitig kann es nicht sein, dass milliardenschwere Vermögensübertragungen durch weitreichende Steuerprivilegien regelmäßig begünstigt werden. Ein gerechtes Erbschaftsteuerrecht muss leistungsfähige Unternehmen schützen, darf aber keine ungerechtfertigten Schlupflöcher für sehr große Vermögen eröffnen. Wir werden die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit Respekt aufnehmen und sorgfältig auswerten.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens sehen wir jedoch politischen Handlungsbedarf. Deshalb haben wir mit FairErben ein Reformkonzept vorgelegt, das den Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen mit mehr Steuergerechtigkeit verbindet. Darüber wollen wir nun konstruktiv und zügig mit unserem Koalitionspartner ins Gespräch kommen. Unser Ziel ist ein modernes, verfassungssicheres Erbschaftsteuerrecht, das Verantwortung belohnt und die Finanzierung unseres Gemeinwesens auf eine gerechte Grundlage stellt.“

Mit dem Start des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder der ersten Klassenstufe am 1. August 2026 wird Familienpolitik im Alltag von Kindern und Eltern spürbar. Ganztag bedeutet mehr als Betreuung und schafft mehr Zeit zum Lernen, Spielen, Sporttreiben, Musizieren und gemeinsamen Entdecken.

Jasmina Hostert, familienpolitische Sprecherin:

„Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eröffnet Kindern die Möglichkeit, ihre Talente zu entfalten und Eltern mehr Verlässlichkeit. Sie sollen ihren Arbeitstag planen können, ohne jeden Mittag neu organisieren zu müssen, wer ihr Kind abholt.

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz haben wir im Jahr 2021 den Grundstein gelegt. Jetzt beginnt der Rechtsanspruch schrittweise Realität zu werden. Natürlich wissen wir, dass die Umsetzung weiterhin vielerorts Kraftanstrengungen erfordert. Der Rechtsanspruch ist erst dann erfolgreich, wenn er überall mit hoher Qualität eingelöst wird. Bund, Länder und Kommunen tragen dafür gemeinsam die Verantwortung.

Fortschritt zeigt sich darin, dass wir die Herausforderungen gemeinsam anpacken und Lösungen schaffen, die den Alltag der Familien langfristig verbessern. Wer auf die vergangenen Jahre blickt, sieht, wie viel sich verändert hat. Vor fast 20 Jahren wurde noch über den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gestritten. Heute ist er für Millionen Familien selbstverständlich. Genau das zeigt: Gute Familienpolitik entsteht nicht über Nacht. Sie braucht politischen Willen, einen langen Atem und Investitionen. Deshalb ist der Ganztagsanspruch kein Endpunkt, sondern der nächste Schritt auf dem Weg zu mehr Chancengerechtigkeit für jedes Kind.“

Zur heutigen Pressekonferenz von Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur erklärt Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Es ist gut, dass der Bund mit seinem Sondervermögen das finanzielle Fundament dafür geschaffen hat, damit sich NRW besser gegen die Folgen der Klimakrise schützen kann. Mona Neubaur darf die Mittel aus Berlin und längst beschlossene Maßnahmen jetzt aber nicht zur eigenen Zukunftsoffensive umetikettieren. Der überwiegende Anteil der angekündigten Mittel fließt jetzt aber in die Sanierung landeseigener Gebäude und Infrastruktur. Ihre Sanierung ist notwendig, doch damit holt das Land vor allem überfällige Investitionen nach. Eine umfassende Klimaanpassungsoffensive für Kommunen, Unternehmen und Bürger*innen ist das noch lange nicht. Bei zentralen Vorhaben bleibt zudem offen, wann sie starten, wie viel Geld tatsächlich fließt und nach welchen Kriterien es verteilt wird. Damit bleibt Ministerin Neubaur wieder einmal bei Ankündigungen, ohne einen belastbaren Plan vorzulegen.

Spätestens die jüngste Hitzewelle und die damit verbundene Übersterblichkeit hätten für die Landesregierung ein unüberhörbarer Weckruf sein müssen. Von einem Lerneffekt ist nach der heutigen Pressekonferenz der stellvertretenden Ministerpräsidentin aber nichts zu erkennen: Solange klare Zeitpläne, Zuständigkeiten und eine verlässliche Finanzierung fehlen, bleiben die angekündigten Maßnahmen heiße Luft – und davon gibt es absehbar schon genug.

Die Landesregierung muss langfristig abgesichert auch eigene Mittel bereitstellen und endlich das Klimaschutzgesetz anpassen. Einzelne und begrenzte Förderprogramme reichen nicht aus, um unsere Kommunen wirksam gegen Hitze, Starkregen, Dürre und Hochwasser zu wappnen. Wer die Menschen schützen und den Industriestandort NRW sichern möchte, muss auch Verkehrswege, Produktionsstandorte und Energieversorgung widerstandsfähig machen – mit einem verbindlichen Plan, dauerhaft gesicherten Mitteln und einer zentralen Koordinierung.

Die Antwort auf die Große Anfrage zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) liegt vor. Darin hat die SPD-Fraktion nach den Hintergründen der bislang nicht gestoppten Ausbreitung, der Strategie der Bekämpfung und den weiteren Plänen von Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen gefragt. Hierzu erklärt Julia Kahle-Hausmann, zuständige Landwirtschaftspolitikerin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Seit Tag eins verweigert Ministerin Gorißen Führung im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest. Stattdessen hat sie darauf gewartet, bis aus einem Feuerchen ein Flächenbrand wurde. Die Antwort auf die Große Anfrage ist ein Protokoll von Zaghaftigkeit und unterschätztem Risiko.

Im Juni 2025 brach die ASP in NRW aus. Seitdem kleckert Ministerin Gorißen hinter der Lage her. Immer wieder mussten Sperrzonen nachträglich ausgeweitet werden. Eine systematische Kartierung der betroffenen Gebiete mit Drohnen begann erst am 22. Februar 2026, auch weil das Ministerium sich erst am 8. Dezember um Befliegungen bemühte. Die anfängliche Jagdruhe war nachvollziehbar mit der Gefahr begründet, infizierte Wildschweine zu versprengen. Die Antwort auf die Große Anfrage zeigt allerdings auch: Erst im Oktober 2025 wurde in den betroffenen Regionen eine verstärkte Bejagung angeordnet. Damit vergingen zwischen Erstnachweis und umfassender Bestandsreduzierung in Teilen des Gebiets etwa dreieinhalb bis viereinhalb Monate.

Diese permanente Zögerlichkeit ist mit dem mangelnden Risikobewusstsein der Ministerin zu erklären. In der September-Sitzung des Landwirtschaftsausschusses hielt Ministerin Gorißen zu den ersten Maßnahmen fest, dass sie ‚eine Ausbreitung der ASP in nicht betroffene Gebiete verhindert haben‘. Die Ministerin jubelte also schon, als das Rennen gerade erst begonnen hatte. In der Antwort auf die Große Anfrage spricht ihr Haus inzwischen selbst nur noch von einem Verlangsamen statt von einem Verhindern.

Maßgeblich angepasst hat die Ministerin ihr Krisenmanagement trotzdem nicht. Bei der Einrichtung weißer Zonen ist sie aktuell noch im Ankündigungsmodus. Was weiterhin fehlt, ist der eigentliche strategische Kern: konkrete Ziele, einheitliche Daten, überprüfbare Wirksamkeitskriterien und eine klare operative Gesamtverantwortung. Wer nicht sagen kann, wie stark der Schwarzwildbestand bis wann reduziert werden muss, kann am Ende auch nicht belastbar belegen, ob seine Strategie erfolgreich ist. In diese Haftung möchte Ministerin Gorißen aber offenbar auch gar nicht kommen. Die Seuchenbekämpfer und Behörden vor Ort tun ihr Bestes. Dieser operativen Ebene sind wir für ihren großartigen Einsatz dankbar. Umso frappierender ist das Auftreten der Entscheidungsebene. In dieser Großlage will die zuständige Ministerin am liebsten nur Zaungast sein. Ausweislich der Antwort lehnt sie bis jetzt ab, dass ihr Haus die zentralisierte Führungsverantwortung in der Seuchenbekämpfung übernimmt. Deswegen kann sie wichtige Fragen auch nicht beantworten – etwa, wie viele Jäger sich wirklich aktiv an der Reduzierung des Bestands beteiligen oder wie die Einbindung der Landwirtschaft praktisch gelingt.

Was für ein fatales Signal. Die ASP wird uns leider noch eine ganze Weile beschäftigen. Noch können wir die Ausbreitung auf Nutztierbetriebe verhindern. Tierseuchen werden zudem insgesamt zunehmend zu einem Problem. Hier brauchen wir ein ganz anderes Mindset: umfassende Maßnahmen ab Tag 1. Denn wenn es anfängt zu brennen, brauchen wir den Löschzug und kein Eimerchen. Für uns bedeutet das jetzt auch: Zentrale Verantwortung im Ministerium bündeln. Bei der Jagd nicht nur auf Freiwilligkeit mit Prämien, sondern stärker auf den geballten Einsatz von Berufsjägern setzen und die Landwirtschaft verbindlich einbinden. Der Kampf gegen Seuchen braucht viel Geld, das ist richtig und unausweichlich. Doch nur mit konsequenten Maßnahmen und klarer Organisation werden diese Mittel effizient eingesetzt.“

Zur heutigen Pressekonferenz von Innenminister Herbert Reul zum Thema Cybergrooming erklärt Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Hinter jeder dieser Taten steht ein Kind, dessen Vertrauen gezielt missbraucht wurde. Cybergrooming gehört damit zu den perfidesten Formen sexualisierter Gewalt. Der Täter kommt heute durchs Smartphone ins Kinderzimmer. Seit Jahren ist eine Verlagerung von Gewalt ins Digitale festzustellen – beim Mobbing ebenso wie bei sexualisierter Gewalt. Genau deshalb muss sich auch der Schutz von Kindern und Jugendlichen verändern: Kinder und Jugendliche brauchen nicht nur im öffentlichen Raum Schutz, sondern genauso im digitalen Alltag.

Cybergrooming ist längt kein Randphänomen mehr. Zumal von einem erheblichen Dunkelfeld ausgegangen werden muss, weil viele betroffene Kinder und Jugendliche aus Angst oder Scham schweigen. Umso wichtiger ist es, Täter frühzeitig zu stoppen und Betroffenen einfache, sichere Wege zu eröffnen, Hilfe zu suchen und zu bekommen.

Innenminister Reul kündigt seit Jahren an, entschlossen gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern vorzugehen. Aktuellen Zahlen des BKA zeigen aber, dass es immer mehr Fälle gibt. Es genügt eben nicht, immer neue Pressekonferenzen über ein wachsendes Problem abzuhalten. Die Landesregierung muss alles daransetzen, Straftaten früher zu erkennen, Kinder besser zu schützen und Täter schneller zu identifizieren. Und besonders wichtig ist: Der Staat muss dort präsent sein, wo Täter ihre Opfer suchen.

Wir haben deshalb bereits vor über einem Jahr ein Online-Kommissariat vorgeschlagen: Kinder und Jugendliche sollten dort niedrigschwellig Straftaten melden, Beweise sichern und schnell Unterstützung erhalten können. Schwarz-Grün hat unseren Antrag abgelehnt. Wir könnten in NRW längst viel weiter sein. Ich bleibe dabei: Wer Kinder wirksam schützen möchte, muss den Kinderschutz konsequent ins Digitale erweitern. Deshalb braucht NRW endlich ein Online-Kommissariat.“

Immer mehr Kinder in NRW verlassen die Grundschule, ohne sicher schwimmen zu können. Gleichzeitig reagieren erste Kommunen bereits mit Zugangsbeschränkungen für Freibäder. Die SPD-Fraktion bringt deshalb heute einen Antrag in den Landtag ein, mit dem die Schwimmfähigkeit von Kindern systematisch verbessert werden soll.

Hierzu erklärt Tülay Durdu, sportpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW: 

„Schwimmen zu können entscheidet über Sicherheit, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe. Trotzdem verlassen immer mehr Kinder die Grundschule, ohne sicher schwimmen zu können. Wer nicht schwimmen kann, ist nicht nur einem höheren Unfall- und Ertrinkungsrisiko ausgesetzt. Viele Kinder werden auch von Freizeitangeboten ausgeschlossen. Besonders bitter ist, dass die Chancen, schwimmen zu lernen, noch immer viel zu häufig vom Geldbeutel der Eltern oder vom Wohnort abhängen.

Die Ursachen dafür sind seit Jahren bekannt. Es fehlen sowohl Schwimmbäder als auch qualifizierte Lehrkräfte. Gleichzeitig fallen Schwimmstunden aus, weil Hallenbäder marode sind oder lange Anfahrtswege den Unterricht erschweren. Statt endlich für einen verlässlichen Schwimmunterricht zu sorgen, schaut die Landesregierung nur vom Beckenrand aus zu.

NRW braucht einen Neustart bei der Schwimmausbildung. Unser Ziel ist klar: Jedes Kind soll die Grundschule mit dem Schwimmabzeichen in Bronze verlassen. Dafür wollen wir die Schwimmfähigkeit erstmals systematisch erfassen, die Wassergewöhnung bereits im Kita-Alter stärken, Schulen dauerhaft durch Schwimmassistenzen unterstützen und den Ausbau sowie die Sanierung von Lehrschwimmbecken und Hallenbädern deutlich beschleunigen. Schwimmen ist keine Freizeitbeschäftigung. Jedes Kind hat das Recht, sicher schwimmen zu lernen. Dafür muss die Landesregierung Verantwortung übernehmen.“