Das heute im Kabinett beschlossene Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau ist ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen Staat, der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen wirksam von überflüssiger Bürokratie entlastet. Wir begrüßen ausdrücklich, dass nun konkrete und ressortübergreifende Maßnahmen umgesetzt werden, die staatliches Handeln einfacher, schneller und digitaler gestalten.

Johannes Schätzl, Sprecher AG Digitales und Staatsmodernisierung:

„Unser Anspruch ist klar: Bürokratieabbau darf kein Selbstzweck sein – er muss spürbare Verbesserungen im Alltag der Menschen bringen. Wenn wir es schaffen, dass weniger Zeit für Formulare und mehr Zeit für das Wesentliche bleibt, dann ist das ein echter Fortschritt. Ein digitaler Kindergeldantrag mit Echtzeit-Auszahlung wäre ein solches Beispiel für praxisnahe Entlastung und moderne Verwaltung.

Ein zentrales Anliegen ist für uns dabei die digitale Souveränität. Die Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass ihre Daten sicher sind und der Staat verantwortungsvoll mit ihnen umgeht. Ein moderner Staat darf sich nicht in Abhängigkeit von internationalen Technologiekonzernen begeben und damit erneute Innovationshemmnisse durch Kontrollverlust aufbauen.“

Parsa Marvi, zuständiger Berichterstatter:

„Die geplanten Maßnahmen – von der digitalen Work-and-Stay-Agentur bis hin zur vollständigen Digitalisierung von Grundstückskaufverträgen – zeigen, dass wir bereit sind, neue Wege zu gehen. Diese Schritte sind wichtig, aber sie dürfen nicht das Ende der Reformbemühungen sein. Bürokratieabbau muss als kontinuierlicher, strategischer Prozess verstanden und verstetigt werden. Als Maßnahme auf EU-Ebene wird auch das Omnibuspaket zur Vereinfachung der EU-Digitalgesetzgebung genannt, hier stehen wir bei der Bundesregierung, indem wir uns für eine Vereinfachung und Vereinheitlichung einsetzen, aber keine Absenkung der Schutzstandards zulassen werden.“

Mit SPD-Vorschlag zur Verteilung des Sondervermögens an die Städte und Gemeinden wären die Mühlenkreis-Kommunen und der Kreis Minden-Lübbecke deutlich besser aufgestellt

Mit dem sogenannten „Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur“ hat die Landesregierung ein Investitionsprogramm vorgestellt, das nur auf den ersten Blick groß klingt. „Bei genauerem Hinsehen entpuppt sich der Plan aber als purer Etikettenschwindel, der kaum neue Impulse setzen kann“, kritisiert Christina Weng, Abgeordnete für den Kreis Minden-Lübbecke im Landtag NRW.

Zum einen stammen große Teile der Landesmittel aus bereits bestehenden Förderprogrammen oder sind ohnehin im Landeshaushalt eingeplant. Zum anderen bleiben die pauschalen Zuweisungen an die Kommunen weit hinter den von SPD und Kommunalen Spitzenverbänden geforderten 80 Prozent der 21,1 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen des Bundes zurück.

So erhält die Stadt Minden laut Mittelzuweisung des Landes pauschal nur 35.986.177,08 Euro. „Mit dem Vorschlag der SPD-Landtagsfraktion wären es aber 60.744.666,91 Euro gewesen“, bemängelt Weng. „Damit bedeutet der NRW-Plan für Minden nicht nur ein Minus in Höhe von 24.758.489,83 Euro, die bei dem großen Investitionsbedarf vor Ort dringend gebraucht werden. Damit wird der Sinn des Sondervermögens durch die Landesregierung auch regelrecht unterwandert“, so Weng weiter. Schließlich gehe es darum, den massiven Investitionsstau in unserem Land endlich zu beseitigen, und nicht darum, mit den Bundesmitteln den Landeshaushalt zu sanieren. Tatsächlich aber behalte die Landesregierung mehr als 8 Mrd. Euro des Sondervermögens für sich.

Christina Weng: „Dass die von Hendrik Wüst geführte Landesregierung nun einen großen Teil der Bundesmittel in die eigene Tasche packt oder über bürokratische Umwege in Förderprogrammen parkt, ist daher schlichtweg eine Unverschämtheit gegenüber den Kommunen.“ So bleibe „der sogenannte NRW-Plan deutlich hinter den Erwartungen zurück. Besser wäre es ohnehin, wenn sämtliche Mittel als pauschale Zuweisungen an die Kommunen gingen und damit selbstbestimmt und bedarfsgerecht von ihnen eingesetzt werden könnten.“

Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hatte – wie der Städte- und Gemeindebund als auch der Städtetag NRW – eine Beteiligung der Kommunen von 80 Prozent an den Bundesmitteln gefordert. Dies hätte auch dem kommunalen Anteil an den öffentlichen Investitionen in Nordrhein-Westfalen der vergangenen Jahre entsprochen. „Dieser sogenannte Plan ist daher kein neues Investitionsprogramm, sondern kommt mit der falschen Mittelzuweisung des Landes die Kommunen im Kreis Minden-Lübbecke und der Kreis selbst mit einem deutlichen Minus am Ende sogar teuer zu stehen“, reagiert Christina Weng wütend auf die Nachrichten aus Düsseldorf. „Die schwarz-grüne Landesregierung täuscht mit hohen Summen und optischen Effekten eine Investitionsoffensive nur vor. Tatsächlich aber verweigert sie den Kommunen den dringend notwendigen finanziellen Handlungsspielraum.

Die Koalition hat in dieser Woche zwei wichtige verbraucherpolitische Gesetzesvorhaben in den Bundestag eingebracht. Diese betreffen zum einen Änderungen am Verbrauchervertrags-, Versicherungsvertrags- und Behandlungsvertragsrecht, zum anderen am Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Damit soll unter anderem das Vertrauen in Aussagen zur Nachhaltigkeit von Produkten und Dienstleistungen gestärkt und der Verbraucherschutz im Netz verbessert werden.

Carmen Wegge, rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin:

„Um im Netz einzukaufen oder einen Vertrag abzuschließen, genügt oft ein Klick. Anders sieht es aus, wenn man von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte. Wir wollen, dass ein Vertrag genauso einfach widerrufen werden kann, wie er abgeschlossen wurde – egal, ob es um Waren oder Dienstleistungen geht. Deshalb führen wir einen verpflichtenden Widerrufsbutton ein. Und wir gehen gegen manipulative Designs bei online angebotenen Finanzdienstleistungen vor: Dass eine bestimmte, in der Regel für das Unternehmen vorteilhafte Auswahloption besonders hervorgehoben wird, zum Beispiel farblich, verbieten wir. Mit diesen Regelungen verbessern wir den Verbraucherschutz im Netz und das ist uns als SPD-Bundestagsfraktion ein wichtiges Anliegen.“

Nadine Heselhaus, zuständige Berichterstatterin:

„Verbraucherinnen und Verbraucher können mit ihrem Einkaufsverhalten zur Schonung von Umwelt und Klima beitragen – und ganz viele wollen es auch. Gleichzeitig ist das Misstrauen in schwammige Umweltaussagen wie „bienenfreundlich“, „gut für die Natur“ oder „klimaneutral“ groß. Unternehmen betreiben damit oft Grünfärberei. Werden solche Umweltaussagen zu einem Produkt oder einer Dienstleistung nicht klar belegt, sollen sie in Zukunft verboten sein. Außerdem sollen Unternehmen nicht mehr mit Klimaneutralität werben dürfen, wenn diese nur durch Kompensationsmaßnahmen wie CO2-Zertifikate herbeigerechnet wird. Schließlich wollen wir mit klaren Vorgaben die verwirrende Flut an Nachhaltigkeitssiegeln reduzieren. Mit diesen Maßnahmen fördern wir das Vertrauen in Nachhaltigkeit und stärken ehrliche Unternehmen gegenüber Wettbewerbern, die nicht fair spielen.“

Fahrschüler:innen müssen nachvollziehen können, wofür sie bezahlen. Gute Ausbildung verdient Anerkennung, schlechte muss sichtbar werden. Wir unterstützen den Vorstoß von Verkehrsminister Patrick Schnieder, das Problem der Bezahlbarkeit des Führerscheins anzugehen. Wir werden genau prüfen, ob die Maßnahmen wirklich im Sinne der Verbraucher:innen wirken, sagt Isabel Cademartori.

„Mobilität darf kein Luxus sein, egal welches Verkehrsmittel man wählt. Deswegen ist es sehr gut, dass Minister Schnieder das Problem der Bezahlbarkeit des Führerscheins so schnell angeht und zu einer Priorität erklärt hat. Der Weg zu mehr Transparenz beim Preis für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist genau der richtige. Es kann nicht sein, dass es Zahlen gibt, die die Qualität und die Erfolge der Fahrschulen bei Prüfungen sichtbar machen, diese aber für die Menschen nicht einsehbar sind. Wer gut und gewissenhaft ausbildet, sollte keinen Nachteil gegenüber mangelhaften Ausbildungsstätten haben.

Wir werden uns die weiteren Maßnahmen jetzt genau anschauen und bewerten, ob sie im Sinne der Fahrschülerinnen und -schüler Wirkung entfalten können, ohne dabei die Verkehrssicherheit zu vernachlässigen.“

Die Koalition schafft Planungssicherheit: 3 Millionen Euro zusätzlich für Neubauprojekte und eine gezielte Förderung von E-Autos für Haushalte mit geringem Einkommen. Die SPD-Fraktion sieht darin ein klares Signal: Investitionen müssen die Lebensqualität der Menschen verbessern – und das Parlament behält die Kontrolle, erklären Wiebke Esdarund Thorsten Rudolph.

Wiebke Esdar, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„Ich begrüße, dass die Koalition durch gemeinsame Beschlüsse nunmehr den PR-Stunt von Verkehrsminister Schnieder beendet hat. Herr Schnieder wollte 15 Mrd. Euro mehr haben, konnte aber aufgrund der bereits vorgesehenen Rekordinvestitionen nur für einen kleinen Teil der Mehrforderungen nachweisen, wofür er zusätzliches Geld braucht.

Wir machen nun weitere 3 Mrd. Euro im Verkehrsetat frei für Neubauprojekte und stellen damit noch einmal klar: Alles, was baureif ist, kann auch gebaut werden. Die größte Herausforderung ist und bleibt, das Geld nun wirklich zu verbauen. Das Verkehrsministerium steht vor der Herkules-Aufgabe, knapp 170 Mrd. Euro in vier Jahren auf die Straße und aufs Gleis zu bringen. Das Geld muss bei den Menschen ankommen und genau das wird nun fortlaufend überprüft und in zwei Jahren großflächig evaluiert werden. Es ist die vornehmliche Aufgabe der gewählten Abgeordneten, darauf zu achten, dass die Ausgaben des Bundes bei den Menschen vor Ort ankommen. Unser Ziel ist es, das Leben einfacher und besser zu machen. Die Flexibilisierung der Mittel im Sondervermögen geht daher Hand in Hand mit einer Stärkung der parlamentarischen Gestaltungs- und Kontrollmechanismen. Diese werden wir bereits in den laufenden Verhandlungen für den Haushalt 2026 weiter stärken. Das ist wichtig, auch damit der Haushaltsgesetzgeber flexibel und zügig auf neue Entwicklungen reagieren kann.“

Thorsten Rudolph, haushaltspolitischer Sprecher:

„Ich begrüße die Ergebnisse des Koalitionsausschusses, gerade im Verkehrsbereich. Die Förderung von E-Autos für niedrige Einkommen und noch einmal 3 Milliarden Euro zusätzlich für baureife Straßenbauprojekte sind kraftvolle Entscheidungen für unser Land. Jetzt muss der Bundesverkehrsminister liefern und die Mittel schnell und effizient verbauen. Dazu kommt noch die Verabredung, die Flexibilität im Haushaltsvollzug im Sondervermögen Infrastruktur zu verbessern. Hierüber muss das Parlament entscheiden. Als SPD-Fraktion stehen wir bereit, im Haushaltsausschuss sehr verantwortungsvoll alle haushaltsrechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um kurzfristige Mittelbedarfe zu decken. Gleichzeitig erwarten wir von der Regierung, dass sie das Parlament über die entsprechenden Projekte proaktiv, frühzeitig und umfassend informiert.“

Am Mittwoch, den 10. September 2025, hat das Bundeskabinett die Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer beschlossen. Die neue Regelung soll ab dem 01. Januar 2026 gelten. Dazu erklärt Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD:

»Mit der Erhöhung der Pendlerpauschale entlastet die Bundesregierung Beschäftigte ab Januar 2026 deutlich. Das ist ein wichtiges Signal an alle berufstätigen Familien in unserem Land. Beschäftigte, die jeden Tag 20 Kilometer zur Arbeit pendeln, sparen durch die Reform mehr als 350 Euro im Jahr. Das ist bares Geld, das vor allem den Familienhaushalten zugutekommt.

In keinem anderen Bundesland pendeln die Menschen so viel wie in Nordrhein-Westfalen. Umso fataler wäre es, wenn die nordrhein-westfälische Landesregierung jetzt bei ihrer beabsichtigten Blockade im Bundesrat bleiben sollte. Wer ständig nach Berlin zeigt und nach Entlastungen ruft, darf nicht blockieren, sobald er selbst einen Beitrag leisten soll.«

Zu viele Menschen erleben unseren Sozialstaat heute als kompliziert. Die Einsetzung der Sozialstaatskommission ist ein wichtiger Schritt hin zu einem bürgerfreundlichen Sozialstaat, damit jede und jeder weiß, welche Unterstützung ihm oder ihr zusteht. Damit wollen wir den Menschen das Leben leichter machen, erklärt Dagmar Schmidt.

„Mit der Einsetzung der Kommission zur Sozialstaatsreform machen wir einen wichtigen Schritt hin zu einem modernen und bürgerfreundlichen Sozialstaat. Zu viele Menschen erleben unseren Sozialstaat heute als kompliziert, mit zu vielen Anträgen, Schnittstellen und unverständlichen Regelungen. Unser Ziel ist es, Leistungen besser aufeinander abzustimmen, Verfahren zu vereinfachen und digitale Angebote so zu gestalten, dass Hilfen schneller und unkomplizierter dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger nicht länger von Amt zu Amt laufen müssen, sondern Leistungen aus einer Hand erhalten. Wir wollen, dass Bürokratie abgebaut wird und dass jede und jeder weiß, welche Unterstützung ihm oder ihr zusteht.

Das soziale Schutzniveau bleibt unangetastet – aber wir machen den Sozialstaat einfacher, moderner und effizienter. Kurz gesagt: Wir wollen den Menschen das Leben leichter machen.“

 

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Die Vereinigten Staaten und die Europäische Union haben sich auf eine schriftliche Erklärung zu ihrer Handelsvereinbarung vom 27. Juli geeinigt. Demnach könnten etwa die US-Zölle auf Auto-Importe aus Deutschland und anderen EU-Staaten rückwirkend auf 15 Prozent gesenkt werden. Zuletzt lag der Zollsatz für aus der EU in die USA eingeführte Autos bei 27,5 Prozent.

Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament:
„Nach über drei Wochen gibt es nun endlich die nach dem Zoll-Deal erwartete gemeinsame Erklärung, die Licht ins Dunkel bringen soll. Diese Erwartungen werden jedoch nur bedingt erfüllt. Zentrale Fragen – etwa zu den horrenden Stahl- und Aluminiumzöllen, die erst vor wenigen Tagen noch einmal verschärft wurden – bleiben unbeantwortet. Andere Themen werden lediglich in Absichtsbekundungen vertagt. Immer deutlicher wird dagegen das Ungleichgewicht der Vereinbarung, die eindeutig zugunsten der USA ausfällt. Von einem ausgewogenen und fairen Abkommen, wie es in der gemeinsamen Erklärung behauptet wird, kann bisher – zumindest in diesem Rahmen für ein Abkommen – keine Rede sein.

Die Konturen des Abkommens zwischen den USA und der EU-Kommission werden nun etwas klarer: Der Basiszoll von 15 Prozent wird bestätigt. Nur wenige Ausnahmen gelten, etwa für Flugzeuge, Flugzeugteile oder bestimmte Arzneimittel. Positiv ist, dass die bisherigen Autozölle von 27,5 Prozent ebenfalls auf 15 Prozent sinken sollen – allerdings erst, wenn die EU-Kommission einen Vorschlag zur Aufhebung der EU-Zölle auf US-Industriegüter vorgelegt hat. Bis dahin bleiben die höheren Zölle in Kraft und belasten unsere Automobilindustrie weiter. Damit sind rund 65 Prozent aller Exporte in die USA künftig von den 15 Prozent erfasst. Auf den Punkt gebracht: Europäische Industriegüter werden in den USA mit mindestens 15 Prozent belegt, während amerikanische Produkte in der EU mit 0 Prozent hereinkommen.

Völlig offen bleibt die Frage der 50 Prozent Abgaben auf Stahl, Aluminium und die Produkte, die diese Materialien enthalten. Noch nach dem Deal am 27. Juli hat die US-Seite diese Zölle am 15. August auf über 400 Produkte ausgeweitet. Das zeigt, wie wenig Verlässlichkeit es gibt: Die USA behalten sich jederzeit weitere Belastungen vor. In der Erklärung findet sich auch diesmal keine Perspektive für eine Reduzierung dieser Abgaben. Zusammengenommen – 50 Prozent auf Stahl und Aluminium und 15 Prozent auf fast alle übrigen Produkte – ergibt das einen klaren Wettbewerbsvorteil für die USA, der die europäische Wirtschaft hart treffen wird. Schon jetzt sind die Exporte im Hamburger Hafen in die USA um 19 Prozent zurückgegangen.

Unklar ist außerdem, was mit weiteren Erleichterungen für US-Lebensmittelimporte gemeint sein soll. Auch die Zusagen zu Energie- und Rüstungsgütern sowie Investitionen bleiben schwammig. Unter dem Strich schafft die Erklärung keine nachhaltige Sicherheit für Investitionen oder stabile Wirtschaftsbeziehungen. Es fehlt jede klare Aussage zum Verzicht auf zusätzliche US-Maßnahmen. Stattdessen wird eine eindeutige Bevorzugung amerikanischer Industriegüter festgeschrieben – mit absehbar negativen Folgen für Wachstum und Beschäftigung in Europa.

Darüber hinaus widerspricht diese Einigung den Prinzipien der Welthandelsorganisation. Sie schwächt das regelbasierte Handelssystem, weil das Recht des Stärkeren zementiert wird. Zugleich muss die EU den sicherheitspolitischen Kontext bedenken: Wie weit ist sie bereit, dem Druck eines US-Präsidenten nachzugeben, anstatt ihr wirtschaftliches und politisches Gewicht geschlossen einzusetzen?

Die einzelnen Elemente des Abkommens werden, sobald sie ausgearbeitet sind, ins Europäische Parlament kommen – zunächst die Aufhebung der Zölle auf US-Produkte in der EU. Wir werden diese Vorschläge sehr sorgfältig prüfen.“

Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Entlastungen für kleinere und mittlere Einkommen stärken nicht nur viele Familien und Beschäftigte, sie kurbeln auch die Wirtschaft an. Das muss trotz enger Haushaltslage finanziert werden. Eine Lösung wäre eine stärkere Beteiligung der Spitzenverdiener und Superreichen, sagt Wiebke Esdar.

„Die Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen ist fest vereinbart im Koalitionsvertrag. Dieses Versprechen wollen und müssen wir gemeinsam mit der Union einlösen. Denn gerade in diesen Zeiten brauchen die Menschen in der Mitte unserer Gesellschaft spürbare Entlastungen. Das stärkt nicht nur die Familien und Beschäftigten, sondern kurbelt auch den Konsum an – und damit unsere gesamte Wirtschaft.

Steuererhöhungen bei den Reichsten pauschal abzulehnen bedeutet, die vereinbarten Entlastungen für Millionen von Menschen und den dringend notwendigen Wachstumsimpuls zu gefährden. Hier muss die Union in der finanzpolitischen Realität ankommen: Es gibt Lücken im Haushalt, und die müssen geschlossen werden. Wer Steuersenkungen für kleine und mittlere Einkommen will, muss auch sagen, wie diese finanziert werden sollen.

Wir stehen zu unseren Zusagen und setzen uns als SPD dafür ein, dass die Lasten gerecht verteilt werden. Deshalb schlagen wir eine faire Lösung vor: Die Entlastungen für die breite Mitte können auch durch eine stärkere Beteiligung der Spitzenverdiener und Superreichen gegenfinanziert werden. Das ist ein gerechter Ausgleich, weil diejenigen, die überdurchschnittlich profitieren, auch mehr beitragen können. So können wir Verlässlichkeit und Handlungsfähigkeit des Staates sichern.“

Mit dem Rentenpaket, das heute im Kabinett verabschiedet wurde, stabilisieren wir das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent und verhindern somit eine Entkopplung der Renten von der Lohnentwicklung.

„Damit heutige und künftige Rentnerinnen und Rentner sich weiter auf die Rente verlassen können, verlängern wir die Haltelinie in der gesetzlichen Rentenversicherung bis mindestens 2031. Wer also 45 Jahre immer den aktuellen Durchschnittslohn verdient und darauf Rentenbeiträge bezahlt hat, erhält 48 Prozent des aktuellen Durchschnittsverdienstes als Rente. Dadurch liegt das Rentenniveau im Jahr 2031 rund einen Prozentpunkt höher als ohne Reform. Auch danach bleibt dieser Effekt erhalten. Die Verlängerung der Haltelinie ist damit ein Gewinn für alle Generationen.

Die gesetzliche Rente ist die wichtigste Absicherung im Alter. Durch die Verlängerung der Haltelinie können sich die Versicherten weiterhin auf ihre Rente verlassen, nachdem sie ein Leben lang gearbeitet und Beiträge gezahlt haben. Für gute und stabile Renten brauchen wir an erster Stelle weiterhin eine stabile Beschäftigung und gute Löhne.

Bei der Mütterrente werden künftig für alle Kinder drei Jahre Erziehungsleistung in der Rente anerkannt – unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Zuvor erhielten Mütter (seltener Väter), deren Kinder vor 1992 geboren waren, weniger Rentenpunkte als Eltern, deren Kinder nach 1992 zur Welt kamen. Diese Gerechtigkeitslücke schließen wir jetzt. Davon profitieren rund zehn Millionen Menschen – ganz überwiegend Frauen. Damit würdigen wir den gesellschaftlichen Beitrag von Menschen, die Kinder erziehen.“

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung beschlossen. Gleichzeitig wird die Belegaufbewahrungsfrist der Banken verlängert. Damit sagen wir Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung den Kampf an und sorgen für mehr Steuergerechtigkeit in unserem Land.

Frauke Heiligenstadt, finanzpolitische Sprecherin:

„Das Gesetz ist ein wichtiger und bedeutsamer Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit. Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung sind keine Kavaliersdelikte. Während die ehrlichen Unternehmen ihren Teil zum Gemeinwohl beitragen, bereichern sich andere auf Kosten des Sozialstaats und lassen Menschen oft unter miserablen Bedingungen arbeiten. Damit muss jetzt Schluss sein. Mit dem neuen Gesetz stärken wir Kontrollen, verbessern die Sanktionen und schützen ehrliche Unternehmen vor unfairem Wettbewerb. Dazu werden die Prüfungs-, Ermittlungs- und Ahndungsprozesse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erweitert und effizienter gestaltet. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird zusätzlich mit neuen Befugnissen ausgestattet.

Gleichzeitig wurde heute eine Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten auf den Weg gebracht. Um Steuerhinterziehung im großen Stil zu verhindern, machen wir damit die Verkürzung der Fristen aus der letzten Legislaturperiode rückgängig. Gestaltungsmodelle wie bei Cum-Cum und Cum-Ex wollen wir nicht nochmal erleben. Mit der längeren und besseren Sicherung von Beweisen machen wir es den Steuerhinterziehern schwer.“

Am 6. August 2025 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf für die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen. Damit soll ein einheitliches Berufsprofil Pflegefachassistenz geschaffen werden.

Jasmina Hostert, bildungspolitische Sprecherin:

„Mit dem Gesetzentwurf sorgen wir sowohl für bessere Ausbildungschancen für junge Menschen als auch für eine bessere Versorgung von Pflegebedürftigen. Wir steigern die Attraktivität der Pflegefachassistenzausbildung. Bisher erhielt nur die Hälfte der Azubis eine Ausbildungsvergütung, in Zukunft soll sie während der gesamten Ausbildungszeit an alle gezahlt werden. Von guten Ausbildungsbedingungen in der Pflege werden vor allem die Menschen mit Pflegebedarf profitieren.“

Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher:

„Eine bundeseinheitliche Regelung zur Ausbildung von Pflegefachassistenzpersonen trägt dazu bei, den steigenden Versorgungsbedarfen einer älter werdenden Gesellschaft gerecht zu werden. Sie stärkt die Attraktivität des Berufs und leistet langfristig einen Beitrag zur pflegerischen Versorgung. Wir wollen Aufstiege für junge Menschen ermöglichen. Notwendig ist ein neuer, kompetenzorientierter Personalmix mit klarer Aufgabenverteilung – insbesondere zwischen Pflegefachpersonen und Pflegefachassistenzen. Auch Weiterentwicklungsmöglichkeiten werden gestärkt. Dies verbessert die Versorgungsqualität und entlastet das Gesundheitssystem strukturell.“

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