Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik IT.NRW hat heute die aktuellen Zahlen zu den Schulden der nordrhein-westfälischen Gemeinden und Gemeindeverbänden veröffentlicht. Ende 2023 lagen die Gesamtschulden der Kommunen bei 63,4 Milliarden Euro und damit 3,6 Prozent höher als ein Jahr zuvor.
Hierzu erklärt Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Schon wieder steigen die Schulden unserer Kommunen unter der Verantwortung von Ministerpräsident Hendrik Wüst und seiner Kommunalministerin Ina Scharrenbach. Mit über 63 Milliarden Euro liegt der Wert sogar 3,4 Milliarden Euro über der Verschuldung von vor zehn Jahren. In diesen Schulden sind noch nicht einmal die Schulden enthalten, die die Landesregierung den Kommunen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro im Rahmen der Corona-Pandemie aufgebürdet hat. Auch die über die Haushaltstrickserei von CDU-Kommunalministerin Scharrenbach „isolierten“ Finanzschäden durch Corona und den Ukraine-Krieg in Höhe von etwa 7 Milliarden Euro sind nicht enthalten.
Da zeigt sich, dass die CDU-geführte Landesregierung bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Kommunen im Regen stehen lässt. Die einzige Politik, die Ministerpräsident Wüst und Ministerin Scharrenbach beherrschen, ist nach Berlin rufen und die Kommunen ignorieren. Im Ergebnis schieben die Städte und Gemeinden nicht nur einen riesigen Schuldenberg vor sich her, sie können auch nicht in Schulen, Straßen, Kitas, Schwimmbäder und mehr investieren. Unsere Kommunen haben inzwischen einen Rekordinvestitionsstau in Höhe von 50 Milliarden Euro aufgehäuft.
Durch diese kommunalfeindliche Politik steigen nicht nur die Schulden und die Infrastruktur verfällt, die Kommunen werden dadurch gezwungen die Steuern für die Menschen in unserem Land zu erhöhen. Schon jetzt ist NRW Hochsteuerland bei Grund- und Gewerbesteuer. Und fast die Hälfte aller nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden muss in diesem Jahr die Grundsteuer weiter erhöhen.
Wir brauchen endlich einen höheren Anteil der Kommunen am Steueraufkommen des Landes. Darüber hinaus darf sich das Land nicht bei allen aktuellen Herausforderungen aus der Verantwortung stehlen. Die Landesregierung muss beispielsweise die Kommunen durch deutlich mehr Unterbringungsplätze für geflüchtete Menschen in Landeseinrichtungen entlasten und bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung darf das Land nicht alle Kosten auf die Kommunen abwälzen. Das gilt auch bei Kindergartenplätzen und dem Bevölkerungsschutz.“