Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik IT.NRW hat heute die aktuellen Zahlen zu den Schulden der nordrhein-westfälischen Gemeinden und Gemeindeverbänden veröffentlicht. Ende 2023 lagen die Gesamtschulden der Kommunen bei 63,4 Milliarden Euro und damit 3,6 Prozent höher als ein Jahr zuvor.

Hierzu erklärt Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Schon wieder steigen die Schulden unserer Kommunen unter der Verantwortung von Ministerpräsident Hendrik Wüst und seiner Kommunalministerin Ina Scharrenbach. Mit über 63 Milliarden Euro liegt der Wert sogar 3,4 Milliarden Euro über der Verschuldung von vor zehn Jahren. In diesen Schulden sind noch nicht einmal die Schulden enthalten, die die Landesregierung den Kommunen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro im Rahmen der Corona-Pandemie aufgebürdet hat. Auch die über die Haushaltstrickserei von CDU-Kommunalministerin Scharrenbach „isolierten“ Finanzschäden durch Corona und den Ukraine-Krieg in Höhe von etwa 7 Milliarden Euro sind nicht enthalten.

Da zeigt sich, dass die CDU-geführte Landesregierung bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Kommunen im Regen stehen lässt. Die einzige Politik, die Ministerpräsident Wüst und Ministerin Scharrenbach beherrschen, ist nach Berlin rufen und die Kommunen ignorieren. Im Ergebnis schieben die Städte und Gemeinden nicht nur einen riesigen Schuldenberg vor sich her, sie können auch nicht in Schulen, Straßen, Kitas, Schwimmbäder und mehr investieren. Unsere Kommunen haben inzwischen einen Rekordinvestitionsstau in Höhe von 50 Milliarden Euro aufgehäuft.

Durch diese kommunalfeindliche Politik steigen nicht nur die Schulden und die Infrastruktur verfällt, die Kommunen werden dadurch gezwungen die Steuern für die Menschen in unserem Land zu erhöhen. Schon jetzt ist NRW Hochsteuerland bei Grund- und Gewerbesteuer. Und fast die Hälfte aller nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden muss in diesem Jahr die Grundsteuer weiter erhöhen.

Wir brauchen endlich einen höheren Anteil der Kommunen am Steueraufkommen des Landes. Darüber hinaus darf sich das Land nicht bei allen aktuellen Herausforderungen aus der Verantwortung stehlen. Die Landesregierung muss beispielsweise die Kommunen durch deutlich mehr Unterbringungsplätze für geflüchtete Menschen in Landeseinrichtungen entlasten und bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung darf das Land nicht alle Kosten auf die Kommunen abwälzen. Das gilt auch bei Kindergartenplätzen und dem Bevölkerungsschutz.“

Das Portal „LTO-Karriere“ berichtet über ein Protestschreiben von 119 Referendarausbildern an das NRW-Justizministerium anlässlich der geplanten Sparmaßnahmen, die „Initiative Referendar:innen NRW“ hat für morgen Vormittag (Montag, 15. Juli 2024, 11:00 Uhr) zu einer Demonstration gegen die Verkürzung des Referendariats vor dem Justizministerium in Düsseldorf aufgerufen und die Antwort der Landesregierung zu den Auswirkungen auf den Justizstandort Hamm liefert konkrete Zahlen.

Hierzu erklärt Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Referendarinnen und Referendare haben recht: Die Verkürzung des Referendariats bedeutet für sie einen erheblichen prüfungsrechtlichen Nachteil und schwächt die nordrhein-westfälische Justiz. Hinzu kommt, dass auch die Stellenreduzierungen drastisch sind: Wir haben exemplarisch nach den Auswirkungen der Reduzierung der Stellen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare auf den Justizstandort Hamm gefragt. Die Antwort des Justizministers zeigt, dass im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm die monatlichen Einstellungen im Durchschnitt von 57 im Jahr 2023 bis Ende 2025 auf monatlich 40 gekappt sind. Das ist ein Abbau von 30 Prozent und wird ganz klar unsere Justiz in der Konkurrenz mit den anderen Bundesländern benachteiligen und den Standort NRW hart treffen.

Auch der Vorwurf der Referendarausbilder ist absolut berechtigt: Die Kommunikation des Justizministers ist weder respektvoll noch transparent. Wie jeder weiß, sind die Ausbilder mit dieser Kritik nicht alleine. Sie sind allerdings besonders betroffen, da sie völlig unvorbereitet mit dem berechtigten Ärger der Referendare konfrontiert wurden. Justizminister Limbach hat sie im Regen stehen lassen.“

Im Anschluss an die heutige Sondersitzung des NRW-Haushalts- und Finanzausschusses zu den widersprüchlichen Aussagen von CDU-Finanzminister Marcus Optendrenk zu den aktuellen Sparmaßnahmen und einer Wiederbesetzungssperre erklärt Alexander Baer, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Nach den ersten beiden Haushalten von CDU-Finanzmister Marcus Optendrenk mussten wir an seinen Fähigkeiten zweifeln. Nun kommen auch noch Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit hinzu: Er flüchtet sich in Ausreden über regierungsinterne Erlasse, die seiner Meinung nach Parlament und Öffentlichkeit nicht zu interessieren haben. Die Frage bleibt unbeantwortet, warum er nicht von vornherein klar gesagt hat, dass es einen Erlass unter anderem zu Wiederbesetzungssperren in den Ministerien gibt. Die Arbeit des Parlaments leidet unter seiner Interpretation, alle Vorgänge unterhalb eines Kabinettsbeschlusses als Geheimsache einzustufen. Man muss den Eindruck gewinnen, dass er den Überblick verloren hat.

Auf Antrag der SPD-Fraktion findet heute (Dienstag, 9. Juli 2024) um 13:30 Uhr eine öffentliche Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses im nordrhein-westfälischen Landtag statt.

Hierzu erklärt Alexander Baer, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wir haben eine unverzügliche Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses beantragt, weil CDU-Finanzmister Marcus Optendrenk in den vergangenen zwei Wochen leider wieder genauso chaotisch agiert, wie wir es bereits bei seinen ersten beiden Haushaltsberatungen miterleben mussten. Er darf das Parlament nicht weiter an der Nase herumführen und muss klarstellen, welche Aussage von ihm zu den aktuellen Sparmaßnahmen und der Wiederbesetzungssperre eigentlich zutrifft: Die aus der HFA-Sitzung am 27. Juni, die Presseberichterstattung vom 28. Juni oder die Plenarreden am 3. und 4. Juli 2024? Da passt nichts übereinander. Wir werden sehen, ob wenigstens der Finanzminister selbst noch weiß, was denn jetzt Sache ist beziehungsweise was er denn dafür hält. Seine Definition von einem ‚Sparkurs‘ auch in der Landesregierung selbst kann nicht ernsthaft sein, dass in den Ministerbüros keine neuen Stellen mehr geschaffen werden sollen – das nennt man ‚Pfründe sichern‘.“

Zur heutigen von der SPD-Fraktion beantragten Sondersitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend anlässlich des neuen Erlasses zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung („OGS-Rechtsanspruch“) erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Seit Dienstag ist für alle Beteiligten klar: Schwarz-Grün wird kein Landesausführungsgesetz zur Umsetzung des OGS-Rechtsanspruchs liefern. CDU und Grüne brechen damit ein wesentliches Versprechen. Der Koalitionsvertrag von CDU und Grünen wird Stück für Stück zur Makulatur erklärt. Besonders fatal ist aber: Der schwarz-grüne OGS-Erlass ist butterweich.

Nach der Sondersitzung ist klar: Der Erlass ist alter Wein in neuen Schläuchen. CDU und Grüne versuchen darüber hinwegzutäuschen, dass sie keinen Plan und keinen Kompass für die Zukunft der OGS in NRW haben. Schwarz-Grün verspricht, ab dem kommenden Jahr 50.000 zusätzliche OGS-Plätze. Wir wissen aber schon heute, dass die pauschale Refinanzierung des Landes bei den Trägern nicht ausreicht. Deshalb geben landesweit immer mehr OGS-Träger auf. Die Ankündigungen der Landesregierung sind also Sand in die Augen: Sie klingen schön, verkennen aber die Realität. Besonders bereitet uns Sorge, dass die Landesregierung das zusätzliche Angebot über steigende Elternbeiträge finanzieren möchte. Entsprechende Entwicklungen sehen wir schon jetzt in vielen Kommunen. Im Erlass trifft die Landesregierung hierzu jedenfalls anders als sonst nur eine vage Aussage und verschiebt eine klare Entscheidung in die Zukunft.

Schwarz-Grün muss endlich Farbe bekennen. In der heutigen Sitzung ist zumindest aufgefallen, dass Schulministerin Feller im Gegensatz zu Familienministerin Paul kein Wort gesagt hat. Die Träger vor Ort und die vielen Familien in unserem Land haben Antworten verdient.

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Die SPD-Bundestagsfraktion hat lange dafür gekämpft. Jetzt ist es soweit: Sogenannte Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner:innen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen sind künftig verboten und werden mit einem Bußgeld geahndet.

Josephine Ortleb, zuständige frauenpolitische Berichterstatterin:

„Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Frauen haben ein Recht darauf, sich selbstbestimmt und informiert für oder gegen die Fortführung ihrer Schwangerschaft zu entscheiden. Durch eine Beratung erhalten ungewollt schwangere Frauen Zugang zu verlässlichen Informationen. Diese bieten der Schwangeren die Gelegenheit zur Abwägung – unabhängig von äußerem Druck. Auf ihrem Weg zu Beratung werden schwangere Frauen aber zunehmend durch selbsternannte Lebensschützer:innen bedrängt und unter Druck gesetzt. Das ist unerträglich und muss unterbunden werden: Gehsteigbelästigungen werden künftig in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Einrichtungen verboten und Verstöße mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet. Unser zentrales Ziel ist es, die Schwangere und den Beratungsprozess in seiner Gesamtheit zu schützen, daher haben wir im parlamentarischen Verfahren nochmals nachjustiert.“

Carmen Wegge, zuständige rechtspolitische Berichterstatterin:

„Gehsteigbelästigungen behindern die Schwangeren in ihren Rechten, stören die gesetzlich gewährleistete ergebnisoffene Beratung und tragen zu einer schlechteren medizinischen Versorgungslage bei. Denn wegen öffentlicher Belästigungen entscheiden sich viele Ärztinnen und Ärzte dagegen, Schwangerschaftsabbrüche in ihrer Praxis durchzuführen oder öffentlich und sachgerecht über diesen Eingriff zu informieren. Deswegen ist es gut, dass wir den Gehsteigbelästigungen einen klaren Riegel vorschieben. Dazu gehört auch ein Verbot von Belästigungen derjenigen, die in Arztpraxen, Kliniken und Beratungsstellen arbeiten. In den Gesetzesverhandlungen haben wir uns als Sozialdemokratinnen erfolgreich für einen niedrigschwelligen Schutz der Frauen eingesetzt und klargestellt, dass sich eine Schwangere nicht selbst gegen die Belästigungen wehren muss.“

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Heute wurde abschließend im Bundestag das Agrarpaket verabschiedet. Darin sind umfangreiche und konkrete Steuerentlastungen sowie Bürokratieabbau vorgesehen.

Susanne Mittag, landwirtschaftspolitische Sprecherin:

„Es ist uns gemeinsam gelungen, ein stimmiges und umfangreiches Maßnahmenbündel als Unterstützung unserer Landwirtschaft noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Das ist ein Agrarpaket, das seinen Namen vollkommen zurecht trägt. Diesen wichtigen Erfolg nach zähen Jahren des agrarpolitischen Stillstands lassen wir uns als Koalition von niemanden kleinreden. Die positiven Wirkungen unserer Politik werden sich bald zeigen: Unsere LandwirtInnen und Landwirte werden allein durch die Gewinnglättung mit ungefähr 50 Millionen Euro jährlich steuerlich entlastet, in ihrer Position in der Wertschöpfungskette gestärkt und von zahlreichen bürokratischen Auflagen befreit.

Diese Koalition hat den umfangreichsten Bürokratieabbau für diesen Sektor auf den Weg gebracht. Hinzu kommen Vereinfachungen in der Fördersystematik der europäischen Agrarpolitik, die es den Betrieben ermöglichen, praxisnäher zu arbeiten, zum Beispiel für das Anlagen von Blühstreifen im Ackerbau. Durch den Wegfall der Brache als Pflichtleistung erhalten Landwirtinnen und Landwirte Geld für ihr freiwilliges Aussetzen der landwirtschaftlichen Nutzung. Dies fördert die Artenvielfalt und bringt Betrieben über zehn Hektar Ackerland 1.300 Euro für den ersten Hektar. Mit einer neuen Regelung werden wir endlich die milchviehhaltenden Grünlandbetriebe stärken, die bislang unter dem Radar der GAP-Kulisse liefen. Die SPD-Fraktion steht für eine zukunftsfähige, nachhaltige und gesellschaftlich akzeptierte Landwirtschaft.“

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Die Änderung des Düngegesetzes hat im Bundesrat keine Mehrheit bekommen. Die Agrarminister der Länder lehnten trotz der Protokollerklärung der Bundesregierung die Novelle ab. Die SPD-Bundestagsfraktion bedauert diese Entwicklung und betont die Bedeutung einer differenzierten und praktikablen Regelung für die Landwirtinnen und Landwirte.

Sylvia Lehmann, zuständige Berichterstatterin:

“Ich bedauere sehr, dass der Bundesrat die Protokollerklärung der Bundesregierung nicht angenommen hat. Es war noch mal ein entscheidender Schritt in Richtung der Bundesländer. Die EU-Kommission erwartet von Deutschland zur Reduzierung von Nitrat im Grund- und Oberflächenwasser ein robustes, rechtssicheres und vollzugsfähiges System, das auf kontrollierbaren Daten beruht – das soll das Monitoring übernehmen. Wir benötigen aber auch dringend eine Lösung, die Verursachergerechtigkeit und weniger Bürokratie vereint und mit den landwirtschaftlichen Betrieben mit sehr guter Stickstoffbilanz in den sogenannten Roten Gebieten entlastet werden können. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sehen die Stoffstrombilanz als entscheidendes Instrument, um Nährstoffströme transparent und überprüfbar abzubilden.

Das bisherige Bewertungssystem der Stoffstrombilanz hat einigen Überarbeitungsbedarf. Mit den Änderungsvorschlägen der Ampelfraktionen hätte sich eine einzelbetriebliche Maßnahmendifferenzierung stärker am Verursacherprinzip orientiert, um eine effektive und gerechte Düngung sicherzustellen, und gleichzeitig hätte sich der bürokratische Aufwand reduziert.

Da das Gesetz im Bundesrat keine Mehrheit fand, muss sich nun der Vermittlungsausschuss damit befassen, denn wir brauchen Lösungen, um kein weiteres Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel zu riskieren.“

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Heute hat der Bundesrat mit der Verabschiedung der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Weichen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr gestellt. Um das Ziel der „Vision Zero“ – keine Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr – zu erreichen, muss der Bundestag das Straßenverkehrsgesetz weiter reformieren.

Isabel Cademartori, verkehrspolitische Sprecherin:

„Die von der Ampel erwirkte Modernisierung des Straßenverkehrsgesetzes ermöglicht notwendige Änderungen an der Straßenverkehrsordnung, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Doch um das Ziel der ‚Vision Zero‘ zu erreichen und gerade Fußgänger*innen und Radfahrer*innen noch wesentlich besser durch geeignete Verkehrsmaßnahmen zu schützen, müssen wir auch im Bundestag weitere Änderungen am Straßenverkehrsgesetz vornehmen. Essenziell ist dabei die Einführung des Präventionsprinzips. Es ist nicht zu vermitteln, dass erst Menschen im Straßenverkehr schwer verletzt werden oder sterben müssen, um eine bereits bekannte Gefahrenlage entschärfen zu dürfen. Der Schutz von Leib und Leben muss daher oberste Priorität im Straßenverkehrsrecht haben.

Mehr Verkehrssicherheit können wir auch durch die Einführung einer datenschutzkonformen digitalen Parkraumkontrolle mit strikter Zweckbindung und klaren Löschfristen erreichen. Der Einsatz von Scan-Fahrzeugen in bewirtschafteten Parkbereichen reduziert Parkplatzsuchverkehr und Falschparken in Kreuzungsbereichen, auf Gehwegen sowie Halte- und Parkverbotszonen. Dies kommt in erster Linie der Sicherheit des Fußverkehrs zugute.“

Mathias Stein, zuständiger Berichterstatter:

„Mit der Verabschiedung der Straßenverkehrsordnung hat der Bundesrat heute den Paradigmenwechsel weitergeführt, den der Bundestag mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vor Kurzem eingeläutet hat. Für Kommunen enthält die StVO-Novelle konkrete Verbesserungen. Sie können künftig zum Beispiel Rad- und Fußwege sowie Zebrastreifen leichter einrichten. Auch die Voraussetzungen für die Anordnung von Tempo 30 werden erweitert. Diese Maßnahmen werden sich positiv auf die Sicherheit von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen auswirken.

Allerdings sind die im Gesetz angelegten Verbesserungsmöglichkeiten mit den beschlossenen Änderungen der StVO längst nicht ausgeschöpft worden. Um die Zahl der Unfallopfer signifikant zu senken, werden Bundesregierung und Bundesrat weitere Änderungen an der Straßenverkehrsordnung vornehmen müssen.“

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Auch in diesem Jahr geht die heimische SPD-Landtagsabgeordnete Christina Weng auf “Sommertour”. In diesem Jahr steht das Thema “Einsamkeit” im Fokus. Vom 8. bis 23. Juli besucht Christina Weng Selbsthilfegruppen, Pflegeeinrichtungen und ehrenamtliche Initiativen im Kreis, um sich ein Bild der Situation aus Betroffenensicht zu gewinnen.

“Wir wissen, dass Einsamkeit schwerwiegende Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit hat. Daher ist es mir wichtig, dass wir dieses Thema offen angehen, transparenter machen und Lösungswege beschreiten”, so Christina Weng.

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Der Landtag NRW stimmt heute um 14:10 Uhr auf Antrag der SPD-Fraktion über Maßnahmen zur Entlastung und Unterstützung von Studierenden in Nordrhein-Westfalen ab.

Hierzu erklärt Bastian Hartmann, wissenschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Bundesregierung liefert, was Schwarz-Grün in NRW nur verspricht: Mit der Studienstarthilfe bekommen Studierende zum Uni-Start eine spürbare finanzielle Entlastung. Mit 1000 Euro können Mietkautionen und Umzugskosten oder die ersten Lehrbücher finanziert werden. Gerade das sind vermeintlich kleine Hürden, die doch viele junge Menschen von einem Studium abhalten. Zwar hatte sich Schwarz-Grün in NRW in den Koalitionsverhandlungen auch auf eine Studienstarthilfe verständigt – bis heute hat sie aber nichts geliefert. Es ist höchste Zeit, dass die regierungstragenden Fraktionen die Probleme der Studierenden ernst nehmen.

Studierende in NRW sind angesichts steigender Energiepreise, teurer Mieten und der anhaltenden Inflation auf Unterstützung angewiesen. Wenn Schwarz-Grün jetzt dank der SPD-geführten Koalition in Berlin keine Mittel mehr für eine Studienstarthilfe in den Haushalt einstellen muss, wollen wir die dafür vorgesehenen Mittel zur weiteren Entlastung von Studierenden nutzen. Im Koalitionsvertrag wurde beispielsweise eine regelmäßige Erhöhung des Zuschusses an die Studierendenwerke zugesagt. Die fordern wir jetzt ein; die Zeit ist überfällig.“

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Heute hat die schwarz-grüne Regierungsmehrheit im nordrhein-westfälischen Landtag beschlossen, dass für die Beamtinnen und Beamten bei der Feuerwehr das Eintrittsalter in den Ruhestand auf 61 Jahre heraufgesetzt wird. Der Entschließungsantrag der SPD-Fraktion mit der Aufforderung, auf die Anhebung der Altersgrenze im Landesbeamtengesetz zu verzichten, wurde von der schwarz-grünen Koalition abgelehnt.

Hierzu erklärt Christina Kampmann, Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Beschäftigten bei der Feuerwehr leisten einen schweren und verantwortungsvollen Dienst für uns alle und riskieren dabei oftmals ihre Gesundheit oder sogar ihr Leben. Bereits jetzt haben Feuerwehrbeamtinnen und -beamte im Einsatzdienst mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden und mit Schichten im 24 Stunden-Dienst eine deutlich längere Arbeitszeit als andere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Zudem sind die physischen und psychischen Belastungen im Einsatzdienst sehr hoch. Es kommt zu ständiger Alarm- und Einsatzbereitschaft bei jeder Tages- und Nachtzeit sowie zu Einsätzen unter höchstem Zeitdruck. Extreme Stresssituationen und ein besonders hohes Maß an Verantwortung sind die Regel. Kennzeichnend sind verstärkte gesundheitliche Belastungen und Gefährdungen für das eigene Leben sowie psychische Ausnahmesituationen bei der Konfrontation mit Brand- und Unfallopfern. Die schwarz-grüne Regierungskoalition ignoriert dies mit der heute verabschiedeten Gesetzesänderung komplett! Auch die hierfür von der schwarz-grünen Koalition als Begründung ins Spiel gebrachte Annahme, dass durch eine Anhebung der Altersgrenze der Fachkräftemangel bekämpft werden kann, geht ins Leere. Im Gegenteil: Vor dem Hintergrund, dass der öffentliche Dienst zur Bewältigung des Fachkräftemangels und aufgrund des verschärften Wettbewerbs um Fachkräfte mit der Privatwirtschaft deutlich attraktiver werden muss, ist eine Anhebung der Altersgrenze sogar kontraproduktiv. Sie wird dazu führen, dass der feuerwehrtechnische Dienst unattraktiver wird.

Die Anhebung der Altersgrenzen für den Ruhestand ist ein Schlag ins Gesicht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Feuerwehren! Es zeigt sich, dass alle Bekenntnisse von Minister Reul und der schwarz-grünen Koalition zur Feuerwehr nur reine Lippenbekenntnisse waren und in der Praxis nicht viel wert sind. Wertschätzung für die Feuerwehr sucht man im aktuellen Regierungshandeln vergeblich.“

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