Im Plenum des NRW-Landtags wurde heute über einen Antrag der Regierungsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN debattiert, der sich mit Radverkehrsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen befasst.

Hierzu erklärt Alexander Vogt, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die ambitionierten Ziele für den Radwegeausbau in NRW bleiben auf der Strecke. Von den versprochenen 1.000 Kilometern neuer Radwege ist der größte Teil noch nicht gebaut. Die schwarz-grüne Landesregierung will jetzt in erster Linie Markierungen auf vorhandene Straßen malen. Der vorliegende Antrag ist ein Eingeständnis, dass Verkehrsminister Krischer sein Ziel eines umfassenden Ausbaus der Radmobilität nicht erreichen wird. Das ist keine Mobilitätswende, sondern im wahrsten Sinne des Wortes Schönfärberei.

Die Menschen in Nordrhein-Westfalen brauchen eine sichere, verlässliche Infrastruktur für ihr tägliches Leben – egal ob auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule oder in ihrer Freizeit. Die bisherigen Maßnahmen der Landesregierung bieten hierfür keine ausreichende Lösung. Trotz des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes NRW (FaNaG) wurden die Haushaltsmittel für die Radverkehrsinfrastruktur stark gekürzt. Das hat dazu geführt, dass gerade bei den Kommunen viele Projekte nur verzögert, unzureichend oder überhaupt nicht realisiert werden können. Gleichzeitig hängt das Radvorrangnetz der Landesregierung weit hinter dem selbst gesteckten gesetzlichen Zeitplan zurück.

Für die SPD-Fraktion ist klar: NRW braucht Investitionen statt Kürzungen. Was den Radverkehr in NRW weiterbringt, ist eine umfassende und nachhaltige Strategie, die den Ausbau qualitativ hochwertiger und durchgängiger Radwege beinhaltet und sich nicht auf kurzfristige Lösungen beschränkt. Die aktuellen Ministeriumszuschnitte müssen genutzt werden, um Planungshemmnisse aufgrund von natur- und wasserrechtlichen Regelungen zu überwinden. Außerdem benötigen die Kommunen mehr Fachkräfte für die Planung. Nur so kann eine nachhaltige und sichere Infrastruktur geschaffen werden, die den Bedürfnissen aller Bürgerinnen und Bürger gerecht wird.“

Die Insolvenzbedrohung in der Pflegebranche in Nordrhein-Westfalen ist weiterhin groß. Das zeigt die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion. 20 ambulante Pflegedienste sowie 13 (teil-) stationäre Einrichtungen mussten im Jahr 2024 in NRW Insolvenz anmelden. Gleichzeitig werden die Eigenanteile in der stationären Pflege für die Betroffenen immer höher. Nach einer Studie des Verbands der Ersatzkassen (VdEK) betrug im vergangenen Jahr der durchschnittliche Eigenanteil für Menschen, die in NRW in Pflegeheimen leben, 3.312 Euro pro Monat (mit Bundeszuschüssen in den ersten zwölf Monaten, ohne Bundeszuschüsse sogar 3.566 Euro). Nordrhein-Westfalen bleibt damit an der Spitze dieser besorgniserregenden Entwicklung in der Pflege.

Hierzu erklärt Thorsten Klute, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Gesundheit und Pflege:

„Die aktuellen Zahlen zur Situation der Pflege in Nordrhein-Westfalen sind nach wie vor besorgniserregend: 33 Dienste meldeten 2024 Insolvenz an – vor allem die ambulante Pflege steht weiter massiv unter Druck. Das ist die traurige Folge der Weigerung der schwarz-grünen Landesregierung, insbesondere den ambulanten Pflegediensten in dieser schwierigen Lage entgegenzukommen. Seit fast 30 Jahren liegt die Investitionsförderung des Landes NRW nahezu unverändert bei 2,15 Euro pro Leistungsstunde. In derselben Zeit betrug die Inflation aber 70 Prozent. In den vergangenen beiden Jahrjahrzehnten trägt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann inzwischen 13 Jahre in NRW die Verantwortung. Er muss die Pflege und die Pflegebedürftigen mit ihren Familien nun endlich besser unterstützen. Denn zusätzlich zu den tatsächlichen Insolvenzen geben immer mehr Einrichtungen an, in Zukunft von einer Insolvenz bedroht sein zu können.

Die schwierige Lage in der ambulanten Pflege und die Folgen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen drücken sich auch in zwei weiteren Zahlen aus: Von 2021 auf 2023 ist die Anzahl der Pflegebedürftigen in NRW um über 16 Prozent gestiegen. Die Anzahl derer, die von ambulanten Pflegediensten betreut werden, aber nur um zwei Prozent. Das zeigt, wie wenig die ambulanten Pflegedienste inzwischen in der Lage sind, den Anforderungen bei stark steigender Pflegebedürftigkeit gerecht zu werden.

Gleichzeitig ist der durchschnittliche Kostenanteil für Menschen, die in NRW in Pflegeheimen leben, auf über 3.300 Euro pro Monat gestiegen. Auch das ist ein trauriger Rekord. Pflege wird in Nordrhein-Westfalen immer mehr zum Armutsrisiko. Betroffen sind dann auch unsere Kommunen: Wenn Menschen auf ein Pflegeheim dringend angewiesen sind, sich den Platz aber nicht leisten können, muss das Sozialamt vor Ort einspringen. Das belastet insbesondere finanzschwache Kommunen und verschärft Ungerechtigkeiten“.

Die neuerlichen Signale aus der Union, das Deutschlandticket nicht mehr weiterfinanzieren zu wollen, sorgen auch in Nordrhein-Westfalen für Verunsicherung.

Hierzu erklärt Gordan Dudas, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das Deutschlandticket ist ein Erfolgsmodell, weil es Bus- und Bahnfahren nicht nur günstiger gemacht hat und damit gerade berufstätige Familien finanziell entlastet. Das Tarifchaos mit unzähligen Tickets innerhalb eines Tarifverbundes und bei der Fahrt in den Nachbartarif wurde endlich behoben – ein massiver Fortschritt nach Jahren des Zauderns. Tarifverbünde haben als Reaktion auf das Deutschlandticket ihr Ticket-Angebot verschlanken und nun endlich übersichtlich gestalten können. Eine Rolle Rückwärts wäre daher nicht nur verheerend für die Nutzerinnen und Nutzer, sondern würde konkret viele arbeitende Menschen dramatisch finanziell belasten. Mehrere Hundert Euro zusätzlich für den Arbeitsweg dürften keine Seltenheit sein. In der Konsequenz würden zahlreiche Fahrgäste wieder auf den PKW umsteigen, wodurch die gewaltigen Staus noch länger würden. Das beträfe gerade die Pendlerinnen und Pendler aus kleineren Städten und Dörfern. Daher muss das Deutschlandticket endlich langfristig ausfinanziert werden, statt es regelmäßig in Frage zu stellen. Hier sind Bund und Land gleichermaßen in der Verantwortung, eine Lösung zu finden. Hier ist kein Platz für irgendeine Klientelpolitik. Daher stehen wir als SPD fest für die Zukunft des Deutschlandtickets ein.“

Einem Bericht von Minister Laumann für den heutigen Gesundheitsausschuss des Landtags zufolge haben bisher 89 Krankenhäuser 94 Klagen gegen die NRW-Krankenhausplanung eingereicht (Stand: 10. Februar 2025).

Hierzu erklärt Thorsten Klute, gesundheitspolitscher Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die hohe Anzahl der Klagen zeigen, dass sich die groß verkündete Einigkeit über Laumanns Krankenhausplan langsam aber sicher in Luft auflöst. Wenn fast 90 Einrichtungen von 319 in NRW erfassten Krankenhäusern sich gegen die Pläne des Ministers wehren, dann ist das kein Tropfen auf den heißen Stein mehr. Dann sollte sich der Minister langsam fragen, ob sein Werk nicht doch das Ziel verfehlt hat. Dass der Minister in seinem Bericht an den Ausschuss auch noch versucht, die Klagen der Krankenhäuer in das Verhältnis zu den Einzelentscheidungen seiner Krankenhausplanung zu setzen und damit zu relativieren, zeigt zudem die zunehmende Nervosität bei der Landesregierung.

Völlig unklar ist darüber hinaus, was ein Erfolg der Klagen für die Krankenhausplanung zur Folge hat. Darauf geht der Minister bisher mit keinem einzigen Wort ein. Unter anderem diese offenen Fragen muss Herr Laumann in der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses am späten Nachmittag beantworten.“

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion hat die Landesregierung eingeräumt, dass es in elf von 31 Kreisen in Nordrhein-Westfalen nach dem neuen Krankenhausplan nicht allen Bürgerinnen und Bürgern möglich sein wird, innerhalb von 20 Autominuten ein Krankenhaus der Grundversorgung zu erreichen.

Hierzu erklärt Thorsten Klute, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Da hilft kein Schönreden mehr. Im ländlichen Raum ist Minister Laumanns Krankenhausplan in Teilen gescheitert. In elf von 31 Kreisen in Nordrhein-Westfalen Manche sind Menschen von der Krankenhausversorgung regelrecht abgehängt. Die Landesregierung verfehlt beim Krankenhausplan in weiten Teilen NRWs ihre eigenen Ziele. Eigentlich sollte fast überall im Land es möglich sein, innerhalb von 20 Autominuten ein Krankenhaus der Grundversorgung zu erreichen. Gesundheitsminister Laumann ist gut beraten, hier schnell nachzubessern. Der Zugang zu guter Gesundheitsversorgung muss für alle Menschen im Land gelten. Korrekturen sind auch bei den sich abzeichnenden Lücken bei der Geburtshilfe und bei der Behandlung von Schlaganfällen angezeigt. Bei Letzterem sind die Kreise im Münsterland sowie im Sieger- und Sauerland besonders betroffen.“

Der 31. Januar 2025 markiert eine Zäsur in der deutschen Geschichte. Union, FDP und das BSW wollten erstmals mit den Stimmen der AfD eine Gesetzesmehrheit für das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz erzielen. Trotz der Ablehnung des Gesetzes zeigt sich die SPD-Landesspitze tief betroffen vom Vorgehen der Union und ihres Kanzlerkandidaten Friedrich Merz.

Achim Post, Vorsitzender der nordrhein-westfälischen SPD:

»Der heutige Tag macht uns tief betroffen. Er markiert eine nie dagewesene Zäsur in der nachkriegsdeutschen Geschichte. Friedrich Merz hat wissentlich die Brandmauer zur AfD eingerissen. Die Merz-Union hat erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik versucht, ein Gesetz durch die Stimmen der AfD zu verabschieden. Dieses kalkulierte Handeln ist ein unverzeihlicher Tiefpunkt unserer parlamentarischen Demokratie.

Der Unions-Kanzlerkandidat hätte diesen Weg nicht gehen müssen. Die Bereitschaft der demokratischen Mitte war vorhanden, auf Augenhöhe über ein Maßnahmenpaket zu verhandeln, wenn die Union ihren Gesetzesantrag zurückgezogen oder einer Rücküberweisung in den Innenausschuss zugestimmt hätte. Doch die Merz-Union hat sich bewusst dagegen entschieden. Damit wirft der Unions-Kanzlerkandidat einen tiefschwarzen Schatten auf die Geschichte einer Partei, die große Verdienste für unser Land geleistet hat und in der viele Menschen der politischen Mitte aktiv sind. Es ist Friedrich Merz, der sich heute endgültig aus der demokratischen Mitte entfernt.«

Sarah Philipp, Vorsitzende der nordrhein-westfälischen SPD:

»Die Union hat auf die Abstimmung eines Gesetzes bestanden, an dem es verfassungs- und europarechtliche Bedenken gibt. Das ist einer Rechtsstaatspartei nicht würdig, zumal sie zugleich wichtige sicherheitspolitische Gesetzesvorhaben wie die GEAS-Reform und das Bundespolizeigesetz blockiert. Jetzt steht die Union vor einem Scherbenhaufen. Nachdem sie in dieser Woche bereits zweimal kalkuliert eine Mehrheit mit der AfD gesucht hat, kann die Mitte dieses Landes nicht mehr darauf vertrauen, dass eine Zusammenarbeit mit der AfD nach der Bundestagswahl ausgeschlossen ist. Seit dieser Woche haben die Menschen Klarheit: Nur mit Olaf Scholz und einer starken SPD ist auch nach der Bundestagswahl sicher, dass es keine wie auch immer geartete Kooperation mit der AfD geben wird.

Friedrich Merz rechtfertigt Mehrheiten durch die Stimmen der AfD im Deutschen Bundestag mit der grausamen Gewalttat von Aschaffenburg. Was nach diesem Tag bleibt, sind die frenetisch applaudierenden Unions-Abgeordneten, die in ihrem Wahlkampftunnel nicht in der Lage sind zu erkennen, welchen dauerhaften Schaden sie dem demokratischen Miteinander und der parlamentarischen Demokratie zufügen – für ein Gesetz, das aller Voraussicht nach auch durch die Unions-geführten Länder im Bundesrat gescheitert wäre.

Ich appelliere an alle Unions-Mitglieder, die Kraft zu finden, den Irrweg der Merz-Rigidität zu beenden.«

Gestern Nacht hat der Bundestag das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz beschlossen. Wir sind sehr froh, dass wir uns damit noch in dieser Legislaturperiode mit den Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und FDP auf entscheidende und spürbare Verbesserungen einigen konnten, die die Hausärzte stärken und die medizinische Versorgung im Einzelnen spürbar verbessern.

Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin:
„Mit einer letzten gemeinsamen Anstrengung stärken wir die Hausärzte und damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Durch die Entbudgetierung und die Einführung einer Versorgungspauschale für chronisch kranke Menschen nehmen wir deutlichen Druck aus den hausärztlichen Praxen. Die neuen Regelungen werden den Hausarztberuf wieder attraktiver machen und stärken die Rolle der Hausärztinnen und Hausärzte als Rückgrat der ambulanten medizinischen Versorgung.

Zudem freut es mich besonders, dass es gelungen ist die Hilfsmittelversorgung für Kinder und Erwachsene mit Behinderungen deutlich zu verbessern. Wir sorgen dafür, dass Kinder, Jugendliche und Menschen mit schwerer Beeinträchtigung die medizinisch notwendigen Hilfsmittel schneller erhalten. Das ist ein großer Fortschritt.“

Dirk-Ulrich Mende, zuständiger Berichterstatter:
„Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz mit seinem sperrigen Titel ist vor allem eines: ein Patientenversorgungsverbesserungsgesetz. Das zeigt sich auch in den Details, zum Beispiel daran, dass die Altersbeschränkung bei der Abgabe von Notfallkontrazeptiva für Opfer sexualisierter Gewalt komplett aufgehoben wird. Sie lag vorher bei 22 Jahren. Die Kassen übernehmen nun diese Leistung.

Ein anderer wichtiger Punkt ist die Verlängerung der Übergangsfrist bei Wundbehandlungsmitteln, die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss geprüft werden. Diese Übergangsfrist wird bis Dezember 2025 verlängert. Damit gewährleisten wir eine zuverlässige und stabile Wundversorgung der Patienten. Es freut mich sehr, dass wir dieses Gesetz, das so nah am Menschen ist, noch verabschieden konnten.“

Der Deutsche Bundestag verabschiedet heute das Kostenrechtsänderungsgesetz. Mit dieser Reform der Vergütungsstruktur sollen Rechtsanwälte und Verfahrensbeistände als Organ der Rechtspflege gestärkt werden. Ziel ist es, insbesondere den Zugang zum Recht auch im ländlichen Raum niedrigschwellig zu erhalten.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Wir freuen uns, dass es uns kurz vor dem Ende der Legislaturperiode noch gelungen ist, einen Kompromiss mit den Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und FDP zum Kostenrechtsänderungsgesetz zu finden. Eine Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes war infolge der Inflation und des Kostendrucks der letzten Jahre dringend notwendig. Rechtsanwälte sind als Organ der Rechtspflege eine wichtige Säule unseres Rechtsstaats. Es ist wichtig, dass die Anwaltschaft auch im ländlichen Raum erhalten bleibt und die Wege für die Menschen zu ihnen nicht zu weit sind. Unsere Anwaltschaft ist erster Anlaufpunkt für Bürgerinnen und Bürger, die Rechtsberatung suchen. Sie sind damit das Eingangstor zu unserer Justiz und zu unserem Rechtsstaat. Wir müssen daher dafür sorgen, dass der Beruf auskömmlich arbeiten kann.“

Macit Karaahmetoğlu, zuständiger Berichterstatter:
„Durch die Anhebung der Rechtsanwaltsgebühren und die Verbesserung im Vergütungsrecht stärken wir der Anwaltschaft den Rücken. Die anwaltliche Unterstützung in Verfahren mit Prozess- beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe und in Kindschafts- und Familiensachen wird weiterhin gesichert. Das Signal dieses Gesetzes ist somit klar: Der Zugang zum Recht muss auch in Zeiten steigender Preise für Bedürftige offenbleiben.“

Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, sollen künftig Anspruch auf Mutterschutz haben. SPD-Fraktionsvize Sönke Rix spricht von einem längst überfälligen Schritt.

„Ein längst überfälliger Schritt: Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, erhalten endlich Mutterschutz. Bisher mussten Betroffene nach einer Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche entweder sofort wieder arbeiten oder sich krankschreiben lassen – nun haben sie Anspruch auf gestaffelte Schutzfristen.

Damit wird nicht nur die Belastung anerkannt, die eine Fehlgeburt mit sich bringt, sondern auch konkret Abhilfe geschaffen: Frauen können sich erholen, ohne auf eine Krankschreibung angewiesen zu sein, und selbst entscheiden, wann sie wieder arbeiten möchten. Das gibt ihnen mehr Sicherheit, Zeit zur Verarbeitung und die notwendige Unterstützung in einer schweren Phase.“

Mit der Einigung bei insgesamt acht Gesetzen zu Energie und Wirtschaft beweisen die demokratischen Parteien politischen Willen und Handlungsfähigkeit.

Verena Hubertz: 

„SPD, Grüne und Union haben nun gemeinsam acht Gesetze zu Energie und Wirtschaft geeint. Es gibt damit eine funktionierende Mehrheit jenseits der AfD im Deutschen Bundestag. Man muss nur wollen. In guten und konstruktiven Gesprächen haben wir unter anderem Gesetze zum Emissionshandel, zum Ausbau der Photovoltaik und zur Flexibilisierung der Bionenergie vereinbart. Drei wichtige Gesetze für die Energiebranche.

Erfreulich war auch die Einigung auf das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025, das es der KfW ermöglicht, zinsgünstige Kredite an die gewerbliche Wirtschaft zu vergeben. Schließlich ist auch eine Verständigung auf das Schornsteinfegerhandwerksgesetz gelungen. Damit beweisen die demokratischen Parteien, dass das Parlament mit der nötigen Kompromissbereitschaft weiterhin handlungsfähig ist. Diese Woche werden wir die Vorlagen in den Fraktionen und im Deutschen Bundestag beraten.“

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Die Einigung der demokratischen Parteien bei der Entbudgetierung der Hausärzte ist ein wichtiger Erflog. Auch bei der Hilfsmittelversorgung wird es Verbesserungen geben, sagt Heike Baehrens.

„Es freut mich sehr, dass wir trotz Wahlkampf noch eine parlamentarische Mehrheit für die wichtige Entbudgetierung der Hausärzte finden konnten. Dies ist erneut ein starkes Zeichen dafür, dass demokratische Parteien trotz aller Meinungsverschiedenheiten bündnisfähig sein können. Auch die Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Behinderung wollen wir noch erleichtern und den Anspruch auf Notfallverhütungsmittel für Opfer sexualisierter Gewalt ausweiten. Letzte technische Details gilt es, noch zu klären. Persönlich bedauere ich es sehr, dass es uns nicht mehr gelungen ist, wichtige Regelung zur Stärkung der Patientenversorgung, etwa im Bereich Wundbehandlung, mit unseren Partnern zu verabreden.“

Achim Post und Jochen Ott kommentieren die Aussagen von Hendrik Wüst über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung für eine Altschuldenlösung

Zu den Meldungen über Aussagen von Ministerpräsident Hendrik Wüst, wonach eine Lösung der kommunalen Altschuldenfrage vor der Bundestagswahl nicht realistisch sei, weil der Kanzler über keinen Haushalt mehr verfüge, erklären Achim Post, Vorsitzender der nordrhein-westfälischen SPD, und SPD-Landtagsfraktionsvorsitzender Jochen Ott:

Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD:

„Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf für eine kommunale Altschuldenlösung könnte der historische Wendepunkt in der Geschichte überschuldeter Städte werden. Kein Bundesland würde davon so sehr profitieren wie Nordrhein-Westfalen. Die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden können zu Recht erwarten, dass sich ihr Ministerpräsident für sie und somit für eine Altschuldenlösung einsetzt.

Es wäre daher ein unfassbares Versagen, wenn die Altschuldenlösung am fachlichen Wissen von Hendrik Wüst scheitern würde – darauf lassen seine Aussagen zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung schließen. Die Übernahme von kommunalen Altschulden ist eine sogenannte finanzielle Transaktion und fällt damit nicht unter die strengen Vorgaben der Schuldenbremse. Kürzungen in anderen Bereichen des Bundeshaushaltes wären also nicht notwendig, um diese einmalige Chance für überschuldete Kommunen zu realisieren.  Lediglich die Tilgung der laufenden Zinsen fällt unter die Finanzierungsvorgaben der Schuldenbremse. Nach Beschluss der vorgelegten Grundgesetzänderung könnte die Umsetzung der Altschuldenübernahme gemäß Artikel 115 des Grundgesetzes auch im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung getätigt werden. Insofern steht der Lösung der Altschuldenfrage kein sachlicher Grund im Wege.“

Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion NRW:

“Die Lösung der Altschuldenfrage ist für die Kommunen in unserem Land elementar. Es ist müßig, darüber zu streiten, woran sie bisher gescheitert ist. Daher sollte sie auch kein Spielball für argumentative Nebelkerzen zu parteitaktischen Zwecken werden.

Die Chance, unsere Städte und Gemeinden endlich von dieser erdrückenden Last der Altschulden zu befreien und ihnen wieder Freiraum zur Gestaltung des Lebens vor Ort zu geben, besteht jetzt. Wer weiß, wann sie noch einmal wiederkommt. Umso wichtiger ist es, diese historische Chance auch jetzt zu nutzen. Alle müssen sich ihrer Verantwortung dafür bewusst sein. Und dazu zählt nicht zuletzt der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen. CDU und Grüne in NRW sind genauso wie wir und auch die FDP aufgerufen, über ihren Schatten zu springen. Es geht nicht um das Wohl von Parteien. Es geht um das Wohl unseres Landes. Wenn der politische Wille auf allen Seiten der demokratischen Mitte da ist, dann sollten wir die Lösung jetzt gemeinsam ermöglichen.”

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