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Das EU-Parlament will flexiblere EU-Vorschriften für die Wiederbefüllung von Gasspeichern verabschieden.
In einer Debatte am Mittwoch und einer Abstimmung am Donnerstag wird das Plenum voraussichtlich einen Vorschlag der Kommission unterstützen, die EU-Regelung für Gasspeicher bis Ende 2027 zu verlängern. Die Verordnung wurde erstmals als Reaktion auf russischen Angriffskrieg in der Ukraine und der draus resultierenden drohenden Gasknappheit erlassen und würde ohne Verlängerung zum Jahresende auslaufen.

Jens Geier, Ausschuss für Industrie und Energie des EU-Parlaments:
„Mit der Verordnung zur Gasspeicherung wird die Versorgungssicherheit gewährleistet, besonders im Winter. Gleichzeitig wirken die Vereinbarungen der ungerechtfertigten Marktspekulation auf höhere Gaspreise zu Lasten europäischer Verbraucher:innen entgegen. Das setzt deutliche Signale, das Europa seine Bürger:innen schützt und Kosten senkt.

Zudem ist uns gelungen, wichtige Signale für die Überarbeitung der Verordnung zur Gasversorgung bis 2027 zu setzen. Diese Gesetzgebung soll ungerechtfertigte Marktspekulationen mit hohen Preisen verhindern. Weiterhin sollen die Regeln die zunehmende Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien und Wasserstoff ebenso berücksichtigen und unterstützen, wie die Energieeffizienz.“

Mit der Annahme im Plenum legt das Parlament seine Position fest und die Trilog-Verhandlungen mit Vertreter:innen von Kommission, Rat und Parlament können starten.

Die Maßnahmen beinhalten die Festlegung eines Gasfüllstandsziel von 83 Prozent für das ganze Jahr – zu erreichen zwischen Oktober und Dezember, um Spekulationen zu verhindern und die Verfügbarkeit von Gas im Winter zu gewährleisten.

In Deutschland wird Gas mittlerweile zu großen Teilen per Pipeline aus Norwegen, Belgien und den Niederlanden sowie über seine Flüssigerdgas-Terminals bezogen. Im Rahmen der Verdnung wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, aufgrund spezifischer nationaler Besonderheiten um 4 Prozent von dem Ziel abzuweichen. Zudem wird der EU-Kommission die Möglichkeit gegeben, im Falle anhaltend ungünstiger Marktbedingungen durch einen delegierten Rechtsakt eine weitere Abweichung von 4 Prozent von der Zielvorgabe zu gewähren. Ein erweitertes Frühwarnsystem soll erkennen, wenn Speicher nicht rechtzeitig gefüllt werden und effektiv und zeitnahm Maßnahmen setzen, um die Befüllung zu garantieren.

Zur Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die AfD als gesichert rechtsextremistisch einzustufen, erklärt Frederick Cordes, Generalsekretär der NRWSPD:

»Die AfD hat längst alle demokratischen Masken fallen lassen. Das zeigt die Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz mehr als deutlich. Die AfD wird nicht mehr nur beobachtet, sie wird jetzt auch klar, als das benannt, was sie ist – eine rechtsextremistische Partei, die systematisch gegen die Grundwerte unserer Verfassung arbeitet.

Die Einstufung muss Konsequenzen haben. Die neue Koalition muss zügig über das weitere Vorgehen beraten. Am Ende muss dabei immer klar sein: Der Rechtsstaat darf nicht zögern, wenn seine Grundwerte angegriffen werden. Die Einstufung des Verfassungsschutzes ist die Grundlage für ein Verbotsverfahren. Wir dürfen nicht länger zögern, dieses scharfe Schwert des Rechtsstaates zum Schutz unserer Demokratie zu ziehen.«