Der heimische Abgeordnete Achim Post (SPD) lädt junge Menschen im Alter von 18 bis 28 Jahren vom 18. bis 20. Dezember 2024 nach Berlin ein. Unter der Schirmherrschaft der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas finden die 30. Tage der Begegnung im Deutschen Bundestag statt. „Ich würde mich sehr freuen, wenn auch junge Menschen aus dem Mühlenkreis bei den Tagen der Begegnung mitdiskutieren“, so Achim Post.

Seit 1985 lädt ein parteiübergreifender Einladerkreis von Abgeordneten zu dieser Veranstaltung mit Vorträgen, Seminaren und Gesprächen in den Deutschen Bundestag. Der vorherige Schirmherr Dr. Wolfgang Schäuble bezeichnete die Tage der Begegnung respektvoll als „die älteste fraktionsübergreifende Initiative im Deutschen Bundestag“.

Spitzenpolitiker, Journalisten und Unternehmer denken gemeinsam über Politik, Glaube und Werte nach, stellen sich der Diskussion mit den etwa 150 Teilnehmenden und betonen die Wichtigkeit der Präambel unseres deutschen Grundgesetzes „…in Verantwortung vor Gott und den Menschen“. Persönliche Begegnungen und Gespräche sollen dazu beitragen, die universelle Verantwortung für die Gestaltung unseres Gemeinwesens bewusst zu machen und einen authentischen Einblick in die Arbeit des Parlaments und den Politikeralltag zu gewähren.

Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Die Anmeldung kann direkt unter https://www.tage-der-begegnung.de/anmeldung erfolgen. Nähere Informationen gibt es unter https://www.tage-der-begegnung.de. Interessierte können sich bei Fragen an das Büro von Achim Post oder direkt an das Team der Tage der Begegnung unter team@tage-der-begegnung.de wenden.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat gegenüber dem WDR angekündigt, dass das In-Krafttreten der Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen vom 1. Januar auf den 1. April 2025 verschoben wird. Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Thorsten Klute, gesundheitspolitischer Sprecher:

Lisa-Kristin Kapteinat:

„Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hält dem Druck der Krankenhäuser nicht mehr stand und hat offensichtlich eingesehen, dass bei der Krankenhausplanung ein „mit dem Kopf durch die Wand“ nicht funktioniert. Die Krankenhäuser haben mit ihrer Kritik an den bisherigen Planungen der Landesregierung deutlich gemacht, dass Klinikschließungen die Folge sein werden. Jetzt haben die Krankenhäuser mehr Zeit, sich auf die Veränderungen vorzubereiten. Auf den Trichter, dass es vielleicht keine gute Idee ist, zum 1. Januar 2025 den jeweiligen Kliniken bestimmte Eingriffe und Operationen zu untersagen, ohne dass zeitgleich woanders zusätzliche Kapazitäten starten, hätte er freilich wesentlich eher kommen können.

Trotz des neuen Zeitplans bleibt weiter unklar, wie die Landesregierung die Krankenhausplanung finanzieren will. Bis zum Jahr 2030 sollen 2,5 Milliarden Euro für die Krankenhausplanung zur Verfügung gestellt werden. Die Krankenhäuser haben aber bereits rund sieben Milliarden Euro an Investitionsmitteln beantragt. Wie diese Lücke geschlossen werden soll, ist allen Beteiligten nach wie vor ein Rätsel.“

Thorsten Klute:

„327 von 330 nordrhein-westfälischen Krankenhäusern haben gegen Laumanns Pläne Widerspruch eingelegt. Mit der Verschiebung des In-Krafttretens wird in Wahrheit aber kein einziger dieser Widersprüche gelöst. Minister Laumann hat sich jetzt ein bisschen Zeit verschafft. Wir werden sehen, ob er diese nutzen wird, oder die Probleme nur auf die lange Bank oder nach Berlin schiebt. Dass Minister Laumann zu der Verschiebung seiner Reform gestern im Gesundheitsausschuss kein einziges Wort verlor, zeigt, wie wenig er die Entwicklungen aktuell überblickt.“

Der Bund plant mit der Strategie „Zoll 2030“ eine umfassende Reform der Zollverwaltung. Ziel ist es, den Beitrag des Zolls zur inneren Sicherheit und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft deutlich zu erhöhen. Unter anderem sollen Ermittlungseinheiten des Zollfahndungsdienstes, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Kontrolleinheiten im Zoll zusammengeführt werden.

Carlos Kasper, zuständiger Berichterstatter:

„Die Strategie Zoll 2030 ist eine echte Chance, die Zollverwaltung für die Zukunft gut aufzustellen. Ich begrüße die Zusammenlegung verschiedener Behördenteile. Damit wird gerade der Aufgabenbereich des Zolls beim Thema innere Sicherheit deutlich gestärkt.

Die Bündelung der Ermittlungskompetenzen und Einheiten des Zollfahndungsdienstes, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Kontrolleinheiten werden die Schlagkraft des Zolls insgesamt deutlich erhöhen. Das ist ein richtiger Schritt für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Es ist nur konsequent, nun auch einen neuen Studiengang für den Vollzugsbereich einzuführen. So werden wir zukünftige Zollbeamtinnen und Zollbeamte noch besser und gezielter für die Kriminalitätsbekämpfung ausbilden. Außerdem wird dies die Attraktivität des Zolls im Wettbewerb um die besten Köpfe erhöhen.

Die geplante Automatisierung von Prozessen bei der Zollabfertigung ist ein längst überfälliger und richtiger Schritt. Damit sagen wir auch dem Zollbetrug durch chinesische Plattformen wie Temu und Shein den Kampf an.“

Heute beginnt um 10:00 Uhr im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags die Anhörung zum Haushaltsplanentwurf der schwarz-grünen Landesregierung für 2025, zu der die Sachverständigen bereits 28 schriftliche Stellungnahmen eingereicht haben.

Hierzu erklärt Alexander Baer, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Bereits die schriftlichen Stellungnahmen zeigen, dass die von der schwarz-grünen Landesregierung vorgeschlagenen Kürzungen im Sozialbereich selbst von den nicht betroffenen Verbänden und Organisationen scharf kritisiert werden. Viele Expertinnen und Experten warnen deutlich vor den massiven Einsparungen bei sozialen Diensten und Wohlfahrtsverbänden, da diese Kürzungen zentrale soziale Unterstützungsstrukturen gefährden und besonders vulnerable Gruppen treffen. Auch die fehlende Lösung für die Altschulden der Kommunen wird angemahnt: Städte und Gemeinden fordern zurecht eine langfristige Altschuldenregelung, da die steigende Schuldenlast ihre finanzielle Handlungsfähigkeit und Investitionskraft erheblich einschränkt. Zudem wird die Unterfinanzierung der öffentlichen Infrastruktur im Entwurf beanstandet: Insbesondere in Bereichen Bildung, öffentliche Sicherheit und kommunale Infrastruktur fehlen notwendige Investitionen. Diese Defizite werden wir heute in der Anhörung ansprechen, zumal es sich der Höhe nach eigentlich um einen Rekordhaushalt handelt.“

Besorgniserregende Auswirkungen für Mieter und Sozialhilfeempfänger bei einheitlicher Besteuerung

Foto: Wilfried Pohnke/pixabay.com

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (AfA) im Kreis Minden-Lübbecke appelliert eindringlich an die Kommunen des Kreises, bei der Grundsteuer B einen differenzierten Hebesatz anzuwenden. Eine Entscheidung für einen einheitlichen Hebesatz hätte laut AfA-Kreisvorsitzendem Peter Bernard gravierende Folgen für Mieter sowie Wohngeld- und Bürgergeldempfänger, die durch gestiegene Nebenkosten zunehmend belastet werden könnten.

„Ein differenzierter Hebesatz würde es ermöglichen, Wohnimmobilien geringer zu besteuern als Gewerbeimmobilien. So könnte man die Belastung für Haushalte mit niedrigem Einkommen abfedern“, erklärt Bernard. Da die Grundsteuer in Deutschland in der Regel auf die Mietnebenkosten umgelegt wird, würde ein einheitlicher Hebesatz Mieter unverhältnismäßig stark treffen. Für Wohngeldempfänger und Bürgergeldbezieher, die ohnehin mit knappen Budgets auskommen müssen, wären die steigenden Kosten laut AfA besonders hart spürbar.

Eine Anhebung des Hebesatzes auf Wohnimmobilien würde für viele Haushalte eine existenzielle Belastung darstellen. Die Jobcenter im Kreis könnten gezwungen sein, Mieten aufgrund gestiegener Nebenkosten als „unangemessen teuer“ einzustufen und entsprechende Zahlungen zu verweigern. Dies würde für zahlreiche Mieterinnen und Mieter im Kreis bedeuten, ihre Wohnungen aufgeben zu müssen. „In einer Zeit, in der bezahlbarer Wohnraum ohnehin Mangelware ist, droht so eine Mietschuldenfalle. Betroffene müssten dann die nicht übernommenen Nebenkosten aus dem Regelsatz finanzieren – eine Rechnung, die oft nicht aufgehen wird“, so Bernard.

Ein einheitlicher Hebesatz würde nicht nur die Mieter, sondern auch die Vermieter belasten, die gezwungen wären, steigende Kosten an ihre Mieter weiterzugeben und möglicherweise mit steigenden Mietschulden zu rechnen. Die AfA sieht hierin eine Bedrohung des sozialen Friedens im Kreis: „Eine Kommune darf nicht Menschen, die am unteren Existenzminimum leben, durch solche Belastungen in die Verschuldung treiben,“ mahnt Bernard.

Abschließend ruft die AfA im Kreis Minden-Lübbecke die Kommunen dazu auf, sich für differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B zu entscheiden: „Wohnen muss bezahlbar bleiben und darf nicht zur Kostenfalle werden – insbesondere nicht für Menschen mit ohnehin knappen finanziellen Mitteln.“

Im Rahmen der heutigen Sitzung des Landtagsausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales wurde endgültig klar, dass es keine Anhörung zu den Auswirkungen des von der Landesregierung eingebrachten Haushaltsentwurfes 2025 auf den Sozialbereich geben wird. Die SPD-Fraktion hatte beantragt, dass insbesondere die Sozialverbände darstellen sollten, welche Folgen die geplanten Kürzungen bei den Projekten, Unterstützungsleistungen und (Beratungs-) Angeboten hätten. Die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen hatten das aber mit ihrer Mehrheit abgelehnt.

Dazu erklären Lena Teschlade, sozial- und arbeitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Thorsten Klute, gesundheitspolitischer Sprecher:

Lena Teschlade:

„Im Haushalt 2025 plant die Landesregierung einen ungeheuren Kahlschlag im Sozialbereich. Trotz eines Rekordbudgets wird hier der Rotstift angesetzt. Davon ist insbesondere die Freie Wohlfahrtspflege betroffen: Mit über zwei Millionen Euro sollen fast 35 Prozent der Mittel gekürzt werden. Dabei übernimmt die Freie Wohlfahrtspflege zentrale Aufgaben bei der Unterstützung hilfebedürftiger Menschen. Dazu zählen beispielsweise Schwangerschaftskonfliktberatungen, Sozialberatungen für Geflüchtete oder Pflegebedürftige. Neben der Freien Wohlfahrtspflege wird auch deutlich bei den Aidshilfen, bei Inklusionsmaßnahmen, der Agentur Barrierefrei, bei Krebsberatungsstellen oder der Berufseinstiegsbegleitung gespart. So werden Strukturen zerstört, die man nur schwer wieder aufbauen kann, wenn die Kürzungspläne der schwarz-grünen Koalition nicht gestoppt werden.“

Thorsten Klute:

„Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass zu folgenschweren Gesetzesvorhaben Anhörungen durchgeführt werden. Dass CDU und Grüne aber unseren entsprechenden Antrag abgelehnt hatten und keine Fachleute zu den Auswirkungen der deutlichen Kürzungen angehört werden, ist ein Skandal. Schwarz-Grün steckt den Kopf in den Sand und will von den Folgen ihrer Sozialkürzungen nichts wissen. Die Koalition hat Angst vor den Argumenten der Sozialverbände und der betroffenen Menschen, die künftig allein gelassen werden sollen. Verantwortlich wäre es gewesen, wenn die Koalition ihre Streichungen im Landeshaushalt auch mit ihnen erläutern und diskutieren würde. Stattdessen setzt man wohl auf kurzen Prozess.“

Auch mit Blick auf die aktuelle Steuerschätzung ist Achim Post zuversichtlich, dass die laufenden Verhandlungen zum Bundeshaushalt planmäßig Ende November im Bundestag abgeschlossen werden können.

„Die neue Steuerschätzung für das kommende Jahr fließt jetzt in die Beratungen zum Bundeshaushalt 2025 ein. Vor unlösbare Aufgaben werden die Haushaltsverhandlungen jedoch nicht gestellt, auch da die Konjunkturkomponente der Schuldenregel zur Ankurbelung der Wirtschaft eine höhere Kreditaufnahme erlaubt. Ich bin daher zuversichtlich, dass wir die laufenden Verhandlungen zum Bundeshaushalt planmäßig Ende November im Bundestag abschließen werden.

Klar ist jedoch auch: Die Steuerschätzung zeigt einmal mehr, dass Deutschland zur Belebung der Konjunktur einen massiven Hochlauf öffentlicher und privater Investitionen braucht. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir nun zeitnah die Wachstumsinitiative im Bundestag verabschieden und auch, dass der Bundeskanzler in der kommenden Woche zu einem Industriegipfel einlädt.

Ich bin dafür, dass wir uns darüber hinaus über weitere Maßnahmen unterhalten. Dazu kann ein Deutschlandfonds zur Mobilisierung privaten Kapitals zählen wie ihn die SPD-Fraktion seit Monaten fordert und nunmehr auch von Wirtschaftsminister Habeck aufgegriffen wurde. Ebenso ist eine Reform der Schuldenregel vorstellbar, um strukturell deutlich mehr Investitionen zum Wohle aktueller und zukünftiger Generationen etwa in die Infrastruktur und Bildung zu ermöglichen. Es geht darum, Geld für unsere Zukunft und unseren Wohlstand zu mobilisieren und zeitgleich Solidität und stabile Staatsfinanzen sicherzustellen.

Für mich ist klar, dass das Ziel immer sein muss, dass über die Schaffung guter Arbeitsplätze mehr Geld bei der arbeitenden Mitte, bei den arbeitenden Familien in diesem Land ankommt – so sichern wir Wohlstand und ein gutes Leben für die Bürgerinnen und Bürger.“

Heute hat die Bundesnetzagentur den Antrag der Fernleitungsnetzbetreiber für den Aufbau eines Wasserstoffkernnetzes genehmigt. Die gesetzlichen Grundlagen für den Aufbau dieses Netzes haben wir in den vergangenen Monaten im Parlament geschaffen. Das Kernnetz soll knapp 9.040 km Leitungsinfrastruktur umfassen, die zu 60 Prozent aus der Umstellung ehemaliger Gas- auf Wasserstoffleitungen bestehen und auf die Einbindung in ein zukünftiges europäisches Wasserstoffnetz ausgelegt sind. Als unverzichtbarer Schritt für die Energiewende soll das Wasserstoffkernnetz bis zum Jahr 2032 (mit einer Verlängerungsoption bis 2037) fertiggestellt und zukünftig auch erweitert werden.

Andreas Rimkus: 

„Es ist eine gute Nachricht, dass die Genehmigung für das Wasserstoffkernnetz erteilt wurde. Mit dem Startschuss für das Kernnetz beginnt der Ausbau von Autobahnen für den Wasserstofftransport durch ganz Deutschland und legt so den Grundstein für einen zügigen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Damit geht Deutschland europaweit beispielgebend voran.

Für ein Gelingen der Energiewende müssen wir zukünftig einen großen Teil unserer Energie in Form von Wasserstoff speicher- und transportierbar machen. Eine leistungsfähige Infrastruktur und die erfolgreiche Transformation kann nur gemeinsam gelingen, das gilt für die Gasnetze ebenso wie für Strom, Wärme, Mobilität und Digitalisierung. Mit dem Startschuss für ein Wasserstoffkernnetz müssen wir deshalb auch ein Jahrzehnt der Infrastrukturen einläuten, in dem wir verstärkt deren Ausbau vorantreiben.

Mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, das aktuell im Parlament beraten wird, ergreifen wir eine Reihe von Maßnahmen zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung für Infrastrukturen des Wasserstoffhochlaufs und stellen damit weitere wichtige Weichen für den Weg in die klimaneutrale Gesellschaft.“

CDU-Generalsekretär Linnemann hat in einem Interview angekündigt, das Heizungsgesetz stoppen zu wollen, wenn die Union wieder an die Regierung käme. Keine gute Idee – sagt die klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin Nina Scheer.

„Ein verlässliches Merkmal der Klimaschutzpolitik von CDU/CSU ist erschreckende Konzeptlosigkeit. Es wird preisliche Entlastung eingefordert, aber in der Sache Preistreiberei verfolgt. Wer bestehende Regelungen zur Wärmewende abschaffen möchte, woran auch Förderprogramme hängen, und als Ersatz vollständig auf CO2-Bepreisung setzt, muss erklären, wie er für die Menschen Entlastung hinbekommen möchte.

Wenn mit den Worten von Herrn Linnemann alle Kostentreiber beseitigt werden sollen, bleibt zu erklären, warum die Union dann selbst nur kostentreibende Maßnahmen vorschlägt – vom Wiedereinstieg in die Atomenergie bis hin zur verstärkten CO2-Bepreisung. Atomenergie ist die weltweit teuerste Form der Stromgewinnung, die zudem der Allgemeinheit Versicherungshöchstgrenzen und damit Risikoübernahme abverlangen. Der Wiedereinstieg ist konzeptlos und lässt die Menschen mit absehbaren Kostensteigerungen allein.

Die Beseitigung von Kostentreibern verlangt vielmehr ein klares Bekenntnis zum beschleunigten Umstieg auf Erneuerbare Energien. Die aktuellen Ausbauzahlen beweisen die Wirksamkeit der vorgenommenen Änderungen. Ohne diese Maßnahmen droht der Wirtschaftsstandort Deutschland verlängert unter unkalkulierbaren Preissteigerungen in Abhängigkeit von fossilen Energieressourcen sowie massiven staatlichen Subventionen, ganz zu schweigen von Klimafolgeschäden zu leiden.

CDU/CSU sind eingeladen, den Weg des beschleunigten Umstieges auf Erneuerbare Energien zugunsten eines wettbewerbsfähigen, innovativen und resilienten Wirtschaftsstandortes mitzugehen, statt mit rückwärtsgewandten Forderungen die Menschen in immer neue Preisfallen zu stürzen.”

Die EU kann künftig Zusatzzölle auf Elektroautos aus China erheben. SPD-Fraktionsvize Achim Post verteidigt das deutsche Nein und fordert weitere Maßnahmen zur Stärkung der Industrie.

“In diesen wirtschaftlich herausfordernden Zeiten bergen Zölle gegen China ein hohes Risiko, besonders für die Industrie bei uns im Land. Dass die Bundesregierung auf Betreiben von Kanzler Scholz heute mit Nein gestimmt hat, ist daher das richtige Signal im Interesse unseres Industriestandorts, auch wenn eine Mehrheit gegen das Vorhaben der EU-Kommission nicht zustande gekommen ist.

Jetzt gilt es die verbleibende Zeit bis zur Einführung der Zölle mit aller Kraft dafür zu nutzen, um doch noch eine Einigung mit China zu erreichen. Hier ist die EU-Kommission weiter gefordert.

Zugleich müssen wir in Deutschland jetzt zügig weitere Maßnahmen zur Stärkung unserer Industrie auf den Weg bringen. Ich begrüße es sehr, dass Bundeskanzler Olaf Scholz zusätzliche Impulse für wettbewerbsfähige Industriestrompreise angekündigt hat – durch Entlastungen bei den Netzentgelten und eine erweiterte Strompreiskompensation.

Zusammen mit der bereits beschlossenen Finanzierung der EEG-Umlage aus dem Haushalt sowie der Absenkung der Stromsteuer für produzierende Unternehmen auf das europäische Minimum ist das ein Industriestrompaket, das sich sehen lassen kann.”

Zu den von Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigten industriepolitischen Eckpunkten erklärt Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD:

»Die NRWSPD fordert bereits seit längerem weitere Schritte für Planungssicherheit und wettbewerbsfähige Industriestrompreise. Die heute von Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigten Eckpunkte für eine industriepolitische Agenda geben genau dafür jetzt einen wichtigen zusätzlichen Impuls. Erleichterungen für die Industrie, wie die Entlastungen bei Strompreisen und Netzentgelten, werden gerade auch im Industrieland NRW spürbar sein und viele Betriebe vor Ort merklich entlasten.

Jetzt kommt es darauf an, weiterhin gemeinsam eine wirksame industriepolitische Agenda zu gestalten. Diese muss Unternehmen, Gewerkschaften und Politik einbeziehen. Zusammen mit den heute angekündigten Maßnahmen und der bereits beschlossenen Finanzierung der EEG-Umlage aus dem Haushalt sowie der Absenkung der Stromsteuer für produzierende Unternehmen auf das europäische Minimum sind wir auf einem guten Weg. Insgesamt ist das ein Industriestrompaket, das sich sehen lassen kann.

Klar ist: In diesen schwierigen Zeiten hat die Politik die Verantwortung alles dafür zu tun, dass unsere Industrie nicht in die Knie geht, sondern die Transformation gut meistert. Das gilt für das Industrieland NRW in besonderem Maße, hier erwarte ich auch von der Landesregierung mehr Klarheit und Entschlossenheit im Handeln.«

Die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, ist gestiegen. Grund dafür ist das im Januar 2023 in Kraft getretene „Wohngeld-Plus-Gesetz“. Auf seiner Basis wurde erstens mehr ausgezahlt und zweitens haben mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld erhalten.

Bernhard Daldrup, wohnungspolitischer Sprecher:

„Die Belastung durch Wohnkosten ist für viele Haushalte mit niedrigem Einkommen hoch. Hier hilft das Wohngeld-Plus: Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten – sowohl für eine Mietwohnung als auch für selbstgenutztes Wohneigentum. Das Wohngeld-Plus unterstützt Haushalte mit niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherung und sichert somit ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen.

Um den steigenden Mieten und Wohnkosten entgegenzuwirken, sind Wohnneubau und ein soziales Mietrecht unerlässlich. Für den sozialen Wohnungsbau stellen wir den Ländern über 21 Milliarden Euro zur Verfügung.

Um den Betroffenen zeitnah zu helfen, hat die Koalition den Bezug des Wohngeldes deutlich ausgeweitet und damit vielen Haushalten konkret und unmittelbar geholfen. Wie sich jetzt zeigt, hat sich die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, stark erhöht. Ende 2023 erhielten in Deutschland rund 1,2 Millionen Haushalte die Leistung, das waren 80 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Grund ist das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz): Auf seiner Basis wurde mehr ausgezahlt und mehr Menschen erhielten Anspruch auf Wohngeld. Die Höhe richtet sich nach Einkommen, Miete und der Zahl der Haushaltsmitglieder. Der durchschnittliche Anspruch betrug Ende 2023 bei reinen Wohngeldhaushalten 297 Euro – 106 Euro mehr als vor Inkrafttreten des Gesetzes.“

Hier kann jede/r prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

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