Mit Blick auf die sinkenden Inzidenzwerte erwarten viele Menschen weitere Lockerungen. In den nordrhein-westfälischen Hochschulen ist die Ausgangslage jedoch eine andere als im Rest des Landes. Während in anderen Bundesländern Personal bereits geimpft wird, ist in NRW noch fraglich, ob vor allem Studierende rechtzeitig zum Semesterstart im Herbst vollständig geimpft werden können. Hörsäle sind sehr große Räume mit Kapazitäten von teils über 1.000 Personen pro Saal, die vor Corona schon mehr als nur gut gefüllt waren. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat daher einen Antrag eingebracht, um die Situation der Studierenden aufzugreifen. Gleichzeitig wurde ein Bericht zur Frage eingefordert, welche Maßnahmen die Landesregierung ergreift, um den Distanzbetrieb an den NRW-Hochschulen zu verhindern.

Hierzu erklärt Dietmar Bell, wissenschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wichtig ist jetzt, dass wir die Studierenden von den finanziellen Langzeitfolgen der Pandemie befreien. Durch Schließungen beispielsweise in der Gastronomie wurden vielen Studierenden die Arbeits- und damit die Lebensgrundlage entzogen. Jetzt ist die Landesregierung gefragt und muss die KfW-Kredite übernehmen.

Die Studierendenwerke und die Hochschulen müssen dringend dabei unterstützt werden, die psycho-sozialen Beratungsangebote auszubauen. Sie leisten dort hervorragende Arbeit, aber die Nachfrage ist durch die Pandemie extrem angestiegen. Dafür gibt es den Corona-Hilfsfonds. Zusätzlich muss das Land alle Baumaßnahmen bis zum Herbst beschleunigen, die aktiv Luftfilteranlagen an Hochschulen ein- bzw. ausbauen.

Außerdem darf die Landesregierung den Hochschulen nicht die Verantwortung im Umgang mit geimpften und ungeimpften Studierenden überlassen. Es muss einheitliche Standards geben. Die soziale Schieflage wird sich sonst weiter verfestigen. Wir erwarten, dass das Hochschulpersonal durch ihre Priorisierung bis zum Herbst geimpft sein wird. Dafür tragen Gesundheitsminister Laumann und Kultusministerin Pfeiffer-Poensgen persönlich Verantwortung.

Wir fordern von der Landesregierung einen detaillierten Plan mit überprüfbaren Meilensteinen zu einem Präsenzsemester 2021/22. Eine überhastete Öffnung im laufenden Semester lehnen wir ab, da es viele Menschen an unterschiedlichsten Stellen vor unüberwindbare Hürden stellen wird. Die Folgen wären vermeidbarer Stress in einem ohnehin akut belasteten System. Stattdessen wollen wir einen verlässlichen Plan, der Gesundheitsschutz der Studierenden und des Personals im Blick hat und das Recht auf Bildung der Studierenden nicht aus den Augen verliert. Dazu gehört natürlich auch, dass wir schnellstmöglich wieder zum Präsenzbetrieb zurückkehren, wenn für die Sicherheit aller Beteiligten gesorgt ist.“

Nach jahrelangen Verhandlungen zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist das Vorhaben gescheitert. Nach vielen Gesprächen scheiterten die Verhandlungen an der Union, die damit eine zentrale Vereinbarung des Koalitionsvertrags nicht einhält. Die heimischen Abgeordneten Achim Post und Ernst-Wilhelm Rahe zeigen sich enttäuscht.

„Das ist bitter und enttäuschend. Noch nie waren wir dem Ziel „Kinderrechte im Grundgesetz“ so nahe. Der SPD ging es immer darum, Kinder und ihre Familien zu stärken“, so der heimische Abgeordnete Achim Post. Das sei nur möglich gewesen, weil die SPD-Bundestagsfraktion dies von Anfang an in dieser Koalition vorangetrieben habe. Die SPD kämpfe seit Jahren dafür, mit der Grundgesetzänderung den Schutz des Kindeswohls auszubauen. „Es geht darum, Teilhabe und Beteiligung von Kindern gesetzlich festzuschreiben und so zu stärken“, so Achim Post.

Auch der heimische Landtagsabgeordnete Ernst-Wilhelm Rahe bedauert, dass die Verhandlungen gescheitert sind. „Gerade Kinder und Familien haben in den letzten Monaten zum Wohle der Gesamtgesellschaft und zur Eindämmung der Pandemie häufig zurückgesteckt und sind nach wie vor großen Belastungen ausgesetzt. Umso ernüchternder ist es, dass jetzt ein großer Schritt zur Stärkung der Belange der Kinder an dieser entscheidenden Stelle versäumt wird“.

Für eine Grundgesetzänderung ist im Bundestag und Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Nachdem der Bundestag Mitte April über den Gesetzentwurf der Bundesregierung in erster Lesung beraten hatte, konnte trotz all unserem Bemühen kein tragfähiger und guter Kompromiss gefunden werden. „Es braucht eine erhöhte Sensibilität von Erwachsenen und der Gesellschaft sowie entsprechende Strukturen, damit den besonderen Bedürfnissen von Kindern Rechnung getragen werden kann – sie benötigen besonderen Schutz, Förderung und das Ernstnehmen ihrer Meinung“, erklärt Achim Post.

„Deshalb ist eine eindeutige und umfassende Formulierung ihrer Rechte im Grundgesetz ein wichtiger Schritt, um diese Rechte gesetzlich fest zu verankern“, fügt Ernst-Wilhelm Rahe, der auch Mitglied der Kinderschutzkommission in NRW ist, hinzu. „Die frühere Landesregierung unter Hannelore Kraft hat im Jahr 2017 bereits eine Bundesratsinitiative auf dem Weg gebracht, mit dem Ziel der Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz.“, so Ernst-Wilhelm Rahe.

Heute haben wir im Innenausschuss im Rahmen der Übertragung des Tarifabschlusses vom 25.10.2020 einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem die sogenannte Polizeizulage um 20 Prozent erhöht wird. Das ist ein wichtiges Zeichen unserer Wertschätzung aller Beamtinnen und SoldatInnen mit vollzugspolizeilichen Aufgaben.

Ute Vogt, innenpolitische Sprecherin;
Thomas Hitschler, zuständiger Berichterstatter:

„Wir haben im Innenausschuss die Erhöhung der Polizeizulage beschlossen. Damit wollen wir der hohen Belastung der Polizei, aber beispielsweise auch der Feldjäger, im Einsatz Rechnung tragen. Das ist ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung. Polizistinnen und Polizisten haben gerade in den letzten Monaten unter absolut erschwerten Bedingungen ihre Arbeit für unser Gemeinwesen geleistet.

Im Raum stand auch die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage. Wir wären auch dafür offen gewesen, im Rahmen einer grundsätzlichen Reform des Zulagenwesens. Dazu ist es leider nicht gekommen.

Das Bundesinnenministerium hat seit über einem Jahr den Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses, einen verfassungskonformen Vorschlag dafür vorzulegen. Das Zulagenwesen im Öffentlichen Dienst ist im Laufe der Zeit unübersichtlich, intransparent und fehleranfällig geworden. Die Angehörigen des Öffentlichen Dienstes verdienen ein besseres Besoldungssystem.

Trotz wiederholter Aufforderungen und Nachfragen beim Bundesministerium des Innern wurde bislang kein Vorschlag für eine umfassende und verfassungskonforme Reform vorgelegt. Wir fordern das Bundesministerium des Inneren weiter auf, zeitnah ein umfängliches Konzept vorzulegen.“

Der Deutsche Bundestag beschließt diese Woche ein Gesetzespaket, mit dem Verbrauchende besser vor falschen Bewertungen auf Plattformen, Abzocke auf Ticketbörsen oder bezahlten Rankings auf Vergleichsportalen geschützt werden. Auch der Schutz bei Kaffeefahrten und Haustürgeschäften wird verbessert und wir schaffen Rechtssicherheit für Influencer in sozialen Netzwerken.

Johannes Fechner, verbraucherschutzpolitischer Sprecher:

„Die SPD-Fraktion im Bundestag schafft Transparenz auf Online-Marktplätzen. Sie müssen unter anderem künftig informieren, ob es sich beim Anbieter um einen Unternehmer handelt oder nicht. Ticketbörsen müssen auch den ursprünglichen Originalpreis des Tickets angeben. Beim Vergleich von Waren oder Dienstleistungen müssen Plattformen über die Hauptparameter ihres Rankings und deren Gewichtung informieren und ob sie Provisionen erhalten. Bei Nutzerbewertungen darüber, ob und wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen tatsächlich von Verbraucherinnen und Verbrauchern stammen. Verbrauchende können so besser beurteilen, warum welches Produkt oben steht im Ranking und ob Bewertungen seriös sind. Damit schützen wir Verbrauchende vor Irreführung und Abzocke auf Online-Marktplätzen.

Influencer und Bloggerinnen müssen ein Posting nur dann als Werbung kennzeichnen, wenn es eine Gegenleistung gibt. Das schafft Rechtssicherheit und Verbrauchende können besser beurteilen, ob sie einer Empfehlung vertrauen wollen oder nicht.“

Karl Lauterbach, zuständiger Berichterstatter:

„Bei Kaffeefahrten verbieten wir den Vertrieb von Medizinprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln und Finanzdienstleistungen. Wir verschärfen zudem die Anzeigepflicht der Veranstaltenden gegenüber der zuständigen Behörde und die Informationspflichten bei der Werbung. Damit schützen wir insbesondere ältere Verbrauchende, die hier immer wieder unter Druck gesetzt und über den Tisch gezogen werden.

Verbrauchende bekommen erstmalig einen Schadensersatzanspruch bei unlauteren geschäftlichen Handlungen wie irreführender Werbung.

Wenn ein Vertreter einfach an der Haustür klinget und es zu einem Vertrag kommt, darf dieser künftig keine Sofortzahlung über 50 Euro verlangen.“

Das Steueroasen-Abwehrgesetz sieht Sanktionen gegen die auf der schwarzen Liste der Europäischen Union aufgeführten Steueroasen vor. Die Sanktionen ergänzen die bereits beschlossenen Maßnahmen der europäischen Anti-Steuervermeidungsrichtlinie. Zusammen mit der anstehenden Einführung einer globalen Mindeststeuer entziehen wir damit den unfairen Gewinnkürzungs- und Gewinnverlagerungsstrategien internationaler Konzerne die Grundlage.

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:

„Das heute im Finanzausschuss beschlossene Steueroasen-Abwehrgesetz sieht Sanktionen gegen die auf der schwarzen Liste der Europäischen Union aufgeführten Steueroasen vor.

Wir setzen damit die Abwehrmaßnahmen um, auf die sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Dezember 2019 verständigt haben. Künftig gibt es strikte steuerliche Sanktionen, die Personen und Unternehmen davon abhalten sollen, Geschäftsbeziehungen mit Steueroasen fortzusetzen oder aufzunehmen.

Unterhält ein Steuerpflichtiger Geschäftsbeziehungen mit einer Steueroase, kann ein Abzugsverbot von Betriebsausgaben, eine Quellensteuer, eine verschärfte Hinzurechnung der im Ausland niedrig besteuerten Gewinne zu den inländischen Gewinnen der Muttergesellschaft oder eine Versagung von Steuerbefreiungen von Gewinnausschüttungen zur Anwendung kommen. Auf einen konkreten Geschäftsfall wird jedoch immer nur eine Maßnahme angewandt.

Die Sanktionen des Steueroasen-Abwehrgesetzes ergänzen die mit der Umsetzung der europäischen Anti-Steuervermeidungsrichtlinie eingeführten Maßnahmen gegen Steuerbetrug und Steuerumgehungen. Zusammen mit der anstehenden Einführung einer globalen Mindeststeuer entziehen wir damit den unfairen Gewinnkürzungs- und Gewinnverlagerungsstrategien international tätiger Unternehmen die Grundlage.“

Das Europäische Parlament wird am Mittwochabend über eine Resolution zur globalen Versorgung mit Impfstoffen abstimmen. Die Debatte dazu fand bereits im Mai-Plenum statt, unter anderem mit Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis.

Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses:
„Wir brauchen endlich einen Realitätscheck. Bisherige Bemühungen sind zu halbherzig und nicht der Lage entsprechend: Während in Industriestaaten und in Ländern, die Impfstoffe produzieren, die meisten Impfstoffdosen verabreicht wurden, haben Regionen mit niedrigem und mittlerem Einkommen nur einen Bruchteil der globalen Zusagen erhalten. Dabei ist klar: Die Pandemie lässt sich nur global und gemeinsam bekämpfen. Handel muss dabei eine positive Rolle spielen.

Als Sozialdemokrat*innen fordern wir unbeeinträchtigte Lieferketten, einen aktiven Technologietransfer und den Aufbau von Produktionsstätten in Ländern des globalen Südens. In Verträgen mit Impfstoffherstellern sollten Partnerschaften mit Ländern vorgesehen werden, die bisher keine Impfstoffe herstellen können. Wir müssen diese Verträge viel stärker als Hebel einsetzen als das bisher der Fall ist. Die EU-Kommission muss den temporären Verzicht der Welthandelsorganisation auf Impfstoffpatente als letztes mögliches Mittel in Betracht ziehen, wenn weitere Möglichkeiten der Lizensierung und der globalen Produktionsausweitung nicht voran kommen.“

Udo Bullmann, entwicklungspolitischer Sprecher der S&D-Fraktion:

„WTO-Chefin Ngozi Okonjo-Iweala schlägt vor dem G7-Gipfel ab Freitag, 11. Juni, einen 50-Milliarden-Dollar-Plan zur weltweiten Bekämpfung der Pandemie vor. Eine weltweite Initiative dieser Größenordnung ist die einzige Lösung, um die Pandemie global zu bekämpfen.

Die Europäische Union muss dabei eine Vorreiterrolle einnehmen, bei der Bekämpfung der Pandemie darf es keine Tabus und Denkverbote geben. Die Unterstützung von COVAX und die Verpflichtung, überschüssige Impfstoffe weiterzugeben, reichen nicht aus. Wir brauchen eine globale Impfstrategie, um die Produktionskapazität, Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit von Vakzinen so schnell wie möglich zu erhöhen.

Außerdem muss globale Gesundheitspolitik und Pharmaforschung im Sinne weltweiter Pandemie-Resilienz neu gedacht werden. Der Globale Süden braucht starke eigenständige Gesundheitssysteme, um der nächsten Pandemie zu widerstehen.

Die Europäische Union hat sich den UN-Nachhaltigkeitszielen verpflichtet. Die Pandemie darf uns auf dem Weg zu diesen Zielen nicht um Jahrzehnte zurückwerfen. Nur der noch entscheidendere Kampf gegen Ungleichheiten und für nachhaltige Entwicklung wird uns helfen, der nächsten Generation in unseren Partnerländern eine Chance zu geben.” 

Der Finanzausschuss hat heute das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz beschlossen. Damit wird das Transparenzregister umfassender und digitaler gemacht und so der Kampf gegen Geldwäsche gestärkt. Mit dem Transparenzregister ist es möglich, die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen zu identifizieren. Es sorgt damit für die nötige Transparenz, um illegale Finanzströme aufzudecken.

Jens Zimmermann, zuständiger Berichterstatter:

„Mit dem Gesetz wird das Transparenzregister zu einem Vollregister aufgewertet. Damit wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass alle EU-Mitgliedstaaten ihre Register vernetzen und digital nutzbar machen können. So wird die Bekämpfung von Geldwäsche auch auf europäischer Ebene gestärkt.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen zusätzliche Erleichterungen für Vereine und andere gemeinnützige Organisationen geschaffen. Da auch Vereine im Geschäftsleben auftreten, müssen auch sie sich in das Register eintragen. Vereine werden sich jedoch auch künftig im Regelfall nicht selbst um die Eintragung kümmern müssen, sondern sie werden automatisch eingetragen – über einen Abgleich mit dem Vereinsregister. Zudem haben wir die bereits bestehende Möglichkeit für gemeinnützige Organisationen, sich von den Gebühren für das Transparenzregister befreien zu lassen, deutlich vereinfacht. Ab 2024 ist hierfür kein Antrag mehr nötig, in der Zwischenzeit genügt ein einmaliger stark vereinfachter Antrag.“

Das Europäische Parlament hat für einen geänderten EU-Sozialfonds gestimmt, wie am Dienstagabend bekanntgeben wurde. Der Sozialfonds wird in der neuen Förderperiode laut der Verordnung einen stärkeren Fokus auf die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und die Beseitigung der Armut, vor allem bei Kindern und jungen Menschen, legen.

Gabriele Bischoff, sozial- und wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten:

„Unterstützung im Kampf gegen Armut: Der Europäische Sozialfonds fokussiert sich künftig stärker auf den Einsatz gegen soziale Ausgrenzung und Armut, vor allem von Kindern, jungen Menschen und anderen besonders vulnerablen Gruppen. Wir Sozialdemokrat*innen haben durchgesetzt, dass die Europäische Kindergarantie in den Fonds aufgenommen wurde. Die am stärksten betroffenen EU-Staaten müssen künftig fünf Prozent des Fonds gegen Kinderarmut verwenden. Dafür haben wir seit 2014 gekämpft, um allen Kindern eine kostenlose, hochwertige Gesundheitsversorgung, Bildung, Kinderbetreuung, eine menschenwürdige Unterkunft und angemessene Ernährung zu garantieren. Fünf Millionen weniger arme Kinder ist das Ziel, auf das sich EU und Mitgliedstaaten auf dem Sozialgipfel von Porto verständigt haben. Vor dem Hintergrund der Folgen der Covid-19-Pandemie ist dies dringlicher denn je.

Junge Menschen sind besonders von der Krise betroffen, denn ihr Berufseinstieg ist durch schlechtere Ausbildungsbedingungen und den Wegfall von Arbeitsplätzen in einigen Branchen schwieriger geworden. In einigen EU-Ländern beträgt die Jugendarbeitslosenquote fast 40 Prozent. Es ist deshalb wichtig, dass der EU-Sozialfonds schneller mehr finanzielle Mittel für junge Menschen vorsieht und alle EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, der Jugend bessere Perspektiven zu bieten.“

Der Europäische Sozialfonds+ ko-finanziert seit 60 Jahren nationale Projekte in den Bereichen Arbeitsbeschaffung, Bildung, Inklusion und Gesundheit. Für die neue Förderperiode ist ein Budget von fast 100 Milliarden Euro eingeplant. Neben dem Wiederaufbaufonds “Next Generation EU” und dem Regionalfonds “React EU” soll der EU-Sozialfonds damit wesentlich zum sozialen Wiederaufbau nach der globalen Pandemie sowie zu einem gerechten ökologischen und digitalen Wandel beitragen.

Da die Eigenmittel zur Finanzierung des EU-Haushaltes bereits in allen Mitgliedstaaten ratifiziert wurden, kann die EU nun damit beginnen, Mittel im Rahmen der Corona-Krisenhilfen bereitzustellen und mit der Aufnahme von Mitteln auf den Kapitalmärkten beginnen.

Das Europäische Parlament wird am heutigen Dienstagabend, 8. Juni 2021, final über die Verordnung für die Digitalen Covid19-Zertifikate abstimmen. Damit wird das Parlament die Voraussetzungen für die EU-Mitgliedstaaten schaffen, den digitalen Nachweis am 1. Juli, pünktlich vor der Sommertourismus-Saison, einzuführen.

Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D:

„Wir schaffen einen Rechtsrahmen, um pünktlich zum Sommer die Reisefreiheit schrittweise wieder zu erleichtern. Jetzt ist es an den EU-Mitgliedstaaten, diesen tatsächlich zu nutzen, und die Verifizierung auch für nationale Zwecke, wie etwa Museumsbesuche über das EU-System zu ermöglichen. So können wir ein erneutes Chaos vermeiden, wie wir es etwa bei den verschiedenen Corona-Warn-Apps der Mitgliedstaaten erlebt haben.

Gesundheitsminister Jens Spahn muss sicherstellen, dass Deutschland bei der Einführung der Zertifikate nicht hinterherhinkt. In einigen EU-Staaten liegen die benötigten Impfdaten zum Beispiel grundsätzlich digital vor, während in Deutschland häufig noch der gelbe Impfpass genutzt wird, der nicht den Anforderungen des EU-Systems entspricht. Während einer sechswöchigen Übergangsphase kann aber auch der gelbe Impfpass zur Erleichterung von innereuropäischen Reisen genutzt werden. Ab Mitte August sind dann nur noch die Zertifikate gültig, die den Anforderungen entsprechen, weshalb die Umsetzung nun zügig erfolgen muss.

Falls es die pandemische Situation erfordert, können Mitgliedstaaten auch künftig Reisebeschränkungen, wie Tests oder Quarantäne einführen. Zugleich haben sie sich klar dazu verpflichtet, von Reisebeschränkungen für Zertifikatsträger*innen abzusehen, sofern es die Lage erlaubt. Damit werden die Zertifikate einen echten Mehrwert liefern und ein erster Schritt zur generellen Aufhebung von Reisebeschränkungen sein.

Testzertifikate sollen die Reisefreiheit für Menschen erleichtern, die sich bisher noch nicht impfen lassen konnten oder wollten. Gerade regelmäßige Tests können aber schnell kostspielig werden. Dem Parlament war es deshalb wichtig, durch kostenlose Tests Diskriminierung zu vermeiden. Die Kostenübernahme von COVID-Tests hat der Rat jedoch rigoros blockiert, auch mit dem Argument der nationalen Zuständigkeit. Immerhin wird die EU-Kommission mindestens 100 Millionen Euro zusätzlich bereitstellen, um Schnelltests zu günstigen Konditionen anzubieten.“ 

Das digitale europäische Zertifikat soll ab Juli zum Einsatz kommen. Drei verschiedene Nachweise wird es geben: Der überall in der EU abrufbare QR-Code soll eine Impfung nachweisen, aber auch einen negativen Test oder eine Genesung. Wer keine digitale Version nutzen möchte, kann den kostenlosen Bescheid auch in Papierform vorzeigen, zum Beispiel bei der Einreise am Flughafen. Über die Art und Weise, wie Bürger*innen den digitalen Nachweis erhalten, werden nationale Behörden informieren.

Zur Diskussion über die Erhöhung des Renteneintrittsalters erklärt der Minden-Lübbecker SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der NRW-Landesgruppe in der SPD-BTF Achim Post:

„Olaf Scholz hat deutlich gemacht, dass es mit der SPD keine Erhöhung des Renteneintrittsalters über 67 Jahre hinaus geben wird. Wenn die Union Hand an das Renteneintrittsalter legen will, muss sie mit dem entschiedenen Widerstand der SPD rechnen. Hier erwarte ich vor allem von Kanzlerkandidat Armin Laschet einmal eine klare Ansage. Bei der Rente darf es kein Rumeiern geben. Die SPD hat dagegen einen klaren Kurs: für stabile Renten, einen verlässlichen Sozialstaat und mehr, statt weniger soziale Gerechtigkeit in unserem Land.“

Zur heutigen Vorstellung des Nationalen Wasserdialogs durch Bundesumweltministerin Svenja Schulze erklärt André Stinka, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wir begrüßen die erarbeiteten Leitlinien, Aktionsfelder und Ziele des Nationalen Wasserdialogs. Dieser Dialog der Bundesumweltministerin muss jetzt von der Landesregierung aufgegriffen und entsprechend in NRW umgesetzt werden. Um den Herausforderungen durch Klimawandel, demografische Entwicklung sowie Artensterben entgegenzutreten und in Zukunft noch über ein qualitativ hochwertiges und bezahlbares Trinkwasser zu verfügen, brauchen wir auch in NRW ein Konzept für nachhaltiges Wassermanagement bis 2030. Unser Grundwasser, unsere Seen, Bäche und Flüsse müssen schlichtweg sauberer werden.

Die Landesregierung muss daher jetzt im Rahmen eigener Konzeptentwicklungen zunächst den Wasserbedarf identifizieren und quantifizieren, um daraus ein landesweites Wassermanagement abzuleiten. So können wir die notwendigen Anpassungen der Wasser-Infrastruktur an den Klimawandel erfassen. Auch der Schutz der Städte vor Überhitzung muss Bestandteil dieses Konzepts sein. Die Renaturierung und Förderung von Biodiversität insbesondere an Gewässern muss dabei gestärkt und gefördert werden.“

Zum Scheitern der Verhandlungen über die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Es ist längst überfällig, dass die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Das Scheitern der Verhandlungen ist ein Schlag ins Gesicht der Kinder und der Kinderschützer. Viele Menschen auch außerhalb der politischen Fraktionen haben gute Vorschläge in die Debatte eingebracht. Es ist bitter, dass der Union und auch der Opposition im Bundestag der Wille zur Einigung im Sinne der Kinder fehlte und sie damit eine historische Chance vertan haben. In der Pandemie ist doch mehr als deutlich geworden, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen sind, sondern ihre Bedürfnisse gesehen und respektiert werden müssen. Das ist ein Zustand, den ich nicht länger tolerieren kann und will. Für die Kinder und die Wahrnehmung ihrer Belange und Rechte ist die Verankerung ihrer Rechte im Grundgesetz entscheidend.

Wir haben uns in der jüngsten Vergangenheit in NRW viel mit erlittenem Leid von Kindern befasst. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss ‚Kindesmissbrauch‘ bringt das Scheitern im Kinderschutz in fast jeder Sitzung in trauriger und bedrückender Weise zum Vorschein. Auch die gestrige Expertenanhörung zum Antrag der SPD-Fraktion auf Aufarbeitung des Traumas von Verschickungskindern hat gezeigt, dass im Schutz von Kindern seit viel zu langer Zeit großer Nachholbedarf besteht. Nichts wäre daher angemessener gewesen als die Rechte von Kindern in das Grundgesetz aufzunehmen.

Wir werden die Konsequenzen aus dem Scheitern der Verhandlungen auch im Landtag NRW auf die Tagesordnung bringen. Schließlich hat die frühere Landesregierung unter Ministerpräsidentin Hannelore Kraft im Jahr 2017 eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, die die Aufnahmen von Kinderrechten in das Grundgesetz zum Ziel hatte.“