Scheitern der Verhandlungen ist ein Schlag ins Gesicht der Kinder und Kinderschützer

Zum Scheitern der Verhandlungen über die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Es ist längst überfällig, dass die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Das Scheitern der Verhandlungen ist ein Schlag ins Gesicht der Kinder und der Kinderschützer. Viele Menschen auch außerhalb der politischen Fraktionen haben gute Vorschläge in die Debatte eingebracht. Es ist bitter, dass der Union und auch der Opposition im Bundestag der Wille zur Einigung im Sinne der Kinder fehlte und sie damit eine historische Chance vertan haben. In der Pandemie ist doch mehr als deutlich geworden, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen sind, sondern ihre Bedürfnisse gesehen und respektiert werden müssen. Das ist ein Zustand, den ich nicht länger tolerieren kann und will. Für die Kinder und die Wahrnehmung ihrer Belange und Rechte ist die Verankerung ihrer Rechte im Grundgesetz entscheidend.

Wir haben uns in der jüngsten Vergangenheit in NRW viel mit erlittenem Leid von Kindern befasst. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss ‚Kindesmissbrauch‘ bringt das Scheitern im Kinderschutz in fast jeder Sitzung in trauriger und bedrückender Weise zum Vorschein. Auch die gestrige Expertenanhörung zum Antrag der SPD-Fraktion auf Aufarbeitung des Traumas von Verschickungskindern hat gezeigt, dass im Schutz von Kindern seit viel zu langer Zeit großer Nachholbedarf besteht. Nichts wäre daher angemessener gewesen als die Rechte von Kindern in das Grundgesetz aufzunehmen.

Wir werden die Konsequenzen aus dem Scheitern der Verhandlungen auch im Landtag NRW auf die Tagesordnung bringen. Schließlich hat die frühere Landesregierung unter Ministerpräsidentin Hannelore Kraft im Jahr 2017 eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, die die Aufnahmen von Kinderrechten in das Grundgesetz zum Ziel hatte.“