Der Deutsche Bundestag berät heute endlich in 2./3. Lesung das Insektenschutzgesetz. Vorausgegangen waren langwierige Abstimmungsprozesse innerhalb der Bundesregierung und eine monatelange Blockade durch die Agrarpolitiker der Union.

Carsten Träger, umweltpolitischer Sprecher:

„Das Insektenschutzgesetz ist das zentrale naturschutzpolitische Vorhaben dieser Legislaturperiode. Insekten spielen als Bestäuber, aber auch als Nahrung von Vögeln und Fledermäusen eine wichtige Rolle in den verschiedensten Ökosystemen. Abnehmende Insektenbestände durch den Verlust und die Verschlechterung von Insektenlebensräumen und die Anwendung von Pestiziden, aber auch durch Lichtverschmutzung erfordern dringendes Handeln.

Das Insektenschutzgesetz weitet den gesetzlichen Biotopschutz auf „artenreiches Grünland“, „Streuobstwiesen“, „Steinriegel“ und „Trockenmauern“ aus, der Biozideinsatz wird in vielen Schutzgebieten eingeschränkt. Die Lichtverschmutzung in Schutzgebieten wird durch ein Verbot der Neuerrichtung bestimmter Beleuchtungs-anlagen minimiert und mit „Natur auf Zeit“ können temporäre Insektenlebensräume, die z.B. beim Rohstoffabbau entstehen, für 15 Jahre erhalten werden.

Mit einem Änderungsantrag wird außerdem noch die vierte Tranche des Nationalen Naturerbe mit zusätzlichen 8.000 Hektar für den Naturschutz gesichert

Im Änderungsantrag wird auch insbesondere auf die Anliegen der Landwirtschaft eingegangen. Die vorrangige Prüfung von freiwilligen Leistungen und die Möglichkeit, Länderöffnungsklauseln oder Ländermodelle wie „Runde Tische“ oder den „Niedersächsischen Weg“ zu nutzen, wurde im Gesetz noch einmal verstärkt.

Es ist ein Erfolg, dass wir das wichtige Leuchtturmprojekt „Insektenschutz“ und die Ausweitung der Flächen für das Nationale Naturerbe gegen den Widerstand der Agrarlobby und von Teilen der Union durchgesetzt haben.“

Heute demonstrieren Vertreterinnen und Vertreter des Landes-ASten-Treffen NRW vor dem Landtag, um mehr Hilfe von der Regierung einzufordern. Seit drei Semestern läuft der Hochschulbetrieb in Nordrhein-Westfalen im Ausnahmezustand. Bislang ist noch nicht absehbar, in welcher Form das kommende Wintersemester 2021/2022 stattfinden kann. Die Notlage der Studierenden in NRW hat sich in den vergangenen Monaten stark zugespitzt. Die finanzielle und soziale Situation ist an vielen Stellen so dramatisch, dass immer mehr Studierende auch unter psychischen Schäden leiden.

Hierzu erklärt Dietmar Bell, wissenschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Landesregierung lässt die Studierenden und die Lehrenden in der Corona-Pandemie jetzt im vierten Semester infolge im Stich. Statt selbst aktiv zu werden, schiebt sie die Verantwortung für den Umgang mit der Pandemie den Hochschulen zu und treibt so einen Keil zwischen Hochschulen, Lehrpersonal und die Studierenden. Vielerorts organisieren sich Studierende deswegen selbst, um den Folgen der Pandemie entgegenzuwirken.

Wir dürfen die Studierenden, die Hochschulen und ihr Personal nicht länger ignorieren. Daher fordern wir von der Landesregierung jetzt einen klaren Fahrplan für das kommende Wintersemester. Dazu gehört auch ein konkretes Unterstützungsprogramm für Studierende, das neben der sozialen und der finanziellen auch die gesundheitliche Belastungssituation der Studierenden umfasst. Gelder müssen verlässlich und unbürokratisch freigegeben werden, damit man an den Hochschulen auch personell aufrüsten kann.

Zudem brauchen wir ein Impfkonzept für die Hochschulen. Mit Erst- und Zweitimpfung vergehen bis zur vollen Wirksamkeit acht bis zwölf Wochen. Wenn das Wintersemester wieder in Präsenz stattfinden soll, müssen Studierende und Lehrende im Juli und August geimpft werden. Aktuell scheint es aber außer warmen Worten durch den Ministerpräsidenten keinerlei konkrete Handlungspläne zu geben. Damit gefährdet die Landesregierung den Start in ein sicheres Präsenz-Semester. Erneut zeigt sich, dass die Hochschulen in dieser Landesregierung offenkundig keine Priorität haben.“

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung wurde erneut über die Veränderung der Abstandsregelungen für Windkraftanlagen in NRW diskutiert.

Hierzu erklärt André Stinka, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Laschet-Regierung in NRW zeigt, was mit der Union beim Thema Klimaschutz auf allen Ebenen gilt: Sonntagsreden bei den Zielen und Feigheit, wenn es an die Umsetzung geht.

Durch den Vorschlag der Landesregierung werden Arbeitsplätze in der Zukunftsbranche Windkraft gefährdet. Mit einer pauschalen Abstandsregelungen von 1.000 Metern wird der Ausbau der Windkraft in NRW massiv eingeschränkt. Schon jetzt bewegt sich der Ausbau auf einem niedrigen Niveau – da hilft auch der Vergleich mit anderen Bundesländern nichts, in denen es ähnlich langsam vorangeht. Eine aktuelle Studie zeigt außerdem, dass die Pläne der Landesregierung dazu führen, dass höchstens 8 Gigawatt Windkraftleistung bis 2030 ausgebaut werden können. Damit stellt sich die Landesregierung selbst ein Bein und verhindert, dass sie das eigene Ziel von 10,5 Gigawatt Windkraftleistung erreicht. Ohnehin wären selbst die 10,5 Gigawatt Windkraftleistung noch zu wenig, um die vorgelegten Klimaschutzziele zu erreichen.

Für die angebliche Steigerung der Akzeptanz von Windkraftanlagen durch höhere Abstände gibt es keinerlei empirische Belege. Hingegen zeigen viele Bespiele wie etwa im Münsterland, wie eine umfassende Beteiligung der Anwohnenden und Kommunen vor Ort zu großer Akzeptanz und wirtschaftlichen Nutzen durch den Ausbau der Windenergie vor Ort führt. Die im Gesetz vorgesehene Öffnungsklausel für Kommunen, die unter großem Aufwand Windkraftzonen mit geringeren Abständen ausweisen können, soll sie jetzt zum Schuldigen eines mangelnden Windkraftausbaus machen.

Wir wollen hingegen zukunftsträchtige Arbeitsplätze durch einen ehrgeizigen Klimaschutz und eine schnellere Energiewende. Daher fordern wir, die pauschale Abstandsregel fallen zu lassen und die bisherigen Regeln des Bundesrechtes anzuwenden. Diese ermöglichen einen flexiblen Schutz der Anwohnerinteressen je nach Lage vor Ort, ohne den Ausbau flächendeckend zu bremsen. Die Verbände der Energiewirtschaft haben sich außerdem dafür ausgesprochen, den Gesetzentwurf beim Repowering zu ändern, um den notwendigen Ausbau der Windkraft in NRW voranzubringen. Nur so können Arbeitsplätze in der Windindustrie und in der energieintensiven Energie gesichert und die nötige Versorgungssicherheit mit sauberer Energie erreicht werden.“

In der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses fand die Sachverständigenanhörung zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes statt. Dabei gab es von Seiten der Hochschulen, der Studierendenvertretung und der Anwaltschaft breite Kritik an dem Gesetzentwurf von Justizminister Biesenbach.

Hierzu erklärt Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Seit vier Jahren arbeitet Justizminister Biesenbach nun schon an der Modernisierung der Juristenausbildung. Dennoch ist es ihm nicht gelungen, einen auf breitem Konsens aufbauenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die Stellungnahmen haben heute gezeigt, dass es grundlegenden Änderungsbedarf an dem Entwurf gibt. Er wird den Anforderungen im 21. Jahrhundert schlicht nicht gerecht. Stattdessen hat der Minister einen rückwärtsgewandten Gesetzentwurf vorgelegt, der den Geist der 1970er Jahre atmet. Kritik gab es insbesondere an den neuen Vorgaben für die Zwischenprüfungen und der Anzahl von zu schreibenden Hausarbeiten, an der Beibehaltung des mündlichen Vortrages im 1. Staatsexamen, der Verkürzung der Anwaltsstationen in der Referendarausbildung, an zu kurzen Übergangsfristen für die aktuell Studierenden und Referendare sowie an fehlenden Regelungen für Eltern- und Pflegezeiten. Kritik gab es also an so gut wie allen zentralen Punkten des Gesetzentwurfes.

Die Vorzeichen in der Juristen-Ausbildung haben sich grundlegend geändert. Es gab sicher Zeiten, da konnte von einem ‚Überangebot‘ von Absolventinnen und Absolventen gesprochen werden. Leider hat Minister Biesenbach aber offenbar nicht mitbekommen, dass diese Zeiten vorbei sind. Wir brauchen moderne und mutige Ansätze, um die Abbrecherquoten im Jura-Studium zu senken. Mit diesem Gesetzentwurf wird das aber nicht funktionieren. Vor allem muss der Minister seinen Widerstand gegen die Möglichkeit eines Bachelorabschlusses für Jura-Studierende endlich aufgeben. Spätestens jetzt muss auch er einsehen, dass der Gesetzentwurf so nicht verabschiedet werden kann. Wir erwarten deswegen eine grundlegende Überarbeitung während der Sommerpause.“

Als Teil der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung sollte die Autobahn GmbH zum 1. Januar 2021 ihre Arbeit aufnehmen. Der Start ist geglückt: Seit Jahresbeginn werden nicht nur die Bundesautobahnen, sondern auch die Bundesstraßen in den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg in alleiniger Verantwortung des Bundes geplant, gebaut und betrieben.

Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin:

„Die Reform der Verwaltung der Autobahnen ist eine enorme Aufgabe. Der Bund wird künftig viel besser und zielgenauer entscheiden können, an welcher Stelle die finanziellen Mittel als erstes verwendet werden. Und das allein auf der Grundlage der verkehrlichen Notwendigkeit. Auch wenn der Start etwas holprig war und die Kosten der Umsetzung hoch sind, bin ich sicher: Die Reform ist und bleibt ein Erfolg für die Infrastrukturpolitik“

Elvan Korkmaz-Emre, zuständige Berichterstatterin:

„In den kommenden Jahrzehnten geht es vor allem darum, eine integrierte deutschlandweit koordinierte Planung der Infrastruktur voranzubringen, auch mit dem Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. Daher war es sinnvoll, die Zuständigkeiten im Bereich der Autobahnen und zum Teil der Bundesfernstraßen zu bündeln, um die Koordinierung zu erleichtern und Planung, Bau und Betrieb effizienter aus einer Hand zu gestalten.

Die Autobahn GmbH ist Teil einer der größten Verwaltungsreformen der letzten Jahrzehnte. Mit der Reform hat eine Institution die Aufgaben übernommen, die bislang auf sechszehn Länder verteilt waren. Diesen Übergang zu meistern, war keine leichte Sache und ist auch noch nicht abgeschlossen. Aber vor allem dank des großen Engagements der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Autobahn GmbH, die Ihre Erfahrung aus den Ländern schon mitbringen, ist die erste Hürde zu Jahresbeginn erfolgreich genommen worden.“

Heute haben wir abschließend im Gesundheitsausschuss über die Assistenz von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus beraten. Künftig werden die Kosten dafür übernommen – von der Krankenkasse oder von der Eingliederungshilfe.

Sabine Dittmar:

„Eine Behandlung im Krankenhaus ist für viele Bürgerinnen und Bürger oftmals emotional belastend. Doch gerade bei Menschen mit Behinderungen, die auch im Alltag auf Assistenz angewiesen sind, ist es extrem wichtig, dass sie sich auch im Krankenhaus auf ihre gewohnte Betreuung und Begleitung verlassen können.

Mit der Regelung zur Kostenübernahme stellen wir sicher, dass die gewohnte Assistenz auch im Krankenhaus gewährleistet werden kann. Dies ist wichtig für den Erfolg der medizinischen Behandlung und die notwendigen diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen von Patienten mit Behinderungen.“

Kerstin Tack:

„Endlich ist die lang überfällige Kostenübernahme für die Assistenz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer stationären Behandlung im Krankenhaus geregelt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat lange für eine Lösung dieses Problems gekämpft.

Künftig wird die Krankenkasse die Kosten übernehmen, wenn die Begleitung durch Angehörige erfolgt. Bei der Begleitung durch Mitarbeitende von Einrichtungen der Behindertenhilfe zahlen die Träger der Eingliederungshilfe.“

Anlässlich des Bauerntages und der Kritik von Joachim Ruckwied, Präsident des Bauernverbands, die SPD würde wichtige Gesetze blockieren, kritisiert Matthias Miersch den Lobbyismus des Verbands. Statt die wahren Interesse der Landwirtschaft zu vertreten, verhindert der Verband immer wieder das Finden eines gesellschaftlichen Konsens zur Zukunft der Landwirtschaft. Es braucht breit akzeptierte Lösungen und damit Planungssicherheit für Landwirte.

Matthias Miersch:

„Mich enttäuscht, dass der Präsident des Bauernverbandes, Joachim Ruckwied, nach wie vor mehr Lobbyismus betreibt, statt die wahren Interessen der Landwirte zu vertreten. Seinen Vorwurf, die SPD-Fraktion würde wichtige Gesetze blockieren, weise ich entschieden zurück. Wenn Joachim Ruckwied sich gemeinsam mit der Landwirtschaftsministerin frühzeitig für einen gesellschaftlichen Konsens in der Landwirtschaft eingesetzt hätte, wären wir jetzt deutlich weiter.

Mit etwas mehr Engagement des Bauernverbandes hätten wir längst ein zukunftsfähige Ackerbaustrategie und gemeinsame Kriterien für die Nutztierhaltung. Ohne gesellschaftlich akzeptierte Kriterien kann es kein vernünftiges Tierwohllabel geben. Anstatt immer nur für Geld im alten System zu sorgen, sollte der Bauernverband engagiert an zukunftsfähigen und gesellschaftlich breit akzeptierten Lösungen mitarbeiten. Denn nur so erhalten unsere Landwirte Investitions- und Planungssicherheit.“

Die anstehende Verabschiedung des EU-Klimagesetzes im Europäischen Parlament am Donnerstag, 24. Juni, kommentiert MdEP Delara Burkhardt, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten:

„Erstmals wird mit dem EU-Klimagesetz das Ziel der Klimaneutralität gesetzlich festgeschrieben und so unumkehrbar gemacht. Damit ist ein neues Verständnis von Klimapolitik nun Gesetzeslage: Mit der Einführung eines EU-Treibhausgasbudgets und dem neuen wissenschaftlichen EU-Klimabeirat, der der Kommission und den Mitgliedstaaten auf die Finger schaut, wird das Motto ‘listen to science’ der Klimabewegung in der EU-Klimapolitik verankert. Diese Instrumente könnten in Zukunft wichtige Hebel sein, die EU auf Spur zu halten, um ihren internationalen Klimaverpflichtungen nachzukommen. Das sind konkrete Fortschritte für den Klimaschutz. Wer es ablehnt, riskiert mit leeren Händen dazustehen und auf die veraltete Politik zurückzufallen. Mit ihrer Ablehnung riskieren die Grünen genau dies leichtfertig.

In den wichtigen Punkten der Klimaziele für 2030 und 2050 musste das Parlament große Zugeständnisse an den Rat machen. Kritisch bleibt, dass in dem neuen EU-Klimaziel für 2030 auch negative Emissionen durch sogenannte natürliche Senken wie Wälder, Moore und Wiesen, die der Atmosphäre CO2 entziehen, in die Berechnung der Zielvorgabe miteinbezogen werden. Das birgt die Gefahr, dass die Verantwortung für Dekarbonisierung anderer Bereiche wie Verkehr und Wohnen auf unsere Wälder abgewälzt wird, denen es aber zunehmend schlechter geht. Immerhin konnte das Europäische Parlament erreichen, dass die Anrechnung natürlicher Senken auf eine gewisse Menge beschränkt wird.

Umso wichtiger: Nächsten Monat wird die Europäische Kommission ihr ‘Fit for 55’-Paket mit Vorschlägen für Instrumente zur Umsetzung der neuen Klimaziele vorlegen. Das bietet die große Chance, die Klimaziele durch konkrete Maßnahmen zu übertreffen. Anders als Christdemokraten und Liberale ist die sozialdemokratische Fraktion dagegen, alles über den Markt mit einer Ausweitung des Emissionshandels auf Verkehr und Wohnen regeln zu wollen. Der Weg, der hier gegangen werden muss, ist der massive europaweite Ausbau der erneuerbaren Energien, die Beibehaltung nationaler Zuständigkeiten und schärfere CO2-Standards zum Beispiel für den Verkehr- und Gebäudebereich.”

Die Landesregierung plant die Auflösung der EnergieAgentur.NRW. Seit Bekanntwerden der Pläne kritisiert die SPD-Fraktion im Landtag NRW diese Überlegungen.

Hierzu erklärt André Stinka, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion:

„Die Bundesregierung hat das Klimaschutzgesetz nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachgebessert, wodurch die Klimaziele nun ambitionierter sind. Doch statt echter Kraftanstrengungen beim Thema Klimaschutz zerschlägt die Landesregierung die EnergieAgentur.NRW. Damit gehen in mehr als 30 Jahren gewachsene Netzwerke und immenses Know-how von rund 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verloren. Das ist hochgradig unprofessionell und für die Zukunft des Klimaschutzes in NRW brandgefährlich. Leidtragende werden die Menschen, die Kommunen, die Wirtschaft und das Klima in Nordrhein-Westfalen sein.

Minister Pinkwart muss uns erklären, wie er die Klimaschutzziele in NRW erreichen will – und vor allem, wie er das ohne die EnergieAgentur schaffen kann. In einer eilig gegründeten Landesgesellschaft werden zum Jahresbeginn 2022 nur ca. 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitstehen, um die Klimaziele umzusetzen. Wir lehnen die Zerschlagung der EnergieAgentur.NRW entschieden ab, weil wir davon überzeugt sind, dass wir auf ihre Unterstützung angewiesen sind.

Der Landesregierung geht es jedoch nicht um ernsthafte Diskussionen. Das Ende der EnergieAgentur ist rein ideologisch motiviert. Daher fordern wir die Landesregierung wenigstens dazu auf, bestehende Netzwerke sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die neue Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz zu integrieren.“

Immer mehr Menschen sind im Alter auf die Unterstützung durch ambulante Pflegedienste angewiesen. Das besondere Abhängigkeitsverhältnis zwischen Pflegebedürftigen und Pflegediensten wird in der derzeitigen Rechtslage jedoch nicht ausreichend berücksichtigt. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert deshalb in einem Positionspapier die Stärkung von Verbraucherrechten in der ambulanten Pflege.

Mechthild Rawert, zuständige Berichterstatterin:

„Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt kontinuierlich: 2019 lag sie bereits bei 4,13 Millionen Menschen. Dabei werden vier von fünf pflegebedürftigen Menschen zu Hause betreut – häufig mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes. Bislang fehlt es aber an starken gesetzlich abgesicherten Verbraucherinnen und Verbraucherrechten in der ambulanten Pflege. Es gilt im Wesentlichen das allgemeine Dienstvertragsrecht. Darin wird jedoch die besondere Abhängigkeit der pflegebedürftigen Person nicht zufriedenstellend berücksichtigt. Gerade in der palliativen und intensivmedizinischen Versorgung können so bedrohliche Situationen entstehen – zum Beispiel bei kurzfristigen Kündigungen. Das wollen und müssen wir ändern.

Die SPD-Fraktion im Bundestag fordert daher zeitnah ein Gesetz, um Verbraucherinnen- und Verbraucherrechte in der ambulanten Pflege zu stärken. Es braucht klare Schutzvorschriften, die Kündigungsfristen, Schriftformerfordernisse, klare Einsatzzeiten sowie die Pflicht zur Transparenz von Vertragsleistungen umfassen.

Weiterhin fordert die SPD-Fraktion im Bundestag einen Ausbau der ambulanten Hilfenetze. Gerade bei geringem Hilfebedarf, wie zum Beispiel bei der hauswirtschaftlichen Unterstützung, besteht eine große Versorgungslücke. Diese gilt es dringend zu schließen. Notwendig ist auch eine bessere Kontrolle der Verbraucherinnen- und Verbraucherrechte im ambulanten Pflegemarkt. Niemand soll aus Unwissenheit benachteiligendes Verhalten dulden müssen oder vor der Durchsetzung seiner Rechte zurückschrecken aus Angst davor, nicht weiter versorgt zu werden.“

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in ihrer heutigen Fraktionssitzung das Positionspapier „Hochschule und Wissenschaft – digital, innovativ und weltoffen“ beschlossen. Darin sind die zentralen Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion enthalten, um das Wissenschaftssystem in Studium, Lehre und Forschung für die kommenden vier Jahre innovativ zu gestalten. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Maßnahmen für ein Gesetz für gute Arbeit in der Wissenschaft. Das bestehende Wissenschaftszeitvertragsgesetz ist wegen anhaltender Probleme bei den Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft nicht zuletzt seit der Debatte um #IchbinHanna in die Kritik geraten.

Oliver Kaczmarek, bildungspolitischer Sprecher:

„Innovative und weltoffene Wissenschaft sind der Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit unsere Gesellschaft. Wir wollen insbesondere die Hochschulen als Herzstück des Wissenschaftssystems weiter stärken. Mit unserem Maßnahmenpaket aus Digitalisierungspauschale für die Hochschulen, Flexibilität für die Exzellenzstrategie und Gründung einer Deutschen Transfergemeinschaft machen wir den Weg frei für die digitale, innovative und weltoffene Wissenschaft.“

Wiebke Esdar, zuständige Berichterstatterin:

„Gute Arbeit in der Wissenschaft ist immer noch ein Privileg für zu Wenige. Daher wollen wir faire Beschäftigungsbedingungen schaffen: von der Promotion über die Postdoc-Phase bis zur Professur. Dazu wollen wir mit dem Gesetz für gute Arbeit in der Wissenschaft Dauerstellen und verlässliche Karriereperspektiven zur Regel machen. Auch wollen wir die bestehende Tarifsperre abschaffen. Wer befristet beschäftigt ist, soll zudem durch Mindestvertragslaufzeiten mehr Sicherheit bekommen.“

Die Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ präsentiert heute ihre Ergebnisse der Öffentlichkeit. Die Kommission wurde auf Initiative der SPD im Koalitionsvertrag vereinbart und vor drei Jahren eingesetzt. Am Ende intensiver Beratungen der 38 Sachverständigen und Abgeordneten stehen über 300 Empfehlungen.

Yasmin Fahimi, zuständige Berichterstatterin:

„Das deutsche Berufsbildungssystem ist ein Motor unserer sozialen Marktwirtschaft. Damit werden der Fachkräftenachwuchs für die Wirtschaft und eine breite gesellschaftliche Teilhabe an beruflichem Erfolg gesichert. Wir brauchen ein umfassendes Ausbildungsversprechen und einen Berufsbildungspakt, damit dies auch in Zukunft so bleibt.

Die Folgen der demografischen Entwicklung sowie der digitalen und ökologischen Transformation sind gravierend. In den kommenden Jahren müssen wir zahllose neue Lehrkräfte und Ausbildende gewinnen. Wir wollen ihre Medienkompetenz ausbauen und die digitale Infrastruktur der beruflichen Schulen und Betriebe vorantreiben. Nicht Technikwissen führt zu verbesserten Lernerfolgen, sondern fortschrittliche Didaktik und Pädagogik. Außerdem wollen wir die schulischen Ausbildungen in den Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufen attraktiver gestalten und ihnen einen bundesrechtlichen Rahmen geben.

Die Unternehmen bieten immer weniger Ausbildungsplätze an. Schon ein Viertel der regionalen Arbeitsmarktbezirke weist große Passungsprobleme auf. Hunderttausenden junger Menschen misslingt so ein direkter Einstieg in gute Arbeit. Mit einer Ausbildungsgarantie wollen wir ihr Recht auf freie Berufswahl durchsetzen. Mobilität zur Aufnahme einer Ausbildung können wir mit einem Bundesprogramm „Junges Wohnen“ und digitaler Lernmittelfreiheit erreichen.

Die SPD-Fraktion im Bundestag will das Recht auf Weiterbildung durchsetzen. In den Unternehmen gelingt dies mit erweiterter Mitbestimmung. Die Arbeitslosenversicherung müssen wir zu einer Arbeitsversicherung für Arbeit und Qualifizierung weiterentwickeln. Schließlich wollen wir mit einem Erwachsenenweiter­bildungsgesetz eine Bildungsgrundabsicherung einführen. So bieten wir allen Menschen eine selbstbestimmte zweite berufliche Chance.

Nur ein Teil der Mitglieder der Enquete-Kommission unterstützte unsere Finanzierungsvorschläge. CDU/CSU und FDP verneinten gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Doch die berufliche Bildung ist viel zu wichtig, um sie allein an den Bedürfnissen der Unternehmen auszurichten. Die Berufsbildung braucht jetzt einen Neustart.“