Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat heute den neuen Landesentwicklungsplan für NRW verabschiedet. Allerdings hat das Oberverwaltungsgericht einen wesentlichen Bestandteil des LEP offenbar mit Urteil vom 16. Februar 2024 für rechtswidrig erklärt. Das beträfe auch den Lenkungserlass zur Steuerung des Ausbaus im sogenannten Übergangszeitraum. Das Land hätte damit den Privilegierungstatbestand für die Windenergie rechtswidrig ausgehebelt. Das deutete sich bereits in der Sachverständigenanhörung im Landtag im Januar an.

Hierzu erklärt André Stinka, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Landesentwicklungsplan ist ein wichtiges Instrument der Raumordnung und soll nun sicherstellen, dass 1,8 Prozent der Landesfläche von Nordrhein-Westfalen gemäß den Bundesvorgaben für Windenergie bereitgestellt wird. Doch in seiner heute verabschiedeten Form ist der Plan in Teilen offenbar unwirksam. Die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Grünen hätten den Tagesordnungspunkt daher besser von der Agenda genommen, statt einer wohl schon gerichtlich bestätigten rechtswidrigen Verordnung zuzustimmen. Der LEE NRW berief sich heute in einer Pressemitteilung auf besagtes Urteil des OVG.

Wir erleben einmal mehr ein schlechtes Regierungshandwerk, das Schwarz-Grün auch durch das hehre Ziel eines beschleunigten Windkraftausbaus nicht verdecken kann. Dadurch wird die Rechtsunsicherheit für die Planungsregionen und die Kommunen erneut erhöht und Planungssicherheit für Investoren reduziert. Neben Geschwindigkeit muss die Landesregierung auch Sorgfalt walten lassen. Sonst erweist sie dem Umbau unserer Industriegesellschaft und dem Kampf gegen den Klimawandel einen Bärendienst.“

Am heutigen Donnerstagnachmittag bringt die SPD-Fraktion ihren Antrag „Diskriminierung von Alleinerziehenden und Menschen mit Zuwanderungsgeschichte auf dem Wohnungsmarkt entschieden bekämpfen“ (Drucksache 18/8127) in den Landtag ein. Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Anja Butschkau, Sprecherin für Frauen und Gleichstellung:

Lisa-Kristin Kapteinat:

„Immer noch werden viele Menschen und ganze Teile unserer Gesellschaft in NRW auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert. Insbesondere Menschen mit Zuwanderungsgeschichte erfahren strukturelle Diskriminierung: Laut der Antidiskriminierungsstelle des Bundes berichteten in einer Umfrage unter Befragten mit Zuwanderungsgeschichte 35 Prozent von Diskriminierung bei ihrer Wohnungssuche aus rassistischen Gründen beziehungsweise aufgrund ihrer ethnischen Herkunft. Mehr als die Hälfte der Betroffenen gab zudem an, dass sie auf Grund ihrer Zugehörigkeit zu einer benachteiligten Gruppe eine Wohnung oder ein Haus nicht bekommen haben. Dieser Zustand ist unhaltbar. Die Landesregierung muss endlich handeln und Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt entgegentreten! Wir fordern daher unter anderem eine höhere finanzielle Unterstützung der Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit in NRW seitens der Landesregierung und eine erhebliche Steigerung der Investitionen in einen mietpreisgebundenen Wohnungsbau für zusätzlichen Wohnraum für benachteiligte Gruppen. Die Zeit des schwarz-grünen Zuschauens muss in jedem Fall beendet werden.“

Anja Butschkau:

„Auch die strukturelle Diskriminierung von Alleinerziehenden, insbesondere von alleinerziehenden Müttern, ist auf dem Wohnungsmarkt in NRW nicht von der Hand zu weisen: Die landeseigene NRW.BANK hat noch im vergangenen Jahr in einer großangelegten Befragung von Expertinnen und Experten die dramatische Realität vieler Alleinerziehender dargelegt: So sehen 45 Prozent der befragten Expertinnen und Experten schlechte, 23 Prozent sogar sehr schlechte Chancen für Alleinerziehende, ein neues Zuhause zu finden. Die Gruppe der Alleinerziehenden ist auch die größte Gruppe bei Menschen mit wenig Einkommen, die angesichts der Mietkostenbelastung in teils extrem prekären Situationen leben müssen. Diese Befunde sind alarmierend. Wir fordern daher die Landesregierung auf, endlich eine Strategie auch zur Verbesserung des Zugangs von Alleinerziehenden und ihren Kindern auf den Wohnungsmarkt zu entwickeln und bei der Vergabe von Fördermitteln stärker die besonderen Bedürfnisse von Einelternfamilien zu berücksichtigen.“

Anlässlich der Aktuellen Stunde im nordrhein-westfälischen Landtag zum Thema „Trendwende oder Strohfeuer – Wohin geht es mit der öffentlichen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen?“ und der Einbringung des SPD-Antrages „Die Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen brauchen endlich einen angemessenen Mieterschutz“ (Drucksache 18/8126) erklären die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sarah Philipp und Sebastian Watermeier, wohnungsbaupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Sarah Philipp:

„Die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen ist dramatisch. Die schwarz-grüne Landesregierung schafft es nicht, die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum zu verbessern. Ein in weiten Teilen des Landes ausgehebelter Mieterschutz hat den Mietpreisanstieg in den vergangenen Jahren noch befördert. Das ist auch das klare Ergebnis der Expertenanhörung, die wir aufgrund der dramatischen Situation hier im Landtag durchgeführt haben. Wir brauchen dringend ein grundsätzliches Umdenken und eine neue Förderpolitik für die mehr als zehn Millionen Menschen, die in NRW in Mietwohnungen leben.“

Sebastian Watermeier:

„Angesichts dieser tiefgreifenden Versorgungskrise auf dem NRW-Wohnungsmarkt ist das Auftreten der schwarz-grünen Landesregierung geradezu skandalös. Nach der Phase der Schuldzuweisungen in alle Richtungen – insbesondere in Richtung Berlin – kommt jetzt die Phase des Selbstbetrugs und der Euphorie. Denn die Ergebnisse der Wohnraumförderung für das Jahr 2023 sind nur ein Strohfeuer und kein Anlass zur Freude, sondern zur Sorge. Die Misere der unzureichenden Wohnraumversorgung ist längst nicht überwunden. Eine Trendwende ist nicht erreicht.“

Die Bundesregierung hat sich auf das Aussetzen der Vier-Prozent-Quote von landwirtschaftlichen Brachflächen in diesem Jahr geeinigt.  Angesichts der Debatten um die Situation in der Landwirtschaft kommt die von der EU-Kommission eingeräumte Ausnahme zur rechten Zeit.

Susanne Mittag:

„Angesichts der Debatten um die Situation in der Landwirtschaft ist es richtig, in diesem Jahr erneut die von der EU-Kommission eingeräumte Ausnahme bei den verpflichtenden Flächenstilllegungen zu nutzen. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass ein Ziel der nichtproduktiven Flächen auf Ackerland unter anderem die ökologischen Effekte sind, die jetzt nicht unter den Tisch fallen dürfen. Auch aus diesem Grund ist es unbedingt erforderlich, den geplanten Ausbau der Grünlandregelungen endlich umzusetzen, auf die Grünlandbewirtschafter schon lange warten. Diese Anpassungen müssen rechtzeitig für 2025 stehen, damit die Landwirtinnen und Landwirte frühzeitig planen können.“

Die Hängepartie ist endlich vorbei: Heute hat das Europäische Parlament das ambitionierte Naturschutzgesetz verabschiedet, trotz heftiger Kritik von konservativen Kräften. Bis 2030 sollen nun 20 Prozent der zerstörten Ökosysteme an Land und in den Meeren renaturiert werden.

Lina Seitzl, zuständige Berichterstatterin:

„Bis 2050 sollen alle europäischen Naturlandschaften in einem guten Zustand sein. Dieses Ziel dient dem Schutz unserer Artenvielfalt und der Erreichung der ambitionierten Klimaziele. Denn naturnahe Auen und Moore speichern mehr Wasser in der Landschaft und schützen vor Trockenheit und Hochwasser. Gesunde und widerstandsfähige Wälder speichern Treibhausgase und bieten Lebensraum für zahlreiche Arten. Das neue EU-Gesetz enthält auch verpflichtende Ziele für das Stadtgrün und die Beschattung. Dieses Regelwerk ist entscheidend im Kampf gegen das Artensterben und den Klimawandel. Zurzeit sind rund 80 Prozent der europäischen Ökosysteme nicht mehr intakt, da sie intensiv landwirtschaftlich genutzt, verschmutzt und versiegelt werden. Daher ist es eine gute Nachricht, dass sich die europäische Staatengemeinschaft trotz der andauernden Blockaden von konservativen Kräften für mehr Klima- und Naturschutz entschieden hat. Jetzt ist es wichtig, die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur schnell in Deutschland umzusetzen.“

 

Heute ist Equal Care Day, der ein Schlaglicht auf die ungleiche Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern wirft. Frauen leisten in Deutschland viel mehr unbezahlte Arbeit als Männer, vor allem in der klassischen Hausarbeit und in der Pflege.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Ohne private Sorgearbeit, sei es die Betreuung der Kinder oder die Pflege von Angehörigen, würde unsere Gesellschaft nicht funktionieren. Die Care-Arbeit ist existenziell, erfährt aber nicht die Anerkennung, die sie verdient. Nach wie vor sind es Frauen, die den Großteil privater Care-Arbeit leisten. Dies hat gravierende Auswirkungen auf ihre Erwerbstätigkeit, Karrierechancen, wirtschaftliche Unabhängigkeit, finanzielle Absicherung im Alter und nicht zuletzt wegen Mehrfachbelastungen die Gesundheit. Das ist nicht gerecht und muss sich ändern.

Mit zahlreichen Maßnahmen stärken wir die gemeinsame Verantwortung für die Familie. Wir wollen eine Familienstartzeit einführen und planen eine zweiwöchige bezahlte Freistellung für den Partner oder die Partnerin nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld soll weiterhin ein bewährtes Modell für Familien bleiben. Zudem unterstützen wir die Länder bei der qualitativen Verbesserung der Kindertagesbetreuung. Für pflegende Angehörige streben wir eine größere Flexibilität in der Zeiteinteilung an und werden hierzu die Gesetze zur Pflegezeit und Familienpflegezeit weiterentwickeln. Fehlanreize, wie das Ehegattensplitting, gehören abgeschafft.

Langfristig gilt es, Vollzeitarbeit neu zu definieren. Denn wenn Frauen nicht einen Teil ihrer Sorgearbeit an den Partner abgeben, wird das nichts mit der Gleichberechtigung. Ich bin froh, dass es den Equal Care Day gibt, denn er weist auf die ungleiche Verteilung bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern hin. Das Erkennen von Nachteilen schafft öffentliche Akzeptanz für notwendige Veränderungen, etwa bei Steuerklassen.“

Heute Abend wird gegen 18:00 Uhr der Landtag abschließend den Gesetzentwurf der schwarz-grünen Koalition zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen beraten. Zur Abstimmung steht auch der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der FDP.

Hierzu erklären Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Dirk Wedel, Sprecher für Heimat und Kommunales der FDP-Fraktion:

Justus Moor:

„CDU-Kommunalministerin Ina Scharrenbach hat über fünf zähe Jahre gebraucht, ein Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorzulegen. Diesen Zeitraum hätte es bei weitem nicht gebraucht, wenn die CDU mit ihrer Ministerin nicht unnötige Abwehrkämpfe geführt hätte. Diese verzögernden Abwehrkämpfe gab es nur, weil sie eigentlich gar nichts von der Abschaffung halten. Dass die Straßenausbaubeiträge jetzt endlich der Vergangenheit angehören, ist dem Druck vieler Menschen zu verdanken, die sich in Bürgerinitiativen und in der erfolgreichsten Volksinitiative des Landes engagiert haben.

Das tragische an dem schwarz-grünen Gesetzentwurf ist, dass viele gerade dieser Menschen, die den Erfolg erst möglich gemacht haben, von der Abschaffung gar nicht profitieren werden. Denn der von der Landesregierung gewählte Stichtag schließt eine Vielzahl von Menschen aus, sie werden zahlen müssen. Das ist eine große Ungerechtigkeit, die wir nicht akzeptieren wollen. Deswegen stellen wir heute die Aufnahme eines Härtefallfonds in das Gesetz zur Abstimmung, wie ihn auch die Eigentümerverbände nach bayerischem Vorbild gefordert haben. Damit kann die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge auf der Zielgeraden vervollständigt werden, die letzten Meter zu einer echten Abschaffung können damit gegangen werden.“

Dirk Wedel:

„Die Straßenausbaubeiträge für künftige Baumaßnahmen abzuschaffen, ist ein Schritt in die richtige Richtung und erfüllt unsere langjährige Forderung. Bürgerinnen und Bürger, die von Straßenausbaumaßnahmen betroffen sind, die vor 2018 beschlossen wurden, werden allerdings weiter zur Kasse gebeten. Ministerin Scharrenbach darf diese hohen finanziellen Risiken für betroffene Eigentümer nicht ignorieren! Ein Härtefallfonds für Fälle zwischen 2014 und 2017 wäre ein wirksames Mittel, um existenzbedrohende Situationen zu verhindern.

Darüber hinaus wird die Möglichkeit, Verwaltungskosten durch die Abschaffung der Beiträge zu sparen, von Schwarz-Grün überhaupt nicht genutzt. Das Beitragserhebungsverfahren der Kommunen bleibt nahezu unverändert, was zu einem hohen Personal- und Sachaufwand führt. Dies ist weder gerechtfertigt noch vermittelbar. Wir schlagen vor, den Kommunen einen pauschalen Ausgleich in Anlehnung an das Gemeindefinanzierungsgesetz zu gewähren, um ihnen mehr Spielraum und Freiheit zu verschaffen. Ministerin Scharrenbach muss jetzt endlich handeln, um die berechtigten Anliegen von Bürgern und Kommunen zu adressieren.“

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Einheitssätze bei der Grundsteuer hat es eine Reform der Grundsteuer gegeben. Diese Reform tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Erste Probeberechnungen in einzelnen Kommunen haben gezeigt, dass es zu einer Belastung von Wohngrundstücken und einer Entlastung von Gewerbeimmobilien kommt. Landesweite Probeberechnungen liegen bisher nicht vor.

Zur Lösung des Problems erklären Alexander Baer, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher:

Alexander Baer:

„Wohnen darf in NRW nicht noch teurer werden. Deswegen braucht es endlich eine Initiative der Landesregierung, um die Belastung von Wohngrundstücken zu verhindern. Andere Länder machen es vor. So haben das Saarland und Sachsen bereits die Steuermesszahlen für Wohn- und Gewerbeimmobilien so angepasst, dass der Belastungseffekt für Wohnen verhindert wird. Dieser Hebel steht auch der NRW-Landesregierung zur Verfügung. Hände in den Schoß legen und auf Eingebung warten, wird das Verteuern von Wohnen in NRW nicht abwenden. Dafür braucht es ein Handeln der Landesregierung und das ist überfällig.“

Justus Moor:

„In den Kommunen steigt schon jetzt die Anspannung. Bund und Land haben der Öffentlichkeit versprochen, dass die Reform aufkommensneutral sein soll. Die schwarz-grüne Landesregierung lässt die Städte und Gemeinden bei den aktuellen finanziellen Herausforderungen im Regen stehen. Die Sorgenfalten werden bei nahezu allen Kämmerinnen und Kämmerern tiefer. Ihren Kommunen bleibt meistens nichts anderes übrig, als die Grundsteuer für die Menschen zu erhöhen. Im ersten Halbjahr 2023 haben schon über 100 und damit ein Viertel aller Kommunen ihre Hebesätze erhöhen müssen. Diese Erhöhungen gehen allein auf die Kappe der Landesregierung. Es sind Hendrik-Wüst-Steuern.“

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Die Landesregierung schweigt weiter zur Entwicklung der Krankenhäuser in NRW. Auf die Kleine Anfrage 3203 „Dissens bleibt Dissens? Wie will NRW die Krankenhauslandschaft retten?“ der SPD-Fraktion antwortet die Landesregierung nur geringfügig und trägt nichts zur Planbarkeit der Krankenhauslandschaft in NRW bei (Drucksache 18/8166).

Dazu erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende, und Thorsten Klute, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Lisa-Kristin Kapteinat:

„Ziel unserer Kleinen Anfrage war: Mehr Transparenz für Kommunen, Beschäftigte in Krankenhäusern und für die Bürgerinnen und Bürger. Die klare Botschaft der Landesregierung: Die Krankenhausplanung in NRW wird hinter verschlossener Tür beraten.

Die Landesregierung schiebt die Verantwortung von sich und verweist auf die unternehmerische Verantwortung der Krankenhausträger. Am Ende wird die Landesregierung aber entscheiden, wo es zukünftig ein Krankenhaus geben wird, wo Stationen oder ganze Standorte geschlossen werden müssen. Sie entscheidet, welches Krankenhaus welche Leistung anbieten dar und das hat erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser.

Wir halten das für ein fatales Signal! Krankenhäuser und Kommunen brauchen endlich eine klare Perspektive, in welche Richtung es zukünftig gehen wird. Welche Krankenhäuser werden Probleme bekommen? Welche Standorte können erhalten bleiben? Was passiert mit den Beschäftigten der Krankenhäuser? Alle diese Fragen bleiben offen. Die Antwort auf unsere Kleine Anfrage zeigt: Das wird zukünftig wohl so bleiben. Den Kommunen soll lediglich die Möglichkeit gegeben werden, Stellung zu beziehen – Wir finden: das ist zu wenig! Die Landesregierung muss jetzt endlich mit allen Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitswesens sprechen. Ansonsten wird der Prozess der Krankenhausplanung scheitern.“

Thorsten Klute:

„Für eine gelungene Krankenhausplanung ist darüber hinaus eine ausreichende Investitionskostenförderung notwendig. Auch hier lässt die Landesregierung in ihrer Antwort keine Aussicht auf eine bessere Finanzierung zu: 765 Millionen Euro sind einfach zu wenig! Expertinnen und Experten sagen, dass mindestens 1,85 Milliarden Euro jährlich für die Krankenhäuser benötigt werden – also mindestens das Doppelte!

Wir fordern die Landesregierung erneut auf, ein Investitionspaket in Höhe von weiteren zwei Milliarden Euro aufzulegen. Das Land ist hier einzig und allein verantwortlich und hat in den letzten Jahren das Investitionsdefizit auf mittlerweile knapp 16 Milliarden Euro ansteigen lassen. Mit einer Erhöhung des Investitionsmittelansatzes könnten die Krankenhäuser kurzfristig mehr Geld erhalten und müssen keine eigenen Mittel in dringend notwendige Investitionen stecken.“

Zum heute vorgestellten Straßenerhaltungsprogramm der Landesregierung erklärt Gordan Dudas, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Unser Druck in der Verkehrspolitik macht sich offenbar bezahlt. Zumindest scheint Minister Krischer seine Verantwortung für die Infrastruktur inzwischen anzuerkennen. Das ist schon mal ein erster Fortschritt. Ob sich wirklich etwas bewegt, ist allerdings abzuwarten. Denn erstens wird die vermeintliche Rekordinvestition größtenteils durch die Inflation wieder aufgefressen. Und zweitens bleibt die Frage offen, mit welchem Personal die Landesregierung ihr Maßnahmenpaket umsetzen will. Damit das Land die Probleme unserer Infrastruktur anpacken kann, brauchen wir neben den finanziellen Ressourcen vor allem einen massiven Personalausbau in den zuständigen Behörden – gepaart mit einer Verkürzung der Planungs- und Bauzeiten auch durch neue Verfahrensarten. Hierfür hat Minister Krischer aber weder eigene Ideen noch Konzepte. Diese Punkte gehören daher zwingend mit auf die Agenda für die landesweite Konferenz, die Minister Krischer am 15. März auf unser Drängen hin endlich einberufen hat.“

Zum heute vorgestellten Konjunkturbericht für Nordrhein-Westfalen erklärt André Stinka, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Den von Ministerin Neubaur vorgestellten Konjunkturbericht kann man kurz zusammenfassen: Seit CDU und Grüne regieren, stagniert die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Für das laufende Jahr rechnet das RWI faktisch mit einem Nullwachstum, 2023 schrumpfte die Wirtschaft um 1,1 Prozent, und bereits im dritten Quartal 2022 war NRW im Bundesvergleich mit fast -0,3 Prozent Schlusslicht in der wirtschaftlichen Entwicklung. Nach Talfahrt folgt Flaute – das kann nicht die wirtschaftspolitische Ambition im Industrieland NRW sein. Doch Ambitionen der Landesregierung für einen Wachstumskurs sehen wir nicht. Während Ministerpräsident Wüst das Wachstumschancengesetz im Bund blockiert, sieht Ministerin Neubaur Abhilfe für die Wirtschaft in der Transformation zur Klimaneutralität. Die nötige Finanzierung organisiert die Ministerin aber nicht. Der Vorschlag der SPD eines Transformationsfonds in Höhe von 30 Milliarden Euro wurde von CDU und Grünen für den Haushalt 2024 erneut abgelehnt. 70 Milliarden Euro brauche es laut Landesregierung und RWI jährlich, um alle relevanten Wirtschaftsbranchen im Land auf dem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen. Der DGB sah für die Bereiche Wohnen, Infrastruktur, Gesundheit und Bildung in NRW in seiner im September veröffentlichten Studie Investitionen in Höhe von 150 Milliarden als nötig an. In der Folge sehen wir: nichts. Nach zwei Jahren Talfahrt reicht eine Problembeschreibung nicht mehr aus – eine Landesregierung muss eigene Akzente setzen.“

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Heute hat der Deutsche Bundestag die Entkriminalisierung von Cannabis für Erwachsene beschlossen und damit endlich einen Paradigmenwechsel in der Cannabispolitik eingeleitet. Mit dem Cannabisgesetz werden der Gesundheitsschutz sowie der Kinder- und Jugendschutz in den Fokus gerückt. Gleichzeitig dämmen wir den Schwarzmarkt ein, beenden die Kriminalisierung der Konsumierenden mit allen für sie negativen Folgen, kontrollieren die Qualität von Cannabis und verhindern die Weitergabe von verunreinigten Substanzen. Dieser Schritt löst nicht nur das Versprechen des SPD-Wahlprogramms ein, sondern ist ein Meilenstein für die Umsetzung einer modernen Drogen- und Suchtpolitik.

Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin:
„Mit dem Cannabisgesetz erkennen wir ausdrücklich die gesellschaftliche Realität an, dass die Verbotspolitik der Vergangenheit gescheitert ist. Sie hat nicht verhindert, dass immer mehr Menschen in Deutschland Cannabis konsumieren. Wir unterstreichen mit dem Gesetz, dass Cannabis für alle Konsumierenden eine schädliche Droge ist. Darum stärken wir den Gesundheitsschutz – insbesondere in Bezug auf Kinder und Jugendliche mit einem wirksameren Bündel an Maßnahmen zur Frühintervention und Prävention. Wichtig ist der SPD-Bundestagsfraktion zudem, dass der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Kindern und Jugendlichen ausdrücklich verboten bleibt und die Weitergabe an Kinder und Jugendliche stärker bestraft wird.“

Dirk Heidenblut, zuständiger Berichterstatter:
„Bislang werden Cannabiskonsumierende stigmatisiert, kriminalisiert und auf dem Schwarzmarkt mit gesundheitsschädlichen Stoffen versorgt, deren Inhalt sie nicht einmal kennen. Das hat nun ein Ende. Mit dem Cannabisgesetz schaffen wir den nötigen Gesundheitsschutz durch Qualitätsstandards des kontrollierten Anbaus. Und wir haben den Kinder- und Jugendschutz im Fokus, weshalb der Besitz, der Verkauf sowie die Weitergabe an Kinder und Jugendliche verboten bleibt. Auch für Cannabispatientinnen und -patienten schaffen wir Verbesserungen. Als SPD-Bundestagsfraktion setzen wir uns schon seit Jahren für eine Abkehr der Verbotspolitik und für eine Neuausrichtung der Drogenpolitik ein. Heute endlich ist es uns gelungen, diesen bedeutenden Schritt zu gehen. Als nächstes stehen die Beratungen über die Einführung von Modellprojekten zur Erprobung des zertifizierten Verkaufs von staatlich kontrolliertem Cannabis an Erwachsene an (die sogenannte 2. Säule).“

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