50 Jahre AfA in der SPD

Foto: AfA Regio OWL-Lippe

Anlässlich der Gründung der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit vor 50 Jahren hat die AfA Regio OWL-Lippe am heutigen Samstag (11.11.23)  zu einer Geschichtswerkstatt in die Druckerei Bad Oeynhausen eingeladen.

Während der Geschichtswerkstatt haben wir die Verankerung der AfA in der Parteiführung und auch die für Arbeitnehmer*innen bedeutenden Politikfelder wie Mitbestimmung, Arbeitsmarktpolitik, Tarifbindung, Rente und Gesundheitsversorgung der vergangenen 50 Jahre Revue passieren lassen.

Auch ging es um die Fragen: Welchen Einfluss hatten AfA und Gewerkschaften auf die handelnde Politik? Was lässt daraus für SPD-Politik heute und morgen ableiten?

Die Mühlenkreis-AfA kritisiert die Ablehnung eines bundesweiten Tarifvertrages für die Altenpflege durch die Caritas auf das Schärfste

“Die Caritas steht damit im krassem Widerspruch zu ihren eigenen bisherigen Aussagen und Werten, wenn es um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Bedeutung sozialer Dienste geht. Das ist nicht nur scheinheilig, sondern vor allem ein Schlag ins Gesicht der vielen Beschäftigten in diesem Bereich.  Dies ist der Beweis, dass die Arbeitgeberseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission ihrer gesellschaftlichen Verantwortung in keinster Weise gerecht wird, für bundesweit bessere Arbeitsbedingungen in der Altenpflege zu sorgen. “, sagte Peter Bernard, Kreisvorsitzender der AfA im Kreis Minden-Lübbecke. Die Ideologen unter den kirchlichen Arbeitgebern trumpfen auf, Verlierer sind die rund 1,2 Millionen Beschäftigte in der Altenpflege. “Ideologie schlägt Humanität, das ist nicht nur ein trauriger, sondern vor allem ein ganz dunkler Tag für die Altenpflege. Die Beschäftigten leisten gerade auch in der Corona-Krise nicht nur außerordentliches, sondern oft auch schon fast unmenschliches. Jetzt müssen sie registrieren: Nach dem Klatschen kommt die Klatsche.”

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Anja Butschkau: Sachgrundlose Befristungen müssen endlich abgeschafft werden!

Die Beschäftigungsquote ist auf einem Rekordhoch und dennoch ist nicht alles bestens auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Zumindest nicht für die befristet Beschäftigten – inzwischen über 3,2 Millionen Menschen. Deshalb fordert die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der NRWSPD auch die Abschaffung sachgrundloser Befristungen.

„Für die Arbeitnehmer*innen bedeuten befristete Verträge berufliche und private Unsicherheit: Sie hangeln sich von Befristung zu Befristung und können weder ihre private noch berufliche Zukunft planen. Die Lebensqualität leidet“, sagt AfA- Vorsitzende Anja Butschkau.

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AfA: „Mindest-Kurzarbeitergeld sofort einführen – Grundsicherung kann keine Antwort auf monatelangen Lohnausfall sein!“

Der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA), Klaus Barthel, zum Mindest-Kurzarbeitergeld:

„Der erneut verlängerte Lockdown und die wieder stark angestiegene Kurzarbeit verschlechtern die Einkommenssituation von Tausenden ArbeitnehmerInnen weiter. Besonders betroffen sind neben den zusätzlichen Arbeitslosen die Kurzarbeitenden mit niedrigen und mittleren Einkommen.

Nach Berechnungen des WSI (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung) würde ein Mindest-Kurzarbeitergeld von 1200 Euro schon Betroffene mit einem durchschnittlichen Bruttomonatslohn unterhalb 3000 Euro besserstellen als die derzeitige 60%-Regel. Vor allem aber die Beschäftigten mit niedrigeren Einkommen, die gerade in besonders stark betroffenen Branchen wie beispielsweise im Einzelhandel, in Hotels und Gaststätten arbeiten, brauchen dringend einen höheren Lohnersatz – zumindest dann, wenn wir sie nicht in die Grundsicherung abdrängen wollen.

Die Beantragung und Gewährung von Grundsicherung dauert erfahrungsgemäß lange, erst recht bei der aktuellen Belastung der Ämter. Die Menschen müssen aber jetzt ihre Mieten und Lebenshaltungskosten bezahlen. Wir dürfen sie nicht in die Verschuldung treiben.

Gerade in den genannten Bereichen wird nur noch rund ein Viertel der Beschäftigten von Tarifverträgen erfasst, so dass tarifliche Lösungen nur für eine Minderheit Entlastung bringen können, ganz abgesehen davon, ob die gebeutelten Betriebe das finanzieren könnten.

Die AfA, die seinerzeit schon einen Teilerfolg mit der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes nach drei und sechs Monaten erzielt hat, unterstützt daher die Forderungen der Gewerkschaften verdi und NGG nach einem Mindest-Kurzarbeitergeld. Das muss und kann jetzt schnell bei den Betroffenen ankommen. Ein neuer Gesetzgebungsprozess ist nicht erforderlich.

Die Bundesregierung steuert aktuell in vielen Bereichen der Wirtschaft zügig nach. Die Arbeitnehmerschaft darf dabei nicht vergessen werden.“

Lost in Transformation? – AfA: Wirtschaftsdemokratie gehört auf die Tagesordnung

100 Jahre Betriebsverfassungsgesetz: Eine große Errungenschaft, die sich über viele Jahre bewährt hat. Jetzt geht es darum, die Beschäftigten zu Subjekten, zu Handelnden der Transformation zu machen. Conti, Tesla und Wirecard sind nur einige Namen, die aktuell klar machen, dass unsere Betriebsverfassung und das Mitbestimmungsrecht Reformbedarf aufweisen. Wir wollen Lücken schließen und Wirtschaftsdemokratie auf die Höhe der Zeit bringen.

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OVG-Urteil zur Sonntagsöffnung ist eine Ohrfeige für die Landesregierung

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Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der NRWSPD begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster zur Sonntagsöffnung im nordrhein-westfälischen Einzelhandel. „Das Urteil zeigt erneut, dass die Interessen der Arbeitnehmer*innen für die Landesregierung um Ministerpräsident Armin Laschet, Arbeitsminister Karl-Josef Laumann und Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart nur eine untergeordnete Rolle spielen“, sagt AfA-Landesvorsitzende Anja Butschkau.

Bei ihren Plänen für einen verkaufsoffenen Sonntag wurde das Gesundheitsschutzinteresse der Beschäftigten im Einzelhandel nicht genügend abgewogen. Angesichts fehlender Freizeitmöglichkeiten während des Lockdowns muss man davon ausgehen, dass es nicht zu einer Entzerrung der Kundenströme auf mehrere Tage kommt, sondern viele Menschen an den Sonntagen in die Innenstädte strömen. Das erhöht nicht nur das Infektionsrisiko der Kund*innen, sondern vor allem das der Kolleg*innen.

„Wer so leichtfertig mit der Gesundheit der Kolleg*innen spielt, hat eine solche Ohrfeige, wie sie die Landesregierung nun vor dem Oberverwaltungsgericht bekommen hat, mehr als verdient“ so Butschkau weiter. „Die AfA findet, dass die Kolleg*innen im Einzelhandel einen Tag in der Woche verdient haben, an dem sie sich erholen können und Zeit für ihre Familie haben.“