Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein historischer Schritt in der Beseitigung staatlicher Diskriminierung und in der Förderung gesellschaftlicher Teilhabe für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen, so Sönke Rix.

„Die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes markiert einen historischen Schritt in der Beseitigung staatlicher Diskriminierung und in der Förderung gesellschaftlicher Teilhabe für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.

Das bisherige Transsexuellengesetz war ein Akt staatlichen Unrechts, der Zwangssterilisationen und Ehescheidungen als Voraussetzung für eine Änderung des amtlichen Namens und Geschlechtseintrags vorsah. Wir als Koalition haben nun vereint das Gesetz abgeschafft und durch eine rechtsstaatliche Regelung ersetzt, ohne dass ein Gericht uns dazu hätte auffordern müssen.

Das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht es trans*, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern, ohne gerichtliche Verfahren oder Sachverständigengutachten durchlaufen zu müssen. Besonders für Minderjährige wurden angemessene Regelungen getroffen, um ihre Situation zu berücksichtigen und ihre Rechte zu schützen.

Die Bundesregierung setzt damit verfassungs- und menschenrechtliche Vorgaben um und stärkt den Schutz und die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im Rahmen des Nationalen Aktionsplans.“

Am 2. Mai dieses Jahres beginnt die Bewerbungsphase für das 42. Parlamentarische Patenschaftsprogramm (PPP). Auch für das nächste Austauschjahr 2025/2026 können Schülerinnen und Schüler sowie junge Berufstätige und Auszubildende mit einem Stipendium des Deutschen Bundestages für ein Jahr in die USA reisen. Diese Möglichkeit eröffnet das zwischen dem Deutschen Bundestag und dem US-Kongress beschlossene PPP.

Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Ausreise am 31. Juli 2025 mindestens 15 und höchstens 17 Jahre alt sind. Auch junge Berufstätige und Auszubildende können sich bewerben, wenn sie am Ausreisetag mindestens 18 und höchstens 24 Jahre alt sind.

In den USA leben die Jugendlichen in der Regel in Gastfamilien. Schülerinnen und Schüler besuchen die High School, während junge Berufstätige ein Community College oder eine vergleichbare Bildungsstätte besuchen und ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb absolvieren.

Der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD) unterstützt das PPP bereits seit vielen Jahren: „Das Programm ermöglicht jungen Menschen ein unvergessliches Austauschjahr in den USA und bietet ihnen einmalige Chancen, neue Leute und andere Lebensweisen kennenzulernen. Das fördert gegenseitiges Verständnis und Toleranz und trägt zur deutsch-amerikanischen Verständigung bei.“

Interessierte können sich bis zum 13. September 2024 bewerben. Die Bewerbungsunterlagen sowie alle weiteren Informationen zum PPP und über das Bewerbungsverfahren finden Interessierte auf der folgenden Internetseite: https://www.bundestag.de/ppp.

Am heutigen Dienstag hat der Landesverfassungsgerichtshof seine Entscheidung zu ausgebliebenen Aktenlieferungen aus dem Ministerium von Ina Scharrenbach an den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Hochwasserkatastrophe (PUA II) verkündet. Demnach muss die Ministerin dem Parlament in deutlich größerem Umfang Akten zur Verfügung stellen. Bislang hatte ihr Haus nur zehn Seiten für einen Zeitraum von zwei Tagen herausgegeben, während andere Ministerien dem PUA tausende Dokumente für den definierten Untersuchungszeitraum vom 09. Juli bis zum 9. September 2021 übergeben hatten. Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion im Landtag NRW den Landesverfassungsgerichtshof angerufen.

Zur heutigen Entscheidung erklärt René Schneider, Sprecher der SPD-Fraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Hochwasserkatastrophe:

„Heute ist ein guter Tag für die parlamentarische Demokratie. Mit seiner Entscheidung hat das Landesverfassungsgericht die Rechte der Abgeordneten gestärkt und der Regierungswillkür von Frau Scharrenbach klaren Einhalt geboten. Der Arroganz der Macht wurden heute eindeutige Grenzen gesetzt.

Die Gewaltenkontrolle ist ein hohes Gut unserer Demokratie. Es kann auch durch die Interpretation und Wortakrobatik einer Ministerin nicht ausgehebelt werden. Diese unmissverständliche Botschaft hat Signalwirkung für die Arbeit laufender und künftiger Untersuchungsausschüsse in und außerhalb von Nordrhein-Westfalen.

Wir erwarten, dass Ministerin Scharrenbach nach diesem Verfassungsbruch jetzt auf das Feld des demokratischen Fairplays zurückkehrt. Sie hat lange genug Foul gespielt und das Parlament missachtet. Sie muss dem PUA die fehlenden Akten nun unverzüglich übermitteln. Nur dann haben wir die Chance, dass der Untersuchungsausschuss endlich einen Abschlussbericht vorstellen kann. Wir sind es den Opfern dieser Tragödie schuldig, die parlamentarische Aufarbeitung zu einem würdigen Abschluss zu bringen. Mit Blick auf den dritten Jahrestag der Hochwasserkatastrophe im Sommer wird es höchste Zeit.“

Zu der heute von Schulministerin Feller veröffentlichten Unterrichtsausfall-Statistik erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

“Diese Zahlen sind ein absolutes Desaster. Was Eltern schulpflichtiger Kinder tagtäglich erfahren, wird durch diese neue Statistik nun schwarz auf weiß belegt: Der Unterrichtsausfall in NRW ist verheerend hoch. Damit ist Schulministerin Feller an ihrem eigenen Ziel gescheitert, den Unterrichtsausfall so gering wie möglich zu halten. Anspruch und Wirklichkeit klaffen in NRW weit auseinander.

Darüber hinaus stellen sich bei den Zahlen jede Menge Fragen: Zwar gibt die Statistik Auskunft über den Ausfall nicht gegebener Unterrichtsstunden. Sie verschleiert jedoch, wie hoch der strukturelle Unterrichtsausfall an den Schulen tatsächlich ist. So musste im vergangenen Jahr beispielsweise eine Schule in Gelsenkirchen 200 von 1.600 Stunden aus ihrer Stundentafel restlos streichen, weil sie nicht mehr über das entsprechende Lehrpersonal verfügt. Das sind mehr als 12 Prozent des vorgegebenen Unterrichts. Auf dem Papier fallen so zwar weniger Stunden in der Woche für Schülerinnen und Schüler aus, durch die stark verkürzte Stundentafel wird der tatsächliche Lernausfall jedoch nicht weniger. Der Landesregierung gerät das Problem damit zunehmend aus der Hand.

Die Unterrichtsausfallstatistik droht damit auch ihren Zweck zu verfehlen. Eine geschönte Statistik durch zuvor ausgedünnte Stundentafeln kann nicht zur Bekämpfung des tatsächlichen Unterrichtsausfalls verwendet werden. Unter dem Unterrichtsausfall leiden insbesondere Schülerinnen und Schüler an Schulen in sozialen Brennpunkten – dort ist der Lehrkräftemangel besonders eklatant. Auf diese Weise werden soziale Ungerechtigkeiten weiter verschärft.

Es ist daher höchste Zeit für eine wirklich ehrliche Bestandsaufnahme und die Bereitschaft, einen absoluten Schwerpunkt auf Personalerhalt und -gewinnung zu setzen. Das Verhalten der Landesregierung zeigt jedoch, dass sie das immer noch nicht erkannt hat. Auch ein gesetzlicher Rahmen für einen funktionierenden Ganztag mit verlässlichen Schulkonzepten und verbindlichen multiprofessionellen Personalstandards muss endlich vorgelegt werden. Probleme zu benennen scheint das neue Motto der Landesregierung zu sein – sie zu beheben offenbar nicht.”

Laut Berichterstattung von RTL vom 05.04.2024 habe der als „Prophet des Terrors“ bekannte Salafist Abu Alia al-Yunani, der mit bürgerlichem Namen Efstathios T. heiße und die deutsche sowie die griechische Staatsbürgerschaft besitze, bei einer Veranstaltung in Mülheim an der Ruhr vor mehreren hundert Menschen gepredigt.

Hierzu hat der örtliche Abgeordnete für Mülheim, Rodion Bakum, zusammen mit Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende Vorsitzende, und Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW, eine Kleine Anfrage an Innenminister Reul eingereicht.

Rodion Bakum sagt dazu: „Wie kann das möglich sein? Einer der bekanntesten salafistischen Hassprediger, der mutmaßlich unter Beobachtung des Verfassungsschutzes NRW steht, wird von der Schweiz ausgewiesen, um am nächsten Tag hier in unserer Heimatstadt ungehindert seinen Hass zu verbreiten.”

Aus Sicht von Christina Kampmann stellen sich mehrere Fragen, die NRW-Innenminister Herbert Reul jetzt beantworten muss: „Wo genau ist der Salafist aufgetreten? Wer hat ihn eingeladen? Was ist dem Staats- und Verfassungsschutz in NRW bekannt? Wie stark ist die salafistische Szene in Mülheim an der Ruhr und Umgebung? Diese Fragen beschäftigen uns und müssen umgehend aufgeklärt werden.”

Für Kampmann steht fest: „NRW darf nicht wieder Hotspot für Hassprediger aus der Salafistenszene werden. Unser Rechtsstaat muss alle möglichen Mittel ausschöpfen, um islamistischen Hetzern wie Abu Alia das Handwerk zu legen. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie alles unternimmt, um ein Wiedererstarken der Salafistenszene in NRW zu unterbinden.”

Zur heute vorgestellten Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) 2023 erklärt Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

“Innenminister Reul hat 2017 sein Amt mit der Ankündigung angetreten, die innere Sicherheit in Nordrhein-Westfalen mit einer ,Null-Toleranz-Strategie‘ gegen Kriminelle zu verbessern. Sieben Jahre später sind die Fallzahlen jedoch höher als bei seinem Amtsantritt. Davon können auch die vielen Erklärungen des Ministers nicht ablenken.”

Eine Antwort, wie er auf den Anstieg reagieren will, haben wir heute leider nicht gehört. Dabei macht uns vor allem die erschreckende Zunahme im Bereich der Kinder- und Jugendkriminalität besonders große Sorgen. Die Zahlen der jugendlichen Tatverdächtigen und der tatverdächtigen strafunmündigen Kinder überschreiten deutlich das Niveau des Vorjahres und auch der Jahre vor der Corona-Pandemie. Die Antwort darauf kann nicht allein bei den Sicherheitsbehörden liegen. Wir haben so viele Kinder mit psychischen Problemen wie noch nie. Was es daher braucht, ist vielmehr eine übergreifende Strategie der Landesregierung und gemeinsame Anstrengungen der Ministerien in den Bereichen Kinder, Jugend, Schule, Polizei und Justiz. Es geht darum, nicht nur Wissen, sondern auch Sozialkompetenzen zu vermitteln. Dazu müssten jedoch Schul- sowie Kinder- und Jugendministerium intensiver zusammenarbeiten und Innenminister Reul nicht nur vom Spielfeldrand zuschauen. Insbesondere Familienzentren an Grundschulen mit Beratungsangeboten für von Kinder- und Jugendkriminalität betroffenen Eltern können hier ein wichtiger Baustein sein. Auf der anderen Seite benötigen wir dringend eine personelle Stärkung der Justiz, damit auf Straftaten von Jugendlichen konsequent und zügig reagiert werden kann, da Jugendstrafen ansonsten ihre erzieherische Wirkung verfehlen.

Auch die Entwicklung der Gewaltkriminalität ist mit einer Steigerung von insgesamt 7 Prozent alarmierend. Das gilt bei einem Plus von 21 Prozent noch mehr mit Blick auf den Zehnjahresvergleich. Diese Taten tragen erheblich dazu bei, das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger besonders negativ zu beeinflussen. Im Zusammenhang mit den erneut gestiegenen Zahlen bei der Häuslichen Gewalt hat die SPD-Fraktion bereits im Februar eine parlamentarische Initiative in den Landtag eingebracht, damit dieses Kriminalitätsphänomen noch stärker als bisher in den Fokus rückt. Hier ist zudem davon auszugehen, dass das Dunkelfeld jenseits der in der PKS erfassten Zahlen sehr hoch ist. Es bedarf hier sowohl eines weiteren flächendeckenden Ausbaus von Hilfsangeboten und Schutzeinrichtungen für von häuslicher Gewalt betroffene Menschen als auch Verbesserungen im Polizeigesetz, um bei Gewalttätern zukünftig einfacher eine Wohnungsverweisung vornehmen zu können.

Von zentraler Bedeutung ist schließlich die Lösung des nach wie vor drastisches Personalproblems bei der Kriminalpolizei. Experten schätzen allein hier den zusätzlichen Bedarf auf rund 1.000 Beamtinnen und Beamte. Zahlreiche Vorgänge können nicht mehr im erforderlichen Umfang oder in der gebotenen Zeit bearbeitet werden. Dadurch wird eine konsequente und nachhaltige Kriminalitätsbekämpfung in gefährlicher Weise erschwert. Die Landesregierung muss endlich die Weichen stellen, um die Probleme bei der Kripo zu lösen!

Die Wahrung der Sicherheit und die Kriminalitätsbekämpfung sind zentrale Aufgaben des Staates. Die Bilanz der schwarz-grünen Koalition ist in diesem Bereich ziemlich dürftig. Die Fakten zu benennen ist das eine. Strategien und Konzepte dagegen zu entwickeln das andere. Innenminister Reul und die Landesregierung sind in der Verantwortung, jetzt zügig nachhaltige Maßnahmen gegen den Negativtrend bei der Kriminalitätsentwicklung einzuleiten. Das ist wichtig, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Handlungsfähigkeit unseres Rechtsstaates zu wahren und dafür Sorge zu tragen, dass es keinen Schaden nimmt.”

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) NRW hat heute im Rahmen des Deutschen Kitaleitungskongresses in Düsseldorf die Ergebnisse der DKLK-Studie 2024 mit dem Schwerpunkt „Sprache“ veröffentlicht.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„In geschlossenen Kitas kann keine Sprachförderung stattfinden. Wir wissen, dass in Nordrhein-Westfalen allein im Februar 2024 über 3000 Einrichtungen von Einschränkungen und Schließungen betroffen waren. Statt die Probleme der Kindertageseinrichtungen anzugehen, setzt die schwarz-grüne Landesregierung allein auf Deprofessionalisierung. So bekommen die Kinder in NRW aber keine gleichen Bildungschancen. Vielmehr muss es darum gehen, Kitas zu stärken. Deshalb wollen wir ein Chancenjahr für die Vorschulkinder in NRW einführen. Dafür benötigen wir ein Monitoring über Fähigkeiten und Kompetenzen der Kinder, um gezielt und frühzeitig fördern zu können.“

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Der Bundesrat hat heute das Cannabis-Gesetz der Ampel-Koalition passieren lassen. Damit werden der Konsum sowie der Besitz von Eigenbedarfsmengen sowie der Anbau für Erwachsene erlaubt. Ab Juli folgen dann die sogenannten Cannabis-Clubs, denen Anbau und begrenzte Abgabe von Cannabis an erwachsene Club-Mitglieder erlaubt wird.

Heike Baehrens:

“Ich freue mich, dass die Bundesländer diese Neuregelung nicht ausgebremst haben. Mit dem Cannabis-Gesetz erkennen wir die Realität an und leiten einen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik ein. Wir stellen den Gesundheitsschutz ins Zentrum unserer neuen Cannabispolitik und konzentrieren uns auf das, was wirklich bekämpft werden muss: den Schwarzmarkt.  Indem wir Konsumierende entstigmatisieren, haben wir endlich die Möglichkeit, sie mit Beratungs- und Hilfsangeboten auch zu erreichen.  Hierdurch wird der Weg frei für besseren Kinder- und Jugendschutz.”

Der Bundesrat hat heute dem Krankenhaustransparenzgesetz zugestimmt. Dies ist ein wichtiger Schritt für viele Kliniken, die nun kurzfristige Liquiditätshilfen erhalten können, und für eine bessere einsehbare Versorgung von Patientinnen und Patienten.

Dagmar Schmidt:

“Viele Kliniken stehen aktuell wirtschaftlich stark unter Druck. Ich bin sehr froh, dass heute der Weg für kurzfristige Liquiditätshilfen in Höhe von bis zu sechs Milliarden Euro von den Ländern frei gemacht wurde. Kliniken bekommen die Hilfe, die sie benötigen. Es ist auch eine wichtige Weichenstellung, dass nach der Verzögerung im Vermittlungsausschuss der Bundesrat heute mit dem Transparenzgesetz konkrete Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten beschlossen hat. Sie können in Zukunft einfach erkennen, wo sie welche Versorgung und Leistung am besten bekommen können.”

Der Bundesrat hat nach einem langen Verhandlungsprozess und der zwischenzeitlichen Blockade der Union dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit ist der Weg frei für steuerliche Impulse zugunsten von Investitionen und Innovationen.

Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher:

„Der Bundesrat hat heute dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit ist nach einem langen Verhandlungsprozess und einer zwischenzeitlichen Blockade der Union der Weg frei für steuerliche Impulse zugunsten von Investitionen und Innovationen.

Das Entlastungsvolumen für die Unternehmen ist mit 3,2 Milliarden Euro zwar niedriger als von der Bundesregierung ursprünglich geplant. Die Maßnahmen leisten aufgrund ihrer hohen Zielgenauigkeit trotzdem einen wichtigen Beitrag zur Wachstumsstärkung.

Mit der befristeten Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter und der deutlichen Ausweitung der Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen setzen wir direkt wirksame Investitionsanreize. Durch eine degressive Abschreibung für den Wohnungsbau und umfassende Verbesserungen der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau leisten wir zudem einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Baubranche. Die Anhebung und Ausweitung der Forschungszulage stärkt die Forschung und Entwicklung in den Unternehmen.

Wichtig ist auch die im Gesetz enthaltene Änderung der Rentenbesteuerung, mit der eine drohende Doppelbesteuerung von Renten vermieden wird. Durch einen geringeren Anstieg des Besteuerungsanteils der Renten erfolgt eine vollständige Besteuerung der Rente erst für den Rentnerjahrgang 2058.

Durch die Einführung der Elektronischen Rechnung und weitere Regelungen gegen unfaire Gewinnverlagerungen ins Niedrigsteuerländer werden wichtige Schritte für mehr Steuergerechtigkeit unternommen.

Hervorzuheben ist schließlich, dass eine überproportionale Beteiligung der Kommunen an den Finanzierungskosten des Gesetzes abgewendet werden konnte. Auf diese Weise erhalten wir die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden.“

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Weg freigemacht für das Wachstumschancengesetz.  Mit dem Wachstumschancengesetz regen wir Wachstum für Unternehmen an und stärken damit den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Nachdem der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat sich im letzten Monat auf eine Beschlussempfehlung zum Wachstumschancengesetz einigen konnte, wurde dem Gesetz heute im Bundesrat zugestimmt.

Dazu der Minden-Lübbecker SPD-Bundestagsabgeordnete und stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion im Bundestag Achim Post:

“Heute ist ein guter Tag für Wachstum und wirtschaftliche Dynamik in unserem Land. Die Annahme des Wachstumschancengesetzes setzt sinnvolle, schnell wirksame Wachstumsimpulse für Betriebe und Beschäftigte frei.Mit der Einführung einer degressiven Abschreibung für Investitionen, mit einer verbesserten Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen, einem erweiterten Verlustvortrag sowie einer ausgeweiteten steuerlichen Forschungszulage sieht das Wachstumschancengesetz erhebliche steuerliche Verbesserungen für Betriebe und Unternehmen vor.

Dass CDU und CSU das Wachstumschancengesetz bis zur letzten Minute aus sachfremder Parteitaktik blockiert und ein Scheitern riskiert haben, war unverantwortlich und zeigt einen gefährlichen Mangel an Ernsthaftigkeit in zentralen Fragen der wirtschaftlichen Zukunft unseres Landes.“

Zu den heute bekannt gewordenen ersten Zahlen der Kriminalitätsstatistik erklärt Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion NRW:

„Der hohe Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger in der Kriminalitätsstatistik ist problematisch und darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Bei den Ursachen spielen viele Faktoren eine Rolle, insbesondere auch Fragen der Integration und der Bildung. Klar ist: Zum einen müssen die Anstrengungen zur Integration verstärkt werden. Durch Bildung und schnellen Zugang zu Arbeitsmöglichkeiten kann ein Abgleiten in kriminelle Karrieren verhindert werden. Hier müssen wir dafür sorgen, dass alle Menschen in unserer Gesellschaft die gleichen Chancen und Möglichkeiten bekommen. Eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die sich lohnt und insbesondere auch dazu beiträgt, Kriminalität zu verhindern. Von Innenminister Reul haben wir dazu bisher leider keinerlei Lösungsvorschläge vernommen. Es reicht nicht, nur die Zahlen zu präsentieren und zu beklagen.

Auf der anderen Seite muss jedoch auch klar sein: Menschen, die nach Deutschland kommen, haben sich an unsere Gesetze zu halten. Wer schwere Straftaten begeht, muss – wo es rechtsstaatlich möglich ist – auch ausgewiesen werden.

Darüber hinaus wird allerdings immer deutlicher sichtbar: Die Kriminalität steigt in vielen Bereichen stark an. Innenminister Reul ist jetzt seit fast sieben Jahren in der Verantwortung für die innere Sicherheit in Nordrhein-Westfalen. Der Zustand der inneren Sicherheit ist in den letzten Jahren sehr viel schlechter geworden. Diese Zahlen sind daher auch Zahlen seines eigenen Versagens. Die Landesregierung kann die Verantwortung dafür nicht mit dem Verweis auf ungünstige Umstände von sich weisen. Es ist ihre Aufgabe, die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Dazu gehört es, auch für die notwendigen Rahmenbedingungen zu sorgen. Nach wie vor gibt es aber insbesondere bei der Kripo ein drastisches Personalproblem. Experten schätzen alleine hier den zusätzlichen Bedarf auf rund 1.000 Beamtinnen und Beamte. Zahlreiche Vorgänge können so nicht in dem erforderlichen Umfang oder in der gebotenen Zeit bearbeitet werden.

Bei der Polizei insgesamt sind überdies aktuell über 2.850 Stellen unbesetzt. Das gleiche gilt für die Justiz. Bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit, bei den Staatsanwaltschaften und in den Justizvollzugseinrichtungen sind über 2.500 Stellen unbesetzt. Das gefährdet die Bekämpfung und strafrechtliche Ahndung von Kriminalität massiv. Fast 25.000 nicht vollstreckte Haftbefehle zum Stichtag Januar 2023 sind dafür der traurige Beweis.

Nach sieben Jahren CDU-geführter Landesregierung muss man leider feststellen: NRW ist nicht sicherer geworden. Die Landesregierung muss endlich handeln, anstatt von den eigenen Problemen abzulenken, damit sich diese brisante Entwicklung nicht noch weiter verstärkt!“