Zu den heute Morgen im WDR2-Interview getätigten Aussagen von Ministerpräsident Wüst zur Schulpolitik in NRW erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender und schulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

“Der Ministerpräsident kennt die Politik seiner eigenen Landesregierung nicht. Seiner Schulministerin, aber auch den betroffenen Lehrkräften dürfte heute Morgen der Kaffee aus der Hand gefallen sein. Denn von einer angehobenen Besoldung auf A13 für alle Lehramtsabsolventinnen und -absolventen unabhängig von der Schulform kann keine Rede sein. Das ist schlichtweg falsch und gilt auch für die pauschale Behauptung, dass Lehrkräfte in Stadtteilen mit besonderen Herausforderungen schon besser bezahlt würden. Solche Zulagen werden bisher nämlich nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen gemacht. Das kommt davon, wenn die Bildungspolitik in der eigenen Landesregierung nur Nebenfach ist.

Im Interview sprach der Ministerpräsident auch davon, dass insgesamt 10.000 neuen Stellen im Schulbereich geschaffen worden seien. Verschwiegen hat er allerdings, dass davon 8.000 Stellen unbesetzt sind. Statt in Personal an Schulen zu investieren, ist alleine im letzten Schuljahr fast eine halbe Milliarde Euro aus dem Schulministerium zurück ins Finanzministerium geflossen.

Bildungspolitik muss Hauptfach einer Landesregierung sein. Das gilt auch in Nordrhein-Westfalen. Wir haben unsere Vorschläge dafür in den vergangenen fünf Jahren mehrfach eingebracht. Dazu gehören beispielsweise endlich A13 für alle und ein echter schulscharfer Sozialindex mit Zulagen für Lehrkräfte an allen Schulen mit besonderen Herausforderungen.”

Der Leiter der EU-Grenzschutzagentur Frontex, Fabrice Leggeri, tritt zurück. Der 54-jährige Franzose hatte die Agentur seit 2015 geleitet. Die EU-Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF steht kurz davor, Ergebnisse ihrer langjährigen Frontex-Untersuchung zu veröffentlichen.

Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion und heimische SPD-Europaabgeordnete:

“Fabrice Leggeris Rücktritt ist eine längst überfällige und willkommene Entwicklung, nach Jahren der ständigen Kritik wegen Pushbacks und Menschenrechtsverletzungen durch Frontex unter seiner Leitung. Die S&D hatte bereits Ende 2020 als erste Fraktion auf EU-Ebene den Rücktritt des Exekutivdirektors gefordert. Jahrelang hat Leggeri die EU-Agentur für Grenz- und Küstenwache schlecht verwaltet, ihrem Ruf erheblich geschadet und das Europäische Parlament in die Irre geführt.

Die Nachweise für die Notwendigkeit einer neuen Führung haben sich seither verdichtet, und wir Sozialdemokrat*innen im EU-Parlament werden die Nachfolge genau prüfen. Zudem dürfen wir nicht aufhören, alle Vorwürfe über Fehlverhalten und Grundrechtsverletzungen umfassend zu untersuchen, damit wir die Integrität und Glaubwürdigkeit von Frontex schnell wiederherstellen können.

Dafür muss das Europäische Parlament die Ergebnisse der Frontex-Untersuchung durch die EU-Betrugsbekämpfungsagentur OLAF analysieren. Schließlich muss der Frontex-Verwaltungsrat, dem die nötige Entschlossenheit fehlte, um die richtigen Konsequenzen zu ziehen, seine allzu passive Rolle in dem Prozess hinterfragen. Auch hier sind Veränderungen bei der Zusammensetzung und der Transparenz erforderlich.“

Zum jüngst veröffentlichten Krankenhausplan der Landesregierung erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der NRWSPD und SPD-Spitzenkandidat für das Amt des Ministerpräsidenten bei der Landtagswahl am 15. Mai:

„Zweieinhalb Wochen vor der Landtagswahl veröffentlicht die CDU-Landesregierung einen Krankenhausplan, der sich bei genauem Hinsehen eher als ein Krankenhausschließungsplan entpuppt. Damit können die Wählerinnen und Wähler am 15. Mai auch darüber entscheiden, ob dieser Plan wirklich umgesetzt werden soll.

Für uns ist klar: Das Land braucht einen vernünftigen und sozialen Krankenhausplan, der eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung dauerhaft sicherstellt. Maximal Mensch statt maximal Gewinn lautet dabei unsere Devise. Es darf nicht sein, dass allein der Markt darüber entscheidet, welche Krankenhäuser weiter bestehen und welche nicht. Genau das droht aber mit dem Krankenhausplan, den die schwarz-gelbe Landesregierung jetzt kurzfristig vorgelegt hat. Denn dieser Plan ist vor allem eins: eine Anleitung zum Schließen von Krankenhäusern.

Um die neuen Qualitätskriterien und Anforderungen zu erfüllen, müssen die Kliniken jetzt massiv in einen Umstrukturierungsprozess investieren. Dafür braucht es Geld, das insbesondere kleinere Häuser aber nicht haben und das vom Land auch nicht zur Verfügung gestellt wird. Wenn die Krankenhäuser die vorgegebenen Kriterien nicht erfüllen können, droht ihnen zunächst die Schließung der betroffenen Fachabteilungen. Im schlimmsten Fall muss dann sogar die ganze Klinik geschlossen werden, wenn diese Fachabteilung besonders wirtschaftlich für das Krankenhaus war. Auf diese Weise droht unsere Krankenhauslandschaft auszubluten. Damit ist eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung dauerhaft gefährdet.

Wir wollen es anders machen. Die Krankenhäuser brauchen dringend finanzielle Unterstützung für eine Umstrukturierung. Zu diesem Zweck wollen wir ein Investitionsprogramm für die Krankenhäuser in Höhe von drei Milliarden in der kommenden Legislaturperiode auflegen. Damit können die Kliniken in eine bessere Ausstattung investieren und dafür sorgen, dass sie an ihren Standorten überlebensfähig bleiben. Das ist vor allem auch deshalb notwendig, weil die Zahl der stationär behandelten Kranken in NRW vom Jahr 2010 bis zum Jahr 2019 um etwa zehn Prozent gestiegen ist. 2010 waren es knapp 4,2 Millionen Menschen. 2019 waren es mehr als 4,6 Millionen Menschen.

Das Land muss hierbei die Rolle als Moderator übernehmen: Wir wollen den Krankenhäusern die Möglichkeit geben, ihre Stärken zu entwickeln, und nicht einfach die vermeintlich schwachen Krankenhäuser rausschmeißen. Dazu werden wir auch die Sozialstruktur mit in die Planung aufnehmen – höhere Erkrankungsraten in Bezug auf die Bevölkerungszahlen brauchen auch eine höhere Versorgung. Im Ruhrgebiet gibt es beispielsweise eine deutlich höhere Zahl an Patientinnen und Patienten der Onkologie. Auch das muss in einem vernünftigen und sozialen Krankenhausplan Berücksichtigung finden. Darüber hinaus sollten wir in der Corona-Pandemie doch eins gelernt haben: Ein leeres Bett zu viel ist besser als in der Not eins zu wenig. Wir sagen deshalb Nein zu diesem Krankenhausschließungsplan der CDU-Landesregierung.“

In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag die Erhöhung des Mindestlohns in erster Lesung beraten. Durch die einmalige Erhöhung per Gesetz werden Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab Oktober 2022 mehr Lohn bekommen, besonders Frauen sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in strukturschwachen Gebieten. Vor allem Beschäftigte in Branchen mit geringer Tarifbindung – darunter Floristik, Körperpflege, Land- und Tierwirtschaft, Gastronomie, Reinigung und Einzelhandel – sind von der Erwerbsarmut bedroht. Mit der Erhöhung des Mindestlohns stellen wir sicher, dass Arbeit zum Leben reicht. Nach der jetzigen Erhöhung wird wieder die von Gewerkschaften und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besetzte Mindestlohnkommission über künftige Erhöhungsschritte entscheiden.

In Nordrhein-Westfalen werden 92 % der Beschäftigten im Niedriglohnsektor den höheren Mindestlohn direkt im Portemonnaie spüren. Für die Menschen, die zum aktuellen Mindestlohn von 9,82 Euro arbeiten, bedeutet das eine Lohnerhöhung von 18 %. Oftmals schützt eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht vor dem Niedriglohnsektor. Mittlerweile ist das Risiko, in NRW nur mit einem Niedriglohn beschäftigt zu sein, höher als in den anderen westdeutschen Bundesländern.1 2021 waren jede bzw. jeder fünfte Beschäftigte im Niedriglohnsektor angestellt – das sind rund 1,7 Millionen Arbeitsplätze in NRW.2

Der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post über diesen sozialdemokratischen Erfolg: „Die SPD ist für eine soziale Politik angetreten, die konkret bei den Menschen ankommt. Gute Arbeit muss angemessen bezahlt werden. Die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro bedeutet nicht nur mehr Geld, sondern auch Anerkennung und Respekt für die geleistete Arbeit.“

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner gestrigen Sitzung zum Bundeshaushalt 2022 beschlossen, die Mittel für den Tourismus gegenüber des Haushaltsansatzes um fast sechs Millionen Euro zu erhöhen. Das ist ein wichtiger Erfolg für den Wirtschaftsfaktor Tourismus in Deutschland, denn die Pandemie hat die Dienstleistungsbranche mit ihren rund 2,9 Millionen Beschäftigten stark getroffen. Umso wichtiger war es nun, dass die SPD-Fraktion im Bundestag zielgerichtet auf die Erhöhung der Mittel hinwirkte.

Stefan Zierke, tourismuspolitischer Sprecher;
Frank Junge, zuständiger Berichterstatter:

„Im kommenden Jahr stehen fast drei Millionen Euro für die Förderung der Leistungssteigerung im Tourismusgewerbe bereit. Das entspricht knapp einer Verdopplung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel. Ein bedeutender Schritt, den wir bewusst gegangen sind, um nicht nur die Nationale Tourismusstrategie zu überarbeiten, sondern auch bundesweite Pilotprojekte im Rahmen des Lift-Wissen-Programmes für die Praxis zu fördern.

Um wieder mehr ausländische Gäste ins Urlaubsland Deutschland zu locken, haben wir uns erfolgreich für die Erhöhung der Zuwendungen an die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) eingesetzt. Mit rund 4,6 Millionen Euro mehr kann das Marketing für das Reiseland Deutschland als nachhaltiges Reiseziel intensiviert werden. Damit bringen wir auch die Teilhabe der Menschen vor Ort am Tourismus voran und setzen Impulse für die Entwicklung strukturschwacher Regionen. Insgesamt kann die DZT damit über mehr als 39 Millionen Euro für das Reiseland Deutschland verfügen. Ein tolles Signal für die Branche.“

Foto: SPDPW.DE

Am Nachmittag berät der Bundestag abschließend über das EEG-Entlastungsgesetz. Die EEG-Umlage sinkt ab dem 1. Juli auf null Cent pro Kilowattstunde. Davon profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher aber auch die Energiewende, da der Einsatz von Strom günstiger wird.

Nina Scheer, klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin:

„Die EEG-Umlage wurde bereits zu Jahresbeginn von 6,5 Cent pro Kilowattstunde auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde gesenkt, ab 1. Juli sinkt die Umlage auf null Cent pro Kilowattstunde. Davon profitieren alle Stromverbraucherinnen und -verbraucher: Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden im Jahr spart etwa 260 Euro. Mit der Gesetzesänderung regeln wir, dass die Umlagen-Absenkung auch bei den Endkundinnen und -kunden ankommt.

Trotz der Absenkung der EEG-Umlage auf null bleibt die EEG-Förderung bestehen. Die Umlagen-Absenkung bedeutet somit kein Minus an Ausbau-Förderung für Erneuerbare Energien. Im Gegenteil: Das Absinken der EEG-Umlage hat positive Effekte auf die Beschleunigung der Energiewende. Denn durch einen gesenkten Strompreis werden auch Wärmepumpen attraktiver. Deren verstärkter Einsatz ist aus Gründen des Klimaschutzes erforderlich, aber auch angesichts der gestiegenen Preise für fossile Energien und zum Abbau bestehender Importabhängigkeiten von Gas aus Russland. Deutschland muss darauf vorbereitet sein, wenn von russischer Seite Lieferungen ausbleiben sollten. Die sicherste Form der Energiegewinnung erreichen wir mit einem schnellst möglichen Umstieg auf Erneuerbare Energien. Hierfür müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen gestärkt werden. Dieser Aufgabe widmet sich die Ampel-Koalition in den nächsten Wochen unter Hochdruck.“

Andreas Mehltretter, zuständiger Berichterstatter:

„Die in den letzten Monaten gestiegenen Energiepreise sind allein auf fossile Energieträger und entsprechende Weltmarktpreis-Entwicklungen zurückzuführen. Das Absinken der EEG-Umlage, die im Koalitionsvertrag für Ende 2022 vorgesehen war, wurde aufgrund der fossilen Energiepreiskrise nun auf Juli vorgezogen, um Menschen frühzeitig zu entlasten. Zusätzlich wurden von der Ampel-Koalition zahlreiche weitere Maßnahmen in zwei Entlastungspaketen von mehr als 30 Milliarden Euro auf den Weg gebracht, die nun auch in die gesetzliche Umsetzung gehen. Wir arbeiten weiter daran, die Menschen und Unternehmen zu entlasten.“

Viele Unternehmen in Europa kritisieren den Mangel an Fachkräften. Dennoch wurden EU-weite Einwanderungsmöglichkeiten, die derzeit hauptsächlich für hochqualifizierte Arbeitskräfte bestehen, kaum genutzt – auch, weil die Mitgliedstaaten bisher auf ein Gewirr nationaler Systeme setzen. Mit der Neufassung zweier Richtlinien zu langfristigen Aufenthaltsberechtigungen will die EU-Kommission heute eine neue Initiative starten.

Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion und heimische SPD-Europaabgeordnete:

“Ich begrüße, dass die EU-Kommission jetzt vorgeschlagen hat, einige Regeln für Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen sowie für langfristige Aufenthaltsberechtigungen zu vereinfachen. Wichtig ist insbesondere, dass die gängelnde Auflage abgeschafft wird, zum Erhalt eines Langzeitaufenthaltstitels fünf Jahre lang nur in einem EU-Staat leben zu dürfen. Wer also nur einmal den Arbeitsort in einen anderen Mitgliedstaat wechselt verlängert damit bisher zugleich die Wartezeit für einen langfristigen Aufenthaltstitel. Auch ein möglicher Talentpool, um kurzfristig speziell aus der Ukraine geflohene Menschen besser in die nationalen Arbeitsmärkte zu integrieren, ist lobenswert.

Dennoch bleiben die Kommissionsvorschläge weit hinter den Forderungen des Parlaments zurück. Wir Abgeordnete hatten unter anderem ausdrücklich gefordert, die Zulassungsregelungen über hochqualifizierte Arbeitskräfte hinaus auszuweiten, denn ein Mangel an Arbeitskräften existiert nicht nur bei Hochqualifizierten, sondern in vielen anderen Bereichen. Das Parlament hat die EU-Kommission in den letzten Jahren in zwei Initiativberichten ermutigt, ambitionierte Reform für Arbeitsmigration vorzulegen. Leider scheint die Kommission diese Ambition nicht zu teilen. Sofern nicht noch weitere Vorschläge kommen, wovon wir leider derzeit nicht ausgehen können, bliebe am Ende dieser Legislaturperiode ein äußerst dürftiges Arbeitszeugnis der Kommissionspräsidentin Von der Leyen bei der so wichtigen Verbesserung legaler Migrationswege.”

Über die Neufassung der zwei Richtlinien werden nun Vertreter*innen von Parlament und Rat verhandeln.

Mit einem Schreiben an die Schulleitungen teilt das Ministerium für Schule und Bildung in Nordrhein-Westfalen mit, dass alle bisher unverbrauchten Corona-Schnelltests seitens des Landes eingesammelt werden. Die Landesregierung hatte die landesweite Teststrategie an nordrhein-westfälischen Schulen nach den Osterferien auslaufen lassen, obwohl sie nach dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz möglich ist.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender und schulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Schulmail ist nicht nachzuvollziehen. In den Schulen gibt es noch unverbrauchte Tests, die jetzt im Einklang mit dem Bundesinfektionsschutzgesetz im Sinne einer freiwilligen Teststrategie eingesetzt werden könnten. Statt den Schülerinnen und Schülern – gerade angesichts der bevorstehenden Abschlussprüfungen – damit ein Stück Sicherheit zu geben, nimmt die Landesregierung auch diese Möglichkeit. Von freier Entscheidung kann jetzt keine Rede mehr sein.

Mit der Rückruf-Aktion wird das Testregime an Schulen nun vollends rückabgewickelt. Der Testpflicht-Stopp zum Schulstart war ohnehin schon ein Fehler. Corona spielt bei dieser Landesregierung keine Rolle mehr.“

In Nordrhein-Westfalen startet heute nach den Osterferien der Schulbetrieb ohne eine Corona-Teststrategie, die nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz möglich ist.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender und schulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wieder einmal fehlt es der Landesregierung an Weitsicht. Obwohl Corona-Tests in Schulen weiterhin möglich sind, hat sich Ministerin Gebauer für ein Ende der Testpflicht in Schulen in NRW nach den Osterferien entschieden. Gerade angesichts der bevorstehenden Abschlussprüfungen ist ein Schulstart mit Test-Stopp grob fahrlässig und falsch. Die Schülerinnen und Schüler haben nach den anstrengenden Vorbereitungen auf die Abschlussprüfungen in der Jahrgangsstufe 10 und dem Abitur Sicherheit verdient. Ausgerechnet jetzt fällt die wichtige Schutzmaßnahme des Testens.

Andere Bundesländer sorgen wirksam für mehr Schutz. So gibt es beispielsweise in Niedersachen in den ersten acht Tagen nach den Osterferien eine Teststrategie an den Schulen. Nach Angaben des niedersächsischen Kultusministeriums durften 3.200 Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen letzte Woche Mittwoch aufgrund eines positiven Corona-Tests nicht am Unterricht teilnehmen. Ohne die Testpflicht wären die meisten Infektionen womöglich unentdeckt geblieben. Auch in anderen Bundesländern wie Berlin setzt man auf verstärkte Testungen nach den Osterferien, um einen sicheren Schulstart zu gewährleisten.

In Nordrhein-Westfalen ist eine Teststrategie an den Schulen nötig. Statt den Schülerinnen und Schülern und dem Lehrpersonal Sicherheit zu geben, wälzt die Landesregierung die Verantwortung wieder einmal auf die am Schulleben Beteiligten ab. Das wird der Verantwortung einer Landesregierung nicht gerechnet.“

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Der Minden-Lübbecker SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion, Achim Post, zum Ausgang der zweiten Runde der französischen Präsidentschaftswahl:

„Heute ist ein Tag der Freude für alle Europäerinnen und Europäer! Der sich abzeichnende Wahlerfolg von Emmanuel Macron ist ein Sieg für das demokratische und europäische Frankreich.

Die Französinnen und Franzosen haben sich heute für europäische Zusammenarbeit und Partnerschaft statt Nationalismus entschieden. Dieses europäische Zukunftssignal der heutigen Präsidentschaftswahl muss jetzt zügig in gemeinsames Handeln übersetzt werden, damit es nicht verhallt.

Der Sieg Macrons ist auch ein Handlungs- und Gestaltungsauftrag an die deutsch-französische Partnerschaft. Im Angesicht der russischen Aggression und Bedrohung müssen gerade Frankreich und Deutschland jetzt umso entschiedener Europas Zusammenhalt stärken und vertiefen.“

Zum “Waffenlieferungsvorwurf” des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz erklärt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und stellv. Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Achim Post:

„Jemand der wie Friedrich Merz eine so elementare sicherheitspolitische Frage wie das Sondervermögen für die Bundeswehr für parteitaktische Manöver nutzen will, ist sicher nicht der Richtige, um sich in großen Worten über Deutschlands internationale Verlässlichkeit auszubreiten. Statt sich um Deutschlands Verlässlichkeit in der Welt zu sorgen, sollte sich Friedrich Merz lieber einmal verstärkt darüber Gedanken machen, wie eine verlässliche und der ernsten Sicherheitslage angemessene Rolle der Opposition in Deutschland aussehen könnte.

Unter der Führung von Olaf Scholz ist Deutschland fest in der Zusammenarbeit und Partnerschaft mit unseren europäischen und internationalen Partnern verankert. Alles andere ist eine politische Unterstellung, die mehr mit innenpolitischer Profilierung als mit außenpolitischer Realität zu tun hat.

Im Übrigen bemisst sich politische Führungsstärke weder daran, wie schnell man den Forderungen anderer hinterherläuft, noch daran, sich vorschnell mit unabgestimmten Initiativen zu Wort zu melden. Bei aller Notwendigkeit der Ukraine auch durch weitere Waffenlieferungen zu helfen, ist es vollkommen richtig, in einer so heiklen Frage auch weiterhin mögliche Eskalationsfolgen genau mit abzuwägen. Es ist gut zu wissen, dass Bundeskanzler Scholz genau dies verantwortungsvoll tut und sich hierbei auch nicht durch Zurufe unterschiedlichster Art von seinem Kurs abbringen lässt.“

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Das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) des Deutschen Bundestages jährt sich zum 40. Mal und auch in diesem Jahr unterstützt es der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD): „Das Parlamentarische Patenschafts-Programm ist eine echte Chance für junge Erwachsene, ein Austauschjahr in den USA zu verbringen, um dort Menschen, Sprache und Land kennenzulernen.“ Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und des US-Kongresses und steht unter der Schirmherrschaft der Bundestagspräsidentin.

Die Bewerbungsfrist für das Programm beginnt am 2. Mai und endet am 9. September 2022.

Die Bewerbungsunterlagen für Interessierte stehen auf https://www.bundestag.de/ppp zur Verfügung. Dort können auch alle weiteren Informationen über das PPP und das Bewerbungsverfahren abgerufen werden.

Wie auch in diesem Jahr steht die Durchführung auch im nächsten Jahr unter dem Vorbehalt der Pandemie. Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli 2023) mindestens 15 und höchstens 17 Jahre alt sind, und junge Berufstätige und Auszubildende, die zum Zeitpunkt der Ausreise höchstens 24 Jahre alt sind und ihre Berufsausbildung bereits abgeschlossen haben.