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Die Äußerung von Hendrik Wüst gegenüber der Funke Mediengruppe (Ausgaben vom 19.03.2025), dass er nach der Rede des CDU-Chefs Merz im Bundestag davon ausgehe, dass eine neue Bundesregierung aus Union und SPD das Altschuldenproblem der Städte in NRW lösen möchte, kommentieren Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD, und Jochen Ott, SPD-Landtagsfraktionsvorsitzender, wie folgt:

Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD:
»Die überschuldeten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen brauchen den Altschuldenschnitt. Kein Bundesland würde so sehr von einer fiskalischen Stunde Null für die Kommunen profitieren wie NRW und die Bürgerinnen und Bürger in den überschuldeten Städten. Die Äußerungen von Hendrik Wüst lassen darauf hoffen, dass er jetzt endlich unter einem designierten Kanzler Merz ernsthaft an der Seite der SPD für eine notwendige Zweidrittelmehrheit kämpft, die eine Grundgesetzänderung für eine Altschuldenlösung ermöglicht und bisher von seinen Unions-Ministerpräsidentenkollegen blockiert wird. Das rot-grüne Bundeskabinett hat bereits im Januar einen Entwurf für eine Grundgesetzänderung beschlossen, der eine Altschuldenlösung vorsieht. Eine neue Bundesregierung muss sicherstellen, dass diese Vorlage schnell mit den notwendigen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat beschlossen wird. Wir wünschen Hendrik Wüst im Sinne der Sache viel Überzeugungskraft bei seinen Parteifreundinnen und Parteifreunden. Eine Altschuldenlösung muss jetzt kommen.«

Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion:
»Hendrik Wüst tut so, als wäre die Altschuldenproblematik erst jetzt lösbar. Das ist bei Weitem nicht der Fall. Fakt ist: Die NRW-Landesregierung hat bisher jede Chance, die im Bund präsentiert wurde, aus parteitaktischen Gründen ungenutzt verstreichen lassen. Und jetzt soll auf einmal der Weg frei sein. Das ist er zweifelsohne – aber ohne jedes Dazutun von Hendrik Wüst und seiner Landesregierung. Ein Gesetzentwurf der noch im Amt befindlichen Bundesregierung liegt nach wie vor auf dem Tisch. Der Bund hat sein Wort also längst gegeben. Es sind die Süd-Länder, die es immer wieder konterkarieren. Hendrik Wüst muss endlich auch bei ihnen Überzeugungsarbeit leisten. Es sollte im Interesse von NRW für ihn jedenfalls eine Selbstverständlichkeit sein, sich bei seinen Parteifreunden für den vorliegenden Lösungsvorschlag stark zu machen. Wir helfen nach wie vor gerne mit.«

Am morgigen Mittwoch, 19. März 2025, beginnt um 9:00 Uhr die Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Unter TOP 3 soll abschließend über die Zweite Verordnung zur Änderung der Ausbildungsordnung Grundschule abgestimmt werden. Mit der Verordnung beabsichtigt die Landesregierung, den Förderunterricht an Grundschulen im Umfang von zwei Unterrichtsstunden pro Woche abzuschaffen und die Stundenkontingente gleichmäßig auf die Unterrichtsfächer Deutsch und Mathematik aufzuteilen.

Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Streichung des Förderunterrichts an den Grundschulen ist nicht akzeptabel. Die schwarz-grüne Landesregierung raubt den Schülerinnen und Schülern das Recht auf gleiche Bildungschancen. Schulministerin Feller reagiert mit ihrer Verordnung vermeintlich auf die unterschiedlichen Studienergebnisse der vergangenen Jahre: IGLU, IQB und PISA haben die Defizite einer steigenden Zahl von Schülerinnen und Schüler verschiedener Jahrgangsstufen beispielsweise beim Lesen, Verstehen und Rechnen aufgezeigt. Aber anstatt den Förderunterricht auszubauen, schafft sie ihn jetzt ab. Das ist der vollkommen falsche Weg. Denn gerade in der Grundschule werden die Grundlagen für den weiteren Bildungsweg gelegt: Was hier nicht gelernt wird, wird später kaum mehr aufgefangen.

Mit der pauschalen Verlegung des Förderunterrichts auf die Fächer Deutsch und Mathematik wird dabei auch der falsche Schwerpunkt gesetzt. Bislang wurde der Förderunterricht für besonders starke und eher schwächere Schülerinnen und Schüler gleichermaßen genutzt, um beispielsweise in differenzierten Kleingruppen gezielt zu fördern. Damit hatten die Grundschulen Freiräume, um die Defizite der einen auszugleichen und die Stärken der anderen auszubauen. Durch die Verordnung kann Förderunterricht jetzt nur noch außerhalb der regulären Stundentafeln stattfinden – also durch zusätzliches Engagement der Lehrkräfte. Angesichts des akuten Lehrkräftemangels ist es kaum vorstellbar, dass das gelingen wird. Wir fordern die schwarz-grüne Mehrheit auf, die Verordnung der Landesregierung zu stoppen. Der Förderunterricht an den Grundschulen darf nicht gestrichen werden!“

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Zur Einigung zwischen den Parteien SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen in Bezug auf die vom Bund geplanten Finanzpakete erklärt Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD, der bei den Sondierungen für die SPD den Bereich Haushalt und Finanzen verantwortet hat:

»Deutschland steht vor einem Aufbruch, den die demokratische Mitte mit Zukunftsinvestitionen in unsere Infrastruktur, den Klimaschutz und unsere Verteidigungsfähigkeit organisiert. Es ist ein starkes Signal, dass SPD, Union und die Grünen gemeinsam an einem Strang ziehen, um mit den Milliardenpaketen unser Land fit für die Zukunft zu machen.

SPD, Union und Grüne haben sich geeinigt, um gemeinsam etwas Großes zu schaffen. Das Vorhaben trägt die Handschrift aller Parteien. Wir haben die Chance, Deutschland in den nächsten Jahren entscheidend nach vorne zu bringen, indem wir den Investitionsstau konsequent abbauen und so auch die Kommunen gezielt unterstützen, beim Klimaschutz vorangehen und unsere Pflichten als Bündnispartner erfüllen.«

Die Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Grüne haben sich heute auf Änderungen des Grundgesetzes geeinigt. Es ist gelungen, in der demokratischen Mitte Brücken zu bauen.

Lars Klingbeil, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion erklärt:

„Das Paket ist ein kraftvoller Anschub für Deutschland. Es hat das Potenzial unser Land für die nächsten Jahre, vielleicht Jahrzehnte nach vorne zu bringen.

Uns als SPD war wichtig, dass die folgenden drei Punkte als Paket beschlossen werden:

  • Wir schaffen ein Sondervermögen für Infrastrukturinvestitionen über 500 Milliarden Euro für Bund, Länder und Kommunen. Dabei wird dem Klimaschutz besondere Bedeutung beigemessen, 100 Milliarden Euro sind für den Klima- und Transformationsfonds vorgesehen. Das ist das größte Infrastrukturprogramm in Deutschland seit jeher.
  • Die Bundeswehr wird weiter gestärkt durch eine gesicherte Finanzierung. Ausgaben, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) übersteigen, werden nicht auf die Schuldenbremse angerechnet. Das gilt auch für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Cybersicherheit, die zusätzliche militärische Unterstützung für die Ukraine und die Nachrichtendienste.
  • Die Schuldenbremse der Länder wird gelockert. Sie bekommen künftig wie der Bund einen Verschuldungsspielraum in Höhe von 0,35 Prozent des BIP. Das stärkt die Investitionsmöglichkeiten vor Ort für Schulen, Kitas, Schwimmbäder und vieles mehr.

Wir haben gemeinsam in der demokratischen Mitte das Fundament gelegt, dass Deutschland wieder auf die Beine kommt und sich schützen kann. Höhere Sicherheit, neues Wachstum und gute Arbeitsplätze, bessere Infrastruktur und mehr Klimaschutz – all das kann mit voller Kraft angegangen werden.“

Laut dem Deutschen Richterbund ist Zahl der unerledigten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr auf rund 255.000 offene Verfahren angestiegen. Das entspricht einem Zuwachs von 5,2 Prozent.

Hierzu erklärt Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Staatsanwaltschaften sind wie auch die Gerichte in Nordrhein-Westfalen deutlich überlastet. Justizminister Benjamin Limbach bekommt die Probleme nicht in den Griff, weil seine fehlerhafte Personal- und Strukturpolitik eine Ursache für die Zustände im Justizressort ist und nicht die Lösung. Seine Ausbildungsoffensive für den mittleren Dienst trägt keine Früchte, aufgrund der Überlastung ist der Krankenstand eklatant hoch und die Beschäftigten erfahren schlichtweg keine Wertschätzung. Auch die Arbeitsbedingungen in den Behörden der Justiz macht den Mitarbeitenden zu schaffen. So ergab eine Umfrage des Hauptstaatsanwaltsrats, dass 60 Prozent der befragten Ermittler täglich mit technischen Störungen zu kämpfen haben, wodurch die Arbeit zusätzlich erschwert wird. Hinzu kommt noch, dass Minister Limbach auch keine Idee hat, wie die Landesregierung mit der sich noch verschärfenden Personalsituation umgehen will – das Hoch der Pensionierungswelle ist noch gar nicht erreicht. Die Referendarstellen zusammenzustreichen ist auf jeden Fall die falsche Antwort.

Alles zusammen hat dazu geführt, dass die nordrhein-westfälische Justiz Löcher hat wie ein Schweizer Käse. Überall fehlt es an etwas. Wir nehmen die Warnsignale sehr ernst und erwarten in der kommenden Sitzung des Rechtsausschusses am 19. März 2025 von der Landesregierung konkrete Auskünfte zu den neuen Zahlen.“

Heute hat der Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss des Landtags Sachverständige zum Thema ‚Umgang mit dem Wolf und Herdenschutz‘ angehört, u.a. zum Antrag der SPD-Fraktion „Wolfsland NRW: Weidetierhalter brauchen noch immer finanzielle Unterstützung“.

Im Anschluss erklärte René Schneider, Sprecher für Umwelt und Landwirtschaft der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die entscheidende Stellschraube des Landes NRW im Umgang mit dem Wolf ist ein besserer Herdenschutz. Das hat die heutige Anhörung noch einmal unterstrichen. Im Herdenschutz liegt der gemeinsame Nenner über Grenzen verschiedener Interessensgruppen hinweg. Fast alle Fachleute sehen darin einen notwendigen Anpack.

Wer nun dennoch einzig und allein auf die Entnahme des Wolfes setzt, verspielt wichtige Zeit. Schließlich sind wir hier weiter auf entsprechende Rechtsänderungen auf EU- und Bundesebene angewiesen, ehe dann die Länder am Zug sind. Dies ist noch ein langer Weg, dessen Ende noch nicht klar ist. Die Anhörung hat zudem gezeigt, dass das Land im Blindflug unterwegs ist und aktuell gar nicht genau weiß, wie viele Wölfe tatsächlich in NRW beheimatet sind. Ohne professionelles Wolfsmonitoring wird man jedoch keine Entnahmen realisieren können.

Konzentrieren müssen wir uns nun besonders auf die Dinge, mit denen das Land umgehend rechtssichere Verbesserungen erzielen kann. Dazu muss die Förderkulisse für den Herdenschutz endlich auf ganz NRW ausgeweitet werden. Die Zeit des Nachkleckerns muss ein Ende haben. Dabei müssen wir auch die Sicherheit schaffen: Die Förderung von Schutzmaßnahmen gilt für alle Halter und jegliches Weidetier, das vom Wolf bedroht ist. Am Geld darf effektiver und umfassender Schutz nicht scheitern. Diese Rückendeckung müssen wir den Weidetierhaltern klar geben.

Ausgehend von der Anhörung sind wir von der SPD-Fraktion gewillt, mit den anderen demokratischen Fraktionen Gemeinsamkeiten auszuloten. Die sehen wir beim Herdenschutz durchaus. Ein gemeinsamer Antrag bietet jetzt die Möglichkeit, zu einer parteiübergreifenden Befriedung der teils aufgeheizten Wolfs-Debatten beizutragen.“

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Zum Abschluss der Sondierungsgespräche zwischen SPD und CDU/CSU in Berlin im Anschluss an die Bundestagswahl 2025 erklärt Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD und Verhandler im SPD-Sondierungsteam:

»Deutschland und Europa stehen vor entscheidenden Jahren. Vor uns liegen große Herausforderungen, deren Bewältigung darüber entscheidet, ob wir unseren Wohlstand und unsere Sicherheit in einem turbulenten 21. Jahrhundert wahren können. Dieser Ausgangslage waren sich SPD und CDU/CSU in den vergangenen Tagen bewusst. Wir wollen einen Aufbruch für Deutschland organisieren. Das ist der gemeinsame Geist, der die Sondierungen prägte.

Das nun vorgelegte Ergebnis ist ein guter Kompromiss, der Investitionen, Arbeitsmarkt- und Industriepolitik sowie einen Sozialstaat, der für die Menschen da ist, in den Mittelpunkt stellt. Gerade NRW mit seiner starken Industrie wird von den geplanten Vorhaben profitieren. Wir werden mit einem Industriestrompreis wettbewerbsfähiger werden und Arbeitsplätze sichern, mit einem historischen 500 Milliarden-Investitionspaket Bund/Länder/Kommunen einen Neuanfang auch für unsere Städte und Gemeinden ermöglichen und die Mitte der Bevölkerung bei den Steuern entlasten. All das sind Maßnahmen, von denen die Menschen in Nordrhein-Westfalen profitieren – und genau deshalb lohnt sich die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen.«

Achim Post zum Investitionspaket von SPD und CDU/CSU:

Am 04. März 2025 haben die Spitzen von SPD und CDU/CSU Eckpunkte für ein Investitionspaket sowie für eine Reform der Schuldenbremse vorgelegt. Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD, hat an den Verhandlungen mit der Union teilgenommen und kommentiert die Einigung wie folgt:

»Das von SPD und CDU/CSU vorgelegte Investitionsprogramm markiert eine Zeitenwende für die Modernisierung unserer Infrastruktur. Mit diesem massiven Finanzpaket setzen wir einen Meilenstein für Zukunftsinvestitionen, die Sicherheit unseres Landes und eine deutliche strukturelle Verbesserung der Finanzsituation von Ländern und Kommunen. Es ist ein wichtiges Signal für Handlungs- und
Entscheidungsfähigkeit, dass uns dieser Durchbruch in den Verhandlungen gelungen ist und wir uns in der demokratischen Mitte lagerübergreifend auf umfassende Zukunftsinvestitionen einigen konnten.

Durch eine Neuregelung der Schuldenbremse stellen wir sicher, dass höhere Verteidigungsausgaben nicht zulasten der sozialen, inneren oder wirtschaftlichen Sicherheit gehen. Verteidigungsausgaben, die über ein Prozent der Wirtschaftskraft hinausgehen, werden wir von den Schuldenregeln ausnehmen, um sowohl die Sicherheit als auch den sozialen Zusammenhalt zu gewährleisten. Im nächsten Schritt werden wir die Schuldenbremse umfassend reformieren, um die Investitionskraft langfristig zu stärken. Diese Einigung ist ein entscheidender Fortschritt für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes und schafft eine solide Grundlage für weitere politische Maßnahmen zur wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit und sozialen Stabilität.

Das nun vorliegende Paket ist eine einmalige Chance für Deutschland. Der Ball liegt nun bei den Grünen, diese Chance mit uns zu nutzen und der erforderlichen Grundgesetzänderung im Bundestag zuzustimmen. Zugleich werden wir mit dem Beschluss des Paketes nicht weitere wichtige finanzpolitische Herausforderungen aus dem Auge verlieren, die vor unserem Land liegen. Die Befreiung der Kommunen von ihren Altschulden muss bei einer neuen Bundesregierung eine ganz hohe Priorität haben.«

Anlässlich der Einführung der neuen Mieterschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen zum 1. März 2025 erklären Sarah Philipp, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag NRW, und Sebastian Watermeier, wohnungspolitischer Sprecher:

Sarah Philipp:

„Die neue Mieterschutzverordnung der schwarz-grünen Landesregierung tritt morgen in Kraft. Doch vom ersten Tag an hinkt sie der Entwicklung auf dem NRW-Wohnungsmarkt weit hinterher: Mit dieser Verordnung werden weiterhin 85 Prozent der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen von dem erweiterten Mieterschutz ausgeschlossen, im Bereich der Mietpreisbremse für Wiedervermietungsmieten, bei den Kappungsgrenzen für Bestandsmieten und den Kündigungssperrfristen bei Eigenbedarfskündigungen. Anstatt der nun 57 Kommunen müssten weit über 100 unter die neue Mieterschutzverordnung fallen. Die Mieterinnen und Mieter beispielsweise in Bochum, Essen, Gütersloh, Mettmann, Mönchengladbach, Solingen oder Wuppertal können wie wir nicht nachvollziehen, warum für sie die neue Verordnung nicht gelten soll. Im Kern kann man nur den einen Schluss ziehen: Die schwarz-grüne Landesregierung will ihnen überhaupt nicht helfen.“

Sebastian Watermeier:

„Daher ist diese Mieterschutzverordnung nichts anderes als eine Mieterschutzvermeidungsverordnung. Ihr Zustandekommen basiert auf veralteten Daten. Wir müssen davon ausgehen, dass die zuständige CDU-Ministerin Ina Scharrenbach diese gezielt herangezogen hat, damit die neue Verordnung für möglichst wenige Städte und Gemeinden gilt. Daher fordern wir umgehend eine Überarbeitung dieser Mieterschutzverordnung. Nur auf der Basis aktueller Zahlen kann eine Verordnung auch der sozialen Realität im Land gerecht werden und den mehr als zehn Millionen Menschen, die in NRW in Mietwohnungen leben, wirklich helfen.“

Zum Ausgang der Bundestagswahl äußern sich die Vorsitzenden der NRWSPD, Achim Post und Sarah Philipp, um 19:45 Uhr des Wahlabends wie folgt:

Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD:

»Der heutige Abend ist ein äußerst bitterer Moment für die SPD. Unsere gesamte Partei hat in den vergangenen Wochen trotz schwieriger Ausgangslage mit großem Einsatz gekämpft. Unsere Mitglieder waren bei Wind und Wetter unterwegs und haben unermüdlich für unsere Ideen geworben. Ihnen gegenüber haben wir die Verpflichtung, diesen Tiefpunkt in einen Wendepunkt für die SPD zu verwandeln. In den kommenden Tagen und Wochen werden wir alle Entscheidungen aufarbeiten, die zu diesem Wahlergebnis geführt haben. Dass wir als drittstärkste Kraft hinter der AfD abschneiden, ist besonders schmerzlich und zeigt, dass wir vor großen Herausforderungen stehen. Wir gratulieren der Union zu ihrem Wahlerfolg.

Alle Ampel-Parteien haben bei dieser Bundestagswahl Verluste erlitten. Die Menschen haben den Streit und den Stil der vergangenen Monate und Jahre eindeutig abgewählt. Der beängstigende Erfolg der AfD zeigt, wer von dem Politikstil der letzten Jahre, aber auch insbesondere der letzten Wochen profitiert. Das muss ein Warnsignal für alle demokratischen Parteien sein. Und daraus werden wir unsere Rückschlüsse ziehen, auch mit Blick auf die neue Bundesregierung.«

Sarah Philipp, Vorsitzende der NRWSPD:

»Unser Land braucht jetzt eine handlungsfähige Führung, die entschlossen die bevorstehenden großen Herausforderungen meistert. Nach einem intensiven Wahlkampf ist es an der Zeit, die Gesellschaft wieder zu einen und eine Politik zu verfolgen, die der breiten Bevölkerung dient, anstatt nur einzelnen Interessengruppen.

Die Aufgabe, eine neue Regierung zu bilden, liegt bei der Union. In den vergangenen Wochen und Tagen hat Friedrich Merz durch seine Zusammenarbeit mit der AfD und seine aggressive Rhetorik das Vertrauen der demokratischen Mitte stark erschüttert. Es liegt nun an ihm, das zerrüttete Vertrauen wieder aufzubauen. Dieser Weg ist sehr lang.«

Heute hat der NRW-Landtag mit den Stimmen von CDU und Grünen beschlossen, das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz in zwei Behörden zu teilen und die zu Beginn der Legislatur erfolgte Trennung von Umwelt- und Landwirtschaftsressort zu manifestieren. Mit einem eigenen Antrag hatte die SPD-Fraktion noch versucht, das Vorhaben zu stoppen. Zunächst sollte demnach die Trennung der nachgelagerten Behörden auf Eis gelegt werden und die Spaltung des Ministeriums spätestens zur kommenden Landtagswahl zurückgenommen werden. Dieser Vorschlag fand jedoch keine Mehrheit.

Hierzu erklären Alexander Vogt, stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender, und René Schneider, Sprecher für Umwelt und Landwirtschaft der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Alexander Vogt:

„Die massive Kritik sowohl von Umweltschutz- als auch von Forstverbänden wurde einfach ignoriert. Die SPD-Fraktion hat den Warnungen von allen Seiten in einem Antrag noch einmal Ausdruck verliehen, doch die Fraktionen von CDU und Grünen haben trotzdem für eine Zerschlagung des renommierten Landesamts für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (LANUV) gestimmt. Damit gehen wichtige Synergien verloren, undurchsichtige Doppelstrukturen entstehen. Gleichsam hat sich aus der Zusammenlegung der Ressorts von Umwelt und Verkehr unter Minister Krischer kein nennenswerter Vorteil ergeben. Themenübergreifende Initiativen bleibt der Minister schuldig. Wer Ministerien nur nach parteipolitischen Vorlieben zuschneidet, tritt Grundsätze verantwortungsvollen Regierungshandelns mit Füßen.“

René Schneider:

„Die Teilung des LANUV in zwei nachgelagerte Behörden ist ein Bürokratie-Aufbaugesetz, das weder Mensch noch Natur hilft. Neue Stellen, doppelte Leitungsstrukturen und mehr Verwaltungskosten entstehen. Die Mehrkosten liegen bei mindestens 1,5 Millionen Euro pro Jahr, rechnet der Steuerzahlerbund vor. Mehr Ausgaben für schlechtere Strukturen sind ein miserables Geschäft. Dennoch hält Schwarz-Grün an diesem Millionen-Irrweg fest. Jegliche Absichtserklärungen zum Bürokratieabbau, die wir vor allem von der CDU immer wieder hören, werden damit heute zur Makulatur. Denn abseits aller Reden hat sich die Landesregierung praktisch für mehr Bürokratie und kompliziertere Entscheidungswege ausgesprochen.“

Die Wohnraumversorgung ist für die SPD-Fraktion weiterhin ein ganz zentrales Thema der Landespolitik. Am heutigen Plenartag stellt sie dazu die Anträge „Bezahlbarer Wohnraum für Studierende und Azubis: Mehr Wohnheimplätze jetzt!“ und „Mieterschutzvermeidung und kein Ende: Die Mieterschutzverordnung der Landesregierung ist dringend nachzubessern!“.

Hierzu erklären Sarah Philipp, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, und Sebastian Watermeier, wohnungspolitischer Sprecher:

Sebastian Watermeier:

„Die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum ist in Nordrhein-Westfalen nach wie vor ein ganz großes Problem. Berufstätige Familien mit einem kleinen oder mittleren Einkommen sowie junge Menschen, die den Weg in eine Ausbildung einschlagen, finden nur noch schwer angemessen Wohnraum. Aufgrund dessen bringen wir heute wieder zwei Vorschläge in die politische Debatte ein. Denn besserer Mieterschutz und mehr bezahlbare Wohnungen sind machbar – man muss es nur wollen. Zunächst greifen wir die konkreten Probleme von Studierenden, Azubis und Schülern im zweiten Bildungsweg auf. Seit Jahren ist bekannt, dass die Zahl der Wohnheimplätze bei weitem nicht ausreichend ist. Zudem sind die aufgerufenen Preise für viele nicht zu stemmen. Darauf hat jüngst die Studie der Moses Mendelssohn Stiftung mit Nachdruck hingewiesen. Wir müssen folglich ein Landesprogramm für Wohnungen und Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende auflegen, sowie eigene Landesgrundstücke dafür zur Verfügung stellen.“

Sarah Philipp:

„Darüber hinaus stellt der unzureichende Mieterschutz in Nordrhein-Westfalen ein weiteres großes Problem für die mehr als zehn Millionen Menschen dar, die in NRW zur Miete wohnen. CDU-Ministerin Ina Scharrenbach will mit ihrer neuen Mieterschutzverordnung im Großen und Ganzen nichts ändern, denn sie schließt weiterhin 85 Prozent der Kommunen des Landes von einem besseren Mieterschutz aus. Das gilt insbesondere für die Anwendung der Mietpreisbremse für Neuvermietungen und die Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen. Aus diesem Grund fordern wir die schwarz-grüne Landesregierung auf, die Mieterschutzverordnung neu zu fassen und an die soziale Realität der Wohnungsmärkte im Land anzupassen.“