Das Bürokratieentlastungsgesetz enthält wichtige Entlastungsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen. Dazu zählen insbesondere die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Steuer- und Handelsrecht, der Abbau von Melde- und Informationspflichten sowie das konsequente Vorantreiben der Digitalisierung. Im parlamentarischen Verfahren wurden weitere wichtige, praxisnahe Entlastungen ergänzt, ohne Schutzvorschriften für Arbeitnehmende zu senken.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Überbordende Bürokratie belastet Bürger und Unternehmen. Sie kostet Zeit, Geld, hemmt das Wachstum und sorgt für ein schlechtes Betriebsklima im Land. Mit dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz schaffen wir Abhilfe. Wir haben im parlamentarischen Verfahren eng mit Verbänden, Betrieben und der Zivilgesellschaft zusammengearbeitet. Das Ergebnis sind praxisnahe und alltagstaugliche Regelungen wie die Digitalisierung bei Arbeitsverträgen und im Gewerbemietrecht.

In seinem Umfang übertrifft das Gesetz deutlich die vorherigen Bürokratieentlastungsgesetze. Das große Paket verstehen wir als Startschuss für eine kontinuierliche Bürokratieentlastung. In diesem Sinne werden wir stets Regelungen hinterfragen und Verfahren auf ihre Verbesserungsmöglichkeiten abklopfen. Als Bundesgesetzgeber verstehen wir Bürokratieabbau als staatliche Gemeinschaftsaufgabe, da viele Regelungen auf Ebene der Länder oder der EU entstehen.“

Esra Limbacher, zuständiger Berichterstatter:

„Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz und weiteren Maßnahmen senden wir ein klares Signal: Wir meinen es ernst mit der Modernisierung unseres Landes und setzen ein Stoppsignal gegen unnötige Bürokratie.

Die Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege entlastet die Wirtschaft erheblich, da Ressourcen gespart und Bürokratiekosten reduziert werden. Entscheidend ist dabei, dass weiterhin effektiv gegen Steuerstraftaten vorgegangen werden kann. Dazu wurde das Inkrafttreten für von der Finanzaufsicht beaufsichtigte Unternehmen im parlamentarischen Verfahren um ein Jahr verschoben. Die Verjährungsfristen für Steuerstraftaten bleiben unverändert bei 15 Jahren.

Insgesamt ist Bürokratieabbau eine Daueraufgabe, die wir mit einem jährlichen Bürokratieentlastungsgesetz fortsetzen werden.“

Mit dem Schrottimmobilienmissbrauchsbekämpfungsgesetz ebnet das Parlament den Weg für ein effektiveres Vorgehen gegen windige Geschäfte mit verwahrlosten Immobilien. Kommunen wird künftig ermöglicht, Immobilien gerichtlich verwalten zu lassen.

Zanda Martens, zuständige Berichterstatterin:

„Es ist zu einem gängigen Muster geworden: Immobilien in miserablem Zustand werden zu Spottpreisen ersteigert und dann vermietet – bezahlt wird das Gebot aber nicht. Bis zur erneuten Zwangsversteigerung vergeht oft ein erheblicher Zeitraum. Dies ermöglicht es unseriösen Bietern, Mieteinnahmen zu kassieren, ohne sich um die Instandhaltung oder Sanierung der Immobilie zu kümmern. Leidtragende sind vor allem Menschen, die dringend eine Wohnung benötigen und mangels bezahlbarer Alternativen gezwungen sind, in diesen Schrottimmobilien zu wohnen. In Mitleidenschaft gezogen wird aber auch das gesamte Wohnquartier im Umfeld der Schrottimmobilie, die durch Anblick, Müll, Gerüche und Lärm auf die gesamte Nachbarschaft ausstrahlt.

Eine neue Regelung im Zwangsversteigerungsgesetz wird dieses missbräuchliche Geschäftsmodell künftig verhindern, indem die Kommunen die Möglichkeit erhalten, eine gerichtliche Verwaltung für diese Immobilien zu beantragen. Damit wird sichergestellt, dass die Mieteinnahmen nicht spekulativen Investoren zufließen, sondern für den Erhalt der Immobilie verwendet werden. So wird dem bisherigen Geschäftsmodell die Grundlage entzogen.

Mit diesem Gesetz geben wir Kommunen wie Gelsenkirchen, die zuletzt stark von diesem Modell betroffen waren, ein wirksames Instrument an die Hand, um aktive Stadtentwicklung betreiben zu können. Wenn der Bundesjustizminister jetzt noch die Blockade bei der Reform des kommunalen Vorkaufsrechts aufgeben würde, hätte er so nicht nur seine Heimatstadt mit allen notwendigen Instrumenten im Kampf gegen Schrottimmobilien ausgestattet.“

Die Ansprüche an den Bundeshaushalt 2025 sind klar: Er darf kein Sparhaushalt sein, sondern muss Sicherheit, Zusammenhalt und Investitionen stärken.

Dennis Rohde, haushaltspolitischer Sprecher:

„Auch die diesjährigen Haushaltsverhandlungen finden im Schatten des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der daraus folgenden schwierigen Wirtschaftslage statt. Vermeintlich einfache Antworten von Extremisten und Populisten auf aktuell dringende Fragen bieten aber keineswegs ernsthafte Lösungen. Unsere Antwort lautet: Verantwortung.

Die schwere Inflation konnten wir gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank (EZB) bereits in den Griff bekommen. Jetzt gilt es auch, die Wirtschaft weiter anzukurbeln. Dabei geht es uns nicht nur um neue Arbeitsplätze durch das Ansiedeln zukunftsorientierter Unternehmen in den Bereichen der Pharma-, Batterie- und Chipindustrie. Wir tragen auch Verantwortung für den Erhalt guter Arbeitsplätze im Maschinenbau, der Schifffahrtsindustrie und der Automobilbranche.

Durch die zu hohe Globale Minderausgabe (GMA) des Bundesfinanzministers lastet ein noch höherer Spardruck auf dem Parlament als in den Vorjahren. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stellen wir uns dabei schützend vor den Sozialstaat. Wir werden Menschen in unserem Land auch zukünftig in schweren Lebenslagen unter die Arme greifen, für gute Bildung und für sichere Renten einstehen. Zu verantwortungsvoller Politik gehört aber auch, unsere Demokratie gegen innere und äußere Feinde zu schützen. Deshalb werden wir die höheren Ausgaben für unsere Sicherheitsbehörden und die Bundeswehr vor Sparzwängen verteidigen.

Auch international tragen wir Verantwortung. Dazu zählt nicht nur unsere ungebrochene Unterstützung der Ukraine. Es ist auch richtig, dass Deutschland das 2-Prozent-Ziel der NATO erfüllt, zum anderen aber auch erforderlich, dass wir unseren internationalen Zusagen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit nachkommen. Wer weniger illegale Migration nach Europa möchte, muss zuallererst auch Fluchtursachen bekämpfen und in Heimatländern Perspektiven für gutes Leben unterstützen. Massive Streichungen in diesem Bereich passen deshalb nicht mit den Zielen aller demokratischer Parteien zusammen.

Nicht zuletzt geht es um einen verantwortungsvollen Umgang zwischen den Fraktionen. Deshalb werden wir auch in diesem Jahr den Haushalt im Parlament ruhig, lösungsorientiert und intern verhandeln. Die Mehrheit der Deutschen erwartet zurecht verantwortungsvolle Verhandler und keine Marktschreier. Für uns bleiben die Ansprüche an diesen Haushalt insgesamt bestehen: Er darf kein Sparhaushalt sein, sondern muss Sicherheit, Zusammenhalt und Investitionen stärken.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil setzt sich mit dem Verweis auf die EU-Richtlinie für eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns ein. SPD-Fraktionsvizin Dagmar Schmidt unterstützt dieses Ansinnen ausdrücklich.

„Wer nicht unter die Tarifbindung fällt, für den sollte der Mindestlohn ein armutsfester Lohn sein. Er ist aber schon immer nur eine Anstandsuntergrenze gewesen. Die Mindestlohnkommission hat sich im vergangenen Jahr über die Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinweggesetzt und Anpassungen beschlossen, die der wirtschaftlichen Situation von allen mit kleinen Einkommen nicht gerecht werden. Trotz Rückgang der Inflation bleiben die Belastungen der vielen Beschäftigten hoch.

Deshalb unterstützen wir ausdrücklich das Ansinnen, die EU-Mindestlohnrichtlinie schnellstmöglich umzusetzen. Dadurch würde der Mindestlohn bis 2026 auf 14 bis 15 Euro anwachsen und weiter zur Bekämpfung von Armut beitragen. Die Mindestlohnkommission sollte sich ihrer Verantwortung bewusst sein und die vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land stärken. Deutschland ist kein Billiglohnland und darf auch keines werden.“

Es ist gut, dass es eine Einigung der Regierung beim Haushalt gibt. Aber es bleibt auch noch einiges zu tun. Das packen wir im Parlament jetzt an, mit dem Ziel noch weitere Verbesserungen zu erreichen.

ACHIM POST:

„Es ist gut, dass es eine Haushaltseinigung gibt. Weniger gut war das Hin und Her, mit dem die Einigung zustande gekommen ist. Und es bleibt jetzt schon auch noch Einiges im weiteren parlamentarischen Verfahren zu tun. Das können und sollten wir als Parlamentarier in den kommenden Wochen konzentriert und konstruktiv anpacken. Dabei ist auch die weitere wirtschaftliche Entwicklung abzuwarten und mit zu berücksichtigen. Auch gilt es die weitere Entwicklung in den Kriegen und Krisen um uns herum im Blick zu behalten.

Klar ist für uns als SPD: wir wollen und brauchen einen Haushalt, der starke Investitionen anstößt und die soziale, innere und äußere Sicherheit unseres Landes gewährleistet. Der Entwurf der Regierung sieht hierfür wichtige Weichenstellungen vor, hinter die wir keinesfalls zurückfallen dürfen. Stattdessen ist unser Ziel, wie sonst auch in den parlamentarischen Beratungen , möglichst noch weitere Verbesserungen zu erreichen.“

Mit der Erhöhung des Wohngeldes ab 1. Januar 2025 sorgt der Bund dafür, die Lage auf den Wohnungsmärkten sozial gerechter zu gestalten. Die nächste turnusmäßige Erhöhung ist wichtig, damit auch die in den letzten Jahren weiter gestiegenen Wohnkosten berücksichtigt werden.

Bernhard Daldrup, bau- und wohnungspolitischer Sprecher:

„Bezahlbares Wohnen steht vor großen Herausforderungen: Baukostensteigerungen, Klimaschutz, bezahlbare Mieten. Ein zentrales Element dafür ist das Wohngeld. Nach der historisch größten Erhöhung des Wohngeldes 2023 ist die Zahl der Wohngeldempfänger auf rund zwei Millionen Haushalte gestiegen. Rund 1,4 Millionen Haushalte haben durch die Reform erstmals oder wieder einen Wohngeldanspruch erhalten. Rentner sowie Beschäftigte und Eigenheimbesitzer mit geringem Einkommen werden bei den Mietzahlungen und den Wohnkosten im Eigenheim dauerhaft entlastet.

Weil Mieten, Energie und die Waren des täglichen Bedarfs weiter steigen, wird das monatliche Wohngeld zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent beziehungsweise 30 Euro erhöht. Gemeinsam mit den Fördermaßnahmen zur Stärkung des Wohnungsneubaus, insbesondere der Mittel für den sozialen Wohnungsbau von über 21,6 Milliarden Euro bis 2028 ist die Wohngelderhöhung ein wichtiger Schritt, der von der Bundesregierung beschlossen worden ist.

Die Wohngelderhöhung steht für uns auch angesichts großer Herausforderungen im Bundeshaushalt nicht zur Disposition. Wir dürfen die Betroffenen nicht mit den Kostensteigerungen allein lassen.“

Brian Nickholz, zuständiger Berichterstatter:

„Seit Jahren geben Menschen in Deutschland immer mehr Geld für Miete, Energie und den täglichen Bedarf aus. Dabei unterstützt sie das Wohngeld. Die nächste turnusmäßige Erhöhung ist wichtig, damit auch die in den letzten Jahren weiter gestiegenen Wohnkosten berücksichtigt werden.

Als SPD-Fraktion haben wir uns in der Vergangenheit für diese gesetzlich verankerte Anpassung des Wohngeldes alle zwei Jahre eingesetzt, damit sich die Menschen auf das Wohngeld und seine Entlastung bei den Wohnkosten dauerhaft verlassen können – ganz unabhängig vom aktuellen Bundeshaushalt.“

Vorstellung der Trassenvarianten für das Bahnprojekt Hannover-Bielefeld: SPD-Bundestagsabgeordnete aus der Region halten die Vorstellung der Trassenvarianten für überfällig und kritisieren gleichzeitig die wiederholt katastrophale Kommunikation im Verfahren der Deutschen Bahn sowie die Nichtberücksichtigung der Bestandsstrecke.

Die Deutsche Bahn AG hat heute die Trassenvarianten für das Bahnprojekt ABS/NBS Hannover-Bielefeld auf ihrer Internetseite veröffentlicht und am Vormittag die Presse und am Nachmittag die Bundestagsabgeordneten darüber informiert. Auf die Trassenvarianten warten Bürgerinnen und Bürger, Kommunalvertreterinnen und -vertreter, Bürgerinitiativen, Naturschutzverbände, Bauernverbände sowie die heimischen Landtags- und Bundestagsabgeordneten nach der Ankündigung der Deutschen Bahn bereits seit Frühjahr 2023.

Die SPD-Bundestagsabgeordneten Jürgen Berghahn (Lippe), Dr. Wiebke Esdar (Bielefeld), Achim Post (Minden-Lübbecke), Stefan Schwartze (Herford/Bad Oeynhausen) und Marja-Liisa Völlers (Nienburg-Schaumburg) halten die Vorstellung der Trassenvarianten schon seit langem für überfällig und kritisieren das Vorgehen der Deutschen Bahn und deren intransparente Kommunikation scharf. Zudem weisen sie ausdrücklich darauf hin, dass sich unter den von der Deutschen Bahn vorgeschlagenen Trassenvarianten keine einzige befindet, die den von der gesamten Region einhellig geforderten Bestandsausbau berücksichtigt.

Die heimischen Abgeordneten sind sich einig: Grundsätzlich ist es positiv zu bewerten, dass nun die Trassenvarianten vorliegen. Allerdings lässt sich ein gewisser konspirativer Eindruck nicht vermeiden: Nach wiederholten Anfragen in den letzten Monaten seitens der regionalen Vertreterinnen und Vertreter, der Abgeordneten sowie jüngsten Terminen mit Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern werden die Trassenvarianten ohne Vorankündigung mit einem Vorlauf von nur wenigen Stunden in der Urlaubszeit präsentiert. Es stellt sich die Frage, warum die Veröffentlichung jetzt so überfallartig erfolgt – aus unserer Sicht ein absolutes Kommunikationsdesaster der Deutschen Bahn! Wir Abgeordnete können dieses Vorgehen nur als Missachtung des Parlaments, unserer kommunalen Familie und der Zivilgesellschaft werten. Leider ist es uns aufgrund der Kurzfristigkeit der Ergebnispräsentation derzeit noch nicht möglich, fundierte inhaltliche Stellungnahmen zu den Trassenvarianten abzugeben.“

Mit Blick auf die von der Region geforderte Bestandsstrecke erklären die Abgeordneten abschließend: “Es ist absolut unverständlich, warum keine der Trassenvarianten den von allen Vertreterinnen und Vertretern der Region einhellig geforderten Ausbau der Bestandsstrecke berücksichtigt. Damit wird einmal mehr deutlich, dass das so genannte Beteiligungsverfahren der Deutschen Bahn diesen Namen nicht verdient. Hier werden die Interessen der Region mit Füßen getreten und über sie hinweg entschieden. Wir als heimische Bundestagsabgeordnete fordern weiterhin den umweltverträglicheren, kostengünstigeren und schneller realisierbaren Ausbau der Bestandsstrecke zwischen Hannover und Bielefeld und stehen geschlossen an der Seite der Vertreterinnen und Vertreter unserer Region. Die Möglichkeit für eine zusätzliche Prüfung bietet der Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages zum Genehmigungsbeschleunigungsgesetz.“

Foto: NRWSPD

In seiner Sitzung am 12.08.2024 hat das Präsidium des SPD-Pateivorstandes die Resolution »Es ist an der Zeit: Jetzt gemeinsam die Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik umsetzen!« beschlossen. In dieser wird eine Entlastung finanziell stark belasteter Kommunen noch in dieser Legislaturperiode gefordert. Details können dem Beschluss im Anhang entnommen werden.

Zu der beschlossenen Resolution erklärt Achim Post, Vorsitzender der nordrhein-westfälischen SPD:

»Nie standen die Chancen besser, überschuldete Städte und Gemeinden von ihren finanziellen Altlasten zu befreien. Dafür müssen jetzt aber auch alle an einem Strang ziehen. Die SPD geht mit großen Schritten auf dem Weg zu einer kommunalen Altschuldenlösung weiter voran. Eine Stunde Null für überschuldete Städte und Gemeinden, die sie von der hohen Zinslast befreit und Investitionen ermöglicht, ist dringend nötig. Die Zusage des Bundes für eine umfassende Entschuldung steht. Diese Chance sollten wir jetzt solidarisch und parteiübergreifend nutzen, gerade mit Blick auf die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Grundgesetzänderung. Alles andere wäre ein historischer Fehler.«

Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion NRW, erklärt:

»Die Lösung der Altschuldenfrage ist ein Gebot der Vernunft und kein Spielball parteipolitischer Taktiererei. Hier sitzen alle in einem Boot, und deshalb müssen auch alle an einem Strang ziehen. Es wäre für alle so viel gewonnen, wenn es hier endlich zu einer Einigung kommt. Das gilt vor allem für die Menschen in den betroffenen Städten und Gemeinden. Ein Neuanfang ist möglich. Die Zukunft wird es danken.«

Wir freuen uns sehr, dass das Bundesverfassungsgericht das System der Zweitstimmendeckung für verfassungsgemäß erklärt hat. Damit halten wir unser Versprechen und Sichern die Funktionsfähigkeit des Bundestages und die effektive parlamentarische Arbeit durch ein faires, transparentes und einfaches neues Wahlrecht.

Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Das Wichtigste steht nach diesem Urteil fest: Die Verkleinerung des Deutschen Bundestags ist vollbracht und verfassungsgemäß. Ich freue mich sehr, dass das Bundesverfassungsgericht entgegen aller zuvor erhobenen verleumderischen Vorwürfe des Wahlbetrugs das System der Zweitstimmendeckung für verfassungsgemäß erklärt hat. Damit haben wir als Regierungskoalition etwas geschafft, an dem eine 16 Jahre unionsgeführte Regierung insbesondere aufgrund der Weigerung der CSU gescheitert ist. Wir sichern damit die Funktionsfähigkeit des Bundestages und die effektive parlamentarische Arbeit durch ein faires, transparentes und einfaches neues Wahlrecht. Es macht Schluss mit Überhang- und Ausgleichsmandaten, die den Bundestag immer weiter vergrößert haben und so seine Arbeitsfähigkeit gefährdet haben.“

Sebastian Hartmann, innenpolitischer Sprecher:

„Der Bundestag wird nachvollziehbar und verlässlich kleiner. Erstmalig haben wir eine feste Größe des Bundestages: 630 Mandate. Ich hätte mir gewünscht, dass wir diese seit Langem notwendige Reform in einem breiten parlamentarischen Konsens beschlossen hätten. Leider hatte die Union aber in zahlreichen Gesprächen nicht mehr anzubieten als Modelle, die die ungerechte Bevorteilung der CSU gesichert hätten. Umso mehr freuen wir uns heute, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Lösung zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit des Parlaments und somit das Herz unserer Demokratie nachhaltig gestärkt hat.

Das Gericht erachtet trotz aller Bedenken die Grundmandatsklausel weiterhin für notwendig, um der Integrationsfunktion der Wahl gerecht zu werden. Hier hätten aus unserer Sicht sicherlich auch andere Alternativen im Raum gestanden. Wir werden anhand der vom Gericht gefundenen Kriterien auch hierfür eine faire und gerechte Lösung finden.“

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit in der Region Ostwestfalen-Lippe äußert deutliche Kritik an dem jüngsten Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Robert Harbeck, Steuererleichterungen für ausländische Fachkräfte einzuführen. Dieser Plan, der darauf abzielt, den Fachkräftemangel durch die Anwerbung internationaler Talente zu lindern, wird als ungerecht gegenüber den bereits in Deutschland tätigen Fachkräften angesehen.

Diskriminierung inländischer Arbeitskräfte

„Es ist unverständlich, warum Fachkräfte, die seit Jahren zu unserem wirtschaftlichen Wohlstand beitragen, keine vergleichbaren Steuererleichterungen erhalten sollen“, erklärte Peter Bernard Regionalvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (AfA) Ostwestfalen-Lippe. „Fachkräfte, welche hier schon arbeiten, haben ebenso das Recht auf Anerkennung und Unterstützung. Der Vorschlag schafft eine ungleiche Behandlung und führt zu Unmut und Frustration unter den bereits hier arbeitenden Fachkräften.“

Notwendigkeit einer fairen Lösung

Die AfA in der Region OWL betont, dass es durchaus notwendig ist, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, jedoch nicht auf Kosten der inländischen Arbeitnehmer. „Wir müssen vielmehr ein umfassendes Konzept entwickeln, das sowohl inländische als auch ausländische Fachkräfte unterstützt“, so Bernard weiter. „Hierzu gehören unter anderem verbesserte Arbeitsbedingungen, faire Löhne und gezielte Weiterbildungsmaßnahmen.“

Aufruf zu einem ausgewogenen Dialog

Die AfA OWL ruft die Bundesregierung dazu auf, einen Dialog mit allen relevanten Akteuren zu führen, um eine ausgewogene und gerechte Lösung zu finden. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass ausländische Fachkräfte bevorzugt behandelt werden, während die inländischen Fachkräfte vernachlässigt werden“, betonte Bernard „Wir brauchen ein integratives Konzept, das alle Arbeitskräfte berücksichtigt und fördert.“

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch milliardenschwere Entlastungen für Firmen und Familien auf den Weg gebracht. SPD-Fraktionsvize Achim Post freut sich über einen kräftigen Entlastungsimpuls in die Mitte der Gesellschaft.

„Die milliardenschweren Entlastungen für Beschäftigte, Familien und Betriebe, die die Bundesregierung heute auf den Weg gebracht hat, geben einen kräftigen Entlastungsimpuls in die Mitte der Gesellschaft. Angesichts weiterhin bestehender Belastungen für viele Bürgerinnen und Bürger durch Inflation, Energie- und Lebenshaltungskosten ist das ein richtiger Impuls zur richtigen Zeit. Beschäftigte und Familien profitieren hiervon besonders.

Aber auch die wirtschaftliche Dynamik erfährt einen Schub, indem die Nachfrage angekurbelt und mehr Geld für Investitionen freigesetzt wird. Im parlamentarischen Verfahren werden wir die genaue Ausgestaltung der Entlastungen insbesondere auch unter den Gesichtspunkten die Zielgerichtetheit und sozialen Ausgewogenheit weiter prüfen.“

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Zur aktuellen Debatte über eine Altschuldenlösung erklärt Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD:

»Beim Thema Altschulden liegen die Hausaufgaben ganz klar bei Herrn Wüst und der CDU. Ich finde es schon enttäuschend, dass es Herrn Wüst beim Thema Altschulden offenbar weniger um Lösungen in der Sache geht, als darum, den schwarzen Peter möglichst anderen zuzuschieben. Die finanzielle Lage vieler Kommunen bei uns in Nordrhein-Westfalen ist zu ernst, als dass man auf ihrem Rücken politische Spielchen betreiben sollte.

Das Konzept des Bundes für eine Altschuldenlösung liegt vor, die finanzielle Zusage der Bundesregierung steht. Es fehlt nur die Zustimmung der Union. Denn Herr Merz und die Union blockieren weiterhin die für eine Altschuldenlösung erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Solange diese verfassungsrechtliche Voraussetzung für eine Altschuldenlösung nicht geschaffen ist, können hierfür auch keine Mittel im Bundeshaushalt eingestellt werden.

Es wäre schon wünschenswert, dass Herr Wüst und die Landesregierung sich zunächst einmal darüber kundig machen würden, was die Finanzverfassung des Bundes überhaupt vorsieht und was nicht, bevor sie sich mit Schuldzuweisungen an den Bund wenden.

Die entscheidende Voraussetzung für eine Altschuldenlösung ist eine Verständigung von Herrn Wüst mit Herrn Merz in dieser Frage. Alles andere ist eine Verkehrung der Tatsachen und blockiert eine Lösung in der Sache. Wir haben als NRWSPD wiederholt unsere Bereitschaft erklärt, mit der Landesregierung in dieser so elementaren Frage für die Zukunftsfähigkeit unserer NRW-Kommunen zusammenzuarbeiten. Dieses Angebot steht auch weiterhin.«