Die Landesregierung will am kommenden Freitag ihren Entwurf zur Revision des Kinderbildungsgesetzes in den Landtag einbringen. Bis auf Änderungen an der Finanzierung eingruppiger Kitas ist sie allerdings bei ihrem Modell der Einführung von Kern- und Randzeiten sowie der möglichen Überbelegung von Gruppen geblieben. 

Hierzu erklärt Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das Zurückrudern bei den eingruppigen Kitas ist bei Weitem nicht genug. Die Giftzähne wurden diesem schwarz-grünen Gesetzentwurf immer noch nicht gezogen. Wer weiter auf Kern- und Randzeiten sowie größere Gruppen setzt, fährt die frühkindliche Bildung in NRW systematisch zurück.

Es ist mir ein Rätsel, warum die Landesregierung die Chance des Ministerwechsels nicht nutzt, um die geplante Reform einer grundsätzlichen Überarbeitung zu unterziehen.

Der erste Gang einer neuen Familienministerin müsste doch zu den Trägern, Gewerkschaften und Eltern führen, die zurecht massive Kritik an den nach wie vor aktuellen Plänen von Schwarz-Grün äußern. So wurde nur ein Gesicht an der Spitze des Ministeriums ausgetauscht, der Inhalt bleibt aber gleich. Die neue Familienministerin hat damit dieses ,Schlechte-Kita-Gesetz‘ bereits zu ihrem gemacht. Es bleibt dabei: Diese Kita-Reform muss von Grund auf überarbeitet werden.“

Zum sogenannten „Lifestyle-Teilzeit“-Antrag des Wirtschaftsflügels der CDU zum bevorstehenden CDU-Bundesparteitag erklärt Lisa Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Dieser Antrag offenbart ein zutiefst rückwärtsgewandtes Familienbild und zeigt, dass sich die CDU immer weiter von der Lebensrealität vieler Familien entfernt. Wer glaubt, dass Care-Arbeit nur mit der Erziehung von Kindern oder der Pflege der Eltern verbunden sei, hat vom Familienalltag nicht wirklich viel verstanden. Vor diesem Hintergrund lässt sich der Vorstoß nur als Frontalangriff auf moderne Familienpolitik interpretieren. Er ist zudem leicht als Ablenkungsmanöver von einer desaströsen Kita- und OGS-Politik zu entlarven, die nicht selten Ursache der Teilzeitfalle ist. Insbesondere die CDU-geführten Bundesländer sollten daher erst einmal ihre Hausaufgaben machen.

Davon unabhängig ist der Antrag aber auch ein harter Schlag ins Gesicht von Frauen. Sie machen bei uns in NRW rund 75 Prozent der Teilzeitbeschäftigten aus und müssen sich allein durch den Titel des Antrags diffamiert fühlen. Das gilt im Übrigen auch für die hart erkämpften Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die hier gleichsam herabgewürdigt werden sollen. Auch arbeitspolitisch ist dieser Antrag ebenfalls der reinste soziale Rückschritt.

Wir fordern Ministerpräsident Wüst dazu auf, sich eindeutig von diesen Plänen zu distanzieren.

Der 26. Januar ist der „Tag des Patienten“. Die SPD-Bundestagsfraktion kämpft für mehr Rechte bei Behandlungsfehlern: Ein Härtefallfonds, geringere Beweisanforderungen und besserer Aktenzugang sollen Betroffenen schneller helfen. Das Ziel ist mehr Transparenz, Orientierung und Sicherheit im Gesundheitssystem.

Dr. Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher:

„Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Ein modernes Gesundheitssystem muss sich konsequent an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten orientieren. Im Koalitionsvertrag haben wir daher vereinbart, dass wir die Rechte der Patientinnen und Patienten bei medizinischen Behandlungsfehlern gegenüber den Behandelnden weiter stärken wollen. Wir nehmen deshalb den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag sehr ernst und arbeiten intensiv an einer umfassenden Stärkung der Patientenrechte.

Ein Härtefallfonds bei Behandlungsfehlern ist für uns ein wirksames Instrument, um Patientinnen und Patienten mehr Sicherheit zu geben, die sich in einer Ausnahmesituation befinden. Auch eine Reduzierung des Beweismaßes in Verfahren kann deshalb einen Beitrag dazu leisten, dem Geschädigten schneller zu seinem Recht zu verhelfen. Unser Ziel ist ein Gesundheitssystem, das nicht nur leistungsfähig ist, sondern Orientierung, Transparenz und Sicherheit bietet.“

Stefan Schwartze, zuständiger Berichterstatter:

„Der Koalitionsvertrag gibt uns den Auftrag, Patientinnen und Patienten im Behandlungsgeschehen zu stärken. Dazu gehört auch eine Anpassung bei den Patientenrechten. Im Verfahren rund um vermutete Behandlungsfehler sehen wir immer wieder größte Schwierigkeiten für die Patientinnen und Patienten. Hier sehe ich in einer Absenkung des Beweismaßes einen längst überfälligen Schritt.

Einen ersten wichtigen Schritt zur Verbesserung der Patientenrechte haben wir bereits im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts gemacht, indem wir den Anspruch der Patientinnen und Patienten auf unverzügliche Bereitstellung einer kostenlosen Kopie ihrer vollständigen Behandlungsakte geregelt haben.“

In der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie wird heute Vormittag die Anhörung zum SPD-Antrag „NRW muss funktionieren: Mehr Anerkennung für die Beschäftigten in Kita und OGS“ ausgewertet. Bereits ab 9:15 Uhr protestiert eine Delegation von Kita-Beschäftigten auf der Landtagswiese gegen den Referentenentwurf der Landesregierung zur Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz).

Hierzu erklärt Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Vor der dem Landtag demonstrieren die Kita-Fachkräfte auf Initiative der Gewerkschaft ver.di gegen das Schlechte-Kita-Gesetz, das die schwarz-grüne Landesregierung als KiBiz-Referentenentwurf vorgelegt hat. Drinnen geht es auf Initiative der SPD-Fraktion um bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in Kita und OGS. Die schwarz-grünen Gesetzespläne kommen einer Verwüstung der Kitalandschaft in NRW gleich. Das Schlechte-Kita-Gesetz der Landesregierung ist vor allem ein Sparmodell. Zu Gunsten der Kostenreduzierung bleibt die Bildung der Kinder auf der Strecke. Leidtragende sind auch die Beschäftigten in den Kitas, für die das Gesetz größere Gruppen, mehr Stress und weniger Fachkraftstunden bedeutet.

Die SPD-Fraktion hat im Landtag die Alternative dazu vorgelegt. Wir fordern mehr Anerkennung für die Beschäftigten in Kita und OGS. Statt Fachpersonal auf Kernzeiten zu reduzieren, fordern wir das Fachkräftegebot in der frühen Bildung zu garantieren. Um zusätzliche Fachkräfte zu gewinnen wollen wir die Vollfinanzierung der praxisintegrierten Ausbildung für Kita-Träger. Bislang sollen die unterfinanzierten Kitas hier etwa 80 Prozent der Ausgaben selbst stemmen. Das ist für viele nicht mehr zu leisten. Auch in der vollzeitschulischen Ausbildung muss es eine Anreizfinanzierung geben. Die Anhörung hat klar gezeigt: Fachkräfte muss man ausbilden, statt sie durch Ergänzungskräfte zu ersetzen.

Unterstützungskräfte können allerdings eine wichtige Entlastung für Fachkräfte darstellen. Nach den Plänen von Schwarz-Grün sollen jedoch mehr als 6.100 Kitas weniger Mittel für Kita-Helfer erhalten – ein Irrweg! Wir fordern hingegen die Rücknahme von früheren Kürzungen im Kita-Helfer-Programm und die Befreiung der Fachkräfte von nicht pädagogischen Aufgaben.

Wir stehen solidarisch an der Seite der Beschäftigten, die gegen die schwarz-grünen Verschlechterungen protestieren und sich gegen die Verwüstung der frühkindlichen Bildung zur Wehr setzen. Die Verhandlungen zum KiBiz-Referententwurf wurden maßgeblich aus Ministerpräsident Hendrik Wüsts Staatskanzlei geführt. Zum Wohle unserer Kinder ist es wichtig, dass Wüst jetzt die Notbremse zieht. Das Schlechte-Kita-Gesetz der schwarz-grünen Landesregierung darf erst gar nicht ins Parlament kommen. Der aktuelle Gesetzentwurf soll ohnehin erst nach der Landtagswahl greifen. Deshalb gilt Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Davor braucht es eine offene und ehrliche Diskussion mit allen Beteiligten. Dabei dürfen die Gewerkschaften nicht außenvor bleiben.“

Zitate aus der schriftlichen Anhörung zum SPD-Antrag:

LAG Freie Wohlfahrt: „Eine Vollfinanzierung der praxisintegrierten Ausbildung für Kita-Träger durch Erhöhung der zweckgebundenen Fördersätze im KiBiz, […] sowie die Vergütung aller Ausbildungen (und Studiengänge) für Fachkräfte – auch der vollzeitschulischen – sind notwendige Schritte, um potenzielle Auszubildende zu gewinnen und binden.“

DGB: „Den Ansatz, alle Ausbildungswege zu vergüten, begrüßen wir ausdrücklich. Die Attraktivität der PiA-Ausbildung basiert nicht zuletzt auf der Tatsache, dass sie tariflich gesichert vergütet wird. Gleiches muss für die bisher unvergüteten Ausbildungswege gelten.“

Komba: „Mittlerweile liegt der Referentenentwurf des KiBiz vor. Die zum größten Teil begründeten Forderungen in diesem Antrag haben leider in diesem Entwurf keinen Platz gefunden. An frühkindliche Bildung ist künftig nicht mehr zu denken.“

LWL/LVR: „Aus der Praxis wird zunehmend zurückgemeldet, dass viele Träger aufgrund begrenzter finanzieller Mittel weniger Ausbildungsplätze anbieten. Verbesserte Rahmenbedingungen könnten daher die Attraktivität der Ausbildung auch für die Praxisstellen deutlich steigern.“

Laut einer vom Verband Bildung und Erziehung (VBE) beauftragten repräsentativen Forsa-Umfrage halten etwa ein Drittel der Grundschulleitungen den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer offenen Ganztagsschule zum Schuljahresbeginn 2026/27 in Nordrhein-Westfalen für nicht umsetzbar. Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz ist ein zentraler Schritt für mehr Chancengleichheit und für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dass aber fast jede dritte Grundschule in NRW bezweifelt, diesen Anspruch ab dem Sommer wirklich umsetzen zu können, ist ein unüberhörbares Alarmzeichen – und ein klarer Hinweis darauf, dass die Landesregierung viel zu lange nur zugeschaut hat. Ein guter Ganztag ist mehr als eine organisatorische Betreuungslösung: Ganztag ist ein Bildungsversprechen. Er braucht verlässliche Strukturen, Raum für Förderung, Zeit für soziale Bildung und echte pädagogische Qualität. Wenn Schulleitungen sagen, es fehlen Personal und Räume, dann ist das keine Stimmungsmache – das ist der Blick aus der Praxis. Der Rechtsanspruch kommt – und das ist richtig so. Aber ein Anspruch auf dem Papier hilft keiner Familie, wenn er zum leeren Versprechen wird und vor Ort nicht eingelöst werden kann. Das Land muss die Kommunen endlich substanziell unterstützen, statt die Verantwortung weiter abzuwälzen. Wer Ganztag will, muss ihn auch finanzieren.

Auch die Hinweise aus der Umfrage auf die teils fehlenden Mindestanforderungen für Mitarbeitende im Ganztag zeigen: Es muss gehandelt werden. Die Beschäftigten verdienen Möglichkeiten, ihre Profession besser auszubilden und sich weiterzubilden. Sie benötigen vor allem aber auch sicherere und bessere Gehälter sowie mehr Anerkennung. Gerade im Ganztag brauchen Kinder Sicherheit, Förderung und Fachlichkeit. Viele OGS-Kräfte arbeiten am Limit, teilweise auch aus strukturellen Gründen in Teilzeit und verdienen so wenig, dass es für sie kaum reicht. Wenn überall improvisiert werden muss, droht der Qualitätsanspruch auf der Strecke zu bleiben. Das darf nicht passieren – Ganztag muss für Kinder besser werden, nicht nur länger. Wir brauchen mehr Fachkräfte, bessere Arbeitsbedingungen, verlässliche Standards und endlich einen echten Investitionsschub für Räume und Ausstattung. Die Landesregierung muss vor dem Start des Rechtsanspruchs dafür sorgen, dass Kommunen, Träger und Schulen Planungssicherheit bekommen. Alles andere wäre verantwortungslos. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW fordert daher seit langem ein Landesausführungsgesetz, welches Klarheit und Planungssicherheit geben würde.

Die SPD steht klar zum OGS-Rechtsanspruch. Wir wollen, dass jedes Kind in NRW einen Platz bekommen kann – unabhängig vom Wohnort und vom Geldbeutel der Eltern. Damit das gelingt, muss das Land jetzt liefern: mit Geld, Personaloffensiven und einem konkreten Umsetzungsplan statt Durchhalteparolen.“

Im Rechtssauschuss werden heute Nachmittag Expertinnen und Experten zur geplanten Strukturreform der Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen befragt. Grundlage bildet das Eckpunktepapier des Justizministeriums aus dem letzten November, welches große Verunsicherung in der Justiz und der Bevölkerung ausgelöst hat.

Hierzu erklärt Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Schon die vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen machen deutlich: Die geplante Justizreform der schwarz-grünen Landesregierung verfehlt ihr Ziel und schwächt den Rechtsstaat in der Fläche. Sie ist eine Fehlkonstruktion, da die erklärten Ziele der Reform, insbesondere dem Personalmangel in der Justiz wirksam zu begegnen, nicht erreicht werden. Nach Einschätzung von Beschäftigtenvertretungen, Verbänden aus der Wirtschaft und des Deutschen Gewerkschaftsbundes wird das Gegenteil bewirkt. Die geplante drastische Reduzierung von Gerichtsstandorten verschärft bestehende Probleme, erhöht die Arbeitsbelastung und macht Justizdienst insbesondere in ländlichen Regionen unattraktiver. Die Halbierung der Arbeitsgerichte bedeutet zudem einen Rückzug des Rechtsstaats aus der Fläche. Längere Wege und der Verlust regionaler Kompetenz sind die unmittelbaren Folgen. All das gefährdet nicht nur die Motivation des vorhandenen Personals, sondern erschwert auch die Gewinnung neuer Fachkräfte sowie ehrenamtlicher Richterinnen und Richter. Das können wir uns in Zeiten von drastischen Personalproblemen in der Justiz erst recht nicht erlauben.

Besonders kritisch sehen wir die massiven Auswirkungen auf den Zugang zur Justiz. Durch die Schließung der Hälfte aller Arbeitsgerichte drohen für viele Bürgerinnen und Bürger deutlich längere Anfahrtswege und höhere zeitliche sowie finanzielle Hürden, um Gerichtsverfahren zu führen. Die teilweise vorgeschlagenen Gerichtstage oder rein digitale Angebote können eine dauerhaft wohnortnahe Justiz nicht ersetzen, kritisieren auch die Sachverständigen in ihren schriftlichen Stellungnahmen. Zudem betreffen arbeitsgerichtliche Verfahren häufig existenzielle Fragen. Eine Justiz, die nur noch mit erheblichem Zeit-, Kosten- und Organisationsaufwand erreichbar ist, verliert ihre Schutzfunktion – vor allem für Beschäftigte mit geringem Einkommen. Das steht auch im Widerspruch zum verfassungsrechtlichen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz. Die Justiz muss bürgernah sein und bleiben!

Diese Reform wird nicht von fachlichen Notwendigkeiten getragen, sondern zeugt von einer kurzsichtigen Einsparlogik. Hinzu kommt, dass die geplante Personalverteilung von den zu schließenden Standorten auf die verbleibenden Gerichte offensichtlich ungerecht ist. Minister Benjamin Limbach hat sich da in seiner ihm eigenen Art wohl von persönlichen Motiven leiten lassen. Aber so weit darf es auch gar nicht erst kommen. Wir fordern den Justizminister auf, die Kritik aus der Anhörung ernst zu nehmen und den Reformkurs grundlegend zu überdenken. Eine zukunftsfähige Justiz braucht Präsenz vor Ort, verlässliche Strukturen und eine Reform, die die Probleme nicht verlagert – sondern löst. Wer Personalmangel bekämpfen will, darf Gerichtsstandorte nicht schließen – und wer den Rechtsstaat stärken will, darf ihn nicht aus der Fläche zurückziehen.“

Mit dem neuen Förderprogramm setzt die Bundesregierung ein klares Signal für soziale Gerechtigkeit, industrielle Stärke und wirksamen Klimaschutz und unterstützt Haushalte beim Kauf oder Leasing eines E-Autos oder Plug-in-Hybrids mit bis zu 6.000 Euro.

„Das Förderprogramm mit klarer sozialer Staffelung ist ein starker Impuls: Es gleicht die bislang bestehende Kostenlücke zwischen E-Autos einschließlich Plug-in-Hybriden und Verbrennern aus. Wir ermöglichen auch Haushalten die Elektromobilität, für die der Kauf oder das Leasing eines E-Autos bisher keine Option war. Dafür sorgt die ansteigende Förderhöhe bei geringerem Einkommen: Wer weniger verdient, erhält gezielt höhere Unterstützung.

Das zuständige Bundesumweltministerium unter Führung von Carsten Schneider behebt damit einen fatalen Fehler der ehemaligen Bundesminister Robert Habeck und Christian Lindner. Der abrupte Stopp der Förderung vor gut zwei Jahren hat der Automobilindustrie massiv geschadet und die Verunsicherung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern verstärkt. Fehlendes Verständnis für industrielle Zusammenhänge und ein politisch motivierter Spardruck haben damals Vertrauen zerstört.

Mit dem neuen Programm geben wir unserem Industriestandort einen Push und bringen klimafreundliche Mobilität wieder voran. Die Bundesregierung liefert und stärkt das erfolgreiche Zusammenspiel aus Wirtschaft und Klimaschutz.“

Laut einer aktuellen Studie des Pestel-Instituts fehlen in Nordrhein-Westfalen rund 376.000 Wohnungen. Um das aufzuholen, müssten bis 2030 jährlich etwa 94.000 Wohnungen gebaut werden. 2024 wurden laut dem statistischen Landesamt IT.NRW aber nur ungefähr 41.000 Wohnungen fertiggestellt, nochmals etwa 15 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Zahl der Sozialwohnungen sank zudem auf rund 409.000.

Hierzu erklären Sarah Philipp, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Sebastian Watermeier, wohnungspolitischer Sprecher:

Sarah Philipp:

„Die Warnhinweise des PESTEL-Instituts machen die dramatische Situation auf dem Wohnungsmarkt für die Menschen in Nordrhein-Westfalen deutlich. Die Schere zwischen Wohnraumbedarf und Wohnungsneubau geht immer weiter auseinander. Die Situation wird schlimmer statt besser. Das ist der klare Beleg für die gescheiterte Wohnungsbaupolitik der seit bald einem Jahrzehnt CDU-geführten Landesregierungen. Wir warnen seit Jahren vor dem Supergau am Wohnungsmarkt, ohne dass die Landesregierung wirksame Maßnahmen zur Stärkung des Wohnungsbaus auf den Weg gebracht hat.

Die Zeche bezahlen die Bevölkerungsgruppen, die der Hilfe des Staates am meisten bedürfen, zum Beispiel Geringverdiener, Alleinerziehende, junge Familien mit Kindern oder behinderte Menschen, Studierende und Auszubildende, für die die Versorgung mit angemessenem Wohnraum nach und nach unbezahlbar wird.

Es wird Zeit für eine neue Wohnungsbaupolitik mit sozialer Verantwortung in NRW, die soziale Notlagen nicht verschärft, sondern den Menschen spürbar hilft bezahlbaren Wohnraum zu finden. Das geht nur über deutlich mehr gemeinwohlorientierten Wohnungsbau wie die SPD ihn vorschlägt.

Sebastian Watermeier:

„Es reicht nicht aus, alle Vorschläge der SPD zur Stärkung des Wohnungsbaus im Land abzulehnen und sich nur auf die Programme der Förderbank des Landes zu verlassen. Diese Gelder stammen zudem nur zu rund sieben Prozent vom Land selbst und sie führen insgesamt auch nur zu gerade einmal 6.700 geförderten Wohneinheiten pro Jahr. Bei den enormen Bedarfen an zusätzlichem Wohnraum, insbesondere in den Ballungsräumen und Universitätsstädten des Landes, ist das noch nicht einmal ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Angesichts der Tatsache, dass der frei finanzierte Wohnungsbau weitestgehend am Boden liegt und die Förderanfragen an das Land mit rund vier Milliarden Euro erheblich über dem bereitstehenden Fördervolumen liegen, ist das eine politische Bankrotterklärung von Wohnungsbauministerin Ina Scharrenbach.“

Die Freie Wohlfahrtspflege hat massive Kritik an der geplanten KiBiz-Reform der schwarz-grünen Landesregierung geäußert und den Entwurf als „inakzeptabel“ bezeichnet.

Hierzu erklärt Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das ist eine schallende Ohrfeige der Kita-Träger für Schwarz-Grün. Die Kritik der Freien Wohlfahrtspflege am Referentenentwurf zur KiBiz-Reform ist vollkommen berechtigt und verdient volle Unterstützung. Dieser Entwurf wird weder den Kindern noch den Familien, den Beschäftigten oder den Trägern in Nordrhein-Westfalen gerecht. Wer trotz massiven Fachkräftemangels die Finanzierung nicht dauerhaft absichert, den Bürokratieaufwand erhöht und zugleich kleine Kitas in ihrer Existenz bedroht, verschärft die Krise in der frühkindlichen Bildung statt sie zu lösen.

Besonders irritierend ist, dass zentrale Vereinbarungen aus dem gemeinsam unterzeichneten Eckpunktepapier vom Oktober 2025 im Gesetzentwurf ignoriert oder ins Gegenteil verkehrt wurden. Das ist ein Vertrauensbruch gegenüber den Trägern und allen, die seit Jahren für ein besseres KiBiz kämpfen. Ein Kernzeitenmodell, das pädagogische Realität ausblendet, weniger Mitbestimmung für Träger und befristete Finanzzusagen sind ein Rückschritt für die Qualität der frühkindlichen Bildung.

Die Landesregierung muss diesen Referentenentwurf zurückziehen und neu vorlegen. Nordrhein-Westfalen braucht eine echte KiBiz-Reform, die Planungssicherheit schafft, Bürokratie abbaut, Qualität stärkt und kleine Kitas schützt – und kein Gesetz, das die ohnehin angespannte Lage weiter verschärft. Alles andere wäre verantwortungslos gegenüber Kindern, Familien und den über 100.000 Beschäftigten in unseren Kitas.“

Die Landesregierung hat angekündigt, zum Schuljahr 2028/2029 sogenannte ABC-Klassen einzuführen, um Kinder vor der Einschulung in der sprachlichen Entwicklung zu fördern. Diese Ankündigung wirft zahlreiche Fragen zu Konzept, Ausgestaltung und Finanzierung auf.

Hierzu erklärt Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen:

„Seit Langem wirbt die SPD-Fraktion für die Einführung eines verbindlichen Chancenjahres vor der Einschulung. Spätestens die alarmierenden Ergebnisse der jüngsten Bildungsstudien machen deutlich, wie dringend Kinder vor dem Schulstart gezielte und verlässliche Förderung brauchen. Auch die Enquete-Kommission ‚Chancengleichheit‘ hat diese Forderung ausdrücklich unterstützt. Insofern ist es richtig, dass die Landesregierung nun offenbar bereit ist, die bestehenden Problemlagen anzuerkennen und zu reagieren.

Was Schwarz-Grün nun jedoch mit den sogenannten ABC-Klassen vorlegt, ist keine konsequente Umsetzung eines Chancenjahres, sondern lediglich eine schlechte Kopie. Der Ansatz verengt sich nahezu ausschließlich auf Sprachförderung und blendet den gesamten Entwicklungsstand der Kinder aus. Dabei zeigen wissenschaftliche Erkenntnisse eindeutig, dass insbesondere eine systematische, alltagsintegrierte Sprachbildung die Entwicklung von Kindern wirksam unterstützt – und nicht isolierte Förderformate außerhalb ihres gewohnten Umfelds.

ABC-Klassen setzen stattdessen auf einen defizitorientierten Ansatz: Kinder mit Förderbedarf werden zusammengezogen und sollen in einer neuen Lernumgebung, mit für sie nicht vertrautem Personal, lernen. Das widerspricht allem, was wir über erfolgreiche frühkindliche Förderung wissen. Hinzu kommt ein grundlegender Widerspruch in der Politik der Landesregierung: Während mit dem KiBiz-Referentenentwurf weniger Fachkräfte in den Kitas eingesetzt werden sollen, will Schwarz-Grün am Lernort Schule eine neue Förderstruktur aufbauen, die wiederum zusätzliches Fachpersonal erfordert. Das ist nicht nur unlogisch, sondern verschärft den bestehenden Fachkräftemangel.

Gleichzeitig bleibt die Ankündigung der Landesregierung insgesamt noch viel zu vage. Es stellen sich zahlreiche zentrale Fragen, auf die Familien, Kommunen und Schulen dringend Antworten brauchen. Unklar ist zum Beispiel, wie die Zusammenarbeit mit dem Familienministerium konkret ausgestaltet werden soll. Frühkindliche Förderung kann nicht im Alleingang organisiert werden, sondern braucht eine abgestimmte Verantwortung zwischen Schule, Jugendhilfe und Kitas.

Ebenso ungeklärt ist die Raumfrage. Viele Grundschulen sind schon heute überfüllt – nicht zuletzt, weil der notwendige Ausbau der Offenen Ganztagsschule bislang nicht ausreichend vorangekommen ist. Zusätzliche Gruppen brauchen zusätzliche Räume, andernfalls droht ein organisatorisches Chaos.

Ein echtes Chancenjahr müsste dazu beitragen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und besser zu verzahnen. Stattdessen schafft die Landesregierung mit den ABC-Klassen faktisch eine dritte Säule der frühkindlichen Bildung. Anstatt neue Parallelstrukturen aufzubauen, müssten Kitas als zentrale Lernorte gestärkt und die Expertise der Erzieherinnen und Erzieher endlich anerkannt und wertgeschätzt werden.

Das Vorgehen von Schwarz-Grün zeigt zudem, dass die gemeinsamen Linien in der Bildungspolitik offenbar aufgebraucht sind. Es wird eine neue Förderstruktur durch das Schulministerium von Frau Feller für Kinder geschaffen, obwohl hierfür eigentlich das Familienministerium von Frau Paul die Verantwortung trägt. Diese Unklarheit in den Zuständigkeiten geht am Ende zulasten der Kinder. Nordrhein-Westfalen braucht kein Stückwerk, sondern ein echtes Chancenjahr, das seinen Namen verdient. Dafür braucht es jedoch ein durchdachtes, finanziell hinterlegtes und personell abgesichertes Konzept. Die SPD-Fraktion wird weiterhin dafür werben, dass aus einer richtigen und notwendigen Idee am Ende auch eine verlässliche und funktionierende Umsetzung wird – im Sinne der Kinder und ihrer Bildungschancen.“

Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW) hat heute die landesweiten Zahlen zum Wind- und Solarenergieausbau für 2025 vorgestellt.

Hierzu erklärt André Stinka, energiepolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die guten Ausbauzahlen bei der Windkraft begrüßen wir als SPD-Fraktion ausdrücklich. Mit einem Nettozubau von 210 Windkraftanlagen liegt die Landesregierung im vergangenen Jahr im Soll. Etwa 200 zusätzliche Windräder pro Jahr sind in dieser Legislatur das erklärte Ziel. Und auch 987 Genehmigungen sind zumindest auf den ersten Blick betrachtet sehr erfreulich. Zur Wahrheit gehört aber, dass das Potenzial noch deutlich größer war. Doch mit dem bald einjährigen Windkraftmoratorium hat die schwarz-grüne Landesregierung seit Februar 2025 etwa 1100 Windenergievorhaben durch eine Anweisung an die Behörden, Genehmigungsanträge nicht anzufassen, blockiert. Das Potenzial für Genehmigungen wurde 2025 also nicht einmal zur Hälfte ausgeschöpft.

Unabhängig vom Ausbau der erneuerbaren Energien bereitet uns der Netzausbau zunehmend Sorge. Denn wenn die neuen Kapazitäten nicht im Haushalt oder in der Industrie ankommen, sind sie unbrauchbar und erhöhen nur die Systemkosten für Verbraucher und Wirtschaft. Wir müssen dieses Problem anpacken und den Netzausbau forcieren. Gleichzeitig müssen die Kosten dafür fair verteilt werden. Hierfür muss die Landesregierung auf den Netzbetreiber und die Bundesnetzagentur entsprechend einwirken und ihre Anstrengungen für einen schnelleren Ausbau der Verteilnetze verstärken. In der nächsten Woche wird der aktuelle Netzentwicklungsplan im Wirtschaftsausschuss des Landtags vorgestellt; da werden wir entsprechend nachhaken.

Ein Vergleich mit den bundesweiten Ergebnissen zeigt, wie viel noch zu tun ist: Während der Strommix im Bund 2025 mit mehr als 57 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist wurde, waren es in NRW nur knapp 30 Prozent. In jedem Monat lag in NRW die Erzeugung von Kohlestrom über der Erzeugung von Wind- und Solarenergie. Diese Platzierungen verdeutlichen den langen Weg, der noch zu gehen ist, um den Kohleausstieg wirklich zu schaffen, und setzen hinter den isolierten Windkraftausbauzahlen ein Fragezeichen. Es gibt also noch viel zu tun: Zunächst müssen Industrieanlagen viel häufiger mit Direktstrom aus erneuerbaren Energien versorgt werden. Da hat Schwarz-Grün bisher viel versprochen und wenig geliefert. Zweitens ist der Ausbau von Stromspeichern wesentlich, um die Lücke zwischen Windkraftausbau und Netzausbau zu überbrücken und grünen Strom jenseits der Erzeugungsspitzen verfügbar zu machen. Die SPD-Fraktion hatte hierzu umfangreiche Vorschläge wie beispielsweise zu einem Stromspeichersee im Tagebaurestsee gemacht, die jedoch von Schwarz-Grün abgelehnt wurden. Eigene Vorhaben von Schwarz-Grün? Fehlanzeige. Stattdessen wurden die Haushaltsmittel zur Förderung von Stromspeichern komplett gestrichen.“

Die NRW-Landesregierung hat heute angekündigt, dass im Jahr 2026 über das Hausarztaktionsprogramm auch medizinische Versorgungszentren (MVZ) in kommunaler Trägerschaft gefördert werden.

Hierzu erklärt Thorsten Klute, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Entscheidung des Gesundheitsministeriums ist ein wichtiges und richtiges Signal für die Sicherung der medizinischen Versorgung in Nordrhein-Westfalen. Kommunale MVZ tragen dazu bei, Versorgungslücken zu schließen und insbesondere im ländlichen Raum neue Perspektiven zu schaffen. Dass die Landesregierung dies nun finanziell unterstützen will, begrüßen wir ausdrücklich. Eine verlässliche, wohnortnahe Gesundheitsversorgung ist Grundvoraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse in NRW. Kommunale MVZ sind ein Baustein dafür – und wir freuen uns, dass unsere Initiative nun Wirkung zeigt.

Als SPD-Fraktion haben wir eine entsprechende Förderung schon lange gefordert und im Landtag ein entsprechendes Programm vorgeschlagen. Damals wurde unser Antrag von der schwarz-grünen Regierungsmehrheit abgelehnt – und dennoch werden unsere Lösungsansätze nun umgesetzt. Das ist erfreulich für die Menschen im Land, aber es wirft Fragen zur politischen Arbeitsweise der Landesregierung auf. Die Ideen der SPD-Fraktion werden erst einmal abgelehnt. Dann lässt man Gras drüber wachsen und schließlich wird der Vorschlag doch umgesetzt. Besser wäre es, die Maßnahmen sofort anzugehen und keine wertvolle Zeit zu verlieren.“