Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW) hat heute die landesweiten Zahlen zum Wind- und Solarenergieausbau für 2025 vorgestellt.

Hierzu erklärt André Stinka, energiepolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die guten Ausbauzahlen bei der Windkraft begrüßen wir als SPD-Fraktion ausdrücklich. Mit einem Nettozubau von 210 Windkraftanlagen liegt die Landesregierung im vergangenen Jahr im Soll. Etwa 200 zusätzliche Windräder pro Jahr sind in dieser Legislatur das erklärte Ziel. Und auch 987 Genehmigungen sind zumindest auf den ersten Blick betrachtet sehr erfreulich. Zur Wahrheit gehört aber, dass das Potenzial noch deutlich größer war. Doch mit dem bald einjährigen Windkraftmoratorium hat die schwarz-grüne Landesregierung seit Februar 2025 etwa 1100 Windenergievorhaben durch eine Anweisung an die Behörden, Genehmigungsanträge nicht anzufassen, blockiert. Das Potenzial für Genehmigungen wurde 2025 also nicht einmal zur Hälfte ausgeschöpft.

Unabhängig vom Ausbau der erneuerbaren Energien bereitet uns der Netzausbau zunehmend Sorge. Denn wenn die neuen Kapazitäten nicht im Haushalt oder in der Industrie ankommen, sind sie unbrauchbar und erhöhen nur die Systemkosten für Verbraucher und Wirtschaft. Wir müssen dieses Problem anpacken und den Netzausbau forcieren. Gleichzeitig müssen die Kosten dafür fair verteilt werden. Hierfür muss die Landesregierung auf den Netzbetreiber und die Bundesnetzagentur entsprechend einwirken und ihre Anstrengungen für einen schnelleren Ausbau der Verteilnetze verstärken. In der nächsten Woche wird der aktuelle Netzentwicklungsplan im Wirtschaftsausschuss des Landtags vorgestellt; da werden wir entsprechend nachhaken.

Ein Vergleich mit den bundesweiten Ergebnissen zeigt, wie viel noch zu tun ist: Während der Strommix im Bund 2025 mit mehr als 57 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist wurde, waren es in NRW nur knapp 30 Prozent. In jedem Monat lag in NRW die Erzeugung von Kohlestrom über der Erzeugung von Wind- und Solarenergie. Diese Platzierungen verdeutlichen den langen Weg, der noch zu gehen ist, um den Kohleausstieg wirklich zu schaffen, und setzen hinter den isolierten Windkraftausbauzahlen ein Fragezeichen. Es gibt also noch viel zu tun: Zunächst müssen Industrieanlagen viel häufiger mit Direktstrom aus erneuerbaren Energien versorgt werden. Da hat Schwarz-Grün bisher viel versprochen und wenig geliefert. Zweitens ist der Ausbau von Stromspeichern wesentlich, um die Lücke zwischen Windkraftausbau und Netzausbau zu überbrücken und grünen Strom jenseits der Erzeugungsspitzen verfügbar zu machen. Die SPD-Fraktion hatte hierzu umfangreiche Vorschläge wie beispielsweise zu einem Stromspeichersee im Tagebaurestsee gemacht, die jedoch von Schwarz-Grün abgelehnt wurden. Eigene Vorhaben von Schwarz-Grün? Fehlanzeige. Stattdessen wurden die Haushaltsmittel zur Förderung von Stromspeichern komplett gestrichen.“

Die NRW-Landesregierung hat heute angekündigt, dass im Jahr 2026 über das Hausarztaktionsprogramm auch medizinische Versorgungszentren (MVZ) in kommunaler Trägerschaft gefördert werden.

Hierzu erklärt Thorsten Klute, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Entscheidung des Gesundheitsministeriums ist ein wichtiges und richtiges Signal für die Sicherung der medizinischen Versorgung in Nordrhein-Westfalen. Kommunale MVZ tragen dazu bei, Versorgungslücken zu schließen und insbesondere im ländlichen Raum neue Perspektiven zu schaffen. Dass die Landesregierung dies nun finanziell unterstützen will, begrüßen wir ausdrücklich. Eine verlässliche, wohnortnahe Gesundheitsversorgung ist Grundvoraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse in NRW. Kommunale MVZ sind ein Baustein dafür – und wir freuen uns, dass unsere Initiative nun Wirkung zeigt.

Als SPD-Fraktion haben wir eine entsprechende Förderung schon lange gefordert und im Landtag ein entsprechendes Programm vorgeschlagen. Damals wurde unser Antrag von der schwarz-grünen Regierungsmehrheit abgelehnt – und dennoch werden unsere Lösungsansätze nun umgesetzt. Das ist erfreulich für die Menschen im Land, aber es wirft Fragen zur politischen Arbeitsweise der Landesregierung auf. Die Ideen der SPD-Fraktion werden erst einmal abgelehnt. Dann lässt man Gras drüber wachsen und schließlich wird der Vorschlag doch umgesetzt. Besser wäre es, die Maßnahmen sofort anzugehen und keine wertvolle Zeit zu verlieren.“

Wie aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion „Hebammenhilfe-Vertrag in NRW: Versorgung gefährdet“ hervorgeht, ist die Zahl der Kreißsäle in NRW deutlich zurückgegangen. Gab es hiervon im Jahr 2019 noch 154, so liegt die Zahl in 2024 inzwischen nur noch bei 134.

Hierzu erklärt Lisa Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„In Nordrhein-Westfalen geht die Anzahl der Kreißsäle seit Jahren kontinuierlich zurück. 13 Prozent weniger Versorgung in der Frauen- und Geburtshilfe – das ist kein statistischer Ausrutscher, das ist ein Alarmsignal. Für werdende Mütter heißt das: längere Wege, weniger Sicherheit, mehr Risiko. Und das alles noch bevor der Krankenhausplan von Minister Laumann überhaupt voll gegriffen hat. So steht die Gynäkologie des Rheinlandklinikums in Dormagen kurz vor der Schließung, im vergangenen Jahr hat das St. Anna Klinikum in Duisburg seine Geburtsklinik aufgegeben. Auch die Schließung der Gynäkologie des St. Rochus-Hospitals in Castrop-Rauxel steht im Zusammenhang mit der Krankenhausplanung der Landesregierung.

Der Minister räumt selbst ein, dass es bereits nach Verkündung der Bescheide zu weiteren Schließungen in der Geburtshilfe gekommen ist. Schließungen, die angeblich niemand kommen sah. Wer plant, ohne die Folgen zu überblicken, gefährdet die Versorgung.

Die Geburt eines Kindes ist kein Standortfaktor und keine Rechengröße. Wenn Kreißsäle verschwinden, verschwindet Sicherheit. Eine flächendeckende, verlässliche Versorgung von Frauen und ihren Neugeborenen darf nicht dem Sparwillen geopfert werden.

Die Landesregierung muss endlich handeln: Wir brauchen konkrete Maßnahmen zur Stabilisierung der Geburtshilfe, geeignete wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Hebammen und Kliniken sowie eine verbindliche Verpflichtung, die Versorgung vor Ort zu sichern. Es kann nicht sein, dass Familien weiter weite Wege für die Geburt ihres Kindes in Kauf nehmen müssen und dadurch zusätzliche Risiken entstehen.

Darüber hinaus muss die Ausbildung von Hebammen gestärkt werden – sie ist unerlässlich für die zukünftige Sicherstellung einer flächendeckenden geburtshilflichen Versorgung in NRW. Wir erwarten von der Landesregierung klare Antworten und schnell umsetzbare Lösungen, bevor noch mehr Kreißsäle geschlossen werden.“

Der erste Bürgerrat des Landes Nordrhein-Westfalen wird sich mit dem Thema „Generationsübergreifende Daseinsvorsorge – Wie können digitaler Fortschritt und der Einsatz von KI, auch wenn Krankheit oder Pflegebedarf eintreten, ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter unterstützen?“ befassen. Ein entsprechender Antrag der demokratischen Fraktionen wurde heute im Landtag beschlossen.

Dazu erklären Thomas Okos, Mitglied im Hauptausschuss der CDU-Fraktion, Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Antje Grothus, Sprecherin für Beteiligung der Grünen Fraktion, und Dirk Wedel, Sprecher im Hauptausschuss der FDP-Fraktion:

Thomas Okos: „Wir sind stolz darauf, dass wir den ersten Bürgerrat in Nordrhein-Westfalen fraktionsübergreifend auf den Weg gebracht und nun erfolgreich zum Abschluss geführt haben. Dieses Projekt zeigt, dass wir in unserem Land gemeinsam nach vorne denken – auch bei Fragen, die uns alle betreffen: Wie wollen wir künftig alt werden, und welche Chancen bieten uns technologische Innovationen und Künstliche Intelligenz dabei? Gerade der technologische Fortschritt eröffnet enorme Möglichkeiten, das Leben im Alter selbstbestimmter, sicherer und lebenswerter zu gestalten. Wir freuen uns auf die Vorschläge des Bürgerrats und sind gespannt auf die Impulse, die aus der Mitte der Gesellschaft kommen. Gleichzeitig ist klar: Der Bürgerrat liefert wichtige Anregungen – die politischen Entscheidungen darüber, was umgesetzt wird, treffen am Ende das Parlament und die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Abgeordneten.“

Elisabeth Müller-Witt: „Mit dem Bürgerrat möchten wir ein zusätzliches Element unserer repräsentativen Demokratie schaffen. Er bietet die Möglichkeit, Impulse aus einer repräsentativen Gruppe der Bevölkerung aufzunehmen. So wird die Stimme der Gesellschaft hörbar und sichtbar. Diese Anregungen eröffnen neue Perspektiven, bereichern politische Entscheidungsprozesse und stärken zugleich die demokratische Teilhabe. Ein zentrales Thema ist die generationsübergreifende Daseinsvorsorge. Besonders in einer alternden Gesellschaft stellt sich die Frage nach dem Zugang zu Pflege und der Bewältigung von Krankheits- oder Pflegefällen. Dabei betrifft dies nicht nur ältere Menschen – meist ist das gesamte familiäre oder soziale Umfeld involviert. Entscheidend sind daher die Sicherung von Pflegeplätzen, wohnortnahe Angebote sowie präventive Maßnahmen, die gerade auch für die jüngere Generation von Bedeutung sind.“

Antje Grothus: „Jeder Mensch hat ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben – auch und gerade dann, wenn Pflegebedarf oder Krankheit eintreten. Egal in welchem Alter, es geht um Würde, um Vertrauen und um das Gefühl, gesehen zu werden – gerade in verletzlichen Lebensphasen. Neben alternativen Wohnkonzepten können Digitalisierung und Künstliche Intelligenz für mehr Selbstbestimmung und Teilhabe sorgen und Pflegende entlasten. Es freut mich, dass sich der erste Bürgerrat dem Thema widmen wird, wie technologische Innovationen den Alltag von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen verbessern können. Der Bürgerrat schafft einen vertrauensvollen Raum, in dem die Bürgerinnen und Bürger, die zufällig ausgewählt werden, ihre Lebenswirklichkeit, Erfahrungen und Bedarfe einbringen. Ich freue mich auf diesen Austauschraum zwischen Parlament und Bürgerschaft und bin sehr gespannt, welche Handlungsempfehlungen sie uns als Politik nach ihren Beratungen geben.“

Dirk Wedel: „Gerade in Abwägungsfragen wie den Chancen und Risiken der Digitalisierung in der Pflege ist es sinnvoll, mit Hilfe eines Bürgerrats neue Perspektiven herauszuarbeiten, die der Landtag für seine parlamentarische Arbeit nutzen kann. Damit der Bürgerrat diesem Auftrag gerecht wird, ist es entscheidend, sich hinsichtlich seiner Stellung und Ausgestaltung in unserer repräsentativen Demokratie im Klaren zu sein. Nur durch die Zufallsauswahl bei der Besetzung des Bürgerrats ohne Berücksichtigung persönlicher Betroffenheiten können unabhängiges Arbeiten garantiert und bisher unberücksichtigt gebliebene Sichtweisen herausgearbeitet werden. Der Bürgerrat kann Bürgerinnen und Bürgern über Wahlen hinaus politisches Gehör verschaffen – er ist damit aber kein Parallelparlament zum Landtag. Allein der Landtag ist und bleibt demokratisch legitimiert und zuständig, wenn es darum geht, aus den Ergebnissen des Bürgerrats politische Schlüsse zu ziehen und gegebenenfalls Rechtsfolgen zu setzen.“

Die bei der Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) involvierten Verbände üben deutliche Kritik an dem von der Landesregierung vorgegebenen Verfahren und fordern eine Verlängerung der Stellungnahmefrist bis mindestens zum 30. Januar 2026.

Hierzu erklärt Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die KiBiz-Revision läuft jetzt erst an, weil sich Schwarz-Grün über drei Jahre Zeit für einen Entwurf genommen hat. Die Verbändeanhörung kurz vor Weihnachten hat hingegen mit einer Fristsetzung begonnen, die eine Frechheit ist. Die Rückgabe der Stellungnahmen soll bis zum 9. Januar 2026 erfolgen. So hatten bereits kommunale Spitzenverbände, die freie Wohlfahrt und auch die kirchlichen Büros um eine Verlängerung der Frist bis Ende Januar gebeten. Heute sagt auch die Gewerkschaft Verdi, dass ein Durchdrücken dieser unausgewogenen Revision über die Weihnachtsfeiertage respektlos sei. Man hat mehr Zeit, bei Galeria verunglückte Weihnachtsgeschenke zurückzugeben, als sich seriös mit einem neuen Kinderbildungsgesetz zu beschäftigen, dass für Generationen über Chancen von Kindern und die Verwendung von Milliarden von Euro entscheidend ist. In der Zeit vom 8. Dezember 2025 bis zum 9. Januar 2026 rund um die Weihnachtsferien und Feiertage ist es kaum möglich, sich vertiefend mit der Novelle – und allem, was da eventuell versteckt sein könnte – zu beschäftigen.

Wie wichtig eine genaue Prüfung des geschriebenen Wortes aber ist, zeigen die Streichungen der Förderung der eingruppigen Einrichtungen. Anders als zuvor im Eckpunktepapier abgesprochen, werden die Förderungen für eingruppige Einrichtungen im Gesetzentwurf der schwarz-grünen Landesregierung einkassiert. Dass sich da insbesondere der Paritätische Wohlfahrtsverband hintergangen fühlt und genauer hinsehen will, kann jeder nachvollziehen.

Es ist einmal mehr ein schwerer Monat für die Landesregierung und speziell für Familienministerin Josefine Paul: Gleich zwei Verfassungsklagen – zum Belastungsausgleich Jugendhilfe und der OGS – sind anhängig und nun gehen die Verbände auf die Barrikaden. Die Leidtragenden sind letztendlich die Familien, Beschäftigte und Träger. Auf unserem Wunschzettel zu Weihnachten steht etwas anderes: Eine verlässliche, kostenfreie und qualitativ hochwertige Bildung für unsere Kinder in NRW – Umtausch ausgeschlossen.“

Im Landtag NRW wurde heute über den Eilantrag der SPD-Fraktion „Im Notfall zählt jede Sekunde – nicht das Portemonnaie! NRW muss jetzt eine Lösung für den Rettungsdienst finden“ beraten und abgestimmt.

Hierzu erklärt Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Es darf nicht passieren, dass Menschen in einer Notlage überlegen müssen, ob sie sich einen Rettungswagen leisten können. Wir haben die Landesregierung deshalb aufgefordert, sofort zu handeln und Gespräche mit den Kommunen und Krankenkassen aufzunehmen, um Eigenanteile an Rettungseinsätzen zu verhindern. Brandenburg und Niedersachsen haben bereits gezeigt, dass eine Lösung möglich ist: Dort übernehmen die Krankenkassen übergangsweise die Kosten für „Fehlfahrten“. NRW hängt hier deutlich hinterher.

Die Landesregierung hat viel zu lange zugesehen. Erst unser Eilantrag hat Bewegung gebracht: Minister Laumann hat nun angekündigt, Gespräche mit den Kommunen und Krankenkassen zu führen. Das ist ein erster Schritt – aber wir werden genau hinschauen, ob dieser zu konkreten Ergebnissen führt. Es darf nicht passieren, dass sich weitere Kommunen aufgrund der finanziellen Lage in der Pflicht sehen, Eigenanteile für Einsätze des Rettungswagens zu erheben. Wir erwarten vom Bund, dass er eine langfristige Lösung präsentiert. Bis dahin ist das Land in der Pflicht eine passende Übergangslösung herbeizuführen. Die Zeit zu warten ist vorbei.“

Wie die Rheinische Post heute berichtet, haben die vier NRW-Städte Bochum, Frechen, Kamen und Köln eine Klage beim Verfassungsgerichtshof in Münster eingereicht, weil ihnen das Land in der Vergangenheit zu wenig für den Kita-Ausbau gezahlt hat und auch keine Nachzahlung leisten will.

Hierzu erklärt Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Aus Unzufriedenheit mit der schwarz-grünen Landesregierung ziehen immer mehr Städte vor Gericht. Nachdem am Freitag Dormagen, Düsseldorf, Hamm und Krefeld eine Verfassungsklage rund um die Finanzierung des Offenen Ganztags gegen das Land eingereicht haben, legen nun Bochum, Frechen, Kamen und Köln nach. Sie machen geltend, dass die Finanzhilfen des Landes für den notwendigen Ausbau der Tagesbetreuung für U3-Kinder in den Kitajahren 2019/20 und 2020/21 viel zu gering waren. Die Städte hatten in diesen beiden Jahren Mehrbelastungen in Höhe von über 470 Millionen Euro und pochen richtigerweise auf eine Nachzahlung vom Land wenigstens in Höhe von 163,2 Millionen Euro. Die Zahlen machen deutlich, dass es hier nicht um Kleckerbeträge geht, sondern um das ernsthafte Problem, dass sich die schwarz-grüne Landesregierung an allen Stellen und mit allen Mitteln vor einer angemessenen Finanzierung der Kitas drückt. Daher solidarisieren sich auch alle kommunalen Spitzenverbände mit der Klage. Im Zentrum der Kritik steht schon wieder Ministerin Josefine Paul. Weil sie mit den kommunalen Spitzen keinen Konsens erzielen konnte oder erzielen wollte, steht nun die nächste Klage ins Haus und das Risiko einer nachträglichen Zahlungsverpflichtung in Milliardenhöhe. Das Land trifft sich mit den Kommunen inzwischen öfter im Gerichtssaal als am Verhandlungstisch. Ministerpräsident Hendrik Wüst muss sich endlich einschalten und sein Familienministerium in den Griff bekommen.“

Die heute vorgestellten Ergebnisse des Spitzengesprächs im Ausbildungskonsens Nordrhein-Westfalen zeigen ein dramatisches Bild: Der Ausbildungsmarkt in NRW steht vor erheblichen Herausforderungen. Sinkende Ausbildungsstellen, steigende Bewerberzahlen und tausende junge Menschen ohne Perspektive zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen der Landesregierung nicht ausreichen. Besonders im Bereich des Übergangs von Schule in den Beruf besteht dringend Handlungsbedarf.

Hierzu erklären Lena Teschlade, Sprecherin für Arbeit und Soziales, und Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Lena Teschlade:

„Es ist alarmierend, dass die Zahl der Ausbildungsplätze in Nordrhein-Westfalen im dritten Jahr in Folge sinkt, während gleichzeitig immer mehr junge Menschen einen Ausbildungsplatz suchen. Wenn über 25.000 junge Menschen am Ende des Jahres ohne regulären Ausbildungsplatz dastehen oder nur in Übergangslösungen verbleiben, dann frage ich mich, wann die Landesregierung endlich mehr tun will, als Gespräche zu führen. Zumal 12.300 junge Menschen jetzt noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben und weitere 13.000 Jugendliche zwar eine Alternative haben, eigentlich aber gerne eine Ausbildung machen würden. Das ist ein alarmierendes Warnsignal für den Arbeitsmarkt und die Fachkräftesicherung. Jetzt wäre es dringend an Zeit, dass die schwarz-grüne Landesregierung ins Handeln kommt. Stattdessen streicht die Landesregierung weiter Gelder in der Ausbildungsförderung, verschiebt wichtige Programme in den Europäischen Sozialfonds und befristet sie damit zeitlich. Die gut etablierte Berufseinstiegsbegleitung streicht die Landesregierung im kommenden Jahr komplett, für das erfolgreiche Programm ,Kein Abschluss ohne Anschluss‘ gibt es trotz hohem Bedarf erneut eine Nullrunde im Haushalt. Die Ergebnisse des Spitzengesprächs im Ausbildungskonsens zeigen es deutlich: Es ist dringend Zeit, dass Schwarz-Grün nachhaltig in Ausbildung und damit in die Zukunft junger Menschen investiert.“

Dilek Engin:

„Die Partner im Ausbildungskonsens müssen dringend an effektiveren gemeinsamen Strategien zur Stabilisierung von Ausbildungsverhältnissen und zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen arbeiten. Entscheidend ist doch, dass Angebote wie die Assistierte Ausbildung, Berufssprachkurse oder die Prozesskette zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen flächendeckend, verlässlich und auskömmlich finanziert werden. Gute Ausbildung braucht mehr als wohlklingende Erklärungen. Wir erwarten von der Landesregierung eine deutlich ambitioniertere Ausbildungsmarktpolitik. Dazu gehören eine frühere und bessere Berufsorientierung an Schulen und eine konsequente Verzahnung aller Unterstützungsangebote. Die Ausbildungsfähigkeit darf nicht allein den jungen Menschen zugeschrieben werden. Defizite bei Sprache, Grundbildung und Berufsorientierung sind auch das Ergebnis jahrelanger Versäumnisse im Bildungssystem. Deshalb muss die Landesregierung endlich entschlossen in frühkindliche Bildung, Schulen und individuelle Förderung investieren. Dazu gehört auch, dass entsprechende Mittel für den Übergang von Schule in den Beruf bereitgestellt werden und hier nicht immer nur nach Brüssel oder Berlin gezeigt wird. Wir können es uns schlicht nicht leisten, eine Generation junger Menschen ohne qualifizierte Perspektive zurückzulassen. Gute Ausbildung ist der Schlüssel für soziale Teilhabe, wirtschaftliche Stärke und Zusammenhalt.“

Bild: La-Rel Easter/unsplash.com

Auf Nachfrage der SPD-Fraktion hat die schwarz-grüne Landesregierung am vergangenen Donnerstag im Familienausschuss des Landtags die aktuellen Zahlen (Januar bis November 2025) zu (Teil-) Schließungen von Kindertagestätten vorgestellt.

Hierzu erklärt die heimische SPD-Landtagsabgeordnete Christina Weng:

„Der Höhepunkt der Schnupfen- und Erkältungswelle steht noch aus und der Dezember ist noch gar nicht eingerechnet: Dennoch hat es in diesem Jahr bereits 132 Meldungen über personelle Unterbesetzungen gegeben. Davon waren 54 Kitas von unseren insgesamt 171 im Mühlenkreis betroffen. 17 mal mussten Einrichtungen sogar ganz oder teilweise schließen. Das ist gleich ein dreifaches Problem: Eltern verlieren die verlässliche Betreuung ihrer Kinder, die Kinder verlieren ihre Chance auf frühkindliche Bildung und die Beschäftigten verlieren das Vertrauen, dass auch an ihre Gesundheit gedacht wird. Mit steigender Belastung steigt wiederum das Risiko langfristiger Erkrankungen.

Eine konkrete Hilfe für die Einrichtungen könnte meiner Meinung nach eine trägerübergreifende Vertretungsregelung mit Springern sein. Rheinland-Pfalz hat als Bundesland solche Regelungen für Springerkräfte geschaffen. Hier in Nordrhein-Westfalen hat Velbert ein solches Modellprojekt aufgelegt. Bei der Einrichtung der Springerpools ist mir wichtig, dass weiterhin auf eine qualifizierte Betreuung geachtet wird. Und ja: Das wird das Land finanziell unterstützen müssen. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Faktion werden wir konkrete Finanzierungsvorschläge machen.

Größere Gruppen, weniger Fachkräfte und kürzere Betreuungszeiten lösen übrigens die Probleme nicht. Das plant gerade die schwarz-grüne Koalition in Düsseldorf bei der Überarbeitung des Kinderbildungsgesetzes. So sollen beispielsweise künftig nur noch fünf Stunden am Tag garantiert werden, in denen Fachkräfte in den Gruppen arbeiten. Alles darüber hinaus – „Randzeiten“ heißt das bei der Regierung Wüst – können die Träger der Einrichtungen selbst entscheiden, allerdings nur abhängig von ihrem eigenen Budget. Aktuelle Daten vom Landesamt für Statistik zeigen, dass nahezu alle Familien davon betroffen wären: Landesweit verbringen mehr als 95 Prozent der Kinder über 25 Stunden pro Woche in der Kita– über 620.000 Kinder in NRW. Diese Kita „light“ lehnen wir ab und werden uns mit aller Kraft im Landtag dafür einsetzen, dass dieser Gesetzentwurf der Landesregierung noch korrigiert wird.“

Zahlen aus Minden-Lübbecke im Überblick:
Gesamtzahl der Einrichtungen: 171
Betroffene Einrichtungen: 54
Meldungen: 132 Fälle

Davon:
Reduzierung der Betreuungszeiten: 54
Reduzierung der Platzzahl: 23
Schließungen der gesamten Einrichtung: 7
Schließung von einzelnen Betreuungsgruppen: 10
Andere Maßnahmen: 97

Laut einem Bericht der Rheinischen Post fühlt sich der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband NRW durch den Referentenentwurf für ein neues Kinderbildungsgesetz (KiBiz) von Ministerin Paul hintergangen. Hauptkritikpunkt ist die Streichung der Zuschüsse für eingruppige Einrichtungen.

Hierzu erklärt Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Eingruppige Kitas drohen gleich doppelt von Familienministerin Josefine Pauls neuem Kinderbildungsgesetz getroffen zu werden: Zum einen soll die Förderung von 15.000 Euro komplett wegfallen. Zum anderen werden sich eingruppige Einrichtungen keine Helfer mehr leisten können. Bislang werden dafür pro Kita 18.000 Euro gewährt. Künftig sollen es pro Kind 215 Euro sein. Das wären dann für eine eingruppige Einrichtung nur noch maximal 5.375 Euro, die faktisch das Aus für Alltagshelfer in diesen Kitas bedeuten würden. Es ist dabei blanke Ironie, dass davon die meisten in Münster betroffen sein werden – wohlgemerkt im Wahlkreis von Familienministerin Josefine Paul.

Wenn es stimmt, dass sich die Wohlfahrtsverbände in den Vorverhandlungen zum KiBiz mit Ministerin Paul auf die bleibende Sonderstellung eingruppiger Kitas verständigt hatten und dieses Ergebnis mit den Trägern nun aufgekündigt ist, dann ist das ein schwerer Vertrauensbruch. Das Gerede von Verhandlungen auf Augenhöhe würde sich als hohle Phrase erweisen. Die Unterschriften unter dem Eckpunktepapier wären dann nichts mehr wert, da sie unter falschen Voraussetzungen erfolgten.

Gerade für kleine Träger sind die Folgen massiv, wenn sie von Ministerin Paul so hintergangen werden. Denn hier besteht keine Möglichkeit, das Personal in den Randzeiten zu bündeln oder andere Synergieeffekte zu erzielen. Für uns lässt der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form nur den Schluss zu, dass die Landesregierung eine mögliche Insolvenz der Elterninitiativen in Kauf nimmt. Sowohl die gesetzlich garantierte Vielfalt der Träger als auch das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern werden faktisch ausgehebelt. So sehen das auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Elterninitiativen und der Paritätische Wohlfahrtsverband.“

Foto: Camilo jimenez/unsplash.com

Wie in der vergangenen Woche bekannt geworden ist, hat der Rat der Stadt Essen beschlossen, Rettungsdiensteinsätze neu zu berechnen. Ein routinemäßiger und notwendiger Vorgang, wenn da nicht eine bisher ungeklärte Finanzierungslücke zwischen der Refinanzierung der Krankenkassen und Stadt Essen wäre, die die Stadtkasse jährlich mit bis zu 37 Millionen Euro belasten würde. Demnach könnten Patientinnen und Patienten bereits ab dem 1. Januar 2026 mit einem Eigenanteil von 267 Euro bei einem Rettungswageneinsatz belastet werden.

Die SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen hat aus diesem Anlass einen Eilantrag für das Plenum in dieser Woche eingereicht. Darin fordert sie unter anderem, dass das Land NRW umgehend Gespräche mit Krankenkassen und Kommunen aufnimmt, um eine übergangsweise Kostenübernahme für sogenannte Fehlfahrten sicherzustellen und Eigenanteile für Patientinnen und Patienten zu verhindern.

Hierzu erklärt Lisa Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Es darf nicht passieren, dass Menschen aus Angst vor hohen Kosten zögern, den Rettungsdienst zu rufen. Wer in einer Notlage ist, wird sich zwar weiterhin verlassen können, dass Hilfe kommt – aber die ungewisse Frage, ob dieser zu einer finanziellen Belastung wird, bleibt. Die Entscheidung aus Essen zeigt sehr deutlich, unter welchem massiven Druck unsere Kommunen stehen. Die Kosten für sogenannte Fehlfahrten werden von den Krankenkassen nicht mehr übernommen und drohen, die ohnehin angespannten Haushalte der Kommunen weiter zu überfordern. Doch diese finanzielle Notlage darf niemals auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten ausgetragen werden.

Wenn Menschen in einer akuten gesundheitlichen Krise überlegen müssen, ob sie sich einen Rettungswageneinsatz leisten können, ist das eine reale Gefahr für Gesundheit und Leben. Genau das dürfen wir nicht zulassen. Es braucht jetzt eine schnelle, pragmatische Lösung. Andere Bundesländer wie Brandenburg zeigen, dass es möglich ist: Dort übernehmen die Krankenkassen übergangsweise die Kosten und entlasten damit sowohl Kommunen als auch Versicherte.

Nordrhein-Westfalen darf hier nicht länger warten. Die Landesregierung muss jetzt Verantwortung übernehmen, Gespräche mit den Krankenkassen führen und notfalls selbst übergangsweise einspringen, bis der Bund eine dauerhafte Lösung geschaffen hat. Unser Ziel ist klar: Niemand darf in Not geraten, weil er Angst vor einer Rechnung hat. Wir müssen alles dafür tun, dass es nicht so weit kommt.“

Mehrere Städte in Nordrhein-Westfalen werden bei den Verwaltungsgerichten eine Feststellungsklage gegen die Landesregierung einreichen. Die Städte beklagen damit, dass die Landesregierung den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nicht klar auf die Kommunen übertragen hat – und damit auch die Finanzierung weiter im Dunkeln lässt.

Hierzu erklärt Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wieder laufen die Kommunen gegen diese Landesregierung Sturm – und das mit gutem Grund. Erneut zeigt sich, wie tief inzwischen der Riss zwischen Land und den Städten und Gemeinden geworden ist. Von einer Zusammenarbeit mit allen Ebenen ist bei Schwarz-Grün keine Spur zu erkennen. Man hat immer mehr den Eindruck: Die eine Seite lädt ab, die andere arbeitet sich ab. So kann man kein Zukunftsprojekt dieser Welt stemmen.

Beim OGS-Rechtsanspruch erleben wir besonders deutlich, wohin fehlende Führung und verlorene Zeit führen. Die Landesregierung hat jahrelang tatenlos damit verbracht, ihrer Verantwortung aus dem Weg zu gehen, statt endlich ein OGS-Gesetz vorzulegen und damit Klarheit über Zuständigkeit und Finanzierung zu schaffen. Die einzigen Weichen, die Schwarz-Grün gestellt hat, könnten im schlimmsten Fall sogar dazu führen, dass Kinder der zweiten, dritten und vierten Klassen aus der Betreuung herausfallen – ein völlig inakzeptables Szenario.

Jetzt haben wir den Salat: Rechtsunsicherheit für die Städte, Chaos in der Umsetzung und am Ende mögliche Benachteiligte unter den Familien. Und das obwohl der Rechtsanspruch mehr Chancen für alle schaffen soll. Wenn Schwarz-Grün das vermasselt, sind die heute vorgestellten Klagen nur der Beginn des Sturms, der auf die Landesregierung zukommt.

CDU und Grüne sollten endlich zurück zu einem partnerschaftlichen Miteinander. Das Zusammenspiel von Land und Kommunen ist schließlich kein Koch-und-Kellner-Verhältnis, sondern eine gemeinsame Verantwortung – in diesem Fall für bessere Bildungschancen in NRW.“