Bei der Feuerwehr muss mit 60 Feierabend sein – Dieser Knochenjob ist kein Ministersessel

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Die Landesregierung plant die Altersgrenzen für die Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes für die Laufbahngruppe 1 von 60 auf 61 und für die Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 2 von 60 auf 62 Jahre anzuheben. Bei Feuerwehren und Gewerkschaften stoßen diese Pläne auf scharfe Kritik und Ablehnung, die sie seit heute Mittag mit einer 24stündigen Mahnwache vor dem Landtag zum Ausdruck bringen. Die SPD-Landtagsfraktion teilt die Kritik und hat den Antrag „Hände weg von der Altersgrenze! Den besonderen Belastungen im Feuerwehrdienst muss Rechnung getragen werden.” (Drucksache 18/6854) in den Landtag eingebracht, über den am morgigen plenaren Donnerstag um 13.20 Uhr das Parlament abstimmen wird.

Hierzu erklärt Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Unsere Feuerwehr leistet im ganzen Land einen äußerst verantwortungsvollen Dienst für das Wohl der Gemeinschaft. Die Rettungskräfte riskieren dabei oftmals ihre Gesundheit oder sogar ihr Leben. Sie haben mit 48 Stunden im 24-Stunden-Dienst eine deutlich längere Wochenarbeitszeit als die allermeisten Beschäftigten. Beim Einsatzdienst bei der Feuerwehr sind sowohl die psychischen, als auch die physischen Belastungen außerordentlich hoch: Ständige Alarmbereitschaft bei jeder Tages- und Nachtzeit, Einsätze unter höchstem Zeitdruck, extreme Stresssituationen und ein besonders hohes Maß an Verantwortung bei der Konfrontation mit Brand- und Unfallopfern sind die Regel. Die von der schwarz-grünen Landesregierung geplante Anhebung der Altersgrenze ist vor diesem Hintergrund in jeder Hinsicht unfair. Dieser Knochenjob ist kein Ministersessel. CDU-Innenminister Reul offenbart einen unvorstellbaren Mangel an Wertschätzung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Feuerwehr. Wir sagen deshalb: Hände weg von der Altersgrenze – bei der Feuerwehr muss mit 60 Feierabend sein.“

Ursachen für die Wohnungsbaukrise sind in NRW auch hausgemacht

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Das Statistische Landesamt veröffentlichte heute, dass die nordrhein-westfälischen Bauämter in den ersten neun Monaten des Jahres 2023 nur noch Baugenehmigungen für 32.648 Wohnungen erteilten, 29,4 Prozent weniger als von Januar bis September 2022.

Dazu erklärt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sarah Philipp:

„Die Ursachen für die Wohnungsbaukrise sind in NRW auch hausgemacht: Nicht bedarfsgerechte Förderbestimmungen, das abrupte Ende des Landesprogramms zur Förderung des Erwerbs von Wohneigentum im Juli, fünf Änderungen der Landesbauordnung binnen der vergangenen sechs Jahre und die mehr als zögerliche Umsetzung der Möglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes des Bundes haben dem Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen alles andere als gutgetan. Diese Negativfaktoren sind nicht vom Himmel gefallen, sondern liegen allein in der Verantwortung der CDU-geführten Landesregierung.

Wir brauchen in Nordrhein-Westfalen endlich einen Neuanfang: Mit unserem Antrag „Schubkraft und Fortschritt für die Wohnungsbaupolitik“ haben wir als größte Oppositionsfraktion dazu einen umfangreichen Vorschlag auf den Tisch gelegt, der zu Beginn des kommenden Jahres zur Expertenanhörung ansteht.“

Grüne verbreiten im Klageverfahren zum NRW-Haushalt falsche Unterstellungen wider besseres Wissen

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In der heutigen Plenardebatte hat der finanzpolitische Sprecher der GRÜNEN-Fraktion, Simon Rock, unterstellt, die Klage von SPD und FDP gegen den Haushalt 2023 richte sich gegen die kreditfinanzierten Hilfsprogramme der Landesregierung.

Hierzu erklärt Alexander Baer, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Diese Unterstellung des Abgeordneten Rock ist eindeutig falsch. SPD und FDP im Landtag NRW beklagen das Aufstellungsverfahren und die Beschneidung von Oppositionsrechten, nicht jedoch den Haushaltsvollzug. Das unterscheidet unsere Klage auch von der Klage der Union im Bund, die ohne jede Rücksicht auf Verluste agiert hat. Wir dagegen haben in NRW den Rechtsweg beschritten, um festzustellen, dass CDU und Grüne auf den letzten Drücker eine Ausnahmesituation konstruiert haben, mit der sie die Opposition erst wenige Minuten vor Verabschiedung des Haushalts- und Krisenbewältigungsgesetzes in einer Nacht-und-Nebel-Sondersitzung des Landtags konfrontierten. Das alles im Übrigen, nachdem wir als SPD zuvor die Landesregierung über Monate hinweg dazu aufgefordert hatten, gemeinsam mit der Opposition ein Unterstützungspaket für die Menschen und die Wirtschaft in NRW aufzulegen. Da sich Schwarz-Grün allerdings beim Pokerspiel mit den Finanzhilfen des Bundes verzockt hatte, musste die Regierungskoalition kurz vor Torschluss eine Ausnahmesituation erfinden, die zu diesem Zeitpunkt laut landeseigener NRW.Bank gar nicht mehr vorlag. Aus unserer Sicht hat die Landesregierung seinerzeit zudem nicht ausreichend begründet, warum sie den Weg über ein Sondervermögen und nicht über den normalen Haushalt gegangen ist, in dem Finanzminister Optendrenk über Nacht noch 1,2 Mrd. Euro Steuermehreinnahmen und insgesamt sogar rd. 1,9 Mrd. Euro an Überschuss gefunden hatte. Alles das weiß Herr Rock sehr genau. Und trotzdem hat er heute versucht, einen anderen Eindruck zu erwecken und wider besseres Wissen falsche Unterstellungen zu verbreiten. Fakt ist: Es gab und gibt kein Eilverfahren gegen den laufenden Haushaltsvollzug – und damit auch nicht gegen die Hilfsprogramme für die Menschen und die Wirtschaft in unserem Land.“

Gutachten soll Kinderschutz im kommerziellen Raum untersuchen

Die Kinderschutzkommission des Landtags hat in der heutigen Sitzung beschlossen, ein Gutachten zum Thema Kinderschutz im kommerziellen Raum in Auftrag zu geben. Ziel ist es, Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, um passgenaue Maßnahmen zur Stärkung des Kinderschutzes in diesem Bereich auf den Weg zu bringen.

Dazu erklären die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNEN und FDP in der Kinderschutzkommission Charlotte Quik (CDU), Dennis Maelzer (SPD), Norika Creuzmann (GRÜNE) und Marcel Hafke (FDP):

„Die Kinderschutzkommission des Landtags wurde nach der Aufdeckung der schrecklichen Fälle von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Lügde gegründet. Die Kommission versucht in ihrer Arbeit Lücken im Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen zu identifizieren und auch Best-Practice-Beispiele bekannter zu machen. In der Vergangenheit sind Fälle von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen im kommerziellen Bereich, z.B. kommerzielle Sportschulen und -camps, Musikschulen, haushaltsnahe Betreuungsangebote und Hausaufgabenhilfen etc., immer wieder öffentlich geworden. In einer Anhörung hat die Kinderschutzkommission gemeinsam mit Expertinnen und Experten Handlungsbedarf in diesem Bereich festgestellt. So fehlen bei den kommerziellen Anbietern häufig Kinderschutzkonzepte. Wir wollen durch ein Gutachten der Frage nachgehen, wie wir den Kinderschutz im kommerziellen Bereich verlässlich und rechtssicher implementieren können. Auf Basis der Ergebnisse wollen wir konkrete Handlungsempfehlungen für diesen Bereich erarbeiten, um bei der Weiterentwicklung des Landeskinderschutzgesetzes Lücken schließen zu können.“

Insolvenzwelle bei Pflegeanbietern rollt weiter ungebremst durch NRW

In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Insolvenzen in der Pflege in NRW“ (Drucksache 18/6669) wird aufgezählt, dass in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres in Nordrhein-Westfalen bereits 103 Pflegeanbieter Insolvenz angemeldet haben.

Dazu erklärt der Fragesteller Thorsten Klute, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Gesundheit und Pflege:

„Die Insolvenzwelle rollt weiter ungebremst durch NRW. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2023 gibt es jetzt schon mehr als viermal so viele Insolvenzen wie im gesamten Vorjahr. Vor diesem Hintergrund ist es nicht mehr nachvollziehbar, dass Pflegeminister Laumann in dieser Legislaturperiode bisher nicht eine einzige Initiative ergriffen hat, um die Pflege in NRW zu stabilisieren. Es wird allerhöchste Zeit, dass er endlich alle zur Verfügung stehenden Stellschrauben des Landes dafür nutzt, um die Insolvenzwelle zu brechen. So ist zum Beispiel die Investitionskostenförderung alleine seine Aufgabe. Aber selbst zu einem Pflegegipfel war er nicht in der Lage. Zu dem mussten wir letztendlich als Oppositionsfraktion einladen. Diese Laissez-faire-Politik der schwarz-grünen Koalition wird die Pflege im kommenden Jahr in unerträgliche Verhältnisse stürzen.“

Landesregierung rasiert Krankenhausplan für ihre Schwarze Null

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In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat Minister Laumann das Vorhaben der Landesregierung bestätigt, über eine Ergänzungsvorlage zum Haushaltsentwurf 2024 die zunächst geplanten 350 Millionen Euro zur Umsetzung des nordrhein-westfälischen Krankenhausplans um 150 Millionen Euro zu kürzen.

Dazu erklärt Thorsten Klute, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Gesundheit und Pflege:

„Die Umsetzung des NRW-Krankenhausplans hat noch nicht einmal begonnen, da streicht der Finanzminister dem Gesundheitsminister schon fast die Hälfte der Mittel für das Auftaktjahr 2024. Um die Schwarze Null in ihrem Haushalt nicht zu gefährden, rasiert die schwarz-grüne Landesregierung lieber den Etatansatz um 150 Millionen Euro und schiebt die notwendigen Investitionen wie eine Bugwelle vor sich her.

Dabei sind sich außerhalb des Regierungsapparates alle einig: Nordrhein-Westfalen investiert seit Jahren viel zu wenig in seine Kliniken. Der Investitionsstau liegt zurzeit bei rund 16 Milliarden Euro. Dieser Stau wächst jedes Jahr um eine weitere Milliarde an, weil die Landesregierung das Problem nur halbherzig angeht. Die Kürzung bei der Zusatzaufgabe Krankenhausplan ist ein weitere Beleg dafür, dass für die schwarz-grüne Koalition die Krankenhäuser keine Priorität haben und im Zweifel hinten anstehen müssen. Das halten wir für falsch und werden stattdessen für die Zukunft jährlich zwei Milliarden Euro Investitionsmittel des Landes für die Krankenhäuser in NRW beantragen.“

Mit den Steuermehreinnahmen Kitas und Offene Ganztagsschulen retten

Mit Blick auf die aktuelle Steuerschätzung, die dieses Jahr Mehreinnahmen für die Länder in Höhe von 2,7 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung von Mai 2023 prognostiziert, erklären Alexander Baer, finanzpolitischer Sprecher, und Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Alexander Baer:

„Die aktuelle Steuerschätzung eröffnet dem Land in diesem Jahr neue Spielräume. Wir gehen von gut 500 Millionen Euro Verbesserungen für Nordrhein-Westfalen in 2023 aus. Diese Mittel müssen jetzt zielgerichtet für den Erhalt der sozialen Infrastruktur eingesetzt werden. Wir fordern daher einen Nachtragshaushalt aufzulegen. Die Grünen haben in der jüngsten Plenarsitzung erklärt, wenn Geld vorhanden wäre, würde es auch eingesetzt. Dieser Moment ist jetzt da. So sehr eine Verringerung des Landesdefizits ein wünschenswertes Ziel ist, so kann Verantwortung in diesen Zeiten nur bedeuten, mit nicht zu verausgabenden Landesmitteln die schwer angeschlagenen Wohlfahrtsträger in Nordrhein-Westfalen zu retten.“

Dennis Maelzer:

„NRW muss sozial bleiben. Dafür haben mehr als 22.000 Menschen vor dem Landtag demonstriert. Kitas und Offene Ganztagsschulen stehen vor dem Kollaps. Eltern und Kinder stehen vor verschlossenen Türen. Trägern droht die Insolvenz. Das Land muss sich mit aller Kraft gegen den Zerfall der sozialen Infrastruktur stemmen. Als SPD-Fraktion fordern wir Rettungspakete in Höhe von 500 Millionen Euro für die Kitas und 100 Millionen Euro für die Offenen Ganztagsschulen. Das Szenario aus dem vergangenen Jahr darf sich nicht wiederholen, als eine Summe von etwa zwei Milliarden Euro ungenutzt in den Haushalt zurückgeflossen ist.“

Schubkraft und Fortschritt für den Wohnungsbau – SPD-Fraktion schlägt Maßnahmenpaket vor

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Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat heute den Antrag „Schubkraft und Fortschritt für die Wohnungsbaupolitik in Nordrhein-Westfalen“ zur Beratung in das Parlament eingebracht.

Dazu erklären die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sarah Philipp und Sebastian Watermeier, Sprecher für Bauen, Wohnen und Digitalisierung:

„Sarah Philipp:

„Der Wohnungsbau in Nordrhein Westfalen liegt am Boden. Das betrifft insbesondere auch den öffentlich geförderten Wohnungsbau mit Mietpreisbindung und die Eigentumsförderung. Die schwarz-grüne Landesregierung steht vor dem Scherbenhaufen ihrer verfehlten Wohnungsbaupolitik. Insbesondere die Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sehen sich immer höheren Mietkosten ausgesetzt, die das verfügbare Nettomonatseinkommen auffressen. Wohnungsnot und Angst vor immer weiter steigende Lebenshaltungskosten bestimmen das Bild.

Angesichts dieser schweren Krise hat die SPD-Fraktion heute ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgeschlagen, mit dem der dringend erforderliche Wohnungsbau bei uns in NRW zügig wiederbelebt werden soll. Denn Ministerin Scharrenbach irrt, wenn sie für die gegenwärtige Misere immer wieder andere verantwortlich macht, sei es Corona, der Ukraine-Krieg oder die Inflation. Tatsache ist, dass die Landesregierung die Verantwortung für den Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen trägt. Der Bund kann nur mit Finanzmitteln unterstützen – und das tut er auch.“

Sebastian Watermeier:

„Es fehlt unter anderem eine geeignete Förderpolitik, die gegen die negativen Marktmechanismen wirkt und zur Wiederbelebung des Wohnungsbaus führt. Neben den von uns vorgeschlagene Maßnahmen gehört aber auch eine Planungssicherheit der baurechtlichen Grundlagen, insbesondere bei der Landesbauordnung.

Das Gegenteil praktiziert Landesbauministerin Ina Scharrenbach, die mit der schwarz-grünen Mehrheit am gestrigen Abend die inzwischen 5. Änderung der Landesbauordnung in sieben Jahren beschlossen hat. Es ist schon ein Treppenwitz, wenn Ministerin Scharrenbach nun auf Bundesebene für ein Normenmoratorium wirbt, um die Regelungswut in den Verordnungen und anderen Vorschriften einzudämmen. Da wäre sie besser einmal mit gutem Beispiel voran gegangen und hätte die Änderung gestoppt.

Leidtragende dieser desaströsen Wohnungsbaupolitik in Nordrhein-Westfalen sind Millionen von Menschen, die eine bezahlbare und bedarfsgerechte Wohnung suchen und nicht finden können.“

Anhebung der Altersgrenze in den Feuerwehren stoppen – die 60 muss bleiben

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Die schwarz-grüne Landesregierung will die Altersgrenze in den Feuerwehren anheben. Bei Beamten und Beamtinnen des feuerwehrtechnischen Dienstes für die Laufbahngruppe 1 (mittlerer Dienst) soll sie von 60 auf 61 und für die Beamten und Beamtinnen der Laufbahngruppe 2 (gehobener und höherer Dienst) von 60 auf 62 Jahre angehoben werden.

Anlässlich des heutigen Protestes von ver.di NRW und komba NRW vor dem Landtag erklärt Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Pläne der schwarz-grünen Koalition sorgen seit Wochen für heftige Unruhe bei den Feuerwehren und lösten auch bei uns in der SPD-Landtagsfraktion großes Entsetzen aus. Eine 48-Stunden-Woche, jahrzehntelange Schichtarbeit, Einsätze an Sonn- und Feiertagen sowie enorme körperliche und psychische Belastungen sind kein Zuckerschlecken sondern ein Knochenjob. Trotzdem will CDU-Innenminister Reul die Altersgrenze für die Feuerwehr heraufsetzen. Das ist ein Schlag ins Gesicht eines ganzen Berufsstandes. Wir kämpfen gemeinsam mit den Feuerwehren und den Gewerkschaften gegen die Anhebung der Altersgrenze – die 60 muss bleiben.

CDU und Grüne behaupten, die Feuerwehrleute länger arbeiten zu lassen bis sie nicht mehr können, würde die personellen Probleme lösen. Das Gegenteil wird passieren: Junge Menschen werden sich dreimal überlegen, ob sie mit dieser Aussicht in einer Wache anfangen wollen oder lieber einen anderen Weg einschlagen. Wir brauchen vielmehr eine Attraktivierung des Öffentlichen Dienstes. Die packt die Landesregierung aber nicht an, weil es sie nicht zum Nulltarif geben wird.“

Frühjahres- und Herbstsemester statt Sommer- und Wintersemester – Chancen der Harmonisierung von Schul- und Semesterferien nutzen

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Am heutigen Donnerstag findet im Landtag NRW die finale Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion „Chancen der Harmonisierung von Schul- und Semesterferien nutzen!“ (Drs. 18/2555) statt. Im Laufe der parlamentarischen Arbeit fand hierzu auch eine Sachverständigenanhörung im Wissenschaftsausschuss statt. Die Vertreterinnen und Vertreter aus der Hochschullandschaft haben das Anliegen der SPD-Fraktion dabei durchweg positiv bewertet und den Antrag ausdrücklich befürwortet. Dennoch wurde der Antrag durch die regierungstragenden Fraktionen abgelehnt.

Nun bringen die Fraktionen von SPD und FDP gemeinsam einen Entschließungsantrag ein.

Hierzu erklären Bastian Hartmann, wissenschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Angela Freimuth, wissenschaftspolitischer Sprecherin der FDP-Fraktion im Landtag NRW:

Bastian Hartmann:

„Wir wollen Hochschulen familienfreundlicher machen. Aktuell überschneiden sich die Schulferien meist nur kurz mit den vorlesungsfreien Zeiten an den Hochschulen. Das ist sowohl für Studierende als auch für das Personal an Hochschulen herausfordernd. Gerade in den Schulferien reduzieren viele Einrichtungen die Betreuungsangebote. Wenn dazu dann parallel das Semester startet, ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf Geschichte. Manchmal liegen die Schulferien und die Vorlesungszeiten an den Hochschulen sogar so parallel, dass es gar keine gemeinsamen Ferien gibt. Dieses Jahr starteten die Osterferien beispielsweise am 3. April – gleichzeitig begann auch das Sommersemester. Damit ist nicht nur der Familienurlaub unmöglich, es führt auch oftmals zu Engpässen bei der Betreuung der Kinder. Statt Sommer- und Wintersemester brauchen wir Frühjahres- und Herbstsemester. Es reicht also aus, wenn man den Hochschulen die Möglichkeit gibt, die Semesterzeiten um etwa vier Wochen vorzuziehen. Das ist darüber hinaus auch international üblich und würde Auslandssemester es Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erheblich vereinfachen.“

Angela Freimuth:

„Hochschulen und Forschungseinrichtungen befinden sich in einem zunehmenden Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte für Lehre und Forschung. Neben einer guten Forschungsumgebung werden flexible Arbeitszeitmodelle immer bedeutsamer, auch mit Blick auf eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dabei entstehen aufgrund geringer Überschneidungen von Schulferien und vorlesungsfreien Zeiten an den Hochschulen Probleme für die Hochschulbeschäftigten, Familienferien und Kinderbetreuung zu organisieren.

In der Sachverständigenanhörung haben die Vertreterinnen und Vertreter der Hochschullandschaft in NRW deutlich gemacht, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Die Hochschulen selbst sehen sich imstande, Lösungen anzubieten, wenn entsprechende Rahmenbedingungen durch die Landesregierung von CDU und Grünen geschaffen würden. Wir sollten deshalb nicht allein auf eine bundesweite Verständigung der Länder zur Harmonisierung warten. Wir Freien Demokraten möchten bereits jetzt den Hochschulen in NRW mehr Freiräume eröffnen, zum Beispiel durch einen zeitlichen Einschreibekorridor, damit sie im Wettbewerb um die klügsten Köpfe auch bei den Mitarbeitenden im Wettbewerb bestehen können. Wir sind bereit, hier gemeinschaftlich Lösungen anzubieten.“

22.000 Demonstrierende vor dem Landtag haben gezeigt: Soziale Einrichtungen in NRW sind kurz vor dem Kollaps

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Vergangene Woche sind 22.000 Erzieher:innen, Eltern und Vertreter:innen sozialer Einrichtungen vor den Landtag von NRW gezogen, um auf die finanziell bedrohliche Lage von Kitas, Ganztagsschulen und weiteren Institutionen sozialer Infrastruktur hinzuweisen. Das war die größte Demonstration, die der Landtag seit vielen Jahren gesehen hat. Die SPD-Fraktion hat diesen Hilferuf, der von der Freien Wohlfahrtspflege organisiert wurde, zum Anlass genommen, eine Aktuelle Stunde für das laufende Plenum zu beantragen und über Lösungswege aus der Finanzmisere zu beraten. Sie steht am Donnerstagmorgen als Top 1 auf der Tagesordnung.

Hierzu erklärt Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„22.000 Demonstrierende waren nicht nur viele, sie waren auch laut, um auf ihre bedrohliche Lage hinzuweisen. Wer diesen Knall in der vergangenen Woche nicht gehört hat, der wird ihn vermutlich nie mehr hören. Dabei geht es hier nicht um irgendwas – es geht um unsere soziale Infrastruktur, die in NRW auf dem Spiel steht. Die Landesregierung muss endlich verstehen, dass es fünf vor zwölf ist. Wenn sie nicht umgehend reagiert, werden sich Insolvenzen und Schließungen sozialer Einrichtungen aneinanderreihen wie Dominosteine – bis irgendwann das ganze System in sich zusammenfällt.

NRW muss sozial bleiben! Das war die Botschaft der tausenden von Menschen, die sich vergangene Woche von überall in ganz NRW auf den Weg nach Düsseldorf gemacht haben, um der Landesregierung zu signalisieren: So geht es nicht mehr weiter.

Insbesondere die Bildungsfinanzierung in NRW braucht einen New Deal – eine umfassende Strukturreform. Die Träger sozialer Einrichtungen müssen deutlich entlastet werden und brauchen eine solide Grundfinanzierung. Allein für die Kitas ist ein Rettungspaket in der Größenordnung von 500 Millionen Euro notwendig. Wir sind als SPD-Fraktion bereit zu einem NRW-Pakt, um für die Sache gemeinsame Lösungen zu finden. Wir hoffen, dass auch die Landesregierung zu einer Zusammenarbeit bereit ist. 22.000 Demonstrierende und viele viele Betroffene würden es ihr danken.“

Minister Limbach schickt Schuldigen vor

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Zur heutigen Sondersitzung des Rechtsausschusses erklärt Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

“Justizminister Limbach hat sich heute hinter seinem Abteilungsleiter versteckt, der für die fehlerhafte Beratung seiner Hausspitze die Verantwortung übernommen hat. Die rechtswidrige Entscheidung bei der Besetzung der Präsidentenstelle am Obersten Verwaltungsgericht hat aber der Minister allein getroffen. Einen Schuldigen vorzuschicken, spricht nicht für die Führungsverantwortung des Justizministers. Das hat nichts mit ,modern leadership‘ zu tun, sondern mit Führungsschwäche.

Wir wurden heute Zeugen juristischer Klimmzüge, mit denen versucht wurde, das Amt des Ministers zu retten. Minister Limbach habe sich an eine Verordnung seines Vorgängers gehalten. Was dabei verschwiegen wurde, war die deutliche Kritik und Warnung hochrangiger Justizvertreter:innen, dass Überbeurteilungen niemals mit dem bösen Schein von politischer Einflussnahme verbunden sein dürfen. Genau das ist hier aber der Fall. Denn der Anschein der Befangenheit steht weiterhin im Raum. Der Minister konnte oder wollte ihn heute nicht ausräumen. Es bleibt daher weiterhin die Frage, welches Motiv der Minister hatte, so zu entscheiden?

Der Justizminister ist heute aufgetreten wie ein Anwalt, der einen Prozess verloren hat und so tut, als habe er gewonnen. Dass ihm zwei Verwaltungsgerichte ein rechtswidriges Verhalten attestiert haben, hat er geradezu schön geredet. Wir halten an unserer Rücktrittsforderung fest.”