Wir lehnen jede Form von Krankenhausschließung ab

Zu den heute von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann vorgestellten Grundzügen einer neuen Krankenhausplanung für Nordrhein-Westfalen, nach denen sich Krankenhäuser künftig auf bestimmte Leistungen spezialisieren sollen, erklärt Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

“Wir appellieren eindringlich an NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, dass er es nicht zu einem Kahlschlag in der Fläche bei den Krankenhäusern kommen lässt. Die Erfahrungen der Pandemie haben uns doch gezeigt, wie wichtig ein flächendeckend funktionierendes Krankenhaussystem ist. Die Krankenhäuser sind ein Teil unserer Daseinsvorsorge.

Es darf nicht allein um die Frage von ökonomischer Effizienz gehen. In der Gesundheitspolitik muss immer der Mensch im Mittelpunkt stehen. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass sich einzelne Standorte spezialisieren. Es ist nur die Frage, bis zu welchem Grad. Die Allgemeinmedizin, die Chirurgie und die innere Medizin muss es in jeder Klinik geben. Auch die Kinder- und Jugendmedizin muss flächendeckend vorhanden sein. Es ergibt zwar durchaus Sinn, dass es Spezialzentren für Knie- oder Hüft-Operationen, die Behandlung von Schlaganfallpatienten, Herzzentren, Diabeteszentren oder die Wundbehandlung von Brandverletzungen gibt. Darunter darf aber die Grundversorgung in der Fläche nicht leiden. Jedes Krankenhaus, das in der Fläche wegfällt, wird vor Ort fehlen. Wir lehnen jede Form von Krankenhausschließung ab.

Auch die Argumentation, dass durch die Telemedizin Häuser überflüssig werden, leuchtet nicht ein. Im Gegenteil: Wenn man Telemedizin stärker einsetzt, dann spricht das doch gerade dafür, dass man auch kleinere Häuser in der Fläche erhalten kann. Wenn diese sich bei kniffeligen Fällen Expertise von den größeren Zentren holen können, ist das für mich vielmehr ein Argument für einen Erhalt kleiner und mittlerer Häuser.

Der Minister lässt völlig außen vor, dass wir vor einem demographischen Wandel stehen. Die Menschen werden nicht mehr so mobil sein. Das haben wir doch beispielsweise bei den Impfzentren gesehen. Gleichzeitig wird der Bedarf deutlich steigen. Wird die Gruppe älterer Menschen größer, dann steigt auch der Behandlungsbedarf. Zusätzlich stehen wir vor der Situation, dass viele Hausärzte und niedergelassene Fachärzte demnächst in Rente gehen werden.  Das scheint mir in den Berechnungen von Minister Laumann zu wenig berücksichtigt zu sein. Umso wichtiger ist eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung als Anlaufstelle. Wenn die hausärztliche Versorgung in der Fläche nicht mehr gewährleistet ist und gleichzeitig Krankenhäuser schließen werden, ist eine ganzheitliche Versorgung nicht mehr sichergestellt.

Auch das Argument des Fachkräftemangels greift nicht. Politik hat es doch selbst in der Hand, die Rahmenbedingungen zu schaffen, dass sich mehr Menschen für einen medizinischen Beruf interessieren. Flexible Arbeitszeitmodelle, ein Kitaplatz in der klinikeigenen Kita, die Möglichkeit, für eine gewisse Zeit ein Sabbatical zu nehmen – all das sind Möglichkeiten, mit denen man Menschen davon überzeugen kann, dass der Gesundheitsberuf ein attraktiver ist. Ein viel größeres Problem als zu wenig Berufsanfänger sind diejenigen, die dem System entfliehen. Das ist die eigentliche Herausforderung, vor der wir hier stehen.

Zudem muss diese Ökonomisierung der Krankenhäuser ein Ende haben. Wir müssen Schluss machen mit dem System der Fallpauschalen. Ansonsten lassen sich bald schon die Kinder- und Jugendmedizin, aber auch andere Bereiche gar nicht mehr nachhaltig finanzieren.

Daher werden wir als SPD-Fraktion den Prozess weiter kritisch begleiten.”

Beim Ausbau der Infrastruktur fehlt der Plan – mehr Geld alleine reicht nicht aus

Zum heute von Verkehrsminister Wüst vorgestellten Haushaltsentwurf 2022 erklärt Carsten Löcker, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Landesregierung ergeht sich gern in Eigenlob, wenn sie erhöhte Haushaltsansätze als bessere Politik für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen verkaufen will. Auch im Bereich der Mobilität ist das nicht anders. Hinsichtlich der dringend notwendigen Verkehrswende sind jedoch klare Schwerpunkte und Fortschritte erforderlich – und das entsprechende Innovationstempo.

Hier aber lässt die Landesregierung Federn. Denn über Sonntagsreden hinaus findet in vielen Bereichen trotz deutlich mehr Personal im Ministerium und steigenden Steuereinnahmen des Landes kein spürbarer Fortschritt statt. Das ist mehr als ernüchternd. Was beim Ausbau der Infrastruktur fehlt ist ein Plan.

Ein erhöhter Haushaltsansatz alleine reicht nämlich nicht. Hinter der Fassade zeigt sich beispielsweise, dass der Baufortschritt bei den definierten Radschnellwegen im Land einem Schneckentempo gleicht. Weiterhin ist der als großer Wurf angekündigte Gesetzentwurf eines Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes an vielen Stellen nicht verbindlich und bleibt unklar. So fehlen insbesondere bei wirklich entscheidenden Themen, wie etwa der Neuverteilung der vorhandenen Verkehrsflächen unter den verschiedenen Verkehrsträgern, grundsätzlich die Vorschläge und Lösungsansätze. Auch ein zentrales Ärgernis der Verkehrssituation in NRW, die Stauanfälligkeit von Straßen, Autobahnen und Schienenwegen, hat die Landesregierung trotz zentraler Wahlversprechen und mehr Geld bis heute nicht lösen können.

Minister Wüst fehlt es hier offenbar an Durchsetzungskraft gegenüber anderweitiger Interessen seiner Kabinettskolleginnen und -kollegen.“

Regierungsversprechen brechen: sehr gut – Bildungsausgaben: ungenügend

Im heute veröffentlichten Bildungsmonitor der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft landet Nordrhein-Westfalen bei den Bildungsausgaben im bundesweiten Ranking auf dem letzten Platz. Demnach liegen beispielsweise die Bildungsausgaben je Grundschüler rund 1.000 Euro unter dem Bundesdurchschnitt. Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die schwarz-gelbe Landesregierung ist 2017 mit dem Versprechen gestartet, für alle die ‚weltbeste Bildung‘ zu ermöglichen. Leider haben sie dafür nicht das nötige Geld in die Hand genommen. Gute Bildung gibt es aber nicht zum Nulltarif. Daher überrascht uns der letzte Platz bei den Bildungsausgaben leider nicht.

Um das Ziel der weltbesten Bildung für alle zu erreichen, sind massive Investitionen nötig. Das betrifft nicht nur die Personalkosten, sondern auch die Ausgaben zur Digitalisierung der Schulen. Wer große Versprechungen macht, aber auf die nötige finanzielle Absicherung verzichtet, betreibt Augenwischerei.

Vollkommen zurecht hat der Städtetag NRW erst am vergangenen Montag eine grundlegende Reform der Schulfinanzierung gefordert – bereits 2019 haben wir im Landtag einen ,New Deal‘ für die Bildung beantragt und bleiben dabei, dass die Finanzierung der Schullandschaft an eine neue Realität angepasst werden muss. Unsere Schülerinnen und Schüler und das gesamte Personal sind es uns wert, dass das nötige Geld in unsere Zukunft investiert wird.

Ministerin Gebauer hingegen schaut seit Jahren dabei zu, wie angesetzte Millionenbeträge aus dem Schulbudget nicht genutzt werden, weil Stellen unbesetzt bleiben. Das Geld wird aber dringend gebraucht – beispielsweise für zusätzliche Schulverwaltungsassistenten, Alltagshelferinnen oder den Ausbau von OGS-Angeboten. Die Bildungsministerin schafft es schlichtweg nicht, dass Geld im System Schule zu halten und schadet damit ihrem ehrenwerten Ziel der weltbesten Bildung für alle. Es ist schon eine starke Aussage, wenn ausgerechnet die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft einer FDP-Ministerin so ein Zeugnis ausstellt. Die einzige gute Note bekommt diese Landesregierung also weiterhin dafür, Regierungsversprechen zu brechen.“

Damit nicht nur der Schulstart in Präsenz stattfindet – künftig noch engmaschiger testen

Zum heutigen Start des Schuljahres 2021/2022 erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern und natürlich auch den Lehrerinnen und Lehrern einen guten Start in das neue Schuljahr. Für viele Kinder und Jugendliche beginnt mit der Einschulung in die Grundschule und dem Übergang auf die weitergehenden Schulen jetzt ein neuer Lebensabschnitt. Auch in diesem Jahr steht diese besonders spannende Zeit unter dem Eindruck der Corona-Pandemie.

Umso wichtiger ist es jetzt, dass alle Maßnahmen ergriffen werden, damit nicht nur der Schulstart in Präsenz stattfindet – sondern auch das restliche Schuljahr. Es geht auch weiterhin darum, Infektionsketten zu verhindern und zu unterbrechen, sobald sie identifiziert werden. Bislang wurden Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich getestet. Mit Blick auf die neue 3G-Regel, nach der für Schülerinnen und Schüler künftig der Schülerausweis als Testnachweis ausreichend sein soll, und die noch relativ niedrige Impfquote unter 12- bis 17-Jährigen wird das nicht mehr ausreichend sein, um eine sichere und verlässliche Umsetzung der Regel im Alltag gewährleisten zu können. Deshalb fordern wir, dass alle Schülerinnen und Schüler ab kommender Woche dreimal wöchentlich (montags, mittwochs und freitags) getestet werden. Für Grundschulkinder, für die es bisher keinen Schülerausweis gibt, muss zudem eine Nachweismöglichkeit geschaffen werden – wie das in anderen Ländern auch der Fall ist.

Darüber hinaus sollten in Klassen, in denen Corona-Fälle auftreten, die Tests nach Bekanntwerden der Infektion für mindestens fünf aufeinanderfolgende Werktage sogar täglich erfolgen. Dafür muss die Landesregierung mit mobilen Testteams Sorge tragen. Um nicht weiter wertvolle Lern- und Unterrichtszeit für die Durchführung der Tests nutzen zu müssen, sollten ohnehin gezielt Kooperationen mit Testcentern eingegangen werden.“

Landesregierung hat keinen Plan zur Bewertung der Corona-Lage

Zur heutigen Pressekonferenz von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zur aktuellen Corona-Lage erklärt Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Zwei Tage vor Auslaufen der aktuellen Corona-Schutzverordnung hat die Landesregierung keine Antwort auf die Frage, auf Basis welcher Kennzahl sie künftig ihr Corona-Management gestalten will. Damit überlässt sie ihr Handeln ab sofort dem Zufall und gibt es quasi aus der Hand. Jedenfalls hat sie keinen Plan, wie sie künftig auf steigende Infektionszahlen reagieren und nach welchen Kriterien sie mögliche Maßnahmen konkret begründen will. Ihr Handeln bleibt damit weitestgehend intransparent.

Wir begrüßen grundsätzlich die Entscheidung, künftig auf die sogenannte 3-G-Regel zu setzen. Mit der 7-Tage-Inzidenz den bisherigen Bewertungsmaßstab zu relativieren, ohne zu erklären, welcher Parameter an seine Stelle tritt bzw. zusätzlich zur Bewertung des Corona-Lage herangezogen wird, zeugt aber nicht von planvollem Handeln.

Dasselbe gilt auch für die Abschaffung der Impfzentren ab Ende September. Es passt nicht zusammen, auf der einen Seite für Auffrischungsimpfungen und Impfungen für 12- bis 17-Jährige in den Zentren zu werben und gleichzeitig deren Schließung zu verkünden. Auch das situative Pop-Up-Impfen durch die heute angekündigten Koordinierungsgruppen bei den Gesundheitsämtern in den Kreisen und kreisfreien Städten ist kein Ersatz für eine flächendeckende Infrastruktur. Pro 100.000 Einwohner soll eine Koordinierungsstelle geschaffen werden. Im Gegenteil: Das ist eine zusätzliche Belastung für die Behörden vor Ort, die nicht für eine durchdachte Impfstrategie spricht und in dieser Form der aktuellen Herausforderung auch nicht gerecht wird. Wir bleiben daher bei unserer Forderung, die Impfzentren bis zum Ende des Jahres weiter zu betreiben. Der Erfolg der Impfkampagne muss uns das wert sein.

Wir begrüßen ausdrücklich das Angebot der Auffrischungsimpfungen für alle über 80-Jährigen und das Personal in den Pflegeeinrichtungen und Altenheimen. Gleichzeitig brauchen wir aber solide Zahlen darüber, wie viele Beschäftigte bereits vollständig geimpft sind. Denn nur die vollständige Impfung ist die Voraussetzung für den vollständigen Gesundheitsschutz der Bewohnerinnen und Bewohner.

Der Schlingerkurs  der schwarz-gelben Landesregierung in der Corona-Pandemie wird nahtlos weitergeführt. Statt für eine klare Kernstrategie beim Impfen zu sorgen, hinterlässt Gesundheitsminister Laumann durch die angekündigten Maßnahmen für NRW zu viele offene Fragen.“

Die Landesregierung muss jetzt die nötige Infrastruktur schaffen, um allen 12- bis 17-Jährigen schnellstmöglich ein Impfangebot machen zu können

Zur heutigen Erklärung der STIKO, auch für alle 12- bis 17-Jährigen eine allgemeine Impfempfehlung auszusprechen, erklärt Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit der heutigen Entscheidung der STIKO endet eine lange Zeit der Unsicherheit bei vielen Eltern und natürlich den Kindern und Jugendlichen. Deshalb ist die klare Aussage der Impfkommission so wichtig. Seit Mitte Juni warten Eltern sowie die Kinder und Jugendlichen darauf. Die nun ausgesprochene Empfehlung wird Zweifel zerstreuen und so die Impfbereitschaft erhöhen. Für die Landesregierung bedeutet die Empfehlung jetzt vor allem eins: Sie muss unverzüglich die entsprechende Infrastruktur zur Verfügung stellen, um allen 12- bis 17-Jährigen so schnell wie möglich ein Impfangebot machen zu können. Vor allem angesichts der am Mittwoch wieder öffnenden Schulen und steigender Inzidenzwerte müssen wir in den entsprechenden Altersgruppen prioritär Impfungen anbieten. Dazu gehören neben den klassischen Impfzentren auch mobile Impfteams an Schulen. Auch die niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte müssen mit eingebunden werden.“

Welche Quarantäneregelungen gelten zum Schulstart?

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Zur heutigen Pressekonferenz von Schulministerin Gebauer erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„In den Tagen und Wochen nach dem Schulstart wird es leider nicht ausbleiben, dass es auch an den Schulen zu Corona-Erkrankungen kommen wird. Schulministerin Gebauer hat allerdings bis heute völlig offen gelassen, welche konkreten Quarantäneregelungen für diesen Fall gelten sollen. In der SchulMail vom gestrigen Donnerstag verliert das Ministerium darüber jedenfalls kein Wort.

Auch zu der Idee ihres Kabinettkollegen Stamp, nur infizierte Kinder in Quarantäne zu schicken, hat sie sich bisher nicht verhalten. Dabei kann in diesem Fall von einer Quarantäneregel keine Rede sein. Dass kranke Kinder zuhause bleiben, ist eine Selbstverständlichkeit. Wir erwarten hier also umgehend Klarheit von der Landesregierung.

Darüber hinaus muss die Landesregierung jetzt alles daran setzen, den sichersten Schulbetrieb zu organisieren, der möglich ist. Dabei müssen alle verfügbaren, auch außerschulischen Lernräume für den Präsenzunterricht genutzt werden, die dafür nutzbar sind. Schulen brauchen die Freiheit, Lerngruppen auch verkleinern zu können. Vor allem die unter 12-jährigen Kinder, für die es keine Impfmöglichkeit gibt, brauchen den bestmöglichen Schutz. Und für alle Kinder und Jugendlichen über 12 Jahre braucht es flächendeckende Impfangebote und Elterninformationen auch an den Schulen.

Das kommende Schuljahr soll mit dem Präsenzunterricht so beginnen, wie das vergangene geendet ist. Das ist vom Grundsatz her gut und richtig. Für alle anderen Eventualitäten aber hat die Schulministerin mal wieder keinen Plan B.“

Das Geschäft der AfD zu betreiben, führt schnell und direkt in den Verfassungsbruch

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Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag erklärt Alexander Vogt, medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit seiner populistischen Wahlkampfaktion hat Reiner Haseloff (CDU) den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und 15 andere Bundesländer über mehrere Monate in eine Hängepartie gezwungen, nur um am rechten Rand um Zustimmung zu werben. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts heute zeigt, dass er sich damit nicht auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt hat. Das Geschäft der AfD zu betreiben, führt schnell und direkt in den Verfassungsbruch.

Die Entscheidung heute schützt die Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Wie wichtig dieser ist, zeigen die Angriffe von rechter Seite immer wieder. Die SPD steht ganz klar für einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Als Medienminister und Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen wie auch als Bundesvorsitzender und Kanzlerkandidat der CDU hat Armin Laschet ein solches Bekenntnis bisher vermissen lassen. Im Gegenteil: Durch seine Zurückhaltung in der Debatte haben er und die CDU dem öffentlichen-rechtlichen Rundfunk sogar geschadet. Er ist jetzt gefordert, innerhalb der CDU für Klarheit zu sorgen und dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen.“

Landesregierung muss niedrigschwellige Impfstrategie entwickeln – auch für 12-15-Jährige

Zum Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, flächendeckende Impfangebote auch für 12-15-jährige Kinder und Jugendliche zu machen, erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende, und Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wir begrüßen den Beschluss ausdrücklich. Bereits im Mai haben wir eine landesweite Strategie zur Impfung von Kindern und Jugendlichen eingefordert. Jetzt muss diese Strategie aber auch endlich kommen. Kurz vor Beginn des neuen Schuljahres nur die Pforten der Impfzentren und Arztpraxen für die Kinder und Jugendliche zu öffnen, reicht nicht. Wir brauchen dringend auch aufsuchende Angebote und vor allem ausreichend Information und Aufklärung. Gerade beim Impfen von Kindern und Jugendlichen sind Vertrauen und Verlässlichkeit das Gebot der Stunde. Dabei sollten die Impfangebote niedrigschwellig auch an den Schulen gemacht und durch Informationsangebote für die Eltern flankiert werden. Die Landesregierung muss jetzt alles daran setzen, ihre Impfkampagne wieder in Fahrt zu bringen.“

Umweltministerin widerspricht den Fraktionen – CDU und FDP sollten Novellierung des Naturschutzgesetzes zurück

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Wie hat sich die Kooperation von Naturschutzbeiräten mit den kommunalen Behörden bewährt?“ (Drs. 17/14316) von René Schneider, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, verneint Umweltministerin Ursula Heinen-Esser Kenntnisse darüber, dass durch die bisher bestehenden Beratungsrechte von Naturschutzbeiräten bei Widerspruchsverfahren gegen kommunale Ratsentscheidungen Verfahren verzögert wurden oder es zu einem höheren Verwaltungsaufwand gekommen sei. Damit widerspricht sie offiziell den Regierungsfraktionen von CDU und FDP, die die Novellierung des NRW-Naturschutzgesetzes insbesondere mit einem zu hohen Bürokratieaufwand des bisher geltenden Gesetzes begründet haben.

Hierzu erklärt René Schneider:

„Mit dieser Antwort bekommen CDU und FDP von ihrer eigenen Ministerin schonungslos serviert, dass ihre Gesetzesbegründung völlig haltlos und fachlich unseriös ist. Die von der rot-grünen Vorgängerregierung eingeführten Beratungsrechte der ehrenamtlichen Naturschutzbeiräte verzögern keineswegs die kommunalen Entscheidungen. Und der von CDU und FDP behauptete immense Bürokratieaufwand der Unteren Naturschutzbehörden erweist sich ebenfalls als Hirngespinst der Regierungsfraktionen. Denn in vier Jahren gab es laut Landesregierung in NRW lediglich 49 Widerspruchsverfahren mit Gesamtkosten von circa 15.000 Euro.

Die Antwort der Landesregierung zeigt zugleich, dass die Beratungsrechte fachlich angebracht sind. Denn bei rund einem Drittel der Widerspruchsverfahren wurden den Naturschutzbeiräten und nicht den Kreisbehörden von den Bezirksregierungen Recht gegeben. Die Landesregierung widerlegt damit das von CDU und FDP gepflegte Schreckensbild des Bürokratiemonsters Naturschutzgesetz.

CDU und FDP sollten die Antwort auf die Kleine Anfrage genau prüfen. Sie werfen die Gesetzesmaschine an wegen nichts außer ideologischer Verbohrtheit. Es wäre ein guter Beitrag von CDU und FDP für die Entbürokratisierung wenn sie dieses Gesetz zurückzuziehen würden. Mit ihrem Gesetzentwurf brüskieren sie zugleich die Arbeit vieler Menschen, die sich ehrenamtlich mit Naturschutzfragen beschäftigen.“

Der Katastrophenschutz braucht bessere Warnsysteme

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Bisher sind im Rahmen der Flutkatastrophe 47 Todesopfer in Nordrhein-Westfalen zu beklagen. Noch immer werden Menschen vermisst. Inzwischen wird die Frage aufgeworfen, inwiefern bessere Frühwarnsysteme geholfen hätten, Opfer zu vermeiden und ob ein Ausbau erforderlich ist, um Menschenleben besser zu schützen.

Hierzu erklären Christian Dahm, heimischer SPD-Landtagsabgeordneter und stellvertretender Vorsitzender, und Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Christian Dahm:

„Das Ausmaß der Katastrophe hat uns alle zutiefst erschüttert. Das Hochwasser kam für die Anwohner der betroffenen Städte und Gemeinden oftmals überraschend. Zahlreiche Hinweise aus den vergangenen Tagen zeigen, dass die Frühwarnsysteme im Katastrophenfall in manchen Bereichen nicht ausreichend funktioniert haben und ausgebaut werden müssen. Viele Menschen wurden an vielen Orten offenkundig schlichtweg nicht rechtzeitig gewarnt.

Ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger nutzt bisher keine Warn-Apps wie beispielsweise NINA oder KATWARN, die im Notfall über Gefahrensituationen informieren. Vor allem ältere Menschen werden durch die Apps nicht erreicht. Deshalb ist es dringend erforderlich, dass analoge Warnmöglichkeiten wie Sirenen oder Lautsprecherdurchsagen deutlich stärker und schneller als bisher ausgebaut und in die Schutzmaßnahmen für den Katastrophenfall einbezogen werden.

Zum anderen ist als weitere Ergänzung die zügige Einführung eines Cell-Broadcast-Systems erforderlich. Solche Warnsysteme werden in vielen Ländern – beispielsweise in Japan, den USA oder den Niederlanden – längst erfolgreich eingesetzt. Durch sie wird eine Warnmeldung von einer Basisstation an alle Smartphones und Handys geschickt, die sich im Radius einer Funkzelle befinden. Ein solches System hilft im Katastrophenfall Menschenleben zu retten. Lebensrettende Maßnahmen wie diese dürfen nicht an rechtlichen und vor allem finanziellen Hürden scheitern. Daran muss jetzt auf den zuständigen Ebenen gearbeitet werden.“

Hartmut Ganzke:

„Außerdem ist es wichtig, dass sich in der Bevölkerung wieder eine stärkere Sensibilisierung für die Gefahren und das Verhalten im Katastrophenfall entwickelt. Hier wurde in den vergangenen Jahrzehnten zu wenig investiert.

Es zeigt sich nun, wie stark auch wir von solch schlimmen Ereignissen getroffen werden können. Deshalb muss flächendeckend – zum Beispiel in der Schule – vermittelt werden, wie man sich im Katastrophenfall verhält und wie man sich schützen kann. Konzepte für solche präventiven Maßnahmen gibt es. Sie müssen jetzt auch angewendet werden.“

Verkauf der WestSpiel bedient lediglich die Privatisierungsideologie von CDU und FDP

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Zum am Dienstag notariell besiegelten Verkauf der vier Casinos der WestSpiel-Gruppe in Bad Oeynhausen, Aachen, Dortmund und Duisburg an den Glücksspiel-Konzern Gauselmann erklärt Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

“Die Privatisierung der WestSpiel schadet nicht nur dem Spielerschutz in NRW sondern auch den Beschäftigten des Unternehmens. Mit dem Verkauf wollen die Regierungsfraktionen nur ihre Privatisierungsideologie durchzusetzen. Insbesondere die FDP hatte die Privatisierung vehement vorangetrieben. Es wirft viele Fragen auf, dass die Gauselmann-Gruppe, wie von viele Beteiligten vorhergesagt, den Zuschlag erhält.

Jetzt muss die Landesregierung, die bisher alle Fragen zum Ablauf des Verkaufs unbeantwortet ließ, umgehend Transparenz herstellen. Dazu gehört auch, dass die Landesregierung erklärt, dass die WestSpiel nicht unter Wert verkauft und so öffentliches Eigentum verschleudert wurde. In der Ausschreibung wurde der Wert der WestSpiel mit 2,7 Milliarden Euro angegeben. Zusätzlich wurde bekannt, dass die Spielbanken bis 2035 mit Bruttospielerträgen von 3,5 Milliarden rechnen können. Daran muss sich der Verkaufserlös orientieren.”