Blockade beim Ganztag hilft keinem Schulkind weiter

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz abgelehnt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Ob dieser allerdings noch vor der Bundestagswahl zusammentritt, ist unklar. Der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz ab 2026 könnte damit kippen. Hierzu erklärt Eva-Maria Voigt-Küppers, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Familien brauchen den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz. Der Ganztag sorgt für Bildungschancen und er stärkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Wir haben die Landesregierung schon vor mehr als drei Jahren aufgefordert, mit Bund und Kommunen die Details des geplanten Rechtsanspruchs zu besprechen. Außerdem haben wir die Landesregierung aufgefordert, einen Ganztagsgipfel einzuberufen. Das wurde abgelehnt.

Klar ist: Es reicht nicht, die Idee eines Rechtsanspruchs grundsätzlich zu begrüßen. Die jetzige Blockade, an der sich auch die NRW-Landesregierung beteiligt, hilft niemandem weiter. Leidtragende sind die Familien, die einen Ganztagsplatz benötigen

Die Landesregierung hat aber jede konstruktive Zusammenarbeit abgelehnt und ist nie initiativ geworden. Für sie galt immer: Erst müssen die Finanzfragen geklärt sein, dann sprechen wir über Details. Das bestätigt leider einmal mehr, dass dieser Landesregierung der Ganztag nicht wichtig ist.

Natürlich muss der Bund seinen finanziellen Anteil leisten – und er ist den Ländern schon in mehreren Punkten entgegengekommen. Es ist fatal, wenn der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz jetzt komplett auf der Kippe steht, weil sich die Verantwortlichen nicht einigen wollen. Gerade in der jetzigen Pandemie-Situation hat der Ganztag ein enormes Potential. Doch offenbar geht es leider auch in der Pandemie nicht vorrangig um die Bedürfnisse der Kinder und Familien, sondern um das Geld. Das ist genau das Gegenteil von dem, was alle Regierungen immer erklären. Das gilt auch für NRW-Ministerin Gebauer: Sie hat bei Regierungsantritt die ‚weltbeste Bildung‘ für NRW versprochen. Ihr Engagement spricht leider nicht dafür.“

Landesregierung schadet mit ihrem chaotischen Gesetzgebungsverfahren dem Bauen in Nordrhein-Westfalen

Anlässlich der heutigen zweiten Anhörung sowie des Beschlusses des Änderungsgesetzes zur Landesbauordnung im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung, erklärt Andreas Becker, baupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Durch das Änderungsgesetz der Landesregierung und die Änderungsanträge der Regierungsfraktionen ist die Landesbauordnung nicht besser geworden. Im Gegenteil: Mit jedem weiteren Änderungsantrag wurden die gesetzlichen Grundlagen für das Bauen in Nordrhein-Westfalen weiter verschlechtert. Das Gesetz ist geprägt von Rechtsunsicherheiten, dem Abbau von Verbraucherschutz für private Bauträger, der Aushöhlung bauordnungsrechtlicher Zuständigkeiten der Kommunen und der verbindlichen Regelungen für das barrierefreie Bauen sowie dem Abbau von Standards beim vorbeugenden Brandschutz. In der Konsequenz wird dieses Gesetz vor allem für die Kommunen und Bürgerinnen und Bürger viel Ärger bringen.

Es hat in den letzten Jahren sicher keinen Gesetzgebungsprozess gegeben, der derart chaotisch und handwerklich schlecht abgelaufen ist. Es ist mir schleierhaft, wie CDU und FDP nach diesem Prozess der Anhörungen ernsthaft an dem Gesetz und an ihrem Änderungsantrag festhalten können. Das Ziel muss sein, das Bauen zu vereinfachen und Baukosten zu reduzieren. Mit ihrem Gesetzentwurf schaden die Landesregierung und die Regierungsfraktionen dem Bauen in Nordrhein-Westfalen.“

Was fehlt, ist ein pädagogisches Konzept

Zu der heutigen Pressekonferenz von Schulministerin Gebauer erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Frau Gebauer fällt leider wieder in altbekannte Muster. In dieser Woche sind die Lehrkräfte an den Schulen zu den Zeugniskonferenzen zusammengekommen. Es wäre also der ideale Zeitpunkt gewesen, um sie rechtzeitig über die Pläne der Landesregierung für den Schulstart nach den Ferien zu informieren. Stattdessen aber müssen die Lehrerinnen und Lehrer nun wieder aus den Medien erfahren, was die Schulministerin heute verkündet hat. Eine Schulmail hat es bisher jedenfalls nicht gegeben.

Noch schwerer wiegt allerdings die Tatsache, dass Frau Gebauer heute keinerlei Pläne für die inhaltliche Gestaltung des Unterricht verkündet hat. Sie hat kein pädagogisches Konzept dafür, wie die Lernrückstände der Kinder im kommenden Schuljahr aufgeholt werden sollen. Die Schulen können daher auch nicht wissen, worauf sie nach den Ferien die Schwerpunkte setzen sollen.

Unserer Auffassung nach muss jetzt alles daran gesetzt werden, individuelle Lernstandserhebungen bei den Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen und die Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs wieder auf den gleichen Stand zu bringen. Zu diesem Zweck sollte im ersten Quartal auf Klassenarbeiten verzichtet werden. Es geht jetzt nicht darum, den Lehrplan nach herkömmlichem Maßstab eins zu eins umzusetzen, sondern angemessen auf die Situation zu reagieren. Hierfür hat die Landesregierung den Schulen aber bisher keinerlei Richtlinien geboten.“

Minister Pinkwart muss die Digitalisierung der Verwaltung jetzt zur Chefsache machen

Zum aktuellen Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes durch die Landesregierung und Digitalminister Pinkwart erklärt Christina Kampmann, digitalpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Digitalminister Pinkwart verspricht uns seit nunmehr vier Jahren, dass er die Digitalisierung der nordrhein-westfälischen Verwaltung vorantreiben wird. Von Fortschritt kann jedoch nicht die Rede sein. Stattdessen rügt der Landesrechnungshof die Landesregierung für zu hohe Ausgaben bei zu wenigen Ergebnissen. Kurzum: Die Landesregierung hinkt bei den selbst gesteckten Zielen hinterher. Leider überraschen uns die Aussagen des Landesrechnungshofes nicht. Nordrhein-Westfalen bleibt auch nach vier Jahren der schwarz-gelben Landesregierung eine digitale Wüste.

Spätestens jetzt ist es an der Zeit, dass Minister Pinkwart die Digitalisierung der Verwaltung zur Chefsache erklärt. Dabei darf die Landesregierung die Kommunen nicht weiter alleine lassen. Statt großer Überschriften brauchen wir klare Konzepte. Um den Kommunen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes die nötige finanzielle Sicherheit zu geben, fordern wir außerdem einen Förderfonds in Höhe von 250 Millionen Euro.“

Überlastung auf Kosten der Sicherheit – Landesregierung muss Alarmsignale aus der Kripo ernst nehmen

Im Innenausschuss des Landtags NRW fand heute auf Initiative der SPD-Landtagsfraktion eine umfangreiche Anhörung über den Zustand der nordrhein-westfälischen Kriminalpolizei statt. In den letzten Jahren konnten zunehmend Klagen über eine  deutliche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen bei der Kripo vernommen werden. Dazu erklärt Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„In der heutigen Anhörung konnten alarmierende Signale wahrgenommen werden. Die Kriminalpolizei musste sich in letzter Zeit immer wieder neue Aufgaben und Belastungen stellen. Trotzdem wurden ihre Strukturen nicht entsprechend angepasst. Neue, sich ins Internet verlagernde Kriminalitätsphänomene, komplexere tatsächliche und rechtliche Anforderungen an die Ermittlungstätigkeit und damit einhergehend zunehmende personelle Engpässe und eine Überalterung des Personals – die Herausforderungen für die Kripobeamtinnen und -beamten wachsen immer weiter an.

Das alles führt zu hoher Mehrarbeit und Überlastung bei der Kriminalpolizei. Am Ende geht das auf Kosten der Qualität ihrer Arbeit und führt letztlich zu Sicherheitslücken. Nordrhein-Westfalen hat nicht ohne Grund die niedrigste Aufklärungsquote unter den Flächenländern.  Dies musss  sich ändern.

Innenminister Reul muss die sichtbar gewordenen Defizite ernst nehmen und hier gegensteuern. Noch in der letzten Wahlperiode kündigte die damalige CDU-Opposition vollmundig Änderungen zum Beispiel bei der Ausbildung an. Davon ist in ihrer Regierungsarbeit wenig übrig geblieben. Vielmehr kommen derzeit von der Landesregierung leider entgegengesetzte Signale. Nach einer Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags sollen die Einstellungsermächtigungen für Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter im kommenden Jahr sogar um 160 Stellen sinken. Ein verheerendes Signal für diejenigen Menschen, die durch ihre Arbeit täglich Sorge dafür tragen, dass wir alle sicher leben können.“

Landesregierung muss das Sicherheitsrisiko der Geldautomatensprengungen in den Griff bekommen

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In einer gemeinsamen Sitzung des Innen- und des Rechtsausschusses fand heute eine Sachverständigenanhörung zum Antrag der SPD-Fraktion zur Bekämpfung von Bandenkriminalität bei der Sprengung von Geldautomaten statt. Im Jahr 2020 gab es in Nordrhein-Westfalen 176 Geldautomatensprengungen – ein neuer Höchststand. Alleine der Beuteschaden beläuft sich laut Angaben der Landesregierung auf über 5 Millionen Euro. Zusätzlich sind durch die Sprengungen Sachschäden in Höhe von mehreren Millionen Euro entstanden. Bei den Tätern handelt es sich um zumeist aus den Niederlanden stammende Banden aus dem Großraum Amsterdam-Utrecht.  

Hierzu erklärt Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Täter gehen bei den Sprengungen von Geldautomaten immer brutaler und rücksichtsloser vor. Sie nutzen auch zerstörerischen Festsprengstoff für ihre Taten und gefährden damit wissentlich das Leben und die körperliche Unversehrtheit von Anwohnenden und Passanten. Durch umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen der niederländischen Banken weichen die Täter immer öfter auch nach Nordrhein-Westfalen aus. Nordrhein-Westfalen ist somit deutschlandweit zum Brennpunkt bei den Automatensprengungen geworden.

Die heutige Anhörung zeigt die Brisanz dieses Kriminalitätsphänomens noch einmal deutlich auf. Die Sachverständigen begrüßen unsere Anregungen für eine Ausweitung von technischen Schutzmaßnahmen. Insbesondere der verstärkte Einsatz von Techniken, die im Falle einer Sprengung Geldnoten verkleben und damit unbrauchbar machen, wurde als vielversprechend angesehen. Einig waren sich die Experten außerdem, dass insbesondere eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden ein Schlüssel zum Erfolg sein kann. Weniger Automaten aufzustellen und damit vor Kriminellen zurückzuweichen wäre hingegen ein falsches Signal.

Jetzt ist die Landesregierung am Zug und muss endlich handeln. Entgegen der von Innenminister Reul immer wieder vorgetragenen ‚Null-Toleranz-Strategie‘ ist hier nämlich eine gefährliche Sicherheitslücke in NRW entstanden. Die Täter dürfen nicht länger das Gefühl haben, in Nordrhein-Westfalen leichte Beute machen zu können.“

Die Landesregierung muss die Gelder aus dem Rettungsschirm endlich in Nordrhein-Westfalen investieren

In der heutigen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses gab es einen aktuellen Ist-Stand der finanzierten Ausgaben aus dem NRW-Rettungsschirm. Der Rettungsschirm des Landes beläuft sich auf insgesamt 25 Milliarden Euro. Davon wurden bislang insgesamt rund 6.233 Millionen Euro ausgegeben (im Jahr 2020 5.326,9 Millionen Euro und im Jahr 2021 906,2 Millionen Euro).

Hierzu erklärt Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit dem heutigen Bericht liegt uns nun eine umfassende Darstellung der Ausgaben aus dem Rettungsschirm vor. Und diese Übersicht zeigt vor allem eins: Wie wenig diese Landesregierung in Nordrhein-Westfalen investiert hat. Gerade in der Krise kommt es aber darauf an, dass den Menschen geholfen wird. Ansatzpunkte gibt es genug. Die Kommunen sind beispielsweise stark von Einbrüchen der Gewerbesteuer betroffen, viele Wirtschaftszweige liegen am Boden und die Familien haben kaum Unterstützung erhalten. Statt in die Zukunft Nordrhein-Westfalens zu investieren, spart die Landesregierung jedoch lieber und stopft die eigenen Haushaltslöcher.

Einige der aus dem Rettungsschirm finanzierten Ausgaben sollen außerdem das Versagen der Landesregierung in den vergangenen vier Jahren kaschieren. Das sieht man beispielsweise am Sofortausstattungsprogramm zur Digitalisierung von Schulen. Hier ist in den letzten Jahren schlichtweg zu wenig passiert. Doch ohne einen langfristigen Plan verpuffen die eingesetzten Millionenbeträge auch nach kurzer Zeit wieder. Eine nachhaltige Strategie ist bei der Landesregierung nicht zu erkennen. Wieso die Eltern und Kommunen bei der Erstattung von Kita- und OGS-Beiträgen so lange alleine gelassen wurden und jetzt mit einem halbgaren Kompromiss abgespeist wurden, ist angesichts der noch vorhandenen 18 Milliarden Euro vollkommen unverständlich.

Mit unserem Antrag für einen sozialen und wirtschaftlichen Neustart von einem Volumen von 10 Milliarden Euro wollen wir, dass sie die Mittel aus dem Rettungsschirm zur Unterstützung der Menschen, der Kommunen und der Wirtschaft einsetzt. Nur so kann es Nordrhein-Westfalen gelingen, nach der Pandemie neu durchzustarten. Und diesen sozialen Neustart brauchen wir. Mit unseren Leitanträgen zu Arbeit und Wirtschaft, Familie und Bildung sowie Gesundheit und Pflege haben wir sehr konkrete Vorschläge gemacht, wie der Neustart in NRW aussehen und gelingen kann. In der kommenden Woche wird das Plenum dann auch unseren vierten Leitantrag für eine neue Wohnungspolitik beraten.“

Die Landesregierung lässt Studierende und die Lehrenden im vierten Semester in Folge im Stich

Heute demonstrieren Vertreterinnen und Vertreter des Landes-ASten-Treffen NRW vor dem Landtag, um mehr Hilfe von der Regierung einzufordern. Seit drei Semestern läuft der Hochschulbetrieb in Nordrhein-Westfalen im Ausnahmezustand. Bislang ist noch nicht absehbar, in welcher Form das kommende Wintersemester 2021/2022 stattfinden kann. Die Notlage der Studierenden in NRW hat sich in den vergangenen Monaten stark zugespitzt. Die finanzielle und soziale Situation ist an vielen Stellen so dramatisch, dass immer mehr Studierende auch unter psychischen Schäden leiden.

Hierzu erklärt Dietmar Bell, wissenschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Landesregierung lässt die Studierenden und die Lehrenden in der Corona-Pandemie jetzt im vierten Semester infolge im Stich. Statt selbst aktiv zu werden, schiebt sie die Verantwortung für den Umgang mit der Pandemie den Hochschulen zu und treibt so einen Keil zwischen Hochschulen, Lehrpersonal und die Studierenden. Vielerorts organisieren sich Studierende deswegen selbst, um den Folgen der Pandemie entgegenzuwirken.

Wir dürfen die Studierenden, die Hochschulen und ihr Personal nicht länger ignorieren. Daher fordern wir von der Landesregierung jetzt einen klaren Fahrplan für das kommende Wintersemester. Dazu gehört auch ein konkretes Unterstützungsprogramm für Studierende, das neben der sozialen und der finanziellen auch die gesundheitliche Belastungssituation der Studierenden umfasst. Gelder müssen verlässlich und unbürokratisch freigegeben werden, damit man an den Hochschulen auch personell aufrüsten kann.

Zudem brauchen wir ein Impfkonzept für die Hochschulen. Mit Erst- und Zweitimpfung vergehen bis zur vollen Wirksamkeit acht bis zwölf Wochen. Wenn das Wintersemester wieder in Präsenz stattfinden soll, müssen Studierende und Lehrende im Juli und August geimpft werden. Aktuell scheint es aber außer warmen Worten durch den Ministerpräsidenten keinerlei konkrete Handlungspläne zu geben. Damit gefährdet die Landesregierung den Start in ein sicheres Präsenz-Semester. Erneut zeigt sich, dass die Hochschulen in dieser Landesregierung offenkundig keine Priorität haben.“

Laschets Klimaschutzpolitik stellt sich beim Windkraftausbau selbst ein Bein und gefährdet dadurch Arbeitsplätze

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung wurde erneut über die Veränderung der Abstandsregelungen für Windkraftanlagen in NRW diskutiert.

Hierzu erklärt André Stinka, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Laschet-Regierung in NRW zeigt, was mit der Union beim Thema Klimaschutz auf allen Ebenen gilt: Sonntagsreden bei den Zielen und Feigheit, wenn es an die Umsetzung geht.

Durch den Vorschlag der Landesregierung werden Arbeitsplätze in der Zukunftsbranche Windkraft gefährdet. Mit einer pauschalen Abstandsregelungen von 1.000 Metern wird der Ausbau der Windkraft in NRW massiv eingeschränkt. Schon jetzt bewegt sich der Ausbau auf einem niedrigen Niveau – da hilft auch der Vergleich mit anderen Bundesländern nichts, in denen es ähnlich langsam vorangeht. Eine aktuelle Studie zeigt außerdem, dass die Pläne der Landesregierung dazu führen, dass höchstens 8 Gigawatt Windkraftleistung bis 2030 ausgebaut werden können. Damit stellt sich die Landesregierung selbst ein Bein und verhindert, dass sie das eigene Ziel von 10,5 Gigawatt Windkraftleistung erreicht. Ohnehin wären selbst die 10,5 Gigawatt Windkraftleistung noch zu wenig, um die vorgelegten Klimaschutzziele zu erreichen.

Für die angebliche Steigerung der Akzeptanz von Windkraftanlagen durch höhere Abstände gibt es keinerlei empirische Belege. Hingegen zeigen viele Bespiele wie etwa im Münsterland, wie eine umfassende Beteiligung der Anwohnenden und Kommunen vor Ort zu großer Akzeptanz und wirtschaftlichen Nutzen durch den Ausbau der Windenergie vor Ort führt. Die im Gesetz vorgesehene Öffnungsklausel für Kommunen, die unter großem Aufwand Windkraftzonen mit geringeren Abständen ausweisen können, soll sie jetzt zum Schuldigen eines mangelnden Windkraftausbaus machen.

Wir wollen hingegen zukunftsträchtige Arbeitsplätze durch einen ehrgeizigen Klimaschutz und eine schnellere Energiewende. Daher fordern wir, die pauschale Abstandsregel fallen zu lassen und die bisherigen Regeln des Bundesrechtes anzuwenden. Diese ermöglichen einen flexiblen Schutz der Anwohnerinteressen je nach Lage vor Ort, ohne den Ausbau flächendeckend zu bremsen. Die Verbände der Energiewirtschaft haben sich außerdem dafür ausgesprochen, den Gesetzentwurf beim Repowering zu ändern, um den notwendigen Ausbau der Windkraft in NRW voranzubringen. Nur so können Arbeitsplätze in der Windindustrie und in der energieintensiven Energie gesichert und die nötige Versorgungssicherheit mit sauberer Energie erreicht werden.“

Minister Biesenbach muss endlich ein modernes Gesetz für das Jura-Studium im 21. Jahrhundert vorlegen

In der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses fand die Sachverständigenanhörung zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes statt. Dabei gab es von Seiten der Hochschulen, der Studierendenvertretung und der Anwaltschaft breite Kritik an dem Gesetzentwurf von Justizminister Biesenbach.

Hierzu erklärt Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Seit vier Jahren arbeitet Justizminister Biesenbach nun schon an der Modernisierung der Juristenausbildung. Dennoch ist es ihm nicht gelungen, einen auf breitem Konsens aufbauenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die Stellungnahmen haben heute gezeigt, dass es grundlegenden Änderungsbedarf an dem Entwurf gibt. Er wird den Anforderungen im 21. Jahrhundert schlicht nicht gerecht. Stattdessen hat der Minister einen rückwärtsgewandten Gesetzentwurf vorgelegt, der den Geist der 1970er Jahre atmet. Kritik gab es insbesondere an den neuen Vorgaben für die Zwischenprüfungen und der Anzahl von zu schreibenden Hausarbeiten, an der Beibehaltung des mündlichen Vortrages im 1. Staatsexamen, der Verkürzung der Anwaltsstationen in der Referendarausbildung, an zu kurzen Übergangsfristen für die aktuell Studierenden und Referendare sowie an fehlenden Regelungen für Eltern- und Pflegezeiten. Kritik gab es also an so gut wie allen zentralen Punkten des Gesetzentwurfes.

Die Vorzeichen in der Juristen-Ausbildung haben sich grundlegend geändert. Es gab sicher Zeiten, da konnte von einem ‚Überangebot‘ von Absolventinnen und Absolventen gesprochen werden. Leider hat Minister Biesenbach aber offenbar nicht mitbekommen, dass diese Zeiten vorbei sind. Wir brauchen moderne und mutige Ansätze, um die Abbrecherquoten im Jura-Studium zu senken. Mit diesem Gesetzentwurf wird das aber nicht funktionieren. Vor allem muss der Minister seinen Widerstand gegen die Möglichkeit eines Bachelorabschlusses für Jura-Studierende endlich aufgeben. Spätestens jetzt muss auch er einsehen, dass der Gesetzentwurf so nicht verabschiedet werden kann. Wir erwarten deswegen eine grundlegende Überarbeitung während der Sommerpause.“

Mit der Zerschlagung der EnergieAgentur gefährdet die Landesregierung den Klimaschutz in NRW

Die Landesregierung plant die Auflösung der EnergieAgentur.NRW. Seit Bekanntwerden der Pläne kritisiert die SPD-Fraktion im Landtag NRW diese Überlegungen.

Hierzu erklärt André Stinka, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion:

„Die Bundesregierung hat das Klimaschutzgesetz nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachgebessert, wodurch die Klimaziele nun ambitionierter sind. Doch statt echter Kraftanstrengungen beim Thema Klimaschutz zerschlägt die Landesregierung die EnergieAgentur.NRW. Damit gehen in mehr als 30 Jahren gewachsene Netzwerke und immenses Know-how von rund 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verloren. Das ist hochgradig unprofessionell und für die Zukunft des Klimaschutzes in NRW brandgefährlich. Leidtragende werden die Menschen, die Kommunen, die Wirtschaft und das Klima in Nordrhein-Westfalen sein.

Minister Pinkwart muss uns erklären, wie er die Klimaschutzziele in NRW erreichen will – und vor allem, wie er das ohne die EnergieAgentur schaffen kann. In einer eilig gegründeten Landesgesellschaft werden zum Jahresbeginn 2022 nur ca. 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitstehen, um die Klimaziele umzusetzen. Wir lehnen die Zerschlagung der EnergieAgentur.NRW entschieden ab, weil wir davon überzeugt sind, dass wir auf ihre Unterstützung angewiesen sind.

Der Landesregierung geht es jedoch nicht um ernsthafte Diskussionen. Das Ende der EnergieAgentur ist rein ideologisch motiviert. Daher fordern wir die Landesregierung wenigstens dazu auf, bestehende Netzwerke sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die neue Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz zu integrieren.“

Den Schulstart nicht dem Zufall überlassen

SPD-Fraktion beantragt Sondersitzung des Schulausschusses

In zwei Wochen beginnen in Nordrhein-Westfalen die Schulferien. Bisher liegen dem Landtag von NRW jedoch keine Informationen vor, wie die Landesregierung den Schulbetrieb nach den Sommerferien sowohl fachlich als auch pädagogisch organisieren will. Angesichts der sich häufenden Meldungen über aufgebaute Lernrückstände bei den Schülerinnen und Schülern und den damit verbundenen Bildungsungerechtigkeiten ist das ein untragbarer Zustand. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die nächste ordentliche Sitzung des Schulausschusses erst wieder für den 1. September anberaumt ist, hat die SPD-Fraktion heute eine Sondersitzung des Ausschusses noch vor den Sommerferien beantragt.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Fraktionsvorsitzender: 

„Viele Eltern machen sich zurecht große Sorgen, wie es nach den Ferien an den Schulen weitergeht. Sie wollen wissen, mit welchen pädagogischen Konzepten die entstandenen Lernrückstände aufgeholt werden sollen. Bisher gibt es von der Schulministerin dazu aber keinerlei Informationen. Wir erwarten daher, dass sie uns ihre Pläne noch vor Beginn der Sommerferien erläutert, um gemeinsam zu den besten Lösungen für die Kinder zu kommen.

Der Distanzunterricht hat einer aktuellen Studie der Frankfurter Goethe-Universität zufolge zu Kompetenzeinbußen bei den Schülerinnen und Schülern geführt. In dieser Situation darf deshalb jetzt nichts dem Zufall überlassen werden. Die Schulen brauchen klare Rahmenvorgaben, wie sie mit den jeweiligen Situationen vor Ort umgehen sollen und welche Mittel sie dazu an die Hand bekommen. Es geht darum, die Schülerinnen und Schüler dort abzuholen, wo sie sich befinden. Wir müssen sicherstellen, dass in dieser für alle herausfordernden Situation kein Kind zurückbleibt. Dafür muss die Landesregierung jetzt Sorge tragen.“