Wichtiges Update für das IT-Sicherheitsgesetz

Heute verabschieden wir das Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme. Primäres Ziel ist der bessere Schutz der Bundesverwaltung, der kritischen Infrastrukturen wie die Strom- und Wasserversorgung sowie der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Digitale Geräte und Netze sollen sicherer werden.

Sebastian Hartmann, zuständiger Berichterstatter:

„Nach langen und sehr konstruktiven Beratungen bekommt das IT-Sicherheitsgesetz heute ein Up-Date. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wird gestärkt und personell besser ausgestattet. Der Verbraucherschutz wird Teil des Aufgabenkatalogs des Bundesamts und ein einheitliches IT-Sicherheitskennzeichen eingeführt. Gestärkt werden auch die Vorsorgepflichten von Unternehmen beispielsweise bei den Systemen zur Angriffserkennung und bei den Meldepflichten im Falle eines Hacker-Angriffs.

Bedenken, die insbesondere auch in der Öffentlichen Anhörung aufkamen, wurden aufgegriffen und an entscheidenden Stellen Konkretisierungen und Verbesserungen vorgenommen. Schutzziele gemäß der CIA-Regel ‚Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit‘ wurden im Gesetz verankert und Begriffsbestimmungen konkretisiert. Wir stärken das BSI in seiner Rolle als neutraler Partner, denn es soll ein Partner sowohl für die Bundesverwaltung, die Wirtschaft als auch die Verbraucherinnen und Verbraucher sein.

Die Regelung, die den Einsatz kritischer Komponenten in Infrastrukturen verbietet, wurde komplett neu gefasst. Sie trennt nun deutlich zwischen technischer Zertifizierung einerseits und politischer Entscheidung über Vertrauenswürdigkeit von Komponenten beziehungsweise Herstellern andererseits. Es ist wichtig, dass das Parlament hierzu klare Kriterien vorgibt und rechtssichere Verfahren für die Prüfung vor einem Einbau sowie für Entscheidungen danach schafft.

Wichtige Hinweise ergeben sich aus einer begleitenden Entschließung des Innenausschusses, wo unter anderem klargestellt wird, dass über Anordnungsbefugnisse gegenüber Telekommunikationsdiensteanbietern kein Eingriff in das ‚Computergrundrecht‘ erfolgt. Aus ihr ergeben sich zudem Prüfauftrage zur Entwicklung eines verbesserten Lagebildsystems. Auch soll geprüft werden, in welcher Form Entschädigungsregelungen bei nachträglichen Verboten von kritischen Komponenten eingebaut werden können. Hier wird eine weitere Rechtsgrundlage nötig sein.“

Ein klares Zeichen an die Familien

Mit diesem Nachtragshaushalt nehmen wir viel Geld in die Hand, um die Folgen der Pandemie abzufedern. Mit gezielten Investitionen helfen wir Kindern und Familien. Sie stehen im Zentrum unserer Politik.

Dennis Rohde:

„Mit diesem Nachtragshaushalt nehmen wir viel Geld in die Hand, um die Impfkampagne weiter zu verbessern, den Krankenhäusern zu helfen und die Unternehmen weiter zu unterstützen. Auch der Kultur wird weiterhin milliardenschwer geholfen. Nicht nur mit dem Kurzarbeitergeld stehen wir an der Seite der vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Darüber hinaus setzen wir ein klares Zeichen an die Familien in unserem Land. Mit gezielten Investitionen schaffen wir Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder aus Familien mit niedrigen Einkommen, um diesen ganz gezielt zu helfen. Wir werden damit Nachhilfeangebote ermöglichen, aber auch die Teilnahme an Ferienfreizeiten oder etwa die Anschaffung neuer Sportschuhe.

Insbesondere Familien mit Kindern haben in dieser Pandemie viel ertragen müssen. Deren Situation stellen wir in das Zentrum unserer Politik.“

Mieterstrom und Windkraftausbau werden steuerlich gefördert

Wohnungsunternehmen können künftig unter erleichterten steuerlichen Bedingungen ihre Mieterinnen und Mieter mit eigenproduziertem Strom aus erneuerbaren Energien versorgen. Damit setzen wir einen Anreiz für die Errichtung von Solaranlagen auf Dächern von Wohnhäusern. Zudem erhalten Kommunen mit Windkraftanlagen auf ihrem Gebiet künftig einen höheren Anteil an den Gewerbesteuereinnahmen. Damit erhöhen wir die Akzeptanz von Erneuerbare-Energie-Projekten in den Gemeinden.

Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:

„Vor allem der Gebäudebereich hat sein Potenzial für das Erreichen der Klimaziele noch nicht ausgeschöpft. Das hat die im März vorgelegte Klimabilanz nochmals verdeutlicht. Mieterstrom kann einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor leisten. Mieteinnahmen sind nach geltendem Recht von der Gewerbesteuer befreit. Erzielen Wohnungsunternehmen jedoch Einnahmen aus anderen gewerblichen Tätigkeiten – darunter auch der Erzeugung von Strom –, verlieren sie diese Steuerbefreiung. Künftig sollen Einnahmen aus Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen die Gewerbesteuerbefreiung der Mieteinnahmen nicht gefährden, wenn sie 10 Prozent der Einnahmen aus Vermietung nicht übersteigen. Das Gleiche gilt auch für den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

Um Kommunen, die Standorte von Windkraftanlagen sind, stärker als bisher an der Gewerbesteuer der Anlagenbetreiber zu beteiligen und die Akzeptanz von Erneuerbare-Energie-Projekten vor Ort zu erhöhen, ändern wir das bestehende Verhältnis der Gewerbesteueranteile von Standortgemeinden und Sitzgemeinden der Betreiberunternehmen zugunsten der Standortkommunen.

Die Regelungen werden heute vom Bundestag mit dem Fondstandortgesetz beschlossen und dienen der Umsetzung eines Entschließungsantrags zur letzten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Die Änderungen gelten erstmals für den Erhebungszeitraum 2021.“

Ein echter Paradigmenwechsel

Der Gesetzentwurf, über den wir heute in erster Lesung beraten, basiert auf einer Initiative der SPD-Bundestagsfraktion und sieht deutliche Verschärfungen der parlamentarischen Transparenzregeln vor.

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SPD-Corona-Aufholpaket – eine Frage der Gerechtigkeit für Kinder und Jugendliche

Die SPD-Fraktion im Bundestag fordert wegen der Corona-Pandemie ein Zwei-Milliarden-Corona-Aufholpaket. Damit sollen Kinder und Jugendliche, die in Pandemiezeiten viel verpasst haben, Versäumtes schnellstmöglich nachholen können. Alle Kinder sollen ihre Bildungsziele erreichen und sich persönlich verwirklichen können.

Sönke Rix, familienpolitischer Sprecher:

„Die Herausforderungen für Kinder, Jugendliche und Familien sind aktuell so vielfältig, dass auch die Hilfsangebote breit gefächert sein müssen. Für beste Bildungschancen von Anfang an wollen wir das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ und die Bundesstiftung Frühe Hilfen besser ausstatten. Wir wollen, dass junge Menschen sich gegenseitig besser unterstützen können. Auch junge Engagierte sollen die Möglichkeit haben, sich für Kinder und Jugendliche mit Nachholbedarf einzusetzen. Deshalb sorgen wir für mehr Angebote für Freiwilligendienstleistende.“

Oliver Kaczmarek, bildungs- und forschungspolitischer Sprecher:

„Die SPD-Fraktion im Bundestag hat erfolgreich dafür gekämpft, dass das Corona-Aufhol-Paket nicht nur Förderangebote für pandemiebedingten Unterricht, sondern auch Unterstützung auf den Weg bringt, um die psychischen und sozialen Belastungen der Kinder und Jugendlichen aufzufangen. Wir investieren deshalb in soziale Arbeit an Schulen und im außerschulischen Bereich.

Wir erwarten, dass die zusätzlichen Mittel, die der Bund bereitstellen wird, in den Ländern gezielt und zusätzlich zu ihren bisherigen Maßnahmen investiert werden. Kinder und Jugendliche sollen Verpasstes schnell nachholen können. Es geht für sie um nicht weniger als um Bildung-, Lebens-, und Zukunftsperspektiven.“

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin:

„Weil Familien im Leistungsbezug in dieser Zeit besonders belastet sind, brauchen wir einen Corona-Zuschuss für Kinder und Jugendliche aus diesen Familien. Oft wird es finanziell dann besonders eng, wenn es um Ferien- und Freizeitaktivitäten geht. Wenn beispielsweise Sportausrüstung oder -bekleidung neu angeschafft werden muss, reicht ein geringes Einkommen oft nicht aus. Ein Corona-Zuschuss kommt da an, wo er am dringendsten gebraucht wird. Er sichert gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der Krise. Deswegen kämpfen wir für eine Zahlung für alle Kinder in Leistungsbezug.“

Kinder- und Jugendhilferecht – besser geht immer

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das der Bundestag heute beschlossen hat, bekommt das über 30 Jahre alte Gesetz ein wichtiges Update. Die SPD-Fraktion im Bundestag hat sich erfolgreich für Hilfen aus einer Hand, mehr Beteiligung der Betroffenen, Verbesserungen im Kinderschutz sowie für Pflegekinder und junge Volljährige eingesetzt.

Ulrike Bahr, zuständige Berichterstatterin:

„Mit dem Gesetz stärken wir vor allem Kinder und Jugendliche aus einem belasteten Lebensumfeld. Sie sollen bessere Chancen auf Teilhabe haben. Dazu erhalten sie einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung, Ombudsstellen werden gesetzlich verankert, Selbstvertretungsorganisationen können künftig in der Jugendhilfeplanung mitreden.

Die SPD-Fraktion im Bundestag stellt die Weichen dafür, dass die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zuständig wird. Das ist überfällig, denn alle hilfesuchenden Familien sollen möglichst passgenaue Hilfen aus einer Hand erhalten. Regelangebote wie Kitas, Kindertagespflege oder auch die offene Kinder- und Jugendarbeit sollen sich ab sofort inklusiv ausrichten.

Für Jugendliche, die in Pflegefamilien oder Einrichtungen der Erziehungshilfe leben, haben wir erreicht, dass sie sich höchstens zu 25 Prozent an den Kosten der Unterbringung beteiligen müssen. Keine Kostenheranziehung wäre uns allerdings noch lieber gewesen.“

Sönke Rix, kinder- und jugendpolitischer Sprecher:

„Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz gelingt die lange vorbereitete Weiterentwicklung einer wichtigen Säule im System der sozialen Sicherung.

Kinder sollen umfassend geschützt werden. Deshalb intensivieren wir die Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen und anderen wichtigen Akteuren.

Wir balancieren die Rechte von Pflegeeltern und leiblichen Eltern neu aus. Ein Kind kann unter bestimmten Umständen auch dauerhaft in einer Pflegefamilie verbleiben. Es hat sich am Ende ausgezahlt, dem Gesetzgebungsverfahren einen umfassenden Beteiligungsprozess vorzuschalten. Wir sind zuversichtlich, dass auch der Bundesrat dem guten Reformwerk zustimmen wird.“

Kabinett beschließt Nationalen Radverkehrsplan

Mit dem neuen Radverkehrsplan hat die Bundesregierung heute ihr Konzept vorgelegt, wie die Zukunft des Radverkehrs in Deutschland aussehen soll. Enthalten sind viele Maßnahmen, die die SPD-Fraktion im Bundestag seit Jahren fordert.

Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin;
Mathias Stein, zuständiger Berichterstatter:

„Eine breite Beteiligung, zukunftsweisende Ideen und koordiniertes Engagement auf allen Ebenen für den Radverkehr – all das fordert die SPD-Fraktion seit Jahren. Wir begrüßen daher sehr, dass auch das Bundesverkehrsministerium der großen Bedeutung des Radverkehrs mit der Vorlage des neuen Nationalen Radverkehrsplans Ausdruck verleiht. Er enthält vom Leitbild einer hochwertigen Infrastruktur bis zum Ziel eines modernen Rechtsrahmens eine Reihe hervorragender Ansätze, die den Radverkehr von der kommunalen bis zur Bundesebene in den nächsten Jahren gut voranbringen werden.

Erfreut nehmen wir zur Kenntnis, dass das Bundesverkehrsministerium im neuen Radverkehrsplan die Schaffung eines modernen Rechtsrahmens ankündigt, um den Radverkehr sicherer zu machen. Auch soll endlich das Leitbild Vision Zero, Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz im verkehrsrechtlichen Rahmen verankert werden, beides hatte der Deutsche Bundestag bereits vor über einem Jahr mit einem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen von der Bundesregierung gefordert. Die Herausforderungen angesichts sich ändernder Mobilitätsgewohnheiten liegen klar auf dem Tisch, nicht erst seit Beginn der Corona-Pandemie. Daher bedauern wir, dass das Bundesverkehrsministerium wertvolle Zeit verstreichen ließ und dieses Papier zu einem Zeitpunkt vorlegt, an dem der aktuelle Deutsche Bundestag keine weiteren Beschlüsse mehr zur Umsetzung des Plans fassen kann.“

Mitarbeiterbeteiligungen werden attraktiver

Durch das heute im Finanzausschuss beschlossene Fondsstandortgesetz werden Beteiligungen von Beschäftigten, insbesondere im Bereich der Start-ups, attraktiver. Außerdem wird die Wettbewerbsfähigkeit des Fondsstandorts Deutschland gestärkt.

Wiebke Esdar, zuständige Berichterstatterin:

„Heute wurde das Fondsstandortgesetz vom Finanzausschuss beschlossen. Mit dem Gesetz werden Beteiligungen von Beschäftigten am Unternehmen steuerlich gefördert. Der steuerliche Freibetrag wird auf 1.440 Euro im Jahr erhöht.

Vor allem werden Beteiligungen von Beschäftigten bei Start-ups attraktiver. Damit soll die Gewinnung und Bindung qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Start-ups erleichtert werden. Beschäftigte von Start-ups müssen ihre Einkünfte auf der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers zunächst nicht versteuern. Die Besteuerung soll erst zu einem späteren Zeitpunkt, in der Regel im Zeitpunkt der Veräußerung, bei einem Arbeitgeberwechsel oder spätestens nach dem Ablauf einer Frist von 12 Jahren erfolgen.

Die Koalitionsfraktionen haben in den Gesetzesberatungen einen Weg eröffnet, wie die Besteuerung bei einem Arbeitgeberwechsel vermieden werden kann. Übernimmt der Arbeitgeber die Lohnsteuer auf den nachzuversteuernden Wert der Mitarbeiterbeteiligung, ergeben sich für die Beschäftigten beim Ausscheiden aus dem Unternehmen keine weiteren Steuerzahlungen. Diese Möglichkeit wird dadurch erleichtert, dass der geldwerte Vorteil aus der Übernahme der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber in diesen Fällen nunmehr für die Beschäftigten steuerfrei bleiben wird.

Durch das Gesetz wird außerdem der Fondstandort Deutschland wettbewerbsfähiger. Die Produktpalette von Fonds wird erweitert. Die Fonds werden durch eine umfassende Digitalisierung der Aufsicht von Bürokratie entlastet.

Es werden darüber hinaus europarechtliche Vorgaben zum grenzüberschreitenden Fondsvertrieb und die europäische Offenlegungs- und Taxonomieverordnung umgesetzt.“

Verfassungsgericht: Grünes Licht für EU-Aufbauprogramm

Die SPD-Fraktion im Bundestag begrüßt die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes nicht zu blockieren. Der Bundestag hat Ende März seine Zustimmung mit Zweidrittelmehrheit erteilt, nachdem er sich sorgfältig mit den rechtlichen Grundlagen und den finanziellen Auswirkungen auseinandergesetzt hat.

Christian Petry, europapolitischer Sprecher:

„Das Gericht ist unter anderem den Argumenten des Bundestages gefolgt, dass sich die Blockade des Eigenmittelbeschlusses und damit des EU-Wiederaufbauprogramms verheerend auf die wirtschaftliche Lage ausgewirkt hätte. Jetzt sind die Chancen auf eine wirtschaftliche Erholung der durch die Corona-Krise gebeutelten europäischen Volkswirtschaften riesig. Ich hoffe und erwarte, dass auch die anderen Mitgliedstaaten zügig ihre Ratifizierungsverfahren abschließen.“

Verhinderung von Betrug bei der Erstattung von Abzugsteuern

Durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz wird Betrugsmodellen bei der Erstattung von Kapitalertragsteuern wirksam begegnet. Steuerbetrug wie bei den Cum/Ex-, Cum/Cum und Cum/Fake-Modellen soll künftig frühzeitig erkannt und unterbunden werden können.

Michael Schrodi, zuständiger Berichterstatter:

„Der Finanzausschuss hat heute das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz beschlossen. Durch eine Modernisierung des Erstattungsverfahrens bei der Kapitalertragsteuer sollen gewerbsmäßige Betrugsmodelle frühzeitig erkannt und abgestellt werden. Auf diese Weise soll eine Neuauflage organisierter Steuerhinterziehungen, die in der Vergangenheit in Gestalt von Cum/Ex-, Cum/Cum- oder Cum/Fake-Geschäften auftraten und enormen Schaden verursachten, verhindert werden.

Um die Gefahr von Doppelerstattungen zu reduzieren, soll die Anzahl bestehender Erstattungsverfahren reduziert und eine Konzentration dieser Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern vorgenommen werden.

Der gesamte Prozess, von der Bescheinigung der abgeführten Steuer über die Beantragung der Entlastung bis hin zur Entscheidung der Finanzbehörde, soll ab dem Jahre 2024 vollständig digitalisiert werden.

Den für die Abführung und die Bescheinigung der Kapitalertragsteuer zuständigen Finanzinstituten werden erweiterte elektronische Mitteilungspflichten auferlegt. Dadurch soll die Finanzverwaltung die erforderlichen Daten zur leichteren Aufdeckung von Steuerbetrug erhalten. Erstmals soll ein Abgleich zwischen der Erhebung und der Erstattung von Kapitalertragsteuer je Aktiengattung ermöglicht werden.

Um die Qualität der gelieferten Daten zu sichern, soll auch die Haftung der Aussteller von Kapitalertragsteuer-Bescheinigungen verschärft werden.“

Update für Deutschland dank TKMoG

In dieser Woche stimmt der Deutsche Bundestag nach intensiven Beratungen in 2./3. Lesung über das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz ab. Mit diesem umfangreichen Gesetz setzen wir einen Meilenstein für die Digitalisierung in Deutschland.

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Nach dem politischen Hahnenkampf bei der Union sollte nun endlich wieder Sachpolitik angesagt sein!

Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzender der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion, Achim Post, zur Kanzlerkandidatur von Armin Laschet:

„Gratulation an Armin Laschet zur hart erkämpften Kanzlerkandidatur der Union. Vor ihm liegt nun eine Herkulesaufgabe. Der brachiale Machtkampf der vergangenen Tage hat gezeigt, wie gering das Vertrauen in Laschet als Kanzlerkandidat selbst in den eigenen Reihen der CDU ist. Das ist eine schwere Hypothek für den Wahlkampf von CDU und CSU.

Nach dem politischen Hahnenkampf der vergangenen Tage erwarte ich von CDU und CSU nun, dass sie sich schleunigst wieder den wirklich wichtigen Dingen widmen. Die Corona-Krise erfordert jetzt mehr denn je klares und entschiedenes politisches Handeln.“