Verhinderung von Betrug bei der Erstattung von Abzugsteuern

Durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz wird Betrugsmodellen bei der Erstattung von Kapitalertragsteuern wirksam begegnet. Steuerbetrug wie bei den Cum/Ex-, Cum/Cum und Cum/Fake-Modellen soll künftig frühzeitig erkannt und unterbunden werden können.

Michael Schrodi, zuständiger Berichterstatter:

„Der Finanzausschuss hat heute das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz beschlossen. Durch eine Modernisierung des Erstattungsverfahrens bei der Kapitalertragsteuer sollen gewerbsmäßige Betrugsmodelle frühzeitig erkannt und abgestellt werden. Auf diese Weise soll eine Neuauflage organisierter Steuerhinterziehungen, die in der Vergangenheit in Gestalt von Cum/Ex-, Cum/Cum- oder Cum/Fake-Geschäften auftraten und enormen Schaden verursachten, verhindert werden.

Um die Gefahr von Doppelerstattungen zu reduzieren, soll die Anzahl bestehender Erstattungsverfahren reduziert und eine Konzentration dieser Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern vorgenommen werden.

Der gesamte Prozess, von der Bescheinigung der abgeführten Steuer über die Beantragung der Entlastung bis hin zur Entscheidung der Finanzbehörde, soll ab dem Jahre 2024 vollständig digitalisiert werden.

Den für die Abführung und die Bescheinigung der Kapitalertragsteuer zuständigen Finanzinstituten werden erweiterte elektronische Mitteilungspflichten auferlegt. Dadurch soll die Finanzverwaltung die erforderlichen Daten zur leichteren Aufdeckung von Steuerbetrug erhalten. Erstmals soll ein Abgleich zwischen der Erhebung und der Erstattung von Kapitalertragsteuer je Aktiengattung ermöglicht werden.

Um die Qualität der gelieferten Daten zu sichern, soll auch die Haftung der Aussteller von Kapitalertragsteuer-Bescheinigungen verschärft werden.“