GKV Finanzstabilisierungsgesetz: Stabilisierung ohne Abstriche in der Versorgung

Nach konstruktiven Verhandlungen mit den Koalitionspartnern werden die Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherungen für das Jahr 2023 stabilisiert und die Lasten auf mehrere Schultern verteilt.

Christos Pantazis, zuständiger Berichterstatter:

„Der Schätzerkreis des Bundesamts für soziale Sicherung hat das historisch hohe Defizit der Gesetzlichen Krankenversicherung von 17 Milliarden Euro bestätigt. Eine bedrückende Erkenntnis, aber keine Überraschung. Es bedarf einer solidarischen Zusammenarbeit zur Senkung des Defizits: Neben höheren Zuschüssen des Bundes sowie der Heranziehung von Finanzreserven der Kassen werden auch die Pharmaindustrie, Ärzteschaft sowie die Apotheken ihren Beitrag leisten müssten. Eine moderate Erhöhung des Zusatzbeitrags um 0,3% ist dennoch unumgänglich.

Es konnten aber zahlreiche wichtige Änderungen an dem Gesetz vorgenommen werden: So werden kleinere Krankenkassen durch ein höheres Schonvermögen geschützt und höhere Zuschläge für Haus- und Fachärzte bei schneller Terminvermittlung gewährleistet. Auch für die Pharmaindustrie konnten Verbesserungen bei Kombinationstherapien oder bei Arzneimitteln gegen seltene Erkrankungen erreicht werden.

Weitere Strukturreformen, die sich an den Leitplanken des Koalitionsvertrags orientieren, werden folgen. Unser Ziel bleibt ein nachhaltiges und krisenfestes Gesundheitswesen.“

Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wird es auch in Krisen keine Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung geben. Durch eine breite und solidarische Finanzierung können alle Kassenleistungen beibehalten werden.

Dagmar Schmidt:

“Wir setzen eine klare Botschaft: Auch in Krisen wird es keine Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung geben. Das Gesetz beinhaltet in schwierigen Zeiten einen ausgewogenen Finanzierungsvorschlag, der die verschiedenen Bereiche gerecht und solidarisch an einer nachhaltigen Finanzierung des Gesundheitssystem beteiligt. Damit sichern wir den Wirtschaftsstandort in Deutschland und dämmen die Steigerung der Kosten für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler ein. Das alleine wird aber nicht ausreichen. Wir werden zeitnah über weitere Strukturreformen wie zum Beispiel im Krankhaussystem beraten, um die nachhaltige Finanzierung und gleichzeitig die hohe Qualität unseres Gesundheitssystems für die Zukunft zu sichern.”

Im Auftrag der Demokratie

Die Berichterstatter der Ampelfraktionen aus dem Familienausschuss im Deutschen Bundestag haben sich am 13. Oktober 2022 mit dem „Kompetenznetzwerk Demokratiebildung im Jugendalter“ in Berlin ausgetauscht. Demokratieförderung mit finanzieller Beteiligung des Bundes soll zukünftig gestärkt, planbarer und altersunabhängig werden.

Felix Döring, zuständiger Berichterstatter:

„Wir stocken die Mittel für Demokratieförderung allein im Haushalt des Familienministeriums auf die Rekordhöhe von 200 Millionen Euro ab 2023 auf. In den nächsten Monaten bringen wir zudem ein Demokratiefördergesetz in den Deutschen Bundestag ein. Damit wollen wir einen verlässlichen gesetzlichen Rahmen für eigene Maßnahmen und Förderprogramme des Bundes schaffen.

Die SPD-Bundestagsfraktion bedankt sich bei den vielen Menschen, die sich in den Bereichen Demokratieförderung, Vielfaltsgestaltung und Extremismusprävention engagieren. Sie setzen sich tagtäglich dafür ein, unsere Gesellschaft zusammenzuhalten. Vor dem Hintergrund aktuell steigender Herausforderungen und Bedrohungen ist ihr Engagement wertvoller denn je.“

Erfolgsgeschichte fortsetzen – Nachfolgemodell für das Neun-Euro-Ticket muss zum Jahresbeginn 2023 starten

Heute haben sich die Verkehrsminister*innen von Bund und Ländern auf ein Nachfolgemodell für das Neun-Euro-Ticket geeinigt. Demnach schlagen die Verkehrsminister*innen ein bundesweit gültiges 49-Euro-Ticket vor. Nach Vorstellung der Verkehrsminister*innen von Bund und Ländern soll das neue Ticket zum 1. Januar 2023 starten. Über die offenen Fragen beispielsweise bei der Finanzierung beraten nun die Ministerpräsident*innen mit der Bundesregierung.

Hierzu erklärt Gordan Dudas, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wir begrüßen den Vorschlag der Verkehrsminister*innen von Bund und Ländern für ein Nachfolgemodell des Neun-Euro-Tickets. Zukünftig sollen alle Menschen deutschlandweit für 49 Euro im Monat mit Bus und Bahn fahren können. Das Neun-Euro-Ticket hat gezeigt: Wenn das Ticket bezahlbar und der Tarif-Wirrwarr beseitigt ist, steigen mehr Menschen vom Auto auf Bus und Bahn um. 52 Millionen Menschen im ganzen Land haben das Neun-Euro-Ticket genutzt. Jetzt müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um die Erfolgsgeschichte fortzusetzen.

Ein bundesweit einheitliches Bus- und Bahn-Ticket ist auch mit Blick auf den Klimawandel richtig: Wenn wir es schaffen, dass mehr Menschen dauerhaft mit Bus und Bahn fahren statt alleine mit dem Auto unterwegs zu sein, können wir auch den Ausstoß von Schadstoffen reduzieren. Uns sind außerdem zwei Aspekte besonders wichtig: Zum einen darf die Umsetzung jetzt nicht zu lange dauern. Bis zum Start ins neue Jahr muss das neue Ticket stehen. Außerdem muss das Ticket für alle bezahlbar sein. Mit einem bundesweit gültigen Ticket schaffen wir endlich ein einheitliches Tarifsystem.

An der Finanzierung müssen sich Bund und Länder im Sinne der Verkehrswende und der Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen beteiligen. Es ist deshalb ein wichtiges Zeichen, dass der Bund 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Wir fordern die Landesregierung um Ministerpräsident Wüst dazu auf, den Vorschlag der Verkehrsminister*innen von Bund und Ländern zu unterstützen und ihren Teil zur Finanzierung beizutragen.“

Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner: Wir lassen niemanden allein

Am Donnerstag geht der Entwurf zur Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner in die 1. Lesung. Martin Rosemann sieht darin einen wichtigen Pfeiler in den Entlastungsmaßnahmen der Ampel-Koalition.

Martin Rosemann:

„Damit werden Rentnerinnen und Rentner und Pensionäre des Bundes im Dezember einmalig eine Pauschale von 300 Euro erhalten, die steuerpflichtig ist, aber nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird. Die Pauschale ist ein wichtiger Pfeiler in den Entlastungen, die die Ampel-Koalition angesichts der steigenden Energiekosten beschlossen hat.

Wir lassen niemanden allein, deshalb gilt die Pauschale auch nicht nur für Altersrenten, sondern ebenfalls für Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrenten oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz. Gemeinsam mit anderen Maßnahmen wie der Strom- und Gaspreisbremse, dem erweiterten Wohngeld, der Erhöhung des Mindestlohns und der Mini- und Midijobgrenze werden wir so dafür sorgen können, dass alle gut durch die Krise kommen.“

Bürgergeld heißt: mehr Sicherheit und Respekt vor Lebensleistung

Am Donnerstag debattiert der Bundestag in erster Lesung über das Gesetz für das neue Bürgergeld. Martin Rosemann, der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, lobt diese fundamentale Reform der Grundsicherung.

Martin Rosemann:

„In dieser Woche beraten wir in erster Lesung über das Gesetz für das neue Bürgergeld, damit es wie geplant im Januar 2023 in Kraft treten kann. Wir werden damit die Grundsicherung fundamental reformieren und lassen Hartz IV hinter uns. Bürgergeld heißt: mehr Sicherheit und Respekt vor Lebensleistung. Niemand soll sich dafür schämen müssen, auf die Unterstützung der Jobcenter angewiesen zu sein.

Bürgergeld heißt zugleich individuelle Befähigung und nachhaltige Integration. Die Verbesserungen für die Arbeitssuchenden – etwa die Erhöhung der Regelsätze, die Karenzzeiten oder höhere Freibeträge beim Hinzuverdienst – werden dafür sorgen, dass sie sich auf die Jobsuche konzentrieren können. Langzeitarbeitslose werden in Zukunft in stärkerem Maße individuell und potenzialorientiert unterstützt.

Wir stärken auch die Unterstützung der Weiterbildung. So soll gezielt das Potenzial dieser Personengruppe für die Bekämpfung des Fach- und Arbeitskräftemangels genutzt werden. Damit die Jobcenter diesen Anforderungen gerecht werden können, bauen wir zudem Bürokratie ab – etwa durch eine Bagatellgrenze für Rückforderungen von Kleinstbeträgen.“

Biogas: Neue Regelungen im Energiesicherungsgesetz

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Mit dem neuen Energiesicherungsgesetz sowie begleitenden Änderungen im Baugesetzbuch werden bestehende Hemmnisse für eine kurzfristige Steigerung der Biogasproduktion abgebaut. Ziel ist es, alle bestehenden Potentiale in diesem Bereich zu nutzen.

Susanne Mittag, landwirtschaftspolitische Sprecherin:
„Der Bundestag hat heute die Novelle des Energiesicherungsgesetzes beschlossen. Darin enthalten sind auch neue Regelungen, um die Produktion von Biogas kurzfristig zu steigern. Bestehende Biogasanlagen können ohne bauliche Veränderungen kurzfristig bis zu 20 Prozent mehr produzieren und wir sorgen mit diesem Gesetz nun dafür, dass die Hürden abgebaut werden, um dieses Potential vollständig zu nutzen.“

Johannes Schätzl, zuständiger Berichterstatter:
„Wir setzen die Beschränkung der Bemessungsleistung aus und schaffen finanzielle Anreize, um mehr Strom aus Biogas zu erzeugen. Außerdem wird der Güllebonus flexibilisiert. Neben den Änderungen im EEG haben wir aber auch wichtige Ergänzungen in das Baugesetzbuch integriert: Die bisher bestehende Beschränkung für die Produktion von Biogas für bauplanungsrechtlich privilegierte Biogasanlagen wird ebenfalls ausgesetzt. Das gibt Landwirtinnen und Landwirten die Möglichkeit, ihr volles Potential auszuschöpfen und zur Energiesicherheit unseres Landes beizutragen.“

24 Millionen Euro zusätzlich für gute Integration – Haushaltsausschuss stärkt Migrationsberatung

Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion hat die Ampelkoalition jetzt im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen, die Finanzierung der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) im Jahr 2023 um 24 Millionen Euro zu verstärken. Somit steht für das kommende Jahr die Rekordsumme von 81,5 Millionen Euro zur Verfügung.

„Das sind gute Nachrichten! Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer kann jetzt ihre wichtige Arbeit auch im Kreis Minden-Lübbecke auf hohem Niveau fortsetzen und Menschen bei der Ankunft und Orientierung in Deutschland unterstützen“, freut sich der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD).

Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2023 hatte zunächst eine Absenkung der Mittel vorgesehen. Stattdessen wird nun auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit den Ampelfraktionen die finanzielle Ausstattung für die Migrationsberatung im Vergleich zu 2022 noch einmal erhöht.

„Die Beraterinnen und Berater der MBE sind erste wichtige Anlaufstellen für neu Zugewanderte und bieten ihnen bestmögliche Rahmenbedingungen, um sich in unserem Land schnell zurechtzufinden. Sie unterstützen dabei, geeignete Sprachkurse und Bildungsangebote zu finden und sich möglichst schnell sozial und beruflich zu integrieren. Diese Arbeit verdient große Anerkennung. Ich bin froh, dass wir den Trägern und vor allem den Beschäftigten mit diesem Beschluss jetzt Planungssicherheit geben“, so Achim Post.

Der Bundestagsabgeordnete abschließend: „Viele Träger haben mich und meine Kolleginnen und Kollegen im Bundestag auf die sich abzeichnende Problematik hingewiesen. Ich bin froh, dass wir dies nun im Haushaltsausschuss korrigiert haben. Das Beratungsaufkommen wird in diesem und im nächsten Jahr höher ausfallen, auch weil viele Menschen vor dem Krieg in der Ukraine zu uns geflüchtet sind. Ihnen kann die MBE dabei helfen, sich schnell in den Arbeitsmarkt zu integrieren und ein eigenständiges Leben aufzubauen. Daher sind die zusätzlichen Mittel für die MBE – auch mit Blick auf das Gewinnen von Fachkräften – absolut sinnvoll investiertes Geld.“

Hintergrund:

Seit 2005 wird die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer von den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege (d. h. AWO, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband, DRK, Diakonie und Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland) und dem Bund der Vertriebenen angeboten. Mit bundesweit 1.450 Beratungsstellen und fast 500.000 beratenen Personen im letzten Jahr trägt die MBE maßgeblich dazu bei, dass Integration vor Ort gelingt.

Ab Samstag gelten 12 Euro Mindestlohn – Eure Arbeit ist es wert

Dieser Erfolg der SPD bedeutet eine spürbare Lohnerhöhung für mehr als sechs Millionen Beschäftigte. Gerade in Zeiten steigender Energiekosten ist das ein wichtiger Baustein zur besseren finanziellen Absicherung von Geringverdienenden.

Martin Rosemann, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher:

„Am Samstag steigt der gesetzliche Mindestlohn auf zwölf Euro. Diese einmalige Erhöhung des Mindestlohns bedeutet eine sofortige Lohnerhöhung für rund 6,2 Millionen Arbeitnehmende, unter denen überdurchschnittlich viele Frauen und Ostdeutsche sind. Wer zum Mindestlohn Vollzeit arbeitet, erhält statt bisher rund 1.800 Euro ab dem 1. Oktober rund 2.100 Euro brutto – ein Plus von über 15 Prozent. Diese Mindestlohnerhöhung stellt zusätzlich zu den bereits beschlossenen Entlastungspaketen und der Strom- und Gaspreisbremse einen weiteren Beitrag für Bürgerinnen und Bürger dar, um die aktuellen Preissteigerungen bewältigen zu können.

Die Erhöhung erfolgt ohne Ausnahmen und Übergangsfristen. Besonders für Arbeitnehmende in Branchen mit geringer Tarifbindung – wie der Gastronomie, Reinigung oder im Einzelhandel – hilft die Erhöhung des Mindestlohns auch dabei, den Schutz vor Altersarmut zu verbessern. Das gilt im besonderen Maße für Frauen, die besonders häufig von Altersarmut betroffen sind.

Die Erhöhung war ein wichtiges Versprechen unseres Wahlkampfs. Die aktuellen Preisentwicklungen zeigen erneut, welch großen Unterschied solche Gehaltsanpassungen gerade für Geringverdienende darstellen. Das ist nicht nur ein Zeichen des Respekts vor der Arbeit eines und einer jeden, sondern eine Form der Anerkennung, die sich unmittelbar im Geldbeutel bemerkbar macht. Wir arbeiten dafür, dass alle gut durch diesen Winter kommen, dass Unternehmen und Arbeitsplätze gesichert werden, dass Energie für alle bezahlbar bleibt.”

Bürgerinnen und Bürger werden bei Gas, Fernwärme und Prämien entlastet

Das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen wurde im Finanzausschuss beschlossen. Es beinhaltet zusätzlich eine Steuer- und Abgabenbefreiung für Inflationsausgleichsprämien, die Beschäftigte erhalten.

Tim Klüssendorf, zuständiger Berichterstatter:

„Um die Belastung durch die gestiegenen Gaspreise abzufedern, wird der Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz befristet auf sieben Prozent abgesenkt. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024. Die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes wird zudem auf Fernwärme ausgeweitet.

Auf Betreiben der SPD-Fraktion haben wir Kundinnen und Kunden von Wärmeversorgungsunternehmen damit den Empfängerinnen und Empfängern von Gaslieferungen aus dem Erdgasnetz gleichgestellt. So profitieren Millionen weitere Haushalte von der dringend benötigten Entlastungsmaßnahme.“

Außerdem werden Inflationsausgleichsprämien bis 3000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten auszahlen, von Steuern und Abgaben befreit. Diese Steuer- und Abgabenbefreiung für Zahlungen zum Ausgleich der inflationsbedingten Belastungen gilt befristet bis Ende 2024.“

Wohngeld Plus – Unterstützung bei den Wohnkosten kommt

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Das Bundeskabinett hat das Wohngeld-Plus-Gesetz beschlossen. Damit wird das bisherige Wohngeld zum 1. Januar 2023 deutlich erhöht und um eine Heizkostenpauschale sowie Klimakomponente ergänzt. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird auf rund zwei Millionen Haushalte in Deutschland vergrößert.

Brain Nickholz, zuständiger Berichterstatter:

„Angespannte Wohnungsmärkte und stark steigende Energiepreise zwingen aktuell viele Menschen, einen immer größeren Anteil ihres Einkommens für das Wohnen auszugeben. Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz hat das Kabinett nun die größte Reform des Wohngeldes seit 57 Jahren beschlossen.

Das Wohngeld ist ein wirkungsvolles und zielgenaues Instrument, um Menschen mit niedrigen Einkommen bei den Wohnkosten zu entlasten – dazu gehören unter anderem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Rentnerinnen und Rentnern und Familien.

Mit der Ausweitung und Erhöhung des Wohngeldes senden wir ein wichtiges Signal an die Menschen, die dringend Hilfe benötigen. Entscheidend ist, dass die geplanten Verbesserungen möglichst schnell bei den Menschen ankommen. Damit das gelingt, soll das Wohngeld Plus nicht bürokratischer, sondern einfacher werden – für die Empfängerinnen und Empfängern und die Wohngeldstellen, die es vor Ort umsetzen. Wir werden uns im weiteren parlamentarischen Verfahren intensiv mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen und uns weiterhin eng mit allen beteiligten Akteuren austauschen.“

Wirtschaftshilfen müssen jetzt fließen

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Angesichts explodierender Energiepreise müssen immer mehr Firmen Insolvenz anmelden. Das Energiekostendämpfungsprogramm soll Unternehmen davor schützen. Die Mittel des Programms fließen jedoch viel zu langsam ab, die Anträge werden viel zu langsam bearbeitet.

Verena Hubertz, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„Von den tausenden von Anträgen ist erst ein Bruchteil bearbeitet worden, und selbst nach Genehmigung müssen die Firmen viel zu lange auf die Auszahlungen warten. Diese Zeit haben die Firmen nicht. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, fordern wir die schnellstmögliche Bildung einer Task Force.

Zudem sollte ein Dashboard mit wöchentlichem Tracking eingerichtet werden, so dass der Fortschritt transparent wird und notfalls gegengesteuert werden kann.”

Bernd Westphal, wirtschaftspolitischer Sprecher:

„Bei den Firmen stapeln sich die Rechnungen. Während Unternehmen auf Zuschüsse aus dem Hilfsprogramm des Bundes warten, sollte eine vorläufige Abschlagszahlung geleistet werden. So haben wir es in der Corona-Zeit erfolgreich praktiziert.

Außerdem gilt: Je einfacher ein Antrag gestrickt ist, desto schneller kann er bearbeitet werden. Unternehmen beschweren sich zu Recht über die Komplexität der Anträge. Deshalb muss das Verfahren so weit wie möglich vereinfacht werden.”

Mit dem Nothilfemechanismus machen wir das BAföG krisenfest

Mit dem Beschluss der 28. BAföG-Novelle trifft die Koalition Vorsorge, um in künftigen Krisen Auszubildende zuverlässig und planbar abzusichern.

Oliver Kaczmarek spricht von einer überfälligen Maßnahme:

„Mit dem Nothilfemechanismus machen wir das BAföG krisenfest: Künftig können deutlich mehr Studentinnen und Schüler BAföG erhalten, wenn der ausbildungsbegleitende Arbeitsmarkt zusammenbricht. Das ist eine überfällige Maßnahme, die in der Ampel-Koalition endlich möglich ist. So gehen wir den nächsten großen Schritt, damit das BAföG der Lebensrealität von Menschen in Ausbildung besser gerecht wird.

Diesen Weg werden wir noch in dieser Wahlperiode fortsetzen und das BAföG mit einer weiteren strukturellen Reform verbessern.“

Lina Seitzl, zuständige Berichterstatterin:

„Mit der Verabschiedung des BAföG-Nothilfemechanismus ziehen wir die richtigen Lehren aus der Corona-Pandemie. So können wir das BAföG in künftigen Krisen zeitweise deutlich öffnen. Für die Zukunft geben wir mehr Studierenden und Schülerinnen auch in Krisenzeiten Planungssicherheit und federn finanzielle Sorgen ab. Davon profitieren gerade diejenigen, die sich ihre Ausbildung über Nebenjobs finanzieren und nicht unter den Schutzschirm des BAföG fallen. Sie sind besonders betroffen, wenn der ausbildungsbegleitende Arbeitsmarkt zusammenbricht. Dass hier Nachsteuerungsbedarf besteht, mussten wir mit Beginn der Corona-Pandemie erfahren. Mit der Ampel-Koalition ist die überfällige Öffnung des BAföG in schweren Krisen endlich möglich. Der Nothilfemechanismus stellt ein wirkungsvolles, inklusives Instrument dar, um zeitnah und effektiv unterstützen zu können.“