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Obwohl es bereits Mitte Mai ist, liegt das Landesstraßenerhaltungsprogramm 2025 noch immer nicht vor. Die jährlich vom NRW-Verkehrsministerium erstellte Übersicht von Landesstraßenabschnitten ist eigentlich die Grundlage für geplante Sanierungsmaßnahmen.

Hierzu erklärt Gordan Dudas, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Fällt die jährliche Sanierungsrunde für Landesstraßen in 2025 aus? Trotz seiner sogenannten Sanierungsoffensive scheint NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer in diesem Jahr die Straßenreparaturen in seinem Zuständigkeitsbereich völlig zu verschlafen. Das Landesstraßenerhaltungsprogramm erscheint normalerweise Mitte April und gibt eine Übersicht, was alles für das laufende Jahr an Sanierungen geplant ist. Nicht nur das Parlament, sondern vor allem auch die Bürgerinnen und Bürger wollen wissen, ob die kaputte Landesstraße vor der Haustür endlich repariert wird oder die Schlaglochrallye noch weiter geht.

Nun ist Mitte Mai und noch immer tut sich nichts. So steht die Frage im Raum, ob die Maßnahmen überhaupt noch in diesem Jahr umgesetzt werden könnten. Wir haben den Minister jetzt schriftlich aufgefordert, endlich für Klarheit zu sorgen. Es bleibt uns die Hoffnung, dass die Beschäftigten bei Straßen.NRW wie üblich schon vorgearbeitet haben und damit die Behäbigkeit der Landesregierung kompensieren.“

Etwa 430 Millionen Euro erhält Nordrhein-Westfalen aus Mitteln des Kita-Qualitätsgesetzes des Bundes. Wer erwartet hatte, dass die schwarz-grüne Landesregierung die Gelder für einen Qualitätsschub in den Einrichtungen nutzt, wird enttäuscht. „Die Mittel fließen in Maßnahmen, die landesseitig bereits im Kinderbildungsgesetz (KiBiz), im Haushalt oder im Rahmen bestehender Förderprogramme verankert sind“, heißt es von Ministerin Josefine Paul in einem Bericht an den Familienausschuss des Landtags.

Dazu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Status quo statt Qualitätsschub. Das ist die Politik von Ministerin Paul. Das Land nutzt das Bundesgeld nicht für eine zusätzliche Kita-Unterstützung, sondern finanziert bestehende Programme, um eigene Löcher zu stopfen. Für die Einrichtungen ist es einerlei. Für sie heißt es rechte Tasche, linke Tasche statt zusätzlicher Spielräume, die Kinder zu fördern. Mehr Qualität wird damit aber nicht finanziert.

Prominentes Beispiel: Lange hatte sich Schwarz-Grün dafür gerühmt, die Sprach-Kitas aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Jetzt werden dafür die Bundesgelder des Kita-Qualitätsgesetzes genutzt. Da freut sich nur der NRW-Finanzminister über Einsparungen.

Vollkommen unverständlich ist für mich, dass die Landesministerin unverändert am System der Flexibilisierungsmittel festhält. Mit diesen Mitteln sollen Kitas auch in den frühen Morgen- oder Abendstunden für bedarfsgerechte Öffnungszeiten sorgen. Doch für viele Eltern sind lange Kita-Öffnungszeiten ein Traum. Die Realität sind aufgrund von Personalmangel geschlossene Einrichtungen. Landesweit werden die Kita-Flexibilisierungsmittel millionenfach nicht genutzt. Maßgeblich aus diesem Bereich flossen in den vergangenen beiden Jahren etwa 65 Millionen Euro an das Land zurück. Viele Jugendämter verzichteten komplett. Es bringt wenig, die Gelder mit der Gießkanne auszuschütten, wenn flexible Öffnungszeiten nicht möglich sind oder es tatsächlich den Bedarf vor Ort nicht geben sollte. Jugendämtern brauchen daher mehr Möglichkeiten zur Nutzung der Gelder.

Die Mittel sollten dort eingesetzt werden können, wo aktuell der Schuh drückt, beispielsweise für eine Aufstockung der praxisintegrierten Ausbildung. Denn hier bleibt nach den Plänen von Schwarz-Grün alles beim Alten, obwohl die Kosten deutlich gestiegen sind. Die neue Förderperiode wäre eine Chance gewesen, hier nachzusteuern. Aber selbst diese Chance verpasst Ministerin Paul.“

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Es ist gut, dass die EU-Kommission jetzt bei der Plattform durchgreift. Nutzerinnen und Nutzer von Tiktok müssen vor manipulativer Werbung geschützt werden.

Armand Zorn:

„Wer in Europa Geschäfte machen will, muss sich an europäische Regeln halten – das gilt auch für große Plattformen aus Drittstaaten wie Tiktok. Das ist nicht verhandelbar. Die EU-Digitalgesetze dienen einem klaren Ziel: Nutzerinnen und Nutzer besser zu schützen und mehr Transparenz auf digitalen Plattformen zu schaffen. Gerade bei personalisierter Werbung ist es essenziell, dass nachvollziehbar ist, wer dahintersteht und welche Inhalte verbreitet werden. Nur so können wir irreführende, betrügerische und manipulative Anzeigen erkennen und bekämpfen. Gut, dass die EU-Kommission jetzt durchgreift.“

Zur Festnahme mutmaßlicher russischer Agenten in Köln und Düsseldorf erklärt Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die heutigen Festnahmen zeigen: Die Gefahren für unsere kritische Infrastruktur sind real. Der hybride Krieg Russlands gegen den Westen macht auch vor NRW nicht halt. Im Gegenteil: Deutschland steht im besonderen Fokus russischer Agenten. Heute ist es erfreulicherweise gelungen, die geplanten Sabotageaktionen zu vereiteln. Darauf dürfen wir uns jedoch nicht ausruhen. Innenminister Reul muss nun die richtigen Schlüsse ziehen. Die Landesregierung steht in der Verantwortung, den Schutz unserer kritischen Infrastruktur in NRW zu gewährleisten.

Wir müssen feststellen: Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine kommt es auch in NRW immer häufiger zu sicherheitsrelevanten Vorfällen aufgrund der feindlichen Aktivität mutmaßlicher russischer Agenten. Dies ist keine Panikmache, sondern leider ein trauriger Fakt. Desinformation, Ausspähaktionen mit Hilfe von Drohnen und nun auch geplante Sabotage durch Low-Level-Agenten – das Repertoire russischer Gemeindienst ist groß. Wir alle – Staat, Gesellschaft und die Betreiber kritischer Infrastrukturen – müssen uns dagegen wappnen. Von der Landesregierung erwarten wir daher, dass auch Sie alles in ihrer Macht Stehende unternimmt. Bereits seit längerem fordern wir deshalb, dass die Landesregierung endlich Schutzkonzepte entwickelt und die Bürgerinnen und Bürger stärker für die Risiken einer Störung unserer kritischen Infrastruktur sensibilisiert. Bislang ist zu wenig geschehen. Spätestens jetzt ist jedoch der Zeitpunkt zu Handeln gekommen.“

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat gestern den Gesetzentwurf zur anteiligen Entschuldung der Kommunen verabschiedet, der nun vom Landtag Nordrhein-Westfalen beraten wird.

Hierzu erklärt Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Endlich liegt der lange angekündigte Gesetzentwurf für die Altschulden der besonders davon betroffenen Kommunen in NRW auf dem Tisch. Das ist gut so. Wir befürchten allerdings, dass die jährlich 250 Millionen Euro von Seiten des Landes nicht wirklich ausreichen werden – dafür ist der Schuldenberg einfach zu groß. Wir brauchen eine dauerhafte Beteiligung des Bundes mindestens in gleicher Höhe. Es ist uns zwar gelungen, eine Beteiligung des Bundes in den schwarz-roten Koalitionsvertrag reinzuverhandeln, doch blockiert insbesondere die CSU eine langfristige Lösung. Insofern fordere ich Ministerpräsident Hendrik Wüst und die nordrhein-westfälische CDU auf, mit uns gemeinsam den Druck auf Berlin aufrecht zu erhalten.

Und zur Wahrheit gehört auch, dass eine Altschuldenlösung nur eine Lösung für Probleme aus der Vergangenheit ist. Die nach wie vor grundsätzlichen finanziellen Probleme der NRW-Kommunen werden dadurch nicht geheilt. Denn die Ausgaben der Städte und Gemeinden sind deutlich höher als ihre Einnahmen. Alleine im vergangenen Jahr mussten die Rathäuser daher neue Kredite in Höhe von über drei Milliarden Euro aufnehmen, um Rechnungen und Gehälter bezahlen zu können. In 2024 konnten nicht einmal vier Prozent der Kommunen – 16 von 430 Städten, Gemeinden, Kreisen und Landschaftsverbänden – ihre Haushalte ausgleichen. Um dieses Problem in den Griff zu bekommen, müssen die Kommunen einen höheren Anteil an den Steuereinnahmen des Landes erhalten. Dieser Aufgabe darf sich die schwarz-grüne Koalition nicht weiter verweigern.“

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Wie aus einem Bericht des NRW-Familienministeriums an den Landtag hervorgeht den die SPD-Fraktion im Landtag NRW erbeten hatte, waren seit dem 1. Januar 2025 im Kreis Minden-Lübbecke 30 der 171 Kindertageseinrichtungen von Schließungen und Angebotsreduzierungen betroffen. In ganz Nordrhein-Westfalen waren es von den rund 10.700 Kitas 3991 Einrichtungen.

Dazu die heimische SPD-Landtagsabgeordnete Christina Weng: 

“Die Lage in den Kitas entspannt sich nach wie vor nicht. 30 Einrichtungen bei uns in Minden-Lübbecke mussten seit Jahresbeginn ihre Türe schließen oder ihre Betreuungsangebote reduzieren.

Wie lange wollen sich die schwarz-grüne Landesregierung und die zuständige Familienministerin Paul das eigentlich noch anschauen? Die meisten Träger wissen sich aufgrund der Unterfinanzierung durch das Land nicht mehr anders zu helfen, als das Personal massiv herunterzufahren. Und Frau Paul schaut dabei zu, wie die Kitastrophe immer weiter ihren Lauf nimmt.
Landesweit mussten seit Jahresbeginn von den etwas über 10.000 Kindertageseinrichtungen rund 4000 Personalunterdeckungen und die entsprechenden Folgen an das Land melden.

Das zeigt, wie grundsätzlich das Problem ist und die Träger auf Kante genäht sind. Es fehlt ihnen schlicht und ergreifend das Geld, um ausreichend Personal vorzuhalten. Daher brauchen wir schnell mehr finanzielle Unterstützung durch das Land und eine Reform des Kinderbildungsgesetzes, mit dem die Finanzierung der Kitas neu geregelt wird. Sonst fällt das System früher oder später in sich zusammen.”

Zahlen aus Minden-Lübbecke im Überblick:
Gesamtzahl der Einrichtungen: 171
Betroffene Einrichtungen: 30
Meldungen: 54 Fälle

Davon:
Reduzierung der Betreuungszeiten: 25
Reduzierung der Platzzahl: 7
Schließungen der gesamten Einrichtung: 4
Schließung von einzelnen Betreuungsgruppen: 5
Andere Maßnahmen: 45

Zum 1. August 2025 läuft die aktuelle Förderrichtlinie zur Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen aus. Bis heute liegt seitens der Landesregierung keine neue Förderrichtlinie vor.

Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Es ist wirklich zum Haare raufen: In weniger als drei Monaten läuft die aktuelle Förderrichtlinie zur Schulsozialarbeit aus. Doch aus dem Haus von Schulministerin Feller gibt es keine klare Aussage, wie es weitergeht. Im ganzen Land bröckelt die Schulsozialarbeit, weil Kommunen und freie Träger unter der Finanzierung ächzen, die seit Jahren unzureichend ist. Weil die Landesmittel bislang nicht dynamisiert und beispielsweise nicht an Tarifsteigerungen angepasst werden, leisten Kommunen und freie Träger seit Jahren einen deutlich höheren Beitrag als das Land. Immer mehr Träger müssen zwangsläufig Stellen einsparen oder die Schulsozialarbeit ganz aufgeben. Kommunen und freie Träger brauchen jetzt endlich eine verlässliche Zusage des Landes. Wir erwarten von Schulministerin Feller, dass sie bei der Schulsozialarbeit Farbe bekennt. Das haben die Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter, die freien Träger und Kommunen verdient. Wenn die Landesregierung die Schulsozialarbeit im Land sicherstellen möchte, muss sie die Landesmittel aufstocken und dauerhaft dynamisieren.“

Der 8. Mai 1945 markiert das Ende von Terror, Besatzung und völkischer Herrschaft in Europa. Die SPD‑Bundestagsfraktion bekräftigt ihr Engagement für eine lebendige Erinnerungskultur und den entschiedenen Schutz unserer Demokratie gegen Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus.

Helge Lindh, kultur- und medienpolitischer Sprecher:

„Am 8. Mai 1945 endete in Europa der nationalsozialistische Terror – mit der Befreiung durch die Alliierten. Wir begehen diesen Tag als Befreiungstag all jener, denen das völkisch‑rassistische Menschenbild der NS‑Rassenideologie das Lebensrecht verweigerte: insbesondere den Jüdinnen und Juden, die im Holocaust systematisch ermordet wurden, aber auch den Sinti und Roma sowie weiteren Gruppen, die unter dieser Schreckensherrschaft und Besatzung in Europa und Nordafrika litten. Ihr Andenken verpflichtet uns, Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus kompromisslos zu bekämpfen und die Grundlagen unserer Demokratie zu verteidigen. Mit der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Partei ist der Imperativ „Wehret den Anfängen“ aktueller denn je.

Im Koalitionsvertrag hat sich die SPD‑Bundestagsfraktion dazu bekannt, Erinnerungskultur und Aufklärung nachhaltig zu stärken: Künftig sollen alle jungen Menschen die Möglichkeit erhalten, Gedenkstätten im In‑ und Ausland zu besuchen. Um unsere dezentrale Gedenkstättenlandschaft als lebendige Orte des Dialogs und der Versöhnung zu erhalten, wird ein Investitionsprogramm zur Substanzerhaltung aufgelegt, Vernetzungs‑ und Kooperationsstrukturen werden ausgebaut und innovative Vermittlungsformate gefördert. Zugleich sichern wir die Vielfalt und Unabhängigkeit der Medienlandschaft als Fundament freier Meinungsbildung und treten aktiv gegen Desinformation an. So halten wir das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus wach, sensibilisieren junge Menschen früh für die Gefahren von Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus und stärken die demokratische Widerstandskraft unserer Gesellschaft.“

Das Europäische Parlament hat in Straßburg mit breiter Mehrheit der von der Kommission vorgeschlagenen begrenzten Anpassung der CO₂-Flottengrenzwerte für Pkw zugestimmt.

Damit wird den Herstellern in der EU die Möglichkeit eingeräumt, mögliche Zielverfehlungen im Jahr 2025 durch Übererfüllung in den Folgejahren 2026 und 2027 auszugleichen. Die Abstimmung bezog sich auf eine Änderung an der bestehenden Gesetzgebung über die Einsparziele für CO₂-Emissionen, die in Europa zugelassene Neuwagen respektive bis 2025, 2030 und 2035 erreichen mussten.

Tiemo Wölken, umweltpolitischer Sprecher der S&D-Fraktion:
„Mit dieser Entscheidung geben wir der europäischen Automobilindustrie in einer schwierigen Phase kurzfristig mehr Flexibilität – ohne dabei vom langfristigen Ziel der klimaneutralen Mobilität abzuweichen.
Unter der bestehenden Gesetzeslage hätten europäische Anbieter in den nächsten Jahren entweder Strafzahlungen an die EU entrichten müssen, oder wären gezwungen gewesen, kostspielige Gutschriften etwa bei chinesischen Konkurrenten oder bei Tesla einzukaufen. Beide Optionen wären in der aktuellen Lage kontraproduktiv gewesen und hätten dem Sektor das für die Transformation notwendige Kapital entzogen. Die jetzt angenommene Lösung ist daher ein pragmatischer Kompromiss, der Beschäftigung sichert, Planungssicherheit schafft und trotzdem an den Zielen zur Emissionsreduktionen festhält. Die Durchschnittsregelung über die nächsten drei Jahre sorgt dafür, dass die Hersteller weiterhin preislich attraktive E-Modelle auch im Massenmarkt anbieten müssen. 

Darüber hinaus braucht es konkrete Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger, um den Wandel zur Elektromobilität sozial abzusichern. Dazu gehören Instrumente wie ein umfangreiches Social Leasing Programm mit Mitteln aus dem Klimasozialfonds und bessere Preise für Ladestrom. Die neue Bundesregierung hat sich hier einiges auf die To-Do-List gesetzt – jetzt gilt es, diese Vorhaben zügig umzusetzen. Absolutes Gift für die Branche wäre jetzt jedoch die Grundsatzdebatte um den Verbrennerausstieg 2035 wieder loszutreten. Die bereits getätigten Investitionen der Betriebe würden in Frage gestellt und weitere Arbeitsplätze fahrlässig gefährdet.”

Die Änderung kann nach der formellen Zustimmung des Ministerrats und der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU bereits in wenigen Wochen in Kraft treten. Bis Ende des Jahres will die EU-Kommission zudem eine Zwischenbilanz über die Umsetzung der Flottengrenzwerte allgemein ziehen, und mögliche Anpassungen im Detail vorschlagen.

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Das Europäische Parlament hat soeben seine Position zum kommenden langfristigen EU-Haushalt beschlossen.

Die Bürgerkammer spricht sich für eine deutliche Aufstockung des mehrjährigen Finanzrahmens aus. Diese zusätzlichen Mittel für die Jahre 2028 bis 2034 plant die EU für anstehende Investitionen in die Transformation der europäischen Industrien ein, in den Klimaschutz sowie für neue Aufgaben wie den Aufbau einer europäischen Verteidigungsindustrie.

Das Europäische Parlament lehnt die Idee der Kommission entschieden ab, EU-Mittel künftig verstärkt über nationale Haushalte zu verteilen. Stattdessen fordert das Parlament die vollständige Achtung seiner Rolle als Haushaltsbehörde sowie die Einbindung lokaler und regionaler Behörden in die Haushaltsumsetzung.

Jens Geier, haushaltspolitischer Sprecher der Europa-SPD:

Der EU-Haushalt reicht bereits heute nicht aus, um alle EU-Programme angemessen zu finanzieren. Für neue Aufgaben sind auch mehr Mittel nötig. Wir brauchen einen größeren Haushalt – nicht nur für die ausreichende Finanzierung bestehender Programme wie Erasmus Plus und das Forschungsprogramm Horizon. Sondern auch für neue Aufgaben, wie die Bewältigung der europaweiten Wohnungskrise und den Aufbau einer europäischen Verteidigungsunion. Ohne erhebliche Investitionen in die Forschung wird es nicht gelingen, Europas Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern. Der Draghi-Bericht zeigt auf, dass die Investitionslücke Europas für die nächsten Jahre bei 750 bis 800 Milliarden Euro jährlich liegt!

Gleichzeitig erwarten wir als Sozialdemokrat:innen, dass neue Ausgaben für Wettbewerbsfähigkeit oder Verteidigung nicht zulasten des sozialen Europas gehen. Mit einer EU-Kindergarantie möchten wir im nächsten Langfristhaushalt sicherstellen, dass jedes Kind in Europa Zugang zu grundlegenden Rechten erhält – kostenlose Gesundheitsversorgung, angemessene Ernährung und Wohnraum, unabhängig von der sozialen oder wirtschaftlichen Lage der Familie. Die im Rahmen von NextGenerationEU aufgenommenen Mittel zur Bewältigung der Covid-Pandemie müssen zurückgezahlt werden, was den EU-Haushalt zusätzlich belastet.

Dies unterstreicht den erheblichen Finanzbedarf in den kommenden Jahren. Daher ist es erfreulich, dass das Europäische Parlament in seiner Position fordert, den künftigen langfristigen EU-Haushalt über die bisherigen Grenzen hinaus zu erweitern, neue Eigenmittel einzuführen und die Ausgabe gemeinsamer Anleihen zu prüfen.

Die EU-Kommission wird im Juli ihren Verordnungsvorschlag für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen der EU vorlegen. Anschließend beginnen die Beratungen zur Positionierung sowohl im Parlament als auch im Rat. Das Parlament muss anschließend über den mehrjährigen Finanzrahmen abstimmen.

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Viele Schulen in Nordrhein-Westfalen könnten künftig leer ausgehen, wenn es um das erfolgreiche Förderprogramm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) geht, durch das Schülerinnen und Schüler fit gemacht werden für die Zeit nach dem Schulabschluss. Das legt die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion nahe, wonach die aktuelle Ausschreibung nur in 376 von 438 Fällen erfolgreich war.

Hierzu erklärt Lena Teschlade, Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Arbeit und Soziales:

„Das hat es in der Geschichte des erfolgreichen Landesprogramms Kein Abschluss ohne Anschluss noch nie gegeben und es zeigt, wie die Landesregierung lieblos und absichtlich das vor allem für benachteiligte Jugendliche so wichtige Programm vor die Wand fährt. Auf jedes siebte Los im KAoA-Vergabeverfahren gibt es keine Bewerbung eines Bildungsträgers. Das Angebot von KAoA ist damit an über 60 Schulstandorten nicht gesichert. Das ist ein herber Schlag für junge Menschen, die zum Ende der Schullaufbahn noch keine berufliche oder akademische Anschlussperspektive haben. In den Jahren zuvor, so die Antwort der Landesregierung, sind bisher nie Lose unbesetzt geblieben. Das zeigt: Die Kürzungen der Landesregierung im sozialen Bereich und die Verschiebungen von Teilen von KAoA in den Europäischen Sozialfonds haben direkte Folgen für junge Menschen ohne Anschlussperspektive. Die Bildungsträger ziehen sich aus KAoA zurück. Das 2011 von der damaligen SPD-geführten Landesregierung ins Leben gerufene Übergangsystem KAoA hat zahlreiche junge Menschen ohne Anschlussperspektive nachhaltig in Arbeit vermittelt und damit einen zentralen Beitrag zur Fachkräftegewinnung geleistet. Das setzt die Landesregierung jetzt aufs Spiel.“

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Das EU-Parlament will flexiblere EU-Vorschriften für die Wiederbefüllung von Gasspeichern verabschieden.
In einer Debatte am heutigen Mittwoch und einer Abstimmung am Donnerstag wird das Plenum voraussichtlich einen Vorschlag der Kommission unterstützen, die EU-Regelung für Gasspeicher bis Ende 2027 zu verlängern. Die Verordnung wurde erstmals als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine und der daraus resultierenden drohenden Gasknappheit erlassen. Die Regelung würde ohne Verlängerung zum Jahresende auslaufen.

Jens Geier, Ausschuss für Industrie und Energie des EU-Parlaments:

„Mit der Verordnung zur Gasspeicherung wird die Versorgungssicherheit gewährleistet, besonders im Winter. Gleichzeitig wirken die Vereinbarungen der ungerechtfertigten Marktspekulation auf höhere Gaspreise zu Lasten europäischer Verbraucher:innen entgegen. Das setzt deutliche Signale, das Europa seine Bürger:innen schützt und Kosten senkt.

Zudem ist uns im Parlament gelungen, wichtige Signale für die Überarbeitung der Verordnung zur Gasversorgung bis 2027 zu setzen. Diese Gesetzgebung soll ungerechtfertigte Marktspekulationen mit hohen Preisen verhindern. Weiterhin sollen die Regeln die zunehmende Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien und Wasserstoff berücksichtigen und unterstützen, ebenso wie die Verbesserung der Energieeffizienz.“

Mit der Annahme im Plenum legt das Parlament seine Position fest und die Trilog-Verhandlungen mit Vertreter:innen von Kommission, Rat und Parlament können starten.

Die Maßnahmen beinhalten die Festlegung eines Gasfüllstandsziel von 83 Prozent für das ganze Jahr – zu erreichen zwischen Oktober und Dezember, um Spekulationen zu verhindern und die Verfügbarkeit von Gas im Winter zu gewährleisten.

In Deutschland wird Gas mittlerweile zu großen Teilen per Pipeline aus Norwegen, Belgien und den Niederlanden sowie über seine Flüssigerdgas-Terminals bezogen. Im Rahmen der Verordnung wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, aufgrund spezifischer nationaler Besonderheiten um 4 Prozent von dem Ziel abzuweichen.

Zudem wird der EU-Kommission ermöglicht, bei anhaltend ungünstigen Marktbedingungen eine weitere Abweichung von 4 Prozent von der Zielvorgabe zu gewähren, durch einen delegierten Rechtsakt. Ein erweitertes Frühwarnsystem soll erkennen, wenn Speicher nicht rechtzeitig gefüllt werden. Dieses System soll effektiv und zeitnah Maßnahmen ergreifen, um die Befüllung zu garantieren. Gas-Importeure die den daraus resultierenden Verpflichtungen nicht nachkommen und die damit die Versorgungsicherheit aufs Spiel setzen, haben mit entsprechenden Strafzahlungen zu rechnen.