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Im Rechtsausschuss haben heute die regierungstragenden Fraktionen mit ihrer Mehrheit die Wiedereinrichtung einer Vollzugskommission des Landtags verhindert. Auf Antrag der Fraktionen der SPD und FDP sollte eine Kommission des Rechtsausschusses für das Vollzugswesen im Land Nordrhein-Westfalen als Unterausschuss des Rechtsausschusses eingesetzt werden, wie es sie noch in den vergangenen Legislaturperioden bis zum Jahr 2022 gab.

Hierzu erklärt der SPD-Rechtspolitiker Hartmut Ganzke:

„Vor vier Jahren hatten auch wir zu Beginn der Legislaturperiode den Eindruck, der Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen sei gut aufgestellt und die Arbeit der Vollzugskommission könne der Rechtsausschuss mit übernehmen. Im Rückblick gesehen lagen wir damit falsch. Niemand konnte ahnen, dass Minister Benjamin Limbach die NRW-Justiz derart gegen die Wand fährt. Insbesondere in den Justizvollzugsanstalten häufen sich die Probleme. Bereits 14 Sondersitzungen des Rechtsausschusses in dieser Legislaturperiode sprechen Bände. Insofern wäre heute die Wiedereinsetzung der Vollzugskommission des Landtags folgerichtig gewesen. Wir hätten wieder ein Instrument mehr gehabt, um einen direkten Blick in die Justizvollzugsanstalten zu bekommen, vertieft in die jeweiligen Probleme einzusteigen sowie die Landesregierung auf die Zustände in den Gefängnissen hinzuweisen und auf Lösungen hinzuwirken. Doch das alles will die schwarz-grüne Koalition nicht.

Mit ihrem heutigen „Nein“ haben die beiden Regierungsfraktionen aber nicht nur gegen den Antrag gestimmt, sondern auch gegen den ausdrücklichen Wunsch der organsierten Beschäftigten in den JVAs. Für sie war die Vollzugskommission stets weit mehr als ein parlamentarisches Gremium. Bei den Sitzungen in den Gefängnissen hatten die Beschäftigten die Möglichkeit, Probleme nicht nur zu beschreiben, sondern zu zeigen. Entwicklungen konnten aus erster Hand erläutert werden. Gerade jetzt, wo die Anforderungen im Vollzug wachsen, die Folgen des Personalmangels immer gravierender werden und die Probleme angegangen werden müssen, wäre die Wiedereinsetzung der Vollzugskommission ein wichtiges Zeichen und das richtige Instrument gewesen.“

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung verabschiedet. Für Dagmar Schmidt nur ein erster Schritt, die Pflegekommission hat nun den Arbeitsauftrag, konkrete Ergebnisse für eine strukturelle Reform vorzulegen.

„Pflegebedürftigkeit verändert das ganze Leben, für die Menschen, die plötzlich auf Unterstützung angewiesen sind, und für ihre Familien. Von einem Tag auf den anderen muss der Alltag neu organisiert werden. Diese Menschen brauchen Sicherheit, Verlässlichkeit und Unterstützung, keine zusätzlichen Sorgen.

Deshalb wurden in der Kabinettsbefassung die schlimmsten geplanten Leistungskürzungen verhindert wie zum Beispiel Kürzungen beim Pflegegeld und bei den Zuschüssen zur stationären Pflege. Gleichzeitig wurde verhindert, dass die Beschäftigten in der Pflege mit Nullrunden rechnen müssen. Kurzfristig wurde die Pflegeversicherung stabilisiert. Das war wichtig, ist aber noch keine Reform.

Der Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung ist auf den Weg gebracht und muss im nächsten Schritt umgesetzt werden. Denn wir müssen jetzt an die weiteren strukturellen Probleme ran: Leistungen müssen dort ankommen, wo sie den Menschen wirklich helfen. Wir müssen Prävention stärken, vorhandenes Geld zielgenauer und effizienter einsetzen und Pflege besser mit anderen Sozialleistungen und allen Angeboten vor Ort verzahnen. Das parlamentarische Verfahren beginnt jetzt und wir werden uns den Entwurf sehr genau anschauen. Wie immer gilt das Struck‘sche Gesetz.

Die Pflegekommission hat nun den Arbeitsauftrag, innerhalb der nächsten Wochen konkrete Ergebnisse für eine strukturelle Reform vorzulegen, ausdrücklich auch einen verfassungskonformen Strukturausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung. Ebenso einen Pflegedeckel, der Pflegebedürftige und ihre Familien wirksam vor immer weiter steigenden Eigenanteilen schützt. Unser Ziel ist eine Pflegeversicherung, die dauerhaft solidarisch finanziert ist und auf die sich Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und die Beschäftigten verlassen können.“

 

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Nach der Entscheidung des Deutschen Olympischen Sportbundes, dass Deutschland mit München als Kandidat für Olympische und Paralympische Spiele 2036, 2040 oder 2044 ins Rennen geht, und nicht die nordrhein-westfälische Bewerbung Köln-Rhein-Ruhr, fordert die SPD-Fraktion einen 5-Punkte-Plan für einen starken Breitensport in NRW. Hierzu erklären Lisa Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Tülay Durdu, sportpolitische Sprecherin:

Lisa Kapteinat:

„Die Landesregierung bezeichnet Nordrhein-Westfalen gerne als „Sportland Nummer 1“. Jetzt muss sie zeigen, dass dieser Anspruch auch jenseits der Olympia-Bewerbung gilt. Denn der Investitionsbedarf im Sport ist enorm: bei Sporthallen, Sportplätzen und Schwimmbädern ebenso wie bei der Schwimmausbildung, im Breitensport und beim inklusiven Sport. Die Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele war immer auch mit dem Versprechen verbunden, die Sportinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu stärken. Dieses Versprechen darf nicht mit dem Aus für Olympia enden.“

Tülay Durdu:

„Olympia ist vorbei – der Breitensport bleibt: Jetzt muss die Landesregierung dafür sorgen, dass der Breitensport nicht auf der Strecke bleibt. Denn die Sportvereine, Kommunen und Sportlerinnen und Sportler in NRW brauchen trotzdem Investitionen und verlässliche Unterstützung. Deshalb fordern wir einen 5-Punkte-Plan für einen starken Breitensport in NRW.“

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Die Konsequenzen der neuen, rauen Weltordnung müssen kurzfristig und langfristig begrenzt werden. Der Tankrabatt ist ein unvollkommenes Instrument, welches allerdings schnelle Wirkung entfaltet. Wir streben an, künftig bessere Instrumente für Krisen wie diese zu haben. Zudem treiben wir die Transformation voran – mit mehr E-Autos, mehr Wärmepumpen und weniger fossiler Abhängigkeit.

Armand Zorn:

„Die Schocks unserer neuen, rauen Weltordnung werden uns in den nächsten Jahrzehnten immer wieder einholen. Wir können das nicht verhindern, aber müssen daran arbeiten, dass ihre Konsequenzen weniger spürbar sind – kurzfristig und langfristig. Wir treiben die Transformation voran – mit mehr E-Autos, mehr Wärmepumpen und weniger fossiler Abhängigkeit. Wir greifen mit dem Spritpreisdeckel in einen gestörten Markt ein, damit die Kosten der Krise nicht zu Profiten von wenigen werden. Und heute entlasten wir mit einem neuen Tankrabatt – einem unvollkommenen Instrument, was allerdings schnelle Wirkung entfaltet. Wir streben an, künftig bessere Instrumente für Krisen wie diese zu haben.“

Der Welttourismustag am 27. September steht in diesem Jahr unter dem Motto „Digital Agenda and Artificial Intelligence to Redesign Tourism“. Digitalisierung und Künstliche Intelligenz verändern das Reisen längst. Sie bieten große Chancen. Wir müssen aber genauso offen über die Risiken sprechen.

Stefan Zierke, tourismuspolitischer Sprecher:

„KI kann eine Reise einfacher machen. Sie kann bei der Planung helfen, bei Verspätungen Alternativen finden oder touristische Angebote besser zugänglich machen. Aber KI kann auch das Gegenteil bewirken. Wenn immer mehr Menschen von denselben Systemen zu denselben vermeintlichen Geheimtipps geschickt werden, entstehen neue Hotspots und zusätzlicher Druck auf Orte, Natur und Bevölkerung.

Auch deshalb darf Digitalisierung im Tourismus kein Selbstzweck sein. Wir wollen Technik nutzen, ohne ihr die Entscheidungen zu überlassen. Es braucht Transparenz bei Empfehlungssystemen, Datenschutz und klare Regeln für den Einsatz von KI.

Gleichzeitig dürfen kleine Hotels, Pensionen, Campingplätze, Gaststätten und Reiseunternehmen bei dieser Entwicklung nicht abgehängt werden. Die Nationale Tourismusstrategie setzt deshalb auf Digitalisierung, moderne Infrastruktur, weniger Bürokratie und bessere Rahmenbedingungen für die Branche.

Für die SPD gehört beides zusammen: Wir wollen Innovation ermöglichen und gleichzeitig Grenzen setzen, wo Algorithmen Menschen manipulieren, Angebote einseitig lenken oder wenige große Plattformen immer mächtiger machen. Mit dem europäischen AI-Act und seiner Umsetzung in Deutschland schaffen wir dafür verbindliche Regeln.

Am Ende ist für mich entscheidend: Digitalisierung muss Reisenden, Beschäftigten und unseren Urlaubsregionen dienen – und nicht umgekehrt.“

Eine aktuelle WDR-Recherche zeigt, dass in Nordrhein-Westfalen auch nach Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zahlreiche Grundschulkinder keinen gewünschten Betreuungsplatz erhalten. Während 227 Erstklässler in den befragten Kommunen leer ausgehen, stehen mehr als 2.200 Kinder der zweiten bis vierten Klassen auf Wartelisten. Zugleich fordern 190 Kommunen eine bessere Finanzierung des Ganztags durch das Land.

Hierzu erklären Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher, und Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Dr. Dennis Maelzer:

„Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist ein wichtiger Fortschritt für Kinder und Familien. Aber ein Rechtsanspruch darf nicht dadurch erfüllt werden, dass ältere Grundschulkinder ihren Platz verlieren oder bei der Vergabe leer ausgehen. Genau diese Entwicklung macht die WDR-Recherche sichtbar. Für die betroffenen Familien ist es völlig unerheblich, ob ihr Kind in der ersten, zweiten oder vierten Klasse ist. Sie brauchen eine verlässliche Betreuung, um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können.

Besonders alarmierend ist der Hilferuf der Kommunen. Wenn 190 Städte und Gemeinden eine bessere Finanzierung fordern, muss die Landesregierung endlich handeln. Die Kommunen dürfen mit den finanziellen Folgen des Rechtsanspruchs nicht allein gelassen werden. CDU und Grüne müssen dafür sorgen, dass zusätzliche Plätze entstehen, statt bestehende Kapazitäten lediglich zwischen den Jahrgängen umzuverteilen. Schließlich wird der Rechtsanspruch in den kommenden Jahren auf alle Grundschuljahrgänge ausgeweitet. Wer heute nicht ausreichend investiert, verschärft die Probleme von morgen.“

Dilek Engin:

„Die Landesregierung darf den Erfolg des Ganztags nicht allein daran messen, wie viele Erstklässler einen Betreuungsplatz erhalten haben. Entscheidend ist doch, was die Kinder dort erleben und welche Bildungs- und Entwicklungschancen ihnen eröffnet werden. Ganztag ist mehr als Betreuung bis zum Nachmittag. Er bietet die Chance, Kinder individuell zu fördern, soziale Ungleichheiten abzubauen und Familien zu entlasten.

CDU und Grüne haben ein Ausführungsgesetz zum Ganztag versprochen und dieses Versprechen bis heute nicht eingelöst. Stattdessen fehlt weiterhin ein verlässlicher Rahmen für die pädagogische Qualität. Wir brauchen ausreichend qualifiziertes Personal, gute räumliche Bedingungen und eine enge Verzahnung von Unterricht und Ganztag. Das Land darf die Kommunen nicht weiter allein lassen. Wir fordern landesweite Qualitätsziele für den Ganztag und wollen eine bessere Personalausstattung gesetzlich fördern.

Ein Rechtsanspruch auf Ganztag darf nicht bei ‚Satt, sauber und verwahrt‘ enden. Er muss ein Rechtsanspruch auf gute Bildung und verlässliche Betreuung sein. Dafür muss die Landesregierung endlich die notwendigen Voraussetzungen schaffen.“

Unsere Wirtschaft ist auch im Angesicht weltwirtschaftlicher Turbulenzen und des Krieges am Persischen Golf deutlich robuster als erwartet. Jetzt gilt es, nicht nachzulassen: Die Energiekosten müssen runter, die Investitionen in Zukunftstechnologien müssen rauf.

Armand Zorn:

„Die Zeichen stehen endlich wieder auf Wachstum. Das ist ein echter Erfolg dieser Koalition. Unsere Wirtschaft ist auch im Angesicht weltwirtschaftlicher Turbulenzen und des Krieges am Persischen Golf deutlich robuster als erwartet. Auch die Ausgaben des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität wirken. Jetzt gilt es, nicht nachzulassen: Die Energiekosten müssen runter, die Investitionen in Zukunftstechnologien müssen rauf. Die Koalition sollte sich in den kommenden Wochen auf die Sacharbeit konzentrieren, damit wir jetzt die Grundlage für einen neuen Aufschwung legen.“

Im Ausschuss für Schule und Bildung wurden heute Sachverständige zum 19. Schulrechtsänderungsgesetz angehört. Hierbei ging es vor allem um die Neuerungen zu Ordnungsmaßnahmen. Sämtliche Sachverständige bemängelten dabei, dass trotz notwendiger Sanktionsmaßnahmen oftmals die Auswirkungen die Lehrkräfte tragen und entsprechende Ressourcen kaum zur Verfügung stehen.

Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit dem 19. Schulrechtsänderungsgesetz versucht die Landesregierung, die Folgen des Lehrkräftemangels gesetzlich zu organisieren, statt seine Ursachen entschlossen zu bekämpfen. Viele der vorgesehenen Sanktionsmaßnamen wären überhaupt nicht notwendig, wenn unsere Schulen ausreichend mit Lehrkräften und multiprofessionellen Teams ausgestattet wären.

Wenn, wie in der Anhörung geschehen, vor allem auf die Auswirkungen der neueren und geänderten Sanktionsmaßnahmen derart kritisch hingewiesen wird, sollte die Landesregierung endlich aufwachen. Selbstverständlich sind klare Regeln und deren konsequente Einhaltung für guten Unterricht unverzichtbar. Lehrkräfte müssen handlungsfähig sein, und Schülerinnen und Schüler brauchen ein verlässliches Lernumfeld. Deshalb begrüßen wir auch den Grundgedanken, den Schulen mehr Freiraum dafür zu geben, das Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern zu sanktionieren. Mangelhaftes Sozialverhalten, Schikane von Lehrkräften, Mobbing, Vandalismus und Gewalt sind schließlich wachsende Probleme, die immer stärker den Bildungserfolg gefährden. Schulleitungen brauchen dafür die entsprechenden Freiheiten, um ihren Kollegien entsprechend den Rücken zu stärken. Schulaufsicht muss Schulleitungen und Lehrkräften wiederum die Unterstützung bieten, die sie vor Ort auch wirklich brauchen.

Jedoch machen auch wir ein großes Fragezeichen bei den Maßnahmen, die die Landesregierung für den Umgang mit Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern vorschlägt. Ein Unterrichtsausschluss von bis zu vier Wochen hilft den betroffenen Kindern und Jugendlichen in keiner Weise. Hier müssen Maß und Mitte gewahrt bleiben und pädagogische Unterstützung grundsätzlich Vorrang haben. Den Lehrkräften ist damit genau dann nicht geholfen, wenn diese den Ausschluss dann noch durch pädagogische gesonderte Unterstützung ausbaden müssen.

Unsere Schulen brauchen deshalb keine gesetzlich organisierte Mangelverwaltung, sondern ausreichend Lehrkräfte und multiprofessionelle Teams, verlässliche Rahmenbedingungen und echte Unterstützung für jedes Kind. Flickschusterei Schulrechtsänderungsgesetz darf kein Ersatz für eine funktionierende Bildungspolitik sein.

Gleichzeitig drückt sich die Landesregierung seit Jahren davor, klare Regelungen für einen Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie zu schaffen. Andere Bundesländer wie Brandenburg zeigen längst, dass das möglich ist. Ausgerechnet dort, wo das Schulrecht tatsächlich mehr Bildungsgerechtigkeit schaffen könnte, bleibt Schwarz-Grün untätig.“

Symbolbild: Wolfgang Weiser/Pixabay.com

Heute findet im Deutschen Bundestag die 1. Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen statt. Mit der geplanten strafrechtlichen Änderung will die SPD-Bundestagsfraktion klarstellen, dass der Einsatz von K.-o.-Tropfen eine besonders schwerwiegende Form der Gewalt ist und entsprechend geahndet werden muss.

Sonja Eichwede, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„K.-o.-Tropfen sind ein heimtückisches Mittel, um Menschen wehrlos zu machen und um ganz bewusst ihre Entscheidungsfähigkeit auszuschalten. Wer einer anderen Person heimlich solche Substanzen zur Begehung eines sexuellen Übergriffs verabreicht, greift massiv in deren körperliche Selbstbestimmung und persönliche Freiheit ein und begeht eine besonders schwere Form sexualisierter Gewalt. Die Betroffenen können sich in diesem Moment häufig weder angemessen wehren noch später vollständig daran erinnern, was geschehen ist. Genau diese Kombination aus Kontrollverlust und Erinnerungslücken macht K.-o.-Tropfen zu einem besonders perfiden Tatmittel. Bisher werden über ein Getränk verabreichte K.-o.-Tropfen rechtlich nicht als gefährliches Werkzeug eingestuft und milder bestraft. Das wollen wir mit diesem Gesetzentwurf ändern: Mit der geplanten Änderung wollen wir den Schutz der Opfer stärken und dafür sorgen, dass solche Taten ihrer besonderen Schwere entsprechend bestraft werden.“

Carmen Wegge, Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz:

„Wenn wir über K.-o.-Tropfen sprechen, sprechen wir gleichzeitig immer auch über sexuelle Gewalt gegen Frauen. In vielen Fällen führen Täter mithilfe dieser Substanzen einen Moment herbei, in dem eine Frau sich nicht mehr selbst schützen kann und keine freie Entscheidung treffen kann. Dieser gezielt erzeugte Zustand wird anschließend oftmals ausgenutzt, um ihr sexuelle Gewalt anzutun. Mit unserem Gesetzesvorhaben machen wir einen wichtigen Schritt, um vor allem Frauen besser zu schützen und um Täter härter zu bestrafen. Die Scham muss die Seite wechseln!“

Zur Kritik der Logistikregion Rheinland e.V. an den mangelnden Ladepunkten für eine Elektrifizierung des Logistikverkehrs erklärt André Stinka, wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die wirtschaftliche Entwicklung Nordrhein-Westfalens wird zunehmend durch Stromengpässe behindert. Obwohl etwa der Ausbau der Windkraft gut vorankommt, können Unternehmen immer schwieriger auf klimafreundlichen Strom umstellen. Es gibt nicht zu wenig Windstrom, sondern unzureichende Netze und konkret für die Elektrifizierung des Logistikverkehrs zu wenige geeignete Ladepunkte. Insbesondere mittelständische Unternehmen brauchen mehr Unterstützung. Wenn Netzzugänge rar sind, braucht es landesseitig eine stärkere Förderung von Speichern und mehr Möglichkeiten der Eigenstromerzeugung – übrigens auch für Mieterinnen und Mieter.

In der vergangenen Woche kritisierten bereits die Bürgermeister aus Rommerskirchen und Bedburg im Rheinischen Revier, dass kaum noch wirtschaftliche Neuansiedlungen möglich seien, obwohl die geplanten Rechenzentren Anker für neue Unternehmen sein sollen. Denn es mangelt an Stromanschlusskapazitäten. Es liegt nun an Netzbetreibern und Landesregierung, den Netzausbau in NRW deutlich zu beschleunigen – durch effizienteres Planungsrecht, schnellere Verfahren und durch den nötigen Personaleinsatz im Bau. Und weil die Zeit drängt, brauchen wir auch Sofortmaßnahmen gegen die zunehmenden Stromengpässe.

Die Landesregierung hat gerade einen Entwurf für einen neuen Landesentwicklungsplan vorgelegt. Für die SPD-Fraktion ist klar, dass die Energiewende nur gelingt, wenn Energieinfrastruktur auch landesplanerisch in Flächen, festgelegten Trassenkorridoren und in Genehmigungsverfahren priorisiert wird – das gilt für den Ausbau der Stromnetze, für Umspannwerke, Speicher, Elektrolyseure und die Leitungen für Wasserstoff und CO2 gleichermaßen. Wirtschaftsflächen, potenzielle Entwicklungsflächen und Netze müssen zusammen geplant werden. Die Logistikbranche kritisierte heute, dass eine integrierte Fachplanung auf Landesebene bisher nicht ausreichend existiert, obwohl der Landesentwicklungsplan aktuell überarbeitet worden ist. Hier muss die Landesregierung nachbessern.“

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Am heutigen Montag hat der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume Sachverständige zum SPD-Antrag „Für Tierschutz, Tierheime sowie die Stärkung verantwortungsvoller Hundehalterinnen und -halter: Einen Sachkundenachweis in NRW verbindlich einführen“ angehört.

Hierzu erklärt René Schneider, Sprecher für Tierschutz der SPD-Fraktion im Landtag NRW: 

„Die Anhörung hat das Tor zu einer fraktionsübergreifenden Zustimmung zum Hundeführerschein weit aufgestoßen. Neben Hundetrainer Martin Rütter haben auch weitere Fachleute die Bedeutung von verpflichtenden Sachkundeschulungen herausgearbeitet. Die Sachverständigen haben gezeigt, dass Sachkundenachweise den verantwortungsvollen Umgang mit Hunden stärken und das Risiko von Beißvorfällen senken können. Schon heute ist die Nachfrage nach freiwilligen Kursen groß – besonders bei Menschen, die sich zum ersten Mal einen Hund anschaffen. Auch Pilotversuche in einzelnen Städten wurden als möglicher Weg angesprochen. Die rechtlichen Fragen sind lösbar. Jetzt kommt es darauf an, den Sachkundenachweis praxistauglich zu gestalten.

Nicht nur die geladenen Expertinnen und Experten zeigten sich offen, den Sachkundenachweis konstruktiv voranzubringen. Die Fraktion der Grünen machte gleich zu Beginn der Anhörung deutlich, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass bislang nicht alle Hundehalter eine Sachkundeprüfung ablegen müssen.

Einhellige Expertenstimmen plus Zustimmung von Fraktionen aus Regierung und Opposition machen diese Anhörung zu einer wertvollen Seltenheit. Diese Chance müssen wir jetzt nutzen. Wir würden uns freuen, wenn wir die Sachkunde fraktionsübergreifend auf den Weg bringen. Denn gemeinsam können wir Tierleid lindern und zu vielen glücklichen Mensch-Hund-Beziehungen beitragen. Schon das ist Grund genug, dieses Thema nicht nach dem üblichen Muster von Regierung gegen Opposition zu behandeln. Der erste Schritt ist heute gemacht, wir freuen uns auf die weiteren Gespräche.“

Laut heute von IT.NRW veröffentlichten Zahlen waren 2025 in NRW 109.325 Menschen auf Sozialleistungen angewiesen, weil sie die Kosten ihrer Pflege nicht selbst tragen konnten. Das entspricht einem Anstieg von fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 83 Prozent der Betroffenen erhielten Hilfe zur Pflege in einer Einrichtung – und liegt damit inzwischen über dem Stand von 2021, also vor Einführung des Leistungszuschlags der Pflegekassen.

Hierzu erklärt Thorsten Klute, gesundheits- und pflegepolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Pflege darf nicht arm machen. Doch immer mehr Menschen in NRW können sich ihre Pflege nicht mehr leisten. Selbst der Zuschlag für Menschen im Pflegeheim hat den Anstieg nur vorübergehend gebremst. Die finanziellen Folgen tragen die Betroffenen und die Kommunen.

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann muss den vorliegenden Entwurf zur Pflegereform überarbeiten. Wer Zuschüsse aus der Pflegeversicherung kürzt, erhöht die Eigenanteile und belastet am Ende auch die Kommunen. Statt Kosten zu verschieben, brauchen wir eine gerechtere Finanzierung – dazu gehört beispielsweise ein Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung.

Auch die Landesregierung muss handeln. Wir brauchen mehr Prävention, gute Beratung und eine starke ambulante Pflege und Tagespflege. So bekommen Menschen frühzeitig Hilfe und Familien mehr Unterstützung, wenn Mutter oder Vater pflegebedürftig werden. Schwarz-Grün darf die Investitionsförderung der Pflegedienste nicht weiter durch die Inflation entwerten. Gute Pflegepolitik stärkt die Versorgung zu Hause, bevor Familien an ihre Grenzen kommen.“