Kein Steuerhinterzieher darf davonkommen: Einziehung aller verjährter Steueransprüche
Kein Steuerhinterzieher darf davonkommen. Mit dem Jahressteuergesetz soll deshalb eine Regelung zur strafrechtlichen Einziehung sämtlicher verjährter Steueransprüche beschlossen werden.




