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Kein Steuerhinterzieher darf davonkommen. Mit dem Jahressteuergesetz soll deshalb eine Regelung zur strafrechtlichen Einziehung sämtlicher verjährter Steueransprüche beschlossen werden.

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:

„Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz hat die Koalition die strafrechtliche Einziehung in Fällen der Steuerhinterziehung erweitert. Künftig kann auch bei verjährten Steueransprüchen eine strafrechtliche Einziehung angeordnet werden. Die Regelung gilt für alle am 1. Juli 2020 noch nicht verjährte Steueransprüche.

Das Bundesfinanzministerium hat sich bereits im Sommer entschieden, eine noch schärfere Regelung zur Einziehung auch vor dem 1. Juli 2020 verjährter Steueransprüche auf den Weg zu bringen. Diese Regelung war in der Reform der Strafprozessordnung vorgesehen. Auch wenn bisher kein Fall der Verjährung von Steueransprüchen aus Cum-Ex-Fällen bekannt ist, wollen wir zur Beschleunigung und um sicherzustellen, dass die Regeln zum Jahresende im Gesetzblatt stehen, eine strafrechtliche Regelung zur Einziehung aller verjährter Steueransprüche schon im Jahressteuergesetz beschließen. Damit stellen wir sicher, dass kein Steuerhinterzieher davonkommt.“