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Heute hat IT.NRW Zahlen zur Entwicklung des Drogenmissbrauchs in NRW veröffentlicht. Sie zeigen einen Anstieg von 11 Prozent binnen eines Jahres und einen Höchststand an Drogentoten seit 2008.

Hierzu erklärt Rodion Bakum, Beauftragter für Sucht- und Drogenpolitik der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die heute veröffentlichten Zahlen zu den Drogentoten in Nordrhein-Westfalen sind alarmierend. Im Jahr 2024 sind 441 Menschen an den Folgen von Drogenmissbrauch gestorben. Das sind 11 Prozent mehr als im Vorjahr und es ist die zweithöchste Zahl seit dem Jahr 2000. Hinter jedem Fall steht ein menschliches Schicksal – Familien, Freunde und Angehörige verlieren einen geliebten Menschen. Besonders besorgniserregend ist, dass 71 Prozent der Todesfälle auf seelische Belastungen und Verhaltensstörungen durch den Konsum psychotroper Substanzen zurückzuführen sind. 314 Menschen sind daran gestorben, ein dramatischer Anstieg um 16 Prozent. Ein stilles Sterben, das wir nicht ignorieren dürfen.

Die Landesregierung darf angesichts dieser dramatischen Entwicklung nicht länger abwarten. Die steigende Zahl der Drogentoten zeigt klar: Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus. Es braucht endlich mehr niedrigschwellige Hilfsangebote, flächendeckende Prävention und eine bessere Versorgung suchtkranker Menschen. Gerade der hohe Anteil an Mehrfachkonsum und die enge Verbindung zwischen Suchterkrankungen und seelischen Krisen machen deutlich, wie komplex die Lage ist.

Wir brauchen zudem mehr Drogenkonsumräume, ein landesweites Bereitstellen von Naloxon-Notfall-Kits und eine bessere Versorgung nach dem Züricher Modell – das hilft nicht nur den Betroffenen, sondern auch den Kommunen und schließlich der gesamten Gesellschaft: Denn es kann jede Familie betroffen sein, da fast jeder Vierte in Deutschland eine Abhängigkeitserkrankung hat oder ein erhöhtes Risiko. Drogen sind kein Randthema, sondern betreffen uns alle.“

Zur heutigen Pressekonferenz von Schulministerin Feller zu einer etwaigen Kita-Pflicht erklärt Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Schulministerin Feller hat heute eine Nebelkerze gezündet, um von der Untauglichkeit ihres Konzepts der ABC-Klassen abzulenken. Sie versteckt sich hinter verfassungsrechtlichen Bedenken, wo schon heute die vorgezogene Schulpflicht herangezogen werden kann, um Sprachförderung von Kindern bei Bedarf auch in der Kita umzusetzen. Die Debatte um eine Kita-Pflicht ist dabei ganz offensichtlich vor allem ein Streit zwischen der Schul- und der Familienministerin. Als SPD-Fraktion sind wir für alle guten Vorschläge offen, die die Entwicklung von Kindern unterstützen. Die Enquetekommission ,Chancengleichheit‘ hat mit dem Chancenjahr in der Kita eine Idee präsentiert, die parteiübergreifende Unterstützung erhalten hat. Warum sich die Schulministerin so sehr dagegen sträubt, erklärt sich uns nicht. Das Kindeswohl muss im Vordergrund stehen und nicht das Beharren auf Konzepten, die von der Fachwelt längst als unzulänglich bewertet worden sind.“

Zur Veröffentlichung des kommunalen Finanzreports der Bertelsmann Stiftung und zum SPD-Antrag „NRW muss funktionieren – Kommunale Finanzkrise und haushaltspolitische Fehlentscheidungen der Landesregierung“, der heute ab 14:15 Uhr im Landtag beraten wird, erklärt Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Kommunale Finanzreport ist ein finanzpolitischer Offenbarungseid für die schwarz-grüne Landesregierung. Nirgendwo in Deutschland ist das kommunale Defizit größer als in Nordrhein-Westfalen. Unsere Städte, Gemeinden und Kreise stehen mit rund elf Milliarden Euro in den roten Zahlen und tragen fast zwei Drittel aller kommunalen Kassenkredite bundesweit. Das ist kein kurzfristiges Konjunkturproblem, sondern das Ergebnis einer strukturellen Unterfinanzierung.

Die sogenannte Altschuldenlösung der Landesregierung verschafft einigen Kommunen Luft, löst aber das Problem nicht. Die Bertelsmann Stiftung warnt zu Recht davor, dass die Schulden ohne eine dauerhaft bessere Finanzausstattung schnell wieder anwachsen werden. Schulden umzubuchen, während jedes Jahr neue Milliardenlöcher entstehen, ist keine nachhaltige Kommunalpolitik. Die Landesregierung muss jetzt den Verbundsatz im Gemeindefinanzierungsgesetz anheben und die steigenden Soziallasten insbesondere bei der Eingliederungshilfe endlich verlässlich ausgleichen. Außerdem müssen mindestens 80 Prozent der NRW-Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes direkt und unbürokratisch an die Kommunen weitergegeben werden.“

Der allgemeine Arbeitsmarkt ist für Menschen mit Behinderungen immer noch schwerer erreichbar. Der Teilhabebericht Nordrhein-Westfalen 2025 zeigt: Die Erwerbsquote von Menschen mit Behinderungen liegt deutlich unter der von Menschen ohne. Aber: NRW steht im bundesweiten Vergleich besser da; die Zahl der beschäftigten Menschen mit Behinderungen ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP haben am heutigen Donnerstag einen Antrag in den Landtag eingebracht und beschlossen, der Anerkennung für das bestehende System mit dem Anspruch verbindet, es weiterzuentwickeln.

Dazu erklären Daniel Hagemeier, Beauftragter für Menschen mit Beeinträchtigungen der CDU-Fraktion, Anja Butschkau, Sprecherin für Gleichstellung und Frauen der SPD-Fraktion, Dennis Sonne, Sprecher für Inklusion der Grünen Landtagsfraktion, und Susanne Schneider, Sprecherin für Gleichstellung der FDP-Fraktion:

Daniel Hagemeier: „Arbeit ist mehr als Einkommen. Arbeit bedeutet Teilhabe, Selbstwirksamkeit und Zugehörigkeit. Für Menschen mit Behinderungen ist sie deshalb ein zentraler Baustein von Inklusion. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen leisten bereits einen wichtigen Beitrag: Sie bieten Sicherheit, Qualifizierung und soziale Einbindung – deshalb wollen wir sie in Zusammenarbeit mit dem Bund weiterentwickeln. Auch Inklusionsbetriebe zeigen, dass inklusive Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen kann. Wir wollen die Übergänge zwischen den verschiedenen Angeboten erleichtern. Unser Ziel ist klar: mehr Chancen und mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen.“

Anja Butschkau: „Menschen mit Behinderungen verdienen die gleichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt wie alle anderen. Das ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und der gesellschaftlichen Teilhabe. Gleichzeitig ist es angesichts des Fachkräftemangels nicht nachvollziehbar, dass die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen weiterhin überdurchschnittlich hoch ist. Dabei bringen sie wertvolle Qualifikationen, Erfahrungen und Perspektiven mit. Wir müssen gemeinsam Barrieren durchbrechen und Hürden abbauen, um so die Möglichkeiten zu schaffen, dass Menschen mit Behinderungen ihren Lebensunterhalt selbst durch Arbeit verdienen können. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Teilhabe – und echter Respekt. Ziel muss ein Arbeitsmarkt sein, der allen Menschen echte Chancen bietet.“

Dennis Sonne: „Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben und auf die Chance, ihre Fähigkeiten und Talente einzubringen. Gerade angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels können wir es uns als Gesellschaft und Wirtschaft nicht länger leisten, dieses enorme Potenzial weiterhin ungenutzt zu lassen – wir brauchen einen starken inklusiven Arbeitsmarkt. Daher setzen wir mit diesem gemeinsamen Antrag ein deutliches Signal, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben zu stärken. Barrieren sollen abgebaut, Unternehmen besser unterstützt und die Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich verbessert werden.“

Susanne Schneider: „Wenn ein Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen eine Chance gibt, bekommt er erfahrungsgemäß Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich durch eine besondere Loyalität und ein hohes Verantwortungsbewusstsein auszeichnen. Um diesen Schritt zu gehen, müssen Arbeitgeber aber bereit sein, die Chancen zu erkennen und nicht nur mögliche Risiken zu sehen. Die Aufklärungsarbeit der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) muss noch weiter intensiviert werden. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen müssen zudem stärker auf Qualifizierung und den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet werden.“

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Die Mehrheitskoalition aus CDU und SPD im Kreistag Minden-Lübbecke unterstützt den Entwurf einer Vereinbarung zwischen dem Kreis Minden-Lübbecke und der Stadt Minden. Sie schafft die Grundlage für eine Lösung zur Kreisschwimmhalle, indem die wegfallenden Wasserflächen im Neubau des Melittabades ersetzt werden. Ziel ist es, den Schwimmunterricht dauerhaft abzusichern, die notwendigen Schwimmkapazitäten für Schulen und Vereine zu erhalten und gleichzeig eine wirtschaftlich tragfähige Lösung für den Kreis zu schaffen.

„Für uns steht fest: Der Schwimmunterricht muss verlässlich gewährleistet sein. Deshalb sichern wir mit dieser Lösung sowohl den Schwimmunterricht an den kreiseigenen Berufskollegs am Standort Minden als auch an den kreiseigenen Förderschulen. Gleichzeig werden die Schwimmzeiten für Vereine und weitere Nutzer langfrisg erhalten“, erklären die Fraktionsvorsitzenden Frank Rabe (CDU) und Thomas Darlath(SPD).

Die jetzt vorliegende Lösung ist für den Kreis deutlich wirtschaftlicher als eine Sanierung und der dauerhafte Weiterbetrieb der bestehenden Kreisschwimmhalle. Die erforderlichen Wasserflächen sollen künftig durch zusätzliche Kapazitäten im geplanten Neubau des Melittabades bereitgestellt werden. Bis zur Fergstellung des Neubaus bleibt die Kreisschwimmhalle in Betrieb, sodass der Schwimmunterricht und die Vereinsnutzung ohne Unterbrechung fortgeführt werden können.

„Wir erfüllen unsere Verantwortung gegenüber Schülerinnen und Schülern, Vereinen und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden als Träger der Kreisumlage gleichermaßen. Der Kreis konzentriert sich auf seine Kernaufgaben, sichert wichtige Bildungsangebote und vermeidet gleichzeig erhebliche Investitions- und Folgekosten“, betonen Rabe und Darlath.

Die nun gefundene Lösung ist das Ergebnis intensiver Gespräche zwischen Polik und Verwaltung. CDU und SPD haben sich seit Beginn der Wahlperiode konsequent dafür eingesetzt, die Interessen der Nutzer mit einer soliden Finanzpolik in Einklang zu bringen. Die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Kreis und Stadt Minden hat dafür die Grundlage geschaffen. „Wir schaffen Planungssicherheit und entlasten langfrisg den Kreishaushalt“ so die beiden Fraktionsvorsitzenden.

Für CDU und SPD ist die Vereinbarung ein gutes Beispiel für verantwortungsvolle Kommunalpolik: Pflichtaufgaben werden zuverlässig erfüllt, Bildungs- und Vereinsangebote gesichert und gleichzeig die finanziellen Spielräume des Kreises und seiner Kommunen gestärkt. Die Mehrheitskoalition wird sich deshalb in den anstehenden Beratungen und im Kreistag für die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen einsetzen.

Der Landtag NRW hat sich in einer heutigen Debatte mit der Frage beschäftigt, ob Bundesmittel aus dem Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz (QEG) für die von der Landesregierung geplanten ABC-Klassen verwendet werden sollen oder nicht. Hierzu erklärt Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW: 

„Mit einer klaren Absage an eine Finanzierung der geplanten ABC-Klassen durch Kita-Gelder des Bundes hätte es endlich Klarheit gegeben. Doch statt einer Antwort gab es nur haltlose Anschuldigungen. Für Spielchen und Tricksereien ist aber keine Zeit: Seit Jahren sind die Kitas in NRW unterfinanziert, immer mehr Träger geben deshalb bereits auf. Mit den Mitteln aus Berlin könnte hier zumindest etwas Abhilfe geschaffen werden. Deshalb darf es keine Zweifel daran geben, dass die Gelder des Kita-Qualitätsentwicklungsgesetzes ausschließlich in die Kitas fließen und nicht für ABC-Klassen in der Schule zweckentfremdet werden.

Die Bundesmittel zur Stärkung der Kitas sind nämlich viel mehr als Symbolpolitik. Umso fataler ist allein die Diskussion darüber, ob die Gelder jetzt für ABC-Klassen verwendet werden – die von der Fachwelt in der Anhörung des Landtags ohnehin scharf kritisiert wurden. Kinder müssen da gefördert werden, wo ihr Alltag ist: Und der ist nun einmal in den Kitas. Hierfür müssen die Kitas aber deutlich gestärkt werden. Schul- und Familienministerium müssen anfangen an einem Strang zu ziehen. Wir erwarten von der Landesregierung endlich eine klare Aussage, damit die Kita-Träger wissen, wie es weitergeht.“

Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs von CDU und Grünen zur Novellierung des Ordnungsbehördengesetzes erklärt Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wir konnten heute der Novelle des Ordnungsbehördengesetzes nicht zustimmen. Denn jenseits von Klarstellungen, mehr Übersichtlichkeit und Ergänzungen bei der Verkehrsüberwachung bleibt sie hinter den Erwartungen deutlich zurück. Auf die zentralen Anliegen der Kommunen findet das schwarz-grüne Gesetz keine Antworten. Städte und Gemeinden hätten dringend rechtssichere Befugnisse zur offenen Videobeobachtung öffentlicher Räume gebraucht – etwa zur Bekämpfung von Vandalismus oder zunehmender Vermüllung, die für uns alle ein erhebliches Ärgernis sind.

Wir wollten diese Lücken mit einem eigenen Änderungsantrag schließen: Mit einer klaren und rechtssicheren Grundlage für offene Videoüberwachung durch Ordnungsbehörden, einer gezielten Ermächtigung für kommunale Alkoholkonsumverbote an bestimmten Brennpunkten sowie notwendigen datenschutzrechtlichen Klarstellungen. Die Regierungsmehrheit hat unseren Änderungsantrag abgelehnt und verweigert den Kommunen wichtige Instrumente. Statt klarer und praxistauglicher Lösungen bleibt es bei Stückwerk – trotz des für jeden erkennbaren Handlungsbedarfs.

Die Bekämpfung von Vermüllung und Trinkgelagen bleibt für uns eine wichtige Aufgabe. Wir werden nach der Landtagswahl mit neuen Mehrheiten einen neuen Anlauf starten, um den Kommunen an dieser Stelle handlungsfähig zu machen.“

Zur heutigen Ankündigung von Schulministerin Dorothee Feller, Schulen durch KI-Assistenzen, Verwaltungsvereinfachungen und digitale Verfahren entlasten zu wollen, erklären Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Jochen Ott, Fraktionsvorsitzender:

Dilek Engin: 

„Schulministerin Feller präsentiert KI-Assistenzen für Elternbriefe, digitale Antragsverfahren und die Zusammenführung bestehender Verwaltungsportale als große Entlastungsoffensive. Die heutige Ankündigung der Schulministerin offenbart das zentrale Problem der schwarz-grünen Bildungspolitik: Während die Herausforderungen immer größer werden, verliert sich die Landesregierung im Kleinklein. Die vorgestellten Maßnahmen sind längst überfällige Modernisierungsschritte einer funktionierenden Verwaltung und keine Antwort auf die strukturellen Herausforderungen unseres Bildungssystems. Besonders auffällig ist, dass die Ministerin den Bürokratieabbau als großen Erfolg verkauft, ohne transparent zu machen, wie groß die tatsächliche Entlastung für die Schulen am Ende überhaupt sein wird. Wer jahrelang neue Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben schafft, kann deren teilweise Rücknahme nicht als bildungspolitischen Durchbruch feiern.

Die zentralen Fragen bleiben unbeantwortet: Wie will die Landesregierung den Lehrkräftemangel bekämpfen? Wie sollen Schulleitungen dauerhaft entlastet und die pädagogische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen gestärkt werden? Wie sollen Schulen in sozial benachteiligten Quartieren unterstützt werden? Und wie will NRW die wachsende Bildungsungleichheit überwinden?“

Jochen Ott: 

„Jede sinnvolle Entlastung für Schulen wird von uns unterstützt. Die zentralen Herausforderungen des Bildungssystems wurden allerdings erst gestern erneut deutlich: Der von Bundesbildungsministerin Prien vorgestellte Bildungsbericht hat bestätigt, wie abhängig der schulische Erfolg von der sozialen Herkunft ist. Und er hat gezeigt: Es fehlt nicht an Daten. Wir wissen, wo die Herausforderungen liegen. Zur Lösung braucht es eine zusammenhängende Bildungsstrategie, die sich nicht an Ressortgrenzen orientiert.

Unser Bildungssystem muss endlich auf die Welt von morgen ausgerichtet werden. In Zukunft wird es immer mehr darum gehen, wie Kinder mit dem überall und jederzeit verfügbarem Wissen umgehen, wie sie es abrufen und für sich nutzen können. Wir müssen Schule neu denken – zum Beispiel mit mehr Raum für fächerübergreifendes Lernen statt starrer und enger Lehrpläne, mit mehr Projektarbeiten und mit mehr Fokus auf analytische Fähigkeiten und Persönlichkeitsbildung. Dafür brauchen Schulen endlich mehr Freiräume und Vertrauen. Wir müssen das Bildungssystem befreien.

Wir haben alle Möglichkeiten, die Weichen für die kommenden Jahre zu stellen. Wir dürfen keine Zeit mehr verlieren – im Sinne unserer Kinder.“

Zum von der Landesregierung als „Kompromiss“ bezeichneten Vorschlag zwischen gesetzlichen Krankenkassen und den zuständigen Ministerien zur Finanzierung von Fehlfahrten im Rettungsdienst erklärt Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Der von der schwarz-grünen Landesregierung als „Kompromiss“ bezeichnete Vorschlag zwischen gesetzlichen Krankenkassen und den zuständigen Ministerien ist die bloße Durchsetzung der Interessen der gesetzlichen Krankenkassen gegen die Städte und Gemeinden. Die Landesregierung verkauft hier einen faulen Kompromiss als Erfolg. Denn tatsächlich bleiben die Steuerzahler in den NRW-Städten und Gemeinden weiterhin auf erheblichen Kosten aus den Jahren 2025 und 2026 sitzen. Das ist nicht akzeptabel.

Besonders problematisch ist, dass die Landesregierung auch in der heutigen Sitzung des Kommunalausschusses immer noch nicht beantworten konnte, wie die Kommunen die Fehlfahrten rechtssicher bezahlen sollen. Staatssekretär Daniel Sieveke konnte nicht beantworten, ob die Städte und Gemeinden die Fahrten aus dem städtischen Haushalt überhaupt subventionieren dürfen. Selbst eine Aussage, ob die hauseigene Kommunalaufsicht des Landes dies erlauben würde, blieb er schuldig.

Darüber hinaus wurde deutlich, dass die Landesregierung bislang nicht einmal über einen vollständigen Überblick über die tatsächliche Anzahl der Fehlfahrten in Nordrhein-Westfalen verfügt. So verhandelt die Landesregierung mit den Krankenkassen über eine 15-Prozent-Quote, ohne die tatsächliche Fehlfahrtquote in Nordrhein-Westfalen überhaupt zu kennen.

Am Ende droht den Bürgerinnen und Bürger weiterhin die Sorge von Gebührenbescheiden beim Anruf des Notrufs. Ich fordere die Landesregierung auf, endlich eine rechtssichere und für Kommunen und Bürgerinnen und Bürger akzeptable Lösung zu erarbeiten.