Am vergangenen Sonntag fand in der SPD-Geschäftsstelle in Minden das erste Brunch-Treffen des Frauennetzwerks der SPD Minden-Lübbecke statt. Zahlreiche Frauen und FINTA*-Personen folgten der Einladung, um miteinander ins Gespräch zu kommen, sich zu vernetzen und gemeinsam Ideen für die politische Arbeit im Kreis Minden-Lübbecke zu entwickeln.

Unter den Teilnehmenden waren auch die heimische SPD-Landtagsabgeordnete Christina Weng sowie die SPD-Landtagskandidatin für den Wahlkreis Minden–Porta Westfalica & Bad Oeynhausen-Süd, Anni Hain.

Unter dem Leitgedanken „Was wollen wir als Frauen und FINTA im Kreis Minden-Lübbecke bewegen? Was brennt euch unter den Nägeln?“ entwickelte sich ein lebendiger und offener Austausch. In angenehmer Atmosphäre wurden Erfahrungen geteilt, aktuelle Herausforderungen diskutiert und erste Ideen für zukünftige Projekte und politische Schwerpunkte gesammelt.

Für das leibliche Wohl sorgte ein vielfältiges Mitbring-Buffet, zu dem alle Teilnehmenden mit herzhaften und süßen Speisen beitrugen. Die lockere Atmosphäre bot den passenden Rahmen für persönliche Gespräche und einen konstruktiven Austausch.

Die Organisatorinnen ziehen ein durchweg positives Fazit. Das große Interesse, die vielfältigen Impulse und die engagierten Diskussionen haben gezeigt, wie wichtig Räume für Vernetzung und politischen Austausch sind. Der Wunsch nach einer Fortsetzung war bei allen Beteiligten deutlich spürbar.

Deshalb steht bereits fest: Das Frauennetzwerk der SPD Minden-Lübbecke wird sich erneut treffen. Ein Folgetermin ist bereits in Planung.

Mit dem heute beschlossenen Infrastruktur-Zukunftsgesetz werden Verkehrsprojekte effizienter und schneller geplant und genehmigt. Das gilt für den Bau neuer Schienenwege, der Sanierung von maroden Brücken und dem schnellen Wiederaufbau von Verkehrswegen nach Naturkatastrophen.

Armand Zorn: 

„Mit dem heute beschlossenen Infrastruktur-Zukunftsgesetz werden wir Verkehrsprojekte effizienter und schneller planen und genehmigen können. Das gilt für den Bau neuer Schienenwege, der Sanierung von maroden Brücken und dem schnellen Wiederaufbau von Verkehrswegen nach Naturkatastrophen. Planungsverfahren werden verkürzt, Dopplungen in den Verfahren abgeschafft und wichtige Infrastrukturvorhaben ins überragende öffentliche Interesse gestellt. Ersatzgeldzahlungen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen werden möglich.

So wollen wir die enormen Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur schneller für eine spürbare Erneuerung unserer Infrastruktur nutzen. Davon profitieren Bürger und Bürgerinnen und Wirtschaft zugleich.“

Der Deutsche Bundestag beschließt heute in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren. Die neuen Regelungen erleichtern es Verbraucherinnen und Verbrauchern, defekte Produkte reparieren zu lassen, und unterstützen so den Weg aus der Wegwerfgesellschaft. In einem Entschließungsantrag fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung unter anderem dazu auf, als weiteren Anreiz einen Reparaturbonus zu prüfen, eine Informationskampagne zu starten und sich für die Fachkräfteförderung im Reparatursektor einzusetzen.

Carmen Wegge, rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin:

„Wir leben noch immer in einer Wegwerfgesellschaft, die viel zu viele Ressourcen verschwendet. Wenn wir mehr defekte Geräte reparieren lassen, anstatt sie wegzuwerfen und durch neue zu ersetzen, sind wir auf dem richtigen Weg. Genau diesen Weg ebnen wir mit dem Gesetz zum Recht auf Reparatur. Entscheidet man sich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für die Reparatur anstelle eines Austausches, verlängert sich künftig die Gewährleistung um ein weiteres Jahr. Das gilt für alle Waren. Für bestimmte Produktgruppen wie Smartphones, Waschmaschinen oder Kühlschränke greift darüber hinaus in Zukunft während der üblichen Produktlebensdauer eine Reparaturverpflichtung des Herstellers. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher in der Praxis nicht doch von einer Reparatur abgeschreckt werden, legen wir fest, dass die Preise für Reparatur und Ersatzteile sowie die Reparaturdauer angemessen sein müssen. Diese neuen Regeln schonen sowohl den Geldbeutel als auch die Umwelt.“

Nadine Heselhaus, zuständige Berichterstatterin:

„Hersteller dürfen es unabhängigen Reparaturbetrieben künftig nicht mehr erschweren, Reparaturen an ihren Produkten vorzunehmen. Im parlamentarischen Verfahren haben wir außerdem klargestellt, dass eine Ersatzware, die ein Unternehmen der Verbraucherin oder dem Verbraucher während der Reparatur zur Verfügung stellt, kostenlos sein muss. Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung dazu auf, sich auf europäischer Ebene für eine wirksame Rechtsdurchsetzung im Fall außerhalb der EU ansässiger Unternehmen und eine Konkretisierung des Kriteriums der Angemessenheit von Reparatur- und Ersatzteilpreisen sowie der Reparaturdauer einzusetzen. Als nationale Fördermaßnahme soll die Bundesregierung einen Reparaturbonus nach französischem Vorbild prüfen, das neue Recht auf Reparatur mit einer Informationskampagne begleiten, sich um die Fachkräfteförderung im Reparatursektor bemühen und bei Betrieben intensiv für die Teilnahme an der noch zu schaffenden Online-Plattform für Reparaturen werben, damit diese Verbraucherinnen und Verbrauchern einen echten Mehrwert bietet.

Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Wie haben sich Straftaten gegen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker entwickelt?“ erklären Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher:

Justus Moor:

„Die Zahlen sind ein Alarmsignal für unsere Demokratie. 122 Straftaten gegen kommunalpolitisch engagierte Menschen und ein Anstieg der Angriffe auf Parteibüros um 42 Prozent zeigen: Wer sich vor Ort für unser Gemeinwesen einsetzt, wird immer häufiger beleidigt, bedroht oder sogar körperlich angegriffen. Kommunalpolitisch Engagierte, Parteibüros und demokratische Treffpunkte dürfen keine Zielscheibe für Hass und Gewalt sein. Wer das Rathaus, ein Parteibüro oder ein Ratsmitglied angreift, greift unsere Demokratie an ihrer Basis an.

Bei aller Intensität von politischen Debatten, Kritik und einer gelebten Streitkultur dürfen wir eines nicht vergessen: Kommunalpolitik ist ein Ehrenamt. Wichtig und unverzichtbar. Wenn Frauen und Männer für ihren Einsatz für unsere Gemeinschaft angefeindet werden, leidet genau dieses Ehrenamt. Hier braucht es mehr Wertschätzung, insbesondere auch von Seiten der Landes- und Bundespolitik und ebenso in den Medien.

Die Landesregierung muss den Schutz und die Unterstützung kommunalpolitisch Engagierter endlich zur dauerhaften Aufgabe machen. Dazu gehören konsequente Strafverfolgung, verlässliche Beratungs- und Hilfsangebote sowie funktionierende Schutzkonzepte vor Ort.“

Sonja Bongers:

„Diese aktuellen Zahlen belegen erneut die Verrohung der Sprache und des Umgangs und zeigen, dass die kürzlich vorgeschlagene Abschaffung des § 188 StGB, Beleidigungen von Politikerinnen und Politikern, der völlig falsche Weg ist. Der Schutz von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern als Fundament demokratischer Entscheidungen vor diesen Handlungen darf nicht geschmälert werden.“

Die SPD-Bundestagsfraktion hat ein Positionspapier beschlossen, das konkrete Maßnahmen für einen besseren Kinder- und Jugendschutz sowie eine stärkere und ressortübergreifende Präventionspolitik fordert. Ziel ist es, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu reduzieren, Familien zu entlasten und allen Kindern und Jugendlichen faire Chancen auf ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen.

Svenja Stadler, Berichterstatterin der AG Landwirtschaft, Ernährung und Heimat:

„Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf ein gesundes Aufwachsen. Deshalb dürfen wir nicht länger akzeptieren, dass ungesunde Ernährung, Suchtmittel oder digitale Risiken für viele junge Menschen zum Alltag gehören. Gute Prävention schützt, bevor Schäden entstehen, und eröffnet faire Chancen für alle Kinder – unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern. Prävention ist keine Bevormundung, sondern eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.“

Serdar Yüksel, Berichterstatter der AG Gesundheit:

„Das Positionspapier enthält Forderungen zur Förderung gesunder Ernährung, zur Reduzierung des Zuckerkonsums, zum besseren Schutz vor Alkohol, Nikotinprodukten und Energy-Drinks sowie zur Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Zudem sprechen wir uns für sichere digitale Räume, eine altersgerechte Medienbildung und den Ausbau von Bewegungs- und Präventionsangeboten aus.“

Truels Reichardt, Berichterstatter der AG Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

„Prävention muss dort ansetzen, wo Kinder und Jugendliche Schaden nehmen: bei Getränken mit viel Koffein und viel Zucker, bei frühem Alkoholkonsum oder beim Passivrauchen im Auto. Ein Mindestalter für Energydrinks, eine Herstellerabgabe für zuckergesüßte Getränke zur Zuckerreduktion, die Abschaffung des begleiteten Trinkens und ein Rauchverbot in geschlossenen Fahrzeugen, sobald Kinder oder Schwangere mitfahren, sind Maßnahmen, die sofort wirken. Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen hat Vorrang vor den Interessen der Lebensmittelindustrie.“

Die Landesregierung hat auf Nachfrage der SPD-Fraktion in einer Vorlage an den Landtag eingeräumt, dass sie bereits 182 zusätzliche Stellen zur Verwaltung des sogenannten „Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur“ eingerichtet hat. Hierzu erklärt Alexander Baer, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Nun rächt sich, dass die schwarz-grüne Koalition das meiste Geld aus dem NRW-Anteil an dem Sondervermögen des Bundes über Förderprogramme verteilen will. Zur Verwaltung ihres Nordrhein-Westfalen-Plan hat sie schon jetzt im ersten Anlauf 182 Stellen geschaffen. Durch diese Fehlentscheidung wächst nun genau das Bürokratiemonster heran, das wir immer befürchtet haben. Zugleich sind unsere Städte und Gemeinden gezwungen, ebenfalls Personal zu finanzieren, das die Anträge an die Landesregierung stellt. Unser Weg wäre einfacher und kostengünstiger gewesen, die Mittel zu 80 Prozent pauschal an die Kommunen weiterzuleiten. Wir werden nach der Landtagswahl einen neuen Anlauf starten, Verwaltungskosten und Investitionen in ein vernünftiges Verhältnis zu rücken: Weniger für die Bürokratie, mehr für den Bürger.“

Bild: Jonathan Gonzalez/Unsplash.com

Heute hat IT.NRW Zahlen zur Entwicklung des Drogenmissbrauchs in NRW veröffentlicht. Sie zeigen einen Anstieg von 11 Prozent binnen eines Jahres und einen Höchststand an Drogentoten seit 2008.

Hierzu erklärt Rodion Bakum, Beauftragter für Sucht- und Drogenpolitik der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die heute veröffentlichten Zahlen zu den Drogentoten in Nordrhein-Westfalen sind alarmierend. Im Jahr 2024 sind 441 Menschen an den Folgen von Drogenmissbrauch gestorben. Das sind 11 Prozent mehr als im Vorjahr und es ist die zweithöchste Zahl seit dem Jahr 2000. Hinter jedem Fall steht ein menschliches Schicksal – Familien, Freunde und Angehörige verlieren einen geliebten Menschen. Besonders besorgniserregend ist, dass 71 Prozent der Todesfälle auf seelische Belastungen und Verhaltensstörungen durch den Konsum psychotroper Substanzen zurückzuführen sind. 314 Menschen sind daran gestorben, ein dramatischer Anstieg um 16 Prozent. Ein stilles Sterben, das wir nicht ignorieren dürfen.

Die Landesregierung darf angesichts dieser dramatischen Entwicklung nicht länger abwarten. Die steigende Zahl der Drogentoten zeigt klar: Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus. Es braucht endlich mehr niedrigschwellige Hilfsangebote, flächendeckende Prävention und eine bessere Versorgung suchtkranker Menschen. Gerade der hohe Anteil an Mehrfachkonsum und die enge Verbindung zwischen Suchterkrankungen und seelischen Krisen machen deutlich, wie komplex die Lage ist.

Wir brauchen zudem mehr Drogenkonsumräume, ein landesweites Bereitstellen von Naloxon-Notfall-Kits und eine bessere Versorgung nach dem Züricher Modell – das hilft nicht nur den Betroffenen, sondern auch den Kommunen und schließlich der gesamten Gesellschaft: Denn es kann jede Familie betroffen sein, da fast jeder Vierte in Deutschland eine Abhängigkeitserkrankung hat oder ein erhöhtes Risiko. Drogen sind kein Randthema, sondern betreffen uns alle.“

Zur heutigen Pressekonferenz von Schulministerin Feller zu einer etwaigen Kita-Pflicht erklärt Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Schulministerin Feller hat heute eine Nebelkerze gezündet, um von der Untauglichkeit ihres Konzepts der ABC-Klassen abzulenken. Sie versteckt sich hinter verfassungsrechtlichen Bedenken, wo schon heute die vorgezogene Schulpflicht herangezogen werden kann, um Sprachförderung von Kindern bei Bedarf auch in der Kita umzusetzen. Die Debatte um eine Kita-Pflicht ist dabei ganz offensichtlich vor allem ein Streit zwischen der Schul- und der Familienministerin. Als SPD-Fraktion sind wir für alle guten Vorschläge offen, die die Entwicklung von Kindern unterstützen. Die Enquetekommission ,Chancengleichheit‘ hat mit dem Chancenjahr in der Kita eine Idee präsentiert, die parteiübergreifende Unterstützung erhalten hat. Warum sich die Schulministerin so sehr dagegen sträubt, erklärt sich uns nicht. Das Kindeswohl muss im Vordergrund stehen und nicht das Beharren auf Konzepten, die von der Fachwelt längst als unzulänglich bewertet worden sind.“

Der Abschlussbericht der Rentenkommission ist eine gute Grundlage für eine umfassende Reform, die wir jetzt gründlich beraten und dann auf den Weg bringen wollen.

Dagmar Schmitz:

„Die Kommission hatte die Aufgabe, Vorschläge zu entwickeln, wie insbesondere Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen ihren Lebensstandard im Alter sichern können. Dazu liegen nun die Vorschläge auf dem Tisch.

Besonders freut uns, dass auch eine Erwerbstätigenversicherung umgesetzt werden soll, in die perspektivisch alle einzahlen. So können wir die Basis der Beitragszahlenden verbreitern und langfristig zur Stabilität des Rentensystems beitragen. Zudem ist es ein gutes Signal, dass wir die erste Säule der Alterssicherung, die gesetzliche Rente, nachhaltig stärken. Denn für die meisten Menschen, insbesondere für diejenigen mit kleinen Einkommen oder in den neuen Bundesländern, ist sie die wichtigste oder sogar einzige Form der Altersvorsorge.

Für uns ist dabei entscheidend: Eine Reform ist nur dann sinnvoll, wenn sie zu spürbaren Verbesserungen gegenüber dem Status quo führt. Die vorgelegten Vorschläge bieten dafür eine gute Grundlage und behalten alle Generationen im Blick.”

Zur Veröffentlichung des kommunalen Finanzreports der Bertelsmann Stiftung und zum SPD-Antrag „NRW muss funktionieren – Kommunale Finanzkrise und haushaltspolitische Fehlentscheidungen der Landesregierung“, der heute ab 14:15 Uhr im Landtag beraten wird, erklärt Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Kommunale Finanzreport ist ein finanzpolitischer Offenbarungseid für die schwarz-grüne Landesregierung. Nirgendwo in Deutschland ist das kommunale Defizit größer als in Nordrhein-Westfalen. Unsere Städte, Gemeinden und Kreise stehen mit rund elf Milliarden Euro in den roten Zahlen und tragen fast zwei Drittel aller kommunalen Kassenkredite bundesweit. Das ist kein kurzfristiges Konjunkturproblem, sondern das Ergebnis einer strukturellen Unterfinanzierung.

Die sogenannte Altschuldenlösung der Landesregierung verschafft einigen Kommunen Luft, löst aber das Problem nicht. Die Bertelsmann Stiftung warnt zu Recht davor, dass die Schulden ohne eine dauerhaft bessere Finanzausstattung schnell wieder anwachsen werden. Schulden umzubuchen, während jedes Jahr neue Milliardenlöcher entstehen, ist keine nachhaltige Kommunalpolitik. Die Landesregierung muss jetzt den Verbundsatz im Gemeindefinanzierungsgesetz anheben und die steigenden Soziallasten insbesondere bei der Eingliederungshilfe endlich verlässlich ausgleichen. Außerdem müssen mindestens 80 Prozent der NRW-Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes direkt und unbürokratisch an die Kommunen weitergegeben werden.“

Der allgemeine Arbeitsmarkt ist für Menschen mit Behinderungen immer noch schwerer erreichbar. Der Teilhabebericht Nordrhein-Westfalen 2025 zeigt: Die Erwerbsquote von Menschen mit Behinderungen liegt deutlich unter der von Menschen ohne. Aber: NRW steht im bundesweiten Vergleich besser da; die Zahl der beschäftigten Menschen mit Behinderungen ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP haben am heutigen Donnerstag einen Antrag in den Landtag eingebracht und beschlossen, der Anerkennung für das bestehende System mit dem Anspruch verbindet, es weiterzuentwickeln.

Dazu erklären Daniel Hagemeier, Beauftragter für Menschen mit Beeinträchtigungen der CDU-Fraktion, Anja Butschkau, Sprecherin für Gleichstellung und Frauen der SPD-Fraktion, Dennis Sonne, Sprecher für Inklusion der Grünen Landtagsfraktion, und Susanne Schneider, Sprecherin für Gleichstellung der FDP-Fraktion:

Daniel Hagemeier: „Arbeit ist mehr als Einkommen. Arbeit bedeutet Teilhabe, Selbstwirksamkeit und Zugehörigkeit. Für Menschen mit Behinderungen ist sie deshalb ein zentraler Baustein von Inklusion. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen leisten bereits einen wichtigen Beitrag: Sie bieten Sicherheit, Qualifizierung und soziale Einbindung – deshalb wollen wir sie in Zusammenarbeit mit dem Bund weiterentwickeln. Auch Inklusionsbetriebe zeigen, dass inklusive Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen kann. Wir wollen die Übergänge zwischen den verschiedenen Angeboten erleichtern. Unser Ziel ist klar: mehr Chancen und mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen.“

Anja Butschkau: „Menschen mit Behinderungen verdienen die gleichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt wie alle anderen. Das ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und der gesellschaftlichen Teilhabe. Gleichzeitig ist es angesichts des Fachkräftemangels nicht nachvollziehbar, dass die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen weiterhin überdurchschnittlich hoch ist. Dabei bringen sie wertvolle Qualifikationen, Erfahrungen und Perspektiven mit. Wir müssen gemeinsam Barrieren durchbrechen und Hürden abbauen, um so die Möglichkeiten zu schaffen, dass Menschen mit Behinderungen ihren Lebensunterhalt selbst durch Arbeit verdienen können. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Teilhabe – und echter Respekt. Ziel muss ein Arbeitsmarkt sein, der allen Menschen echte Chancen bietet.“

Dennis Sonne: „Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben und auf die Chance, ihre Fähigkeiten und Talente einzubringen. Gerade angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels können wir es uns als Gesellschaft und Wirtschaft nicht länger leisten, dieses enorme Potenzial weiterhin ungenutzt zu lassen – wir brauchen einen starken inklusiven Arbeitsmarkt. Daher setzen wir mit diesem gemeinsamen Antrag ein deutliches Signal, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben zu stärken. Barrieren sollen abgebaut, Unternehmen besser unterstützt und die Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich verbessert werden.“

Susanne Schneider: „Wenn ein Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen eine Chance gibt, bekommt er erfahrungsgemäß Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich durch eine besondere Loyalität und ein hohes Verantwortungsbewusstsein auszeichnen. Um diesen Schritt zu gehen, müssen Arbeitgeber aber bereit sein, die Chancen zu erkennen und nicht nur mögliche Risiken zu sehen. Die Aufklärungsarbeit der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) muss noch weiter intensiviert werden. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen müssen zudem stärker auf Qualifizierung und den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet werden.“

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Die Mehrheitskoalition aus CDU und SPD im Kreistag Minden-Lübbecke unterstützt den Entwurf einer Vereinbarung zwischen dem Kreis Minden-Lübbecke und der Stadt Minden. Sie schafft die Grundlage für eine Lösung zur Kreisschwimmhalle, indem die wegfallenden Wasserflächen im Neubau des Melittabades ersetzt werden. Ziel ist es, den Schwimmunterricht dauerhaft abzusichern, die notwendigen Schwimmkapazitäten für Schulen und Vereine zu erhalten und gleichzeig eine wirtschaftlich tragfähige Lösung für den Kreis zu schaffen.

„Für uns steht fest: Der Schwimmunterricht muss verlässlich gewährleistet sein. Deshalb sichern wir mit dieser Lösung sowohl den Schwimmunterricht an den kreiseigenen Berufskollegs am Standort Minden als auch an den kreiseigenen Förderschulen. Gleichzeig werden die Schwimmzeiten für Vereine und weitere Nutzer langfrisg erhalten“, erklären die Fraktionsvorsitzenden Frank Rabe (CDU) und Thomas Darlath(SPD).

Die jetzt vorliegende Lösung ist für den Kreis deutlich wirtschaftlicher als eine Sanierung und der dauerhafte Weiterbetrieb der bestehenden Kreisschwimmhalle. Die erforderlichen Wasserflächen sollen künftig durch zusätzliche Kapazitäten im geplanten Neubau des Melittabades bereitgestellt werden. Bis zur Fergstellung des Neubaus bleibt die Kreisschwimmhalle in Betrieb, sodass der Schwimmunterricht und die Vereinsnutzung ohne Unterbrechung fortgeführt werden können.

„Wir erfüllen unsere Verantwortung gegenüber Schülerinnen und Schülern, Vereinen und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden als Träger der Kreisumlage gleichermaßen. Der Kreis konzentriert sich auf seine Kernaufgaben, sichert wichtige Bildungsangebote und vermeidet gleichzeig erhebliche Investitions- und Folgekosten“, betonen Rabe und Darlath.

Die nun gefundene Lösung ist das Ergebnis intensiver Gespräche zwischen Polik und Verwaltung. CDU und SPD haben sich seit Beginn der Wahlperiode konsequent dafür eingesetzt, die Interessen der Nutzer mit einer soliden Finanzpolik in Einklang zu bringen. Die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Kreis und Stadt Minden hat dafür die Grundlage geschaffen. „Wir schaffen Planungssicherheit und entlasten langfrisg den Kreishaushalt“ so die beiden Fraktionsvorsitzenden.

Für CDU und SPD ist die Vereinbarung ein gutes Beispiel für verantwortungsvolle Kommunalpolik: Pflichtaufgaben werden zuverlässig erfüllt, Bildungs- und Vereinsangebote gesichert und gleichzeig die finanziellen Spielräume des Kreises und seiner Kommunen gestärkt. Die Mehrheitskoalition wird sich deshalb in den anstehenden Beratungen und im Kreistag für die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen einsetzen.