Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs von CDU und Grünen zur Novellierung des Ordnungsbehördengesetzes erklärt Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Wir konnten heute der Novelle des Ordnungsbehördengesetzes nicht zustimmen. Denn jenseits von Klarstellungen, mehr Übersichtlichkeit und Ergänzungen bei der Verkehrsüberwachung bleibt sie hinter den Erwartungen deutlich zurück. Auf die zentralen Anliegen der Kommunen findet das schwarz-grüne Gesetz keine Antworten. Städte und Gemeinden hätten dringend rechtssichere Befugnisse zur offenen Videobeobachtung öffentlicher Räume gebraucht – etwa zur Bekämpfung von Vandalismus oder zunehmender Vermüllung, die für uns alle ein erhebliches Ärgernis sind.
Wir wollten diese Lücken mit einem eigenen Änderungsantrag schließen: Mit einer klaren und rechtssicheren Grundlage für offene Videoüberwachung durch Ordnungsbehörden, einer gezielten Ermächtigung für kommunale Alkoholkonsumverbote an bestimmten Brennpunkten sowie notwendigen datenschutzrechtlichen Klarstellungen. Die Regierungsmehrheit hat unseren Änderungsantrag abgelehnt und verweigert den Kommunen wichtige Instrumente. Statt klarer und praxistauglicher Lösungen bleibt es bei Stückwerk – trotz des für jeden erkennbaren Handlungsbedarfs.
Die Bekämpfung von Vermüllung und Trinkgelagen bleibt für uns eine wichtige Aufgabe. Wir werden nach der Landtagswahl mit neuen Mehrheiten einen neuen Anlauf starten, um den Kommunen an dieser Stelle handlungsfähig zu machen.“






