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Das Kartellamt hat sich für mehr Wettbewerb bei der Bahn ausgesprochen und fordert eine Trennung von Bahnnetz und Bahnbetrieb. SPD-Fraktionsvize Detlef Müller stellt klar: Das geht an der eigentlichen verkehrspolitischen Frage vorbei.

„Die nun schon regelmäßigen Forderungen des Kartellamts nach einer Aufspaltung der DB AG und die Aussagen zur Gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte innerhalb der DB AG gehen an den eigentlichen verkehrspolitischen Fragen vorbei.

Bei der Schaffung der InfraGo, den geplanten Korridorsanierungen und der Umsetzung des Bedarfsplans Schiene ist das Ziel, schnell zu einem verlässlichen Aufbau zusätzlicher Kapazitäten und zu mehr Zuverlässigkeit im Schienennetz zu kommen. Das ist dann auch das wichtigste Instrument, um die Wettbewerber der DB AG auf der Schiene zu stärken.

Deutschland verfügt über ein funktionierendes System der Wettbewerbskontrolle im Schienenverkehr. Das bestätigen auch die jährlichen Wettbewerbsberichte vor allem für den Schienenpersonennahverkehr und den Güterverkehr.“

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Die Landesregierung plant die Altersgrenzen für die Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes für die Laufbahngruppe 1 von 60 auf 61 und für die Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 2 von 60 auf 62 Jahre anzuheben. Bei Feuerwehren und Gewerkschaften stoßen diese Pläne auf scharfe Kritik und Ablehnung, die sie seit heute Mittag mit einer 24stündigen Mahnwache vor dem Landtag zum Ausdruck bringen. Die SPD-Landtagsfraktion teilt die Kritik und hat den Antrag „Hände weg von der Altersgrenze! Den besonderen Belastungen im Feuerwehrdienst muss Rechnung getragen werden.” (Drucksache 18/6854) in den Landtag eingebracht, über den am morgigen plenaren Donnerstag um 13.20 Uhr das Parlament abstimmen wird.

Hierzu erklärt Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Unsere Feuerwehr leistet im ganzen Land einen äußerst verantwortungsvollen Dienst für das Wohl der Gemeinschaft. Die Rettungskräfte riskieren dabei oftmals ihre Gesundheit oder sogar ihr Leben. Sie haben mit 48 Stunden im 24-Stunden-Dienst eine deutlich längere Wochenarbeitszeit als die allermeisten Beschäftigten. Beim Einsatzdienst bei der Feuerwehr sind sowohl die psychischen, als auch die physischen Belastungen außerordentlich hoch: Ständige Alarmbereitschaft bei jeder Tages- und Nachtzeit, Einsätze unter höchstem Zeitdruck, extreme Stresssituationen und ein besonders hohes Maß an Verantwortung bei der Konfrontation mit Brand- und Unfallopfern sind die Regel. Die von der schwarz-grünen Landesregierung geplante Anhebung der Altersgrenze ist vor diesem Hintergrund in jeder Hinsicht unfair. Dieser Knochenjob ist kein Ministersessel. CDU-Innenminister Reul offenbart einen unvorstellbaren Mangel an Wertschätzung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Feuerwehr. Wir sagen deshalb: Hände weg von der Altersgrenze – bei der Feuerwehr muss mit 60 Feierabend sein.“

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Das Statistische Landesamt veröffentlichte heute, dass die nordrhein-westfälischen Bauämter in den ersten neun Monaten des Jahres 2023 nur noch Baugenehmigungen für 32.648 Wohnungen erteilten, 29,4 Prozent weniger als von Januar bis September 2022.

Dazu erklärt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sarah Philipp:

„Die Ursachen für die Wohnungsbaukrise sind in NRW auch hausgemacht: Nicht bedarfsgerechte Förderbestimmungen, das abrupte Ende des Landesprogramms zur Förderung des Erwerbs von Wohneigentum im Juli, fünf Änderungen der Landesbauordnung binnen der vergangenen sechs Jahre und die mehr als zögerliche Umsetzung der Möglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes des Bundes haben dem Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen alles andere als gutgetan. Diese Negativfaktoren sind nicht vom Himmel gefallen, sondern liegen allein in der Verantwortung der CDU-geführten Landesregierung.

Wir brauchen in Nordrhein-Westfalen endlich einen Neuanfang: Mit unserem Antrag „Schubkraft und Fortschritt für die Wohnungsbaupolitik“ haben wir als größte Oppositionsfraktion dazu einen umfangreichen Vorschlag auf den Tisch gelegt, der zu Beginn des kommenden Jahres zur Expertenanhörung ansteht.“

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In der heutigen Plenardebatte hat der finanzpolitische Sprecher der GRÜNEN-Fraktion, Simon Rock, unterstellt, die Klage von SPD und FDP gegen den Haushalt 2023 richte sich gegen die kreditfinanzierten Hilfsprogramme der Landesregierung.

Hierzu erklärt Alexander Baer, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Diese Unterstellung des Abgeordneten Rock ist eindeutig falsch. SPD und FDP im Landtag NRW beklagen das Aufstellungsverfahren und die Beschneidung von Oppositionsrechten, nicht jedoch den Haushaltsvollzug. Das unterscheidet unsere Klage auch von der Klage der Union im Bund, die ohne jede Rücksicht auf Verluste agiert hat. Wir dagegen haben in NRW den Rechtsweg beschritten, um festzustellen, dass CDU und Grüne auf den letzten Drücker eine Ausnahmesituation konstruiert haben, mit der sie die Opposition erst wenige Minuten vor Verabschiedung des Haushalts- und Krisenbewältigungsgesetzes in einer Nacht-und-Nebel-Sondersitzung des Landtags konfrontierten. Das alles im Übrigen, nachdem wir als SPD zuvor die Landesregierung über Monate hinweg dazu aufgefordert hatten, gemeinsam mit der Opposition ein Unterstützungspaket für die Menschen und die Wirtschaft in NRW aufzulegen. Da sich Schwarz-Grün allerdings beim Pokerspiel mit den Finanzhilfen des Bundes verzockt hatte, musste die Regierungskoalition kurz vor Torschluss eine Ausnahmesituation erfinden, die zu diesem Zeitpunkt laut landeseigener NRW.Bank gar nicht mehr vorlag. Aus unserer Sicht hat die Landesregierung seinerzeit zudem nicht ausreichend begründet, warum sie den Weg über ein Sondervermögen und nicht über den normalen Haushalt gegangen ist, in dem Finanzminister Optendrenk über Nacht noch 1,2 Mrd. Euro Steuermehreinnahmen und insgesamt sogar rd. 1,9 Mrd. Euro an Überschuss gefunden hatte. Alles das weiß Herr Rock sehr genau. Und trotzdem hat er heute versucht, einen anderen Eindruck zu erwecken und wider besseres Wissen falsche Unterstellungen zu verbreiten. Fakt ist: Es gab und gibt kein Eilverfahren gegen den laufenden Haushaltsvollzug – und damit auch nicht gegen die Hilfsprogramme für die Menschen und die Wirtschaft in unserem Land.“

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Im Gespräch mit dem MT schaut der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der NRWSPD Achim Post unter anderem auf die die Situation der Ampel und die Lage der Kommunen.

Zum MT-Gespräch vom 27.11.2023

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Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin SPD-Bundestagsfraktion;
Dr. Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Bundestagsfraktion;
Dr. Andrew Ullmann, gesundheitspolitischer Sprecher FDP-Bundestagsfraktion:

„Wir haben uns in den Verhandlungen auf einen Paradigmenwechsel in der Cannabis-Drogenpolitik geeinigt und erkennen damit ausdrücklich die gesellschaftliche Realität an. Wir haben gesehen: Ein ausschließliches Verbot wirkt nicht! Nach dem Scheitern der Verbotspolitik machen wir daher den Gesundheitsschutz zum Maßstab unserer neuen Cannabispolitik. Deshalb wird privater Anbau zum Eigenkonsum und der gemeinschaftliche Eigenanbau sowie die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinen an Erwachsene zum Eigenkonsum erlaubt. Gleichzeitig stärken wir die Prävention und sorgen für einen effektiven Kinder- und Jugendschutz. Das Dealen mit Cannabis bleibt verboten und insbesondere die Abgabe von Cannabis an Kinder- und Jugendliche wird rigoros verfolgt und bestraft.“

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Das Finanzministerium sperrt große Teile des Bundeshaushalts. Was das bedeutet (und was nicht), erklärt SPD-Fraktionsvize Achim Post.

„Bei der vom Bundesfinanzministerium eingesetzten Sperre entscheidet die Bundesregierung nunmehr im Einzelfall darüber, ob die im Bundeshaushalt 2023 eingestellten Verpflichtungen für kommende Jahre eingegangen werden dürfen. Dabei geht es nicht um laufende Ausgaben. Die für 2023 etatisierten Mittel können weiter abgerufen werden. Auch bereits eingegangene Verpflichtungen sind davon nicht betroffen. Auswirkungen wird diese Sperre also auf Verpflichtungen haben, die zwischen heute und dem 31.12.2023 gemacht werden sollen.

Jetzt geht es darum, sich zügig auf einen neuen Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds zu verständigen. Denn klar ist: Wir brauchen auch weiterhin einen handlungsfähigen Staat, der Wachstumsimpulse setzt und die wichtige Transformation zur Klimaneutralität aktiv begleitet. Auf diesen Weg hat sich die Ampel-Koalition gemacht und es gilt, ihn auch unter veränderten Rahmenbedingungen fortzusetzen.

Wir alle sind in der Verantwortung, damit der Klimaschutz und der Wirtschaftsstandort Deutschland mit seinen Beschäftigten nicht zu den Verlierern werden. Auch deshalb ist es wichtig, jetzt wie geplant Anfang Dezember den Bundeshaushalt 2024 auf den Weg zu bringen. Zugleich kommt es jetzt darauf an, tragfähige Finanzierungslösungen für die Zukunftsaufgaben zu finden.“

Zu den Ergebnissen der Bereinigungssitzung für den Bundeshaushalt 2024 erklärt Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD:

„Die Eckpfeiler des Bundeshaushaltes stehen seit den frühen Morgenstunden fest. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat die Ampel-Koalition in den letzten Stunden ihre politische Gestaltungsfähigkeit bewiesen. Wir haben in stürmischen Zeiten und unter veränderten Rahmenbedingungen ein gutes Haushaltspaket geschnürt, gerade auch für NRW. Hinter uns liegt eine turbulente Woche mit einem guten Ergebnis zum Abschluss.

Nordrhein-Westfalen ist dann am stärksten, wenn die Politik den sozialen Zusammenhalt aktiv gestaltet und fördert. Ich freue mich, dass wir in den Verhandlungen ein deutliches Bafög-Plus von 150 Millionen Euro erzielen konnten. Davon werden bei der anstehenden Bafög-Reform rund 150.000 Empfänger in NRW profitieren.

Zudem sind die geplanten Kürzungen von 80 Millionen Euro bei den Freiwilligendiensten komplett vom Tisch. In Zeiten, in denen die Verbände der freien Wohlfahrtspflege mit Zehntausenden vor dem nordrhein-westfälischen Landtag demonstrieren, senden wir damit ein wichtiges Zeichen des Respekts. Die SPD hat auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die sozialen Träger und ihre Beschäftigten fest im Blick.«

Heute hat der Bundestag die flächendeckende kommunale Wärmeplanung beschlossen. Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral heizen. Die Wärmeplanung vor Ort soll Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen wichtige Informationen geben. Mit der kommunalen Wärmeplanung wird die Energiewende im Gebäudesektor kalkulierbarer. Das hilft bei Investitionsentscheidungen für kosteneffizientes, klimagerechtes Heizen.

Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher;
Timon Gremmels, zuständiger Berichterstatter:

„Grundsätzlich sollen mit kommunalen Plänen die Möglichkeiten für den Anschluss von Gebäuden an Wärmenetze ermittelt werden. Anhand dieser Planung können Hauseigentümer feststellen, ob sie Aussichten darauf haben, ihr Haus an ein Wärmenetz anzuschließen. Dann können sie sich je nach den örtlichen Angeboten beispielsweise die Investition in eine Wärmepumpe sparen, um anderweitig auf eine klimafreundliche Heizung umzurüsten. Immerhin soll bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt werden.

Damit die Kommunen schnell starten können, fördert der Bund die Erstellung von Wärmeplänen mit einer halben Milliarde Euro. Ziel ist es, dass in allen rund 11.000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung steht. Zwar liegen heute schon Wärmepläne in etlichen Kommunen vor, aber noch längst nicht in allen. Wir haben nun einen klaren Rahmen für alle geschaffen. Dabei schützen wir die Bürgerinnen und Bürger vor Mehraufwand, da ausschließlich vorhandene Daten genutzt werden, die Behörden, Energieversorgern und dem Schornsteinfeger schon vorliegen.“

Heute wird im Bundestag der Inflationsausgleich für das Betreuungswesen abschließend beraten. Damit wird kurzfristig eine wichtige finanzielle Unterstützung für Betreuungsvereine und BerufsbetreuerInnen umgesetzt, die den Kostensteigerungen der letzten zwei Jahre begegnet. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich zudem für eine zeitnahe Evaluierung der gesamten Vergütungsstruktur im Betreuungswesen ein. 

Luiza Licina-Bode, zuständige Berichterstatterin:

„In der deutschen Betreuungslandschaft besteht dringender Handlungsbedarf. Die jüngsten Anstiege der Kosten haben viele Betreuungsvereine an den Rand des wirtschaftlichen Zusammenbruchs gebracht. Einige Einrichtungen mussten bereits ihren Betrieb einstellen. Das ist dramatisch: Gerade Betreuungsvereine spielen eine maßgebliche Rolle bei der Rekrutierung, Begleitung und Beratung ehrenamtlicher Betreuer. Ihre Tätigkeit ist unverzichtbar für die Funktionsfähigkeit unseres Betreuungswesens.

Aber auch professionelle Betreuerinnen und Betreuer sehen sich mit zunehmenden Schwierigkeiten konfrontiert, die enormen Zusatzbelastungen der vergangenen Jahre zu bewältigen. Vor diesem Hintergrund war es nicht mehr vertretbar, bis zur Evaluierung des Betreuervergütungsgesetzes Ende 2024 abzuwarten. Menschen, die täglich verantwortungsvolle Aufgaben für Beeinträchtigte übernehmen, verdienen eine angemessene Entlohnung.

Gegenwärtig stehen 1,3 Millionen Personen in Deutschland unter rechtlicher Betreuung – eine Zahl, die mit der alternden Gesellschaft weiter ansteigen wird. Der Hilfebedarf könnte jeden von uns treffen. Daher ist die zügige Umsetzung der Inflationsausgleichs-Sonderzahlung, die von der Ampel-Koalition initiiert wurde, von großer Bedeutung.

Es liegt an den Bundesländern, dieser Regelung im Bundesrat zuzustimmen, um ein schnelles Inkrafttreten zum 1. Januar 2024 zu ermöglichen. Sollten Vereine oder professionelle Betreuer nicht mehr handlungsfähig sein, sind die Kommunen gefordert. Diesen fehlt es jedoch aktuell sowohl finanziell als auch personell an Kapazitäten.

Das neue Gesetz markiert einen ersten Schritt zur Verbesserung der finanziellen Situation der Betreuungskräfte. Es ist dringend geboten, das gesamte Vergütungssystem zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich vehement dafür ein, diese Überprüfung vorzuziehen, damit eine umfassende Reform noch in dieser Legislaturperiode realisiert werden kann.”

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds erklärt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende für die Themen Haushalt und Finanzen, Achim Post:

„Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein grundlegendes Urteil zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) und damit verbundenen Fragen gefällt.

Selbstverständlich wird die Ampel-Koalition dieses Urteil genau beachten und umsetzen. Es ist daher gut, dass die Bundesregierung die unmittelbaren Schlussfolgerungen aus dem Urteil bereits gezogen und die entsprechenden Mittel im KTF zur Sperrung vorgeschlagen hat. Im nächsten Schritt wird nun ein neuer Wirtschaftsplan für den KTF zu erarbeiten sein.

Es ist darüber hinaus auch richtig, dass die Bundesregierung zusammen mit den Regierungsfraktionen im Bundestag nun im Weiteren eine genaue und verantwortungsvolle Prüfung des Urteils und seiner tieferliegenden Folgen vornehmen werden. Ein solches, ebenso klares wie umsichtiges Vorgehen ist der Tragweite des Urteils angemessen und die richtige Richtschnur auch für alle weiteren Schritte.

Zugleich ist klar: Regierung und Koalition bleiben handlungsfähig. Wir werden die Haushaltsberatungen planmäßig fortsetzen und im Deutschen Bundestag abschließen.“

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Der Finanzausschuss hat heute im Rahmen des Wachstumschancengesetzes die Verlängerung der Umsatzsteuersenkung auf Gas und Fernwärme bis Ende Februar 2024 beschlossen.

Tim Klüssendorf, zuständiger Berichterstatter:

„Mit der Fortführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 Prozent auf Gas- und Fernwärmelieferungen bis Ende Februar 2024 senden wir das klare Signal an Millionen Haushalte in unserem Land, dass wir sie mit den gestiegenen Energiepreisen auch weiterhin nicht alleine lassen. Die Inflation im Bereich der lebensnotwendigen Ausgaben stellt weiterhin eine große Herausforderung für viele Bürgerinnen und Bürger dar, gerade für diejenigen mit geringen Einkommen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat hart dafür gekämpft, dass wir diese Belastung in den kommenden Monaten noch ein ganzes Stück weit auffangen können durch den reduzierten Steuersatz auf Gas und Fernwärme.“

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