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Das Finanzministerium sperrt große Teile des Bundeshaushalts. Was das bedeutet (und was nicht), erklärt SPD-Fraktionsvize Achim Post.

„Bei der vom Bundesfinanzministerium eingesetzten Sperre entscheidet die Bundesregierung nunmehr im Einzelfall darüber, ob die im Bundeshaushalt 2023 eingestellten Verpflichtungen für kommende Jahre eingegangen werden dürfen. Dabei geht es nicht um laufende Ausgaben. Die für 2023 etatisierten Mittel können weiter abgerufen werden. Auch bereits eingegangene Verpflichtungen sind davon nicht betroffen. Auswirkungen wird diese Sperre also auf Verpflichtungen haben, die zwischen heute und dem 31.12.2023 gemacht werden sollen.

Jetzt geht es darum, sich zügig auf einen neuen Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds zu verständigen. Denn klar ist: Wir brauchen auch weiterhin einen handlungsfähigen Staat, der Wachstumsimpulse setzt und die wichtige Transformation zur Klimaneutralität aktiv begleitet. Auf diesen Weg hat sich die Ampel-Koalition gemacht und es gilt, ihn auch unter veränderten Rahmenbedingungen fortzusetzen.

Wir alle sind in der Verantwortung, damit der Klimaschutz und der Wirtschaftsstandort Deutschland mit seinen Beschäftigten nicht zu den Verlierern werden. Auch deshalb ist es wichtig, jetzt wie geplant Anfang Dezember den Bundeshaushalt 2024 auf den Weg zu bringen. Zugleich kommt es jetzt darauf an, tragfähige Finanzierungslösungen für die Zukunftsaufgaben zu finden.“