Ab sofort steht die neu programmierte Wohngeldsoftware allen 396 Wohngeldstellen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Aufgrund der Wohngeldreform des Bundes waren IT-Anpassungen der Software durch den Landesbetrieb IT.NRW erforderlich.

Dazu erklärt Sebastian Watermeier, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Bauen, Wohnen und Digitalisierung:

„Die Nachricht der zuständigen Digital- und Wohnungsministerin Ina Scharrenbach, dass die notwendige Software zur rechtssicheren Auszahlung des reformierten Wohngelds drei Wochen früher als geplant zur Verfügung steht, ist keine Erfolgsmeldung, sondern pure Ablenkung von der eigenen Panikmache im Vorfeld. Die Ministerin hat ständig auf die angebliche Unmöglichkeit hingewiesen, bis zum Stichtag 1. Januar diesen Jahres eine entsprechende digitale Lösung zu programmieren oder zumindest zeitnah nach dem Stichtag in Umsetzung zu kommen – was andere Bundesländer wie Hamburg und Mecklenburg Vorpommern mit gleicher Kenntnis der Bedingungen bereits im Januar und Februar geschafft haben.

In einem Bericht des Bundesbauministeriums an den zuständigen Bundestagsausschuss zu dieser Frage wird NRW dementsprechend als „Sonderfall“ bezeichnet. Im Klartext: NRW hinkt bundesweit hinterher. Und das, obwohl hier die Zuständigkeit für Digitalisierung und Wohnen in einem Ministerium liegt. Der Start der Wohngeldsoftware ist also keine Zauberei, auch wenn Frau Scharrenbach das jetzt weiß machen möchte, sondern in Wirklichkeit ein Eingeständnis, viel zu spät zu kommen. Der Dank gilt den Beschäftigten von IT.NRW, die unbeeindruckt von Scharrenbachs Berlin-Neurose einfach ihren Job machen.“

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Anlässlich des 12. Jahrestages der Reaktor-Katastrophe von Fukushima am morgigen 11. März wird noch einmal deutlich, dass Atomkraft nicht beherrschbar ist. Es ist richtig, dass Deutschland den Atomausstieg im April vollendet.

Jakob Blankenburg, zuständiger Berichterstatter:

„Der 11. März ist ein Tag zum Innehalten und Gedenken. Vor zwölf Jahren verloren an diesem Tag fast 20.000 Menschen als Folge des Erdbebens und Tsunamis ihr Leben. Hunderttausende Menschen wurden aufgrund der radioaktiven Verseuchung als Folge der Kernschmelze im Atomkraftwerk Fukushima evakuiert. Bis heute sind ganze Landstriche aufgrund der radioaktiven Kontamination unbewohnbar und die Langzeitfolgen für die Umwelt immens.

Diese Katastrophe lehrt uns, dass die Atomkraft nicht beherrschbar ist. Deshalb ist es wichtig, dass wir am 15. April 2023 den Atomausstieg in Deutschland vollenden und die drei letzten Atomkraftwerke vom Netz gehen. Wir müssen nun die Energiewende zügig voranbringen, um von fossilen Ressourcen unabhängig zu werden und das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen.“

Die Verschiebung bei den Haushaltsverhandlungen ist nicht ungewöhnlich. Es zeichnet sich ab: Die Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 wird eine Herausforderung.

Dennis Rohde: „Dass es im Rahmen der Haushaltsaufstellung zu Verschiebungen kommt, ist nicht ungewöhnlich. Unbestritten wird die Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 eine Herausforderung. Es ist gut, dass sich die Regierung dafür die nötige Zeit nimmt. Am Ende wird der Haushalt aber vom Parlament beschlossen.”

Die angekündigte elektronische Patientenakte ist die Grundlage für ein modernes Gesundheitssystem. Mithilfe dieser E-Akte werden für Patientinnen und Patienten sowie für Ärztinnen und Ärzte Abläufe transparenter und Daten einfacher und zugleich sicher zugänglich.

Dagmar Schmidt:

„Der Bundesgesundheitsminister hält Wort und stellt die Weichen für ein modernes Gesundheitssystem, das für die Patientinnen und Patienten eine bessere Qualität sicherstellt. Mit der elektronischen Patientenakte werden die Versicherten zu mündigen Partnern in der Behandlung. Ärztliche Kunst ist heute längst keine Blackbox mehr, und die Patientinnen und Patienten haben ein Anrecht darauf, bestmöglich behandelt und informiert zu werden – diese Einblicke liefert die E-Akte. Bis 2025 sollen 80 Prozent der gesetzlich Versicherten die Vorteile der elektronischen Patientenakte nutzen können: weniger Papierkram, bessere Medikamentenversorgung und bestmögliche Versorgungsabläufe. Für all das steht das Digitalgesetz, das wir zügig umsetzen werden. Und wir werden es so gestalten, dass es für jede und jeden datensicher und einfach zu bedienen wird. Denn die Digitalisierung soll das Leben erleichtern und verbessern und es nicht komplizierter machen.“

Am späten Mittwochabend hat der Landtag NRW namentlich über zwei konkurrierende Gesetzentwürfe zu Windkraft in NRW abgestimmt. Die SPD-Fraktion wollte mit einer Änderung des Baugesetzbuches die pauschale 1000-Meter-Abstandsregel für Windkraftanlagen abschaffen, um einen deutlichen Ausbau zu ermöglichen. Schwarz-Grün hat vorgeschlagen, nur die Abstandsregeln für Repowering von Windkraftanlagen abzuschaffen. Letztlich haben die beiden regierungstragenden Fraktionen ihren Gesetzentwurf durchgesetzt und den Entwurf der SPD-Fraktion abgelehnt.

Hierzu erklärt André Stinka, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der gestrige Abend war ein finsterer für erneuerbare Energien in NRW. Schwarz-Grün will an der unnötigen und willkürlichen 1000-Meter-Abstandsregel für Windkraftanlagen festhalten. Damit ist der Wortbruch der Grünen besiegelt. Noch vor der Landtagswahl haben die Grünen gemeinsam mit uns ein Ende der pauschalen Abstandsregel gefordert. Im Frühjahr 2022 erklärte die heutige Fraktionsvorsitzende der Grünen, Wibke Brems: ,Der 1.000-Meter-Mindestabstand für Windenergieanlagen muss fallen. Denn er verhindert den jetzt so dringend notwendigen, massiven Ausbau der Windenergie in NRW‘. Davon wollen die Grünen nun nichts mehr wissen.

Schwarz-Grün hat sich gegen nachhaltige, bezahlbare und unabhängige Energieversorgung entschieden. Dabei hat auch die Anhörung von Fachleuten im Landtag gezeigt, dass eine Abschaffung der Abstandsregel bei Repowering von Anlagen nicht ausreicht. Energiewirtschaft, Verbünde für erneuerbare Energien, für Naturschutz und Projektierer haben sich eindeutig für ein generelles Ende der 1000-Meter-Regel ausgesprochen. Doch diese Expertise war Schwarz-Grün offenbar egal. Nach diesem Rückschlag für die Windkraft muss die Landesregierung dringend erklären, wie sie 1000 neue Windräder bis 2027 noch erreichen möchte. Oder ist auch diese Ankündigung nach wenigen Monaten nichts mehr wert?“

Frauenfeindliche Gewalt ist in unserer Gesellschaft weit verbreitet. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten kämpfen wir für die Rechte und den Schutz von Frauen und sehen einen deutlichen Handlungsbedarf. Die Rechtspolitikerinnen und Rechtspolitiker der SPD-Fraktionen in Bund und Ländern haben deswegen mit der Stuttgarter Erklärung ein Maßnahmenpaket zur besseren Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vorgestellt.

„Um Frauen besser gegen Gewalt zu schützen, müssen geschlechtsspezifische Motive künftig strafschärfend berücksichtigt werden. Wird eine Frau getötet, weil sie eine Frau ist, dann ist das kein ‚Familiendrama‘ oder eine ‚Beziehungstat‘, sondern ein Femizid und muss regelmäßig als Mord aus niedrigen Beweggründen bestraft werden. Denn diese Taten richten sich gegen die Selbstbestimmung von Frauen und sind geprägt von patriarchalem Besitzdenken.

Auch in familienrechtlichen Sorge- und Umgangsverfahren müssen frauenfeindliche Gewaltdelikte zwingend berücksichtigt werden. Das elterliche Umgangsrecht darf nicht die Sicherheit eines Elternteils oder des Kindes gefährden. Gehsteigbelästigungen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen wollen wir gesetzlich einen Riegel vorschieben. Die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit finden ihre Grenze im körperlichen Bedrängen und der psychischen Beeinträchtigung anders Denkender.

Die strafrechtliche Bekämpfung von frauenfeindlichen Taten werden wir durch wirksame präventive Maßnahmen flankieren – indem wir eine ressortübergreifende politische Strategie gegen Gewalt entwickeln, die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt. Jede Frau hat ein Recht auf Schutz vor Gewalt – in allen Lebensbereichen.“

Frauen sind weiterhin im Berufsleben wie in der Rente finanziell gegenüber Männern benachteiligt. Sönke Rix fordert zum morgigen internationalen Frauentag, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerechter sicherzustellen.

„Im Berufsleben und sogar im Ruhestand haben Frauen deutlich niedrigere Einkünfte als Männer. Die geschlechtsspezifische Rentenlücke liegt bei fast 30 Prozent. Verantwortlich ist insbesondere der mühsame Spagat zwischen Beruf und Familie, den noch immer vorwiegend Frauen bewältigen müssen – die Corona-Pandemie hat das abermals belegt.

Es braucht zügig ein großes Partnerschaftspaket, damit die gemeinschaftliche elterliche Verantwortung gestärkt wird. Dies umfasst die zehntägige Freistellung nach der Geburt eines Kindes und zusätzliche Partnermonate beim Elterngeld. Beschäftigte müssen nach ihrer Elternzeit in ihren Arbeitnehmer:innenrechten gestärkt werden, indem wir den elternzeitbedingten Kündigungsschutz um drei Monate verlängern.

Der beste Schutz vor Altersarmut für Frauen ist eine gerechte Bezahlung im Erwerbsleben. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, Familie und Beruf partnerschaftlich und möglichst ohne beruflichen Nachteil für Frauen gut zu vereinbaren.“

Das weltweite Erstarken rechtspopulistischer und antifeministischer Bewegungen zeigt einmal mehr: Wir brauchen eine starke Demokratie und eine starke Gleichstellungspolitik.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Weltweit erstarken rechtspopulistische und antifeministische Bewegungen – auch in Deutschland. Sie bedrohen hart erkämpfte Rechte, wie bei der reproduktiven und sexuellen Selbstbestimmung. Die Antwort darauf muss eine moderne Gesellschaftspolitik sein. Und genau die verfolgen wir: Unser Koalitionsvertrag steht für eine starke Demokratie und eine geschlechtergerechte Gesellschaft.

Der Entwurf des Demokratiefördergesetzes ist bereits im parlamentarischen Verfahren. Ziel ist eine verlässliche und bedarfsorientierte Förderung von Projekten, die Demokratie und gesellschaftliche Vielfalt fördern und Projektträgerinnen und -trägern mehr Planungssicherheit gibt. Wer die Demokratie stärkt, stärkt auch Geschlechtergerechtigkeit – und umgekehrt.

Das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung werden wir weiter stärken. Eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin wird in Kürze starten und Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafrechts prüfen. Aus unserer Sicht sollte die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht im Strafgesetzbuch geregelt werden. Zudem werden wir sogenannten Gehsteigbelästigungen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen einen gesetzlichen Riegel vorschieben.

Auch international stellen wir uns neu auf: Mit den Konzepten der Bundesregierung für eine feministische Außen- und Entwicklungspolitik stellen wir Rechte, Repräsentanz und Ressourcen für Frauen und marginalisierte Gruppen weltweit in den Mittelpunkt. So stärken wir Teilhabe und Gerechtigkeit für alle.

Voraussetzung für eine moderne und offene Gesellschaft ist die Gleichstellung der Geschlechter. Dafür machen wir uns stark.“

Bild: Sam Balye/unsplash.com

Der Schulausschuss des Landtags NRW thematisiert heute in einer Anhörung von Fachleuten das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung der Landesregierung.

Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Landesregierung hat sich wegen ihres Handlungskonzepts Unterrichtsversorgung immer wieder selbst gelobt. Als SPD-Landtagsfraktion haben wir Wert darauf gelegt, das Handlungskonzept heute in einer Anhörung einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Denn es ist angesichts des sich zuspitzenden Lehrkräftemangels offensichtlich, dass wir uns in einer Bildungskatastrophe befinden.

In Anbetracht der Herausforderungen wie der schlechten IQB-Ergebnisse, der erneuten Zunahme der Schulabbrecher*Innenquoten und den Belastungen von Lehrkräften und Schüler*innen, besteht dringenderer Handlungsbedarf als je zuvor.

Das Konzept stellt eher wenige Stellschrauben und geht damit Trippelschrittchen voran. Im Grundsatz werden die Probleme damit aber nicht gelöst.

Während die Lehrerverbände vor allem die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen durch die dienstrechtlichen Maßnahmen kritisieren, weisen die Wissenschaftler*innen vor allem auf ein fehlendes Monitoring hin: So weiß die Landesregierung weder wo welche Lehrer*innen fehlen noch wie viele Unterrichtsstunden schulscharf genau ausfallen. Ohne diese Transparenz können jedoch keinerlei Maßnahmen zielgerichtet die Situation an den Schulstandorten verbessern, an denen es am dringendsten wäre.

Wir brauchen jetzt Entlastungen für die Lehrkräfte vor Ort. Das haben Medienberichte zuletzt erneut bestätigt. Das Handlungskonzept der Landesregierung sieht jedoch keinerlei Entlastungen für die Lehrkräfte in NRW vor.“

Zur Forderung des Mieterbundes NRW nach einer Wohnungsbaugesellschaft des Landes erklärt Sebastian Watermeier, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Bauen, Wohnen und Digitalisierung:

“Wir unterstützen die Forderungen des Mieterbundes ausdrücklich und haben dies auch schon mit mehreren parlamentarischen Initiativen deutlich gemacht. Die Landesregierung hingegen wälzt Ihre Verantwortung für den Wohnungsbau auf die Kommunen ab und lässt sie damit alleine. Gerade für den geförderten Wohnungsbau, den wir so dringend brauchen, sind öffentliche und gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen unerlässlich.

Eine Wohnungsbaugesellschaft, die vor allem Landesgrundstücke entwickelt, ist der jetzt notwendige Beitrag, um dem Mangel an bezahlbaren Wohnraum zu bekämpfen. Diese Gesellschaft könnte originäres Landesgeld zielgerichtet dort zum Einsatz bringen, wo es der Situation der Mieterinnen und Mieter am meisten nützt. Doch die zuständige CDU-Ministerin Scharrenbach bleibt untätig und zeigt damit, dass die schwarz-grüne Landesregierung das Thema ‚Wohnen für alle‘ entgegen allen öffentlichen Lippenbekenntnissen nach wie vor nicht ernstnimmt.”

Unter dem Motto „Die Kunst der gleichen Bezahlung“ findet der Equal Pay Day 2023 in Deutschland auch in diesem Jahr am 7. März statt.

Auch der auf neuer Datenbasis errechnete Gender Pay Gap 2022 liegt hierzulande im branchenübergreifenden Durchschnittswert unbereinigt nach wie vor bei 18 Prozent (in NRW 17 Prozent). Aufs Jahr gerechnet bedeutet das, dass Frauen gesamtgesellschaftlich erst ab dem 7. März die gleiche Lohnsumme für ihre Tätigkeit bekämen wie Männer.

Wie schon im vergangenen Jahr findet der Equal Pay Day damit unmittelbar vor dem Internationalen Frauentag statt. Das diesjährige Motto der Gewerkschaften stellt dabei den Fachkräftemangel in den Fokus und appelliert an Arbeitgeber*innen wie auch politisch Verantwortliche: „Wer Fachkräfte sucht, kann auf Frauen nicht verzichten.“

Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende, und Anja Butschkau, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Lisa-Kristin Kapteinat:

„Nachdem der Equal Pay Day viele Jahre kontinuierlich nach vorn gerückt und der Lohnunterschied entsprechend kleiner geworden ist, erleben wir in diesem Jahr erstmals wieder einen Stillstand. Anders als vielleicht zu vermuten war, hat Corona demnach offenbar zu einem Rollback in Sachen Gleichberechtigung geführt. Eine bittere Erkenntnis, nachdem die Hoffnung auf einen gesellschaftspolitischen Wandel durch die Pandemie nicht gerade gering war. Umso wichtiger ist es, die Frage der Gleichberechtigung wieder lauter und klar vernehmlich zu stellen.

Frauen werden für ihre Arbeit nicht nur schlechter bezahlt, in schlecht bezahlten Berufen arbeiten zudem überdurchschnittlich oft Frauen. Ihr Altruismus darf nicht länger in dieser Form ausgenutzt werden. Wir unterstützen daher die Forderungen der Gewerkschaften, die sich u.a. für existenzsichernde Einkommen durch Stärkung von Tarifbindung und Aufwertung der Berufe in frauendominerten Branchen einsetzen. Zudem muss die Lohnlücke auch dadurch schrumpfen, dass Betriebe und Verwaltungen verpflichtet werden, ihre Entgeltpraxis regelmäßig zu überprüfen.”

Anja Butschkau:

„Die Lohnlücke ist nur ein Aspekt, der nach wie vor deutlich macht, wie wichtig der Weltfrauentag am 8. März ist. Wir leben immer noch in einer Gesellschaft, in der Frauen aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt werden.

Frauen leisten einen Großteil der Care-Arbeit in ihren Familien und finden sich nicht zuletzt deshalb oft in prekären Beschäftigungsverhältnissen wieder. Dabei könnten sie auch wichtige Leistungsträgerinnen in der Arbeitswelt sein und damit ein Teil der Lösung des Fachkräfteproblems darstellen, wenn wir sie denn auch lassen und stärker fördern würden.

Deshalb brauchen wir eine gerechtere Aufteilung der Care-Arbeit, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bessere Rückkehrmöglichkeiten aus einer Teil- in eine Vollzeitbeschäftigung.

Das erreichen wir aber nur, wenn Frauen in allen relevanten Bereichen mehr mitentscheiden um sicherzustellen, dass die Hälfte der Bevölkerung auch gesehen und berücksichtigt wird. Ein Paritätsgesetz wäre ein erster wichtiger Schritt, um diesem Ziel auch in NRW näher zu kommen. In der vergangenen Legislaturperiode waren wir mit den Grünen an dieser Stelle schon einmal weiter. Auch hier zeigt sich leider landespolitisch ein Rollback.“

Der Equal Pay Day markiert die Lohnlücke zwischen Frauen und Männer. Diese liegt durchschnittlich bei 18 Prozent. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: echte Gleichstellung haben wir erst, wenn der Gender Pay Gap geschlossen ist – auch im Kulturbereich.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:
„Der Gender Pay Gap ist das Ergebnis gesetzlicher, tariflicher und betrieblicher Rahmenbedingungen, die auf einem veralteten Frauenbild aufbauen. Dieses Frauenbild feiert in rechten Kreisen fröhliche Urstände. Dagegen muss angegangen und die Bremsklötze überwunden werden.

Voraussetzung für die Schließung des Gender Pay Gaps ist auch die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit. Diese werden wir weiter fördern: unter anderem durch die Einführung einer zweiwöchigen vergüteten Partnerfreistellung nach der Geburt eines Kindes und verbesserter Elterngeldregelungen. Zudem werden wir die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege verbessern – indem wir die Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetze weiterentwickeln, pflegenden Angehörigen mehr Zeitsouveränität ermöglichen und eine Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten schaffen.

Mit dem Entgelttransparenzgesetz haben wir das Entgelt für Beschäftige transparent gemacht. Geschlechtsspezifische Lohnunterschiede können so aufgedeckt werden. Wir werden das Gesetz um eine Prozessstandschaft erweitern, damit Beschäftigte ihr Recht auf Lohngleichheit nicht mehr alleine geltend machen müssen, sondern sich auf Verbände stützen können.“

Helge Lindh, kultur- und medienpolitischer Sprecher:
„Der diesjährige Equal Pay Day unter dem Motto „Die Kunst der gleichen Bezahlung“ verweist auf den hohen Gender Pay Gap im Kulturbereich. Dieser lag im Jahr 2021 bei 30 Prozent und 2022 bei 20 Prozent. Besondere Aufmerksamkeit verdient auch die Lage von Frauen, die Mehrfachdiskriminierung erfahren, also zum Beispiel geschlechterspezifischer und rassistischer Benachteiligung ausgesetzt sind.

Um diese massive strukturelle Ungleichheit zu beseitigen, müssen Honoraruntergrenzen und Mindestlöhne zur Voraussetzung einer öffentlichen Förderung werden. Dort, wo öffentliche Gelder in die Kultur fließen, müssen Gremien und Jurys zur Vergabe von Preisen und Auszeichnungen geschlechtergerecht besetzt werden. Wir brauchen ein Gender-Monitoring zur Entwicklung von Instrumenten zur Erreichung von mehr Geschlechtergerechtigkeit. Lösungen für mehr Lohngerechtigkeit im Bereich Kunst und Kultur, wo ohnehin prekäre Beschäftigung herrscht, können Vorbildfunktion für die gesamte Arbeitswelt sein.“

Der Bundestag hat heute weitere Weichen zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Deutschland gestellt. Das Parlament verabschiedete das Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes, das gleichzeitig auch die Spielräume ausgestaltet, die die seit Januar geltende sogenannte EU-Notfall-Verordnung den Mitgliedsstaaten überlassen hat.

Bernhard Daldrup, Sprecher für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen:
„Zukünftig können Raumordnungspläne schneller und rechtssicherer aufgestellt werden, indem beispielsweise die Beteiligung der Öffentlichkeit effektiviert und digitalisiert wird. Auch die Raumverträglichkeitsprüfung, in der die Behörden das geplante Vorhaben auf seine Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Raumordnungsplans überprüfen, wird in Zukunft durch die Vermeidung von Doppelprüfungen und klaren Fristenregelungen beschleunigt.“

Nina Scheer, klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin:
„Mit dem Gesetz wird nun auch die sogenannte Negativplanung für Photovoltaikanlagen beendet und damit dringend benötigtes Ausbaupotenzial gesichert. Regionalplaner:innen können nun nicht mehr durch die Ausweisung von Vorranggebieten für Photovoltaikanlagen bewirken, dass diese an anderer Stelle im Plangebiet unzulässig werden.“

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