Der Bundestag hat heute weitere Weichen zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Deutschland gestellt. Das Parlament verabschiedete das Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes, das gleichzeitig auch die Spielräume ausgestaltet, die die seit Januar geltende sogenannte EU-Notfall-Verordnung den Mitgliedsstaaten überlassen hat.

Bernhard Daldrup, Sprecher für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen:
„Zukünftig können Raumordnungspläne schneller und rechtssicherer aufgestellt werden, indem beispielsweise die Beteiligung der Öffentlichkeit effektiviert und digitalisiert wird. Auch die Raumverträglichkeitsprüfung, in der die Behörden das geplante Vorhaben auf seine Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Raumordnungsplans überprüfen, wird in Zukunft durch die Vermeidung von Doppelprüfungen und klaren Fristenregelungen beschleunigt.“

Nina Scheer, klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin:
„Mit dem Gesetz wird nun auch die sogenannte Negativplanung für Photovoltaikanlagen beendet und damit dringend benötigtes Ausbaupotenzial gesichert. Regionalplaner:innen können nun nicht mehr durch die Ausweisung von Vorranggebieten für Photovoltaikanlagen bewirken, dass diese an anderer Stelle im Plangebiet unzulässig werden.“

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