Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für eine schnelle und unbürokratische Unterstützung der flüchtenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Lehrenden und Studierenden ein und begrüßt das Engagement von DAAD, AvH und den Deutschen Studentenwerken.

Ruppert Stüwe, zuständiger Berichterstatter:

„Bei den aktuellen Flüchtlingsbewegungen aus der Ukraine gehen wir im Moment von 100.000 Menschen aus dem ukrainischen Wissenschaftssystem aus, die in Deutschland Schutz suchen könnten. Diesen Menschen müssen wir helfen und ihnen im Idealfall auch einen schnellen Einstieg in den Wissenschaftsbetrieb ermöglichen. Wir setzen uns ein für Förderprogramme im Umfang von zunächst bis zu 80 Millionen Euro. Gleichzeitig müssen wir aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, damit eine Tätigkeit im Wissenschaftsbetrieb, egal ob als Studierende, Lehrende oder Forschende, möglich ist.

Wir sehen aber auch, dass sich zahlreiche wissenschaftlich Tätige in Russland gegen Putins Krieg aussprechen. Dieses Aufstehen erfordert, gerade unter der erneuten verschärften Gesetzgebung zur Einschränkung der Meinungsfreiheit in Russland, sehr viel Mut. Diese Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler müssen weiterhin unterstützt werden, insbesondere wenn sie auf den Schutzraum durch internationale Kooperation angewiesen sind. Wir stehen an der Seite der Flüchtenden aus der Ukraine und der Kriegsgegnerinnen und Kriegsgegner in Russland.“

Heute fand im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Landtags NRW eine Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Landeskinderschutzgesetz NRW und eine Änderung des Kinderbildungsgesetzes statt.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Nordrhein-Westfalen braucht ein Kinderschutzgesetz, das im ganzen Land hohe, einheitliche Standards für den Schutz unserer Kinder festlegt. Das ist schon lange eine Forderung der SPD-Fraktion. Die Sachverständigen begrüßen es, dass es nun einen Gesetzentwurf gibt. Allerdings steht auch fest: Dieser Gesetzentwurf mündet in einem ersten Teilgesetz. Die angehörten Expertinnen und Experten sprechen von einem ersten Schritt.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist vor allem auf die Jugendämter fokussiert. Dabei braucht Kinderschutz einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz. Dieser kommt in der aktuellen Fassung zu kurz. Das zeigt sich etwa bei den geplanten Netzwerken Kinderschutz, bei denen Schule, Gesundheit, Polizei oder Justiz nicht verbindlich einbezogen werden. Neben diesen Akteuren müssen auch Kinder und Jugendliche selbst stärker einbezogen werden. Ebenso kommt das Thema Prävention bislang zu kurz. Hier könnten Familienbüros und Familienzentren an Grundschulen wertvolle Beiträge sein.

Dennoch ist es ein wichtiger Schritt, gemeinsame Qualitätsstandards für die Arbeit der Jugendämter zu haben, die kontinuierlich fortgeschrieben werden.

Darum werden wir uns weiter konstruktiv in den Prozess einbringen und konkrete Verbesserungen vorschlagen. Dazu kann beispielsweise die Etablierung von Kinderschutzbedarfsplänen zählen.

Klar bleibt: Der Kinderschutz ist kein politischer Zankapfel. Die parteiübergreifende Arbeit der Kinderschutzkommission wird auch in der kommenden Legislaturperiode fortgesetzt. Sie sollte sich in der kommenden Wahlperiode mit der Evaluierung und der Fortschreibung des Gesetzes als umfassendes Artikelgesetz im Sinne und zum Wohle der Kinder befassen. Wir müssen das Thema in der öffentlichen Wahrnehmung halten und  darüber hinaus noch das Gesetz mit Leben füllen. Nur so können der Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen werden und unsere Kinder gestärkt werden.“

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Als eine ihrer ersten Amtshandlungen hat die Landesregierung 2017 das anonymisierte Bewerbungsverfahren abgeschafft. Eine Evaluierung des Verfahrens hat nicht stattgefunden. Stattdessen setzt die Landesregierung bei Einstellungsverfahren seither auf DIN 33430. Zur Diskriminierungsfreiheit dieses Verfahrens hat die Freie Universität Berlin ein Gutachten erstellt, das heute im Integrationsausschuss des Landtags NRW vorgestellt wurde.

Hierzu erklärt Ibrahim Yetim, integrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Landesregierung ist es in fünf Jahren nicht gelungen, ein diskriminierungsfreies Einstellungsverfahren einzuführen. Das zeigt das Gutachten der Freien Universität Berlin. Das aktuelle Verfahren der Landesregierung fällt in allen drei untersuchten Bereichen durch. Weder bei der interkulturellen Kompetenz der Auswahlkommissionen noch bei den angewandten Auswahlmethoden schneidet es zufriedenstellend ab. Das gleiche gilt für die Berücksichtigung der kulturellen Vielfalt in den Anforderungsprofilen. Die gegenwärtige Regelung der Landesregierung ist keine geeignete Grundlage für ein diskriminierungsfreies Einstellungsverfahren.

Das Scheitern der Landesregierung ist dramatisch. Denn nach Amtsübernahme konnte es ihr gar nicht schnell genug mit der Abschaffung des anonymisiertes Bewerbungsverfahrens gehen. ‚Murks‘ nannte die damalige Staatsministerin für Integration, Serap Güler, das Verfahren. Dabei gehören anonymisierte Bewerbungsverfahren weltweit zum Standard. Sie haben sich als geeignetes Mittel zur Vorbeugung von Diskriminierung bei Bewerbungsprozessen bewährt. ‚Eine große Baustelle‘ nennt die heutige Staatsministerin Gonca Türkeli-Dehnert den Prozess zur Findung einer geeigneten Alternative. Diese Einsicht kommt in der letzten Sitzung des Integrationsausschusses in dieser Legislaturperiode zu spät.

Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt ist eine empirisch belegte Tatsache. Die Landesregierung muss deshalb dringend mehr Menschen mit Migrationshintergrund, Frauen und Menschen mit Behinderungen ein faires Bewerbungsverfahren ermöglichen.“

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Die SPD-Fraktion im Bundestag begrüßt, dass die Zusage des Koalitionsvertrages für einen Heizkostenzuschuss in der kommenden Woche im Parlament beschlossen werden soll. Allerdings muss der Gesetzentwurf den aktuellen Entwicklungen der Energiepreise Rechnung tragen. Ohne eine spürbare Erhöhung des Zuschusses bleibt die Unterstützung hinter ihren Erwartungen.

Bernhard Daldrup, wohnungsbaupolitischer Sprecher:

„Übereinstimmend vertreten die baupolitischen Sprecher von SPD, Grünen und FDP die Auffassung, dass der Gesetzentwurf zum Heizkostenzuschuss angesichts der explodierenden Energiekosten nachgebessert werden muss. Eine einmalige Zahlung von 135 Euro an Wohngeldempfängern leistet einen zu geringen Beitrag, um die Preissprünge für Heizung und Wärme in den Wohnungen der letzten Monate ernsthaft zu kompensieren. Daher fordern wir eine spürbare Erhöhung des geplanten Zuschusses.

Wir möchten bei der Festlegung auf eine konkrete Summe die Meinungen der Sachverständigen einbeziehen, die am kommenden Montag in der Anhörung des Deutschen Bundestages zu Wort kommen sollen. Erst im Anschluss können wir eine endgültige Höhe des Zuschusses entscheiden.

Über die ursprüngliche Zielgruppe der Wohngeldempfänger hinaus sollen nunmehr auch der Personenkreis der Studierenden mit Bafög-Berechtigung und die Empfänger der Berufsausbildungsbeihilfe durch den Heizkostenzuschuss erreicht werden. Übereinstimmend sind wir in der Koalition auch der Auffassung, dass die Bewilligung möglichst bürokratiearm gestaltet werden soll. Langwierige Antrags- und Prüfungsverfahren sollen vermieden werden, die Hilfe müsse zeitnah bei den Betroffenen ankommen. Auch dazu erwarten wir Hinweise in der für Montag angesetzten Anhörung.“

Das Europäische Parlament stimmt heute über seine Position zu dem EuGH-Urteil ab, das die Gültigkeit des Mechanismus‘ zum Schutz des europäischen Rechtsstaats sowie des EU-Haushalts bestätigt hatte. Das Ergebnis der Entscheidung über eine entsprechende Resolution soll am morgigen Donnerstag, 10. März, um 9 Uhr im Plenum veröffentlicht werden.

Katarina Barley, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments und Mitglied im Innenausschuss:
“Die Solidarität der ungarischen und polnischen Bürgerinnen und Bürger mit ukrainischen Flüchtenden ist überwältigend. Das habe ich vergangene Woche in Ungarn vor Ort erlebt. Alle Mitgliedsstaaten der EU zeigen sich bei der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine solidarisch. Gleichzeitig senden Viktor Orbáns Staatsmedien noch immer Putin-Propaganda. Die polnische Regierung ist klar in ihrer Haltung gegen Putin, befindet sich aber weiterhin auf Konfrontationskurs mit dem Rechtsstaat.

Die europäische Grundwerte sind unser entscheidender Trumpf gegen Putin. Die Ukraine strebt nach einer europäischen Zukunft, gerade weil das eine fest verankerte Demokratie bedeutet. Genau deshalb dürfen wir beim Rechtsstaatsabbau der PiS und bei Orbáns korruptem System nicht wegschauen. Was Putin am meisten fürchtet, ist ein demokratisches Europa, das seinen autoritären Staat Lügen straft. Deshalb darf es in der EU beim Rechtsstaat keine Rabatte geben. Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, was das Parlament schon seit Langem fordert: Die Europäische Union darf kein Geldautomat sein, von dem man beliebig abheben kann, ohne sich an die Regeln zu halten.”

Die Verordnung über die sogenannte europäische Rechtsstaatlichkeits-Konditionalität war bereits am 1. Januar 2021 in Kraft getreten, aber die EU-Kommission hat sie bisher nicht angewandt. Am 11. März 2021 fochten Polen und Ungarn die Verordnung vor dem Europäischen Gerichtshof an. Der Gerichtshof entschied am 16. Februar dieses Jahres und wies beide Klagen ab.

Der heute beschlossene Regierungsentwurf sieht die Streichung des § 219a Strafgesetzbuch vor und schafft damit Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Damit wird Frauen ein umfassender Zugang zu sachgerechten und medizinisch notwendigen Informationen gewährt.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Nach bisheriger Rechtslage müssen Ärztinnen und Ärzte, die sachlich über ihre Arbeit und Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen informieren, mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Dies ist allein deshalb nicht haltbar, weil der Eingriff selbst erlaubt ist, die umfassende Information darüber jedoch sanktioniert wird. Für uns ist klar: Schwangerschaftskonflikte sind eine große Belastung für die betroffenen Frauen. Durch einen ungehinderten Zugang zu Informationen durch praktizierende Expertinnen und Experten, wollen wir diese Belastung mildern. Zu einer selbstbestimmten Entscheidung gehört sachliche und umfassende Information.

Bereits die Bezeichnung des § 219a ist irreführend. Bei einer sachlichen Information einer Ärztin oder eines Arztes über die angewandte Methode handelt es sich nicht um Werbung im allgemeinen Sinne, sondern um essentielle Information, die für die betroffenen Frauen eine wichtige Beratungsleistung darstellen. Auch nach der Streichung des § 219a bleibt anpreisende und grob anstößige Werbung verboten, denn die von den Ärztekammern erlassenen Berufsordnungen untersagen dies bereits.

Der Regierungsentwurf hält auch eine gute Nachricht für alle Ärztinnen und Ärzte bereit, die sich in der Vergangenheit für das reproduktive Selbstbestimmungsrecht von Frauen eingesetzt haben: Durch eine neue Regelung im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch werden alle Urteile, die im wiedervereinten Deutschland auf Grund von § 219a ergangen sind, aufgehoben und die Verfahren eingestellt werden.

Der Gesetzentwurf ist ein deutliches Zeichen: die Modernisierung des Rechts und die Anpassung an die gesellschaftliche Realität, leiten unsere Arbeit. Wir werden diesen Regierungsentwurf sachgerecht und zügig beraten, denn dieser Schritt zur reproduktiven Selbstbestimmung von Frauen ist längst überfällig.“

Katja Mast:

„Wir streichen mit dem Paragraphen 219a endlich und endgültig das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Es verhindert den Zugang zu sachlichen Informationen, die für Frauen schlicht essenziell sind. Keine Ärztin und kein Arzt sollte dafür eine Strafe fürchten müssen; kommerziell werben dürfen sie für Ihre Dienste ohnehin nicht. Die Streichung ist ein lange überfälliger Schritt in das gesellschaftliche Heute!“

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Das Verwaltungsgericht Köln hat in seinem Urteil vom 8. März die Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz bestätigt, dass es sich bei der AfD um einen rechtsextremistischen Verdachtsfall handelt. Wir teilen diese Auffassung ausdrücklich. Nicht nur der formal bereits aufgelöste sogenannte „Flügel“, sondern die Partei in ihrer Gesamtheit ist geprägt von verfassungsfeindlichem, demokratiegefährdendem und rassistischem Gedankengut. Dies hat sich nicht zuletzt im Zusammenhang mit den Protesten während der Corona-Pandemie gezeigt.

Sebastian Hartmann, innenpolitischer Sprecher:

„Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln kann die AfD nachrichtendienstlich beobachtet werden. Dies ist notwendig und Ausdruck der Wehrhaftigkeit unserer Demokratie.

Darüber hinaus lebt die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie vom Einsatz der Bürgerinnen und Bürgern für Demokratie und Rechtsstaat. Die SPD wird sie dabei immer unterstützen. Es ist daher wichtig und richtig, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser den Rechtsextremismus klar als größte Gefahr für unser Land benannt hat. Diesen Worten werden Taten folgen: Nancy Faeser legt bald einen Aktionsplan für den Kampf gegen Rechtsextremismus vor und treibt das Demokratiefördergesetz entschieden voran.“

Am heutigen Internationalen Frauentag hat die Gewerkschaft ver.di ihre Mitglieder in Nordrhein-Westfalen im Tarifstreik für die Sozial- und Erziehungsberufe zu Warnstreiks aufgerufen.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Frust der kommunalen Beschäftigten in den Kitas, den sozialen Diensten, der Behindertenhilfe und der Ganztagsschulen ist groß. Wenn es nicht ge­lingt, die Erziehungsberufe at­trak­tiver zu machen, wer­den wir auf mas­si­ve Pro­ble­me bei der Er­fül­lung des Rechts­an­spruchs in Ki­tas und dem Ganz­tag sto­ßen.

Es ist auch kein Zufall, dass die Streiks am Weltfrauentag stattfinden. Wir müssen Fragen der Geschlechtergerechtigkeit in den Fokus rücken. Dass die weib­lich do­mi­nier­ten Er­zie­hungs­be­ru­fe in der Wert­schät­zung noch im­mer den ver­meint­li­chen Män­ner­be­ru­fen hin­ter­her­hin­ken, muss sich än­dern. Berufe, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten, werden auch im Jahr 2022 weniger anerkannt und schlechter bezahlt. Das muss sich ändern.

Um genug Personal halten zu können und auch neue Fachkräfte zu gewinnen, fordern wir mehr Geld und mehr Wertschätzung für Erziehungsberufe. Da­zu ge­hö­ren selbstverständlich auch Auf­stiegs­mög­lich­kei­ten im Sys­tem und die ge­ziel­te An­wer­bung von Män­nern, zum Woh­le der Kin­der und zur stär­ke­ren An­er­ken­nung des Be­rufs­felds.“

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Die EU-Kommission wird heute ihre Mitteilung zu gemeinsamen europäischen Maßnahmen für bezahlbarere, sicherere und nachhaltigere Energie vorlegen, die den Mitgliedstaaten Leitlinien zur Reaktion auf die Auswirkung des Krieges in der Ukraine aufzeigen soll. Angestrebt wird unter anderem, die Energiepreise zu stabilisieren, die Energieversorgung sicherzustellen und erneuerbare Energien zu fördern.

Jens Geier, Vorsitzender und industriepolitischer Sprecher der Europa-SPD:

“Der Angriffskrieg Putins in der Ukraine hat auch immense Folgen für die Energieversorgung in Europa. Die EU-Kommission muss alles dafür tun, um unsere Energieversorgung zu diversifizieren und die Gasspeicher bis zum kommenden Herbst zu füllen. Wir fordern von der Kommission und dem Rat einen konkreten Fahrplan, der Alternativen auslotet, ohne die Preisspirale weiter anzutreiben. Die Europäer*innen sind schon jetzt von steigenden Energiepreisen hart getroffen, weshalb weitere Preissprünge verhindert werden müssen. Es ist die Stunde der Klimadiplomatie – doch die Kommission hätte genau das schon weit früher zum Kern europäischer Energiepolitik machen müssen. Der Aufbau von Wasserstoffpartnerschaften mit Drittstaaten darf nicht verschlafen werden. Mittelfristig ist der Ausbau der erneuerbaren Energien der einzige Weg, um unsere Abhängigkeit von Energieimporten aus Russland zu reduzieren.”

Tiemo Wölken, umweltpolitischer Sprecher der S&D-Fraktion:
“Wir brauchen eine energiepolitische Zeitenwende: Erneuerbaren Energien können ein zuverlässiges Standbein unseres Wohlstands werden, während fossile Brennstoffe in den Händen von Autokraten immer unzuverlässiger werden. Wir sind abhängig von Ressourcen in den Händen Weniger. Wir müssen uns daher schleunigst davon befreien und unsere Energie demokratisieren.

Große Rohstoffproduzenten machen gerade in diesen Zeiten explodierender Energiepreise riesige Gewinne und müssen zur Lösung beitragen. Wir müssen die Geschwindigkeit beim Ausbau erneuerbarer Energien und Maßnahmen für Energieeffizienz jetzt noch einmal erhöhen – wir fordern schon lange, dass wir in den entsprechenden Richtlinien die Ziele hochschrauben müssen. Die Kommission erkennt das nun endlich an. Auf jedes europäische Neubau-Dach müssen Solarpanels, weitaus mehr Wärmepumpen müssen installiert und Häuser isoliert werden. Alle Regionen Europas sind für den Ausbau der Windenergie verantwortlich. Und es wird auch klar: Investitionen in Atomenergie und Gas können nicht im Sinne der Taxonomie als nachhaltig anerkannt werden. Nicht nur wegen des Gases: Auch die Risiken von Atomenergie werden leider derzeit wieder sehr deutlich.”

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Die Europäische Union will die aktuell geltende Regeln für Batterien im europäischen Binnenmarkt erneuern. Dazu stimmt das Europäische Parlament am Donnerstag über seine Position ab. Die Kommission hatte am 10. Dezember 2020, im Zuge des Aktionsplans für Kreislaufwirtschaft, eine Überarbeitung der entsprechenden Verordnung vorgeschlagen. Die neuen EU-Regeln sollen erstmals den gesamten Produktzyklus von Batterien umfassen.

Delara Burkhardt, umweltpolitische Sprecherin der Europa-SPD:

„Die neue Batterieverordnung wird einen höheren globalen Standard setzen. Wir legen hiermit erstmals Umweltauflagen für den Markt-Eintritt von Batterien fest. Hersteller auf der ganzen Welt werden dazu angehalten, nachhaltigere Batterien auf den Markt bringen. Das ist ein großer Schritt, der aufgrund der steigenden Nachfrage nicht länger auf sich warten lässt.

Aktuell sind viele Akkus so verbaut, dass wir sie gar nicht entnehmen können. Wir fordern im Bericht des Parlaments, dass alle neu hergestellten Akkus austauschbar sein müssen, bei elektronischen Zahnbürsten, Handys, Laptops und vielem mehr. Dadurch verringern sich die Reparaturkosten für Verbraucher*innen und die Reparatur wird eine attraktive Alternative zum Neukauf. 

Als Europäisches Parlament fordern wir die Europäische Kommission auf, ein EU-weites Pfandrücknahmesystem für alle Batterietypen einzuführen. Nationale Pfandrücknahmesysteme dürfen dabei der Einführung harmonisierter, unionsweiter Systeme nicht im Wege stehen. Zudem wollen wir nicht nur eine verbindliche Regulierung, die Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden ausschließt, sondern Unternehmen auch dazu verpflichten, einen Beschwerde-Mechanismus einzurichten. Hierdurch könnten Unternehmen, die beispielsweise durch den Abbau von Lithium in Chile für Wasserknappheit verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden.“

Die EU-Kommission will am morgigen Internationalen Frauenkampftag, Dienstag, 8. März, einen Richtlinien-Entwurf gegen Gewalt an Frauen vorstellen. Die S&D-Fraktion hatte eine solche Richtlinie seit Langem gefordert. Zur Regelung gehören Unterstützung und Maßnahmen zum Schutz gegen Gewalt sowie zur Hilfe für Opfer und Mindeststandards bei der Strafverfolgung.

Maria Noichl, gleichstellungspolitische Sprecherin der S&D-Fraktion:

“Gut, dass die EU-Kommission endlich ihr Versprechen eingelöst hat, Gewalt gegen Frauen europaweit zu bekämpfen. Nachdem die EU-Ratifizierung der Istanbul-Konvention seit Jahren im Rat festhängt, folgt die EU mit einer eigenen Richtlinie nun dem Plan B, den wir Sozialdemokrat*innen so lange fordern.

Vergewaltigung wird im Text klar definiert, das Einverständnis in den Mittelpunkt gerückt, wie es in Deutschland auch durch die Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 endlich geschehen ist. Dies wird damit nun europaweit Standard werden, ‚Nein heißt Nein‘ muss überall in der EU gelten. Die Richtlinie treibt die Prävention sowie die europaweite Erhebung verlässlicher statistischer Daten voran. Der Gesetzesvorschlag ist eine sehr gute Nachricht für Frauen sowie Organisationen in der EU, die gegen Gewalt und Diskriminierung arbeiten.

Durch die in manchen Bereichen nach wie vor fehlende Rechtsgrundlage in der EU, ist die Richtlinie jedoch nicht das allumfassende Instrument, das wir uns gewünscht hätten. Der Vorschlag kann daher nur ein weiterer Schritt zur europaweiten Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt sein.”

Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion und Heimische SPD-Europaabgeordnete:

„Es ist eine Schande, dass Gewalt gegen Frauen auch im 21. Jahrhundert noch immer zum Alltag gehört. Die Beschränkungen der Pandemie, haben die Situation vielerorts zusätzlich verschlimmert. Ich begrüße, dass die geplante Richtlinie explizit auch Gewalt gegen Frauen online umfassen soll. Noch immer verursacht das  Gefühl des vermeintlich rechtslosen Raumes im Netz, dass überdurchschnittlich oft Frauen zur Zielscheibe verbaler physischer Gewalt werden.

Positiv ist auch, dass die Richtlinie Genitalverstümmelung aufgreift und ihre europaweite Kriminalisierung durchsetzen möchte. Eine Bedrohung, die nicht nur außerhalb der EU, sondern direkt vor unserer Haustür real existiert: Nach Schätzungen leben rund 600.000 beschnittene Frauen in der Europäischen Union und weitere 180.000 Mädchen sind dem Risiko der Genitalverstümmelung ausgesetzt.. Wichtig ist, dass nicht nur die durchführende Person bestraft werden soll, sondern auch die Person, die das Kind dabei begleitet: Wer dabei ist, wer zuschaut, wer die Entscheidung trifft, macht sich schuldig.

Nach der Vorstellung der EU-Kommission verhandeln Vertreter*innen von Kommission, Europäischem Parlament und Rat über eine Vereinbarung, über die das Europäische Parlament im Anschluss final abstimmen wird.

Wie aus heute von IT.NRW veröffentlichten Zahlen hervorgeht, gibt es in rund 14 Prozent weniger Lehramtsabsolventinnen und -absolventen als vor zehn Jahren. Die Zahl der Absolventinnen und Absolventen liegt laut einer aktuellen Statistik des Landesbetriebs IT-NRW im Jahr 2020 bei 6.794. Im Jahr 2010 waren es noch 7.862 Absolventen gewesen.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Statt der versprochenen ‚weltbesten Bildung‘ legt die Landesregierung kurz vor Ende der Legislatur den nächsten Negativ-Rekord im Schulbereich vor. Gute Bildung steht und fällt mit den Lehrkräften. Doch genau die fehlen in NRW. Das zeigt sich beispielsweise auch beim deutlich gestiegenen Unterrichtsausfall.

Unsere Schulen leiden unter Personalmangel. Der Landesregierung ist es in den vergangenen Jahren nicht gelungen, diesem Trend entgegenzuwirken. Im Gegenteil: Zum Ende der Legislatur ist die Bilanz der Landesregierung dramatisch. Bis zum Jahr 2025 werden mindestens 26.000 Absolventinnen und Absolventen allein für das Grundschullehramt fehlen.

Wir brauchen dringend eine wirksame Personaloffensive, um der drohenden Bildungskatastrophe abzuwenden. Es wäre ein erster wichtiger Schritt, wenn die Landesregierung endlich die versprochene Angleichung der Bezahlung der Lehrkräfte umsetzen würde: Alle Lehrkräfte haben unabhängig von der Schulform eine Bezahlung von A13 verdient. Bislang verdient eine Grundschullehrerin etwa 640 Euro weniger pro Monat als ihre Kollegin am Gymnasium. Das ist schlichtweg ungerecht. Wir müssen außerdem den Seiteneinstieg über alle Schulformen hinweg erleichtern und attraktiver machen. Um mehr Absolventinnen und Absolventen zu bekommen, müssen auch mehr Ausbildungsplätze angeboten werden. Deshalb sollten die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in die erste Phase der Ausbildung von neuen Lehrkräften eingebunden werden.“