Die heute von Bundesfinanzminister Olaf Scholz angekündigte Aufstockung des ÖPNV-Rettungsschirms um eine Milliarde Euro ist das richtige Signal zur richtigen Zeit.

Kirsten Lühmann:

„Die heute von Bundesfinanzminister Olaf Scholz angekündigte Aufstockung des ÖPNV-Rettungsschirms um eine Milliarde Euro ist das richtige Signal zur richtigen Zeit. Die unverschuldete Schieflage vieler Nahverkehrsunternehmen in der Corona-Krise darf nicht zu einer kurzfristigen oder gar dauerhaften Einschränkung des Angebots führen. Es gibt auch jetzt zahlreiche Menschen die auf ein gutes Angebot im Nahverkehr angewiesen sind und die lassen wir nicht hängen.“

In der heutigen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses hat Minister Lienenkämper angekündigt, dass sich die Landesregierung bei der Grundsteuer-Reform für das Modell des Bundes entschieden hat. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 ist klar, dass die Grundsteuer reformiert werden muss. Seit 2019 liegt hierzu ein Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vor, dem sich eine Vielzahl von Bundesländern angeschlossen haben. Als letztes Bundesland überhaupt hat nun auch Nordrhein-Westfalen eine Entscheidung getroffen.

Hierzu erklären Christian Dahm (stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW und heimischer SPD-Landtagsabgeordneter) und Michael Hübner (stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW):

„Endlich bekommen die Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Gewissheit, nach der sie so lange verzweifelt gerufen haben. Nach drei Jahren hat sich die Landesregierung auf eine Reform der Grundsteuer einigen können. Das ist grundsätzlich gut. Allerdings stellt sich die Frage, wieso das eigentlich drei Jahre gedauert hat.

Der Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz liegt seit guten zwei Jahren vor. Vor allem die FDP wollte sich dem Scholz-Modell nicht anschließen, wie sie erst vor Kurzem bestätigt hat. Nun haben sie ihre Blockade offensichtlich aufgegeben. Das ist wichtig für unsere Städte und Gemeinden, die auf die Neuregelungen angewiesen sind. Für sie ist die Grundsteuer eine wesentliche Einnahmequelle im kommunalen Haushalt. Insofern ist die Klarheit für sie ein Befreiungsschlag.

Doch der Streit in der Koalition hat viel zu viel Zeit gekostet. Wir hätten die Reform schon längst auf den Weg bringen und umsetzen können. Es zeigt sich wieder einmal, dass Ministerpräsident Laschet diese Landesregierung nicht im Griff hat und die einstigen Partner längst ein zerstrittenes Pärchen sind.“

Eine zeitweise Aufhebung der Patentrechte kann dafür sorgen, dass die Produktion der Impfstoffe auf den globalen Süden ausgeweitet werden kann.

Bärbel Bas:

„Impfstoffe sind das wichtigste Mittel zur Eindämmung der Covid-Pandemie. Eine zeitweise Aufhebung der Patentrechte kann dafür sorgen, dass die Produktion dieser lebenswichtigen Güter auf den globalen Süden ausgeweitet werden kann.

Aktuell limitieren die begrenzten Herstellerkapazitäten eine weltweite Versorgung mit Covid-19-Impfstoffen, Arzneimitteln und Diagnostika. Unser Ziel muss es sein, weltweit große Teile der Bevölkerung gegen das Virus zu immunisieren, um Mutationen des Virus vorzubeugen, denn die Pandemie bleibt eine globale Herausforderung.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich, dass die USA und Europa ihren Widerstand gegen den Antrag Indiens und Südafrikas, den sogenannten TRIPS-Waiver, aufgegeben haben oder sich zumindest gesprächsbereit zeigen. Der Antrag fordert, die Patentrechte für die Zeit der Pandemie aufzuheben. Eine befristete Lockerung des Patentrechts bietet die Chance, die Produktionskapazitäten weltweit schnell auszubauen.“

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugendliche hat die Bertelsmann-Stiftung darüber berichtet, wie es jungen Menschen zwischen 15 und 30 Jahren in der Pandemie geht. Die wichtigsten Ergebnisse: Seit dem zweiten Lockdown fühlen sich über 90 Prozent von ihnen nicht wirklich gehört. Gut 58 Prozent gehen davon aus, dass ihre Situation für die Politik kaum eine Rolle spielt. Und 64 Prozent von ihnen fühlen sich psychisch belastet. Knapp 61 Prozent fühlen sich einsam. Ein Drittel gibt an, seit der Pandemie größere finanzielle Sorgen zu haben. Je belasteter die Jugendlichen finanziell und emotional sind, desto größer ihre Zukunftsängste und desto geringer ihr Vertrauen in die Politik. Jugendliche, die es ohnehin schwer haben, verlieren am meisten in Sachen Bildung und Bindung.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, jugendpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wenn sich junge Menschen von der Politik nicht gehört fühlen, hat die Politik ihre Kernaufgabe nicht erfüllt. Die Landesregierung muss endlich handeln und jungen Menschen eine Perspektive geben. Als Auftakt für einen wirklichen Dialog brauchen wir einen landesweiten Kinder- und Jugendgipfel. Noch ist es dafür nicht zu spät.  Es geht vor allem darum, Kinder und Jugendliche in ihrem unmittelbaren Alltag ernsthaft und nachhaltig zu beteiligen. Außerdem ist es wichtig, dass wir diejenigen, die am stärksten belastet sind, besser unterstützen.

Das Corona-Aufhol-Paket, dass der Bund auf Initiative der SPD aufgelegt hat, ist dafür ein wichtiger Schritt. Eine Milliarde Euro wird in das Aufholen von Lernrückständen investiert. Besonders freut mich der Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro für bedürftige Familien, mit dem auch der Zugang zur individuellen Lernförderung erleichtert wird. Kinder und Jugendliche sind in dieser Pandemie viel zu oft nur als Schülerinnen und Schüler wahrgenommen worden. Sie haben aber auch ein Recht auf Freizeit. Darum ist es wichtig, dass eine weitere Milliarde Euro zur Förderung frühkindlicher Bildung, für Freizeit-, Ferien- und Sportaktivitäten eingesetzt wird.

Es ist gut, dass der Bund die Länder nicht aus ihrer Verantwortung entlässt und eigene Beiträge und Maßnahmen erwartet. Als SPD-Fraktion machen wir dafür konkrete Vorschläge: Wir wollen Kindern und Jugendlichen einen Neustart anbieten, um die Folgen der Pandemie hinter sich lassen zu können. Mit Mitteln aus dem NRW-Rettungsschirm wollen wir Angebote der Jugendverbände unterstützen und für ein Jahr die Mitgliedschaft in einem Sportverein finanzieren. Außerdem erwarten wir vom Land außerschulische Angebote zum Abbau von Lernrückständen und die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten. Auch die Schaffung zusätzlicher Möglichkeiten für ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr sind sinnvoll.“

In der heutigen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses berichtete die Landesregierung, dass sie zum laufenden Beratungsverfahren zur Neuregulierung der Grunderwerbsteuer keinen Änderungsantrag einbringen möchte. Die Landesregierung hat die Möglichkeit, im Bundesrat Einfluss auf das Gesetz zu nehmen und damit Familien zu entlasten. Auch Planungen zur generellen Senkung der Grunderwerbsteuer, die auf Landesebene beschlossen werden könnten, liegen nicht vor.

Hierzu erklärt Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Ministerpräsident hält sein Wort nicht. Im Wahlkampf und auch während der Regierungszeit hat er immer wieder versprochen, Familien in NRW zu entlasten und sie beim Hausbau zu unterstützen.

Bei der nun im Bundesrat anstehenden Änderung der Grunderwerbsteuer hätte NRW die Gelegenheit gehabt, die versprochene Steuersenkung für Familien einzubringen. Doch es wurde nicht einmal der Versuch unternommen, dieses Ziel zu erreichen. Damit ist endgültig klar, dass bisherige Aussagen der Landesregierung, eine bundeseinheitliche Lösung zu verfolgen, nur Ablenkungsmanöver waren.

Auch eine generelle Senkung der Steuer, die NRW ohne den Bund umsetzen könnte, ist nicht auf den Weg gebracht worden. Es wird also deutlich, dass die Landesregierung die versprochene Steuersenkung in Wahrheit gar nicht umsetzen will, da sie auf die Einnahmen angewiesen ist. Das ist Wortbruch mit Ansage.“

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In der gemeinsamen Sitzung des Rechts- und Innenausschusses wurden heute Sachverständige zur Einführung eines Versammlungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen angehört. Bislang gilt in NRW noch das Bundesgesetz von 1953. Derzeit werden zwei Entwürfe für ein landeseigenes Versammlungsgesetz beraten. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat hierzu im November 2020 einen Entwurf für ein Versammlungsfreiheitsgesetz eingebracht. Ein Entwurf der Landesregierung zum Versammlungsgesetz folgte im Januar 2021.

Hierzu erklären Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender, und Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Sven Wolf:

„Im Mittelpunkt der heutigen Anhörung stand die Frage, welche Versammlungsregeln künftig für Nordrhein-Westfalen passen. NRW ist ein vielfältiges und liberales Land. Als SPD-Fraktion haben wir deswegen den Entwurf für ein Versammlungsfreiheitsgesetz eingebracht, das die Gewährleistung von Grundrechten in den Mittelpunkt stellt und nicht deren Verhinderung. Die Landesregierung schlägt viel restriktivere Regeln vor. Sie will zahlreiche Verstöße strafrechtlich ahnden, die in anderen Bundesländern lediglich als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Eine objektive Notwendigkeit für eine Strafbarkeit besteht nicht. Solche strengen Regeln verhindern ein flexibles und deeskalierendes Handeln der Polizei. Das passt nicht zu unserem Land und ist schlichtweg nicht nötig.“

Hartmut Ganzke:

„Wir haben heute nochmal die vielen praktischen Sorgen beispielsweise der Fußballfans und Gewerkschaften in die Anhörung eingebracht. Das Militanz-Verbot im Entwurf der Landesregierung geht viel zu weit und ist undifferenziert. Unser Gesetzentwurf hat in dieser Hinsicht eine ausgewogenere Regelung. Wir setzen zudem auf die Selbstorganisation von Versammlungen bei der Auswahl der Leitung und der Ordner. Hier muss und sollte sich der Staat raushalten. Darin haben uns die Experten bestärkt.

Bemerkenswert ist außerdem, wie leidenschaftlich die FDP die strengen Regeln von Innenminister Reul verteidigt, obwohl sie sich sonst immer als Bürgerrechts-Partei stilisiert. Vergleicht man beide Gesetzentwürfe, erkennt man sehr schnell, dass unser Entwurf derjenige ist, der die Freiheitsrechte in den Mittelpunkt stellt.“

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Zu den Ankündigungen der Landesregierung, die etablierte Frauenhilfe-Infrastruktur zu sogenannten Powerhäusern zusammenzuführen, erklärt Anja Butschkau, frauenpolitische Sprecherin der SPD Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen:

„Es  ist niemandem damit geholfen, dass die Landesregierung mit der Brechstange bereits etablierte Strukturen der Frauenhilfe-Infrastruktur aufbrechen und neuordnen will.

Das im Ausschuss besprochene Grobkonzept klingt erstmal gut: Einfache Zugänge, kurze Wege, straffere Organisation. Der Teufel steckt jedoch im Detail. Ein solches Projekt würde nämlich die gesamte Trägerstruktur auf den Kopf stellen. Während einer Pandemie müssen die Frauenhäuser und Beratungsstelle ganz andere Probleme meistern. Häusliche Gewalt hat in den letzten Jahren zugenommen. Das Grobkonzept der Ministerin ist in der aktuellen Situation also nicht hinnehmbar. Solche Maßnahmen dürfen nicht kurzfristig ergriffen werden und müssen vor allem mit den Profis vor Ort geplant werden.

Damit schließen wir uns der Kritik des Landesverbandes der autonomen Frauen-Notrufe NRW e.V. an. Sie kritisieren in ihrer Stellungnahme zurecht den Vorschlag der Landesregierung, die etablierten Frauenhilfe-Strukturen zu sogenannten Powerhäusern zusammenzuführen.

Als zentrales Problem des Konzepts sehen wir insbesondere den fehlenden Platz der bereits existierenden Standorte, um die Angebote mehrerer Beratungsstellen unterzubringen. Wenn der Standort, an denen die Frauen untergebracht werden, nicht mehr unbekannt ist, kann man den Schutz der betroffenen Frauen nicht mehr gewährleisten werden. Unglücklich wäre es auch, wenn in dem einen Raum schutzsuchende Frauen betreut werden und ein Büro weiter Angebote der Täterarbeit durchgeführt würden.

Zusätzlich darf es nicht von der Finanzlage der Kommunen abhängen, ob es funktionierende Schutz- und Beratungsangebot für Frauen gibt. Hier ist ganz klar das Land in der Pflicht.

Des Weiteren darf die bestehende Trägervielfalt nicht angegriffen werden. Die autonomen Träger gibt es aus guten Gründen. Für manche Zielgruppen ist es eine Hürde, wenn es vor Ort nur ein Angebot eines kirchlichen Trägers gibt.

Wir appellieren ganz eindringlich an die Landesregierung, die vor Ort ansässigen Trägerinnen und Träger stärker in den Prozess der Weiterentwicklung einzubinden und ihre Kompetenz in die Konzeptionierung einzubeziehen. Sie lehnen beispielsweise die Verwendung der Begrifflichkeit der ‚Powerhäuser‘ ganz eindeutig ab.“

Mit der Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes setzt die Koalition die EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette – kurz: UTP-Richtlinie – in deutsches Recht um. Erzeuger und Lieferanten werden so künftig besser vor unfairem Verhalten des Lebensmittelhandels geschützt.

Ursula Schulte, ernährungspolitische Sprecherin:

„Wir sorgen mit den neuen Regeln für mehr Fairness in der Agrar- und Lebensmittellieferkette. Dass Handelsunternehmen etwa Bestellungen kurzfristig stornieren, Lieferanten an Lagerkosten beteiligen oder nicht verkaufte Ware an diese zurückschicken können, ohne dafür zu bezahlen, gehört mit Inkrafttreten des Gesetzes der Vergangenheit an. Durch die Schaffung einer neuen Ombudsstelle erhalten Landwirte und Lieferanten innerhalb und außerhalb der EU eine unabhängige und niedrigschwellige Anlaufstelle, der sie neben unlauteren Handelspraktiken auch unfaire Preise melden können. Die Stelle wird zudem die Entwicklung von Preisen und Produktionskosten beobachten. Sie war ein Herzensanliegen der SPD-Fraktion.

Wir haben außerdem erreicht, dass das Gesetz nach zwei Jahren evaluiert werden muss. Dabei können weitere unlautere Vertragsbedingungen verboten werden. Auch die Prüfung eines Verbots von Dumpingpreisen soll in die Evaluierung einfließen. Dafür haben wir uns besonders stark gemacht, gegen den Widerstand von CDU und CSU.

Bedauerlich ist, dass die Union ein komplettes Verbot der Praktiken der sogenannten „grauen“ Liste verhindert hat. Umso wichtiger ist, dass bei Verstößen gegen die neuen Regeln nun höhere Bußgelder verhängt werden können als ursprünglich vorgesehen.

Insgesamt ist uns so ein Gesetz gelungen, das die Marktposition von landwirtschaftlichen Betrieben und Lieferanten verbessern wird. Das ist nur gerecht, denn am Ende sind sie es, die unsere Lebensmittel produzieren, nicht Supermärkte.“

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Die Bundesregierung hat auf Vorschlag von Olaf Scholz und Svenja Schulze die Deutsche Sustainable Finance-Strategie beschlossen. Das Ziel ist, Klimaschutz und die sozial-ökologischen Transformation der Wirtschaft bis spätestens 2045 zu finanzieren. Dafür müssen Kapitalströme von den fossilen Ressourcen in Zukunftsinvestitionen umgeleitet werden. Der Finanzsektor spielt dabei eine Schlüsselrolle.

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Dorothee Martin, zuständige Berichterstatterin:

„Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Sustainable Finance-Strategie und unterstützt ihre ambitionierte Umsetzung. Gemeinsam mit der Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft haben wir Sustainable Finance aus der Nische auf die Agenda der Bundesregierung gesetzt. Wir wollen ein nachhaltiges Finanzsystem für die Bürgerinnen und Bürger und den Klimaschutz. Hierfür haben wir in der Bundesregierung ein zukunftsweisendes Gesamtkonzept vorgelegt.

Wir haben eine bessere Nachhaltigkeit und Transparenz bei den Kapitalanlagen des Bundes durchgesetzt. Diesen Weg wollen wir in der nächsten Wahlperiode fortsetzen bis wir nicht mehr in fossile Energieträger investieren. Weiterhin werden wir die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in eine innovative Transformationsbank weiterentwickeln. Wir wollen eine verbesserte Aufsicht durch die Stärkung von Nachhaltigkeitsexpertise bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Private Investorinnen und Investoren sowie Kreditgeberinnen und Kreditgeber sollen bei der Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken- und Wirkungen mehr Transparenz erwarten können. Die EU-Taxonomie schafft eine gemeinsame Sprache über das, was ‚nachhaltig‘ messbar bedeutet. Gerade in Corona-Zeiten muss die Sozialtaxonomie gemeinwohlorientiertes Unternehmertum einfacher machen.

Wir wollen Anlegerinnen und Anlegern die Entscheidung für nachhaltige Geldanlagen durch eine ‚Nachhaltigkeitsampel‘ einfacher machen. Diese kann schrittweise auf alle Finanzprodukte ausgeweitet werden und würde Deutschland im Bereich von Sustainable Finance eine Vorreiterrolle ermöglichen.“

Der Deutsche Bundestag beschließt heute in 2./3. Lesung ein Update des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes – Nutzerinnen und Nutzer bekommen mehr Rechte gegen Sperrung und Löschung ihrer Inhalte und Forscherinnen und Forscher erhalten Zugang zu Daten. Mit diesen ergänzenden Regelungen im Gesetz passen wir die Pflichten sozialer Netzwerke an die Erfahrungen der ersten Jahre an.

Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher:

„Wir stärken die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer, indem wir ein Gegendarstellungs- und ein sich anschließendes Schlichtungsverfahren einführen. Damit können sich Nutzerinnen und Nutzer gegen ungerechtfertigte Löschung – auch nach den Hausregeln der Plattformen – wehren. Das soziale Netzwerk muss seine Entscheidungen dann überprüfen und begründen. Nutzerinnen und Nutzer haben dieses Recht auch dann, wenn das Netzwerk einen Inhalt wegen seiner Gemeinschaftsstandards und nicht nach den Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gelöscht oder gesperrt hat.“

Johannes Fechner, recht- und verbraucherschutzpolitischer Sprecher:

„Wir konkretisieren und vereinheitlichen die Berichtspflichten, um die Vergleichbarkeit und die Aussagekraft der Berichte sicherzustellen. Auch die Vorgaben zur Ausgestaltung des Beschwerde-Managements werden präzisiert, damit es künftig einfacher wird, rechtswidrige Inhalte zu melden. Zudem schärfen wir bei der Pflicht zur Benennung eines Zustellbevollmächtigten nach, da sich die Unternehmen noch immer zu oft der Zusammenarbeit entziehen.“

Florian Post, zuständiger Berichterstatter:

„Wir führen eine Forschungsklausel ein, mit der Plattformen in Zukunft auch gegenüber der Wissenschaft zur Auskunft über ihren Umgang mit Beschwerden und zu automatisierten Verfahren verpflichtet werden. Damit öffnen wir endlich die Daten-Blackbox der Plattformen ein Stück weit, um gesellschaftliche Kommunikationsprozesse untersuchen und besser verstehen zu können.“

Heute behandelt der Deutsche Bundestag das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in erster Lesung. Mit dem Gesetz soll die Gründung von Betriebsräten einfacher und sicherer werden. Mitarbeitende, die einen Betriebsrat gründen wollen, werden früher geschützt. Mitbestimmungsrechte werden ausgeweitet und digitale Betriebsratsarbeit geregelt.

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin;
Bernd Rützel, zuständiger Berichterstatter:

„Wenn Beschäftigte sich zusammenschließen, einen Betriebsrat gründen und durch Tarifverträge geschützt sind, meistern sie Strukturveränderungen und Krisen besser. Betriebsräte sind immer an pragmatischen und zukunftsorientierten Lösungen interessiert. In der Pandemie haben Betriebsräte erneut unter Beweis gestellt, dass es Beschäftigten in Unternehmen mit Betriebsrat besser geht.

Das vereinfachtes Wahlverfahren, welches schneller geht und bei dem weniger Formalitäten beachtet werden müssen, soll künftig in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten angewendet werden können. Bisher war es nur bei bis zu 100 Beschäftigten möglich.

Um künftig mehr Beschäftigte zu motivieren, sich zur Wahl zu stellen, werden die Schwellen zur Aufstellung eines Wahlvorschlages gesenkt. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten müssen künftig gar keine Unterschriften mehr gesammelt werden. Initiatorinnen und Initiatoren einer Betriebsratswahl werden wir weit früher schützen. Schon bevor sie eine Einladung versandt haben, sollen sie einen besonderen Kündigungsschutz erhalten.

Außerdem werden wir die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte bei der beruflichen Weiterbildung, beim Einsatz künstlicher Intelligenz und bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit verbessern. Betriebsratssitzungen mittels Video- und Telefonkonferenz werden geregelt, wobei der Vorrang der Präsenzsitzung bleibt.

Jugend- und Auszubildendenvertretungen kümmern sich in Zukunft auch um Auszubildende über 25 Jahren und das Mindestalter für eine Wahl zum Betriebsrat soll auf 16 Jahre gesenkt werden.

Wir stärken Betriebsräte – sie haben es verdient.“

Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen seiner Beratungen über verschiedene Änderungen an Steuergesetzen am 05.05.2021 auch eine Veränderung der Biersteuer beschlossen. Dadurch sollen rund 1.460 Brauereien bundesweit entlastet werden. Bis Ende 2022 wird die Biersteuer für kleine und mittlere Brauereien bis zu einem Gesamtjahreserzeugnis von 200.000 Hektolitern in insgesamt vier unterschiedlichen Hebesätzen gesenkt. Damit haben die Regierungsfraktionen von SPD und CDU/CSU auf Bundesebene eine Initiative des heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Ernst-Wilhelm Rahe und der SPD-Fraktion im Landtag NRW aufgegriffen.

Hierzu erklären Achim Post und Ernst-Wilhelm Rahe:

„Die Entscheidung der Regierungskoalition auf Bundesebene zeigt: Die Initiative der SPD-Fraktion in Nordrhein-Westfalen war richtig und wichtig! Wir freuen uns sehr darüber, dass unsere Idee aufgegriffen wurde und es nun zu einer Entlastung für kleine und mittlere Brauereien kommt. Die Senkung der Hebesätze hilft den Brauereien vor Ort. Sie ist ein wichtiges Signal, das die vielen Beschäftigten und ihre Familien in der regionalen Brauwirtschaft angesichts der großen Unsicherheiten brauchen.

Jetzt ist allerdings auch die Landesregierung hier in NRW in der Pflicht und muss aus dem landeseigenen Rettungsschirm nachlegen. Denn die Biersteuer ist eine indirekte Verbrauchsteuer, deren Aufkommen vollständig den Ländern zufließt.

Wir fordern deshalb weiterhin, kleinen und mittleren Brauereien die Biersteuer aus dem NRW-Rettungsschirm vollständig zu erstatten. Für die Jahre 2020, 2021 und 2022 reden wir hier insgesamt über eine Summe von ca. 20 Millionen Euro. Im Rettungsschirm stehen nach den aktuellen Planungen noch rund 15 Milliarden Euro für finanzielle Hilfen zur Verfügung. Diesen hat der Landtag gemeinsam für Betriebe und Beschäftigte beschlossen und nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern der Landesregierung.“